Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 EStG)

A. Getroffene Feststellungen geben Anlass zum Übergang zur LSt-Außenprüfung (§ 42g Abs 4 S 1 EStG) Rn. 85 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 42g Abs 4 S 1 EStG besteht für den mit der LSt-Nachschau Beauftragten die Möglichkeit, von der LSt-Nachschau zu einer LSt-Außenprüfung überzugehen, dh diese an die LSt-Nachschau unmittelbar anzuschließen, wenn die bei der LSt-Nachschau ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entsprechende Anwendung der §§ 193–203 AO

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Entsprechend § 50b S 2 EStG gelten für die Prüfung der bedeutsamen und aufklärungsbedürftigen Verhältnisse die §§ 193–203 AO, dh die allg Vorschriften über Außenprüfungen, sinngemäß. Folglich sind die allg Vorschriften der AO über Außenprüfungen grds auch für das Verfahren der besonderen Prüfung nach § 50b EStG maßgebend. Nicht für entspreche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zur Abgabenordnung

Rn. 8 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Da es sich bei der LSt-Nachschau nicht um eine Außenprüfung iSd § 42f EStG, §§ 193ff AO handelt, gelten für die LSt-Nachschau auch nicht die allg verfahrensrechtlichen Vorschriften für die Durchführung einer Außenprüfung, BMF v 16.10.2014, 1408 Rz 1. Die LSt-Nachschau setzt weder eine Prüfungsanordnung (§ 196 AO) voraus, es bedarf auch keiner...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zeitpunkt

Rn. 14 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen FinBeh, ob und wann eine Prüfung nach § 50b EStG durchgeführt wird. Die Prüfung kann demnach bspw sowohl vor als auch nach der Veranlagung des StPfl erfolgen. Unterliegt der am Verfahren Beteiligte ohnehin der Außenprüfung, kann die Prüfung nach § 50b EStG mit der allg Außenprüfung verbunden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte (§ 42g Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 31 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aus § 42g Abs 1 S 2 EStG ergibt sich der Charakter der LSt-Nachschau als inhaltlich und verfahrensrechtlich eigenständiges Ermittlungs- und Kontrollinstrument, das zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte dient. Der Begriff der "zeitnahen Aufklärung" verweist darauf, dass die LSt-Nachschau gemäß § 42g Abs 2 S 2 EStG "ohne vorh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gegenstand der LSt-Nachschau

Rn. 19 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 42g Abs 1 EStG umschreibt die Funktion der LSt-Nachschau, die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der LSt. Die LSt-Nachschau umfasst damit – anders als die LSt-Außenprüfung – nicht die Übernahme der LSt (§ 40f Abs 3 EStG), Wagner in Blümich, § 42g EStG Rz 15, 22 (Mai 2020), da diese nicht in § 42g Abs 1 S 1 EStG g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Aus § 42g Abs 1 S 1 EStG ergibt sich der Zweck der LSt-Nachschau, die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der LSt. § 42g Abs 1 S 2 EStG stellt klar, dass es sich bei der LSt-Nachschau um ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuerlich erheblicher Sachverhalte handelt. § 42 Abs 2 S 1 EStG enthält eine zei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Zuständige Finanzbehörden

Rn. 5 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Prüfung nach § 50b EStG berechtigt sind die FinBeh. Entsprechend § 6 Abs 2 AO zählen zu den FinBeh neben den in §§ 1f FVG aufgeführten Bundes- und Landes-FinBeh bspw auch die Familienkassen. Durch den Verweis des § 50b S 2 EStG auf §§ 193–203 AO und damit auch auf § 195 AO sind Außenprüfungen grds nur von den für die Besteuerung sachlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Findeis, KapSt – Außenprüfung unter dem Regime der AbgSt, DB 2009, 2397; Desens, Wer ist ein "am Verfahren Beteiligter" iSd § 50b EStG?, FR 2012, 946; Herzberg, Zu einem neuen Verständnis des § 30a AO im Kontext von AbgSt-Prüfungen, DStR 2014, 1535.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mit der Nachschau Beauftragte

Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach dem Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG erfolgt die LSt-Nachschau durch "die mit der Nachschau Beauftragten", während die USt-Nachschau nach § 27b UStG durch "die betrauten Amtsträger der FinBeh" erfolgt. Damit erfordert der Wortlaut des § 42g Abs 2 S 2 EStG nicht, dass die LSt-Nachschau durch einen Amtsträger iSv § 7 AO erfolgt, Wagner i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mitwirkungspflichtige Personen

Rn. 69 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die von der LSt-Nachschau betroffene Person treffen neben der passiven Duldung des Betretens und der Durchführung der LSt-Nachschau durch den damit Beauftragten – auf dessen Verlangen – auch Mitwirkungspflichten. Bei den von der LSt-Nachschau betroffenen Personen handelt es sich um die Personen iSd § 42g Abs 2 S 2 EStG, bei denen die LSt-Auß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Vorlage und Auskunftsverlangen; Zwangsmittel

Rn. 72 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bei dem Verlangen auf Vorlage von Unterlagen und Urkunden sowie dem Verlangen auf Erteilung von Auskünften handelt es sich jeweils um VA, BMF v 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 21; Wagner in Blümich, § 42g EStG Rz 55 (Mai 2020). Dagegen ist der Einspruch gegeben, den der mit der LSt-Nachschau Beauftragte entgegenzunehmen hat. Der Einspruch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Kein Zugriff auf digitale Daten

Rn. 73 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 IRd LSt-Nachschau darf, anders als bei der USt-Nachschau, ohne Zustimmung des ArbG, kein digitaler Datenzugriff nach § 147 Abs 6 AO erfolgen, BMF v 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 14; Krüger in Schmidt, § 42g EStG Rz 15 40. Aufl); Hilbert in H/H/R, § 42g EStG Rz 44 (April 2014); Wagner in Blümich, § 42g EStG Rz 42 (Mai 2020); aA Hartz/Mees...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Bedeutung der Vorschrift

Rn. 2 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die LSt-Nachschau stellt eine besondere Ermittlungsmaßnahme dar, die der Nachschau iSd § 210 Abs 1 u 2 AO und der USt-Nachschau (§ 27b UStG) nachgebildet ist. Nach der Begründung des Gesetzentwurfs (BR-Drucks 302/12 (Beschluss), 39) soll § 42g EStG eine gesicherte Rechtsgrundlage für die Beteiligung von LSt-Außenprüfern an Einsätzen der "Fina...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Prüfungsfelder

Rn. 10 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Gemäß § 50b EStG sind die FinBeh berechtigt, in Zusammenhang mit den von der Norm angesprochenen Sachverhalten die "Verhältnisse" zu prüfen, die von "Bedeutung sind" oder "der Aufklärung bedürfen". Art und Umfang dieser Sachbereiche und damit der maßgeblichen Prüfungsfelder sind gegenüber denen einer Außenprüfung iSd § 193ff AO eingeschränkt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Betreten von Wohnräumen (§ 42g Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Wohnräume unterliegen nach Art 13 GG besonderem Schutz und dürfen deshalb gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden. Wohnräume sind zunächst diejenigen Räumlichkeiten, die der persönlichen Sphäre des Inhabers der Räume zuzurechnen sind und die dieser oder ei...mehr

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Influencer: Einkünfteerziel... / 5.1.2 Steuererhebung und Steuerabzug nach § 50a EStG

Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG Von besonderer Bedeutung ist der Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. m. §§ 73a-73g EStDV für Einkünfte, die durch im Inland ausgeübte künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit diesen Leistungen zusammenhängenden Leistungen (bs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entfallen des unberechtigten Steuerausweises

Leitsatz 1. Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim Finanzamt oder den einer Rechnungsberichti...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Zusage nach Außenprüfung

