Fachbeiträge & Kommentare zu Erbschaftsteuer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Beispiele

Rz. 1689 [Autor/Stand] Siehe zunächst die in H B 97.4 ErbStHB 2020 abgedruckten Beispiele. Rz. 1690 [Autor/Stand] Weitere Beispiele: Beispiel 1 (negativer Unterschiedsbetrag i.S. von § 97 Abs. 1a Nr. 1 Buchst. b BewG; aktives und passives Sonderbetriebsvermögen): An der X-OHG sind die Gesellschafter A, B und C zu je 1/3 beteiligt. A verstirbt, sein Sohn S ist Alleinerbe.mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / j) Der geerbte Pflichtteilsanspruch

Rz. 66 Ist der Erblasser Pflichtteilsberechtigt gegenüber Dritten und hat er den Pflichtteil zu Lebzeiten bereits geltend gemacht, geht bei seinem Tod die noch nicht erfüllte Pflichtteilsforderung auf seine Erben über. Diese haben die Pflichtteilsforderung als Teil des Nachlasses der Erbschaftsteuer zu unterwerfen. Der BFH musste sich zwischenzeitlich mit der Frage auseinande...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Pflichtteilsberechtigung

Rz. 297 Das österreichische materielle Erbrecht ist durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015[352] mit Wirkung vom 1.1.2017 an wesentlich geändert worden. Im österreichischen Recht erwirbt der Pflichtteilsberechtigte wie im deutschen Recht seit jeher eine Geldforderung gegen den Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind gem. § 757 ABGB der Ehegatte und die Abkömmlinge; fehlen Abkö...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / b) Ausschlagung der Erbschaft gegen Abfindungsvereinbarung

Rz. 109 Eine mögliche steuerorientierte Vorgehensweise besteht in der Ausschlagung der Erbschaft durch den länger lebenden Ehegatten gegen Einräumung einer Abfindung.[165] Auf diese Art und Weise geht im Beispiel (siehe Rdn 104) der Nachlass auf die beiden Kinder K 1 und K 2 als Ersatz- und Schlusserben über. In der Abfindungsvereinbarung können wiederum wesentliche Bestandt...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Ausgangspunkt

Rz. 103 Zivilrechtlich wird das Pflichtteilsrecht fast immer, wenn es zur Anwendung kommt, als Ärgernis empfunden. Zahlreiche Vermeidungs- und Umgehungsstrategien werden hier diskutiert[158] und ausprobiert – teilweise mit zweifelhaftem Ausgang und gewissen damit verbundenen Unsicherheiten. Erbschaftsteuerlich ist die Situation hingegen anders. Selbstverständlich ist die unf...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Hinzurechnungen zum Nachlass ("Pflichtteilsergänzung")

Rz. 153 Aus Billigkeitsgründen, insbesondere aber auch, um Umgehungen vorzubeugen, sieht der Inheritance Act eine Reihe von Hinzurechnungen zum Nachlass vor, durch die der für die Anordnung von family provision zur Verfügung stehende Nachlass wieder aufgefüllt wird. Die zunehmend großzügigere Handhabung der family provision durch die Gerichte wird voraussichtlich dazu führen...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / a) Ausgangspunkt

Rz. 25 Zivilrechtlich entsteht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall, § 2317 BGB. Anderes gilt hingegen für das Erbschaftsteuerrecht. Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG entsteht die Erbschaftsteuer für den geltend gemachten Pflichtteil erst in dem Moment, in dem der Pflichtteilsanspruch vom Berechtigten geltend gemacht wird, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG. Entscheidend für d...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / aa) Automatische Ausschlussklausel

Rz. 50 Hier tritt die enterbende Wirkung automatisch mit dem Pflichtteilsverlangen oder dem sonstigen zu sanktionierenden Verhalten des Pflichtteilsberechtigten ein. Aus dieser Automatik können sich aber auch erhebliche Gefahren ergeben:[53]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nießbraucher als Mitunternehmer

