Die Änderungen des FGG-Reformgesetzes haben auch eine grundlegende Neugewichtung des Versorgungsausgleichs mit sich gebracht und vielfältige Möglichkeiten zum Abschluss individueller Vereinbarungen über die Verteilung von ehezeitlichen Versorgungsanrechten sowohl vorsorgend als Ehevertrag oder auch in einem laufenden Scheidungsverfahren eröffnet. Unabdingbar für den Abschluss einer Vereinbarung über die Verteilung von Versorgungsanrechten ist zunächst die Kenntnis über das neu gestaltete Ausgleichssystem, in das der Autor in seinem Kapitel A. grundlegend einführt. Knapp, aber fundiert vermag der als Notar erfahrene Praktiker die teilweise neue Terminologie des Versorgungsausgleichs dem Anwender auf der Grundlage eines ABC, die im Versorgungsausgleich zukünftig zu berücksichtigenden Anrechte, Realteilung als Grundsatz des Ausgleichs, Ausnahmen wegen kurzer Ehezeit, Geringfügigkeit, mangelnder Ausgleichsreife und Unbilligkeit sowie schuldrechtliche Ausgleichsformen übersichtlich und verständlich darzustellen. An das Kapitel B., in dem der Autor den Anwender mit den gesetzlichen Grundlagen des neuen Versorgungsausgleichs, insbesondere dem VersAusglG vertraut macht, knüpft Kapitel C. an unter Darbietung einer Vielzahl in Betracht kommender konkreter Vereinbarungen mit ausführlichen Mustern und verlässlichen Formulierungsbeispielen für Schriftsätze, gerichtliche und außergerichtliche Vereinbarungen über den Wertausgleich vor, anlässlich und nach der Scheidung. Durch die beigefügte CD-ROM können die an die Hand gegebenen Muster ohne weiteres in die eigene Textverarbeitung übernommen werden. Einen letzten Blick lenkt der Autor in Kapitel D. auf die zu beachtenden steuerlichen Konsequenzen bei dem Abschluss von Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich, damit vor allem die Steuerneutralität des Versorgungsausgleichs – auch aus haftungsrechtlichen Gründen – gewahrt werden kann. Die wichtigen Gesetzesgrundlagen, deren Kenntnis für den Abschluss von Vereinbarungen im Versorgungsausgleich unabdingbar ist (VersAusglG, SGB VI, BetrAVG, HGB), wurden am Ende des Werkes abgedruckt.

Es ist erstaunlich, wie der Autor mit seinem kompakten Werk jedem im Familienrecht tätigen Praktiker die Scheu nehmen kann, sich den Herausforderungen des neuen Versorgungsausgleichs zu stellen, und souverän in die Lage versetzt, am Abschluss in jeder Hinsicht tragfähiger Vereinbarungen mitzuwirken. Auf "Münch" sollte nicht verzichtet werden.

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