Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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Rechtsfrieden oder Berichti... / 1. Berichtigungspflicht?

Die Autoren Arconada Valbuena/Rennar äußern im Fazit ihres Beitrages die Kritik, dass nunmehr auch Sachverhalte, die nicht Gegenstand der Außenprüfung waren, zu berichtigen seien. Dies liest der Verf. dieser Replik anders aus dem Gesetzeswortlaut, der lautet: "... für den Steuerpflichtigen abgegebene Erklärung, die nicht Gegenstand der Außenprüfung war, ..." Dies bezieht sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4 Steuerschuldner bei Vorerbschaft (§ 20 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 40 Der Vorerbe wird gem. § 6 Abs. 1 ErbStG als Vollerbe behandelt und ist als solcher nach § 20 Abs. 1 ErbStG Steuerschuldner. Hierzu ordnet § 20 Abs. 4 ErbStG ergänzend an, dass der Vorerbe die durch die Vorerbschaft veranlasste Steuer[1] aus den Mitteln der Vorerbschaft zu entrichten hat und mithin dem Vorerbschaftsvermögen entnehmen darf.[2] Die Besteuerung der Vorerb...mehr

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Schlichtungsverfahren und M... / 1.4 Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss

Das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss ist durch die zuständige Stelle zu regeln, die den Schlichtungsausschuss einrichtet. In § 111 Abs. 2 Satz 2 ArbGG ist lediglich die Regelung enthalten, dass die Parteien vor dem Ausschuss mündlich zu hören sind, d. h., ihnen muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich mündlich vor dem Schlichtungsausschuss zu äußern. Die Verfahren...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zweckbetriebsvoraussetzungen beim Verkauf von Hilfsmitteln für Blinde

Leitsatz Der Verkauf von Waren ist grundsätzlich eine typische Handelstätigkeit, die nicht die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs i.S. von § 68 Nr. 4 AO erfüllt. Der Verkauf von Hilfsmitteln für blinde oder sehbehinderte Menschen über ein Ladengeschäft kann aber ein Zweckbetrieb sein, wenn über eine im Einzelhandel übliche reine Produktberatung hinaus weitere – fürsorgeorie...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 3 Rügeverfahren nach § 321 a ZPO

Mit § 78 a ArbGG wurde aus Gründen der Rechtsklarheit mit Wirkung zum 1.1.2005 eine eigenständige Regelung der Rüge bei Verletzung des rechtlichen Gehörs anstelle zahlreicher allgemeiner Verweisungen auf § 321 a ZPO in arbeitsgerichtlichen Verfahren in Anlehnung an § 321 a ZPO geschaffen. Nach § 78 a ArbGG besteht die Möglichkeit der Selbstkorrektur der Gerichte bei unanfecht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung für Mitarbeiterboni

Leitsatz Eine Rückstellung kann auch dann gebildet werden, wenn die Verbindlichkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dem Grunde nach künftig entsteht, wobei deren Höhe ungewiss sein kann. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für die Entstehung kann sich daraus ergeben, dass Mitarbeiterboni ohne rechtliche Verpflichtung seit Jahren gezahlt werden. Eine wirtschaftliche Veru...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erträge aus Devisentermingeschäften als Teil eines steuerfreien Veräußerungsgewinns

Leitsatz Nur wenn ein hinreichender Veranlassungszusammenhang zwischen dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft besteht, sind Währungskursgewinne ein Teil des Veräußerungsgewinns. Sachverhalt Die klagende B-AG hatte ihre Beteiligung an der A-AG an eine amerikanische Kapitalgesellschaft veräußert. Der Kaufpreis war in US-Dollar zu zahlen. Für das aus diesem Grundgeschäft entstehe...mehr

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Bewertung eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft für Zwecke der Erbschaftsteuer

Leitsatz 1. Der bewertungsrechtliche Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" ist tätigkeitsbezogen. Zivilrechtliches Eigentum an Grund und Boden oder am Besatz ist unerheblich. 2. Ist für die Bewertung des Wirtschaftsteils eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs der Liquidationswert maßgebend, kann ausnahmsweise der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gef...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 5 Weiterer Verfahrensweg

Wird gegen den Mahnbescheid durch den Antragsgegner rechtzeitig Widerspruch erhoben und begründet daraufhin der Antragsteller nach Aufforderung des Gerichts seinen Anspruch innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen, bestimmt der Vorsitzende bei Eingang der Anspruchsbegründung den Termin zur mündlichen Verhandlung.[1] Hält der Antragsteller die Frist zur Begründung des An...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 4 Vollstreckungsbescheid

Wird gegen den Mahnbescheid innerhalb der Wochenfrist nach Zustellung kein Widerspruch vom Antragsgegner eingelegt, kann der Antragsteller nach Fristablauf den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Ein vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellter Antrag ist nach § 699 Abs. 1 Satz 2 ZPO unzulässig und wird durch Beschluss des Rechtspflegers ohne vorherige Anhörung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 3 Widerspruch gegen Mahnbescheid

Der Antragsgegner hat die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. In Abweichung vom Mahnverfahren der ZPO beträgt die Widerspruchsfrist eine Woche seit der Zustellung des Mahnbescheides.[1] Dabei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Nach § 694 Abs. 1 ZPO kann der Antragsgegner gegen den Anspruch schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 3.4 Rechtsanspruch auf Anrufungsauskunft

Rz. 14 Nach dem Wortlaut des Gesetzes "hat" das FA die Auskunft zu erteilen. Die Beteiligten haben also einen unbedingten Rechtsanspruch auf Erteilung der Auskunft; das FA ist zur Auskunft gegenüber den Beteiligten verpflichtet.[1] Der Rechtsanspruch des Beteiligten bezieht sich sowohl auf die Erteilung der Auskunft als auch auf ihren Inhalt. Im Rahmen des Antrags muss das F...mehr

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Veräußerung eines Dividendenanspruchs zwischen beschränkt Steuerpflichtigen

Leitsatz 1. Der Steuerentrichtungspflichtige ist befugt, gegen die auf seinen eigenen Anmeldungen beruhenden, unter Vorbehalt der Nachprüfung stehenden Festsetzungen (§ 168 Satz 1 AO) der Kapitalertragsteuer zu klagen und diese auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen (Anschluss an BFH-Beschluss vom 12.04.2022 – VIII R 35/19, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, ...mehr

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Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen

Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen...mehr

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Zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Leitsatz Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Normenkette § 227, § 233, § 233a, § 238, § 240 AO, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG Sachverhalt Der Kläger ist zum Insolvenzverwalter über das Vermögen von A bestellt worden. Das FA meldete Abgabenforderungen zu...mehr

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Verzinsung einer unionsrechtswidrig erhobenen Steuer

Leitsatz 1. Wurde eine nach Unionsrecht fakultative Steuerbegünstigung (hier: ermäßigter Steuersatz nach § 9 Abs. 3 StromStG a.F.) zu Unrecht nicht gewährt, so dass der Steuerpflichtige Vorauszahlungen geleistet hat, ist ein daraus resultierender Erstattungsanspruch zu verzinsen. 2. Der Verzinsungszeitraum beginnt mit der Leistung der jeweiligen Vorauszahlung und endet mit de...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 7 Exkurs: Europäisches Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung v. 30.10.2008. wurde mit Wirkung zum 12.12.2008 die Vorgaben für das Europäische Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 in § 46b ArbGG umgesetzt. Danach gelten grundsätzlich die Regelungen für dieses Verfahren in §§ 1087 bis 1096 ZPO entsprechend. Hinsichtlich der Zu...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 2 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ist auf den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu stellen.[1] Bei Einreichung eines Antrages durch Personen, die keine Rechtsanwälte sind, kann neben der Verwendung eines Schreibprogramms nach § 1a 2. AGMahnVordrVÄndV auch der bis zum 30.4.2015 gültige Vordruck weiter verwendet werden, es ist für diese Personen – entgegen der Regel...mehr

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§ 20 Strafsachen und OWi-Sa... / F. Ordnungswidrigkeiten-Verfahren

Rz. 48 Ein Großteil dieser obigen Vorschriften wird auf OWi-Sachen für anwendbar erklärt.[49] § 110c OWiG verweist u.a. auf die Geltung des § 32d StPO sowie die auf der Grundlage des § 32a Abs. 2 S. 1 und Abs. 4 Nr. 4, des § 32b Abs. 5 und des § 32f Abs. 5 StPO erlassenen Rechtsverordnungen entsprechend. Rz. 49 Zitat § 110c OWiG [50] Entsprechende Geltung der Strafprozessordnung...mehr

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§ 15 Zustellungen via beA / IX. Zustellung einer einfachen statt einer beglaubigten Abschrift

Rz. 142 Der BGH hatte in einem sehr interessanten Fall jüngst im Februar 2022 zu entscheiden, ob bzw. zu wann eine vorgenommene Zustellung wirksam erfolgt ist und ob bzw. wann damit die Frist für den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil zu laufen begonnen hatte. Im Hinblick auf die Vielschichtigkeit dieser zu einer beA-Zustellung ergangenen Entscheidung wird auf sie im Nachf...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 3. Dokumente gem. § 130d ZPO

Rz. 54 § 130d ZPO listet die Dokumente auf, die zwingend elektronisch einzureichen sind. Hierzu gehören: Rz. 55 Für bestimmende Schriftsätze, d.h. solche Schriftsätze, die Parteierklärungen enthalten, die mit Einreich...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / III. Zentrale Mahngerichte

Rz. 5 Örtlich ausschließlich zuständig ist jeweils das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 S. 1 ZPO. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig, § 689 Abs. 2 S. 2 ZPO. § 689 Abs. 3 ZPO beinhaltet die Ermächtigungsgrundlage für die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 160 Beteiligung und Beiladung

Rz. 1 § 160 FGO ermöglicht gesetzliche Sonderregelungen für die Beteiligung am Verfahren und die Beiladung, wenn der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 4 FGO für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten durch Bundes- oder Landesgesetz eröffnet worden ist. Die Vorschrift erlaubt damit Abweichungen von den in §§ 57 und 60 FGO vorgesehenen Bestimmungen. Das gilt insb. für solche ...mehr

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§ 21 Der Wiedereinsetzungsa... / F. Inhalt des Wiedereinsetzungsantrags

Rz. 24 Zusammenfassend lässt sich der notwendige Inhalt eines Wiedereinsetzungsantrags wie folgt darstellen:mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (f) Verhandlung nach Einspruch

Rz. 111 Ergeht im ersten Termin oder im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil, sodass hier nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV ausgelöst worden ist, und wird dann auf Einspruch des Beklagten hin ein neuer Termin anberaumt, zu dem der Beklagte oder sein Vertreter erscheint, so entsteht insgesamt nur eine 1,2-Terminsgebühr. Die zunächst angefallene 0,5-...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 7. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid

Rz. 146 Wird gegen einen Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt, so wird damit gem. § 700 Abs. 3 ZPO das streitige Verfahren eingeleitet. Bereits der Einspruch löst daher für den Vertreter des Antragsgegners die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV aus.[58] Gebühren im Mahnverfahren kann der Antragstellervertreter in diesem Fall nicht mehr verdienen. Beispiel 100: Einspruch ge...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 20. Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 64 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verworfen oder zurückgenommen, handelt es sich bei dem weiteren Verfahren nach Einspruch grundsätzlich um dieselbe Angelegenheit,[17] sodass es beim bisherigen Gebührenrecht verbleibt. Der Einspruch ist kein Rechtsmittel. Eine Regelung – wie noch in der BRAGO, dass das weitere Verfahren eine eigene Angelegenheit sei – kenn...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 21. Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

Rz. 66 Der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid gehört für den Anwalt des Antragsgegners nicht mehr zum Mahnverfahren (siehe dazu unter Rdn 92 ff.), sondern bereits zum streitigen Verfahren, unabhängig davon, wann die Anspruchsbegründung eingeht. Beispiel 34: Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids beauftragt der Antragsgeg...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (h) Verwerfung des Einspruchs

Rz. 119 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil im Termin als unzulässig verworfen, ist ebenso abzurechnen wie bei einem zweiten Versäumnisurteil Beispiel 63: Verwerfung des Einspruchs in mündlicher Verhandlung Der Anwalt des Klägers hatte für diesen ein Versäumnisurteil erwirkt (Wert: 8.000,00 EUR). Dagegen legt der Beklagte Einspruch ein. In dem auf den Einspruch anbe...mehr

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§ 35 Strafsachen / (i) Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl

Rz. 99 Wird dagegen Einspruch eingelegt und dieser später wieder zurückgenommen, entsteht die Zusätzliche Gebühr (Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 3 zu Nr. 4141 VV). Voraussetzung ist, dass noch keine Hauptverhandlung anberaumt ist oder die Rücknahme mehr als zwei Wochen vor dem anberaumten Hauptverhandlungstermin erklärt wird. Beispiel 45: Einspruchsrücknahme im gerichtlichen Verfahren...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV

Rz. 48 Hinzu kommen kann bereits im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV. Diese entsteht im Fallemehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (1) Zusätzliche Gebühr ohne Hauptverhandlung

Rz. 118 Ebenso wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde kann auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV anfallen. Diese kommt in drei Fällen in Betracht. Die Gebühr entsteht, wennmehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / b) Erstmalige Tätigkeit im Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 27 Wird der Anwalt erstmals im Rechtsbehelfsverfahren beauftragt, entsteht die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV sowie gegebenenfalls eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr nebst Auslagen nach Teil 7 VV. Beispiel 4: Vertretung in einem Einspruchsverfahren Der Anwalt legt für den Mandanten gegen den Steuerbescheid über 8.000,00 EUR Einspruch ein. Für das Einspruchsverfahren e...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / ii) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV

Rz. 134 Auch im gerichtlichen Verfahren kann eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV anfallen. Zu beachten ist jedoch, dass diese Gebühr gem. Anm. Abs. 3 S. 1 zu Nr. 5116 VV im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und im gerichtlichen Verfahren nur einmal anfallen kann. Ist sie also schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde angefallen, kann sie im gerichtliche...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (g) Zweites Versäumnisurteil

Rz. 115 Auch für ein zweites Versäumnisurteil entsteht grundsätzlich nur eine 0,5-Terminsgebühr gem. Nrn. 3104, 3105 VV. Das betrifft allerdings nur den Fall, dass der Anwalt an dem ersten Versäumnisurteil nicht beteiligt war oder dass das zweite Versäumnisurteil auf einen Vollstreckungsbescheid hin ergeht. War der Anwalt auch schon am ersten Versäumnisurteil beteiligt, fäll...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / VII. Anhang: Europäisches Mahnverfahren

Rz. 159 Im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 entstehen für den Antragsteller die gleichen Gebühren wie im Mahnverfahren nach der ZPO. Er erhält für den Antrag auf Erlass des Zahlungsbefehls die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV, die sich nach Nr. 3306 VV auf 0,5 ermäßigen kann. Rz. 160 Legt der Schuldner Einspruch nach Art. 17 EuMVO ein, lö...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / bb) Vorangegangene Tätigkeit richtet sich nach dem RVG

Rz. 52 Ist im vorangegangenen Besteuerungs-, Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren eine Geschäftsgebühr angefallen, so ist diese zur Hälfte anzurechnen, höchstens jedoch zu 0,75 (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV). Sind dem gerichtlichen Verfahren mehrere anzurechnende Gebühren vorausgegangen, ist nur die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV hälftig anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Verbindung

Rz. 76 Werden zwei Bußgeldverfahren, in denen der Anwalt als Verteidiger beauftragt ist, miteinander verbunden, so erhält er bis zur Verbindung alle Gebühren gesondert, also auch jeweils eine gesonderte Grundgebühr. Nach Verbindung können die Gebühren nur einmal entstehen. Sie können nach der Verbindung gegebenenfalls aus einem höheren Gebührenrahmen zu entnehmen oder nach §...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / a) Gebühr

Rz. 46 Der Anwalt erhält im erstinstanzlichen Verfahren vor dem FG eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV, die sich bei vorzeitiger Beendigung (Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3201 VV) sowie unter den Voraussetzungen der Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV auf eine 1,1-Verfahrensgebühr ermäßigt. Beispiel 15: Erstinstanzliches Verfahren ohne Termin Gegen den Mandanten ist ein Steuer...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / VII. Vertretung im selbstständigen Einziehungs- oder Verfallverfahren

Rz. 211 Strittig ist, wie abzurechnen ist, wenn der Anwalt in einem selbstständigen Einziehungsverfahren (§ 27 OWiG) oder einem selbstständigen Verfallverfahren nach § 29a OWiG beauftragt wird. Nach Auffassung des OLG Karlsruhe[69] soll in diesem Fall die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV isoliert entstehen. Die anderen Gebühren sollen nicht anfallen, da der Anwa...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / jj) Abweichender Gebührenrahmen im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren

Rz. 139 Die Gebührenrahmen des Verfahrens vor der Verwaltungsbehörde und des gerichtlichen Verfahrens müssen nicht identisch sein. In jedem Verfahrensabschnitt ist die Höhe der Bußgeldandrohung gesondert zu prüfen, mitunter sogar für jede Gebühr gesondert. Beispiel 66: Höhere Bußgeldandrohung im gerichtlichen Verfahren Im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde war gegen den Man...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 3. Terminsgebühr

Rz. 57 Neben der Verfahrensgebühr erhält der Anwalt die 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV, wenn er an einem gerichtlichen Termin teilnimmt. Eine Ermäßigung nach Nr. 3203 VV kommt hier nicht in Betracht, da ein Versäumnisurteil in Amtsermittlungsverfahren nicht möglich ist. Beispiel 23: Erstinstanzliches Verfahren vor dem FG mit Termin Gegen den Mandanten ist ein Steuerbesche...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / cc) Verfahrensgebühr

Rz. 108 Als erstes entsteht im gerichtlichen Verfahren eine Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts. Sie wird bereits mit der Entgegennahme der Information ausgelöst (Vorbem. 5 Abs. 2 VV). Beispiel 39: Einspruchsrücknahme, Zwei-Wochen-Frist nicht gewahrt Im gerichtlichen Verfahren wird der Einspruch drei Tage vor dem anberaumten Hauptverhandlungstermin zurückgenommen...mehr

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§ 35 Strafsachen / (5) Zusätzliche Gebühr nach Hauptverhandlung

Rz. 117 Wird nach einer Aussetzung das Verfahren eingestellt oder der Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen, kann auch eine Zusätzliche Gebühr entstehen. Dass bereits ein Hauptverhandlungstermin stattgefunden hat, ist unerheblich. Entscheidend ist, dass ein erneuter Hauptverhandlungstermin entbehrlich wird.[63] Beispiel 63: Aussetzung der Hauptverhandlung und anschl...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Grund- und Verfahrensgebühr

Rz. 33 Die Vergütung im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ist in Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 VV geregelt. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 34 Es entsteht also zunächst einmal die Grundgebühr (Nr. 5100 VV) für die Einarbeitung in den Fall und eine Verfahrensgebühr, die bereits mit Entgegennahme de...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / VI. Anrechnung bei vorangegangenem Mahnverfahren

Rz. 28 Auch dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess kann ein Mahnverfahren vorausgehen (§ 703a ZPO). In diesen Mahnverfahren ist abzurechnen wie in gewöhnlichen Mahnverfahren (siehe dazu § 11 Rdn 53 ff. und 127 ff.). Rz. 29 Kommt es nach einem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckmahnverfahren zum streitigen Verfahren, so handelt es sich beim dem Verfahren nach Abgabe automatisc...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (1) Verbindung

Rz. 143 Auch im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren kann es zu Verbindungen und Trennungen kommen. Es gilt vom Prinzip her das gleiche wie im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde (vgl. Rdn 76 ff.). Der Verteidiger erhält bis zur Verbindung alle Gebühren gesondert, also auch jeweils eine gesonderte Grundgebühr. Nach Verbindung können die Gebühren nur einmal entstehen. S...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (bb) Teileinspruch und nachfolgende Verhandlung

Rz. 123 Ergeht zunächst ein Versäumnisurteil und wird sodann nur teilweise Einspruch eingelegt und hierüber verhandelt, so ist zunächst aus dem Gesamtwert die 0,5-Terminsgebühr (Nrn. 3104, 3105 VV) angefallen. Aus dem Teilwert des Einspruchs erhöht sich die Terminsgebühr dann auf 1,2, sodass zwei verschiedene Gebühren zu berechnen sind. Insgesamt darf der Anwalt jedoch wiede...mehr