Vor Zeilen 381–394
Die Zeilen 381–394 erfassen den Sonderfall der Wertpapierleihe.
In den Zeilen 381–384 werden die Besteuerungsgrundlagen, die sich aus der Gesamthandsbilanz ergeben, der beteiligten Körperschaft anteilig zugerechnet. In den Zeilen 391–394 sind die entsprechenden Besteuerungsgrundlagen aus der Sonderbilanz zu erfassen. Ergänzungsbilanzen spielen insoweit keine Rolle.
Zeilen 381–384
In diesen Zeilen sind die die Wertpapierleihe betreffenden Besteuerungsgrundlagen aus der Gesamthandsbilanz auf die beteiligten Körperschaften aufzuteilen. Es handelt sich um die in Zeilen 81–84 in der Gesamthandsbilanz erfassten Werte. Auf die Erl. zu Zeilen 81–84 wird daher verwiesen.
Zeilen 385–390
Diese Zeilen bleiben frei.
Zeilen 391–394
Diese Zeilen nehmen die den Zeilen 381–384 entsprechenden Besteuerungsgrundlagen aus der Sonderbilanz der an der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligten Körperschaft auf. Auf die Erl. zu Zeilen 381–384 bzw. Zeilen 81–84 wird verwiesen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen