Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 89 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung hat der Gesetzgeber – anders als bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) – nicht die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts vorgesehen. Damit ist es dem Steuerpflichtigen nicht möglich, einen vom Grundsteuerwert abweichenden niedrigeren (Verkehrs-)Wert für das Grundstück nachzuweisen. D.h. mögliche...mehr

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ZErb 04/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) Praxiskommentar ErbStG und BewG 4. Auflage 2022 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-126-1, 179 EUR Der nunmehr in der 4....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kürzung der fiktiven Ausgleichsforderung bei Steuerbefreiungen (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 35 [Autor/Stand] § 5 Abs. 1 ErbStG gewährt dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner eine Steuerbefreiung in Höhe der fiktiven Ausgleichsforderung, die er hätte geltend machen können, wenn er nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden wäre. Der jeweilige Zugewinn der Ehegatten bzw. Lebenspartner wird dabei nach den bürgerlich-rechtlichen Verkehrswerten ermittelt ohne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundfall

Rz. 16 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung nach den Regelverfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren) und zur Bewertung der Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke konnte für die Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung[2] zurückgegriffen werden. Daher ist das Verfahren zur Wertermitt...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Erbschaftsteuer

Wird um die Höhe der Erbschaftsteuer gestritten, bildet der strittige Betrag den Streitwert. Beim Streit um die Höhe des Grundbesitzwerts als Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer bemisst sich der Streitwert nach der betragsmäßigen Auswirkung, welche die begehrte Herabsetzung des Grundbesitzwerts im Falle eines Erfolgs der Klage auf die Höhe der Erbschaftsteuer hätte. ...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Bewertungsgesetz

Im Bereich der Einheitswertfeststellungen hat die Rechtsprechung im Laufe der Zeit Pauschsätze herausgearbeitet. So beträgt bei der Anfechtung des Einheitswerts des Grundvermögens der Streitwert i. d. R. 80 v. T. des streitigen Wertunterschieds.[1] Der Pauschsatz ermäßigt sich in den Fällen, in denen feststeht, dass der Einheitswert für weniger als 3 Jahre die Besteuerungsgr...mehr

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Eingetragene Lebenspartners... / 3.1 Erbschaftsteuer

Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 führte zu einer weitgehenden Gleichstellung der Ehe mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft für Erwerbsvorgänge nach dem 31.12.2008. Weitere Gesetzesänderungen erfolgten durch G. 8.1.2010.[1] Aufgrund des § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erhalten sowohl Ehegatten als auch Lebenspartner (Steuerklasse gem. § 15 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) einen Freibetr...mehr

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Eingetragene Lebenspartners... / Zusammenfassung

Überblick Seit 2001 gilt das Lebenspartnerschaftsgesetz. Aufgrund der Entscheidung des BVerfG v. 7.5.2013 zur Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eingetragener Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting ist das EStG zugunsten eingetragener Lebenspartner geändert worden. Eine vollständige steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern in allen steuerlichen Belangen erfo...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 3 Diese Werte werden gesondert festgestellt

Gesondert festzustellen[1] sind gem. § 151 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG [2] im Bedarfsfall Grundbesitzwerte[3], der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen[4], der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG, der Anteil am Wert von anderen Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen.[5] Dies gilt dann, wenn die...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 4 Feststellungserklärung – Abgabefristen/Form

Die allgemeine Frist für die Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung 2023 läuft bis zum 31.8.2024.[1] Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft endet die Abgabefrist spätestens 8 Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres 2023/2024.[2] Diese Fristen können aber auf Antrag verlängert werden. Dies steht ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / II. Erbschaftsteuer

Rz. 153 Sollte es im Bereich der Erbschaftsteuern zu einer Doppelbelastung mit deutscher und ausländischer Erbschaftsteuer kommen, regelt § 21 ErbStG die Voraussetzungen, unter welchen eine Anrechnung der ausländischen auf die deutsche Erbschaftsteuer in Betracht kommt. Nach § 21 ErbStG kann eine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer unter den nachfolgend erläuterten, eng...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 5. Anrechnung von in Italien gezahlter ausländischer Erbschaftsteuer

Rz. 130 Das Doppelbesteuerungsabkommen DBA Italien[67] regelt die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht. Wegen § 21 ErbStG ist dort eine Regelung zur Anrechnung von in Italien gezahlter Erbschaftsteuer entbehrlich. Dieser verfolgt den gleichen Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens, nämlich die Vermeidung von Doppelbesteuerungen desselben Vermögens im In- und Ausland.[68] Au...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 3. Anfall der Erbschaftsteuer in Italien

Rz. 126 In Deutschland fällt die Erbschaftsteuer gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 ErbStG bereits mit dem Tod des Erblassers entsteht, da der Erwerb des Erben gemäß §§ 1922, 857 BGB kraft Gesetzes automatisch erfolgt. Einen solchen Erwerbsvorgang kennt das italienische Erbrecht nicht. Vielmehr sieht Art. 459 ZGB Italien (Codice civile) vor, dass der Nachlass vom Erben angenommen ...mehr

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Anhang / II. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlass- und Erbschaftssteuern

Rz. 2 (Vom 30.11.1978, BStBl I 1980, S. 243.) Artikel 1 Dieses Abkommen gilt für Nachlässe von Erblassern, die im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten. Artikel 2 (1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Nachlass- und Erbschaftssteuern, die für Rechnung eines der beiden Vertragsstaaten, der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtliteraturverzeichnis

Albach, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden 2001; Bächle/Knies/Ott/Rupp, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2010; Baranowski, Besteuerung von Auslandsbeziehungen, 2. Aufl., Herne/Berlin 2000; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wien 2019; Bellstedt, Außensteuergesetz und Verwaltungsgrundsätze zu...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 7. Vorlage des BFH an den EuGH

Rz. 166 Im Fall der Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und spanischer Erbschaftsteuer hat der BFH mit Beschluss vom 16.1.2008 dem EuGH verkürzt dargestellt u.a. folgende auch im Verhältnis zu Österreich höchst relevante Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:[175]mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 4. Zeitmoment

Rz. 162 Nach § 21 Abs. 1 S. 4 ErbStG besteht eine Fünf-Jahres-Grenze: Die ausländische Steuer ist nur anrechenbar, wenn die deutsche Erbschaftsteuer für das Auslandsvermögen innerhalb von fünf Jahren nach der Entstehung der ausländischen Erbschaftsteuer entstanden ist. Daneben darf der deutsche Steuerfall noch nicht abgeschlossen sein, da nach Auffassung beispielsweise des F...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 6. Höchstbetragsbegrenzung

Rz. 164 Nach § 21 Abs. 1 S. 2, 3 ErbStG erfolgt über die enge Definition des Auslandsvermögens nach § 21 Abs. 2 ErbStG eine weitere Einschränkung des anrechenbaren Betrags. Danach kann die ausländische Erbschaftsteuer nur bis zur Höhe der deutschen Erbschaftsteuer, die auf das betreffende Auslandsvermögen entfällt, angerechnet werden, sog. Höchstbetragsbegrenzung. Dadurch so...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / Zusammenfassung

Überblick Die "Anlage Land- und Forstwirtschaft" zur Feststellungserklärung ist abzugeben, weil der Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Maßgebend ist dafür der Vermögensanfall beim Erwerber (beispielsweise als Erbe, Vermächtnisnehmer oder als Beschenkter). Gesetze, Vorschriften und Rechtspr...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / Literaturtipps

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.2 Rechtslage ab dem 1.7.2016

Ab dem Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016 gelten für Erwerbe, bei denen die Steuer nach diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen. Begünstigungsfähiges Vermögen Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen zählt ebenfalls zum sog. begünstigungsfähigen Vermögen des § 13b Abs. 1 ErbStG. Hierzu gehört der inländische Wirtschaftsteil des land- un...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 157 § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG verlangt für die Anrechnung, dass die ausländische Steuer der deutschen Erbschaftsteuer entspricht, sog. Entsprechensklausel. Insbesondere bei Nachlasssteuern, also Steuern, die am gesamten Nachlass und nicht wie die deutsche Erbanfallsteuer am Erwerb des Einzelnen anknüpfen, ist fraglich, ob die Entsprechung gewahrt ist. Der BFH[168] hat hier...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / Literaturtipps

