Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 93 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ob der Forderungsverzicht zu nachträglichen AK auf die Anteile des AE führt, war in der Vergangenheit nicht von der Bewertung der verdeckten Einlage auf Ebene der Kö abhängig. Insbes für Fälle, in denen sich die Beteiligung im PV befindet (es sich also um einen Anteil iSv § 17 EStG handelt), galten andere Bewertungsgrundsätze. Für § 17 EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.7 Sonstige Wirtschaftsgüter

Tz. 63 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu den wes Betriebsgrundlagen eines Unternehmens gehören auch alle Rechte, Chancen und andere immateriellen Werte des Betriebs (auch, wenn diese nicht bilanzierungsfähig sind, s Tz 49), die für die Führung des Betriebs aus Sicht des Einbringenden notwendig und unverzichtbar sind (krit: s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 20 UmwStG Rn 25): zB Rech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Die nach § 8b Abs 1 KStG begünstigten Empfänger

Tz. 57 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 1 KStG nennt keine Voraussetzungen, die in der Person des Empfängers erfüllt sein müssen. Daher gilt die Vorschrift für alle unbeschr oder beschr KStpfl (s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 4). Damit werden auch Dividendenerträge stbefreiter Kö in einem stpfl wG, eines BgA einer jur Pers d öff Rechts, sog doppelansässiger...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Voraussetzung für die Versagung der Steuerbefreiung

Tz. 153 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Rechtsfolge des § 8 Abs 3 S 4 KStG tritt ein, "soweit eine verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat". Der Sachverhalt, welcher der verdeckten Einlage zugrunde liegt, muss sich also mindernd auf die Eink des AE ausgewirkt haben. Dies kann sowohl durch eine Berücksichtigung als stlich abzb Aufwand (BA oder WK) als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.1 Zwingende Übertragung sämtlicher betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter

Tz. 64 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird nur eine der funktional wes Betriebsgrundlagen (s Tz 43ff) des (Sonder-)BV eines Betriebs von der Einbringung ausgeschlossen, liegt keine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vor (dh "zeitgleiche Ausgliederung"; zur "vorherigen Ausgliederung" s Tz 65). Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG scheidet danach aus, wenn zum Zeitpunkt d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Familienrechtliche Beziehungen

Tz. 502 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nahe stehende Pers aufgr familienrechtlicher Beziehungen sind vorrangig die Angehörigen iSd § 15 AO (zB Ehegatten, Verlobte, Kinder, Eltern, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Onkel, Tante, Nichte, Neffe usw). Es können aber auch verwandte Pers sein, die nicht in § 15 AO aufgeführt sind. Tz. 503 Stand: EL 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Übertragender Rechtsträger

Tz. 6 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als übertragender Rechtsträger kommen – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG aF genannten Kö in Betracht. Hierbei muss es sich um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln. Die SE und SCE erfüllen stets diese Voraussetzungen. Dh, die Anwendung der §§ 3ff UmwStG ist auf Umw innerhalb de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Regelfall: Mehrheit der Stimmrechte

Tz. 213 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Gesellschafter beherrscht eine Kap-Ges, wenn er den Abschluss des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts erzwingen kann. Im Regelfall setzt die Beherrschung einer Kap-Ges deshalb eine Beteiligung am Stamm- oder Grund-Kap von mehr als 50 % voraus. Üblicherweise ist mit einer solchen Mehrheitsbeteiligung auch die Mehrheit der Stimmrechte in der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Bruchteil eines Mitunternehmeranteils

Tz. 142 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 Abs 1 UmwStG enthält weder eine ausdrückliche Aussage dazu, ob der Bruchteil eines MU-Anteils begünstigter Sacheinlagegegenstand ist, noch, ob der Teilanteil von der Sacheinlage ausgenommen wird (anders als in § 16 Abs 1 EStG). Die EG-FRL enthält hierzu keine Regelung. Nach überwiegender Auff kann der Bruchteil eines MU-Anteils Gegenst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Zusammenrechnung der Beteiligungen mehrerer Gesellschafter

