Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Anschaffungskosten für das übernommene Vermögen

Tz. 121 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Höhe der AK der einzelnen WG der Sacheinlage ergeben sich durch den Ansatz mit dem gW bei Einbringung (s § 20 Abs 2 S 1 UmwStG). Der Zeitpunkt der Anschaffung ist der Ablauf des (regelmäßig rückbezogenen) stlichen Übertragungsstichtags iSd § 20 Abs 5 S 1 UmwStG (s § 23 Abs 4 Hs 1 UmwStG). Denn zu diesem Stichtag gelten die eingebrachten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.5 Relative oder absolute Grenze der sonstigen Gegenleistung

Tz. 51l Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Regelung in § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG enthält in Buchst a) eine relative Betrachtung in Abhängigkeit vom Bw/AK der eingebrachten Anteile (nämlich 25 %) und in Buchst b) eine absolute Höchstgrenze (dh 500 000 EUR) der Gewährung sonstiger Gegenleistungen, welche zu keiner Einschränkung des Antrags auf Bw-/AK-Übernahme führt. Beide Möglich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Aufdeckung stiller Reserven beim Formwechsel gewerblich geprägter oder infizierter Personengesellschaften mit Steuerausländern in Sonderfällen (§ 50i Abs 2 EStG)

Tz. 53 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der zwingende Ansatz des gW für im BV der Pers-Ges enthaltene WG oder Anteile iSd § 50i Abs 1 EStG in den Sonderfällen gem § 50i Abs 2 EStG nF gilt aufgr des Verweises in § 25 S 1 UmwStG auf § 20 UmwStG auch beim Formwechsel gew geprägter oder infizierter Pers-Ges iSd § 15 Abs 3 EStG (dazu s § 20 UmwStG Tz 227aff). Der Formwechsel einer Pers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Besonderheiten bei der Bekanntgabe

a) Rechtsnachfolge Rz. 180 [Autor/Stand] Der mit der gesonderten Feststellung von Grundsteuerwerten verfolgte Zweck würde nicht erreicht, wenn die Grundsteuerwertfeststellung im Fall der Rechtsnachfolge wirkungslos wäre. § 182 Abs. 2 AO schreibt deshalb vor, dass ein Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirkt, auf den der Gegens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2022, Auslegung des... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten vorliegend über Ansprüche nach dem Tod der Erblasserin B. am 25.8.2017. Die Beklagten haben die Erblasserin aufgrund Testaments vom 24.3.2015 gemeinschaftlich beerbt. In diesem Testament ordnete die Erblasserin u.a. zugunsten des Klägers zwei Vermächtnisse an: Zitat … 5. Mein Haus in der F.straße 19 erhält mein Patenkind, D. mit der Auflage Frau M.. solan...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 174 [Autor/Stand] Das neue Grundsteuersystem des Landes Baden-Württemberg erfordert eine Regelung, die den Wechsel vom bestehenden auf das künftige Grundsteuerrecht zum Gegenstand hat. § 60 LGrStG BW stellt die Neubewertung im Übergangszeitraum sicher und legt fest, dass die Regelungen für die Festsetzung und Erhebung erst ab dem 1.1.2025 angewendet werden können. Die No...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 5. Abrundung

Rz. 77 [Autor/Stand] § 24 Abs. 4 LGrStG BW entspricht § 230 BewG. Die Regelungen stimmen fast wortgleich überein. Ein Bezug zu § 30 BewG ist ebenfalls gegeben. Durch die Formulierung "nach unten abgerundet" untermauert der Gesetzgeber die Richtung des Bewertungsschritts.[2] Abrundungen wirken vereinfachend und fördern die Akzeptanz der Bewertung, die immer auch Unschärfen au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 179 [Autor/Stand] Die in § 61 LGrStG BW enthaltenen Ermächtigungen sollen eine realitäts- und relationsgerechte Bewertung für die Zukunft sicherstellen, indem die Anlagen zum Gesetz durch Berücksichtigung tatsächlicher Verhältnisse und geänderter Wertverhältnisse angepasst werden können. Des Weiteren wird das Ministerium für Finanzen ermächtigt, die technische Ausgestalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 5. Abgeleiteter Bodenrichtwert (Abs. 3)

