Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.3.2 Verträge im Rückbezugszeitraum

Tz. 174 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Als Folge der Rückwirkung wird der durch den Einbringenden tats verwirklichte Sachverhalt im Rückbezugszeitraum der aufnehmenden Pers-Ges zugerechnet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass für Zwecke der Besteuerung der Übernehmerin alle betrieblichen Vereinbarungen als am rückbezogenen Einbringungsstichtag abgeschlossen gelten. Eine Rückbez...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2.1 Betriebliche Sachgesamtheit

Tz. 89 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Begriff des Betriebs ist in § 24 Abs 1 UmwStG – wie im übrigen UmwStG; zum Bsp: §§ 18 Abs 3, 20 Abs 1 – nicht weiter erläutert. Daraus wird zu Recht hergeleitet, dass die allg Grundsätze des ErtrStR gelten und die Rspr zu den §§ 16 iVm 13, 15 und 18 EStG heranzuziehen ist. Nach dem Wortlaut des § 24 Abs 1 UmwStG wird nicht danach differe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.3 § 50i Abs. 1 Satz 4 EStG (Betriebsaufspaltung)

Rz. 69 (...) "Wirtschaftsgüter vor dem 29. Juni 2013 Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft (..) im Rahmen einer Betriebsaufspaltung": Bei § 50i Abs. 1 S. 4 EStG handelt sich um die erste gesetzliche (Teil-) Regelung des richterrechtlich[1] entwickelten Rechtsinstituts der Betriebsaufspaltung.[2] Für Zwecke der Gesetzesauslegung dürfte auf ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1.1 § 50i Abs. 1 EStG

Rz. 1 § 50i EStG adressiert Unternehmensstrukturen mit grenzüberschreitendem Bezug unter Beteiligung von fiktiv gewerblichen Personengesellschaften (Abs. 1 S. 1). Darüber hinaus ist auch die Errichtung fiktiv gewerblicher Personengesellschaften durch Einbringungsvorgänge im Anwendungsbereich der Norm (Abs. 1 S. 2). § 50i Abs. 1 S. 4 EStG ordnet die sinngemäße Anwendung für g...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.2 "Auch die laufenden Einkünfte aus der Beteiligung an der Personengesellschaft, auf die die in Satz 1 genannten Wirtschaftsgüter oder Anteile übertragen oder überführt oder der im Sinne des Satzes 2 neue Anteile gewährt wurden, sind ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 3)

Rz. 90 Die Rechtsfolge des § 50i EStG holt nicht nur die unterlassene Besteuerung der stillen Reserven der Wirtschaftsgüter nach, indem die Gewinne, die ein gem. DBA in einem anderen Staat ansässiger Stpfl. aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme (abkommensrechtlich) erzielt, ungeachtet entgegenstehender DBA-Bestimmungen versteuert werden, sondern es werden auch die lau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.2.1 "ist der Gewinn, den ein Steuerpflichtiger (...) aus der späteren Veräußerung oder Entnahme dieser Wirtschaftsgüter oder Anteile erzielt, ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu versteuern." (Satz 1 Halbsatz 2)

Rz. 79 (...) "spätere Veräußerung oder Entnahme" (...): In einem dritten Zeitpunkt schließlich erzielt die fiktiv gewerbliche Personengesellschaft bzw. das Besitzunternehmen aus einer späteren Veräußerung oder Entnahme, deren Zeitpunkt durch § 50i Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG nicht weiter bestimmt ist, einen Gewinn, der abkommensrechtlich auf einen im anderen Vertragsstaat ansä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.2 Besteuerung bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 149 Ein Berufsverband ist nur steuerbefreit, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Der Zweck des Berufsverbands ergibt sich aus seiner Satzung; er fällt daher nur unter die Steuerbefreiung, wenn er nach seiner Satzung die allgemeine Förderung seiner Mitglieder in dem oben (Rz. 135) umschriebenen Sinn fördert, nicht aber selbs...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.2 Organschaft bei der Betriebsaufspaltung