Schrifttum: Bossmann, Die Existenz der doppelten Mitunternehmerstellung – Bedeutung des obiter dictums im BFH-Urteil v. 19.7.2018 – IV R 10/17 für die steuerliche Nachfolgeoptimierung, DStR 2021, 2217; Brüggemann, ErbStR 2019: Nießbrauch an einer Beteiligung an einer Personengesellschaft, ErbBstg 2019, 124; Eisele, Nießbrauchsrecht an Personengesellschaftsanteil – Durchbruch ...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / f) Geltendmachung durch Abtretung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 42 Unklar und umstritten ist die Frage, ob in der Abtretung eines Pflichtteilsanspruchs bereits eine Geltendmachung zu sehen ist. Während dies im zivilrechtlichen Schrifttum im Rahmen des § 852 ZPO weitgehend bejaht wird,[47] wird dies in der steuerrechtlichen Rechtslehre überwiegend abgelehnt und auf die Geltendmachung durch den Zessionar abgestellt.[48] Troll/Gebel/Jül...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Schrifttum: Bauschatz, Die Einpersonen-GmbH & Co. KGaA als Holdinggesellschaft, DStZ 2007, 39; Bielinis, Die Besteuerung der KGaA, 2013, S. 91 ff. und S. 167 ff.; Bock, Die steuerlichen Folgen des Erwerbs eines KGaA-Komplementäranteils, GmbHR 2004, 554; Burek/Thoß, Besteuerung und Bilanzierung der Kommanditgesellschaft auf Aktien, StuB 2022, 167; Drüen/von Heck, Die Kommandit...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonderbetriebsvermögen

Schrifttum: Ammenwerth, Rechtsnachfolge im Erbfall: KG-Anteil mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBStg 2006, 166; Brandenberg, Kapitalgesellschaftsanteile als Sonderbetriebsvermögen, JbFfStR 2013/2014, S. 450; Brüggemann, § 13a ErbStG: Übertragung von Gesellschaftsanteilen ohne oder mit Sonderbetriebsvermögen, ErbBstg 2018, 33; Butz/Seidl, Die unentgeltliche Übertragung von Anteil...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / A. Pflichtteilsansprüche als (weiterer) "Störfaktor" der Unternehmensnachfolge

Rz. 1 Die Unternehmensnachfolge, gerade in Familienunternehmen, stellt nicht nur aus der Sicht des Unternehmers eine der schwierigsten Aufgaben dar. Neben allgemeinen zivil- bzw. gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und vielfältigen steuerrechtlichen Problemen ist insbesondere die Herausforderung zu bewältigen, einen wirtschaftlich sinnvollen Übergang der Verantwortung i...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / II. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 203 Gem. § 3 Nr. 2 GrEStG ist ein Grundstückserwerb dann von der Besteuerung nach dem Grunderwerbsteuergesetz ausgenommen, wenn der Grundstückserwerb von Todes wegen oder als Grundstücksschenkung unter Lebenden i.S.d. ErbStG erfolgt. Umstritten ist seit dem Jahre 1999,[268] ob ein solcher Fall auch dann vorliegt, wenn zunächst beim Pflichtteilsberechtigten ein Pflichttei...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / Literaturtipps

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Bewertung und Höhe des zu versteuernden Pflichtteilsanspruchs

Rz. 74 Zivilrechtlich ist der Pflichtteilsanspruch stets eine auf einen Geldbetrag gerichtete Forderung. Dies schlägt auch erbschaftsteuerlich durch. Danach wird der Pflichtteilsanspruch im Grundsatz mit seinem Nennwert bewertet und der Besteuerung dementsprechend zugrunde gelegt, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG.[112] Dies gilt sowohl für den eigentlichen Pfl...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / Literaturtipps

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Hingabe von Wirtschaftsgütern als Leistung an Erfüllungs statt

Rz. 213 Anders kann dies hingegen sein, wenn Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt für Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. § 364 BGB auf den Pflichtteilsberechtigten übertragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hingabe der Wirtschaftsgüter aus dem Nachlass selbst erfolgt oder andere Wirtschaftsgüter betroffen sind. Handelt es sich bei der Hingabe...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / IX. Zusammentreffen von Anrechnung auf den Pflichtteil und den Zugewinnausgleichsanspruch (§ 1380 BGB)

Rz. 109 Erfolgt eine lebzeitige Zuwendung an einen Ehegatten, so stellt sich die Problematik zwischen einer Anrechnung auf den Pflichtteil nach § 2315 BGB und einer Anrechnung auf den Zugewinnausgleichsanspruch nach § 1380 BGB, wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt und seinen konkreten Zugewinnausgleich und den "kleinen" Pflichtteil geltend macht (güterrecht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Maßgebender Auswertungszeitraum

