Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Bewertungsanlass und Bewertungsgegenstand (Einheit oder Vielheit von Einbringungsvorgängen)

Tz. 47 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Bewertungsregelungen für den Ansatz der Beteiligung an der erworbenen Gesellschaft gem § 21 Abs 1 S 2 UmwStG haben nur Relevanz, wenn diese Beteiligung bei der Übernehmerin der inl Besteuerung unterliegt; dh wenn die übernehmende Gesellschaft eine unbeschr stpfl Kap-Ges oder Gen ist oder wenn die übernehmende Gesellschaft eine (ausl) beschr...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 LGrStG BW bestimmt den Gegenstand der Bewertung und knüpft damit an § 24 Abs. 1 LGrStG BW an, der die wirtschaftliche Einheit als Bezugsgröße für die Bewertung des Grundbesitzes festlegt. Der Gesetzgeber lehnt sich an den in § 2 BewG verwendeten Begriff an. Das Bewertungsgesetz gibt selbst keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Vergleich des § 38 LGrStG BW mit § 247 BewG

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 4. Landesübergreifende wirtschaftliche Einheiten (Abs. 3)

Rz. 88 [Autor/Stand] Die Regelung in § 25 Abs. 3 LGrStG BW knüpft an § 32 BewG an, der bei wirtschaftlichen Einheiten, die sich auf das In- und Ausland erstrecken, nur die inländischen Teile in die Bewertung einbezieht. Aufgrund der eigenständigen Regelung des Grundsteuerrechts in Baden-Württemberg durch das Landesgrundsteuergesetz BW ist es erforderlich, nur denjenigen Grun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 49 [Autor/Stand] Wie sich aus dem Zusammenspiel von § 99 BewG mit den §§ 95 bis 97 BewG sowie §§ 18 und 19 Abs. 1 BewG ergibt, beschränkt sich der sachliche Anwendungsbereich des § 99 BewG auf die Bewertung der inländischen (d.h. im Inland gelegenen) Betriebsgrundstücke sowie der inländischen Teile der sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausland erstreckenden und...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.3 Voraussetzungen für die Bewertungseinschränkung gem § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG

Tz. 51f Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Anwendung des § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG setzt den Tatbestand eines qualifizierten Anteilstauschs iSd § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG und einen (wirksamen) Antrag auf Bewertung der Sacheinlage unterhalb des Regelansatzes gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG mit dem gW voraus. Denn bei der Neuregelung handelt es sich um eine betragsmäßige Einschränkung d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Ausnahmeregelung für Pensionsrückstellungen (§ 11 Abs 1 S 2 UmwStG)

Tz. 37 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 11 Abs 1 S 2 UmwStG sind Pensionsrückstellungen nicht mit dem gW, sondern mit dem Wert nach § 6a Abs 3 EStG (Tw) anzusetzen, dh ohne Berücksichtigung stiller Lasten. Dies soll verhindern, dass die bisher durch § 6a EStG "gedeckelten" Rückstellungen in der stlichen Übertragungs-Bil stwirksam nachgeholt werden können. Es fällt auf, dass ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Regelbewertung mit dem gemeinen Wert

Tz. 45 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Aufgr des St-Subjektwechsels bei der formwechselnden Umwandlung einer Pers-Ges in eine Kap-Ges/Gen und der mit der Eintragung der Umwandlung im H-Reg (bzw Gen-Reg) verbundenen Umqualifizierung von Gesamthandsvermögen in Alleineigentum bei der übernehmenden Gesellschaft wird der Formwechsel in entspr Anwendung der §§ 20ff UmwStG so behandelt,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 "Einfacher" Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 44 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die übernehmende Gesellschaft "hat" (s § 21 Abs 1 S 1 UmwStG) im Fall des einfachen Anteilstauschs (s Tz 10, 11ff) zwingend den gW der eingebrachten Anteile anzusetzen. Eine Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil ist – ebenso wie bei § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 46) – unbeachtlich. Der gW ist auf den stlichen Zeitpunkt der Einbringung (s Tz ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.6 Wertaufholung