Rz. 160 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn die Funktionen eines einheitlichen Unternehmens auf 2 Rechtsträger verteilt werden. Dies kann geschehen, indem von Anfang an verschiedene Unternehmen gegründet werden (unechte Betriebsaufspaltung) oder indem ein bestehendes Unternehmen aufgespalten wird (echte Betriebsaufspaltung). Für die organschaftlichen Probleme ist es ohn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 125 Die Personengesellschaft muss, wie jeder andere Organträger auch, ein gewerbliches Unternehmen betreiben.[1] Seit Vz 2003 müssen Personengesellschaften als Organträger nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG originär gewerblich tätig sein.[2] Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG liegt bei Personengesellschaften nur dann ein Gewerbebetrieb vor, wenn die Gesellschaft gewerblich i. S. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.3 Natürliche Person als Organträger

Rz. 108 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG kann Organträger auch eine natürliche Person sein. Bis Vz 2011 musste eine natürliche Person unbeschränkt stpfl. sein. Ausl. natürliche Personen konnten unter den Voraussetzungen des § 18 KStG a. F. Organträger sein. Ab Vz 2012 ist das Merkmal der unbeschränkten Stpfl. aufgegeben worden. Stattdessen wird der Inlandsbezug durch § 14 Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 84 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG kann nur ein gewerbliches Unternehmen Organträger sein. Während der Unternehmensbegriff nur eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr voraussetzt, also z. B. auch land- und forstwirtschaftliche und freiberufliche Unternehmen erfasst, engt das Merkmal "gewerblich" die Fähigkeit, Organträger zu sein, erheblich ein. Die Frage, ob der Organträger ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.3 Die GmbH & Co. KG als Organträger

Rz. 166 Die GmbH & Co. KG kann grundsätzlich Organträger sein, wenn die Voraussetzungen, die § 14 KStG für Personengesellschaften aufstellt, erfüllt sind. Beschränkt sich die Tätigkeit der GmbH & Co. KG auf die Vermögensverwaltung, unterhält sie infolge der in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gesetzlich verankerten Geprägerechtsprechung des BFH[1] zwar einen Gewerbebetrieb, wenn neben...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.1 Begriff und Wesen des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 290 Ein Gewinnabführungsvertrag ist nach § 291 Abs. 1 AktG ein Unternehmensvertrag, durch den sich eine AG oder eine KGaA dazu verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an ein anderes Unternehmen, dessen Rechtsform nicht maßgeblich ist, abzuführen. Danach kann auch eine KGaA, trotz ihres "hybriden Charakters"[1], einen Gewinnabführungsvertrag abschließen und sich dazu verpflicht...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1.3.3 Betriebsaufspaltung

Rz. 14 Bei einer Betriebsaufspaltung unterliegt sowohl das Betriebsunternehmen – i. d. R. als originär gewerbliches Unternehmen oder als Gewerbebetrieb kraft Rechtsform – als auch das Besitzunternehmen der GewSt.[1] Die eigentlich rein vermögensverwaltende Tätigkeit des Besitzunternehmens wird aufgrund der personellen und sachlichen Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen e...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.2 Entfallen der Abgeltungswirkung nach Abs. 1

Rz. 10 Das Abgeltungsprinzip gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG dann nicht, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte in einem inl. gewerblichen oder einem inl. land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallen. Unterhält eine beschränkt stpfl. Körperschaft eine inl. Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen Anteils- oder Forderungsrechte mit steuerab...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.4.2 Betriebsaufspaltung

Rz. 106 Ist im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Besitzgesellschaft eine Personengesellschaft und überlässt sie der Betriebs-GmbH ihre Gebäude nebst Einrichtung, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, sodass die Vergünstigung nach § 9 Nr. 1 S. 2, 3 GewStG nicht in Betracht kommt. Die Besitzgesellschaft beschränkt sich hier nicht auf die Verwaltung und Nutzung eigenen Grund...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 3.3.7.2 Grundstücke im Dienst des Gewerbebetriebs eines Gesellschafters oder Genossen (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG)

