Tz. 60a

Stand: EL 110 – ET: 06/2023

Für die Fälle, in denen der phG beim entgeltlichen Erwerb einer bereits bestehenden Vermögenseinlage iSd § 281 Abs 2 AktG (zB von einem ausscheidenden phG) bzgl des von ihm entrichteten Mehrpreises eine Erg-Bil bilden wollte, um diesen Mehraufwand, der sich in der erworbenen Vermögenseinlage nicht widerspiegelt, durch Abschr stlich geltend machen zu können, wurde dies in der stlichen Fachlit tw für zulässig erachtet (s Schütz/Bürgers/Riotte, aaO, 441 und 444 und s Hageböke, Das KGaA-Modell, IDW-Verlag 2008, 91). Demggü hatte das FG München (s Urt des FG München v 10.07.2003, GmbHR 2003, 597) entschieden, der phG einer KGaA sei nicht berechtigt, AK in Form der beim Erwerb der Anteile geleisteten Aufwendungen für stille Reserven der KGaA in einer Erg-Bil abzuschreiben; die bei einer MU-Schaft nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG zutr Folgerung der Erfassung des Mehrwerts in einer Erg-Bil sei nicht auf die KGaA übertragbar.

Bock (s GmbHR 2004, 554); Glanegger (s DStR 2004, 1686); Kusterer (s DStR 2004, 77); und Hageböke/Koetz (s DStR 2006, 293) widersprachen – uE zu Recht – dieser Auff des FG München und hielten Erg-Bil im Falle eines derivativen Erwerbs einer Vermögenseinlage iSd § 281 Abs 2 AktG für zulässig. Kollruss (s FR 2016, 203) lehnt auch für diesen Fall die Bildung einer Erg-Bil ab.

Die FinVerw scheint dagegen auch in diesen Fällen die Bildung einer Erg-Bil nicht anerkannt zu haben, s Hageböke/Koetz (DStR 2006, 293) und s Hageböke (in R/H/N, KStG, § 9 Rn 174). Sie gab vielmehr der Einstellung der (zusätzlichen) AK des phG zum Erwerb seines phG-Anteils in einen "außerbilanziellen stlichen Merkposten" den Vorzug, durch den eine spätere zutr Versteuerung des VG sichergestellt werden sollte (zust s Urt des FG Ba-Wü v 22.09.2014, Az: 10 K 1946/13). Zusätzliche gewinnmindernde Abschr vor dem Zeitpunkt der endgültigen Veräußerung des phG-Anteils waren bei Anwendung dieser Methode jedoch ausgeschlossen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge