Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

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Anhang / I. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 1 (Vom 11.8.1971, einschließlich Änderungsprotokoll vom 30.11.1990, einschließlich Revisionsprotokoll vom 21.12.1992 und einschließlich Revisionsprotokoll vom 8.2.2003; Fundstellen: BStBl 1972 I S. 518, BGBl 1972 II S. 1021, BStBl 1990 I S. 409, BGBl 1990 II S. 766, BStBl 1993 I S. 927, BGBl 1993 II S. 1886. Neueste Fassung vom 8.2.2003 zu finden unter juris, Dokumentnum...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Status Quo durch die Erbschaftsteuerreform

Rz. 37 Die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht knüpft an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers oder des Begünstigten an, § 2 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2a ErbStG. Auf die Inländereigenschaft des Erwerbers kommt es nur an, wenn sich die unbeschränkte Steuerpflicht nicht bereits aus der Person des Erblassers ergibt. Wenn nur der Erwerber Inländ...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Gesetz über Erbschaft- und Schenkungsteuer in Italien

Rz. 116 Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist im Testo unico sulle successioni e donazioni geregelt.[62] Im Jahr 2000 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer von der Regierung Amato II mit dem Gesetz Nr. 342/2000 gesenkt und im Jahr 2001 von der Regierung Berlusconi II mit dem Gesetz Nr. 383/2001 abgeschafft. Die Steuer wurde 2006 von der Regierung Prodi II mit dem Gesetze...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 1. Ansässigkeit nach Art. 4 Abs. 1, 2 DBA Schweiz/Deutschland

Rz. 38 Nach Art. 4 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland[53] ist eine Person grundsätzlich in demjenigen Vertragsstaat ansässig, in dem sie gemäß innerstaatlichem Recht unbeschränkt steuerpflichtig ist. Sofern eine natürliche Person nach dem jeweiligen innerstaatlichen Recht sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und damit in beiden Vertragsstaat...mehr

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§ 5 Italien als Zuzugsstaat / 2. Flat Tax für natürliche Personen, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, Art. 24-bis TUIR

Rz. 66 Italien hat mit dem Haushaltsgesetz von 2017[40] die sog. Flat Tax für Superreiche eingeführt. Das Gesetz sieht gemäß Art. 24-bis TUIR vor, dass, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, natürliche Personen, die ihren Wohnsitz, ihr Domizil oder ihre Meldeanschrift im Sinne des Art. 2 Abs. 2 TUIR nach Italien verlegen, bei der Versteuerung ihrer ausländischen Einkünfte...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / b) Entscheidung des EuGH

Rz. 143 Der EuGH hält zum einen fest, dass es sich beim Erwerb von Todes wegen durchaus um Kapitalverkehr im Sinne von Art. 73b EG handelt; ausgenommen sind lediglich die Fälle, die mit keinem ihrer wesentlichen Elemente über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen. Rz. 144 Dagegen stellt eine nationale Regelung, nach der der Übergang eines Nachlasses eines Angehörigen ...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 4. Rechtsprechung

So z.B. war im Urteil des FG Münster vom 8.11.2018[3] der gesellschaftsvertragliche Abfindungswert geringer als der Anteilswert. Damit war ein rechnerisch negativer Wert additiver Gegenstand des buchmäßigen Anwachsungsvorgangs. Konnte dies dazu berechtigen, den positiven Erwerb um den negativen Erwerb zu saldieren, letztlich also die Erbschaftsteuern zu reduzieren? a) Der erb...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7 Arten der mittelbaren Grundstücksschenkung

3.7.1 Allgemeines Bei der mittelbaren Grundstücksschenkung können verschiedene Formen in Betracht kommen, die hier im Einzelnen näher erläutert werden sollen. Diese nehmen dann auch wiederum Einfluss auf die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage. 3.7.2 Kostenübernahme für ein unbebautes Grundstück Wird dem Beschenkten ein Geldbetrag mit der Maßgabe geschenkt, mit diesem ein ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4 Mittelbare Schenkung von Gesellschaftsbeteiligungen

4.1 Allgemeines Neben der mittelbaren Grundstücksschenkung ist die mittelbare Schenkung eines Gesellschaftsanteils der wichtigste Anwendungsfall einer mittelbaren Schenkung. Grund für eine solche Zuwendung kann die Nachfolgegestaltung sein.[1] Dabei kann der verschenkte Gesellschaftsanteil zum einen dem Schenker selbst zustehen; aber er kann auch in der Hand des Beschenkten neu...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3 Mittelbare Grundstücksschenkung

3.1 Allgemeines Häufigster Anwendungsfall einer mittelbaren Schenkung ist die mittelbare Grundstücksschenkung. Dies ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass Grundstücke mit einem steuerlichen Wert unterhalb des Verkehrswerts anzusetzen sind. Liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung vor, so ist auch eine gesonderte Feststellung notwendig.[1] Hinsichtlich des Feststellu...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.1 Allgemeines

Bei der mittelbaren Grundstücksschenkung können verschiedene Formen in Betracht kommen, die hier im Einzelnen näher erläutert werden sollen. Diese nehmen dann auch wiederum Einfluss auf die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage.mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.16 Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen

Wie oben unter Tz. 3 schon ausgeführt, sind die Grundsätze, welche für die mittelbare Grundstücksschenkung gelten, nicht auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar.mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 5 Sonstige mittelbare Schenkungen

5.1 Steuerfreie Gegenstände Eine mittelbare Schenkung kann auch im Bereich der Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG sinnvoll sein. So sieht § 13 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG vor, dass der Erwerb von Hausrat durch Personen der Steuerklasse I (beispielsweise Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) bis zu einem Betrag von 41.000 steuerfrei bleibt. Für den Erwerb von Hausrat durch Person...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 2 Anwendung auf Erwerbe von Todes wegen

Fraglich ist es, ob die Grundsätze der mittelbaren Schenkung auch auf Erwerbe von Todes wegen anwendbar sind. Nach der Auffassung des BFH hat das Rechtsinstitut der mittelbaren Grundstücksschenkung beim Erwerb von Todes wegen keine Entsprechung. Bei einem Erwerb von Todes ist es auch bei einer Erbschaftsteuer auf den Erbanfall ausgeschlossen, dass der Erwerber etwas anderes e...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.3 Mittelbare Geldschenkung

Eine mittelbare Geldschenkung ist dann anzunehmen, wenn der Bedachte verpflichtet wird, das zugewendete Grundstück weiterzuveräußern. Hierbei ist der Wille der Beteiligten des Schenkungsvertrags, dass nicht der Verkaufserlös, sondern das Grundstück geschenkt sein soll, für die Erhebung der Schenkungsteuer unerheblich.[1] Dies hat zur Folge, dass in die schenkungsteuerliche Be...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.6 Grundsätze für die Anerkennung der mittelbaren Grundstücksschenkung

Damit die mittelbare Grundstücksschenkung von der Finanzverwaltung akzeptiert wird, sollten die Beteiligten die folgenden Grundsätze befolgen:[1]: Der Zuwendende sollte in einem Schriftstück festhalten, dass der Beschenkte den erhaltenen oder zugesagten Geldbetrag nur zum Erwerb eines Grundstücks bzw. zur Finanzierung einer Baumaßnahme verwenden darf. Die Schriftform ist nich...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare Schenkungen

Zusammenfassung Überblick Mittelbare Schenkungen sind interessante Gestaltungsmittel, um die Schenkungsteuer zu reduzieren. Dies ergibt sich insbesondere aus der steuerlichen Unterbewertung bestimmter Vermögensarten, was z. B. bei Grundstücken und Gesellschaftsanteilen. Das trifft grundsätzlich auch nach den Erbschaftsteuerreformen 2009 und 2016 noch zu. Allerdings sollte im...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 6 Verfahrensrecht

Der Schenkungsteuerbescheid ergeht häufig unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO). Dies bedeutet, dass der Bescheid geändert werden kann, ohne das es hierzu einer Begründung bedarf. Grund hierfür sind auftretende Fragen, wie bspw.: Liegt nur eine mittelbare Schenkung vor oder zusätzlich noch eine Geldschenkung. Dies kann dann der Fall sein, wenn eine zinslose Geldüberl...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / Zusammenfassung

Überblick Mittelbare Schenkungen sind interessante Gestaltungsmittel, um die Schenkungsteuer zu reduzieren. Dies ergibt sich insbesondere aus der steuerlichen Unterbewertung bestimmter Vermögensarten, was z. B. bei Grundstücken und Gesellschaftsanteilen. Das trifft grundsätzlich auch nach den Erbschaftsteuerreformen 2009 und 2016 noch zu. Allerdings sollte immer der Einzelf...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.3 Beispiele zur Rechtslage ab dem 1.7.2016

4.3.1 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft Die Verschonungsmaßnahmen der § 13a ErbStG und § 19a ErbStG bzw. des § 13c ErbStG, § 28 Abs. 1 ErbStG oder § 28a ErbStG kommen dem Bedachten nur zugute, wenn dieser Anteile an der Personengesellschaft erwirbt, die unmittelbar vom Schenker selbst gehalten werden.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Onkel O sche...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.2 Beispiele nach der Rechtslage bis zum 30.6.2016

4.2.1 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft Die Verschonungsmaßnahmen der § 13a ErbStG und § 19a ErbStG kommen hier dem Bedachten nur zugute, wenn dieser Anteile an Personengesellschaft erwirbt, die unmittelbar vom Schenker selbst gehalten werden.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Onkel O schenkt seiner Nichte N im Dezember 2015 einen Geldbetrag i. H....mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.1 Allgemeines

Häufigster Anwendungsfall einer mittelbaren Schenkung ist die mittelbare Grundstücksschenkung. Dies ergibt sich insbesondere aus der Tatsache, dass Grundstücke mit einem steuerlichen Wert unterhalb des Verkehrswerts anzusetzen sind. Liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung vor, so ist auch eine gesonderte Feststellung notwendig.[1] Hinsichtlich des Feststellungsverfahren is...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.2 Kostenübernahme für ein unbebautes Grundstück

Wird dem Beschenkten ein Geldbetrag mit der Maßgabe geschenkt, mit diesem ein unbebautes Grundstück zu erwerben, so ist als steuerliche Bemessungsgrundlage der Steuerwert zugrunde zu legen, der nach § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 179 BewG anzusetzen ist.[1] Praxis-Beispiel Kostenübernahme für ein unbebautes Grundstück Enkel EN will auf einem bestimmten Grundstück ein Gebäude er...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.8 Kostenübernahme für Umbauten, Ausbauten oder Anbauten

Werden vom Schenker die Kosten für einen Umbau, einen Ausbau oder einen Anbau ganz oder teilweise getragen, so kommen die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung gleichermaßen zur Anwendung.[1] Insbesondere ist dies der Fall, wenn durch die Baumaßnahme etwas Neues, bisher nicht vorhandenes geschaffen wird und daher in der einkommensteuerlichen Beurteilung zu Herstellu...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.7 Zweistufige mittelbare Grundstücksschenkung

Von einer zweistufigen mittelbaren Grundstücksschenkung ist auszugehen, wenn dem Bedachten ein Grundstück mit der Maßgabe geschenkt wird, dass dieses verkauft wird, um mit dem Veräußerungserlös ein genau bestimmtes anderes Grundstück zu erwerben. Gegenstand der Schenkung ist letztlich dann das vom Bedachten erworbene Grundstück.[1] Praxis-Beispiel Zweistufige mittelbare Grunds...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.12 Übersicht

Mit der folgenden Übersicht sollen noch einmal die verschiedenen Varianten der mittelbaren Grundstücksschenkung dargestellt werden.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 1 Allgemeines zur mittelbaren Schenkung

Abzugrenzen ist die mittelbare Schenkung von einer unmittelbaren Schenkung. Eine unmittelbare Schenkung ist gegeben, wenn der gleiche Gegenstand, um den der Schenker entreichert wird, auf die bedachte Person übergeht. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Vater V schenkt im Oktober 2019 seinem Sohn S ein Grundstück. Lösung: Es liegt eine unmittelbare Schenkung (eines Grundstücks) vor. ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.2 Abgrenzung zur Geldschenkung

Werden von den Parteien die Voraussetzungen für das Rechtsinstitut der mittelbaren Grundstücksschenkung nicht eingehalten, so ist von einer Geldschenkung auszugehen. Dies hat die Konsequenz, dass Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer der zugewendete Geldbetrag darstellt. Praxis-Beispiel Geldschenkung Vater V will seiner Tochter T beim Erwerb eines Einfamilienhauses unter...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.14 Mittelbare Grundstücksschenkung und Grunderwerbsteuer

Ein grunderwerbsteuerbarer Vorgang liegt nur zwischen dem Bedachten und dem Veräußerer des Grundstücks vor, nicht aber zwischen dem Schenker und dem Beschenkten.[1] Fraglich ist, welche grunderwerbsteuerlichen Folgen die Rückabwicklung einer mittelbaren Grundstückschenkung hat. Nach dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz gilt Folgendes. Wird eine mittelbare Grundstücksschenkung rü...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.9 Kostenübernahme für Modernisierung, Reparatur oder Renovierung

Werden vom Schenker die Kosten für die Modernisierung, die Reparatur oder die Renovierung eines Grundstücks des Bedachten getragen, so ist ebenfalls eine mittelbare Grundstücksschenkung möglich. Praxis-Beispiel Reparaturkosten als mittelbare Grundstücksschenkung Neffe N hat sich ein reparaturbedürftiges Einfamilienhaus gekauft. Der Onkel O erklärt sich bereit, dem N einen Geld...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.13 Mittelbare Grundstücksschenkung und Einkommensteuer

Die Regelung des § 11d Abs. 1 Satz 1 EStDV ist auch im Fall einer mittelbaren Grundstücksschenkung anzuwenden. Dies hat der BFH mit Urteil vom 4.10.2016 entschieden.[1] Wird dem Steuerpflichtigen eine der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienende Eigentumswohnung (einschließlich Inventar) im Wege der mittelbaren Grundstücksschenkung zugewendet, kann er m...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.10 Zinsersparnis und mittelbare Grundstücksschenkung

Wird dem Bedachten ein Darlehen zinslos eingeräumt, so kann damit (der Zinslosigkeit) keine mittelbare Grundstückschenkung bewirkt werden.[1] Voraussetzung für eine mittelbare Grundstückschenkung ist unter anderem, dass das Geld vom Schenker vor dem Abschluss des Kaufvertrags zugesagt wird und bis zur Tilgung der Kaufpreisschuld dem Bedachten zur Verfügung gestellt wird.[2] D...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.4 Bemessungsgrundlage

Wird ein Grundstück geschenkt, so wird als schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage der nach den § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. den § 176 BewG – § 197 BewG festgestellte Grundbesitzwert zugrunde gelegt. Zu beachten ist hierbei, dass ab 2023 die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage vielfach steigen wird. Denn durch das Jahressteuergesetz 2022 werden insbesondere das Ertrags- ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 5.1 Steuerfreie Gegenstände

Eine mittelbare Schenkung kann auch im Bereich der Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG sinnvoll sein. So sieht § 13 Abs. 1 Nr. 1a ErbStG vor, dass der Erwerb von Hausrat durch Personen der Steuerklasse I (beispielsweise Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner) bis zu einem Betrag von 41.000 steuerfrei bleibt. Für den Erwerb von Hausrat durch Personen der Steuerklasse II (bei...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.3 Kostenübernahme für ein bebautes Grundstück

Sehr häufig dürfte in der Praxis der Fall auftreten, dass der Bedachte ein bebautes Grundstück erwerben will, ihm aber die Mittel dazu fehlen. Übernimmt dann der Schenker den gesamten Kaufpreis, so ist als schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage der Steuerwert für ein bebautes Grundstück zugrunde zu legen. Dieser ermittelt sich regelmäßig nach § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.2.1 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Die Verschonungsmaßnahmen der § 13a ErbStG und § 19a ErbStG kommen hier dem Bedachten nur zugute, wenn dieser Anteile an Personengesellschaft erwirbt, die unmittelbar vom Schenker selbst gehalten werden.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Onkel O schenkt seiner Nichte N im Dezember 2015 einen Geldbetrag i. H. v. 750.000 EUR, damit sich diese an einer Personengesellschaft beteil...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.5 Schenkung eines Teilbetrages für ein Grundstück

Dem Bedachten kann vom Schenker auch nur ein Teilbetrag des benötigten Kaufpreises zugewendet werden.[1] Dies wird immer dann der Fall sein, wenn dem Bedachten auch eigene Geldmittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall gilt der Teil als zugewendet, der dem Verhältnis des zugewendeten Geldbetrags zum Gesamtkaufpreis entspricht.[2] Dieser Teil bildet dann auch die Bemessungsgr...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.3.2 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Die Vergünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG bzw. des § 13c ErbStG, § 28 Abs. 1 ErbStG oder § 28a ErbStG sind zu gewähren, wenn der Schenker dem Beschenkten einen Geldbetrag mit der Auflage zuwendet, dass der Erwerber sich damit vom Schenker unmittelbar gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft erwirbt.[1] Ferner muss der Schenker zu mehr als 25 v. H. am Ne...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.9 Überzahlung bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Nicht immer wird bei der Geldhingabe schon feststehen, wie viel der Kaufpreis des Grundstücks betragen wird. Stellt es sich im Nachhinein heraus, dass der Kaufpreis geringer war als der geschenkte Geldbetrag, so liegt auch noch eine überschießende Geldschenkung vor.[1] Der Umfang der überschießenden Geldschenkung steht aber erst mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes nach dem A...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.11 Darlehen als mittelbare Grundstücksschenkung

Wird dem Bedachten vom Schenker zunächst ein Darlehen zum Kauf eines Grundstücks gewährt und verzichtet der Darlehensgeber zu einem späteren Zeitpunkt auf das Darlehen, so gilt Folgendes.[1] Von einer mittelbaren Grundstücksschenkung ist nur dann auszugehen, wenn der Schenker (Darlehensgeber) gegeben, wenn der Schenker die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Gr...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.5 Vergleich Geldschenkung zur mittelbaren Grundstücksschenkung