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / bb) Entscheidung des EuGH

Rz. 47 Der EuGH hat durch Urt. v. 3.9.2014 die im spanischen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz enthaltene Ungleichbehandlung zwischen in Spanien Ansässigen, die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, und Nichtansässigen, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, für unionsrechtswidrig erklärt. Erbschafts- oder Schenkungsteuerpflichtige, die sich in einer...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Im Vergleich zu den Vorauflagen aus 2004 und 2009 haben sich einige Rahmendaten stark verändert. So wurde etwa die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Deutschland komplett reformiert und am 1.1.2009 trat eine Abgeltungssteuer in Deutschland in Kraft, die zumindest in den Grundzügen und stark vereinfachend gesagt mit dem österreichischen Modell übereinstimmt. Zudem fand...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / a) Sachverhalt

Rz. 141 Frau van Hilten, niederländische Staatsangehörige, verstarb am 22.11.1997. Sie hatte bis Anfang 1988 in den Niederlanden, anschließend in Belgien und seit 1991 in der Schweiz gelebt. Ihr Nachlass bestand insbesondere aus in den Niederlanden, in der Schweiz und in Belgien belegenen unbeweglichen Sachen, aus Kapitalanlagen in Form von in den Niederlanden, Deutschland, ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Gestaltungsüberlegungen

Rz. 150 Die erweitert beschränkte Steuerpflicht scheidet nach § 4 Abs. 2 AStG aus, wenn der Nachweis erbracht wird, dass für den Teil des Erwerbs, der nach § 4 Abs. 1 AStG steuerpflichtig wäre, im Ausland eine Steuer entrichtet wird, die mindestens 30 % der deutschen Erbschaftsteuer beträgt, die nach § 4 Abs. 1 AStG auf diese Teile des Erwerbs erhoben würde. Hier lohnt sich ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 154 Zunächst muss für eine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer in Deutschland unbeschränkte Steuerpflicht des betreffenden Steuerpflichtigen bestehen; erweitert unbeschränkte Steuerpflicht reicht aus (§ 21 Abs. 1 S 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Bei beschränkter Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) oder erweitert beschränkter Steuerpflicht (§ 4 AStG) ist die ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / VIII. Erbschafts- und Schenkungssteuer

Rz. 29 In der Schweiz werden Erbschaften sowie Schenkungen nicht durch den Bund besteuert. Dafür erheben praktisch alle Kantone eine sog. Erbschafts- und Schenkungssteuer. Ausnahmen bilden die innerschweizerischen Kantone Schwyz und Obwalden, welche weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer kennen. Der Kanton Luzern erhebt zwar keine Schenkungssteuer, berücksichtigt ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. DBA Schweiz/Deutschland (E)

Rz. 47 Mit dem zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlass- und Erbschaftssteuern abgeschlossenen und am 28.9.1980 in Kraft getretenen Abkommen wollte Deutschland sein innerstaatliches Besteuerungsrecht möglichst umfassend aufrechterhalten. Entsprechend enthält auch das DB...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / V. Beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 4 Abs. 1 AStG

Rz. 60 Auch auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern ist es Aufgabe des Doppelbesteuerungsabkommens, die ggf. konkurrierenden Besteuerungsrechte Deutschlands und der Schweizer Kantone zu regeln. Dabei umfasst das DBA Schweiz/Deutschland (E) nur Erbschaften. Der Vermögensanfall durch Schenkungen unter Lebenden, der in Inlandsvermögen i.S.v. § 121 des Deutschen Bewertungsgesetzes (...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.6.1 Bewertung des Wirtschaftsteils

Das Wirtschaftsteil wird bewertet auf der Basis des so genannten Fortführungswerts.[1] Zur Bewertung in Fällen der Nutzungsüberlassung s. auch H E 162 ErbStH 2019 m. w. N. Bei der Bewertung mit dem Fortführungswert ist die Summe der einzelnen nach § 163 BewG zu ermittelnden Wirtschaftswerte zu bilden. Ist aber der so ermittelte Wert geringer als der Mindestwert, dann ist letzte...mehr

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Anhang / II. BMF-Schreiben betr. Besteuerung von Schenkungen im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 6 (BMF-Schreiben IV C 6 – S 1301 – Schz – 103/89 vom 7. Februar 1990.) Die Unterzeichnung des Zusatzprotokolls zum deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen haben der Deutsche Industrie- und Handelstag sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie in einer gemeinsamen Eingabe zum Anlaß genommen, sich für eine allgemeine Verständigungsregelung mit der Schweiz zu...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / 1. Verfassungswidrigkeit der Erbschaft- und Schenkungssteuer

