Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.4 Fünf-Sechstel-Regel – Berechnung der Entgeltpunkte (HS 2)

Rz. 89 Satz 1 HS 2 sieht die Begrenzung der Bewertung der ermittelten Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten durch die Fünf-Sechstel-Regel vor. Für lediglich glaubhaft gemachte Pflichtbeitragszeiten werden nur höchstens 5/6 der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze bei der Bewertung berücksichtigt. Rz. 90 Die Bewertung nur glaubhaft gemachter Zeiten ist ein ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.3.4 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 21a Die unterschiedliche Bewertung der Wehrdienstzeiten – also solcher Zeiten die im Beitrittsgebiet geleisteten wurden und sich nach § 256a Abs. 4 richten und solcher Zeiten, die in den alten Bundesländern zurückgelegt wurden und nach Abs. 3 zu bewerten sind – beruht nach der Begründung des Gesetzgebers zu § 256a Abs. 4 darauf, dass im alten Bundesgebiet im Zeitraum von...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 28 Merten, Zulässigkeit der Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der DDR zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten – Anmerkung zu dem Beschluss des BVerfG vom 13.12.2016 – 1 BvR 713/13 = NJ 2017, 163, NJ 2017 S. 165. Moser, Bundesverfassungsgericht – Bewertung von DDR-Zeiten für nach 1936 Geborene nicht nach dem Fremdrentengesetz – des BVerfG vom 13.12.2016 – 1 BvR 71...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.2 Pflichtbeiträge für eine Berufsausbildung (Abs. 2)

Rz. 127 Eine Anwendung von Abs. 1 Satz 1 bei Zeiten der Berufsausbildung kommt schon inhaltlich nicht in Betracht. Die Glaubhaftmachung einer Beitragszeit statt einer Ausbildungszeit ist notwendige Voraussetzung, um überhaupt zu einer Anwendung der Anl. 13 zum SGB VI zu kommen. Bereits aus der den Qualifikationsgruppen vorangestellten Definition ("Präambel") ergibt sich, das...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 140 DRV Ober- und Mittelfranken, Bewertung glaubhaft gemachter Beitragszeiten § 256b SGB VI, Info DRV in Bayern 2006 S. 273. Rieker, Einstufung eines rumänischen Subingenieurs in die Qualifikationsgruppe 1 – Anmerkung zu: BSG 5a. Senat, Urteil vom 30.07.2008 – B 5a R 114/07 R, jurisPR-SozR 12/2009 Anm. 5. Rz. 141 Zur Bestimmung der Qualifikationsgruppe nach der Anlage 13 i...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 1.2 Rechtsprechung zu verfassungsrechtlichen Fragen

Rz. 3 Das BSG stellte mit Urteil v. 14.3.2006 (B 4 RA 41/04 R; Fortführung von BSG, Urteil v. 31.7.2002, B 4 RA 120/00 R) fest, dass die Rentenformel (Ost) wegen der besonderen Situation nach der Wiedervereinigung per Juli 2000 nicht verfassungswidrig sei (vgl. auch BSG, Beschluss v. 4.1.2013, B 13 R 357/11 B, über die Nichtannahme einer Nichtzulassungsbeschwerde, die mit de...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.1 Auslaufzeitpunkt 30.6.2024

Rz. 9 Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird nunmehr ein fester – gesetzlich normierter Termin – vorgegeben, bis wann von einer endgültigen Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen wird; der Gesetzgeber hat mit dem Termin 30.6.2024 das bisher bestehende Übergangsrecht mit einer ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.9 Pflichtbeitragszeiten ab 1991

Rz. 32 Für Zeiten ab 1991 erfolgt die Bewertung anhand der Tabelle 14 zum SGB VI einheitlich für das gesamte Bundesgebiet, einschließlich des Beitrittsgebiets.mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.1 Versicherte Beschäftigung vor dem 1.1.1957