Tz. 127 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Übernimmt die Kap-Ges/Gen ein WG, auf das der Einbringende eine Tw-Abschr vorgenommen hat und dessen gW am stlichen Übertragungsstichtag noch nicht wieder auf den urspr Wert angestiegen ist, geht eine potentielle Wertaufholung (Zuschreibungsverpflichtung) nicht auf die Übernehmerin über (glA s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 23 UmwStG Rn 99; ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.1 Gesetzesänderung

Tz. 51a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Durch das StÄndG 2015 sind § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG neu gefasst und ein S 4 angefügt worden. Die antragsgemäße Bewertung des eingebrachten Anteils unterhalb des gW, wird nicht mehr ausschl davon abhängig gemacht, dass eine sog mehrheitsvermittelnde Beteiligung übertragen wird. Weiterhin ist eine Minderbewertung ab 2015 (dazu s Tz 51b) nur...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Ausschluss der antragsgemäßen Minderbewertung

Tz. 62 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Auch im Fall eines frist- und formgerechten Antrags nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist dem Grunde nach ist das Wahlrecht auf Bewertung der AK unterhalb des gW nur auf den qualifizierten Anteilstausch beschr (dies folgt aus der Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 2 UmwStG in § 21 Abs 2 S 3 UmwStG; zust s Schmitt, in S/H/S, 8. Aufl, § 21 UmwStG Rn 101 mwNac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Teilwertabschreibung/Wertaufholung

Tz. 57 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die übernehmende Gesellschaft hat die zum Bw erworbenen WG in ihrer St-Bil zum Ende des Wj gem § 6 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG zu bewerten. Regelmäßig erfolgt die Bewertung mit den AK oder HK vermindert um Abzüge nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge und abz der (fortgeführten) Abschr (s Tz 53) bei abnutzbaren WG (s § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 und Nr 2 S...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des gemeinen Werts für die Sachgesamtheit (übergehendes Betriebsvermögen)

Tz. 32 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Weil es sich bei einer Verschmelzung von Kö auf Kö nicht um die Übertragung von Einzel-WG, sondern um die Übertragung des gesamten BV der Übertragerin handelt, hat die Bewertung mit dem gW (s UmwSt-Erl 2011 Rn 11.04 iVm Rn 03.07) nicht bezogen auf jedes einzelne übergehende WG, sondern bezogen auf die Gesamtheit der bei einer Verschmelzung ü...mehr

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ZErb 09/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Deinert/Welti/Luik/Brockmann (Hrsg.) StichwortKommentar Behindert...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Gesetzestext

Rz. 167 [Autor/Stand] (1) Auf den 1. Januar 2025 findet eine Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge statt (Hauptveranlagung 2025). (2) Die in der Hauptveranlagung 2025 festgesetzten Steuermessbeträge gelten abweichend von § 41 Absatz 2 und vorbehaltlich der §§ 42 bis 45 ab dem zum 1. Januar 2025 beginnenden Kalenderjahr. Der Beginn dieses Kalenderjahres ist der Hauptvera...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Kein Antragswahlrecht, wenn gemeiner Wert niedriger als Buchwert oder Anschaffungskosten

Tz. 50 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Der gW gem § 21 Abs 1 S 1 UmwStG, auf den in § 21 Abs 1 S 2 UmwStG Bezug genommen wird, ist nicht nur der Regelbewertungsmaßstab. Gleichzeitig bedeutet der gW der Anteile zum (stlichen) Zeitpunkt des Anteilstauschs die (absolute) Obergrenze der Bewertung (s § 21 Abs 1 S 2 HS 1 UmwStG: "höchstens jedoch mit dem gW"). Der Nebensatz "..., höchst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abgrenzung des Bewertungsgegenstandes

