Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsprüfung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.1 Grundlage der Vorschrift

Rz. 3 Die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen, die bislang auf die Bundesanstalt für Arbeit (ab 2004: Bundesagentur für Arbeit) und auf die Zollverwaltung aufgeteilt waren, werden weitgehend bei der Zollverwaltung gebündelt. Bei der Bundesagentur für Arbeit ver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung und Entwicklung der Vorschrift; Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 1 Die durch Gesetz v. 25.8.1992[1] mWv 1.1.1993 neu in das UStG eingefügte Vorschrift des § 3c UStG i. d. F. bis zum 30.6.2021 beruhte auf Art. 28b Teil B der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 33 bis 35 MwStSystRL). Sie beinhaltete eine besondere, von § 3 Abs. 6 bis 8 UStG abweichende Bestimmung des Lieferorts in den Fällen, in denen der Lieferer Gegenstände in einen anderen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreie Zuschläge für tatsächlich an Sonn-, Feiertagen oder zur Nachtzeit geleistete Arbeit

Leitsatz 1. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat. 2. Die arbeitszeitrechtliche Einordnung der Tätigkeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist für die Auslegung des Begriffs der tatsächlich geleisteten Sonn...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ergänzungsbilanzgewinn als selbstständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage; § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven auf einen anderen Betrieb

Leitsatz 1. Der Ergänzungsbilanzgewinn, der mitunternehmerbezogen den laufenden Gesamthandsgewinn korrigiert, ist eine gesondert festzustellende und selbstständig anfechtbare Besteuerungsgrundlage. Eine eigene Klagebefugnis des Mitunternehmers hiergegen besteht nach § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO aber nur dann, wenn dieser Gewinn allein aus den Mitunternehmer betreffenden Gründen str...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vom Vorsteuerabzug ausgeschlossener Repräsentationsaufwand eines Pferderennstalls mit Pferdezucht und ‐handel

Leitsatz 1. Das Ausüben einer wirtschaftlichen Tätigkeit und das ausschließliche Tätigen von Repräsentationsaufwand schließen einander nicht aus. 2. Ob Repräsentationsaufwendungen ohne streng geschäftlichen Charakter vorliegen, beruht auf einer tatsächlichen Würdigung der im Einzelfall getroffenen Feststellungen. 3. Der Empfänger der Gutschrift, der der Abrechnung mittels Guts...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug in Gefahr: 1... / Zusammenfassung

Nach den statistischen Aufzeichnungen der Obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2020 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von rd. 1,37 Mrd. EUR geführt.[1] Darin sind die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung noch nicht enthalten. Ein gu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug in Gefahr: 1... / 2.8 Option bei Grundstückslieferungen

Mit Urteil vom 21.10.2015[1] hat der BFH entschieden, dass der Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferung eines Grundstücks (außerhalb eines Zwangsversteigerungsverfahrens) nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG nur in dem dieser Grundstückslieferung zu Grunde liegenden notariell zu beurkundenden Vertrag erklärt werden kann und dass ein späterer Verzicht auf die U...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Leitsatz 1. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. 2. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.1 Planmäßige Abschreibungen

Rz. 43 Planmäßige Abschreibungen sind bei beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern vorzunehmen, die zur Erzielung von Erträgen verwendet werden und einer wirtschaftlichen, technischen oder rechtlichen Abnutzung unterliegen (R 7.1 Abs. 1 EStR 2012). Als Parameter planmäßiger Abschreibungen, mit denen sich Steuerbilanzpolitik betreiben lässt, fungieren die Abschreibungs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entscheidungen zur... / c) Stellungnahme

Fließt die vGA einer nahestehenden Person des/der Gesellschafter/s zu, stellt sich die Frage, wem in welcher Höhe die vGA ertragsteuerlich zuzurechnen ist. In der Praxis ist dies insbesondere bei Unternehmensgruppen eine alltägliche Konstellation im Rahmen von Betriebsprüfungen. Bei identischem Näheverhältnis der Gesellschafter zu nahestehenden Personen ist die vGA allen Gesell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Entscheidungen zur... / c) Stellungnahme

In der Auseinandersetzung mit der Betriebsprüfung ist immer darauf hinzuweisen, dass es im Steuerrecht nur ausnahmsweise ein eigenes Schriftformerfordernisse gibt (z.B. § 6a EStG). Für die steuerrechtliche Anerkennung schuldrechtlicher Verträge zwischen Gesellschaft und Gesellschafter genügen mündliche Abreden. Im Verhältnis zum beherrschenden Gesellschafter muss anhand des ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Telekommunikationsunternehmen / 3.1 Leistungsort nach Sitz oder Wohnsitz des Vertragspartners

Als Leistungsort bei Telekommunikationsleistungen sowie bei Rundfunk- und Fernsehleistungen und bei auf elektronischem Weg erbrachten Leistungen an Nichtunternehmer gilt grds.[1] der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Sitz, seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.[2] Der Ort einer Telekommunikationsdienstleistung bestimmt sich somit entweder nach §...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG / Abziehbarkeit von Gebühren für eine verbindliche Auskunft nach § 10 Nr. 2 Halbsatz 2 KStG

Leitsatz 1. Der Begriff des "Termingeschäfts" i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG ist im Grundsatz nach wertpapier- und bankenrechtlichen Maßgaben zu bestimmen und vom Kassageschäft abzugrenzen. Das Ausmaß der spezifischen Gefährlichkeit eines konkreten Geschäfts spielt weder für die Qualifizierung als Termingeschäft noch als Kassageschäft eine Rolle (Fortentwicklung des Senats...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Abgeltungswirkung des S... / 3. BFH v. 27.10.2020 – VIII R 3/20

Mit Urteil v. 27.10.2020 hat der BFH entschieden, dass die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 EStG auch dann eintritt, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 2, Satz 2 o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umwandlung von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SE...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Leistungsbeschreibung in Rechnungen (zu § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG)

Kommentar Eine ordnungsgemäße Rechnung muss nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 UStG die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung enthalten. Nur unter diesen Bedingungen ist für den Leistungsempfänger ein Vorsteuerabzug zulässig. Nachdem sich der BFH mit den Rechnungsangaben bei Lieferungen im sog...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgeltumwandlung (VKA) / 6 Umfang der Entgeltumwandlung

In Übereinstimmung mit dem BetrAVG in der bis 31.12.2017 geltenden Fassung regelt der TV-EUmw/VKA in § 3 Abs. 1, dass der Beschäftigte einen Anspruch darauf hat, Entgelt i. H. v. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten – West ("BBG") umzuwandeln. Gem. der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung – Sozialve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ersatzbescheinigung (§ 45a Abs 5 EStG)

Rn. 21a Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Nötigenfalls kann ein Aussteller einer Steuerbescheinigung auch eine Ersatzbescheinigung ausstellen. Der Gläubiger der KapErtr muss dafür angeben, dass das Original der Steuerbescheinigung bzw die elektronisch übermittelten Daten abhandengekommen oder vernichtet worden seien. Der Charakter der Ersatzbescheinigung muss sich aus dieser ergebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.9 Gewerbesteuer, Steuernachforderungen

Tz. 145 Stand: EL 93 – ET: 06/2018 Die auf den Übertragungsgewinn entfallenden Ertrag-St (KSt und GewSt) sind in der stlichen Übertragungs-Bil zu passivieren (zur stlichen Behandlung der nach § 274 HGB idF des BilMoG handelsbilanziell zu erfassenden latenten St s Mitschke, FR 2010, 214, 219). Zur GewSt s § 18 UmwStG Tz 7. Werden für die übertragende Kö, zB aufgrund einer stlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.1 Grundsätzliches

Tz. 8 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 4 Abs 1 S 1 UmwStG regelt die Verknüpfung zwischen den in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö ausgewiesenen Werten und den Werten, mit denen die Übernehmerin das auf sie übergegangene Vermögen zu übernehmen hat (Prinzip der Bw-Verknüpfung). Die Übernehmerin hat die übernommenen WG zwingend mit den Werten zu übernehmen, mit denen d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwaltungsakt / 1. Begriff des Verwaltungsakts

Das Gesetz definiert den Verwaltungsakt als jede Verfügung oder Entscheidung, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls mit unmittelbarer Rechtswirkung im Bereich des öffentlichen Rechts trifft.[1] Im Besteuerungsverfahren sind das insbesondere Steuerbescheide, Feststellungsbescheide, Haftungsbescheide, Stundungsbescheide, Aussetzungsbescheide, Prüfungsanordnungen usw....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblichkeit einer Arztpraxis durch Aufnahme einer neuen Gesellschafterin und Verwirkung eines Anspruchs auf Gewerbesteuerfestsetzung

Leitsatz Für den Fall, dass eine ärztliche Gemeinschaftspraxis einen Arzt als weiteren Gesellschafter aufnimmt, der an einem neuen Standort eine (Neben-)Betriebsstätte betreibt, hier auch Behandlungsverträge mit Patienten abschließt und diese selbstständig behandelt, erzielt diese gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte, wenn der neue Gesellschafter weder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 1.4 Formelle Fehler

Rz. 3 Wird ein Verwaltungsakt nur auf Antrag erlassen, liegt ein schwerer, zur Nichtigkeit führender Fehler dann nicht vor, wenn dem von dem Betroffenen oder mit seinem Wissen und Wollen gestellten Antrag die Unterschrift fehlt; das Fehlen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsformular ist kein so schwerwiegender Verfahrensfehler, dass die Nichtigkeit des Verwaltungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Unrichtigkeit beim Erlass des Verwaltungsakts

Rz. 27 Die Unrichtigkeit muss beim Erlass des Verwaltungsakts, d. h. der zuständigen Finanzbehörde in der Phase von der Bildung des Entscheidungswillens bis zur Bekanntgabe des Verwaltungsakts, unterlaufen sein. Dabei kann die Unrichtigkeit auch mehrfach unterlaufen, z. B. nochmals bei einer Überprüfung des Verwaltungsakts vor Absendung.[1] Unrichtigkeiten "beim Erlass" sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.4 Rücknahme wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben des ­Begünstigten, Nr. 3

Rz. 42 Zur Abgrenzung vom Rücknahmegrund der Nr. 2 vgl. Rz. 39. Der Rücknahmegrund der Nr. 3 beruht auf dem Gedanken, dass der Grund für die Fehlerhaftigkeit in der Sphäre des Begünstigten liegt und seine Interessen daher hinter dem Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verwaltung zurückstehen müssen. Es schaden nur unrichtige oder unvollständige Angaben des Begünstigten selbst, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.3.2 Bestimmung des Inhalts durch Auslegung

Rz. 24 Der Inhalt des Verwaltungsakts ist, soweit erforderlich, durch Auslegung zu ermitteln. Auslegungsmaßstäbe sind dabei §§ 133, 157 BGB, die als allgemeine Rechtsgedanken für die Auslegung von (privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen) Willenserklärungen entsprechend heranzuziehen sind.[1] Maßgebend ist danach der objektive Empfängerhorizont. Allerdings ist im Zweife...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung minderjähriger Kinder an einer Zahnarztpraxis in Form einer Innengesellschaft

Leitsatz 1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt – da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt – zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.2 Verletzung von Verfahrensvorschriften

Rz. 4 Die Verletzung von Verfahrensvorschriften kann darin bestehen, dass an der Entscheidung eine nach § 82 Abs. 1 AO ausgeschlossene Person mitgewirkt hat, dass der erforderliche Beschluss eines Ausschusses nicht vorliegt oder dass eine Behörde, deren Mitwirkung erforderlich war, nicht mitgewirkt hat. In diesen Fällen ist die Anwendung des § 127 AO i. d. R. unbedenklich, w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 2.1.4 Offenbarsein für die Beteiligten

Rz. 20 Die Unrichtigkeit muss offenbar sein; wann dies der Fall ist, ist jedoch umstritten. Der Streit dreht sich vor allem um die Frage, ob der Fehler gerade für den Stpfl. offenbar sein muss (so die hier vertretene Ansicht; vgl. Rz. 21), oder ob ein Fehler bereits dann offenbar ist, wenn er sich bei Offenlegung des Akteninhalts (den der Stpfl. regelmäßig nicht kennt) für j...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) § 195 S. 2 AO – Auswahlermessen bei der Anordnung einer Außenprüfung (Ap) durch ein anderes als das originär zuständige FA