Rz. 6 Die versicherte Beschäftigung muss nach Satz 1 vor dem 1.1.1957 liegen, und zwar vollumfänglich.mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 27 Böck, Arbeitsentgelt/Jahresendprämie/Schätzung – Anm. zu BSG vom 15.12.2016 – B 5 RS 4/16 R, SGb 2018 S. 165. Cranshaw, Fragen der Altersversorgung von Versorgungsempfängern aus der vormaligen DDR – Anm. zu BSG vom 15.12.2016 – B 5 RS 4/16 R, SGb 2019 S. 736. Knospe, Entgeltpunkte für Beitragszeiten von nach Westberlin entsandten Reichsbahnern – Anmerkung zu: BSG, Urtei...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.2 Pflichtbeiträge für mindestens 5 Jahre

Rz. 7 In der Zeit vor dem 1.1.1957 müssen Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vorliegen. Diese müssen tatsächlich gezahlt worden sein. Das ergibt sich zwanglos aus § 55 Abs. 1 Satz 1, wonach Beitragszeiten gerade nur solche Zeiten sind, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge tatsächlich gezahlt worden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 1.1 Korrespondierende Vorschriften

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 70 und regelt, wie nicht nachgewiesene, sondern nur glaubhaft gemachte Beitragszeiten im Rentenfall anzurechnen sind. § 256b dient dabei nur der Bewertung, stellt aber selber keine Regelung zur Glaubhaftmachung auf; vgl. hierzu insbesondere §§ 203, 286 Abs. 5, 286a und § 23 SGB X.mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.2.2 Ausnahme von der Ausnahme – Rückausnahmeregelung (Satz 2)

Rz. 45 Von der Ausnahme nach Satz 1 sieht Satz 2 wiederum eine Rückausnahme vor. Den nach § 286d Abs. 2 von der Verfallswirkung nicht erfassten Beiträgen nach dem 20.6.1948 und vor dem 19.5.1990 im Beitrittsgebiet bzw. ab 1.2.1949 in Berlin, sind stets Entgeltpunkte (Ost) zuzuordnen. Die Sonderregelung des Abs. 2 Satz 1 ist auf diese Beitragszeiten nicht anzuwenden, weil sie...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten, wenn sowohl Beitragszeiten in den alten Bundesländern als auch im Beitrittsgebiet und in den früheren deutschen Ostgebieten zurückgelegt sind (BT-Drs. 12/405 S. 129). Rz. 3 § 263a regelt ergänzend zu §§ 71 ff. die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfr...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.3.4 Verfassungsrechtliche Implikationen der Höherbewertung

Rz. 24a Es ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung nicht geboten, die rentenrechtliche Bewertung der Beitragszeiten der "West-Reichsbahner" ebenso wie in § 256c Abs. 3 vorzunehmen (BSG, Urteil v. 12.4.2017, B 13 R 25/14 R, Rz. 30 mit Anmerkungen von Sonnhoff, jurisPR-SozR 19/2017 Anm. 2, und Knospe, NZS 2017 S. 674).mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.4 In wesentlichem Umfang

Rz. 14 Sachbezüge sind als wesentlich anzusehen, wenn sie für den laufenden Unterhalt ins Gewicht fielen, d. h. für den Versicherten von wirtschaftlicher Bedeutung waren Rz. 15 Zur Auslegung des Begriffs "in wesentlichem Umfang Sachbezüge" noch im Anwendungsbereich der Vorgängervorschriften in ArVNG Art 2 § 55 Abs. 2 hat das BSG (Urteil v. 12.3.1970, 4 RJ 67/66) festgestellt,...mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 3 Literatur

