Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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FF 09/2009, Die Reform des ... / I. Einleitung

Sofern die Eheleute nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch den bei Beendigung des Güterstandes zu regelnden Zugewinnausgleich soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten an dem, was sie während der Ehe erworben haben, je zur Hälfte beteiligt sind,[1] ohne dass unterschiedliche Mit...mehr

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FF 06/2009, Schnittstellen ... / 2. Änderung des § 1414 BGB

Wird in einem Ehevertrag der Zugewinn oder Versorgungsausgleich ausgeschlossen, tritt kraft Gesetzes Gütertrennung ein, sofern die Vertragsschließenden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Mit Wirkung vom 1.9.2009 entfällt diese Wirkung bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs, denn in § 1408 Abs. 2 BGB wird nur noch auf Vereinbarungen i.S.d. §§ 6 und 8 VersAusglG v...mehr

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FF 02/2009, Interessenkolli... / 11

2. Beratung beider Partner vor der Ehe/Erarbeitung eines Ehevertragsmehr

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FF 01/2011, Kernbereichslehre und Nebengüterrecht

Zusammenfassung Dass der Zugewinnausgleich vom BGH außerhalb des Kernbereichs der Scheidungsfolgen angesiedelt wird, jedenfalls nicht so weit innerhalb, dass er an der Inhalts- und Ausübungskontrolle teilnehmen würde, ist rechtlich problematisch, was im jüngsten Beitrag von Dauner-Lieb [1] nachgewiesen worden ist. Diese Rechtsprechung verfestigt die Anspruchsvielfalt im Neben...mehr

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FF 12/2008, Rechtsprechung kompakt

Allgemeines Bedient sich ein von einer Partei beauftragter Detektiv eines heimlich eingesetzten GPS-Senders, um Erkenntnisse über das Bestehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zu gewinnen, handelt es sich um eine wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unzulässige Ermittlungsmethode. Als unzulässiges Beweismittel sind die dadurch gewonnenen Erk...mehr

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FF 06/2008, Ist das Bundesv... / 5. Entscheidungen des BVerfG zu sonstigen Fragen

Zum Elternunterhalt hat das BVerfG[17] eine Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG darin gesehen, dass das LG (das damals noch zuständig war) nicht von der Kongruenz zwischen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit ausgegangen ist. Wenn sich die Gerichte in krassen Widerspruch "zu allen zur Anwendung gebrachten Normen" setzten, entzögen sie sich der Bindung an Gesetz und Recht i.S.v. ...mehr

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ZErb 04/2011, Güterstatut e... / Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist nicht begründet. Die Entscheidung des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung stand (§ 27 Abs. 1 FGG, § 546 ZPO). Für die Ehe galt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht. Der vom Beteiligten zu 1 beantragte Erbschein entspricht der Erbrechtslage. 1. Die Erbfolge richtet sich nach deutschem Recht, weil die Erblas...mehr

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FF 09/2009, Die Reform des ... / II. Die Neuregelungen im Einzelnen

1. Nach der bisherigen Regelung in § 1374 Abs. 1, 2. Hs. BGB können Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe des Vermögens abgezogen werden. Konsequenz dieser im Schrifttum[6] zu Recht heftig kritisierten gesetzlichen Regelung ist es, dass Vermögensmehrungen während des ehelichen Zusammenlebens nicht berücksichtigt werden, soweit sie dem Ausgleich eines negativen Anfangsvermögens ...mehr

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AGS 03/2011, Vereinbarungen zum neuen Versorgungsausgleich. Von Dr. Christof Münch. Mit CD-ROM. Verlag C. H. Beck, München, 1. Aufl. 2010. XVIV, 235 S., 29,50 EUR.