Rz. 81 Gem. § 204 AO soll die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen im Anschluss an eine Außenprüfung auf Antrag verbindlich zusagen, wie sie einen für die Vergangenheit geprüften und im Prüfungsbericht dargestellten Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandeln wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Steuerpfl...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 80 Bei dem Mandanten im oben stehenden Fall (siehe Rdn 33) hat eine Außenprüfung stattgefunden, bei der das Finanzamt dessen Tätigkeit nicht als gewerbliche, sondern als freiberufliche Ingenieurtätigkeit qualifizierte. Der Mandant möchte auch für die Zukunft Klarheit haben.[99]mehr

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§ 37 Sozialrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 32 Der zuständige Rentenversicherungsträger verlangt von dem Antragsteller aufgrund einer Betriebsprüfung gem. § 28p SGB IV i.V.m. BeitragsverfahrensVO Beitragsnachzahlungen in Höhe von 5,2 Mio. EUR (incl. Säumniszuschläge). Der Antragsteller habe als verantwortlich Handelnder ungarische Arbeitnehmer deutschen Unternehmen zur Arbeitsleistung überlassen, ohne im Besitz de...mehr

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§ 43 Umwandlungsrecht / I. Typischer Sachverhalt eines Formwechsels einer GmbH in eine Personengesellschaft

Rz. 47 Die Gesellschafter der X GmbH beabsichtigen, diese in die Rechtsform einer GmbH & Co. KG unter der Firma "Y GmbH & Co. KG" formwechselnd umzuwandeln. Sie wollen dabei einerseits die Vorteile einer haftungsbeschränkenden Rechtsform erhalten wissen, andererseits aber die steuerlichen Nachteile einer GmbH für die Zukunft vermeiden. In den vergangenen Jahren sind im Rahme...mehr

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§ 37 Sozialrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 33 Gem. § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG werden Bescheide über die Versicherungspflicht und die Beitragspflicht sofort vollzogen. Nach § 86a Abs. 3 SGG kann die zuständige Behörde auf Antrag den Sofortvollzug aussetzen. Wird dies abgelehnt, kann der Antragsteller gem. § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG beim Gericht der Hauptsache beantragen, dass dieses die aufschiebende Wirkung herstellt. Um...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Bindung

Rz. 94 Soweit im Rahmen einer Betriebsprüfung eine tatsächliche Verständigung in zulässiger und wirksamer Weise getroffen wurde, ist die Finanzbehörde daran bereits vor Erlass der darauf beruhenden Steuerbescheide gebunden.[121] Die Bindungswirkung tritt allerdings nur zwischen der jeweils handelnden Finanzbehörde und den unmittelbar beteiligten Steuerpflichtigen ein. Eine E...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Änderung von Steuerbescheiden mit Zustimmung oder auf Antrag, § 172 Abs. 1 Nr. 2a AO

Rz. 21 Das Finanzamt kann einen endgültigen Bescheid mit Zustimmung oder auf Antrag des Steuerpflichtigen zu dessen Gunsten als auch zu dessen Ungunsten aufheben oder ändern, soweit der Steuerpflichtige vor Ablauf der Einspruchsfrist einen Antrag gestellt bzw. seine Zustimmung erteilt hat.[39] Werden in einem auslegungsbedürftigen Schreiben genau bestimmte Änderungen beantra...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Berücksichtigung neuer Tatsachen, § 173 AO

Rz. 29 Nach dieser Vorschrift können Steuerbescheide berichtigt werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Wenn eine niedrigere Steuer festzusetzen ist, ist zudem erforderlich, dass den Steuerpflichtigen an dem nachträglichen Bekanntwerden kein grobes Verschulden trifft. Sind die Steuerbescheide aufgrund einer Außenprüfung ergangen, ist eine Beri...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft

Rz. 43 Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Muster 32.4: Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft § 1 Grundlagen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: A Offset-Team KG. (2) Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Druckerei, die Beteiligung an Druckereien und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. (3) Sitz ...mehr

