1. Der Zugewinnausgleich ist einer ehevertraglichen Disposition im Hinblick auf die nachrangige Bedeutung des Zugewinnausgleichs im System des Scheidungsfolgenrechts am weitesten zugänglich (Festhaltung an Senatsurt. BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601).
2. Zur Bedeutung von salvatorischen Klauseln in Eheverträgen.
BGH, Urt. v. 21.11.2012 – XII ZR 48/11 (OLG Frankfurt/Main, AG Dieburg)
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