Rz. 34 Erbschaften und Schenkungen[38] unterlagen in Österreich bis 31.7.2008 dem Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz vom 30.6.1955. Das Erbschaftsteuergesetz wurde jedoch mit einer Entscheidung des öst. Verfassungsgerichtshof im Jahr 2006 als verfassungswidrig erkannt[39] und eine Reparaturfrist bis 31.7.2008 gesetzt, die der österreichische Gesetzgeber jedoch verstreichen...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / c) Steuerlicher Vorteil

Rz. 20 Ein steuerlicher Vorteil nach § 138d Abs. 3 S. 1 AO soll vorliegen, wenn durch die Steuergestaltungmehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.8.1 Rechtslage zwischen dem 1.1.2009 bis 30.6.2016

Bis zum Inkrafttreten der Erbschaftsteuerreform 2016 ab dem 1.7.2016[1] galten für Erwerbe, bei denen die Steuer vor diesem Zeitpunkt entstanden ist, folgende Regelungen: Begünstigtes Vermögen Bei land- und forstwirtschaftlichem Vermögen liegt begünstigtes Vermögen immer dann vor, wenn ein nach § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG inländischer Wirtschaftsteil oder ein nach § 159 BewG selb...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 4. Deutsch-italienischer Erbrechtsfall

Rz. 128 Problematisch sind die Fälle, in denen der Erblasser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Italien, der Erbe hingegen seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Dabei kann es passieren, dass beide Beteiligten jeweils in den Ländern, in denen sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, unbeschränkt steuerpflichtig sind und di...mehr

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Anhang / I. BMF-Schreiben betr. Schenkung von Geschäftsbetrieben

Rz. 5 (BMF-Schreiben v. 7.4.1988, IV C 6 – S 1301 Schz – 25/88, DB 1988, 938) Die DBA Schweiz von 1931/59 und von 1978 gelten für Nachlass- und Erbschaftsteuern. Auf Grund des Art. 13 Abs. 2 des DBA 1931/59 und des Art. 12 Abs. 3 DBA 1978 ist mit der eidgenössischen Steuerverwaltung für die Besteuerung von Schenkungen folgende Verständigungsregelung vereinbart worden: Die für...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / aa) Sachverhalt

Rz. 48 Die in Deutschland geborene Erblasserin, die nach ihrer Heirat schweizerische Staatsangehörige wurde, verstarb am 27.3.2009 in der Schweiz, wo sie mit ihrem Ehemann (Alleinerbe) wohnte.[69] Die Erblasserin war Eigentümerin eines Grundstücks in Düsseldorf, dessen Wert das Finanzamt Düsseldorf-Süd zum Tag ihres Todes mit 329.200 EUR feststellte. Nach den dem Gerichtshof...mehr

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Vorwort

In den letzten Jahren haben die Anfragen für die Beratung hinsichtlich des Wegzugs aus steuerlichen Gründen stark zugenommen und es ist zu erwarten, dass sich diese Entwicklung fortsetzten wird. Insbesondere die deutsche Erbschaftsteuer wird oft als Grund für Wegzugswünsche genannt. Dies gilt umso mehr, als es für Übertragungen bebauter Grundstücke ab dem 1.1.2023 zu starken...mehr

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Anhang / VIII. Erlass betr. Anrechnung ausländischer Nachlasssteuer

Rz. 12 (Erlass FinM Nordrhein-Westfalen S 3831 – 2 – V A 2 – vom 25. Januar 1991). Wird eine ausländische Erbschaftsteuer als Nachlasssteuer erhoben, so ist nach dem BFH-Urteil vom 6.3.1990 – II R 32/86 – (BStBl II, 786) als die auf den Erwerber anfallende ausländische Steuer i.S. des § 21 Abs. 1 ErbStG diejenige Steuer anzusehen, die anteilig auf die von ihm als Nachlassbegü...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Unternehmer Theo Müller [1] und Otto Beisheim,[2] die (Ex-) Sportler Boris Becker, Franz Beckenbauer, Günther Netzer, Rainer Schüttler, Michael und Ralf Schumacher, Anni Friesinger, Jan Ullrich sowie der Autor Johannes Mario Simmel [3] haben sämtlich eines gemeinsam: Sie alle haben die im internationalen Vergleich hohen Steuersätze in Deutschland [4] nicht mehr toleri...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / I. DBA Österreich/Deutschland

