Fachbeiträge & Kommentare zu Einspruch

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§ 35 Strafsachen / (4) Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 107 Nimmt der Verteidiger an einem Termin zur Hauptverhandlung teil, so erhält er dafür eine Terminsgebühr. Auch diese Gebühr ist nach der Zuständigkeit des Gerichts gestaffelt (Nrn. 4108, 4114, 4120 VV). Nach dem Wortlaut erhält der Anwalt die Gebühr für jeden Tag, an dem eine Hauptverhandlung stattfindet. Strittig ist, ob die Terminsgebühr am selben Tag mehrmals anfall...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / hh) Sonstige Fälle der Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 177 Wird in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben ist, ohne mündliche Verhandlung entschieden, so entsteht keine Terminsgebühr. Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV ist nicht anwendbar und auch nicht analogiefähig. Rz. 178 Daher entsteht insbesondere dann keine Terminsgebühr, wenn im schriftlichen Verfahren nur noch über die Kosten entschied...mehr

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§ 35 Strafsachen / (e) Entscheidung im Verfahren nach § 411 Abs. 2 StPO

Rz. 95 Soweit der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt wird und sich der Verteidiger damit einverstanden erklärt und in seinem Einverständnis nach § 411 Abs. 2 StPO in schriftlichen Verfahren entschieden wird, hat er wiederum die Durchführung der Hauptverhandlung vermieden, sodass ihm nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 5 zu Nr. 4141 VV ebenfalls ei...mehr

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§ 35 Strafsachen / (h) Entscheidung durch Strafbefehl

Rz. 98 Die bloße Entscheidung durch Strafbefehl löst keine Zusätzliche Gebühr aus. Das gilt unabhängig davon, ob der Verteidiger sein Einverständnis hierzu erklärt,[51] ob er darauf hingewirkt[52] oder ob er von einem Einspruch abgeraten hat.[53] Beispiel 44: Entscheidung durch Strafbefehl Der Verteidiger wirkt auf den Erlass eines Strafbefehls hin, der dann auch vom Amtsgeri...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / X. Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 77 In einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem FG erhält der Anwalt ebenfalls die erhöhten Gebühren eines Berufungsverfahrens nach den Nrn. 3200 ff. VV (Vorbem. 3.2.1 Nr. 1 VV).[24] Rz. 78 Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 53 Abs. 1 i.V.m. § 51 Abs. 1 und 2 GKG. Hier ist der Mindestwert des § 52 Abs. 4 GKG nicht anzuwenden.[25] Beispie...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / III. Abrechnung bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens (Nr. 3101 Nr. 1 VV)

Rz. 227 Endigt der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt oder oder reduziert sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Rz. ...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / IV. Rechtsbeschwerde

Rz. 22 Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon, ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87f Abs. 4, 87g ff. IRG oder gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantrag nach § 87i IRG Rech...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 4. Einigung und Erledigung

Rz. 64 Auch im erstinstanzlichen Verfahren kommt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Betracht. Rz. 65 Die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr beläuft sich nach Nr. 1003 VV auf 1,0. Zum Teil wurde zwar nach Inkrafttreten des RVG zunächst vertreten, dass die erhöhte Gebühr nach Nr. 1004 VV gelte.[18] Zur Begründung wurde ausgeführt, es handele sich zwar um ein erst...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 13 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 6101 VV in Höhe von 110,00 EUR bis 759,00 EUR (Mittelgebühr: 434,50 EUR). Ist er beigeordnet, erhält eine Festgebühr in Höhe von 348,00 EUR. Rz. 14 Die Verfahrensgebühr deckt die gesamte Tätigkeit im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren ab (Vorbem. 6 Abs. 2 VV), ausgenommen die Teilnahme an gerichtli...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / III. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 7 Soll der Anwalt die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, also einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Beschwerde prüfen, gelten die Nrn. 2100, 2101 VV, da die StBVV insoweit keine Tatbestände enthält, auf die § 35 RVG verweist. Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid fällt nicht unter Nrn. 2100, 2101 VV, da der Ein...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / c) Keine Anrechnung der Verfahrensgebühr für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 88 Eine Anrechnung der Gebühr nach Nr. 3308 VV ist nicht vorgesehen. Nur die Mahnverfahrensgebühr wird nach Anm. zu Nr. 3305 VV angerechnet, nicht aber auch die Vollstreckungsbescheidgebühr (Nr. 3308 VV). Diese ist vielmehr anrechnungsfrei. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt nicht im Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids tätig geworden ist, sondern nur im Verfahren übe...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / c) Rückgabe an die Verwaltungsbehörde

Rz. 151 Wird das Verfahren vom AG an die Verwaltungsbehörde zurückgegeben, so kann der Verteidiger Gebühren, die er bereits dort verdient hat, nicht erneut verdienen, da es sich um dieselbe Angelegenheit handelt (§ 15 Abs. 2 RVG). Aufgrund des höheren Aufwands und des größeren Umfangs kann der Anwalt allerdings die bereits abgerechneten Gebühren erhöhen. Die Vorschriften der...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Erstattungsfähigkeit bei späterer Abänderung des Titels

Rz. 184 Wird ein Vollstreckungstitel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist, durch eine spätere Entscheidung abgeändert oder durch einen Prozessvergleich ersetzt, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollstreckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den letztlich titulierten Bet...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / ee) Verfahren mit Hauptverhandlung

Rz. 112 Beispiel 43: Gerichtliches Verfahren mit Hauptverhandlung, ein Termin Im gerichtlichen Verfahren kommt es zur Hauptverhandlung, in der ein Urteil ergeht. Kommt es zur Hauptverhandlung, erhält der Verteidiger neben der Verfahrensgebühr eine Terminsgebühr nach Nrn. 5108, 5110, 5112 VV, je nach Höhe des Bußgeldes.mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / d) Der Verteidiger wird erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt

Rz. 153 Wird der Verteidiger erstmals im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren beauftragt, ist grundsätzlich ebenso zu rechnen wie in den Beispielen 39 bis 75. Hinzu kommt jedoch die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV. Rz. 154 Auch kann jetzt die zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV anfallen. Beispiel 78: Erstmalige Beauftragung im gerichtlichen Verfahren, Einstellung ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / cc) Vorangegangene Tätigkeit richtet sich nach der StBVV

Rz. 55 Ebenso ist anzurechnen, wenn der gerichtlichen Tätigkeit ein Verfahren vorausgegangen ist, das nach der StBVV abzurechnen ist. Es gilt dann § 35 Abs. 2 RVG i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV. Beispiel 21: Anrechnung einer Gebühr nach der StBVV auf nachfolgende gerichtliche Verfahrensgebühr Der Anwalt hatte für den Mandanten die Erbschaftssteuererklärung (Wert des Nachlass...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (c) Hauptbevollmächtigter verdient fiktive Terminsgebühr

Rz. 103 Möglich ist auch, dass der Hauptbevollmächtigte die fiktive Terminsgebühr verdient. Nur für den Terminsvertreter ist eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV nicht möglich. Für den Hauptbevollmächtigten kommt sie dagegen in Betracht. Beispiel 59: Terminsvertreter nimmt den Verhandlungstermin wahr; anschließend Entscheidung im schriftlichen Ver...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / cc) Vorbefassung richtet sich nach der StBVV

Rz. 35 Aufgrund der Umstellung durch das 2. KostRMoG von einer ermäßigten Rahmengebühr nach Nr. 2301 VV a.F. bei Vorbefassung auf eine Gebührenanrechnung war in § 35 RVG eine ergänzende Regelung für die Fälle erforderlich, in denen sich die Gebühren in einer dem Nachprüfungsverfahren (Einspruchsverfahren) vorangehenden anwaltlichen Tätigkeit nicht nach dem RVG richten, sonde...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Überblick

Rz. 92 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bestimmen sich die Gebühren nach Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 VV. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 93 Während im RVG zunächst nur das gerichtliche Verfahren vor dem Amtsgericht geregelt war (Teil 5 Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 VV), ist durch das 2....mehr

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§ 35 Strafsachen / (a) Überblick

Rz. 88 Auch im gerichtlichen Verfahren kommt eine Zusätzliche Gebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 4141 VV in Betracht, wenn die Hauptverhandlung vermieden wird, weilmehr

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§ 35 Strafsachen / (1) Verfahrensgebühr

Rz. 85 Befindet sich der Beschuldigte auf freiem Fuß, entstehen die Gebühren ohne Zuschlag. Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr. Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich nach der Ordnung des Gerichts, vor dem die Anklage erhoben worden ist, bzw., vor dem der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt worden ist. Beispiel 34: Gerichtliches Verfahren o...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / f) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV und zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5116 VV

Rz. 75 Möglich ist auch, dass sowohl eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV anfällt als auch eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV. Beispiel 28: Verfahren vor der Verwaltungsbehörde mit Zusätzlicher Gebühr wegen Einstellung und zusätzlicher Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV Der Anwalt war im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde als Verteidiger tätig. Die Behörd...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / b) Vollständige Titulierung

Rz. 32 Wird die anzurechnende Gebühr in voller Höhe tituliert, dann ist sie auch im vollen Umfang der gesetzlichen Regelung in der Kostenfestsetzung zu berücksichtigen. Rz. 33 Hauptanwendungsfall ist auch hier wiederum die Geschäftsgebühr. Beispiel 19: Anrechnung bei Titulierung Der Beklagte ist verurteilt worden, die Klageforderung in Höhe von 8.000,00 EUR sowie die vorgerich...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 18. Bußgeldsachen

Rz. 62 In Bußgeldsachen bilden das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde noch nach altem Recht richte...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / b) Entscheidung im Urteil

Rz. 7 Soweit das Urteil im Räumungsrechtsstreit mit der Berufung insgesamt angefochten wird, und in der Berufung auch der Ausspruch zur Räumungsfrist mit angefochten oder der Antrag erstmals gestellt wird, ist einheitlich die Berufung gegeben. Soweit das Berufungsgericht das Räumungsfristverfahren mit der Hauptsache verbunden durchführt, entstehen keine gesonderten Gebühren....mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Mitwirkung an auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechungen auch ohne Beteiligung des Gerichts (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV)

Rz. 73 Die Terminsgebühr entsteht auch dann, wenn es weder zu einem gerichtlichen Termin noch zu einem Sachverständigentermin kommt, der Anwalt aber mit dem Gegner oder einem Dritten eine Besprechung zur Erledigung oder Vermeidung des Verfahrens führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV).[29] Besprechungen mit dem Auftraggeber oder dem Gericht reichen nicht aus.[30] Rz. 74 Soweit...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / bb) Trennung

Rz. 80 Wird aus einem Bußgeldverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt bis zur Trennung die Gebühren nur einmal. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert. Eine neue Grundgebühr entsteht allerdings nicht.[31] Beispiel 31: Abtrennung eines Bußgeldverfahrens vor der Verwaltungsbehörde Gegen den Auftraggeber wird in einem Verfahren (1/22) wegen zwei verschi...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 30 Ist das Verfahren über die Räumungsfrist Teil des Hauptsacheverfahrens, dann liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG). Der Anwalt erhält nur die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Der Gebührentatbestand der Nr. 3334 VV ist unanwendbar. Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Anwalt für seine Tätigkeit im Verfahren über die Räumungsfrist kei...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / dd) Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung

Rz. 111 Kommt es im gerichtlichen Verfahren nicht zur Hauptverhandlung, sondern nur zu einem Termin außerhalb der Hauptverhandlung, entsteht die gleiche Gebühr wie für eine Hauptverhandlung (Vorbem. 5.1.3 Abs. 1 VV). Beispiel 42: Gerichtliches Verfahren mit Termin außerhalb der Hauptverhandlung Das Amtsgericht Köln lässt im Wege der Rechtshilfe vor dem Amtsgericht Bremen eine...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / b) Anwalt des Antragsgegners

Rz. 93 Für den Anwalt des Antragsgegners kommt es gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG darauf an, wann er den Auftrag zur Erhebung des Widerspruchs erhalten hat. Daher kann für ihn bereits neues Recht gelten, während für den Anwalt des Antragstellers noch altes Gebührenrecht gilt. Beispiel 46: Vertretung des Antragsgegners Im Dezember 2020 hatte das AG einen Mahnbescheid erlassen, der d...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / 3. Terminsgebühr

Rz. 18 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, so erhält er auch eine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV für jeden Verhandlungstag. Die Terminsgebühr kann daher – ebenso wie in Straf- und Bußgeldsachen – mehrmals entstehen. Rz. 19 Erforderlich ist ein gerichtlicher Termin (Vorbem. 6 Abs. 3 S. 1 VV). Eine Besprechung mit dem Gericht oder der Behörde reicht nicht aus, ...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / 1. Überblick

Rz. 9 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt eine weitere Vergütung. Diese richtet sich nach den Nrn. 6101, 6102 VV. Das gerichtliche Verfahren stellt gegenüber dem Verfahren vor der Behörde eine eigene selbstständige Angelegenheit dar, in der die Gebühren erneut entstehen (§ 15 Abs. 2 RVG). Rz. 10 In Betracht kommen zwei erstinstanzliche Verfahren, nä...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / IX. Abrechnungsmuster

Rz. 65 Beispiel 8: Einfache Abrechnung, einheitliche Angelegenheit, einheitlicher Gegenstandswert Der Anwalt ist mit einer Unfallschadenregulierung beauftragt (Wert: 3.000,00 EUR) und schließt mit dem Haftpflichtversicherer eine Einigung. Herrn/Frau/Firma (…) (Name, Adresse) In Sachen (…) ./. (…) Rechnungsdatum: (…) Rechnungsnummer: (…) Steuernummer: (…) Leistungszeitraum: (…) Rechn...mehr

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§ 1 Einleitung / (d) Anrechnung vorangegangener Gebühren

Rz. 55 Sind danach die Gebühren und Gebührensätze ermittelt, ist die Frage der Anrechnung zu prüfen. Das RVG ordnet in vielen Fällen an, dass vorangegangene Betriebsgebühren auf die Betriebsgebühren eines nachfolgenden Verfahrens anzurechnen sind, wenn der Gegenstand derselbe ist (so z.B. § 34 Abs. 2 RVG; Anm. zu Nr. 3305 VV; Anm. zu Nr. 3307 VV; Vorbem. 2.3 Abs. 4–6 VV; Vor...mehr

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§ 1 Einleitung / (2) Terminsgebühr

Rz. 67 Neben der Verfahrensgebühr kann eine Terminsgebühr entstehen. Voraussetzung ist, dass das RVG im Vergütungsverzeichnis in der betreffenden Angelegenheit auch eine Terminsgebühr vorsieht, was grundsätzlich immer der Fall ist. Ausnahmsweise gibt es keine Terminsgebühr beim Schlichtungsverfahren (Nr. 2303 VV) oder im Insolvenzverfahren, in Verfahren nach der SVertO oder ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (b) Hauptbevollmächtigter verdient ebenfalls Terminsgebühr nach Vorbem. 3 VV

Rz. 98 In Betracht kommt, dass sowohl Terminsvertreter als auch Hauptbevollmächtigter eine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV verdienen. Beispiel 54: Terminsvertreter nimmt den Verhandlungstermin wahr; Prozessbevollmächtigter nimmt an Beweistermin teil Die in München wohnende Partei bestellt für einen Rechtsstreit von dem LG Köln in München einen Prozessbevollmächtigten u...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / h) Einleitung eines Bußgeldverfahrens nach Einstellung des Strafverfahrens

Rz. 81 Wird ein Strafverfahren eingestellt, in dem der Anwalt als Verteidiger bereits tätig war, und schließt sich hieran ein Bußgeldverfahren an, so ist das Bußgeldverfahren gegenüber dem Strafverfahren nach § 17 Nr. 10 Buchst. b) RVG eine eigene Angelegenheit. Der Anwalt erhält also im Strafverfahren die Gebühren nach Teil 4 VV und im Bußgeldverfahren die Gebühren nach Tei...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 7 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Bei gemeinschaftlicher Vertretung mehrerer Auftraggeber erhöht sich die Gebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, maximal um 2,0, also auf höchstens 3,0. Rz. 8 Erledigt sich der Auftrag, bevor der Anwalt einen verfah...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 4. Außergerichtliche Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung

Rz. 40 Für die Vertretung in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 2 FGO vor dem Finanzamt oder einer anderen Behörde gilt das RVG i.V.m. den Vorschriften des VV, nicht § 35 RVG i.V.m. der StBVV, da § 35 RVG schon früher nicht auch auf § 44 StBVV a.F. Bezug genommen hat und diese Vorschrift zwischenzeitlich aufgehoben ist. Es gelten hier nach § 40 StB...mehr

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Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einer Biogas-Anlage

Leitsatz 1. Entstehen Selbstkosten i.S. von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG nach tatsächlichen oder ggf. fiktiven Umsätzen (Marktwerten) aufzuteilen (Anschluss an die BFH-Urteile vom 25.11.2021 ‐ V R 45/20, BFHE 275, 392, und vom 15.03.2022 ‐ V R...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / I. Überblick

Rz. 1 Ist der Anwalt mit der Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels beauftragt, gilt Teil 2 Abschnitt 1 VV. Dem Anwalt darf allerdings noch kein unbedingter Prozessauftrag für das Rechtsmittel erteilt worden sein. Anderenfalls wird seine Tätigkeit durch die entsprechende Verfahrensgebühr für das Rechtsmittelverfahren abgegolten, die auch die Beratung abdeckt (§ 19 A...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / II. Abrechnung

Rz. 9 Beispiel 1: Vorbehaltsurteil und Nachverfahren Auf eine Scheckklage über 5.000,00 EUR ergeht nach mündlicher Verhandlung ein Vorbehaltsurteil. Der Kläger beantragt, das Urteil für vorbehaltlos zu erklären. Im daraufhin anberaumten Termin im Nachverfahren wird erneut verhandelt. Die Gebühren im Nachverfahren entstehen erneut (§ 17 Nr. 5 RVG). Die Verfahrensgebühr des Sch...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (6) Mehrere Terminsvertretungen in derselben Angelegenheit

Rz. 90 Wird der Anwalt mit der Wahrnehmung mehrerer Termine beauftragt, gilt § 15 Abs. 2 RVG. Die Gebühren können nur einmal anfallen, unabhängig davon, ob der Terminsvertreter mehrere Termine wahrnimmt. Beispiel 47: Mehrere Terminsvertretungen Der Anwalt ist mit der Wahrnehmung eines Verhandlungstermins (Wert: 8.000,00 EUR) beauftragt. Später erhält er den Auftrag, in demsel...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / hh) Zusätzliche Gebühr nach durchgeführter Hauptverhandlung

Rz. 131 Eine Zusätzliche Gebühr kann auch noch nach einer Hauptverhandlung anfallen (zur vergleichbaren Rechtslage in Strafsachen siehe Beispiel § 35 Rdn 117 ff.). Voraussetzung ist, dass die Hauptverhandlung ausgesetzt worden ist.[42] Bei einer bloßen Vertagung kommt eine Zusätzliche Gebühr dagegen nicht in Betracht.[43] Beispiel 59: Einstellung nach Aussetzung des Verfahre...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 3. Anrechnung der Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 53 Kommt es auf Widerspruch oder Einspruch hin zur Durchführung des streitigen Verfahrens, ist die Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (Nr. 3100 VV) anzurechnen (Anm. zu Nr. 3305 VV). Rz. 54 Auch eine im Mahnverfahren nach Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV entstandene Terminsgebühr ist anzurechnen, wenn im streitigen Ve...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / a) Anwalt des Antragstellers

Rz. 92 Hatte der Anwalt den Auftrag zur Einleitung eines Mahnverfahren vor dem 1.1.2021 erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach dem 31.12.2020, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt schon ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 77. Zwei-Jahres-Frist

Rz. 158 Erhält der Anwalt nach Ablauf von zwei Kalenderjahren, nachdem der Erstauftrag erledigt worden ist, den Auftrag zu weiterer Tätigkeit, so gilt diese weitere Tätigkeit nach § 15 Abs. 5 S. 2 RVG als neue Angelegenheit.[48] Die Gebühren richten sich in diesem Fall für die weitere Tätigkeit nach neuem Recht, wenn der Auftrag dazu nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung e...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Vertretung im Verfahren auf Erlass des Vollstreckungsbescheids bei vorangegangener Vertretung im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 78 Vertritt der Anwalt seinen Auftraggeber (auch) im Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, erhält er eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV. Diese Gebühr entsteht neben der Gebühr der Nr. 3305 VV für das Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids (Anm. S. 1 zu Nr. 3308 VV); eine Kürzung der beiden Verfahrensgebühren nach § 15 Abs. 3 RVG kommt ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 1. Überblick

Rz. 99 Der Anwalt des Antragsgegners erhält für dessen Vertretung eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,5 (Nr. 3307 VV). Mit dieser Gebühr ist seine gesamte Tätigkeit im Mahnverfahren einschließlich der Entgegennahme der Information, einer Prüfung der Erfolgsaussichten[44] und einer eventuellen Begründung des Widerspruchs abgegolten.[45] Rz. 100 Wird der Vertreter des Antragsge...mehr

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§ 10 Halter- und Fahrerhaftung / a) Der Fall

Rz. 487 Die Klägerin begehrte Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, der sich am 30.4.2011 in Berlin-Spandau auf dem Falkenseer Platz ereignete. Dieser besteht aus einer kreisförmigen Grünanlage, um die ein mehrspuriger, ausschließlich gegen den Uhrzeigersinn zu befahrender Straßenring führt, in den von außen vier mehrspurige Straßen einmünden: im Nordwesten der Falkensee...mehr