Rz. 75 [Autor/Stand] Der Inhalt eines Feststellungsbescheids über den Grundsteuerwert ergibt sich aus § 219 Abs. 1 und 2 BewG: Er muss Feststellungen über den Wert, die Art und die Zurechnung des Bewertungsgegenstandes enthalten. Bewertungsgegenstand ist die wirtschaftliche Einheit i.S. des § 2 BewG. Vorbedingung jeder Bewertung ist damit die Abgrenzung der zu bewertenden wi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 82 [Autor/Stand] § 18 BewG teilt das Vermögen zur Erleichterung seiner Bewertung in drei Vermögensarten ein, und zwar in land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen. Die früher noch vorhandene vierte Vermögensart, das "sonstige Vermögen", ist mit Wegfall der Vermögensteuer ab 1.1.1997 entbehrlich geworden und deshalb entfallen. Nach § 19 Abs. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zurechnung von Grundstücken zum Grundvermögen

Rz. 125 [Autor/Stand] Die Frage, ob das Betriebsgrundstück, losgelöst vom Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde, ist für die Bewertung zum Zweck der Grundsteuerbemessung bis 31.12.2024 unter Anwendung der §§ 68 ff. BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2] zu beantworten. Nach § 68 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] gehören zum Gru...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs 1 S 2 UmwStG)

4.2.1 Bewertungswahlrecht (§ 21 Abs 1 S 2 – 4 UmwStG) Tz. 45 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Die übernehmende Gesellschaft hat im Fall des qualifizierten Anteilstauschs (s Tz 10, s Tz 14ff) grds den gW der eingebrachten Anteile anzusetzen (Regelbewertung, § 21 Abs 1 S 1 UmwStG und zugleich Obergrenze der Bewertung, s Tz 50). Abweichend hiervon (Ausnahme) kann gem § 21 Abs 1 S 2–4 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Inhalt der Regelung (Grundsätze und Übersichten)

Tz. 3 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 In Ergänzung zu den Einbringungsvorschriften des § 20 UmwStG und § 21 UmwStG werden in § 23 UmwStG für die KSt und die GewSt der übernehmenden Gesellschaft (Kap-Ges oder Gen) die Folgen einer Einbringung auf die lfd Gewinnermittlung bei der Übernehmerin der Sacheinlage geregelt (die Geltung auch für den Anteilstausch ergibt sich aus der Stell...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Bestimmung der Anschaffungskosten (Konzeption und Übersicht)

Tz. 54 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die Ermittlung der AK der erhaltenen Beteiligung beim Einbringenden wird in § 21 Abs 2 S 1–3 UmwStG geregelt. Die Bestimmungen bestehen aus einem Regel-Ausnahme- und Rückausnahme-System (zur Kritik an dieser Gesetzessystematik s W/M, § 21 UmwStG Rn 182), was letztendlich im Wesentlichen zu dem Ergebnis führt, dass beim einfachen Anteilstausch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1.1 Aufnehmende Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin des übertragenden Rechtsträgers

Tz. 17 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die stliche Behandlung des durch eine Sacheinlage in eine Kap-Ges oder Gen eingebrachten Vermögens bei der Übernehmerin wird dominiert durch die Methode der stlichen Rechtsnachfolge (auch "Fußstapfentheorie" genannt; s § 23 Abs 1, 3 und 4 UmwStG unter Verweis auf § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG). Für die Zeit ab der Übernahme des Sacheinlagegegenstan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsteuer und Gewerbesteuer

Rz. 264 [Autor/Stand] Gemäß § 19 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2] werden Einheitswerte auch für inländische Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 BewG festgestellt. Hierbei handelt es sich um einen Feststellungsbescheid i.S.v. § 179 Abs. 1 AO. Im Einheitswertbescheid sind gem. § 19 Abs. 3 Nr. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] auch Fest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4 Sonderregelung: Wahlrecht auf abweichende Anschaffungskosten beim Anteilstausch mit Auslandsbeteiligung (§ 21 Abs 2 S 2 und 3 UmwStG)

5.4.1 Grundsatz und Rückausnahme Tz. 58 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Bei einem qualifizierten Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) ist für die AK der erworbenen Beteiligung der Wertansatz der übernehmenden Gesellschaft dann irrelevant, sondern grds der gW maßgebend (s Tz 59), wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt (s § 21 Abs 2 S 2 UmwStG): Für die eingebrac...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.4.3.1 Gemindertes Arbeitsentgelt wegen unverschuldeter Fehlzeiten

