Fachbeiträge & Kommentare zu Ergänzungsbilanz

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

Rz. 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft – also in der Regel die Komplemen...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.4.5 Überentnahmen und eingeschränkter Schuldzinsenabzug (§ 4 Abs. 4a EStG)

Rz. 505 § 4 Abs. 4a Satz 2 EStG [1] schränkt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Abzug betrieblich veranlasster Schuldzinsen ein, wenn Überentnahmen höher sind als die Summe aus Gewinn und Einlagen des Wirtschaftsjahres; abgestellt wird also nicht auf einen bestimmten Stand des Kapitalkontos. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.6.4 Voraussetzungen für den Vorwegabschlag

Damit der Abschlag zur Anwendung kommt, müssen der Gesellschaftsvertrag oder die Satzungen Bestimmungen enthalten, die zudem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen müssen: a) Die Entnahme oder Ausschüttung ist auf höchstens 37,5 % des um die auf den Gewinnanteil oder die Ausschüttungen aus der Gesellschaft entfallenden Steuern vom Einkommen gekürzten Betrages des steuerr...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2023 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 75 bis 80 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden in den Zeilen 81 bis 91 Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen in...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.4.2.1 Einbringungsgegenstand

Rz. 91 Die Einbringung erfordert einen qualifizierten Einbringungsgegenstand in Form eines Betriebs oder Teilbetriebs[1] bzw. eines Mitunternehmeranteils[2] oder der Teil eines Mitunternehmeranteils, der in einem einheitlichen Vorgang übertragen wird.[3] Dadurch ist auch die Einbringung durch einen Einzelunternehmer in eine Kapitalgesellschaft möglich. Rz. 92 Darüber hinaus s...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.3 Bilanzierung und Auswirkungen bei übernehmender Personengesellschaft

Rz. 136 Das im Zuge einer Einbringung i. S. d. UmwStG in Personengesellschaften übergehende Betriebsvermögen ist beim übernehmenden Rechtsträger nach § 24 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz UmwStG grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Die Regelung des § 24 Abs. 2 UmwStG greift dabei nicht für die Bewertung von Pensionsrückstellungen. Im Zusammenhang mit der Bilanzierung von...mehr

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Spaltung: Rechnungslegung / 4.5.4 Bilanzierung und Auswirkungen beim Einbringenden

Rz. 143 § 24 Abs. 3 Satz 1 UmwG sieht vor, dass der Einbringende als Veräußerungspreis für das eingebrachte Betriebsvermögen den Wert ansetzt, mit dem die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz (einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter)[1] ansetzt. Durch die Gewährung eines Mitunternehmeranteils wird der Einbr...mehr

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Formwechsel: Rechnungslegung / 4.3 Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft

Rz. 82 Gemäß § 25 Satz 1 UmwStG sind in den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft die §§ 20–23 UmwStG (Einbringungen) entsprechend anzuwenden. Insofern wird auf die Ausführungen in "Spaltung: Rechnungslegung", Rz. 123–163, verwiesen.[1] Da § 25 UmwStG keine eigene Rückwirkungsregelung enthält, verweist § 25 Satz 2 ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.1.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 217 Gem. § 5b Abs. 1 Satz 1 EStG ist neben der Bilanz auch der Inhalt der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Die GuV-Rechnung steht in den beiden Varianten Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren zur Übermittlung zur Verfügung.[1] Darüber hinaus ist auch die Ergebnisverwendungsrechnung nach amtlich vorgeschriebe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.3 Die Bedeutung des § 16 Abs 2 S 1 EStG für die Bildung einer Ergänzungsbilanz

Tz. 62a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In Zusammenhang mit der Diskussion der Zulässigkeit einer Erg-Bil wurde auch die Bedeutung des § 16 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG iVm § 16 Abs 2 S 1 EStG für die stliche Beurteilung dieser Rechtsfrage erörtert. Diese Vorschriften stellen die Veräußerung des (gesamten) Anteils eines phG einer KGaA der Veräußerung eines (gesamten) MU-Anteils iSd § 15 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.2 Ergänzungsbilanz bei der erstmaligen Erbringung einer Vermögenseinlage iSd § 281 Abs 2 AktG