Das FG Münster hatte über eine vom beklagten FA erlassene Anordnung einer steuerlichen Ap zu entscheiden, das diese im Auftrag des für die Besteuerung eigentlich zuständigen FA erlassen hatte. Das FG erachtete diese Anordnung als rechtswidrig, weil die Beauftragung des beklagten FA mit der Durchführung einer Ap beim Kläger ermessensfehlerhaft gewesen sei. Gemäß § 195 S. 1 AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Steuergefährdung (§ 379... / 2. Die Verjährung der Steuerordnungswidrigkeit

Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 138 Abs. 5 AO konzentrieren sich auf § 379 AO. Hier greift infolgedessen der Mechanismus der Verjährung bei einer Ordnungswidrigkeit. Die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten regelt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – statt zwei Jahren nach § 31 OWiG – fünf Jahre. Sie beginnt mit der Beendigung der Tat (§ ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung ist, die wi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sonstige Rückstellungen

Rn. 139 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sämtliche anderen Rückstellungsarten sind gliederungstechnisch als eine Bilanzposition zu zeigen (vgl. zu den Rückstellungsarten HdR-E, HGB § 249, Rn. 32ff.). Untergliederungen zur Darstellung der in § 249 aufgeführten Rückstellungen sind jedoch zulässig (vgl. § 265 Abs. 5 Satz 1). Eine darüber hinausgehende Untergliederung in dem Sinn, dass...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6 Anwendungsfälle

Rz. 30 Anwendungsfälle der Mitteilungsbefugnisse nach § 31b AO ergeben sich aus aufsichtsrelevanten Sachverhalten, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass Maßnahmen der zuständigen Stelle geboten sind.[1] Ein Mitteilungsfall wird meist nicht wegen eigener Angaben des Stpfl.[2] sondern aufgrund von Erkenntnissen der Außenprüfung, einer Steuerfahndungsprüfung oder einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 31b AO ist in Verbindung mit § 30 Abs. 4 Nr. 2 AO [1] eine Öffnungsnorm zum Steuergeheimnis des § 30 AO [2] zugunsten der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Vorschrift ist in ihrer ursprünglichen Fassung 2002 in die AO eingefügt worden. Mitteilungsbefugnis und -pflicht nach § 31b AO sind durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz[3] auf die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Sponsoring

Leitsatz Werden Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (z. B. Bande, Trikots, Vereinslogo) gezahlt, unterliegen diese der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Sachverhalt Ein Gewerbetreibender ist Sponsor einer Sportmannschaft der X-GmbH. Er kann vereinbarungsgemäß bei Spielen der Mannschaft das Vereinslogo für Werbezwecke nutzen und auch die Werbezeichen für seinen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 173 AO)

Rz. 14 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das FA muss einen > Steuerbescheid aufheben oder ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden,mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer

Rz. 12 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 BMG ist die – ggf gesondert zu berechnende – LSt auf den laufenden > Arbeitslohn (> Laufende Bezüge) sowie auf > Sonstige Bezüge. Es kommt also bei laufenden Bezügen auf den Zeitraum an, für den Arbeitslohn gezahlt wird, und nicht auf den Zeitpunkt der Lohnzahlung. Soweit der ArbG einen > Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführt, ist die BMG di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schuldanerkenntnis

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zum > Lohnsteuer-Anerkenntnis nach einer LSt-Außenprüfung gemäß § 42d Abs 4 EStG > Außenprüfung Rz 77, > Haftung für Lohnsteuer Rz 227 ff; zu weiteren Tatbeständen > Bürgschaft Rz 1.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 VA, die unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, können – solange der Vorbehalt wirksam und deshalb der gesamte Steuerfall "offen" ist – jederzeit in vollem Umfang aus formellen oder materiellen Gründen zugunsten wie zuungunsten des Stpfl geändert werden (§ 164 Abs 2 AO); die FinBeh ist an einer Änderung auch dann nicht gehindert, wenn ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schlussbesprechung

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Außenprüfung Rz 60 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Lohnsteuer-Nachforderung

Rz. 23 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Hat der ArbG zu wenig LSt einbehalten, so wird der fehlende Betrag erst fällig, wenn das FA ihn nachfordert, zB nach einer > Außenprüfung der LSt (§ 42d EStG; > Haftung für Lohnsteuer, > Nachforderung von Lohnsteuer Rz 55 ff). Für die zurückliegende Zeit ist kein Säumniszuschlag verwirkt. Beispiel: Nach einer > Außenprüfung fordert das FA vom...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anwendungsbereich der Änderungsvorschriften

Rz. 4 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Für die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden (vgl § 155 Abs 1 AO) und diesen gleichgestellten VA gelten die §§ 164, 165, 172–177 AO neben § 129 AO (> Rz 3); sie werden unter > Rz 5–55 erläutert. Steuerbescheide idS sind ua ein Bescheid über > Nachforderung von Lohnsteuer, der ESt-Bescheid (> Veranlagung von Arbeitnehmern), der die Vera...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufbewahrung von Unterlagen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren (§ 41 Abs 1 Satz 9 EStG; > Lohnkonto Rz 54). Etwas anderes gilt für Abrechnungsunterlagen, die ein Unternehmer mit seinen Geschäftsbüchern aufbewahren muss. Hier bestimmt sich die Aufbewahrungsfrist nach § 147 Abs ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bisweilen lassen sich exakte Zahlenwerte und sonstige Daten – aus unterschiedlichsten Gründen – nicht oder nur unter erheblichem und ggf unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen. In solchen Fällen kommen auch im Rahmen der Besteuerung Schätzungen zum Einsatz (zB im Lohnsteuerverfahren, > Rz 9 ff). Man versteht darunter die genäherte Bestimmung v...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / aa) Fälle des § 174 Abs 1 und 2 AO

Rz. 31 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ist ein bestimmter Sachverhalt in mehreren Steuerbescheiden zuungunsten eines oder mehrerer Stpfl berücksichtigt worden, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen (gesetzeswidrige Doppelerfassung), so ist der fehlerhafte Steuerbescheid auf Antrag aufzuheben oder zu ändern (§ 174 Abs 1 AO). Beispiel 1: a) Die Zuwendungen eines Ar...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / cc) Fälle des § 174 Abs 4 und 5 AO

Rz. 37 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Hat das FA in einem Steuerbescheid einen Sachverhalt rechtlich unzutreffend beurteilt und wird dieser Bescheid vom Stpfl (vgl BFH 230, 203 = BStBl 2010 II, 953) mit Erfolg angefochten oder einem Antrag des Stpfl entsprochen, so muss (kein > Ermessen; BFH 237, 391 = BStBl 2012 II, 653) das FA aus dem Sachverhalt durch Erlass oder Änderung ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zum Erlass von VA (> Verwaltungsakt) sind die FinBeh iSv § 6 Abs 2 AO berufen. IdR tritt das FA dem Stpfl als sachlich zuständige Behörde gegenüber. Das gilt – beispielhaft – für den Erlass eines Steuerbescheids bei der > Veranlagung von Arbeitnehmern und eines Haftungsbescheids gegen den ArbG oder andere (> Haftung für Lohnsteuer), zB nach e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerlicher Verlustübergang bei Unternehmer- und Unternehmensidentität

Leitsatz Die Einbringung des Gewerbebetriebs einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft führt nicht zu einem vollständigen Unternehmerwechsel, weil Personengesellschaften zwar selbst Gewerbesteuerschuldner sind, als Unternehmer aber ihre Gesellschafter anzusehen sind. Sachverhalt Klägerin ist eine GmbH, die ein Bauunternehmen betreibt. Gesellschafter waren Frau H....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3.1 Vorbemerkung

Bücher und Aufzeichnungen müssen so geführt sein, dass ein sachkundiger Dritter in angemessener Zeit sich einen Überblick über die Aufzeichnungen verschaffen kann. Elektronische Aufzeichnungen unterliegen grundsätzlich auch den gleichen Prinzipien wie manuell geführte Bücher oder Aufzeichnungen. Die GoB bzw. GoBD erstrecken sich damit nicht nur auf die elektronische Buchführ...mehr