Rz. 102 Tage, an denen infolge unverschuldeter Fehlzeiten (z. B. Arbeitsunfähigkeit, unbezahlter Urlaub, Arbeitsausfälle, Kurzarbeit usw., vgl. Rz. 85) kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben bei der Ermittlung des Mutterschaftsgeldes außer Betracht (§ 24i Abs. 2 Satz 3 SGB V i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 2 MuSchG). Bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Grundsatz und Rückausnahme

Tz. 58 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Bei einem qualifizierten Anteilstausch (s § 21 Abs 1 S 2 Nr 1 UmwStG) ist für die AK der erworbenen Beteiligung der Wertansatz der übernehmenden Gesellschaft dann irrelevant, sondern grds der gW maßgebend (s Tz 59), wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt (s § 21 Abs 2 S 2 UmwStG): Für die eingebrachten Anteile besteht nach der Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.3 Antragsvoraussetzung: Anteilstausch nach der Fusionsrichtlinie (§ 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG)

Tz. 61 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ein Antrag nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist statthaft, wenn der Anteilstausch gem Art 8 EG-FRL "geschützt" ist und daher nicht besteuert werden darf (s § 21 Abs 2 S 3 Nr 2 UmwStG). Der Anteilstausch darf gem Art 8 Abs 1 iVm Art 2 Buchst e und Art 3 EG-FRL (kodifizierte Fassung) keine Besteuerung auslösen, wenn an dem Anteilstausch nur EU-Gesells...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Ermittlung der Anschaffungskosten

5.2.1 Anschaffungskosten aus dem Einbringungsvorgang Tz. 55 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die AK der als Gegenleistung für die Sacheinlage erhaltenen Anteile an der Übernehmerin bestimmen den Wert, mit dem die Anteile zu aktivieren sind, wenn die Beteiligung zu einem BV des Einbringenden gehört. Gehören die Anteile zum PV, sind die AK maßgebend für die Berechnung eines VG aus der...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Grundsatz: Werteverknüpfung mit dem Ansatz bei der übernehmenden Gesellschaft (§ 21 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 56 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Für den Einbringenden bestimmen sich beim Anteilstausch die AK der erworbenen Anteile nicht nach § 6 Abs 1 Nr 2 EStG, sondern (vorrangig) gem § 21 Abs 2 S 1 UmwStG grds nach dem Wert, den die übernehmende Gesellschaft für die eingebrachten Anteile angesetzt hat (der Wert gilt auch zugleich – dh in gleicher Höhe – als Veräußerungspreis für die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3 Einschränkung des Wahlrechts

5.4.3.1 Ausschluss der antragsgemäßen Minderbewertung Tz. 62 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Auch im Fall eines frist- und formgerechten Antrags nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist dem Grunde nach ist das Wahlrecht auf Bewertung der AK unterhalb des gW nur auf den qualifizierten Anteilstausch beschr (dies folgt aus der Bezugnahme auf § 21 Abs 1 S 2 UmwStG in § 21 Abs 2 S 3 UmwStG; zust s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG; DB 2006, 2714 und 2763; Haritz, Bewertung im UmwStR, DStR 2006, 977; Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian, Der Entw des SEStEG: Geplante Änderungen bei inl Verschmelzungen – Entscheidungshilfen für geplante Umwandlungen anhan...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Informationspflicht über die Rechtslage

Rz. 111 [Autor/Stand] Die rechtliche Bewertung des vom Mandanten verwirklichten steuerlichen Sachverhalts ist regelmäßig dem Steuerberater zugewiesen. Die fehlerhafte Bewertung des Steuervorgangs kann ihm als leichtfertige Steuerverkürzung vorgeworfen werden, wenn er die zutreffende Rechtslage hätte erkennen können und müssen. Ebenso wie dem Stpfl. obliegt dem steuerlichen Be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.8 Keine Einschränkung des Bewertungswahlrechts, wenn Übernehmerin von der Körperschaftsteuer befreit ist

