Der Zugewinnausgleich ist einer ehevertraglichen Disposition im Hinblick auf die nachrangige Bedeutung des Zugewinnausgleichs im System des Scheidungsfolgenrechts am weitesten zugänglich (Festhaltung an BGHZ 158, 81 = FamRZ 2004, 601). Zur Bedeutung von salvatorischen Klauseln in Eheverträgen (BGH, Urt. v. 21.11.2012 – XII ZR 48/11).

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