Rz. 77 Die erweiterte Kürzung ist nach § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG in vollem Umfang ausgeschlossen, wenn der Grundbesitz des Grundstücksunternehmens dem Gewerbebetrieb eines seiner Gesellschafter oder Genossen dient. Dabei ist es gleichgültig, ob das Grundstücksunternehmen den Grundbesitz dem Gesellschafter bzw. Genossen ganz bzw. nur z. T. entgeltlich bzw. unentgeltlich übe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundstück im Betriebsvermö... / 4.3 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Miet- oder Pachteinnahmen für Grundstücke im Betriebsvermögen stellen Betriebseinnahmen dar, wie z. B. die Vermietung von Konferenzräumen. Auch im Rahmen einer Betriebsaufspaltung werden durch die Grundstücksvermietung Betriebseinnahmen auf der Ebene des Besitzunternehmens erzielt. Aufwendungen für Grundstücke und Grundstücksteile, die zum Betriebsvermögen gehören, sind stet...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 9... / 5.3 Schachtelbeteiligung

Rz. 131 Voraussetzung für die Anwendung von § 9 Nr. 2a GewStG ist das Vorliegen einer Schachtelbeteiligung. Das Unternehmen, an dem die Beteiligung besteht, muss eine nicht steuerbefreite inländische Kapitalgesellschaft i. S. d. § 2 Abs. 2 GewStG, eine Kredit- oder Versicherungsanstalt des öffentlichen Rechts, eine Genossenschaft oder eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Überlassung von Dachflächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen: Betriebsaufspaltung?

Die Vermietung von Dachflächen zum Betrieb von Photovoltaikanlagen durch ein bestandsverwaltendes Wohnungsunternehmen an eine im Bereich des Property Managements tätige Enkelgesellschaft führt nach Auffassung des FG Düsseldorf nicht zu einer sachlichen Verflechtung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung – und damit auch nicht zu einem Ausschluss der erweiterten Kürzung nach § 9...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung kommen auch dann zur Anwendung, wenn ein inländisches Besitzunternehmen ein im Ausland belegenes Grundstück an eine ausländische Betriebskapitalgesellschaft verpachtet.[1] Sachlic...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 88)

An die Stelle der in den Zeilen 83-87 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] In § 9 Nr. 1 Sätze 3 – 6 GewStG wird sodann im Einzelnen erläutert, was unter den Begriff "Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.3.1 Finanzierungsanteile (Zeilen 50-57)

Die Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen wird in einer zusammenfassenden Regelung[1] erfasst. Die Hinzurechnung erfolgt mit 25 % der Summe aus Entgelten für Schulden (Zeile 50), Renten und dauernden Lasten (Zeile 51), Gewinnanteilen des stillen Gesellschafters (Zeile 52); dabei ist ein Verlustanteil mindernd zu berücksichtigen,[2] 20 % der Miet- und Pachtzinsen (einschließlich...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 11 Kürzungen

Zeilen 83-86 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 87-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 87 Zeile 87 erfasst die Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 1 GewStG für zum Betriebsvermögen gehörende Grundstücke, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2025 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen / 1.2.4 Verbindlichkeiten

Eine Verbindlichkeit gehört zum Betriebsvermögen, wenn sie durch den Betrieb veranlasst ist. Maßgeblich ist daher allein der Veranlassungszusammenhang.[1] Ein Darlehen, das für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens verwendet wird, ist (negatives) Betriebsvermögen. Wird ein fremdfinanziertes Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen entnom...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzsteuerrecht und Grund... / 8 Bilanzierungspflichten, -verbote und -wahlrechte

Ist ein bilanzierungsfähiger Vermögensgegenstand oder eine Verbindlichkeit gegeben, ist die Aktivierung oder Passivierung grundsätzlich geboten. Es gibt Bilanzierungsverbote, die einer Aktivierung oder Passivierung entgegenstehen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dürfen handelsrechtlich als Aktivposten in die Handelsbilanz aufgenommen w...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 1.5 Voranmeldung bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit

Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf (sog. Neugründungsfall), ist im laufenden und im folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum grundsätzlich der Kalendermonat. Dies gilt auch für ehemalige Organgesellschaften nach Wegfall der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG.[1] Nicht unter diese Regelung fallen dagegen[2] Unternehmer, die aufgrund...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gestaltungsmöglichkeiten be... / 5 Unternehmer-Ehegatte nutzt ein von seiner Ehefrau auf deren Grundstück errichtetes Gebäude für betriebliche Zwecke

