Ergänzungsbilanzen dienen der Korrektur von Wertansätzen in der Steuerbilanz in Bezug auf einzelne Gesellschafter. Sie resultieren vor allem aus Veränderungen im Gesellschafterbestand oder Umwandlungsvorgängen.

Im für die Praxis wichtigsten Fall des Gesellschafterwechsels kommt es zur Aufstellung einer Ergänzungsbilanz vor allem dann, wenn der neue Gesellschafter mehr als den Buchwert für (so die Fiktion) die einzelnen Wirtschaftsgüter zahlt. Steuerlich wird nämlich nicht davon ausgegangen, dass ein einzelnes Wirtschaftsgut in Form einer Beteiligung an einer Personengesellschaft erworben wird, sondern Anteile an den verschiedenen Wirtschaftsgütern. Dieser gezahlte Mehrbetrag ist auf die anteiligen stillen Reserven in den Wirtschaftsgütern zu verteilen; verbleibt ein Mehrbetrag, ist dies ein Geschäfts- oder Firmenwert, der nach § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG steuerlich in 15 Jahren abzuschreiben ist.[1]

[1] Kulosa, in Schmidt, EStG, 42. Aufl. 2023, § 7 EStG Rz. 171 f.

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