Vor Zeilen 381–394

Die Zeilen 381–394 erfassen den Sonderfall der Wertpapierleihe.

In den Zeilen 381–384 werden die Besteuerungsgrundlagen, die sich aus der Gesamthandsbilanz ergeben, der beteiligten Körperschaft anteilig zugerechnet. In den Zeilen 391–394 sind die entsprechenden Besteuerungsgrundlagen aus der Sonderbilanz zu erfassen. Ergänzungsbilanzen spielen insoweit keine Rolle.

Zeilen 381–384

In diesen Zeilen sind die die Wertpapierleihe betreffenden Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz auf die beteiligten Körperschaften aufzuteilen. Es handelt sich um die in Zeilen 81–84 in der Gesamthandsbilanz erfassten Werte. Auf die Erl. zu Zeilen 81–84 wird daher verwiesen.

Zeilen 385–390

Diese Zeilen bleiben frei.

Zeilen 391–394

Diese Zeilen nehmen die den Zeilen 381–384 entsprechenden Besteuerungsgrundlagen aus der Sonderbilanz der an der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligten Körperschaft auf. Auf die Erl. zu Zeilen 381–384 bzw. Zeilen 81–84 wird verwiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge