Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 2. Entscheidung

Der BGH unterzieht, wie es ständiger Rechtsprechung nach der grundlegenden Entscheidung vom 11.2.2004[3] entspricht, den streitigen Ehevertrag einer zweistufigen Inhaltskontrolle. Zunächst wird im Rahmen einer Wirksamkeitskontrolle überprüft, ob der Ehevertrag bereits zum Zeitpunkt seines Abschlusses zu einer derart einseitigen Lastenverteilung führt, dass er wegen Verstoßes...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle eines Ehevertrages bei geänderten Verhältnissen

Zugleich Anmerkung zum Urteil des BGH vom 31.10.2012 – XII ZR 129/10 I. Einführung Der BGH hat sich einmal wieder zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen geäußert. Das Urteil vom 31.10.2012[1] trifft wichtige Aussagen zum Verhältnis von Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle und zu den technischen Einzelheiten beim Ausgleich ehebedingter Nachteile einschließlich der praktisch wich...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 2. Ausübungskontrolle: § 242 BGB oder § 313 BGB?

Seit einigen Entscheidungen führt der BGH auf der zweiten Stufe der Inhaltskontrolle zwei Instrumente an, ohne dass klar würde, wann welches anzuwenden wäre.[27] § 242 BGB soll eingreifen, wenn sich im Zeitpunkt der Scheidung eine evident einseitige, unzumutbare Lastenverteilung ergibt. § 313 BGB soll dagegen Anwendung finden, wenn und soweit die tatsächliche Gestaltung der ...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / I. Einführung

Der BGH hat sich einmal wieder zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen geäußert. Das Urteil vom 31.10.2012[1] trifft wichtige Aussagen zum Verhältnis von Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle und zu den technischen Einzelheiten beim Ausgleich ehebedingter Nachteile einschließlich der praktisch wichtigen Fragen, wie die hypothetische Erwerbsbiographie bei der familienbedingten E...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 1. Sachverhalt

Die Parteien heirateten 1977 und schlossen einen Ehevertrag, in dem sie wechselseitig den Versorgungsausgleich ausschlossen und auf jegliche Unterhaltsansprüche verzichteten. Der gesetzliche Güterstand wurde nicht modifiziert. Die Ehefrau war seit 1973 vollschichtig als Stationsschwester in einem evangelischen Krankenhaus beschäftigt. Der Ehemann war bei Eheschließung noch J...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / II. Die Entscheidung

1. Sachverhalt Die Parteien heirateten 1977 und schlossen einen Ehevertrag, in dem sie wechselseitig den Versorgungsausgleich ausschlossen und auf jegliche Unterhaltsansprüche verzichteten. Der gesetzliche Güterstand wurde nicht modifiziert. Die Ehefrau war seit 1973 vollschichtig als Stationsschwester in einem evangelischen Krankenhaus beschäftigt. Der Ehemann war bei Ehesch...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / III. Neue Erkenntnisse und offene Fragen

1. Nur für "ganz miese" Fälle: § 138 BGB Der BGH schränkt vorliegend den Anwendungsbereich der Sittenwidrigkeit ein und betont die Bedeutung der Vertragsfreiheit. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Die Sittenwidrigkeit ist ein starres, scharfes Schwert, das sich nicht für flexible Lösungen eignet, sondern ein ethisches Minimum im Einzelfall sichert.[23] Sittenwidrigkeit und d...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 3. Hypothetische Versorgungslage

Interessant ist, dass der BGH vorliegend eine offenbar zu gering ausgefallene, aber rechtskräftige Entscheidung über den Versorgungsausgleich mit einem Unterhaltsanspruch korrigiert. Dies ist sachgerecht und auch dogmatisch konsequent. Entscheidend bei der Ausübungskontrolle ist der Ausgleich ehebedingter Nachteile, der auch über die Grenzen der drei Ausgleichssysteme Güterr...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 1. Nur für "ganz miese" Fälle: § 138 BGB

Der BGH schränkt vorliegend den Anwendungsbereich der Sittenwidrigkeit ein und betont die Bedeutung der Vertragsfreiheit. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Die Sittenwidrigkeit ist ein starres, scharfes Schwert, das sich nicht für flexible Lösungen eignet, sondern ein ethisches Minimum im Einzelfall sichert.[23] Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit soll grundsätzlich nur ...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / IV. Ergebnis

Die Entscheidung drängt die Bedeutung der Wirksamkeitskontrolle zugunsten der Ausübungskontrolle zurück. Im Rahmen der Ausübungskontrolle ist das dogmatische Verhältnis von § 242 BGB zu § 313 BGB unklar. Nach hier vertretener Auffassung ist § 242 BGB dann anzuwenden, wenn sich ehebedingte Nachteile durch die einverständliche Gestaltung der Ehe entwickelt haben. § 313 BGB ist...mehr

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FF 6/2013, Inhaltskontrolle... / 4. Vermögensverwertung

Auch bei der Frage, inwieweit Vermögen gemäß § 1577 Abs. 3 BGB und Zinseinkünfte unterhaltsmindernd zu berücksichtigen sind, stellt der BGH auf das Merkmal der ehebedingten Nachteile ab. Zinsen aus ehebedingt erworbenem Vermögen sind als Einkommen unterhaltsmindernd zu berücksichtigen, wenn das Vermögen "ehebedingt" erworben wurde, zum Beispiel aus dem Zugewinnausgleich stam...mehr

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FF 6/2013, Ausgleich von In... / 1 Gründe:

I. Die Antragsgegner sind Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in X und die Schwiegereltern des Antragstellers. Er nimmt sie auf Ausgleich von Investitionen in Anspruch, die er ab 1994 in deren Haus vorgenommen hat, um Wohnraum für sich und seine Familie zu schaffen. Im Einzelnen liegt Folgendes zu Grunde: Der Antragsteller und die Tochter der Antragsgegner haben am 11.7.1991 ...mehr

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FF 6/2013, Versorgungsausgl... / 1 Gründe:

Antragsteller und Antragsgegnerin waren miteinander verheiratet. Der Antragsteller hat am 19.5.2010 den Scheidungsantrag eingereicht. Die Antragsgegnerin hat diesem zugestimmt, aber beantragt, den Versorgungsausgleich nicht durchzuführen. Zur Begründung hat sie ausgeführt, die Durchführung des Versorgungsausgleichs wäre grob unbillig. Der Antragsteller sei seit 1968 insgesam...mehr

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FF 5/2013, § 1519 BGB – Neuer Wahlgüterstand ab 1.5.2013

Ab dem 1.5.2013 steht die Wahl-Zugewinngemeinschaft als 4. Güterstand, neben dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und den Wahlgüterständen der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft, zur Verfügung. Am 18.4.2013 wurden die Ratifikationsurkunden zum Abkommen über die deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft ausgetauscht. Das Abkommen tritt damit nach sein...mehr

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FF 5/2013, Jahresarbeitstagung Familienrecht des DAI

"Alle Jahre wieder" – so trafen sich am 19. und 20.4.2013 in Köln zur 16. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen. Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann, mit einer Programmübersicht und einem kurzen historischen Überblick über die Entwicklung des Fachinstituts eröffnet...mehr

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FF 04/2013, Die Rechtsprech... / 2. Unterhaltsverzicht im Ehevertrag

Bei der Überprüfung eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt fasst der BGH[65] seine Rechtsprechung[66] zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrags zusammen: Die grundsätzliche Disponibilität der Scheidungsfolgen darf nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen vertraglich beliebig unterlaufen werden kann. Das wäre der Fall, wenn dadurch evident einseiti...mehr

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ZErb 4/2013, Sittenwidrigke... / Aus den Gründen

Die statthafte (§§ 58 Abs. 1, 252 Abs. 3 FamFG) und auch im Übrigen zulässige Beschwerde – die Entscheidung über die Anweisung des Nachlassgerichts zur Erteilung eines anderen Erbscheins ist dem Senat im Beschwerdeverfahren nicht angefallen – hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Zu Recht ist das Nachlassgericht bei seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass dem Beteiligten zu ...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen

BGB § 138 § 242 Leitsatz 1. Der Zugewinnausgleich ist einer ehevertraglichen Disposition im Hinblick auf die nachrangige Bedeutung des Zugewinnausgleichs im System des Scheidungsfolgenrechts am weitesten zugänglich (Festhaltung an Senatsurt. BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601). 2. Zur Bedeutung von salvatorischen Klauseln in Eheverträgen. BGH, Urt. v. 21.11.2012 – XII ZR 48/11 (OLG ...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 2 Aus den Gründen:

Die zulässige Revision hat keinen Erfolg. ( … ) II. Diese Ausführungen halten der rechtlichen Überprüfung im Ergebnis stand. 1. Mit Recht geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Parteien den Zugewinnausgleich im vorliegenden Fall wirksam ausgeschlossen haben. a) Wie der Senat wiederholt dargelegt hat (grundlegend Senatsurt. BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601, 604 ff.), darf d...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 1 Tatbestand:

Die Parteien streiten im Scheidungsverbund um Zugewinnausgleich und dabei insbesondere um die Wirksamkeit eines Ehevertrages. Der 1956 geborene Antragsteller (im Folgenden: Ehemann) und die 1957 geborene Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) heirateten am 26.9.1985, nachdem sie zuvor zwölf Jahre lang durch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft miteinander verbunden gewesen ...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / 3 Anmerkung

Das Urteil des BGH setzt die bisherige Rechtsprechung zur Rangordnung des Güterstandes bei Eheverträgen konsequent fort. Diese war durch die Grundsatzentscheidung BGH FamRZ 2004, 601 begründet worden. Seither unterstellen der BGH und ihm folgend die Obergerichte den Zugewinn (nur) dem Randbereich. Diese Rechtsprechung ist vor allen Dingen unter verfassungsrechtlichen Gesicht...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / I. Allgemeines

1. Das deutsche Recht kennt drei Güterstände. Die Zugewinngemeinschaft[1], die Gütertrennung[2] und die Gütergemeinschaft.[3] Treffen die Ehegatten keine abweichende Vereinbarung, gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft als gesetzlicher Güterstand. Bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft kommt es zum Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten. Dem Ehegatten mit dem niedri...mehr

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ZErb 3/2013, Der Güterstand... / III. Schenkungsteuerfalle "Oder-Konto" – Heilung durch Güterstandswechsel

1. In seinem Urteil vom 23.11.2011 II R 33/10 (ZEV 2012, 280) hat der BFH zur Frage der steuerlichen Behandlung von Gemeinschaftskonten von Eheleuten Stellung genommen. Danach kann die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) beider Ehegatten grundsätzlich eine Schenkung im Sinne § 7 Abs. 1 ErbStG an den anderen Ehegatten sein.[23] Nach Ansicht des...mehr

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FF 03/2013, Wirksamkeits- u... / Leitsatz

1. Der Zugewinnausgleich ist einer ehevertraglichen Disposition im Hinblick auf die nachrangige Bedeutung des Zugewinnausgleichs im System des Scheidungsfolgenrechts am weitesten zugänglich (Festhaltung an Senatsurt. BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601). 2. Zur Bedeutung von salvatorischen Klauseln in Eheverträgen. BGH, Urt. v. 21.11.2012 – XII ZR 48/11 (OLG Frankfurt/Main, AG Dieb...mehr

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AGS 2/2013, Ehevertrag und Vermögenszuordnung unter Ehegatten. Beck´sche Musterverträge. Herausgegeben von Prof. Dr. Günter Brambring. Notar a.D. in Köln und Honorarprofessor der Universität zu Köln. Verlag C. H. Beck, München 2012. X, 254 S. 24,90 EUR.

Erklärtes Ziel der Beck´schen Musterverträge ist das Angebot allgemeinverständlicher Vertragsmuster zu jeweils zentralen, an der Praxis orientierten Rechtsfragen nach einem einheitlichen Schema: Einführung (A.) – Vertragsmuster mit Anmerkungen (B.) – Vertiefende Hinweise zu Literatur und Rechtsprechung (C.) – Sachregister (D.). Auf dieser Grundlage sollen alle am jeweiligen ...mehr

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FF 02/2013, Rechtsprechung ... / Güterrecht

Der Zugewinnausgleich ist einer ehevertraglichen Disposition im Hinblick auf die nachrangige Bedeutung des Zugewinnausgleichs im System des Scheidungsfolgenrechts am weitesten zugänglich (Festhaltung an BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601). Zur Bedeutung von salvatorischen Klauseln in Eheverträgen (BGH, Urt. v. 21.11.2012 – XII ZR 48/11).mehr

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FF 01/2013, Rechtsprechung ... / Ehevertrag

Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur dann als sittenwidrig und daher als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten getroffen worden sind. Allein aus der Unausgewogenheit des Vertragsinhalts ergibt sich die Sittenwidrigkeit des gesamten Ehevertrages regelmäßig noch nicht. ...mehr

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ZErb 11/2012, Erbschaftsteu... / Sachverhalt

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine am ... Januar 2002 verstorbene Ehefrau (E), beide deutsche Staatsangehörige, hatten seit dem Jahr 1977 ihren gemeinsamen Wohnsitz in Frankreich. Sie hielten je zur Hälfte die Aktien der im Saarland ansässigen ... AG (AG), deren Vorstandsvorsitzender und alleiniger Geschäftsführer der Kläger war, und zudem die Anteile an de...mehr

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ZErb 11/2012, Erbschaftsteu... / Aus den Gründen

Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). Das FG hat die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Erbschaftsteuerbescheids zutreffend bejaht. 1. Das FG hat zu Recht angenommen, dass der Erwerb des Klägers aufgrund der nach Art. 1524 Abs. 1 CC vereinbarten Anwachsungsklausel dem Grunde nach gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 iVm § ...mehr

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Zurechnung von Vermietungseinkünften bei einer Immobilie im Alleineigentum eines Ehegatten

Leitsatz Einkünfte aus Vermietung erzielt derjenige, der den Einkunftstatbestand erfüllt, d. h. der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eine Immobilie einem anderen gegen Entgelt zur Nutzung zu überlassen und der Träger der Rechten und Pflichten aus einem Mietvertrag ist. Sachverhalt Die zwischenzeitlich vom Kläger geschiedene Ehefrau - die Beigeladene - ist Eigentüme...mehr

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FF Nr.12/2012, / Güterrecht

Die durch Ehevertrag festgelegte Nichtberücksichtigung eines privilegiert erworbenen Vermögensgegenstandes bei der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens führt auch dann nicht ohne Weiteres zur Unwirksamkeit der Vereinbarung, wenn der dadurch begünstigte Ehegatte nicht nur keiner Zugewinnausgleichsforderung des anderen Ehegatten ausgesetzt ist, sondern selbst ausgleichsber...mehr

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ZErb 9/2012, Die neue europ... / V. Europäisches Nachlasszeugnis

Der erleichterten Abwicklung grenzüberschreitender Erbfälle dient das in Kap. VI der Verordnung neu eingeführte Europäische Nachlasszeugnis. Da die Erbrechtsverordnung wie ausgeführt auf reine Inlandssachverhalte keine Anwendung findet, ist vorweg klarzustellen, dass in diesen Fällen ein Europäisches Nachlasszeugnis als Erbnachweis nicht erteilt wird. In diesen Fällen verble...mehr

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ZErb 9/2012, Die Auswirkung... / 3. Der sicherste Weg

Solange das Problem der nachrückenden Ehegatten nicht geklärt ist, ist es sicherlich ratsam, bei der Erstellung von Testamenten oder Eheverträgen auf die o. g. Problematik hinzuweisen. Ein Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags zumindest für die Zuwendungen vor der Eheschließung (also gegenständlich beschränkt) ist ratsam. Gleiches gilt natürlich auch für die Fälle, b...mehr

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Abzug von Leistungen im Rahmen eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs (bzw. von schuldrechtlichen Ausgleichszahlungen)

Leitsatz 1. Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich kann auch in einem Ehevertrag vereinbart sein. 2. Mit § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die auch die schuldrechtliche Teilung einer Rente als möglichen steuerrechtlich relevanten Einkünftetransfer akzeptiert. Normenkette § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG Sachverhalt Der Kläger und seine inzwischen v...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Sachverhalt