Tz. 61 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage zur Bildung einer Erg-Bil in Fällen, in denen die Vermögenseinlage des phG erstmals erbracht wird, wurde in erster Linie in Zusammenhang mit dem sog "KGaA-Modell" diskutiert. Diesem Modell (s Bruski, FR 2002, 181, 187; s Beinert/van Lishaut, FR 2001, 1137, 1150; s Kusterer, DStR 1999, 1681; und s Bock, GmbHR 2004, 554) liegen im Ke...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.5 Die Ergänzungsbilanz ist nicht bei der KGaA, sondern beim persönlich haftenden Gesellschafter zu bilden

Tz. 62d Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach der Entsch des BFH im Urt v 15.03.2017 (BFH/NV 2017, 1548) findet das Ergebnis der Erg-Bil des phG einer KGaA keinen Eingang in die Bil der KGaA (und damit auch nicht in die Beträge iSd §§ 9 Abs 1 Nr 1 KStG, 8 Nr 4 und 9 Nr 2b GewStG), sondern hat Bedeutung allein für die Ermittlung der Eink iSd § 15 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG – und wirkt sic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.1 Ergänzungsbilanz beim Erwerb eines bestehenden Anteils

Tz. 60a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Fälle, in denen der phG beim entgeltlichen Erwerb einer bereits bestehenden Vermögenseinlage iSd § 281 Abs 2 AktG (zB von einem ausscheidenden phG) bzgl des von ihm entrichteten Mehrpreises eine Erg-Bil bilden wollte, um diesen Mehraufwand, der sich in der erworbenen Vermögenseinlage nicht widerspiegelt, durch Abschr stlich geltend ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.4 Die BFH-Rechtsprechung zur Bildung einer Ergänzungsbilanz in Zusammenhang mit der Vermögenseinlage des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA

Tz. 62b Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der BFH hat im Rev-Verf gegen das Urt des FG Ba-Wü v 22.09.2014 (Az: 10 K 1946/13; krit zu diesem Urt s Kempf, DStR 2015, 1905) mit Urt v 07.09.2016 (BFH/NV 2017, 423) die Bildung einer Erg-Bil für den Fall des oa KGaA-Modells abgelehnt, die Frage der grds Zulässigkeit einer solchen (nach einer ausführlichen Darstellung des Meinungsstandes)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3 Ergänzungsbilanzen für den persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA?

Tz. 60 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 In der stlichen Fachlit war lange Zeit str, ob im Falle des Erwerbs bzw der Leistung einer Vermögenseinlage als phG einer KGaA eine Erg-Bil gebildet werden kann. Hierbei wurde tw unterschieden in Fälle, in denen eine bereits bestehende Vermögeneinlage entgeltlich erworben wurde, und in Fälle, in denen eine solche Einlage erstmals erbracht wu...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 3.4 Veräußerung/Aufgabe eines ganzen Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Mitunternehmeranteils

Vor Zeilen 351–372 In Zeilen 51–52, 321–322, 331–332 und 341–342 waren nur Veräußerungsgewinne und Gewinnminderungen erfasst worden, die erzielt wurden, wenn Anteile an einer Körperschaft isoliert veräußert wurden. In den Zeilen 351 ff. einzutragen ist demgegenüber ein Veräußerungsgewinn bzw. -verlust, der auf eine Beteiligung an einer Körperschaft entfällt, die als Teil eine...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 3.3 Veräußerung von Anteilen an einer Körperschaft und Gewinnminderungen mit Bezug zu Anteilen an einer Körperschaft

Vor Zeilen 321–343 Diese Zeilen nehmen Besteuerungsgrundlagen auf, die den in Zeilen 21–23 entsprechen. Während jedoch die Zeilen 21–23 nur die Werte der Gesamthandsbilanz der Personengesellschaft berücksichtigen, werden in den Zeilen 321ff. auch die Besteuerungsgrundlagen der Ergänzungs- und Sonderbilanzen der jeweiligen an der Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteilig...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K-Bet und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften und Gemeinschaften. Er ist auszufüllen, wenn die Personengesellschaft oder Gemeinschaft Erträge erzielt, bei denen die Steuerfreiheit oder Besteuerung rechtsformabhängig i...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 3.5 Wertpapierleihe nach § 8b Absatz 10 KStG