Rz. 19 Burkiczak, Verfassungsmäßigkeit der Bewertung von FRG-Zeiten mit dem Rentenwert Ost bei Umzug ins Beitrittsgebiet, NZS 2017 S. 744. Herrmann/Ogrzewalla, Rentenanpassung 2021, Kompass/KBS 2021, Nr 5/6, S. 17. Jansen, Lohn- und Gehaltsunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland – Implikationen für die Angleichung des Rentenrechts, WSI-Mitteilungen 2017 S. 237. Kerschbau...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.2 Zeiten in den "alten" Bundesländern (Abs. 2)

Rz. 19 Pflichtbeitragszeiten bis zum 31.12.1990 werden mit den Bruttoarbeitsentgelten der Anlagen 1 bis 16 zum FRG, die sich nach der beruflichen Tätigkeit des Versicherten und seiner Qualifikation richten, abgegolten (§ 256c Abs. 2). Bei der Bewertung von nachgewiesenen Beitragszeiten sind die vollen Tabellenwerte zugrunde zu legen (GRA der DRV zu § 256c SGB VI, Stand: 9.2....mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.6 Rechtsfolge – Beiträge und Entgelte aus Anlage 8 zum SGB VI

Rz. 19 Liegen die Voraussetzungen des § 259 vor, sind die Pflichtbeiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen sowie im Lohnabzugsverfahren (Arbeitsentgelt) mit den Werten der Anl. 8 zu vergleichen. Der für den Versicherten jeweils günstigere Tabellenwert geht in die Rentenberechnung ein. Rz. 20 Die Anwendung der Anl. 8 zum SGB VI erfordert u. a. die Zuordnung der einschlägi...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.1.2 Verfassungsrechtliche Implikationen

Rz. 13a Die Sonderregelungen in § 247 Abs. 2a i. V. m. § 256 Abs. 1 verstoßen nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BSG, Urteil v. 20.10.2009, B 5 R 72/08 R). Die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des BSG v. 20.10.2009 wurde nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschluss v. 7.4.2010, 1 BvR 678/10). Rz. 13b Der Wegfall der günstigeren Bewertung der ersten Versicherungsjahre...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.1.2 Entgeltpunkte nach den Anlagen 1 bis 16 zum FRG

Rz. 16 Abweichend von §§ 256a bis 256c werden Pflichtbeitragszeiten im Beitrittsgebiet vom 9.5.1945 bis 19.5.1990 FRG-Tabellenentgelte (Anl. 1 bis 16 nach dem Stand vom 30.6.1990) zugeordnet, aus denen die Entgeltpunkte zu ermitteln sind. Das entspricht der Bewertung bestimmter Pflichtbeitragszeiten im Rahmen von § 256b Abs. 1, die bei der Rente ebenfalls mit FRG-Tabellenwert...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 306 Telemat... / 2.3 Datensicherheit (Abs. 3)

Rz. 14 Die personenbezogenen Daten in der Telematikinfrastruktur erfordern ein besonders hohes Schutzniveau. Die Sicherung des Datenverarbeitungsvorgangs wird durch technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO gewährleistet (BT-Drs. 19/18793 S. 99 f.). Technische und organisatorische Maßnahmen werden gemäß des Gebots der technikneutralen Gesetzgebung nicht im...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.6.1 Nachentrichtete Beiträge vor 1957 – Für-Prinzip (Satz 1)

Rz. 31 Abs. 6 Satz 1 ergänzt § 70 Abs. 1 für vor 1957 nachentrichtete Beiträge aufgrund von Vorschriften außerhalb des Vierten Titels (§§ 204 – 209, vgl. oben und § 70); für deren Bewertung ist ausschließlich das Durchschnittsentgelt des Jahres 1957 in Höhe von 5.043,00 DM maßgebend (modifiziertes Für-Prinzip). Die Regelung gilt auch für Nachzahlungen vor 1957, z. B. bei Hei...mehr

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Sommer, SGB V § 305a Beratu... / 2.2 Ergänzende Daten (Satz 2)