Tz. 53 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Bewertungsvorschriften des § 21 Abs 1 UmwStG enthalten keine zu § 20 Abs 2 S 2 Nr 1 UmwStG korrespondierende Regelung, nach der ein Bewertungsansatz der erworbenen Beteiligung unterhalb des gW im Fall der Einbringung in eine inl Kap-Ges oder Gen ausgeschlossen ist, wenn die Übernehmerin insges von der KSt befreit ist (die StBefreiung nach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.4 Antrag (Form und Frist, § 21 Abs 2 S 3 und 4 UmwStG)

Tz. 64 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Der Antrag auf Bewertung der erhaltenen Anteile abweichend von dem Grundsatz des § 21 Abs 2 S 2 UmwStG mit einem Wert unterhalb des gW steht allein dem Einbringenden zu (Umkehrschluss aus § 21 Abs 2 S 4, Abs 3 S 1 UmwStG und § 22 Abs 2 S 3 UmwStG; einhellige Auff zB s H/M, 4. Aufl, § 21 UmwStG Rn 301; s S/H/S, 7. Aufl, § 21 UmwStG Rn 104; s R...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Wiederkehrende Leistungen (§ 23 Abs. 1 S. 1 ErbStG)

Rz. 20 § 23 ErbStG ist nur auf Steuern anwendbar, die von dem Kapitalwert von Renten oder anderen wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen zu entrichten sind. Renten sind nach der an das bürgerliche Recht anknüpfenden Definition fortlaufend wiederkehrende, gleichmäßige bzw. bei rentenähnlichen wiederkehrenden Leistungen in veränderlicher Höhe anfallende, zahlen- oder wertmä...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bisher nicht bilanzierte Wirtschaftsgüter, für die ein steuerliches Aktivierungs- bzw Passivierungsverbot besteht

Tz. 22 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Str ist, ob für die stliche Übertragungsbil die normalen Bilanzierungsregeln mit der Folge gelten, dass bilanzstliche Aktivierungs- und Passivierungsverbote auch in dieser Bil zu beachten sind. Das gilt insbes für § 6a Abs 1 und 2 EStG sowie § 5 Abs 4 bis 4b EStG (Pensionsrückstellung, Rückstellung für Dienstjubiläen, Rückstellung für drohen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Grundsätze und Übersicht

Tz. 52 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Von der übernehmenden Gesellschaft sind die ges vorgeschriebenen Einschränkungen der Bewertung des Einbringungsgegenstands (s u) zu beachten. Dies ergibt sich aus dem allumfassenden und vorbehaltlosen Verweis auf die §§ 20 bis 23 UmwStG in § 25 S 1 UmwStG (allg Auff, zB s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25 UmwStG Rn 64ff; s Schmitt, in S/H, 9...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 1. Grundaussagen

Rz. 12 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz BW will den Vorgaben zur Neuordnung der Grundsteuer, die das BVerfG im Urteil vom 10.4.2018[2] festgelegt hat, in vollem Umfang entsprechen. Nach der Gesetzesbegründung werden darüber hinaus auch weitere Vorgaben beachtet, zu denen als zentraler Baustein die Möglichkeit einer bürokratiearmen Aktualisierung der Bewertung gehört...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg (LGrStG BW) v. 4.11.2020 regelt eigenständig und vollumfänglich die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ab dem 1.1.2025. Das Land Baden-Württemberg hat damit die in Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG vorgesehene Öffnungsklausel für eine autonome Normierung der Grundsteuer genutzt, die nach Art. 125b Abs. 3 fr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Gesonderte Feststellungen beim Verwaltungsvermögen (Abs. 10)

Rz. 240 [Autor/Stand] In verfahrensrechtlicher Hinsicht war bereits durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 [2] in § 13b Abs. 2a ErbStG a.F. die gesonderte Feststellung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch das für die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit örtlich zuständige Finanzamt auf Angaben zum Verwaltungsvermögen ausgeweitet worden. Das aktuelle Recht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Einschränkungen des Bewertungswahlrechts

3.3.1 Grundsätze und Übersicht Tz. 52 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Von der übernehmenden Gesellschaft sind die ges vorgeschriebenen Einschränkungen der Bewertung des Einbringungsgegenstands (s u) zu beachten. Dies ergibt sich aus dem allumfassenden und vorbehaltlosen Verweis auf die §§ 20 bis 23 UmwStG in § 25 S 1 UmwStG (allg Auff, zB s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25 UmwStG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.2.2 Antragsvoraussetzung: Uneingeschränktes Besteuerungsrecht für die erhaltenen Anteile (§ 21 Abs 2 S 3 Nr 1 UmwStG)

