Rz. 47

Der EuGH hat durch Urt. v. 3.9.2014 die im spanischen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz enthaltene Ungleichbehandlung zwischen in Spanien Ansässigen, die der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, und Nichtansässigen, die der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, für unionsrechtswidrig erklärt.

Erbschafts- oder Schenkungsteuerpflichtige, die sich in einer der beiden genannten Situationen befanden, erlitten durch eine maßgeblich höhere Erbschafts- oder Schenkungsteuerbelastung eine Ungleichbehandlung. Denn in der Kombination "in Spanien ansässig" und "Vermögenserwerb spanischer Wirtschaftsgüter" war die steuerliche Belastung deutlich günstiger für die Steuerpflichtigen.

Die höhere Steuerbelastung in den beiden genannten ungünstigen Situationen resultierte hauptsächlich aus der Versagung von Freibeträgen auf kommunaler Ebene, die in der Kombination "in Spanien ansässig" und "Vermögenserwerb spanischer Wirtschaftsgüter" sehr wohl nutzbar waren.

Der EuGH folgt in seinem Urteil den Anträgen der Europäischen Kommission und erkannte, dass das spanische Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz insbesondere wegen der nicht gerechtfertigten Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit aus Art. 63 AEUV europarechtswidrig ist.

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