Rz. 35 [Autor/Stand] Die zunächst mit dem Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz[2] vorgenommene Ergänzung des § 177 BewG stand im Zusammenhang der Reaktion des Gesetzgebers auf die Rechtsprechung des BFH zu den Liegenschaftszinssätzen.[3] Der BFH hatte entschieden, dass durch den Gutachterausschuss ermittelte örtliche Liegenschaftszinssätze für die Grundbesitzbewertung für Zwec...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 6. Familien(wohn)heim, § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG

Rz. 11 Die Übertragung des Familien(wohn)heims wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2009 substantiell geändert und erweitert. Der eingetragene Lebenspartner wurde dem Ehegatten gleichgestellt. Rz. 12 Die Steuerfreistellung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG ist unbeschränkt und findet unabhängig vom Wert des Vermögens Anwendung. Auch die Wohnnutzflächen sind nicht weiter besch...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / Literaturtipps

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / e) Teilzahlung und Teilgeltendmachung

Rz. 39 Nach Meinung des RFH[39] liegt eine Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs in voller Höhe auch dann vor, wenn der Pflichtteilsberechtigte eine Teilzahlung begehrt und sich die Zahlung eines zivilrechtlich zusätzlich geschuldeten Restbetrages vorbehält. Nach Meinung des RFH sei von der Geltendmachung des gesamten Pflichtteilsanspruchs auszugehen. Dem ist nicht zu fol...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / ff) Steuerrechtliche Auswirkungen

Rz. 59 Daneben kann der Pflichtteilsverzicht auch nicht gewollte, nachteilige steuerliche Folgen haben, etwa in einkommensteuerlicher Hinsicht wegen der Gefahren des Verlusts der Abzugsfähigkeit von Versorgungsrechten im Rahmen des Sonderrechts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen.[143] Rz. 60 In erbschaftsteuerlicher Hinsicht ist zu beachten, dass insbesondere b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Erbengemeinschaft (Satz 2)

Rz. 30 [Autor/Stand] In Umkehr der zuvor geltenden Rechtslage ist für Bewertungsstichtage nach 2008 die entsprechende Anwendung der § 352 AO und § 48 FGO ausdrücklich vorgeschrieben – allerdings beschränkt auf die Fälle, in denen der Gegenstand der Feststellung einer Erbengemeinschaft zuzurechnen ist. Die Formulierung der "entsprechenden" Anwendung in Erbengemeinschaftsfälle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Schrifttum: Beck’sches Handbuch der Genossenschaft, München 2009; Beuthien/Dierkes/Wehrheim, Die Genossenschaft, 2008; Haberger, Die Familiengenossenschaft: (K)ein Instrument der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, ZEV 2023, 69; Helios/Strieder, Genossenschaftsrecht – Wiederbelebung einer guten Idee, DB 2005, 2794; Kowanda, Genossenschaften und deren Anteile im Ertragsteuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 1813 [Autor/Stand] Die gesetzliche Definition des Begriffs "wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" ist in § 14 AO enthalten: "Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, is...mehr

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ZErb 08/2024, Beschränkung ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte ist die Urenkelin der Erblasserin. Sie ist ebenso wie ihre Mutter H. K … von der Erblasserin testamentarisch bedacht worden. In dem notariell beurkundeten Testament vom 4.9.1974 heißt es, soweit vorliegend von Interesse: Zitat Meine einzige Tochter, Frau I. N … , … , soll meine alleinige Erbin sein. Insbesondere soll sie mein Hausgrundstück … , … erben. Sie sol...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 127 [Autor/Stand] Die in § 97 Abs. 1 BewG 1965 getroffene Regelung ging ihrem Inhalt nach auf § 26 Abs. 1 BewG 1925, § 44 Abs. 2 BewG 1931 und § 56 Abs. 1 BewG 1934 zurück. § 56 Abs. 1 BewG 1934 war durch das ÄndG-BewG 1963 in der Weise geändert worden, dass die früheren Ziff. 4 und 5 aus Abs. 1 herausgenommen und in Anpassung an § 2 Abs. 3 GewStG zu einem neuen Abs. 2 z...mehr

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§ 18 Länderübersicht / Literaturtipps

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 16. Gesellschaften i.S.v. § 1 Abs. 1 KStG mit statuarischem Sitz im Ausland, deren Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist, und die nach inländischem Gesellschaftsrecht als Personengesellschaft zu behandeln sind