Rz. 3b Die Kassenärztlichen Vereinigungen können zusätzliche Überblicke zum Verordnungsverhalten der Vertragsärzte auf der Grundlage der von den Vertragsärzten freiwillig gelieferten Daten erstellen. Hierdurch wird eine die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung umfassende Datenanalyse ermöglicht, die eine noch genauere Bewertung des jeweiligen Verordnungsverhaltens des Vertr...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.2 Beiträge für Anrechnungszeiten (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 gilt für Zeiten vor dem 1.1.1992, für die für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind. Damit verweist Abs. 2 auf § 247 Abs. 1; danach sind Beitragszeiten auch Zeiten, für die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind, die der Versicherte ganz oder teilweise getragen hat. Abs. 2 bezieht sich auf Beitrag...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.7 Teilzeiträume (Satz 1 letzter HS)

Rz. 23 Der durch das Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) mit Wirkung zum 1.1.1991 eingefügte letzte HS des Satzes 1 regelt den Umgang mit Teilzeiträumen. Rz. 24 Bei nur teilweise mit Arbeitsentgelten belegten Jahren bzw. Monaten (Teilzeiträume), sind die Jahresbeträge der Tabelle entsprechend anteilig – ggf. tageweise – zugrunde zu legen. Rz. 25 Dies stellt sicher, dass für Sach...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.3 Sachbezüge – neben Barbezug

Rz. 11 Die Sachbezüge – meist freie Kost oder Wohnung – neben Barbezügen müssen Teil des Arbeitsentgelts gewesen sein. Auf die Art der Sachbezüge kommt es aber letztlich nicht an. Rz. 12 Die Sachbezüge müssen dabei neben dem Barlohn Entgelt für die Beschäftigung, für die die Beiträge entrichtet worden sind, gewesen sein (BSG, Urteil v. 5.11.1974, 4 RJ 233/73, Rz. 11). Die Sac...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.5 Glaubhaftmachung

Rz. 17 Für den Beweis der rechtserheblichen Tatsachen reicht die Glaubhaftmachung aus (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X). Rz. 18 Dabei können z. B. Berufsbezeichnungen auf den Versicherungskarten (z. B. Hausgehilfin, Landarbeiter) ein Indiz für die Gewährung von Sachbezügen sein, was aber allein für die Glaubhaftmachung noch nicht ausreicht. Weiteres Kriterium kann sein, ob Sach...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.3 Qualifikationsgruppen im einzelnen (Anlage 13)

Rz. 64 Die Einstufung in eine der 5 in Anl. 13 definierten Qualifikationsgruppen Gruppe 1 für Hochschulabsolventen, Gruppe 2 für Fachschulabsolventen, Gruppe 3 für Meister, Gruppe 4 für Facharbeiter, Gruppe 5 für angelernte und ungelernte Tätigkeiten, richtet sich nach den jeweiligen Qualifikationsmerkmalen und danach, dass auch eine adäquate Tätigkeit ausgeübt worden ist. Erfüllt...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.1.1 Überblick

Rz. 5 § 247 Abs. 2a, auf den Abs. 1 Bezug nimmt, bezieht sich auf Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (z. B. als Vor- und Nachpraktikanten), für die ab 1.6.1945 dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht bestand, jedoch bis zum Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungsänderungsgesetzes am 1.7.1965 von den Sozialversicherungsträgern keine Pflichtbeiträg...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 1.2 Rentenangleichung zum 1.7.2024

Rz. 3 Der Gesetzgeber hat mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575), ab 1.1.2018 in Kraft gesetzt, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert umgesetzt. Dabei versucht der Gesetzgeber, der Lebenswirklichkeit Rechnung zu tragen. Es soll eine vollständige Rentenangleichung Ost-West bis 2024 stattfinden. Da der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021 S. 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021 S. 1043. Pap...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.6 Zeitlicher Anwendungsausschluss – Pflichtbeitragszeiten bis 1949