Tz. 222 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine beherrschende Stellung eines oder mehrerer Gesellschafter(s) ist bei einer Beteiligung bis 50 % auch ohne Hinzutreten besonderer Umstände anzunehmen, wenn mehrere Gesellschafter einer Kap-Ges mit gleichgerichteten Interessen zusammenwirken, um eine ihren Interessen entspr einheitliche Willensbildung herbeizuführen; zB s Urt des BFH v 25...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Rechtsfolgen beim Gesellschafter

Tz. 247 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch ein Pensionsverzicht erhöht die AK der Anteile des AE, soweit der Pensionsanspruch werthaltig ist (s Tz 93). Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im PV oder in einem BV des AE befinden. Wie allgemein beim Verzicht auf Leistungsansprüche (dazu s Tz 94) ergibt sich außerdem beim AE bei einem werthaltigen Pensionsverzicht ein Zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Verwendung der vGA beim Gesellschafter: Der Vorteilsverbrauch

Tz. 433g Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Gerade bei bilanzierenden AE, bei denen eine erhaltene vGA zu einem bilanziellen Ertrag führt (s Tz 433f), zeigt sich, dass eine erhaltene vGA neben der Erfassung als (Kap-)Ertrag auch noch eine weitere Konsequenz haben muss, nämlich ihre Verwendung. Schließlich muss ein Buchungssatz auch eine Sollbuchung ausweisen, wenn als Habenbuchung e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.5 Grundstücke

Tz. 52 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Allg Grundsätze Die BFH-Rspr hat in zahlreichen Entsch zur sachlichen Verflechtung iRe Betriebsaufspaltung und der funktionalen Bedeutung bei Betriebsveräußerungen (s § 16 EStG) Merkmale für die Wesentlichkeit von Grundstücken aufgezeigt. Diese Grundsätze können für Zwecke des § 20 UmwStG herangezogen werden (s Tz 46; zust s Herlinghaus, in R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.2 Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten

Tz. 244 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 § 8b Abs 3 S 4 KStG erfasst nicht sämtliche FK-Gewährungen, sondern nur die Hingabe von Darlehen. Gocke/Hötzel (in FS Herzig, CH Beck Vlg 2010, 89, 96) stellen für die Definition des Begriffs Darlehen uE zutr auf § 488 BGB ab. Zur Qualifikation einer Cash-Pool-Forderung als Darlehen iSd § 8b Abs 3 S 4 KStG s Urt des BFH v 17.01.2018 (BFH/NV...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "Von den Bezügen iSd Abs 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben"

Tz. 314 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Durch das sog Korb II-Ges v 22.10.2003 (BGBl I 2003, 2840) ist der Anwendungsbereich des § 8b Abs 5 KStG auch auf Inl-Dividenden ausgedehnt worden und bezieht sich damit mit Geltung ab dem VZ 2004 (also auch bereits für in einem abw Wj 2003/2004 vereinnahmte Dividenden) auf alle Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG, egal ob diese von einer inl oder e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 7 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 11 EStG

Rz. 95 Durch das G. zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG v. 22.12.2003[1] ist in § 4 Abs. 5 EStG die Nr. 11 eingefügt worden. Danach sind Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen stehen, deren Gewinn nach § 5a EStG er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen

Zu beachten ist, dass nicht zwangsläufig der treaty override des § 50d Abs. 10 EStG hinsichtlich der Behandlung des Sonderbetriebsvermögens zur Anwendung kommt, da der BFH zumindest für Aktiv-Wirtschaftsgüter die nationalen Grundsätze der Zuordnung von Betriebsvermögen auch auf grenzüberschreitende Fälle anwendet. Insbesondere ist auf folgende Entscheidungen hinzuweisen: Zuord...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Grundlage zur Ermittlun... / c) Nachhaltig geänderter Charakter des Unternehmens

Nach § 201 Abs. 3 Satz 1 BewG ist von einem verkürzten Ermittlungszeitraum auszugehen, wenn sich im Drei-Jahres-Zeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig verändert hat oder das Unternehmen neu entstanden ist (R B 201 Abs. 2 Satz 2 ErbStR). Da der verkürzte Ermittlungszeitraum stets zwei volle Wirtschaftsjahre umfassen muss, ist d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 2.8 Alternative Betriebsaufspaltung

