Rn. 73

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

IRd LSt-Nachschau darf, anders als bei der USt-Nachschau, ohne Zustimmung des ArbG, kein digitaler Datenzugriff nach § 147 Abs 6 AO erfolgen, BMF v 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 14; Krüger in Schmidt, § 42g EStG Rz 15 40. Aufl); Hilbert in H/H/R, § 42g EStG Rz 44 (April 2014); Wagner in Blümich, § 42g EStG Rz 42 (Mai 2020); aA Hartz/Meesen/Wolf, ABC-Führer LSt, "LSt-Nachschau" Rz 15. Dies gilt auch dann, wenn die Lohnbuchhaltung elektronisch geführt wird. In diesem Fall kann der mit der LSt-Nachschau Beauftragte allerdings einen Ausdruck der gespeicherten Daten verlangen, BMF v 16.10.2014, BStBl I 2014, 1408 Rz 14; Wagner in Blümich, § 42g EStG Rz 42 (Mai 2020). Zudem besteht die Möglichkeit des Übergangs zur LSt-Außenprüfung, in der das Recht der FinVerw zum digitalen Datenzugriff besteht, Hilbert in H/H/R, § 42g EStG Rz 44 (April 2014).

Fraglich ist, ob die LSt-Nachschau sich auf die ab dem 01.01.2018 bestehende Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung der (isolierten) Daten des Lohnkontos per digitaler Lohnschnittstelle beziehen kann, bejahend Gödtel in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner, § 42g EStG Rz 21 (4. Aufl), verneinend Hilbert, NWB 2015, 3377, 3380. Die VO-Ermächtigung in § 41 S 7 EStG und die dortige ausdrückliche Erwähnung der LSt-Nachschau sprechen dafür, dass ein Zugriffsrecht des mit der LSt-Nachschau Beauftragten auf die Daten des Lohnkontos per digitaler Schnittstelle auch ohne Zustimmung des von der LSt-Nachschau Betroffenen besteht.

 

Rn. 74–78

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

vorläufig frei

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