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§ 37 Sozialrecht / III. Muster: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 34 Muster 37.9: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung Muster 37.9: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung An das Sozialgericht _____ Antrag gem. § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG des A, _____ – Antragsteller – gegen Deutsche Rentenversicherung _____ – Antragsgegnerin – Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantragen wir, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 91 Im Rahmen einer Außenprüfung in der italienischen Gaststätte "Albertos Pizzeria" wird festgestellt, dass Aufzeichnungen über den Umsatz vollständig fehlen. Stattdessen wurden sämtliche Steuererklärungen auf der Basis eines Rohgewinnaufschlagsatzes von 200 % auf den Wareneinkauf im Schätzungswege erstellt. Der Betriebsprüfer des Finanzamtes hält einen Rohgewinnaufschla...mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG

Rz. 38 Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Muster 44.3: Kauf sämtlicher Gesellschaftsanteile/Geschäftsanteile einer GmbH & Co. KG Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

Rz. 21 Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Muster 44.2: Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH Urkundenrolle Nr. _____ Geschehen _____ Vor mir, dem Notar _____, erschienen:mehr

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§ 44 Unternehmenskauf / II. Muster: Unternehmenskaufvertrag

Rz. 52 Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Muster 44.4: Unternehmenskaufvertrag Unternehmenskaufvertrag zwischen _____ (nachfolgend auch "Verkäufer" genannt) und _____ (nachfolgend auch "Käufer" genannt) bezüglich _____ (Unternehmen) Vorbemerkung (1) Der Verkäufer, eine GmbH mit Sitz in _____, HRB _____, gesetzlich vertreten durch die gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführer...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft

Rz. 78 Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft Muster 32.6: Gesellschaftsvertrag einer stillen Gesellschaft § 1 Gesellschaft, Gesellschafter (1) Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb des Unternehmens der X-GmbH & Co. KG in Y-Stadt, die den Handel mit Elektrogeräten betreibt und im Handelsregister des Amtsgerichts Y-Stadt unter HR A XYZ eingetragen is...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Weitere gesetzlich geregelte Fälle

Rz. 82 Neben der verbindlichen Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung gibt es weitere gesetzlich geregelte Fälle einer Zusage im Steuerrecht. Dies sind die verbindliche Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO, die verbindliche Zolltarifauskunft, Art. 33 Zollkodex der Union und die Lohnsteueranrufungsauskunft gem. § 42e EStG.mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 39 Steuerrecht / e) Ausschluss der Straffreiheit

Rz. 103 Gem. § 371 Abs. 2 AO ist die Straffreiheit in bestimmten Fällen ausgeschlossen. Danach darf vor der Selbstanzeige nunmehr keine Anordnung einer Außenprüfung nach § 196 AO bekannt gegeben worden sein (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 lit. a AO n.F.).[132] Hier wurde der Zeitpunkt, bis zu dem noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist, deutlich nach vorne verlagert, da es b...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Praxis

Rz. 93 Diese feine Unterscheidung verwischt die Praxis nahezu bis zur Unkenntlichkeit. Es ist oft möglich, eine Einigung in den Bereich des Tatsächlichen zu verlagern, auch wenn es sich im Grunde genommen um eine rechtliche Streitigkeit handelt.[117] Voraussetzung einer tatsächlichen Verständigung ist neben einer Einigung über vergangene Sachverhalte (nicht einen erst zukünf...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Muster: Antrag auf eine verbindliche Zusage

Rz. 89 Muster 39.9: Antrag auf eine verbindliche Zusage Muster 39.9: Antrag auf eine verbindliche Zusage An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; A. Müller, Maxstraße 27, 53111 Bonn Wir stellen den Antrag auf verbindliche Zusage nach § 204 AO Bei unserem Mandanten hat eine Außenprüfung stattgefunden. Dabei hat sich der Betriebsprüfer davon überzeugt, d...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / B. Checkliste: Gesellschaftsgründung (für alle Gesellschaftsformen verwendbar)

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Istbesteuerung): Konkludenter Antrag

Leitsatz Ein Antrag zur Istbesteuerung gem. § 20 Abs. 1 UStG kann auch konkludent gestellt werden, z. B. durch Abgabe einer Umsatzsteuererklärung. Dies kann jedoch nur dann gelten, wenn für das Finanzamt deutlich erkennbar ist, dass die Umsätze auf Grundlage der tatsächlichen Einnahmen erklärt worden sind. Beendet der Steuerpflichtige seine unternehmerische Tätigkeit und nim...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 71 Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Muster 32.5: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG (Fallkonstellation: Familiengesellschaft mit einem Fremdgeschäftsführer und Beteiligung einer Minderjährigen als Kommanditistin) Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG ohne Beteiligungsidentität Zwischenmehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ist der Zinsfuß des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG in Zeiten einer Null-Zins Politik noch verfassungskonform?