Wie unter Tz. 3.4 schon erläutert, ist Bemessungsgrundlage bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung der Steuerwert. Dieser Wert ist in der Regel niedriger als der Nominalwert des hingegebenen Geldes. Dies führt zu einer Steuerersparnis, wie das folgende Beispiel zeigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Nichte N beabsichtigt, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Da ihr selbst die geeig...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.6 Mehrere Schenker

In der Praxis werden vielfach auch mehrere Schenker das entsprechende Geld zum Erwerb eines genau bestimmten Grundstücks zur Verfügung stellen. Auch in diesen Fällen sind die Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung (sofern die Voraussetzungen vorliegen) anzuwenden. Der Steuerwert des zugewendeten Grundstücks teilt sich dann dementsprechend auf die einzelnen Schenker ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.2.2 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Die Vergünstigungen des § 13a ErbStG und des § 19a ErbStG sind zu gewähren, wenn der Schenker dem Beschenkten einen Geldbetrag mit der Auflage zuwendet, dass der Erwerber sich damit vom Schenker unmittelbar gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft erwirbt.[1] Ferner muss der Schenker zu mehr als 25 v. H. am Nennkapital der jeweiligen Gesellschaft, deren Anteile mittelb...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.1 Allgemeines

Neben der mittelbaren Grundstücksschenkung ist die mittelbare Schenkung eines Gesellschaftsanteils der wichtigste Anwendungsfall einer mittelbaren Schenkung. Grund für eine solche Zuwendung kann die Nachfolgegestaltung sein.[1] Dabei kann der verschenkte Gesellschaftsanteil zum einen dem Schenker selbst zustehen; aber er kann auch in der Hand des Beschenkten neu entstehen.[2] L...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.4 Kostenübernahme für die Gebäudeerrichtung

Hier sind die folgenden Fälle denkbar[1] Werden vom Schenker die Kosten für den Erwerb des Grundstücks übernommen und dazu auch die Kosten zur Errichtung des Gebäudes, so ist von einer einheitlichen Schenkung eines bebauten Grundstücks auszugehen.[2] Daher ist als Steuerwert der Zuwendung (schenkungsteuerli...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 4.3.1 Mittelbare Schenkung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Die Verschonungsmaßnahmen der § 13a ErbStG und § 19a ErbStG bzw. des § 13c ErbStG, § 28 Abs. 1 ErbStG oder § 28a ErbStG kommen dem Bedachten nur zugute, wenn dieser Anteile an der Personengesellschaft erwirbt, die unmittelbar vom Schenker selbst gehalten werden.[1] Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Onkel O schenkt seiner Nichte N im November 2019 einen Geldbetrag i. H. v. 750.000...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.8 Unbedeutender Teil des Kaufpreises

Wird vom Schenker nur ein unbedeutender Teilbetrag des Kaufpreises gezahlt, so ist hierin keine mittelbare Grundstückschenkung zu sehen, sondern eine Geldschenkung. Diese hat den Nachteil, dass nicht der (anteilige) Steuerwert, sondern der Nominalwert des Geldes in die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Als unbedeutend sieht die Finanzverwaltung eine Zuwendun...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.15 Erwerbsnebenkosten bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Hat der Beschenkte allgemeine Erwerbsnebenkosten aufzubringen (hier handelt es sich um Kosten der Rechtsänderung: z. B. die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch, den Notar oder das Handelsregister[1]) so sieht deren Behandlung bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung wie folgt aus. Die Erwerbsnebenkosten können bei der mittelbaren Grundstücksschenkung in voller Höhe abg...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.5.3 Beispiele zur Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Im Folgenden sollen 2 Beispiele die neue Berechnung für den Abzug von Schulden darstellen – insbesondere von solchen, die in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang mit nach § 13d ErbStG befreitem Vermögen stehen. Praxis-Beispiel Vorhandensein von nach § 13d ErbStG steuerbefreitem Vermögen Erblasser E hat in seinem Testament den Sohn S zum Alleinerben bestimmt. Im Nachlass befin...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / Zusammenfassung

Überblick Mit der Erbschaftsteuerreform wurde ab 2009 § 13c, seit dem 1.7.2016: § 13d ErbStG, neu in das ErbStG eingefügt. § 13d ErbStG sieht eine teilweise Steuerbefreiung (d. h. es wird ein Verschonungsabschlag i. H. v. 10 % abgezogen) für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke vor. Anwendung findet die Regelung u. a. bei einem Erwerb von Todes wegen (bei Schenkungen siehe ...mehr