Die Änderungen des FGG-Reformgesetzes haben auch eine grundlegende Neugewichtung des Versorgungsausgleichs mit sich gebracht und vielfältige Möglichkeiten zum Abschluss individueller Vereinbarungen über die Verteilung von ehezeitlichen Versorgungsanrechten sowohl vorsorgend als Ehevertrag oder auch in einem laufenden Scheidungsverfahren eröffnet. Unabdingbar für den Abschlus...mehr

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ZErb 01/2011, Nichtbetreibe... / Aus den Gründen

Der als "Erinnerung" bezeichnete Rechtsbehelf ist als befristete Beschwerde gemäß den §§ 58 ff, 63 Abs. 1, 11 Abs. 1 RPflG statthaft, über die gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 b) GVG das Oberlandesgericht zu entscheiden hat, nachdem der zuständige Rechtspfleger des Amtsgerichts (§§ 3 Nr. 2 c), 16 Abs. 1 Nr. 7 RpflG) ihr nicht gemäß § 68 Abs. 1 FamFG abgeholfen hat. 1. Zwar ging der E...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / cc) Vertragliche Vereinbarungen

In Scheidungsfolgenvereinbarungen getrennt lebender Ehegatten wird häufig ein Erb- und Pflichtteilsverzicht aufgenommen. Grund dafür ist, dass das Ehegattenerbrecht und damit auch das Pflichtteilsrecht gem. § 1933 BGB nur dann ausgeschlossen sind, wenn zur Zeit des Todes des anderen Ehegatten die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt od...mehr

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FF 05/2009, Dauer des nache... / 3 Anmerkung

Das erste Urteil des BGH zum neuen § 1570 BGB ist für die Praxis von großer Wichtigkeit. Die Entscheidung betrifft die Erwerbsobliegenheit einer geschiedenen Studienrätin, die ein sechsjähriges Grundschulkind betreut, sowie die Befristung und Begrenzung des Kindesbetreuungsunterhalts. 1. Einzelfall statt Altersphasen Im Urt. v. 16.7.2008 hatte der BGH angedeutet, dass für den ...mehr

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FF 05/2008, Fortgeltung des... / Sachverhalt

Tatbestand: Der Kläger begehrt eine gerichtliche Entscheidung darüber, dass er der Beklagten keinen nachehelichen Ehegattenunterhalt mehr schuldet. Die Parteien waren miteinander verheiratet. Die Eheschließung fand am … statt. Aus der Ehe sind vier minderjährige Kinder hervorgegangen, die bei der Beklagten leben. Die Parteien sind auf Grund Scheidungsurteil des AG Garmisch-Pa...mehr

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ZErb 02/2010, Unternehmensnachfolge – Gestaltung nach Zivil- und Steuerrecht

Sebastian Spiegelberger C. H. Beck, 2. Aufl. 2009, 544 S., in Leinen, 78,00 EUR ISBN 978-3-406-44634-4 Nach der im Jahr 1994 unter dem Titel "Vermögensnachfolge" erschienenen 1. Auflage ist nun das von einem der Experten des Rechts der Vermögens- und Unternehmensnachfolge, Notar a. D. Dr. Sebastian Spiegelberger, verfasste Werk in zweiter Auflage erschienen. Die neue Auflage is...mehr

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FF 03/2009, Die geplante Ha... / I. Einleitung

Seit der Entscheidung vom 11.2.2004[1] gewinnt die Rechtsprechung des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen durch jedes Urteil weitere Konturen. Der Praxis werden so die Beratung und die Vertragsgestaltung erleichtert. Das Urt. v. 9.7.2008[2] beschäftigt sich mit einer Reihe geradezu klassischer Probleme wie der Sittenwidrigkeit beim Vertragsschluss mit der schwangeren B...mehr

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ZErb 05/2011, Pflichtteilsv... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Das Berufungsgericht hält den Pflichtteilsverzicht der Leistungsempfängerin für wirksam, weshalb dem Kläger kein Pflichtteilsanspruch – und damit auch kein Wertermittlungsanspruch – zustehe. Zwar wäre der Kläger ohne den Pflichtteilsverzicht Inhaber des Pflichtteilsanspruchs geworden. Jedoch verstoße weder das gemeinsame Testament, das a...mehr

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FF 02/2009, In der nächsten Ausgabe

Born: Betreuungsunterhalt nach neuem Recht – die ersten Erfahrungen Offermann-Burckart: Interessenkollision in familienrechtlichen Angelegenheiten (Teil 2) Sanders: Die geplante Hausfrau: Sittenwidrigkeit und Versorgungsausgleich bei der Inhaltskontrolle von Eheverträgen – Anmerkung zum Urteil des BGH vom 9.7.2008 – XII ZR 6/07mehr

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FF 12/2010, Beatrix Weber-Monecke zum 60. Geburtstag

RinBGH Weber-Monecke bei ihrem Vortrag am 20.9.2010 in Berlin Geschäftsführender Ausschuss, Beirat, Verlag und Redaktion gratulieren Frau Beatrix Weber-Monecke, Richterin am BGH (Familiensenat), ganz herzlich zum 60. Geburtstag im Dezember 2010. Besondere Freude haben wir daran, dass sie bereits seit 2006 Mitglied des Beirats der Zeitschrift Forum Familienrecht ist. Im Mai 2006...mehr

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ZErb 04/2010, Stiftungen al... / d) Die Familienwohnheimstiftung

Schließlich kann auch das Familienwohnheim zur Absicherung zusammen mit weiterem Kapitalvermögen auf eine Stiftung übertragen werden. Der Vorgang ist allerdings schenkungsteuerpflichtig. Grunderwerbsteuer fällt nicht an (§ 3 Nr. 2 GrEStG) und umsatzsteuerliche Fragen stellen sich bei privater Nutzung nicht. Gegen die ausschließliche Übertragung des Familienwohnheims spricht ...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Fall 1

M und F, beide Franzosen, heiraten in London, wo sie sich niederlassen. M arbeitet im Finanzgeschäft in der Londoner City und drängt deswegen auf den Abschluss eines Ehevertrags mit Totalverzicht, den F unterschreibt. Schnell kommt das erste Kind, um das sich F als Mutter und Hausfrau in der Nobelvilla in London kümmert, bald danach kommen die ersten Millionen. M wird aber O...mehr

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FF 09/2009, Rechtsprechung ... / Hausrat und Zugewinn

Hausratsgegenstände unterfallen – ganz unabhängig von den Eigentumsverhältnissen an ihnen – entgegen der Auffassung des BGH (FamRZ 1984, 144) ausnahmslos dem Hausratsverteilungsverfahren und finden damit weder im Anfangs- noch im Endvermögen Berücksichtigung (OLG Karlsruhe, Urt. v. 21.1.2009 – 5 UF 186/07, FamRZ 2009, 1326; die zugelassene Revision ist eingelegt, BGH – XII Z...mehr

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FF 05/2011, Bücher im Familienrecht 2010/2011

Bergschneider (Hrsg.), Verträge in Familiensachen, 4. Aufl. 2010, Gieseking Verlag Borth, Praxis des Unterhaltsrechts, 2. Aufl. 2011, FamRZ-Buch 24, Gieseking Verlag Büttner/Niepmann/Schwamb (Hrsg.), Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl. 2010, C.H. Beck Verlag Dose, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen: Zulässigkeit – Verfahren – Vollstreckung – Kosten, 3...mehr

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FF 12/2009, Betreuungsunter... / Aus den Gründen

Gründe: I. Die Parteien streiten um die Abänderung eines Unterhaltstitels. Sie schlossen am 27.4.1995 die Ehe, aus der die Kinder P (geb. 1.9.1995) und C (geb. 2.2.1998) hervorgegangen sind, die im Haushalt der Beklagten leben. Die Parteien trennten sich im Mai 2003 und sind seit dem 17.1.2007 rechtskräftig geschieden. Der Kläger ist der Beklagten auf Grund des Senatsurteils v...mehr

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FF 09/2009, Reformen im Familienrecht – Hintergründe und Perspektiven

Interview mit Ute Granold, MdB (CDU/CSU), und Christine Lambrecht, MdB (SPD) – Berichterstatterinnen der großen Koalition FF/Schnitzler: Das letzte große Reformvorhaben im Familienrecht ist mit der Änderung des Zugewinnausgleichsrechts inzwischen im Bundestag verabschiedet worden und am 12.6.2009 hat auch der Bundesrat sich dazu entschlossen dem Gesetz zuzustimmen, bzw. von s...mehr

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / a) Das Recht der allgemeinen Ehewirkungen

Das Recht der allgemeinen Ehewirkungen (Art. 212–224 ZGB) beinhaltet die Rechte und Pflichten der Ehegatten.[12] Die Bestimmungen sind zwingend vorgeschrieben. Sie sind auf jede Ehe anwendbar, unabhängig davon, ob die Ehegatten unter dem gesetzlichen Güterstand leben oder einen Güterstand vereinbart haben. Wichtigste Bestimmung ist der Artikel 215 ZGB zum Schutz von Ehewohnun...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / I. Vorbemerkung

Die gängigen erbrechtlichen Hand- und Formularbücher bieten eine unüberschaubare Fülle an Vorschlägen für die Gestaltung letztwilliger Verfügungen.[1] Eine vor allem auf Langenfeld [2] zurückgehende Systematisierung der verschiedensten Gestaltungsmöglichkeiten unterscheidet die schier unbegrenzten Möglichkeiten nach sogen. "Regelungstypen". So finden sich "Geschiedenentestame...mehr

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FF 07_08/2011, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.688 Seiten, inkl. Online-Portal, 144 EUR, ISBN 978-3-472-07840-1, Luchterhand Verlag Nur ein Jahr nach Erscheinen der siebten Auflage ist nunmehr die achte Auflage des Handbuchs des Fachanwalts im Familienrecht erschienen. Das Werk bietet in 21 Einzelkapiteln eine umfassende Gesamtdarstellung der Querschnittsmater...mehr

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FF 06/2009, Vereinbarung üb... / 3 Anmerkung

1. Ausgangslage Nach der für den Verwandtenunterhalt und damit auch für Kinder geltenden Vorschrift des § 1610 Abs. 1 BGB bestimmt sich das Maß des zu gewährenden Kindesunterhalts nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). Merkmale für eine eigene Lebensstellung sind insbesondere die Ausbildung, der erwählte Beruf, die berufliche Stellung und das zur Ve...mehr

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ZErb 05/2011, Erbschaftsteu... / 4. Was müssen die Gerichte und Notare und die deutschen Konsuln anzeigen?

Dabei reicht es nach dem Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Nota...mehr

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FF 07/2009, Dauer des nache... / 2 Anmerkung

I. In dem zu kommentierenden Urteil zum Anspruch auf Unterhalt nach Scheidung wegen der Betreuung eines gemeinschaftlichen Kindes hat der BGH nochmals bekräftigt, dass während der ersten drei Lebensjahre des Kindes der betreuende Elternteil frei entscheiden könne, ob er das Kind selbst erzieht oder eine andere Betreuungsmöglichkeit in Anspruch nimmt. Die Obliegenheit zur Auf...mehr

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FF 07_08/2011, Die Scheidun... / d) Die Änderung des Güterstandes

Erst seit der großen Reform des Ehegüterrechts vom 4. Juli 1976 ist es in Belgien möglich, während der Ehe den Ehegüterstand zu ändern (Art. 1394 ZGB). Zum Schutz der Rechte der Familie oder der Kinder sowie der Gläubiger war in allen Fällen eine richterliche Homologierung des neuen Ehevertrags erforderlich. Ein Gesetz vom 9. Juli 1998 hatte das Verfahren schon vereinfacht u...mehr

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FF 12/2009, Die Rechtsprech... / 4. "Gleiche Teilhabe" – die ökonomische Gleichberechtigung

Vor allem auf dem Gebiet des Ehevermögensrechts überspringt der Gleichberechtigungsgedanke das bloße Postulat gleicher abstrakter Rechtspositionen und nimmt die Forderung nach gleicher Teilhabe an den während der Ehe erwirtschafteten Vermögenswerten in sich auf – man könnte von ökonomischer Gleichberechtigung in der Ehe sprechen. Beginnen wir mit dem Güterrecht. An sich genüg...mehr

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Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft: Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten vor einer Auseinandersetzung im Verteilungsverfahren

Leitsatz Die Parteien waren seit 1984 miteinander verheiratet. Mit notariellem Vertrag vom 18.4.1984 hatten sie für sich die Gütergemeinschaft vereinbart. Seit Mai 1998 lebten sie voneinander getrennt. Die Ehescheidung war seit dem 10.5.2001 rechtskräftig. Der Kläger begehrte die Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft und verlangte die Auszahlung eines Betrages von 166.730,...mehr

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Keine Sittenwidrigkeit des Ehevertrages trotz umfassendem Ausschluss der gesetzlichen Scheidungsfolgen

Leitsatz Das OLG Köln hat sich in dieser Entscheidung mit der Inhaltskontrolle ehevertraglicher Regelungen zum Versorgungsausgleich auseinandergesetzt. Die Antragstellerin begehrte die Durchführung des Versorgungsausgleichs, obgleich die Parteien in einem notariell beurkundeten Ehevertrag vom 6.11.1991 wechselseitig auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichtet h...mehr