Rz. 104 [Autor/Stand] § 38 Abs. 3 LGrStG BW bestimmt die Ableitung des Grundstückswerts aus den Werten vergleichbarer Flächen für den Fall, dass von den Gutachterausschüssen kein Bodenrichtwert ermittelt worden ist. Auch hier stimmt die Regelung bis auf den konkreteren Verweis auf die Regelungen des Baugesetzbuchs mit § 247 Abs. 3 BewG überein. Daher ist auch hier auf die Ko...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.1 Rechtsgrundlagen

Tz. 75 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Jeder Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG ist aus Sicht des Einbringenden dem Grunde nach die entgeltliche Übertragung der eingebrachten Beteiligung gegen Erhalt von neuen Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft (tauschähnlicher Vorgang, s Vor §§ 20–23 UmwStG Tz 55). Die Besonderheiten bei der stlichen Behandlung des VG iR eines Anteilstau...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / V. Abweichungen beim Verfahren

Rz. 63 [Autor/Stand] Nach Art. 108 Abs. 2 Satz 1 GG verwalten die Landesfinanzbehörden die Grundsteuer als Realsteuer. Für Handlungen und Entscheidungen der Landesfinanzbehörden im Zusammenhang mit der Bewertung, der Feststellung und dem Steuermessbetragsverfahren gelten nach § 2 Abs. 1 LGrStG BW die Vorschriften der Abgabenordnung und des Finanzverwaltungsgesetzes entsprech...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 5 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 219 BewG über die Feststellung von Grundsteuerwerten beinhaltet sowohl eine Regelung, welche wirtschaftlichen Einheiten für eine Bewertung infrage kommen als auch die Frage zum Umfang der Feststellung. Rz. 6 [Autor/Stand] § 219 BewG ist als Ergänzung zu § 180 Abs. 1 Nr. 1 AO konzipiert. Dort wird allgemein ausgeführt, dass Grundsteuerw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Maßgeblichkeit des Bodenrichtwerts (Abs. 1)

Rz. 100 [Autor/Stand] § 38 Abs. 1 Satz 1 LGrStG BW nennt neben der Bodenfläche als Mulitplikator den Bodenrichtwert als Multiplikant. Beide ergeben den Bodenwert als Produktwert. Die Norm verweist – wie § 247 Abs. 1 BewG – auf die Regelung des § 196 BauGB. Bodenrichtwerte sind nach § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchschnittliche Lagewerte für den Boden einer Mehrheit von Grundst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 91 [Autor/Stand] (1) Der Grundsteuerwert der Grundstücke ermittelt sich durch Multiplikation ihrer Fläche des Grund und Bodens mit dem jeweiligen Bodenrichtwert gemäß § 196 des Baugesetzbuchs (BauGB). Maßgebend ist der Bodenrichtwert des Richtwertgrundstücks in der Bodenrichtwertzone, in der sich das zu bewertende Grundstück befindet. (2) Die Bodenrichtwerte sind von den ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundregel (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 73 [Autor/Stand] Der Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 ErbStG) und der Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG) können nur gewährt werden, wenn bei der Übertragung des land- und forstwirtschaftliche Vermögens oder des Betriebsvermögens von Betrieben oder der Übertragung von Gesellschaften begünstigtes Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 2 ErbStG übergeht. Das begünstigungsfähige Vermö...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.5 Antrag (Rechtsfolgen, § 21 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 65a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der wirksame Antrag gem § 21 Abs 2 S 3 UmwStG (dh fristgerecht, inhaltlich bestimmt, bedingungsfrei und zulässig) führt zu einer (Rück-)Ausnahme vom Grundsatz gem § 21 Abs 2 S 2 UmwStG, wonach der qualifizierte Anteilstausch zum gW zu erfolgen hat. Als AK wird stattdessen der im Antrag bezeichnete niedrigere Wert angesetzt. Gleichzeitig ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.4 Schädliche Gegenleistung in Abhängigkeit vom "Buchwert der eingebrachten Anteile"

Tz. 51k Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Beträgt der gW der sonstigen Gegenleistung bis (einschl) 500 000 EUR, ist diese Vorteilszuwendung ohne Einfluss auf den Antrag der Bw-/AK-Fortführung (dh "unschädlich"), wenn auch in dieser Höhe ein "Bw der eingebrachten Anteile" vorhanden ist (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b UmwStG). Bei Zusatzleistungen über 500 000 EUR liegt die "Unschädli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3 Einbringungsverlust