Leitsatz Die Beteiligten streiten sich über die Abzinsung von Darlehensverbindlichkeiten in Zeiten einer Niedrigzinspolitik. Fraglich ist, ob der Abzinsungssatz von 5,5 % unter Berücksichtigung der derzeitigen Marktsituation noch angebracht ist. Das FG Münster sieht hier keine Bedenken. Sachverhalt Der Kläger führt ein Autohaus. Die Bilanzen des Klägers weisen seit 1996 bzw. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 4.12.1 Steuerforderungen als Insolvenzforderungen

Rz. 154 Für Insolvenzforderungen bestimmt § 87 InsO, dass diese nur nach den Bestimmungen der InsO durchgesetzt werden können. Nach § 89 InsO gibt es zudem ein ausdrückliches Vollstreckungsverbot für einzelne Insolvenzgläubiger. Die Einzelzwangsvollstreckung wird somit durch das Kollektivvollstreckungsrecht der InsO verdrängt. Dies gilt auch für Steuerforderungen, die Insolv...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Anpassung,... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Korrekturen nach Betriebsprüfung

Bei der Hans Groß GmbH wird eine Betriebsprüfung durchgeführt. Der Prüfer hat dabei festgestellt, dass eine im vorletzten Jahr angeschaffte Maschine nicht aktiviert wurde. Der Prüfer hat einen Restbuchwert von 18.500 EUR ermittelt. Um diesen Betrag wird die aktuelle Steuerbilanz angepasst. Buchungsvorschlag: Buchung des Anpassungswertsmehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Anpassung,... / 3 Abwandlung des Praxis-Beispiels: Korrekturen nach Betriebsprüfung bei einer GmbH & Co. KG

Bei der Hans Groß GmbH & Co. KG wird eine Betriebsprüfung durchgeführt. Der Prüfer hat dabei festgestellt, dass eine im vorletzten Jahr angeschaffte Maschine nicht aktiviert wurde. Der Prüfer hat einen Restbuchwert von 18.500 EUR ermittelt. Um diesen Betrag wird die aktuelle Steuerbilanz angepasst. An der Hans Groß GmbH & Co. KG sind Hans Groß und sein Sohn Gerd als Kommandit...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Anpassung,... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Betriebsprüfung Steuerbilanz Handelsbilanzmehr

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Betriebsprüfung: Anpassung, Nachaktivierung und Kapitalflussrechnung

Wo die Probleme sind: Das richtige Konto Betriebsprüfung Steuerbilanz Handelsbilanz 1 So kontieren Sie richtig! So kontieren Sie richtig! Die Buchung des Anpassungswerts nach...mehr

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Betriebsprüfung: Anpassung,... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Die Buchung des Anpassungswerts nach einer Betriebsprüfung erfolgt auf das jeweilige Anlagekonto, z. B. auf das Konto "Maschinen" 0210/0440 (S...mehr

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Betriebsprüfung: Anpassung,... / 5 Anpassung in der Handelsbilanz

Diesbezüglich erfolgt eine Anpassung in der Gewinn- und Verlustrechnung als betriebliche Erträge bzw. betriebliche Aufwendungen. Wurde die Aktivierung eines Wirtschaftsguts unterlassen, wird es nachaktiviert. Es handelt sich handelsrechtlich um einen Zugang. Praxis-Beispiel Anpassung der Handelsbilanz – Nachaktivierung des Restbuchwerts Im Zuge einer Betriebsprüfung wird die N...mehr