Rz. 43 Die Ansässigkeit als ein zentrales Anknüpfungsmoment für die Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen den Vertragsstaaten ist im DBA Österreich/Deutschland[47] wie folgt geregelt. Rz. 44 Gemäß Art. 4 Abs. 1 S. 1 DBA Österreich/Deutschland[48] ist eine natürliche Person grundsätzlich in dem Vertragsstaat ansässig, in dem sie nach dem Recht dieses Staats aufgrund ihres...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / bb) Entscheidung des EuGH

Rz. 49 Nach dem EuGH sind die Art. 56 EG und 58 EG dahingehend auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats über die Berechnung von Erbschaftsteuern entgegenstehen, die für den Fall des Erwerbs eines im Gebiet dieses Staates belegenen Grundstücks durch Erbanfall vorsieht, dass der Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage dann, wenn der Erblasser und der Erwer...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 2. Fehlen eines DBA

Rz. 156 Es darf kein DBA auf dem Gebiet der Erbschaft- oder Schenkungsteuern mit dem betreffenden Staat abgeschlossen worden sein. Die Vorschrift ist jedoch nicht so zu verstehen, als sei bei Vorliegen eines DBA die Anrechnung stets ausgeschlossen. Dieser Schluss ist nur richtig, wenn das DBA die Doppelbesteuerung durch Anwendung der Freistellungsmethode verhindert. Kommt da...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 2. Welcher Steuerwert gilt bei unterschiedlichem Anteilswert und Abfindungswert?

Was aber würde geschehen, wenn der zugewachsene Anteil kleiner oder größer wäre als die gesellschaftsvertraglich vereinbarte Abfindung: Wie würde sich das in der Steuerbelastung bei den Anteilsnachfolgern auswirken? Beispielsweise könnte der Anwachsungswert bei 100 liegen, der gesellschaftsvertragliche Abfindungsanspruch aber könnte mehr oder weniger als 100 betragen; wie wir...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 5. Mitwirkungspflichten

Rz. 163 Gemäß § 21 Abs. 3 S. 1 ErbStG, einer die verstärkten Mitwirkungspflichten in Auslandssachverhalten aus § 90 Abs. 2 AO konkretisierenden Norm, muss der Erwerber dem Finanzamt die Höhe des Auslandsvermögens und die Festsetzung der Zahlung der ausländischen Steuer mittels entsprechender Urkunden nachweisen. Diese Urkunde wird in der Regel der ausländische Steuerbescheid...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 2.8 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Zeilen 37 bis 39)

In der Zeile 38 kann der Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts für den Wirtschaftsteil beantragt werden. In diesem Fall ist entweder ein Verkehrswertgutachten oder ein Kaufpreisnachweis beizufügen. Hierbei gilt es zu beachten, dass nach dem Bundesfinanzhof [1] anstelle des Liquidationswerts auch der niedrigere gemeinen Wert angesetzt werden kann (siehe auch Punkt 1.6.1). Hinwe...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage La... / 1.2 Bewertungsstichtag

Für die Größe des Betriebs, für den Umfang und den Zustand der Gebäude sowie für die stehenden Betriebsmittel sind die Verhältnisse am Bewertungsstichtag maßgebend. Hierbei bestimmt sich der Bewertungsstichtag für die Zwecke der Erbschaftsteuer nach den § 9 ErbStG, § 11 ErbStG, § 12 Abs. 3 ErbStG in i. V. m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG und § 157 Abs. 1 BewG. Hinweis Umlaufe...mehr

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§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / II. DBA Österreich/Deutschland (E) a.F.

Rz. 46 Nachdem der öst. Verfassungsgerichtshof wie dargestellt die Erbschaftsteuer und die Schenkungssteuer für verfassungswidrig erklärt hatte und absehbar war, dass der Gesetzgeber keine betreffenden verfassungsgemäßen Gesetze schafft, sah sich die Bundesrepublik Deutschland gezwungen, das DBA Österreich/Deutschland (E) zum 31.12.2007 zu kündigen. Mittels eines zusätzliche...mehr