Tz. 79 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Ein Einbringungsverlust kann sich aus dem Abzug von Einbringungskosten ergeben, wenn die übernehmende Gesellschaft den Bw/AK der Anteile fortführt oder im Fall des Zwischenwertansatzes, wenn die Einbringungskosten höher als die aufgedeckten stillen Reserven sind (s § 20 UmwStG Tz 254; ebenso s S/H/S, 7. Aufl, § 21 UmwStG Rn 122; s H /M, 4. Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.6 Keine Bewertungseinschränkung bei unschädlicher sonstiger Gegenleistung

Tz. 51m Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Übersteigt der gW der sonstigen Gegenleistungen (s Tz 51g, s Tz 51h) nicht die Grenze von 500 000 EUR, wenn und soweit auch ein entspr Buch-Kap (oder AK) gegeben ist (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b UmwStG), oder übersteigt bei höheren Gegenleistungen deren Wert nicht die relative 25 %-Grenze des Bw/der AK der eingebrachten Anteile (s § 21 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4.1.4 Steuerbefreiung der übernehmenden Körperschaft

Tz. 61 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Ist die übernehmende Kö zwar unbeschr kstpfl, aber pers von der KSt befreit (insbes § 5 KStG) oder geht das Vermögen auf eine jur Pers d öff Rechts über, ist die spätere Besteuerung grs nicht sichergestellt. In der Übertragungsbil müssen die gW angesetzt werden (s UmwSt-Erl 2011 Rn 11.07). Ein Bw-Ansatz ist in diesen Fällen aber insoweit mög...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2022, Berechnung des ... / 3 Anmerkung

Dem für die Aufnahme in die amtliche Sammlung bestimmten Beschluss liegt ein facettenreicher Sachverhalt zugrunde. Von diesem sind es die im amtlichen Leitsatz angesprochenen Problemfelder des durch eine Überlassung von Wohnraum (teilweise) gedeckten kindlichen Wohnbedarfs (I.) sowie die sich in der Senatsrechtsprechung schon seit einiger Zeit abzeichnende Veränderung bei de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.2 Der Antrag

Tz. 41 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die Bewertung der übergehenden WG in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö setzt einen Antrag voraus. Der Antrag, der von dem für die Bil-Aufstellung zuständigen Organ der übertragenden Kö (Näheres dazu s § 3 UmwStG Tz 59) unterschrieben sein muss, ist grds von der übertragenden Kö zu stellen oder von der übernehmenden Kö als deren G...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 ABC der Einzelpositionen in der steuerlichen Schlussbilanz

Tz. 51 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Abfindungen an ausscheidende bzw der Verschmelzung widersprechende AE Diesen liegt eine Veräußerung der Anteile durch den ausscheidenden AE an die Übernehmerin zu Grunde. Nach § 12 Abs 2 S 3 iVm § 5 Abs 1 UmwStG ist der Anteilserwerb zur Ermittlung des Übernahmegewinns auf den stlichen Übertragungsstichtag rückzubeziehen. Die Abfindungsverbin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2022, Familienrecht a... / Herausforderungen der Reproduktionsmedizin für das Familienrecht

Die Arbeitsgemeinschaft befasste sich nicht zum ersten Mal mit dem Thema. Sie hatte bereits im Juni 2016 ein "Forum Abstammungsrecht" organisiert. Außerdem gab es bereits 2017 Vorschläge einer Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium, wie das Abstammungsrecht modernisiert werden könnte. Daraus ist leider bis heute keine Gesetzgebung erfolgt. Das Embryonenschutzgesetz von 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.2 Keine Maßgeblichkeit der Ansätze in der Handelsbilanz

Tz. 46 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Ansatz eines Werts unter dem gW in der St-Bil der übernehmenden Gesellschaft ist auch dann zulässig, wenn in der H-Bil der Übernehmerin andere Werte angesetzt werden. Ein Maßgeblichkeitsgrundsatz ist nicht zu beachten (s UmwSt-Erl 2011 Rn 21.11). Dies gilt auch für nachfolgende Bil-Stichtage (dh "keine nachlaufende Maßgeblichkeit"). Das A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.3 Erwerb des Vermögens durch Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG

Tz. 43 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auf Grund der Zugehörigkeit des § 23 UmwStG zum Sechsten Teil des UmwStG ("Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und Anteilstausch") und des klaren Verweises in § 23 Abs 1 UmwStG auf die Bewertung des Sacheinlagegegenstands iSd "§ 20 Abs 2 S 2 UmwStG" (s Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG) gelten die Rechtsfolgen des § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 55a Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die besondere Ermittlung der AK aus einem Anteilstausch gem § 21 UmwStG (s Tz 55) gilt nur für den Stichtag des Einbringungsvorgangs. Dies schließt nicht aus, dass sich danach diese AK aus dem Anteilstausch durch spätere Kap-Einlagen oder Kap-Rückzahlungen, Übertragung von Rücklagen etc erhöhen oder vermindern, die sich nach allgemeinen Grun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.5 Weitere Besteuerung nach Wertaufstockung (§ 23 Abs 3 S 2 UmwStG)

Tz. 230 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Grundsätze des § 23 Abs 3 S 1 UmwStG (s Tz 90ff; modifizierte stliche Rechtsnachfolge in den Fällen eines Zwischenwertansatzes) gelten auch für die Erhöhung der Wertansätze der übernommenen WG bei nachträglicher Einbringungsgewinnbesteuerung iSd § 23 Abs 2 UmwStG (s § 23 Abs 3 S 2 UmwStG). Dabei kommt § 23 Abs 3 S 2 UmwStG nicht nur bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 4. Ermittlung der Bodenrichtwerte (Abs. 2)

Rz. 102 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwerte sind nach Absatz 2 von den Gutachterausschüssen im Sinne des ersten Teils des dritten Kapitels des Baugesetzbuches (§§ 192 ff. BauGB) auf den Hauptfeststellungszeitpunkt zu ermitteln, zu veröffentlichen und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die zuständigen Finanzbehörden zu übermitteln. Abgesehen v...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Desens, gW bei Umwandlungen, GmbHR 2007, 1202; Dörfler/Wittkowski, Zwischenwertansatz als Instrument zur Verlustnutzung bei Verschmelzungen von Kö, GmbHR 2007, 352; Volckens/Gebert, Verschmelzung von Kap-Ges – Durchbrechung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes bei immateriellen WG, IStR 2007, 764; Trossen, Aufgabe der Maßgeblichkeit bei Umwandlungsvorgängen, FR 2006, 617; Krohn/Greuli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Begriffsbestimmung durch Niedersachsen vom 22.2.2022

Rz. 121 [Autor/Stand] Der Verwaltungserlass von Niedersachsen vom 22.2.2022[2] befasst sich vertieft mit der Berechnung der Nutzflächen in dem vom Bundesmodell abweichenden niedersächsischen Flächen-Lage-Modell. Die Ausführungen zur Nutzfläche erscheinen überzeugend. Es dürften daher keine Bedenken bestehen, die Auffassung des Verwaltungserlasses von Niedersachsen auch bei d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Einheitswertakte keine geeignete Datenquelle

Rz. 104 [Autor/Stand] Zum Teil wird vermutet, dass die Finanzverwaltung die maßgebliche Wohnfläche bereits innerhalb der Einheitswertakte gespeichert hat. Bei der Hauptfeststellung nach den Wertverhältnissen des 1.1.1964 war es erforderlich, die Jahresrohmiete zu erfassen. Zwar hing die Höhe der Jahresrohmiete letztlich auch von der vorhandenen Wohnfläche ab. Dennoch ist die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.8 Gewinnrealisierende Zusatzleistung unterhalb des Buchwerts/der Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile (§ 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 51o Stand: EL 96 – ET: 06/2019 In den Ges-Materialien zum StÄndG 2015 ist ein Bsp (s u) mit einer detaillierten Berechnung (zu einem Einbringungsfall nach § 20 UmwStG mit vergleichbarer Bewertungssystematik) enthalten, welches aufzeigt, wie der Gesetzgeber die Neuregelung verstanden wissen will. Das Bsp behandelt eine sonstige Gegenleistung, die die Grenzen des § 21 Abs 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2022, Die jüngste Ref... / 1. Die Regel der gemeinsamen und gleichen Ausübung der elterlichen Sorge