Der kinderlose Erblasser ist im März 2010 in München verstorben. Er war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit und lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1 ist seine Ehefrau. Sie ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige. Seit der Eheschließung, die 1978 in Tönder/Dänemark erfolgte, lebten die Ehegatten in München. Einen Ehevertrag haben ...mehr

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ZErb 8/2012, Zugewinnnausgl... / Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet. 1. Maßgeblich für die Erbfolge ist das iranische Recht, da der Erblasser ausschließlich iranischer Staatsangehöriger war (Art. 3 Nr. 2 EGBGB iVm Art. 8 Abs. 3 des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens). Nach dem iranischen Recht ist eine Erbeinsetzung durch Testament nicht möglich; der Erblasser kann nur im Wege des Vermächtnisses ...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 2 Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Herabsetzung und Befristung nachehelichen Unterhalts. Der 1935 geborene Kläger und die 1951 geborene Beklagte heirateten am 17.12.1970. Bereits im Juni 1970 war der gemeinsame Sohn T. geboren worden. Durch notariellen Ehevertrag vom 16.12.1970 hatten die Parteien den gesetzlichen Güterstand ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart. Ende 1977 ...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 2. Folgerungen

Zum einen muss das gemeinschaftlich-partnerschaftliche Element schon während der Ehe gestärkt werden. Erst dann werden die vorhandenen Optionen so transparent, dass bewusste Entscheidungen über denkbare Rollenverteilungen getroffen werden können. Dazu wäre allerdings eine vorherige Information über die Rechtsfolgen der Eheschließung zwingend. Zum anderen stellt sich die Frage...mehr

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / 1. Dingliche Teilhabe

Die BGB-Gütergemeinschaft ist, wie bereits angesprochen, heute weitgehend nicht mehr zeitgemäß. Obwohl das BGB ihr nach wie vor über hundert Paragraphen widmet, ist diese Wahloption de facto obsolet, weil es an einem funktionierenden Modell der Gütergemeinschaft fehlt. Das Güterrecht sollte den Partnern aber von Gesetzes wegen jedenfalls die Option für eine dingliche Teilhab...mehr

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ZErb 6/2012, Aktuelle (unge... / 8. Güterstandsschaukel als Schenkung?

Medizintechniker M aus Tuttlingen hat ein Vermögen von 2.000.000 EUR erwirtschaftet. Seine Ehefrau E ist vermögenslos. Die Eheleute leben im gesetzlichen Güterstand. Beide Eheleute hatten zum Zeitpunkt der Heirat keinerlei Vermögen. Aus der ersten Ehe des M sind die Kinder A und B da, zu denen kein Kontakt besteht. M möchte seine Ehefrau E zur Alleinerbin einsetzen und die P...mehr

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ZErb 6/2012, Das Erbkollisi... / II. Anwendungsbereich

War bislang nicht mit der gebotenen Eindeutigkeit sichergestellt, dass die geplante EU-ErbVO auf reine Binnensachverhalte keine Anwendung findet und dass insbesondere in diesen Fällen kein Europäisches Nachlasszeugnis als Erbnachweis erteilt wird,[14] soll im geänderten Erwägungsgrund Nr. 6 nunmehr klargestellt werden, dass es allein um solche Erbfälle geht, die einen grenzü...mehr

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Keine Beurkundungen im Ausland nach deutschem Recht

Leitsatz Da das deutsche Recht für viele wichtige Rechtsgeschäfte die Form der notariellen Beurkundung vorsieht, müssen in Auslandssachverhalten entweder die Vertragsschließenden nach Deutschland reisen oder einen Vertreter hierher senden. Dies verbietet es einem deutschen Notar auch, die Beurkundung im Ausland vorzunehmen. Sachverhalt Ein deutscher Notar wollte erreichen, da...mehr

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Eheliches Güter- und Vermögensrecht: Verjährung der Zugewinnausgleichsforderung

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der äußerst praxisrelevanten und haftungsträchtigen Frage der Verjährung der Zugewinnausgleichsforderung auseinandergesetzt. Zentrales Problem der Entscheidung war die Frage, ob eine Stufenklage auf Auskunft und Zahlung von Zugewinn die Verjährung auch dann hemmt, wenn im Auskunftsantrag ein falscher Stichtag für das Endve...mehr

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ZErb 5/2012, Praxishandbuch Unternehmensnachfolge

Herausgegeben von Dr. Christopher Riedel, LL.M., RA und FAStR, StB zerb verlag GmbH, Bonn 2012, gebunden, 894 Seiten, 99 EUR Man kann angesichts der zahlreichen Bücher zur Unternehmensnachfolge die Herausgabe eines speziellen Praxishandbuchs als mutig bezeichnen. Doch mit Christopher Riedel als Herausgeber und weiteren 18 erfahrenen Autoren hat der zerb verlag ein Buch mit ein...mehr

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Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen nach Ausübung des Kapitalwahlrechts

Leitsatz Private Rentenversicherungen bieten ihren Versicherungsnehmern häufig die Möglichkeit, anstelle einer Rente durch Ausübung eines Wahlrechts eine Kapitalauszahlung zu erhalten. Der BGH hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob solche Anrechte nach Ausübung des Kapitalwahlrechts noch im Versorgungsausgleich auszugleichen sind. Sachverhalt Bei...mehr

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FF 4/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

Haben die Parteien in einem Ehevertrag eine lebenslange Unterhaltsverpflichtung vereinbart und hat sich die Rechtslage danach geändert (Möglichkeit der Befristung), bleibt es dem Unterhaltspflichtigen unbenommen, sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen. Der Unterhaltsanspruch der nachfolgenden Ehefrau hat keine Auswirkungen auf den Unterhaltsbedarf der früher...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 5. 2001 bis 2004: Der Gegenschlag. Ausweitung der Differenzmethode, Einschränkung der Vertragsfreiheit, die Entdeckung des Kernbereichs

Wer gedacht hatte, von nun an gehe es mit dem Geschiedenenunterhalt fortlaufend bergab, schien sich zunächst zu täuschen. Einmal stand das Altersphasenmodell beim Betreuungsunterhalt weiterhin in Blüte. Dazu kamen aber Zäsuren in der Rechtsprechung, die dem nachehelichen Unterhalt neuen Auftrieb gaben. Mit Entscheidung vom 13.6.2001[26] kippte nämlich der BGH seine Rechtsprec...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 6. Der ungleiche Betreuungsunterhalt (§ 1570 – § 1615l BGB)

Der letzte Indikator, der befragt werden soll, betrifft die Diskrepanzen beim Unterhalt für die Betreuung von Kindern aus geschiedener Ehe und von nichtehelichen Kindern, also die Unterschiede zwischen den Regelungen der §§ 1570 und 1615l BGB, auf die ich schon im Jahre 2007 versucht hatte, die Aufmerksamkeit des Gesetzgebers zu lenken.[66] Dass die Unterhaltsrechtsreform in...mehr

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Zivilprozesskosten, Kosten einer Wohnungsräumung als außergewöhnliche Belastung (agB)

Leitsatz Nach der geänderten BFH-Rechtsprechung (durch Urteil v. 12.5.2012, VI R 42/10) können Zivilprozesskosten Kläger wie Beklagtem unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig i. S. d. § 33 EStG erwachsen. Unausweichlich sind derartige Aufwendungen, wenn die Rechtsverteidigung aus der Sicht eines verständigen Dritten hinreichende Aussicht ...mehr

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Wirksamkeit eines Ehevertrages: Vereinbarung der Nichtberücksichtigung eines privilegiert erworbenen Vermögensgegenstandes bei der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens

Leitsatz Die Beteiligten waren geschiedene Eheleute und stritten um den Zugewinn. Während der bestehenden Ehe hatten die Eltern der Ehefrau ihr im Wege vorweggenommener Erbfolge eine Immobilie übertragen. Die Beteiligten schlossen sodann einen notariellen Ehevertrag, in dem sie vereinbarten, dass die Immobilie der Ehefrau im Fall der Scheidung bei der Bestimmung ihres Anfang...mehr