Vor Zeilen 381–394 Die Zeilen 381–394 erfassen den Sonderfall der Wertpapierleihe. In den Zeilen 381–384 werden die Besteuerungsgrundlagen, die sich aus der Gesamthandsbilanz ergeben, der beteiligten Körperschaft anteilig zugerechnet. In den Zeilen 391–394 sind die entsprechenden Besteuerungsgrundlagen aus der Sonderbilanz zu erfassen. Ergänzungsbilanzen spielen insoweit keine...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage EMU / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage EMU ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A). Sie dient der mitunternehmerbezogenen Verlustverrechnung, ist also von Einzelunternehmen und Körperschaften nicht auszufüllen. Die mitunternehmerbezogene Verlustverrechnung berücksichtigt die Voraussetzung der Unternehmeridentität. Die Anlage EMU ist zu verwenden, wenn Verluste mitunternehmerbezogen zu ver...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.5 Wertpapierleihe nach § 8b Absatz 10 KStG

Vor Zeilen 81–84 Die Zeilen 81–84 erfassen einen Sonderfall. Sie sind auszufüllen, wenn die Personengesellschaft Vertragspartei eines Wertpapierpensionsgeschäfts oder -sachdarlehens bzw. eines ähnlichen Geschäfts i. S. d. § 8b Abs. 10 KStG ist.[1] An sich ist diese Vorschrift nur anwendbar, wenn überlassender und übernehmender ("anderer") Rechtsträger Körperschaften sind. Der...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck G... / 8 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.1 Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 506 Die KGaA ist eine Körperschaft und nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG eine Kapitalgesellschaft. Allerdings ist steuerlich ihre hybride Struktur zu berücksichtigen, die darin besteht, dass der persönlich haftende Gesellschafter nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG eine mitunternehmerähnliche Stellung einnimmt.[1] Es liegt aber keine Mitunternehmerschaft im eigentlichen Sinne vor....mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.3 Sachlicher Regelungsbereich

Rz. 500 Der sachliche Regelungsbereich der Vorschrift hat sich durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] geändert. Die bis dahin geltende Fassung der Vorschrift erfasste das negative Einkommen des Organträgers, dem Wortlaut nach also nur den Fall, dass der Organträger ein negatives Einkommen auswies. Das Gesetz enthielt keine besonderen Voraussetzungen zur Einkommensquelle. Der Geset...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.4.2 Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Rz. 867 Ausgleichsposten sind in der Bilanz des Organträgers auch zu bilden, wenn das Vermögen nach der Steuerbilanz von dem nach der Handelsbilanz abweicht. In diesen Fällen wird handelsrechtlich, je nach Lage des Falls, mehr oder weniger Vermögen an den Organträger abgeführt, als ihm steuerlich als Einkommen zugerechnet wird. Rz. 868 Die Fälle der Abweichung der Steuerbilan...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.2 Minderabführungen als Einlagen (Abs. 4 S. 1)

Rz. 913 Nach § 14 Abs. 4 S. 1 KStG werden Minderabführungen, die ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben, als Einlage des Organträgers in die Organgesellschaft behandelt. Der Grundfall für diese Regelung ist die Bildung einer zulässigen Gewinnrücklage in der Handels- und Steuerbilanz der Organgesellschaft.[1] In diesem Fall vermindert sich die handelsrechtliche Gewinnabf...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.2.2 Eintritt des Kommanditisten, der zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist, in die GmbH & Co. KG (Sacheinlage des Kommanditisten)

Rz. 149 Fallbeispiel: Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG[1] Will ein Einzelunternehmer seine persönliche unbeschränkte Haftung in betrieblichen Angelegenheiten beschränken, bietet sich die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH & Co. KG an. Hierzu muss der Einzelunternehmer zunächst eine GmbH bar gründen (25.000,00 EUR) und dann mit dieser eine ...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.3.3 Umwandlung einer Personengesellschaft in eine GmbH & Co. KG

Rz. 158 Die Gesellschafter der bereits bestehenden Personengesellschaft gründen (gegebenenfalls unter Beteiligung Dritter) im Wege der Bargründung eine GmbH. Bei einer bestehenden GbR oder OHG tritt dann diese GmbH in die Gesellschaft als Komplementärin ein, während die bisherigen Gesellschafter in die Stellung von Kommanditisten wechseln. Bei einer bereits bestehenden KG tr...mehr

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III Gründung und Kapitalerh... / 2.1 Grundsätzliches

Rz. 145 Angesprochen ist die Überführung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen oder die Übertragung vorstehender Sachgesamtheiten und Einzelwirtschaftsgüter zwischen Mitunternehmern bzw. Mitunternehmerschaften. Speziell auf die Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) bezogen sind in diese...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. AfA im Anschluss des Rückwechsels