Errichtet die Ehefrau auf einem eigenen zum Privatvermögen gehörenden Grundstück mit eigenen Mitteln allein ein Gebäude, das von ihrem Ehemann für betriebliche Zwecke – entgeltlich oder unentgeltlich – genutzt wird (Fall 3), gehört auch das Gebäude zum Privatvermögen der Ehefrau. In diesem Fall kann der Unternehmer-Ehegatte keine AfA geltend machen, da der Große Senat des BF...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Organschaft / 4.1.2 Wirtschaftliche Eingliederung

Die Organgesellschaft ist in das Unternehmen des Organträgers wirtschaftlich eingliedert, wenn sie füreinander fördernd bzw. ergänzend tätig sind. Die beiden Betriebe müssen hinreichend eng miteinander wirtschaftlich verflochten sein. Dazu genügt es i. d. R. nicht, wenn nur nachrangige unerhebliche wirtschaftliche Leistungsbeziehungen vorliegen. Für eine wirtschaftliche Verf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.1 Organträger

Als Organträger kommen zunächst grundsätzlich alle im Inland steuerpflichtigen gewerblichen Unternehmen in Betracht.[1] Konkret sind dies: Nicht steuerbefreite Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen i. S. d. § 1 KStG; dies sind vor allem Kapitalgesellschaften. Das gilt auch für Kapitalgesellschaften, die nur vermögensverwaltend tätig sind, da auch diese st...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Betriebsaufspaltung durch Vermietung von Dachflächen zur Stromerzeugung

Streitig ist, ob die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG bei einer Grundstücksüberlassung an ein Betriebsunternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern aufgrund einer Betriebsaufspaltung ausgeschlossen war. Die K-GmbH, ein bestandsverwaltendes Wohnungsunternehmen, war mittelbar an einer Enkelgesellschaft (E-GmbH) – einer im Wesentlichen konzerninterne Dienstleistung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.2 Betriebsaufspaltung

Tz. 234 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Auch der Fall einer Betriebsaufspaltung allein führte nicht dazu, dass ein Konzern vorliegt. Das ergibt sich aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50; ebenfalls hierzu s Grotherr, IWB Gr 3 F 3, 1489, 1500). Nach Auff von Weber-Grellet (DStR 2009, 557, 558) ergibt sich dies daraus, dass ein einheitliches Unternehmen vorliegt. Die Betriebsaufsp...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.4 Betriebsaufspaltung

Tz. 148 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wes Betriebsgrundlage an eine gew tätige PersGes oder Kap-Ges (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und eine Person oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen idS...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Einheitlicher Betrieb oder zwei getrennte Betriebe

Rn. 140d Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Liegt eine teils gewerbliche und teils landwirtschaftliche Betätigung vor, so sind die beiden Betriebe selbst dann getrennt zu beurteilen, wenn eine zufällige, vorübergehende wirtschaftliche Verbindung zwischen ihnen besteht, die ohne Nachteil für diese Betriebe gelöst werden kann, wenn also jede der beiden Tätigkeiten eingestellt werden k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10. Einbringungsfolgegewinn (§ 23 Abs 6 UmwStG)

Tz. 242 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als Folge der Übernahme des Vermögens aus der Sacheinlage kann sich bei der übernehmenden Gesellschaft ein Gewinn durch Vereinigung von in unterschiedlicher Höhe bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten sowie im Fall der durch den Vermögensübergang begründeten Auflösung von Rückstellungen ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Beispie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Linnarz, Organschaft: Vorzeitige Beendigung des GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund, Bonner Bp-Nachrichten IV 2019, 140; Ott, UmwStR – § 20 UmwStG und Beendigung von Betriebsaufspaltung und Organschaft, Ubg 2019, 129; Walter, Rumpfgeschäftsjahr und Organschaft, GmbH-StB 2019, 311; Schwan, Stliche Aspekte der unterjährigen Beendigung einer ertrags...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Gemeiner Wert als Regelmaßstab der Bewertung

