Die Arbeitsgemeinschaft befasste sich nicht zum ersten Mal mit dem Thema. Sie hatte bereits im Juni 2016 ein "Forum Abstammungsrecht" organisiert. Außerdem gab es bereits 2017 Vorschläge einer Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium, wie das Abstammungsrecht modernisiert werden könnte. Daraus ist leider bis heute keine Gesetzgebung erfolgt. Das Embryonenschutzgesetz von 1990 muss jedoch dringend reformiert werden, denn die gesellschaftlichen und medizinischen Entwicklungen sind längst vorangeschritten. Die rechtspolitische Bewertung der Reproduktionsmedizin müsse allerdings neben den juristischen Problemstellungen medizinische, sozialpolitische, psychologisch- und ethisch-moralische Fragen berücksichtigen, betonte Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Schwackenberg, der die Veranstaltung gemeinsam mit Rechtsanwältin Eva Becker moderierte.

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