Rz. 21 Abs. 1 Satz 1 findet nur Anwendung bei glaubhaft gemachten Pflichtbeitragszeiten nach dem 31.12.1949; es ist daher zu unterscheiden zwischen Zeiten bis 1949 und ab 1950. Für Zeiten bis 1949 ist die Anwendung von Abs. 1 Satz 1 ausgeschlossen. Für diese Zeiten sind die "alten" nach Leistungsgruppen differenzierten Tabellenwerte des FRG maßgebend (Satz 9). Rz. 22 Die Bewe...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264a regelt – ergänzend zu § 76 (vgl. auch § 264) –, wann aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich anstelle von Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 1) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. In den neuen Bundesländern ist der Versorgungsausgleich nach Art. 234 § 6 Satz 1 EGBGB bei Ehescheidungen ab dem 1.1.1992 durchzuführen. §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2 Bewertung

18.2.1 Bewertung von eingelegten Wirtschaftsgütern mit dem Teilwert Rz. 417 Einlagen von Wirtschaftsgütern sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung zu bewerten. Dabei unterscheidet sich der Teilwert i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG nicht von dem allgemeinen Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.[1] Durch den Ansatz des Teilwer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.5 Bewertung fiktiver Einlagen in Fällen der Begründung der Steuerverstrickung (§ 6 Abs. 1 Nr. 5a EStG)

Rz. 434a Wird ein Wirtschaftsgut durch Begründung des deutschen Besteuerungsrechts erstmals steuerverstrickt, so ist diese fiktive Einlage i. S. von § 4 Abs. 1 S. 7 (jetzt: S. 8) EStG i. d. F. des SEStEG v. 7.12.2006 (Rz. 410b ff.)[1] nach § 6 Abs. 1 Nr. 5a EStG mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Dies entspricht der Bewertung einer Entnahme in Fällen der Steuerentstrickung n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2 Bewertung

Rz. 378 Die Bewertung von Entnahmen ist je nach dem Gegenstand der Entnahme unterschiedlich: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG geht von der Entnahme von Wirtschaftsgütern aus[1], die grundsätzlich mit dem Teilwert zu bewerten sind. Im Fall der Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte unter Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts nach § 4...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Rückstellungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG)

Rz. 373 Grundsätzlich gelten für die Bewertung von Rückstellungen die Regeln über die Bewertung von Verbindlichkeiten; dadurch kommt zum Ausdruck, dass auch den Rückstellungen (ungewisse) Verbindlichkeiten zugrunde liegen. Rückstellungen sind daher mit den Anschaffungskosten (Nennwert) oder dem höheren Teilwert zu bewerten. Nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB sind Rückstellungen in Hö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 19 Bewertung von Wirtschaftsgütern bei Betriebseröffnung (§ 6 Abs. 1 Nr. 6 EStG)

Rz. 435 Eine Betriebseröffnung i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 6 EStG liegt vor, wenn ein Unternehmen neu gegründet wird, ein aufgegebener Betrieb wiedereröffnet wird oder ein Stpfl. von einer privaten Vermögensverwaltung zu einem gewerblichen Grundstückshandel übergeht (s. § 15 Rz. 11ff.). Keine Eröffnung eines Gewerbebetriebs ist die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 3 Verhältnis von handels- und steuerrechtlicher Bewertung

Rz. 25 Nach dem "Bewertungsvorbehalt" des § 5 Abs. 6 EStG sind bei der steuerrechtlichen Bilanzierung "die Vorschriften über die Bewertung" zu befolgen. Demgemäß haben die steuerrechtlichen Vorschriften Vorrang vor den handelsrechtlichen. Soweit eine steuerrechtliche Regelung jedoch fehlt oder lückenhaft ist, gelten aufgrund des Maßgeblichkeitsgrundsatzes nach § 5 Abs. 1 ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17 Bewertung von Entnahmen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

17.1 Der Entnahmetatbestand Rz. 374 Entnahmen sind nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG alle Wirtschaftsgüter (Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen), die der Stpfl. dem Betrieb für sich, für seinen Haushalt oder andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahrs entnommen hat (s. § 4 EStG Rz. 166ff.). Der Entnahmetatbestand des § 4 Abs. 1 S. 2 EStG umfasst ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 11 Bewertung abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

11.1 Grundlagen Rz. 274 Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die AfA nach § 7 EStG, anzusetzen. Im Gegensatz dazu sind andere Wirtschaftsgüter, insbesondere das Umlaufvermögen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 13 Bewertung anderer Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

13.1 Grund und Boden Rz. 313 Der Grund und Boden ist in § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG als eines der nicht abnutzbaren Wirtschaftsgüter aufgeführt. Der Begriff des "Grund und Bodens" ist enger als der Begriff des Grundstücks. Das Grundstück im bürgerlich-rechtlichen Sinne umfasst nach § 94 BGB nicht nur den Grund und Boden, sondern auch die wesentlichen Bestandteile, insbesondere dara...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18 Bewertung von Einlagen (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG)

18.1 Der Einlagetatbestand Rz. 409 Einlagen sind nach § 4 Abs. 1 S. 8 EStG alle Wirtschaftsgüter (Bareinzahlungen und sonstige Wirtschaftsgüter), die der Stpfl. seinem Betriebsvermögen im Laufe des Wirtschaftsjahrs aus seinem Privatvermögen willentlich zugeführt hat (s. § 4 EStG Rz. 201ff.). Die Vorschriften über die Einlage gelten sowohl im Rahmen der Bilanzierung als auch b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 18.2.1 Bewertung von eingelegten Wirtschaftsgütern mit dem Teilwert

Rz. 417 Einlagen von Wirtschaftsgütern sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG grundsätzlich mit dem Teilwert im Zeitpunkt der Zuführung zu bewerten. Dabei unterscheidet sich der Teilwert i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG nicht von dem allgemeinen Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG.[1] Durch den Ansatz des Teilwerts soll erreicht werden, dass steuerfrei gebildetes oder bereits ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 20 Bewertung von Wirtschaftsgütern bei dem entgeltlichen Erwerb eines Betriebs (§ 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 441 Bei dem entgeltlichen Erwerb eines Betriebs sind die Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der Eröffnungsbilanz des Erwerbers mit dem Teilwert, höchstens jedoch mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Gegenstand des Erwerbs ist dabei ein bereits bestehender Betrieb als wirtschaftliche Einheit. Es kann sich um einen Betrieb, einen Teilbetri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 Bewertung

1 Inhalt Rz. 1 Im Rahmen der §§ 4 bis 7 EStG, die die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zum Gegenstand haben, regelt § 6 Abs. 1 EStG die Bewertung von Wirtschaftsgütern, die beim Vermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG als Betriebsvermögen anzusetzen sind, mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.5 Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 506 Der empfangende Unternehmer verbucht nach § 6 Abs. 4 EStG eine Betriebseinnahme in Höhe des gemeinen Werts des empfangenen Wirtschaftsguts. Der gemeine Wert bildet für ihn die fiktiven Anschaffungskosten. Voraussetzung ist, dass der Übertragung keinerlei Gegenleistung gegenübersteht. Sonst ist der gemeine Wert vermindert um das Teilentgelt anzusetzen. Ermittelt der E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 17.2.4 Entnahmen zum Buchwert

17.2.4.1 Steuerfreie Entnahme von Grund und Boden (§ 13 Abs. 5 EStG und § 15 Abs. 1 S. 3 EStG) Rz. 402 § 13 Abs. 5 EStG erlaubt eine steuerfreie Entnahme von Grund und Boden aus einem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen durch Bebauung mit einer Wohnung für den Stpfl. oder den Altenteiler. Die Steuervergünstigung wird ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Sie kann nur für eine ...mehr