Gerade im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer kann die Betriebsaufspaltung ein entscheidender Vorteil im Vergleich zur reinen GmbH sein. Die weiteren Vorteile sind insbesondere: Reduzierung der Belastung mit Gewerbesteuer, Thesaurierungsbesteuerung bei der GmbH, Begünstigung des Besitzunternehmens bei der Erbschaftsteuer und Vorteile bei der Offenlegung. Um über die Betriebsaufspa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 6.2 Einbringung von Anteilen an der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Hier gelten folgende Grundsätze: Abbildung 12 Gehören zum Betriebsvermögen des eingebrachten Betriebs oder Teilbetriebs Anteile an der übernehmenden Gesellschaft und werden diese mit eingebracht, so werden diese zu eigenen Anteilen.[1] Auch wenn die Anteile eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen, ist die Nichteinbringung aus Billigkeitsgründen auf Antrag unschädlich. Die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 6.4.1 Folgen der Nichteinbringung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Wird eine wesentliche Betriebsgrundlage – i. S. einer funktionalen Betrachtungsweise – nicht eingebracht, so sind alle stillen Reserven aufzudecken, soweit diese auf die GmbH übergehen. Die übrigen stillen Reserven nur dann, wenn keine Betriebsaufspaltung oder ein anderes gewerbliches Unternehmen vorliegt. Werden wesentliche Betriebsgrundlagen im zeitlichen und wirtschaftlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 9 Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung kann eine Alternative zur Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe darstellen. Sie kommt z. B. als Instrument zur Nachfolgeplanung in Betracht, wenn der Unternehmer den Betrieb nicht fortführen kann, das als Nachfolger vorgesehene Kind aber noch nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder noch zu jung ist. Dies gilt auch im Fall einer Freiberufler-Pra...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einbringung in eine Kapital... / 6.1 Einbringung eines Betriebs

Eingebracht werden kann sowohl ein gewerblicher, ein land- und forstwirtschaftlicher als auch ein freiberuflicher Betrieb. Eingebracht werden kann daher ein verpachteter Betrieb, bei dem die Betriebsaufgabe nicht erklärt wurde[1] oder auch ein Besitzunternehmen i. S. der Betriebsaufspaltung. Im Zuge der Betriebseinbringung müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3 Betriebsaufspaltung im Erbfall

4.3.1 Steuerlich unproblematisch: Übergang auf den Alleinerben Steuerlich unproblematisch ist der Fall, dass die Betriebsaufspaltungsunternehmen im Wege der Erbfolge auf den Alleinerben übergehen. Es handelt sich dann sich um eine unentgeltliche Übertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG. Der Alleinerbe ist verpflichtet, das Betriebsvermögen in dem Umfang und mit den Werten fortzuf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2 Betriebsaufspaltung und Nießbrauch

4.2.1 Schenkung des verpachteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt Eine Betriebsaufspaltung wird nicht dadurch beendet, dass die Gesellschafter des Besitzunternehmens das zu ihrem Sonderbetriebsvermögen gehörende und der Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassene Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt ihren Kindern schenken und als Nießbraucher die Vermietung an die Bet...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4 Beendigung oder Fortbestand der Betriebsaufspaltung

4.1 Betriebsaufgabe bei Wegfall der sachlichen oder personellen Voraussetzungen Die Betriebsaufspaltung endet zwangsweise, wenn die sachlichen [1] oder personellen [2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsauf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.2 Besitzpersonengesellschaft übt für sich betrachtet eine freiberufliche Tätigkeit aus

2.2.1 Anwendung der Abfärberegelung bei Vermietung an gewerbliche Betriebsgesellschaft Eine auf einer Betriebsaufspaltung beruhende Verpachtung von Wirtschaftsgütern an die Betriebs-GmbH ist als gewerblich zu beurteilen, wenn eine freiberufliche Sozietät, z. B. in der Rechtsform einer GbR, einer von den Gesellschaftern beherrschten GmbH wesentliche Betriebsgrundlagen, z. B. e...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4 Vermeidung der Betriebsaufgabe

4.4.1 Betriebsverpachtung im Ganzen Die Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung führt beim Besitzunternehmen nicht zwangsweise zu den Folgen einer Betriebsaufgabe, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG vorliegen. In e...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7 Wichtige gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen bei Betriebsaufspaltung