Im früheren Recht war die Regel, dass das Gericht über die Regelung der Ausübung der elterlichen Sorge während der Trennung oder nach der Scheidung oder der Anfechtung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft entschieden hat. Die alte Fassung dieses Artikels führte die meisten Gerichtsentscheidungen dahin, die Ausübung der Personensorge als Teil der elterlichen Sorge einem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Pensionsrückstellung

Tz. 59 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die im Sacheinlagegegenstand enthaltene Pensionsrückstellung ist von der übernehmenden Gesellschaft mit dem (Teil-)Wert gem § 6a Abs 3 EStG zu passivieren (dazu s Tz 129). Dies gilt auch dann, wenn aufgr eines Antrags auf Minderbewertung gem § 20 Abs 2 S 2 UmwStG das BV des Einbringungsgegenstands im Übrigen (einheitlich) mit dem Bw (oder ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bedeutung der Vorschrift für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer

a) Erbschaft- und Schenkungsteuer Rz. 23 [Autor/Stand] Maßgebend für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung sind nicht mehr die Einheitswerte des Grundbesitzes, sondern je nachdem, ob das Betriebsgrundstück, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG) oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.1 Verhältnis zum UmwStG

Tz. 10 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Werden Anteile an Kap-Ges oder Gen im Zusammenhang mit einem (Teil-)Betrieb oder MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft eingebracht, ist (nur und vorrangig) § 20 UmwStG anzuwenden, wenn die Beteiligung als (unselbständiger) Bestandteil der betrieblichen Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG anzusehen ist (Rückschluss aus § 22 Abs 1 S 5 und...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.3.1 Grundsätze

Rz. 68 Als Mutterschaftsgeld wird das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist i. S. d. § 3 Abs. 1 MuSchG gezahlt (Nettoarbeitsentgelt), höchstens jedoch 13,00 EUR für den Kalendertag (vgl. § 24i Abs. 2 Satz 2 und 4). Für die Ermittlung des durchschnittlichen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Antragstellung

Tz. 185 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die Werterhöhung ist antragsgebunden (s § 23 Abs 2 S 1 UmwStG). Das Antragsrecht unterliegt keiner ges Frist und steht nur der übernehmenden Gesellschaft (und nicht dem Einbringenden) zu. Die Abhängigkeit der Werterhöhung, die sich für die Übernehmerin stlich nur vorteilhaft auswirken kann, von einem Antrag ist gleichwohl sachgerecht. Hier ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Mietniveaustufen

Rz. 160 [Autor/Stand] Die in Anlage 39 zum BewG nach Ländern, Wohnflächen- und Baujahrgruppen unterschiedenen Nettokaltmieten pro Quadratmeter werden durch Zu- und Abschläge nach 7 gemeindebezogenen Mietniveaustufen angepasst. Für die Bewertung von Wohngrundstücken im Ertragswertverfahren ist zur Ermittlung des Rohertrages die gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Analoge Anwendung des § 23 UmwStG

Tz. 89 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die (übernehmende) Kap-Ges, optierende Gesellschaft (s § 1a KStG) oder Gen ist St-Subjekt nach §§ 1 Abs 1 Nr 1 bzw 2 KStG nF und somit ab stlicher Wirksamkeit der Umwandlung unbeschr kstpflg bzw mit ihren Eink aus der inl BetrSt beschr kstpfl (s § 2 KStG Tz 33 ff). Wird die Umwandlung mit stlicher Wirkung zeitlich zurückbezogen (nur beim For...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.1 Rechtslage bis zur Änderung des § 23 UmwStG durch das JStG 2009

Tz. 44 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 Abs 1 UmwStG ist auch auf Fälle des Anteilstauschs unterhalb des gW anzuwenden; dies ergibt sich aus dem durch das JStG 2009 ergänzten Klammerzusatz in § 23 Abs 1 UmwStG, der ausdrücklich das Bewertungswahlrecht gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG einschließt. Die Ges-Ergänzung ist ab Inkrafttreten des UmwStG idF des SEStEG (s § 27 Abs 1 UmwStG) ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Keine Bedeutung für Grundsteuer, Vermögensteuer, Gewerbekapitalsteuer und Gewerbeertragsteuer