Tz. 60a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Ein Antrag nach § 21 Abs 2 S 3 UmwStG ist statthaft, wenn das Recht der B-Rep für die Besteuerung der stillen Reserven der erhaltenen (Geschäfts-)Anteile weder ausgeschlossen noch beschr ist (s § 21 Abs 2 S 3 Nr 1 UmwStG und nachfolgende Bsp). Werden Anteile an einer Genossenschaft erworben, sind diese auch im PV einer natürlichen Person stv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2 Gewährung "sonstiger Gegenleistungen" ab 2015 (§ 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG)

4.2.6.2.1 Gesetzesänderung Tz. 51a Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Durch das StÄndG 2015 sind § 21 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG neu gefasst und ein S 4 angefügt worden. Die antragsgemäße Bewertung des eingebrachten Anteils unterhalb des gW, wird nicht mehr ausschl davon abhängig gemacht, dass eine sog mehrheitsvermittelnde Beteiligung übertragen wird. Weiterhin ist eine Minderbewertung a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6 Einschränkung des Bewertungswahlrechts beim qualifizierten Anteilstausch mit Zusatzleistungen (§ 21 Abs 1 S 2 Nr 2 und S 4 UmwStG)

4.2.6.1 Gewährung "anderer Wirtschaftsgüter" bis 2014 (§ 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF) Tz. 51 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Eine ges Einschränkung des Bewertungswahlrechts der Übernehmerin für den Ansatz der erworbenen Beteiligung kann sich im Fall der Gewährung von Zusatzleistungen ("andere WG", s § 21 Abs 1 S 3 UmwStG aF) ergeben. Zusätzliche Leistungen an den Einbringenden (dh eine ...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Bad... / 6. Nachweismöglichkeit eines anderen Werts (Abs. 4)

Rz. 107 [Autor/Stand] Absatz 4 wurde durch ÄndGLGrStG v. 22.12.2021[2] in § 38 LGrStG BW eingefügt. Die Schaffung einer Nachweismöglichkeit für einen anderen Wert (Öffnungsklausel, Escape-Klausel) vergleichbar mit § 198 und § 138 Abs. 4 BewG, die es den Steuerpflichtigen ermöglichen würde, niedrigere Verkehrswerte nachzuweisen, wurde im Schrifttum für das reformierte Bundesr...mehr

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zfs 09/2022, Höhe der Gesch... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [13] … III. Die Revision des Klägers ist dagegen nicht begründet … [15] 2. Die Revision des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg, weil der Kläger – auch wenn das Berufungsgericht ihm im zweiten Rechtsgang auf seine (neue) Hauptforderung einen Schadensersatzanspruch zusprechen sollte – jedenfalls keinen Anspruch auf Freistellung von weiteren vorgerichtlichen Rechtsanwal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gegenstand der gesonderten Grundsteuerwertfeststellung

Rz. 55 [Autor/Stand] Gegenstand der Einheitsbewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Diese wird im § 2 i.V.m. § 18 BewG definiert. Allerdings werden nicht alle wirtschaftlichen Einheiten erfasst. Nur die im § 218 BewG ausdrücklich aufgeführten Vermögensarten unterliegen der Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer. Dabei handelt es sich um inländische Betriebe der La...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5 Aufteilung der Anschaffungskosten auf einbringungsgeborene Anteile alten Rechts und übrige erhaltene Anteile

Tz. 66 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Sind die eingebrachten Anteile quotal nach § 21 UmwStG aF (sog einbringungsgeborene Anteile) stverstrickt, gelten diese insoweit weiterhin als "einbringungsgeboren" mit der Folge, dass die zukünftige Versteuerung dieser Anteile insoweit sich von der stlichen Behandlung der übrigen erhaltenen Anteile (iSd § 22 Abs 1 UmwStG) unterscheidet (s § ...mehr