Rn. 257 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach dem Wechsel von der Gewinnermittlung nach der Tonnage zum BV-Vergleich sind die WG, die unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen, mit dem Teilwert anzusetzen und auf der Grundlage dieses Betrags für die Zeit deren betriebsgewöhnlicher Restnutzungsdauer abzuschreiben (BFH vom 25.10.2018, IV R 35/16, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Übertragung von Mitunternehmeranteilen (§ 5 Abs 7 S 3 EStG)

Rn. 1485 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 § 5 Abs 7 S 3 EStG ordnet die entsprechende Anwendung des S 1 für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an. Insoweit erfasst ist sowohl der Erwerb eines gesamten Mitunternehmeranteils als auch der Erwerb eines Teilanteils (Prinz, Ubg 2013, 66; Nielsen/Schulenburg, FR 2017, 627; Tiedchen in H/H/R, § 5 EStG Rz 2450 (Januar 2019); Krumm in B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rücklagen nach §§ 6b, 6d und 7g EStG (§ 5a Abs 5 S 3 EStG)

Rn. 201 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 5a Abs 5 S 3 EStG sind Rücklagen nach § 6b EStG und § 6d EStG (zusätzlich durch das StEntlG 1999/2000/2002) und § 7g EStG beim Übergang zur Gewinnermittlung nach § 5a Abs 1 S 1 EStG dem Gewinn im Erstjahr hinzuzurechnen. Das Erstjahr in diesem Sinne ist nicht identisch mit dem Erstjahr des § 5a Abs 3 S 1 EStG (s Rn 120). Es ist vielm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bachem, Berücksichtigung negativer Geschäftswerte in HB, StB u Ergänzungsbilanz, BB 1993, 967; Siegel, Der "negative Geschäftswert" – eine Schimäre als Steuersparmodell?, BB 1993, 1477; Groh, Negative Geschäftswerte in der Bilanz, FS Klein, 815; Siegel/Bareis, Zum "negativen Geschäftswert" in Realität u Bilanz, BB 1994, 317; Mutter, Der Geschäftswert – ein Chamäleon?, BB 1994, 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtslage ab 01.01.1999

Rn. 588 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Diese für den StPfl eher großzügige Rspr wird durch BFH v 24.03.1998, I R 20/94, BStBl II 1999, 727 eindrücklich bestätigt. Im StEntlG 1999/2000/2002 ist der Gesetzgeber dieser Rechtsentwicklung mit dem neuen § 4 Abs 2 S 2 EStG entgegengetreten. Danach sollte ab 1999 die Vermögensübersicht (Bilanz) nach Einreichung beim FA nicht mehr änderb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. § 16 EStG (§ 5a Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 199 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 5a Abs 5 S 1 EStG iVm § 5a Abs 1 EStG umfasst der pauschal ermittelte Gewinn auch Gewinne aus der Veräußerung des Betriebs im Ganzen nach § 16 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG wie auch den Gewinn aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen nach § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG. Eine Mindestbeteiligungsdauer ist dort ebenso wenig wie in § 15 Abs 1 S 1 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 202 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Für die Anwendung des § 15a EStG ist der nach § 4 Abs 1 EStG und § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Dh, dass § 15a EStG in seiner Gesamtheit zur Anwendung gelangt, sich aber aus der StB (Gesamthands- und Ergänzungsbilanzen) ableitet. Damit sind zwei getrennt voneinander laufende Systeme zu berücksichtigen, die lediglich eine Berüh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendung bei PersGes

Rn. 1658 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Beschränkung des Abzugs der betrieblichen Schuldzinsen führt bei PersGes bzw Mitunternehmerschaften auch in der geänderten Fassung zu einer Reihe offener Fragen und wirft hinsichtlich der Anwendung nicht unerhebliche Probleme auf. Nach dem Gesetzeswortlaut muss für die Ermittlung etwaiger Überentnahmen von der StB der PersGes ausgegang...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 5a Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 143 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Der Unterschiedsbetrag ist gesondert – und einheitlich – festzustellen. Die Feststellung dient insbesondere dem Zweck, zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt Rechtssicherheit zu erlangen. Streitigkeiten über die Höhe des Teilwerts können somit zeitnah und müssen nicht erst im Zeitpunkt der Besteuerung ausgetragen werden. Die erforderlichen Erk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 20. Treuhandmodell