3.7.1 Hinzurechnung von Nutzungsentgelten § 8 Nr. 1 GewStG enthält verschiedene Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung. Die Beträge werden, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, einheitlich wieder i. H. v. 25 % des Aufwandsbetrags hinzugerechnet, wobei § 8 Nr. 1 Buchst. d, e, f GewStG zusätzlich eine individuelle anteilige Be...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2 Abfärberegelung bei Betriebsaufspaltung

2.1 Abfärbetheorie Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 EStG ausübt (sog. Abfärbetheorie, auch "Infektionstheorie" genannt). Neben den Personenhandelsgesellschaften fällt...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3.3 Einheitsbetriebsaufspaltung als Gestaltungsmittel zur Erhaltung der personellen Verflechtung

Soll die personelle Verflechtung auch nach einem Erbfall weiter bestehen, sollte vor dem Eintritt eines Todesfalls eine Einheits-Betriebsaufspaltung begründet werden. In diesem Fall ist die Besitzpersonengesellschaft, ggf. in der Rechtsform der Einpersonen-GmbH & Co. KG, alleinige Gesellschafterin der Betriebskapitalgesellschaft. Sollen weitere Personen an der Besitzpersonen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.1 Betriebsverpachtung im Ganzen

Die Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung führt beim Besitzunternehmen nicht zwangsweise zu den Folgen einer Betriebsaufgabe, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG vorliegen. In einem solchen Fall lebt das dem Betr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.3 Vorbehaltsnießbrauch nur an den Anteilen der Betriebs-GmbH

Werden nur die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen, kommt es für den Fortbestand der personellen Verflechtung auf die Ausgestaltung des Nießbrauchs an den Kapitalgesellschaftsanteilen an: Zu einer Beendigung der Betriebsaufspaltung infolge personeller Entflechtung kommt es, wenn die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft unter ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3.4 Ausschlagung von Vermächtnissen zur Rettung der personellen Verflechtung

Wenn die Anteile an der Betriebs-GmbH nicht mehr (Sonder-)Betriebsvermögen des Besitzunter­nehmens sind, werden die stillen Reserven der GmbH realisiert. Sofern auch die Betriebsaufspaltung mit der Rechtsfolge der Betriebsaufgabe endet, gilt dasselbe für das Besitzunternehmen. Praxis-Tipp Vermächtnisausschlagung Unternehmer U hinterlässt ein Testament; wonach – jeweils vorausv...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.2.1 Anwendung der Abfärberegelung bei Vermietung an gewerbliche Betriebsgesellschaft

Eine auf einer Betriebsaufspaltung beruhende Verpachtung von Wirtschaftsgütern an die Betriebs-GmbH ist als gewerblich zu beurteilen, wenn eine freiberufliche Sozietät, z. B. in der Rechtsform einer GbR, einer von den Gesellschaftern beherrschten GmbH wesentliche Betriebsgrundlagen, z. B. ein Betriebsgebäude, überlässt. Die Besitzgesellschaft erzielt dann infolge der Betrieb...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.3 Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Da die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (bzw. dem Sonderbetriebsvermögen seiner Gesellschafter) zuzurechnen sind, zählen auch die Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft an das Besitzunternehmen (bzw. an deren Gesellschafter) zu den beim Besitzunternehmen zu erfassenden Einkünften, die dem Teileinkünfteverfah...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.1 Betriebsaufgabe bei Wegfall der sachlichen oder personellen Voraussetzungen

Die Betriebsaufspaltung endet zwangsweise, wenn die sachlichen [1] oder personellen [2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsaufspaltung aufgrund der Auflösung der sachlichen oder personellen Verflechtung be...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.1 Hinzurechnung von Nutzungsentgelten

§ 8 Nr. 1 GewStG enthält verschiedene Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung. Die Beträge werden, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, einheitlich wieder i. H. v. 25 % des Aufwandsbetrags hinzugerechnet, wobei § 8 Nr. 1 Buchst. d, e, f GewStG zusätzlich eine individuelle anteilige Berücksichtigung des jeweiligen Hinzurechnu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3.1 Steuerlich unproblematisch: Übergang auf den Alleinerben