Rz. 1030.36 [Autor/Stand] Zeitgleich mit der Erweiterung des Kreises der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personenvereinigungen um die zur Körperschaftsbesteuerung optierenden Gesellschaften i.S.v. § 1a Abs. 1 KStG durch Art. 7 KöMoG vom 25.6.2021[2] dehnte der Gesetzgeber den Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG umfassten Personenmehrheiten du...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.3.2 Urlaubsabgeltungsanspruch

Rz. 70 Anlässlich der Fälle andauernder Arbeitsunfähigkeit hat das BAG zunächst an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach ein Urlaubsabgeltungsanspruch dann nicht entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers endet. [1] Nachdem der EuGH entschieden hat, dass der Anspruch auf eine finanzielle Vergütung nicht genommener Urlaubsansprüche – gemeint ist di...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Einzelunternehmen zur Feststellungserklärung (BBW 50.1) auf den Bewertungsstichtag. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. . Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Bewertung von Unternehmensvermögen ist der § 11 Abs. 2 BewG ergänzt ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Anteile an Kapitalgesellschaften zur Feststellungserklärung (BBW 50.3) und weitere Angaben zu § 13a ErbStG, § 13b ErbStG und § 13c ErbStG/ Ermittlung des gemeinen Werts nach § 11 Abs. 2 BewG. Der Beitrag folgt der Gliederung des amtlichen Vordrucks. Gesetze, Vorschriften und ...mehr

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Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.4.1 Allgemeines

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht für unternehmerisches Vermögen bestimmte Vergünstigungen vor. Im Einzelnen sind dies: ein Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und ein gleitender Abzugsbetrag i. H. v. 150.000 EUR (§ 13a Abs. 2 ErbStG) bzw. Verschonungsabschlag für sog. Großerwerbe (§ 13c ErbStG) ein Vorababschlag (§ 13a Abs. 9 ErbStG) ein Entl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.3.1 Allgemeines

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht für unternehmerisches Vermögen bestimmte Vergünstigungen vor. Im Einzelnen sind dies: ein Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a Abs. 1 ErbStG) bzw. ein Verschonungsabschlag für Großerwerbe (§ 13c ErbStG) ein Verschonungsabschlag von 100 % (§ 13a Abs. 10 ErbStG) ein gleitender Abzugsbetrag von 150.000 EUR (§ 13a Abs. 2 ErbStG) ei...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.1 Feststellungsverfahren

Der Wert des Betriebsvermögens bei Gewerbebetrieben ist gesondert festzustellen. Das gleiche gilt für den Wert des Betriebsvermögens bei freiberuflich Tätigen. Dagegen unterliegt ausländisches Vermögen nicht der gesonderten Feststellung. Die Zuständigkeit verbleibt beim jeweiligen Erbschaftsteuerfinanzamt.[1] Eine gesonderte Feststellung wird regelmäßig dann durchgeführt, wenn...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Erklärung... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erklärung zur Feststellung der Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen (BBW 80). Hinsichtlich der Abgabe der Feststellungserklärung ist § 153 BewG zu beachten, wonach das Finanzamt von jedem, für dessen Besteuerung eine gesonderte Feststellung von Bedeutung ist, die Abgabe einer Feststellungserkläru...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / Zusammenfassung

Überblick Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Anlage Betriebsvermögen für Beteiligungen an Personengesellschaften zur Feststellungserklärung (BBW 50.2). Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Rechtsgrundlage für die Bewertung der Beteiligungen an Personengesellschaften ist der § 11 Abs. 2 i. V. m. § 109 BewG. Für das vereinfachte Ertragswertverfah...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Anlage Be... / 1.1.1 Allgemeines

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht für unternehmerisches Vermögen (wozu Anteile an Personengesellschaften zählen) bestimmte Vergünstigungen vor. Im Einzelnen sind dies: ein Verschonungsabschlag von 85 % (§ 13a ErbStG) und ein gleitender Abzugsbetrag in Höhe von 150.000 EUR (§ 13a Abs. 2 ErbStG) – dies wird auch als Regelverschonung bezeichnet; alternativ und a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Bedarfsbewertung: Erklärung... / 1.1 Allgemeines

Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht für unternehmerisches Vermögen bestimmte Vergünstigungen vor. Im Einzelnen sind dies a) ein Verschonungsabschlag von 85 % sowie ein Abzugsbetrag (Regelverschonung nach § 13a Abs. 1 und und 2 ErbStG) ein 100 %- iger Verschonungsabschlag (Optionsverschonung nach § 13a Abs. 10 ErbStG) ein Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG (für...mehr