Rz. 13 [Autor/Stand] Für Zwecke der Grundsteuerfestsetzung nach dem bis zum 31.12.2024 fortgeltenden aktuellen Recht ist es ohne Belang, ob Grundbesitz (vgl. § 19 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2]) zu den Betriebsgrundstücken gehört. (zum künftigen, ab 1.1.2025 geltenden Recht zur Bewertung des Grundbesitzes inklusive der Betriebsgrundstücke für Zwec...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Verhältnis von § 23 UmwStG zu anderen Vorschriften

Tz. 11 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 23 UmwStG verdrängt spezialges die allg Gewinnermittlungsvorschriften der §§ 8 Abs 1 KStG iVm 5 bis 7k EStG, soweit der Regelungsbereich des § 23 UmwStG reicht (dies gilt auch für die inl BetrSt-Gewinnermittlung von im Ausl ansässiger Übernehmerin, s Tz 10). Hinsichtlich der Gewinnermittlung bezogen auf das iRd Sacheinlage übernommene Verm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.2 Erstmalige Anwendung

Tz. 51b Stand: EL 96 – ET: 06/2019 § 27 Abs 14 UmwStG regelt die erstmalige Anwendung des § 21 Abs 1 S 2 und 4 UmwStG idF des StÄndG 2015. Hier wird – anders als in allen weiteren Bestimmungen des § 27 UmwStG – nicht auf die Anmeldung der Umwandlungsmaßnahme zur Eintragung in das öff Register bzw Übergang des wirtsch Eigentums an den eingebrachten WG (s § 27 Abs 1, 2, 5, 7, 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts wegen Wertunterschied zwischen eingebrachter und erhaltener Beteiligung oder wegen § 50i Abs 2 EStG

Tz. 53a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der Bewertungsansatz der eingebrachten Anteile gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG ist unabhängig davon, ob der Verkehrswert der durch den Anteilstausch erhaltenen Anteile höher oder niedriger als der Wert der hingegebenen Beteiligung ist. Maßgebend ist gem § 21 Abs 1 S 1 und 2 UmwStG nur, dass ursächlich des Anteilstauschs neue Anteile an der Überneh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Keine Buchwertumwandlung bei negativem Eigenkapital (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG)

Tz. 54 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen kann nicht zum Bw erfolgen, wenn und soweit die stlichen Passivposten des eingebrachten BV die Aktivposten zum stlichen Übertragungsstichtag übersteigen (dh negatives Kap-Kto in der stlichen Übertragungs-Bil, s § 25 S 1 iVm § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG; einhellige Auff, zB s Schmitt, in S/H, 9...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2022, Zur Anfechtun... / 1 Gründe

I.) Der Erblasser ist ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung am 0.0.2018 verstorben. Die Beteiligte zu 1) ist die Witwe des Erblassers, der Beteiligte zu 2) eines seiner Kinder. Alle Abkömmlinge des Erblassers haben durch notariell beglaubigte Erklärungen gegenüber dem Nachlassgericht die Erbschaft ausgeschlagen, beim Nachlassgericht eingehend am 10.08. und 13.8.201...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 3. Messzahlenermäßigungen

Rz. 120 [Autor/Stand] Auch wenn die Bewertung von Grundstücken unabhängig davon erfolgt, ob bebaute oder unbebaute Grundstücke vorliegen, werden bestimmte Grundstücke durch eine Messzahlenermäßigung begünstigt.[2] § 40 LGrStG BW sieht in Absatz 3 eine Messzahlenermäßigung von 30 Prozent für Grundstücke vor, die überwiegend (> 50 Prozent) Wohnzwecken dienen, die dem Sozialsta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.1 Gewährung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 2014 (§ 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF)

Tz. 51 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts der Übernehmerin für den Ansatz der erworbenen Beteiligung kann sich im Fall der Gewährung von Zusatzleistungen ("andere WG", s § 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF) ergeben. Zusätzliche Leistungen an den Einbringenden (dh eine neben der Ausgabe von neuen Anteilen an der Übernehmerin weitere Gewährung von s...mehr