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ZErb 10/2010, Der deutsch-f... / II. Vereinbarung des Wahlgüterstands

Der im Abkommen definierte Wahlgüterstand gilt gem. Art. 3 Abk., wenn die Beteiligten diesen durch Ehevertrag vor der Ehe oder während der Ehe vereinbart haben. Die Voraussetzungen für den wirksamen Abschluss des Ehevertrags werden im Abkommen nicht festgelegt. Insoweit ist daher auf das jeweilig geltende nationale Recht abzustellen. Aus deutscher Sicht ist dabei für die For...mehr

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ZErb 10/2010, Der deutsch-f... / I. Internationaler Anwendungsbereich des Wahlgüterstands

Gem. Art. 1 des deutsch-französischen Abkommens über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft (im Weiteren: Abk.) steht der Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft allen Ehegatten zur Verfügung, deren Güterstand dem Sachrecht eines Vertragsstaates unterliegt. Damit hat die Kommission, die mit dem Entwurf des Abkommens beauftragt war,[5] darauf verzichtet, den internatio...mehr

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Ehevertrag: Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit des Vertrages

Leitsatz Die Parteien stritten über die Wirksamkeit eines notariellen Ehevertrages. Das OLG Brandenburg hat sich in dieser Entscheidung ausführlich mit den Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit eines Ehevertrages auseinandergesetzt. Sachverhalt Im Rahmen einer im Verbundverfahren von der Antragstellerin erhobenen Stufenklage auf nachehelichen Unterhalt stritten die Parteie...mehr

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Unwirksamkeit der privatschriftlich erfolgten wesentlichen Abänderung eines formbedürftigen Ehevertrages

Leitsatz In einem Hinweisbeschluss hat das OLG Bremen die Auffassung vertreten, dass ein Ehevertrag insgesamt zu beurkunden sei, wenn dieser formfreie Regelungen enthalte, die untrennbar mit formbedürftigen Klauseln verknüpft seien. Würden solche Vereinbarungen abgeändert, müsse auch dann die Form gewahrt werden und notarielle Beurkundung erfolgen. Sachverhalt Die Parteien sc...mehr

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Ehevertrag: Sittenwidrigkeit eines Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

Leitsatz Das OLG Hamm hat sich in dieser Entscheidung mit der Unwirksamkeit einer notariellen Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs auseinandergesetzt. Bei der zugrunde liegenden Fallkonstellation hatten die Eheleute schon zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geplant, gemeinsame Kinder zu haben, deren Betreuung die Ehefrau übernehmen und infolgedessen auf...mehr

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Ehegattenunterhalt: Konkrete Bedarfsbemessung bei überdurchschnittlich guten Verhältnissen des Unterhaltsverpflichteten; mutwillige Aufgabe der Arbeitsstelle; Befristung des Krankheitsunterhalts

Leitsatz Die Parteien stritten um den nachehelichen Unterhalt. Kernproblem dieser Entscheidung war die Frage, wann die Bedarfsbemessung anstelle der Bildung einer Quote konkret vorzunehmen ist. Ferner ging es darum, welche Einkünfte aufseiten des Unterhaltspflichtigen in die Unterhaltsberechnung einzustellen sind, wenn er einen gut bezahlten sicheren Arbeitsplatz aufgegeben ...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 2. Ehevertragsfreiheit im Umbruch

Der Fall erscheint bereits mit einem ersten Blick in das Gesetz geklärt; § 1408 sieht unter der Überschrift "Ehevertrag, Vertragsfreiheit "ausdrücklich vor, dass die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aufheben oder ändern können, sodass gem. § 1414 BGB Gütertrennung eintritt.[1] Da M und F bei Eheschließung Gütertrennung vereinbart haben, fehlt es M offensichtlich an eine...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 1. Inhaltskontrolle und Kernbereichslehre

Vor dem Hintergrund dieser vertragstheoretischen Überlegungen erschließt sich das höchstrichterliche System einer Inhaltskontrolle von Eheverträgen.[1] Ausgangspunkt dieser Rechtsprechung ist nach wie vor, dass die Scheidungsfolgen und insbesondere der Zugewinnausgleich grundsätzlich der vertraglichen Disposition der Ehepartner unterliegen. Ein unverzichtbarer Mindestgehalt ...mehr

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FF 03/2010, Der neue deutsc... / a) Wo ist der Güterstand zu empfehlen?

Der Güterstand wird in Deutschland und Frankreich nationales Recht. Er ist keineswegs auf deutsch-französische Paare beschränkt, sondern steht jedem Paar offen, das dem deutschen oder französischen Sachrecht unterliegt. Wenn also Art. 15 EGBGB das Güterrecht dem deutschen Recht unterwirft, kann der neue Güterstand vereinbart werden. Wegen der großen Nähe zum deutschen gesetzl...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / I. Eheliche Wertschöpfung als Regelungsproblem

Die moderne Ehe hat mehrere Facetten:[1] Sie ist zunächst Ausdruck einer personalen Beziehung zwischen den Ehepartnern. Sie schafft einen privaten Raum, dessen Ausgestaltung zwar weitgehend den Ehepartnern überlassen bleibt,[2] dessen Schutz aber der Rechtsordnung durch die Verfassung aufgegeben ist.[3] Sie führt schließlich fast immer auch zu einer Arbeits- und Wirtschaftsg...mehr

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FF 03/2010, Prozessfinanzie... / … und das Konto auf einmal leer … (Ausgleichsanspruch)

In einem anderen Fall heirateten die Parteien 1980 und vereinbarten bereits vor der Eheschließung Gütertrennung. Sodann lebten sie in traditioneller Rollenverteilung: Die Ehefrau (und spätere Anspruchsinhaberin) blieb zuhause, widmete sich der Kindererziehung und repräsentierte an der Seite ihres Mannes. 1998 wurde der Ehevertrag in eine sog. modifizierte Zugewinngemeinschaf...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 2. Wirksamkeitskontrolle als Kompensation „strukturell ungleicher Verhandlungsstärke“?

Damit stellt sich die Frage, ob die Vertragsparteien solche dispositiven Regelungen mit Schutzfunktion beliebig und vollständig abwählen können oder ob entsprechende Regelungen eine Ordnungs- und Leitbildfunktion entfalten, die eine richterliche Inhaltskontrolle legitimieren können. Das BVerfG[1] anerkennt im Ausgangspunkt das Postulat der "Richtigkeitsgewähr",[2] dass der üb...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / V. Fazit und Zweifel

Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen ist teleologisch weiterzuentwickeln. Im Rahmen einer Inhaltskontrolle ist der Zugewinnausgleich dem Versorgungsausgleich jedenfalls dann gleichzustellen, wenn in der konkreten Ehe mangels nennenswerter Anwartschaften die Altersversorgung über private Vermögensbildung erfolgt. Darüber hinausgehend erscheint eine weitergehende Neuorientier...mehr

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FF 11/2010, Partnerschaftsv... / 4. Richterliche Kontrolle

Inwieweit eine richterliche Kontrolle von Partnerschaftsverträgen faktischer Lebensgemeinschaften zu erfolgen hat, ist derzeit offen. Nachdem gesetzliche Leitbilder fehlen, dürfte eine richterliche Inhalts- oder Ausübungskontrolle entsprechend derjenigen bei Eheverträgen eher zu verneinen sein. Einschränkende Regelungen über den Kinderbetreuungsbasisunterhalt nach § 1615 l B...mehr

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FF 09/2010, Plädoyer für ei... / 3. Ausübungskontrolle als Kompensation „begrenzter Rationalität“?

Jenseits der verkrampften Suche nach typischen Ungleichgewichtslagen könnte Anlass und Legitimation für eine Inhaltskontrolle von Eheverträgen in der Eigenart der Ehe als langfristig angelegte und dynamische Beziehung liegen, die sich erst allmählich in permanenter Entwicklung und Anpassung an veränderte Umstände durch die Partner entfaltet.[1] Ob ein Verzicht auf zukünftige...mehr

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FF 11/2010, Partnerschaftsv... / IV. „Heiraten“ statt Partnerschaftsvertrag?

Stellen die Beteiligten nach Erörterung der obigen Punkte fest, dass ein Partnerschaftsvertrag zwar eine gewisse Absicherung verschaffen, aber nicht einen gleichwertigen Schutz der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft bieten kann, insbesondere deren (noch unterschiedliche) Vorzüge in steuer- und sozialrechtlicher Hinsicht nicht vereinbart werden können, stellt sich die...mehr