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Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.7 Österreich

Österreich ist sicherlich nicht als eine typische Steueroase zu bezeichnen. Das Steuerrecht dort ist von der Struktur und der steuerlichen Belastung mit Deutschland vergleichbar[1], nur eine Erbschaftsteuer wird nicht erhoben. Abkommen mit Deutschland bestehen in Form eines allgemeinen DBA[2] und eines DBA zur Erbschaftsteuer.[3] Allerdings konnten in der Vergangenheit Zinse...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.1 Andorra

Das Fürstentum Andorra liegt in den Pyrenäen zwischen Spanien und Frankreich. Das Land, dessen Landessprache Katalanisch ist, weist hierbei die Besonderheit auf, dass als Staatsoberhäupter sowohl der französische Staatspräsident als auch der Bischof von Urgel in Spanien fungieren. Diese Regelung besteht bereits seit dem Mittelalter. Das Land hat rund 76.000 Einwohner und ist...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.2.8 Schweiz

Die Schweiz galt lange als die Steueroase schlechthin. Dies hat aber weniger mit den geringen Steuersätzen zu tun, als mit dem legendären Bankgeheimnis. Das Besteuerungsniveau für Normalbürger und teilweise auch für Gesellschaften – hier kommt es sehr auf die Steuersätze im jeweiligen Kanton an – liegt auf deutschem Niveau.[1] Ein Steuerparadies ist die Schweiz regelmäßig nu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 5.3.8 Delaware

Delaware an der Ostküste der USA ist einer der kleinsten Bundesstaaten der USA mit lediglich knapp 900.000 Einwohnern. Ein Grund für die wirtschaftliche Stärke des Staates ist darin zu sehen, dass das Gesellschaftsrecht in Delaware als das liberalste des Landes gilt. Dies hat dazu geführt, dass fast alle großen Unternehmen der USA in Delaware registriert sind. Durch diese So...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.7 Meldepflichten für internationales Steuergestaltungen

Eine der Folgen des Drucks auf Steueroasen ist der BEPS-Aktionsplan der OECD, der 15 Punkte beinhaltet, deren Umsetzung gegen die Verminderung der Steuer durch internationale Gestaltungen helfen sollen. Aktionspunkt 12 sieht hierbei vor, dass aggressive Transaktionen, Modelle oder Strukturen offenzulegen sind. Die EU hat dies durch die Richtlinie 2018/822 des Rates vom 25.5....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Regierungsentwurf für ein J... / 1. Geplante Änderungen des ErbStG

Umsetzung der Rspr. des EuGH durch Einführung einer anteiligen Abzugsfähigkeit von Nachlassverbindlichkeiten in Fällen der beschränkten Steuerpflicht. Außerdem Neugliederung der Vorschrift durch Aufnahme von § 10 Abs. 6a und Abs. 6b ErbStG-E. Die Änderungen sollen auf Erwerbe Anwendung finden, für die die Steuer ab dem Monat, der der Verkündung des vorliegenden Änderungsgese...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / III. Steuerrechtliche Nachteile

Rz. 83 Soweit der hinterbliebene Ehegatte steuerliche Vorteile (z.B. Splittingtarif, höhere Pauschalen bei Werbungskosten oder Sonderausgaben) durch den dann erforderlichen Wechsel in eine ungünstigere Steuerklasse verliert, stellt dies, auch wenn es kausal auf dem Haftpflichtgeschehen beruht, keinen ersatzfähigen Schaden dar.[99] Rz. 84 Steuerrechtliche Umstände sind auch be...mehr

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ZErb 07/2024, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um die Festsetzung und Rückforderung von Testamentsvollstreckervergütung. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind die Erben des am … verstorbenen Herrn X (nachfolgend "Erblasser"). Die Klägerin zu 2) ist Erbin zu 1/2, die Kläger zu 1) und 3) sind jeweils Erben zu 1/4. Die Klägerin zu 2) war mit dem Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes ...mehr

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ZErb 07/2024, Erbschaftsteuerrecht

Die Anzeige des Erwerbs: Die Zusammenhänge zwischen Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer Die zentrale Norm für die Vermeidung der doppelten Besteuerung von Erwerbsvorgängen nach beiden Rechten, also Erbschaft- und Schenkungsteuer, sowie Grunderwerbsteuer, ist in § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz [1] zu erkennen. Dementsprechend sind von der Besteuerung nach dem GrEStG ausgenom...mehr