Rn. 1498 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Das sog Treuhandmodell zielt auf eine Ergebniskonsolidierung innerhalb von (insb) PersGes-Strukturen vergleichbar der Organschaft, allerdings unter einfacheren gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen (Schiffers/Feldgen, GmbH-StB 2014, 141; Butler, NWB 2012, 2925ff). Die erstrebte ertragsteuerliche Konsolidierung ist durch den BFH bestätig...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.3 Gewinne aus Ergänzungsbilanzen (Zeilen 5, 19, 42, 56)

In Zeilen 5, 19, 42 und 56 sind Gewinne und Verluste aus evtl. für einzelne Gesellschafter geführten Ergänzungsbilanzen/Ergänzungsvermögen (bei Vermietungseinkünften) zu erfassen (Summenspalte) und den jeweiligen Gesellschaftern (Gesellschafterspalten) zuzurechnen. Sofern hier der Fall eintritt, dass bei der Veräußerung oder Entnahme von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.6 Teileinkünfteverfahren/Teilfreistellungsverfahren (Zeilen 8-12, 24-28, 45-49)

Die Angaben in den Zeilen 8-12, 24-28 und 45–49 dienen der Feststellung der steuerfreien Einkünfte nach dem Teileinkünfteverfahren[1] und § 8b KStG oder § 4 Abs. 7 UmwStG, die in den laufenden Einkünften abweichend zu verteilenden Einnahmen/Ausgaben Gewinnen aus Ergänzungsbilanzen sowie Gewinnen aus Sonderbilanzen enthalten sind. Als Einkünfte sind hier die den §§ 3 Nr. 40, 3c Ab...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 5.5 Sonderbetriebsausgaben/-einnahmen (Zeilen 7, 21, 44 und 57)

Die Zeilen 7, 21, 44 und 57 betreffen den sog. Sonderbereich, d. h. von der Gesellschaft bezogene Tätigkeitsvergütungen, Zinsen für Darlehensüberlassungen oder Nutzungsentgelte für die Überlassung von Wirtschaftsgütern und die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen.[1] Diese Einnahmen und Ausgaben, die den Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft beeinflusst haben, dürfen d...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 6.8 Anlagen FE-K und FE-K-Bet

Die Anlagen FE-K und FE-K-Bet werden benötigt, wenn an einer Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar (über eine andere Personengesellschaft) Körperschaften beteiligt sind. Hier geht es insbesondere um die zutreffende Ermittlung der Körperschaftsteuerminderung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG sowie um die zutreffende Anwendung von § 8b KStG. Die Anlage FE-K-Bet ist auszuf...mehr

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Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.2 Bilanzierung und Behandlung beim übernehmenden Rechtsträger

Rz. 91 Übernahmebilanz Eine Übernahmebilanz ist in den Fällen zur Aufnahme grundsätzlich nicht erforderlich, da die Verschmelzung einen laufenden Geschäftsvorfall darstellt. Etwas anderes gilt, wenn der Gewinn der Personengesellschaft bis zum Übertragungsstichtag nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wurde.[1] Die Abbildung des Vermögenszugangs im nächsten regulären Jahresabschluss ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7a... / 8.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 35 Dieser Zwang zur Einheitlichkeit (Rz. 34) hat zur Folge, dass die Entscheidungsmöglichkeit des Einzelnen eingeschränkt ist. Für die Ausübung des Wahlrechts kommt es primär auf etwaige vertragliche Regelungen an.[1] Wegen einer entsprechenden Anwendung des Grundsatzes, dass Abschreibungen bei mehreren Beteiligten nur einheitlich vorgenommen werden dürfen, auf die Norma...mehr

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Außenprüfung: Heilberufe / 3 Gewinnermittlung

Ärzte und sonstige "Heilberufler" erzielen aus freiberuflicher Tätigkeit Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.[1] Sie sind grundsätzlich weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet.[2] Umsatz- oder Gewinngrenzen sind hierfür nicht zu beachten.[3] Ärzte und sonstige "Heilberufler"können daher den Gewinn nach der sog. "Einnahmen-Überschussrechnung"...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 3 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 732 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Als Folge der Option wird ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Da § 4 Abs. 3 EStG bei einer optierenden Gesellschaft nach § 1a Abs. 3 Satz 6 KStG nicht anwendbar ist, ist von Einnahmenüberschussrechnern im Rahmen...mehr