Die Anlage EMU ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A. Sie dient der mitunternehmerbezogenen Verlustverrechnung, ist also von Einzelunternehmen und Körperschaften nicht auszufüllen.

Die mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung berücksichtigt die Voraussetzung der Unternehmeridentität. Die Anlage EMU ist zu verwenden, wenn Verluste mitunternehmerbezogen zu verrechnen sind. Bei Mitunternehmerschaften kann die Verwendung der Anlage EMU allerdings unterbleiben, wenn sich Gesellschafterbestand und Beteiligungsquoten nicht geändert haben (R 10a.3 Abs. 3 S. 6 GewStR). Die Anlage EMU ist dagegen zu verwenden, wenn bei einzelnen Mitunternehmern Verlustkürzungen vorzunehmen sind. Auf das Ausfüllen der Anlage EMU kann aus Zweckmäßigkeitsgründen nach Rücksprache mit dem Finanzamt verzichtet werden, wenn bei einer außergewöhnlich hohen Anzahl von Mitunternehmern ein häufiger unterjähriger Wechsel im Gesellschafterbestand oder in der Beteiligungsquote stattfindet. In diesen Fällen können die entsprechenden Verlustaufteilungen formlos erfolgen.

Der Vordruck enthält nur die Verteilung der Verluste auf die einzelnen Mitunternehmer. Die Summe der Verluste ohne Vorträge von Gewerbeverlusten für die Mitunternehmerschaft ist in den Zeilen 129 ff. des Vordrucks GewSt 1 A enthalten. Die Anlage EMU erfasst Daten für einen Mitunternehmer. Für jeden Mitunternehmer ist daher eine eigene Anlage EMU abzugeben. In der einzelnen Anlage EMU sind nur auf den jeweiligen Beteiligten entfallende Werte anzugeben.

Die Eintragungen sind ohne Vorzeichen vorzunehmen, soweit nichts Anderes in dem Vordruck angegeben ist.

Die Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen auf die einzelnen Mitunternehmer erfolgt nach dem für den Erhebungszeitraum 2022 geltenden allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel (§ 10a Satz 4 GewStG). Das hat zur Folge, dass die Ergebnisse der Sonderbilanzen (einschließlich Sondervergütungen) und der Ergänzungsbilanzen im Schlüssel nicht berücksichtigt werden. Bei einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr erfolgt die Aufteilung nach dem für dieses Wirtschaftsjahr geltenden allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel.

Die Summe der für die Mitunternehmer eingetragenen Beträge muss den Beträgen für die Mitunternehmerschaft aus den Zeilen 129 ff. des Vordrucks GewSt 1 A entsprechen.[1]

Zeilen 1–2

Im Kopf des Vordrucks bleibt Zeile 1 frei. In Zeile 2 ist die Steuernummer der Mitunternehmerschaft anzugeben. Außerdem ist, wenn mehrere Anlagen EMU verwendet werden müssen, die laufende Nummer des Beteiligten laut der Anlage FB anzugeben.

[1] Zur Verlustverrechnung bei Mitunternehmerschaften Schnitter, in Frotscher/Drüen, KStG/GewStG/UmwStG, § 10a GewStG Rz. 41 ff.

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