Rz. 98
In Betracht kommt, dass sowohl Terminsvertreter als auch Hauptbevollmächtigter eine Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV verdienen.
Beispiel 54: Terminsvertreter nimmt den Verhandlungstermin wahr; Prozessbevollmächtigter nimmt an Beweistermin teil
Die in München wohnende Partei bestellt für einen Rechtsstreit von dem LG Köln in München einen Prozessbevollmächtigten und in Köln einen Terminsvertreter. Der Streitwert beträgt 8.000,00 EUR. Das LG Köln erlässt anschließend einen Beweisbeschluss, wonach vor dem AG München im Wege der Rechtshilfe ein Zeuge vernommen werden soll. An diesem Beweistermin nimmt der Münchener Prozessbevollmächtigte teil.
Der Terminsvertreter erhält eine hälftige Verfahrensgebühr sowie die Terminsgebühr.
Auch der Prozessbevollmächtigte verdient jetzt neben der 1,3-Verfahrensgebühr auch eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV.
I. | Prozessbevollmächtigter | ||
1. | 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV | 652,60 EUR | |
(Wert: 8.000,00 EUR) | |||
2. | 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV | 602,40 EUR | |
(Wert: 8.000,00 EUR) | |||
3. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 1.275,00 EUR | ||
4. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 242,25 EUR | |
Gesamt | 1.517,25 EUR | ||
II. | Terminsvertreter | ||
1. | 0,65-Verfahrensgebühr, Nrn. 3401, 3100 VV | 326,30 EUR | |
(Wert: 8.000,00 EUR) | |||
2. | 1,2-Terminsgebühr, Nrn. 3402, 3104 VV | 602,40 EUR | |
(Wert: 8.000,00 EUR) | |||
3. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 948,70 EUR | ||
4. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 180,25 EUR | |
Gesamt | 1.128,95 EUR |
Rz. 99
Beispiel 55: Terminsvertreter nimmt den Verhandlungstermin wahr; Prozessbevollmächtigter führt außergerichtliche Besprechung mit Gegner
Der Terminsvertreter nimmt an der mündlichen Verhandlung teil (Streitwert: 8.000,00 EUR). Dort unterbreitet das Gericht einen Vergleichsvorschlag. Anschließend verhandelt der Prozessbevollmächtigte telefonisch mit dem Gegenanwalt.
Auch jetzt entsteht für beide Anwälte jeweils eine Terminsgebühr. Zu rechnen ist wie im vorangegangenen Beispiel 54.
Rz. 100
Beispiel 56: Prozessbevollmächtigter und Terminsvertreter nehmen an Verhandlungsterminen teil
Der Prozessbevollmächtigte nimmt am Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LG Köln teil (Streitwert: 8.000,00 EUR). Dort wird das Verfahren an das örtlich zuständige LG München I verwiesen. Für diesen Termin wird in München ein Terminsvertreter bestellt, der an der mündlichen Verhandlung teilnimmt.
Auch jetzt entsteht für beide Anwälte jeweils eine Terminsgebühr. Zu rechnen ist wie im Beispiel 54.
Rz. 101
In Betracht kommen auch hier die ermäßigten Terminsgebühren nach Nr. 3105 VV.
Beispiel 57: Prozessbevollmächtigter erwirkt Versäumnisurteil Terminsvertreter verhandelt
Der Prozessbevollmächtigte nimmt am Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LG teil (Streitwert: 8.000,00 EUR). Der Beklagte erschein nicht, sodass ein Versäumnisurteil ergeht. Der Beklagte legt Einspruch ein, sodass es zu einem weiteren Termin kommt. Für diesen Termin wird ein Terminsvertreter bestellt. Zu diesem Termin erscheint der Beklagte. Es wird verhandelt.
Auch jetzt entsteht für beide Anwälte jeweils eine Terminsgebühr. Für den Hauptbevollmächtigten entsteht dagegen nur die ermäßigte Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV.
I. | Prozessbevollmächtigter | ||
1. | 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV | 652,60 EUR | |
(Wert: 8.000,00 EUR) | |||
2. | 0,5-Terminsgebühr, Nrn. 3104, 3015 VV | 251,00 EUR | |
(Wert: 8.000,00 EUR) | |||
3. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 923,60 EUR | ||
4. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 175,48 EUR | |
Gesamt | 1.099,08 EUR | ||
II. | Terminsvertreter | ||
1. | 0,65-Verfahrensgebühr, Nrn. 3401, 3100 VV | 326,30 EUR | |
(Wert: 8.000,00 EUR) | |||
2. | 1,2-Terminsgebühr, Nrn. 3402, 3104 VV | 602,40 EUR | |
(Wert: 8.000,00 EUR) | |||
3. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 948,70 EUR | ||
4. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 180,25 EUR | |
Gesamt | 1.128,95 EUR |
Rz. 102
Beispiel 58: Prozessbevollmächtigter und Terminsvertreter nehmen an Verhandlungsterminen teil
Wie vorangegangenes Beispiel 57; jedoch erscheint der Beklagte auch zum zweiten Termin nicht, sodass ein Zweites Versäumnisurteil ergeht.
Jetzt entsteht für beide Anwälte nur die ermäßigte Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV, da auch der Terminsvertreter nur einen Termin wahrnimmt, zu dem der Beklagte nicht erschienen ist.
I. | Prozessbevollmächtigter | ||
Wie Beispiel 57. | |||
II. | Terminsvertreter | ||
1. | 0,65-Verfahrensgebühr, Nrn. 3401, 3100 VV | 326,30 EUR | |
(Wert: 8.000,00 EUR) | |||
2. | 0,5-Terminsgebühr, Nrn. 3402, 3104, 3105 VV | 251,00 EUR | |
(Wert: 8.000,00 EUR) | |||
3. | Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV | 20,00 EUR | |
Zwischensumme | 597,30 EUR | ||
4. | 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV | 113,49 EUR | |
Gesamt | 710,79 EUR |
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