Steuerlich unproblematisch ist der Fall, dass die Betriebsaufspaltungsunternehmen im Wege der Erbfolge auf den Alleinerben übergehen. Es handelt sich dann sich um eine unentgeltliche Übertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG. Der Alleinerbe ist verpflichtet, das Betriebsvermögen in dem Umfang und mit den Werten fortzuführen, mit denen es in der Bilanz des Erblassers ausgewiesen w...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.2 Praxisbeispiel zu den Hinzurechnungen des § 8 Nr. 1 GewStG

Das folgende Beispiel soll die gewerbesteuerlichen Folgen der Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 1 GewStG bei Betriebsaufspaltung verdeutlichen. Praxis-Beispiel Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Betriebsaufspaltung Das Besitzunternehmen hat das Betriebsgrundstück der GmbH gegen eine jährliche Pacht von 360.000 EUR überlassen. Hinzu kommt eine Pacht für bewegliche Wirtscha...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.2 Steuerfalle: Vorbehaltsnießbrauch sowohl am Besitzeinzelunternehmen als auch an den Anteilen an der Betriebs-GmbH

Werden sowohl das Besitzeinzelunternehmen (das Betriebsgrundstück) als auch die Betriebs-GmbH unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen (sog. Doppelnießbrauch), entfällt die personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft. Es kommt zu einer Beendigung der Betriebsaufspaltung. § 6 Abs. 3 EStG findet keine Anwendung.[1] Da eine Betriebsaufspaltung vorau...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.3 Besitzpersonengesellschaft übt für sich betrachtet eine vermögensverwaltende Tätigkeit aus

Die Überlassung von Wirtschaftsgütern einer GbR an eine Betriebskapitalgesellschaft hat zur Folge, dass sämtliche Einkünfte der im Übrigen nicht gewerblich tätigen Besitzpersonengesellschaft wegen der Abfärberegelung als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind. Dies gilt auch dann, wenn eine für sich betrachtet vermögensverwaltende Tätigkeit einer Personengesellschaft er...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Betriebsaufspaltung durchgeführt, entstehen trotz sachlicher und personeller Verflechtung zwei zivil- und steuerrechtlich selbständige gewerbliche Unternehmen, das Besitz- und das Betriebsunternehmen (BFH, Beschluss v. 8.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63). Beide Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Das Besitzunternehmen ist als Gewerbebetr...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.3 Einfache und erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 und 2 GewStG

Die Vorschrift des § 9 Nr. 1 GewStG enthält in Satz 1 und Satz 2 zwei unterschiedliche Kürzungsmöglichkeiten mit je unterschiedlichen Zwecksetzungen und – damit einhergehend – unterschiedlichen Voraussetzungen. Es besteht ein Wahlrecht des Unternehmens, das durch den entsprechenden Antrag auf die sog. erweiterte Kürzung nach Satz 2 ausgeübt wird, wenn die Voraussetzungen für...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.2 Rechtsprechungsentwicklung

Nach früherer Rechtsprechung[1] sollten Steuerbefreiungen nach dem GewStG bei der Betriebs-GmbH ohne steuerliche Wirkungen beim Besitzunternehmen bleiben, wenn bei diesem selbst die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen. Der BFH begründete seine Auffassung damit, dass beide Unternehmen nach Zivil- und Steuerrecht selbständige Unternehmen blieben und einer ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.3 Bloße Betriebsverlegung

Eine Betriebsverlegung kann dazu führen, dass die sachliche Verflechtung endet, z. B. wenn die Betriebs-GmbH ihren Betrieb auf ein eigenes Grundstück verlegt. Wird dann an die GmbH keine andere wesentliche Betriebsgrundlage mehr verpachtet, kommt es zur Betriebsaufgabe beim Besitzunternehmen.[1] Praxis-Tipp Der Betriebs-GmbH wird ein anderes Gebäudegrundstück verpachtet Eine b...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.2.2 Vermietung an nichtgewerbliche Betriebsgesellschaft

Die Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch eine Besitzpersonengesellschaft bzw. -Gemeinschaft an eine Freiberufler-GbR führt dagegen nicht zu gewerblichen Einkünften beim Besitzunternehmen, weil die Betriebsgesellschaft dann keinen Gewerbebetrieb unterhält. Die Überlassung eines Praxisgrundstücks, das den Gesellschaftern einer Freiberufler-GbR in Miteigentum gehört...mehr