Tz. 10 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im UmwStG idF des SEStEG ist in den §§ 20–23 als Regelbewertung und zugleich betragsmäßige Bewertungsobergrenze für übergehendes Vermögen der Ansatz der gW eingeführt worden (s §§ 20 Abs 2 S 1, 21 Abs 1 S 1, 22 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 UmwStG). Dies gilt nicht nur für diese Einbringungsvorschriften, sondern generell bei den übrigen im UmwStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG kommen als OT auch inl und ausl PersGes iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (MU-Schaften) in Betracht. Der Rechtsform nach können es alle PersGes sein, die unter § 15 Abs 1 Nr 2 EStG fallen, das sind insbes die KG, die OHG, die GbR und die Partenreederei, weiter vergleichbare PersGes ausl Rechts. Wegen der atypischen s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Be- und Verarbeitungsbetriebe

Rn. 54a Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Be- oder Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse erfolgte nur dann im Rahmen eines luf Nebenbetriebs, wenn in diesem überwiegend im eigenen luf Hauptbetrieb erzeugte (Roh-)Stoffe be- oder verarbeitet werden (R 15.5 Abs 3 S 1 Nr 1 EStR 2012 sowie BFH v 07.03.1957, BStBl III 1957, 165; BFH v 27.11.1997, BStBl II 1998, 359 zu einer B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Energieerzeugung durch Wind-, Solar- und Wasserkraft bzw durch ein Blockheizkraftwerk

Rn. 59a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die Verwertung der mittels Wind-, Solar- bzw Wasserkraft erzeugten Energie stellt grundsätzlich eine gewerbliche Betätigung dar, weil insoweit keine planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens erfolgt (R 15.5 Abs 12 S 1 EStR 2012). Dementsprechend kann sie auch nicht im Rahmen eines luf Nebenbetriebs erfolgen, weil Wind-, Solar- un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Personenunternehmen nach dem Ref-Entw zum SEStEG, DB 2006, 1072; Klingebiel, SEStEG (Stand: 12.07.2006) – Umw einer Kö in eine Pers-Ges, DK 2006, 600; Schaflitzl/Widmayer, Die Besteuerung von Umwandlungen nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 8/2006, 36; Nakhai, St-Abzug bei Dividenden an Gesellschaften in anderen EU-Mitgliedstaaten, IWB ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Analogieverbot

Tz. 13 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 IRd StEntlG 1999/2000/2002 v 24.03.1999 (BStBl I 1999, 304) hat der Ges-Geber die Möglichkeiten betrieblicher Umstrukturierungen neu geregelt. Insbes hinsichtlich der Übertragung einzelner WG sind in § 6 Abs 4–6 EStG neue Bestimmungen eingefügt worden. In der Ges-Begr ist klar zum Ausdruck gebracht worden, dass mit dem UmwG und UmwStG ein au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Biedermann, Die Betriebsteilung in der Landwirtschaft, INF 1983, 438; Freudenberg, Betriebsteilungen in der LuF, INF 1989, 177; Märkle, Die Betriebsunterbrechung und der ruhende luf Betrieb in der Ertragsbesteuerung, BB 2002, 17; Suhr, Steuerliche Aspekte bei der Begründung einer Betriebsteilung, AgrB 2022, 134. Verwaltungsanweisungen: OFD Hannover v 25.07.2008, S 2230–168-StO 28...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Betriebsinhaberwechsel

Rz. 651 Erste Voraussetzung ist ein Betriebsinhaberwechsel, dh es muss eine Änderung in der Person desjenigen erfolgen, der über die arbeitsrechtliche Organisations- und Leitungsmacht verfügt.[1099] Für einen Betriebsübergang muss ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit des Betriebs und Betriebsteils unter Wahrung ihrer Identität fortführen.[1100] Maßgeblich für e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Konzern

Tz. 231 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der maßgebliche Konzernbegriff wird idR durch die vom Ges zugelassenen Rechnungslegungsstandards vorgegeben (s § 4h Abs 3 S 4 EStG ; sog hierarchischer Konzern). Dh, ein ggf bestehender handelsbilanzieller Konsolidierungskreis entfaltet unmittelbare stliche Wirkung. Nach § 4h Abs 3 S 4 EStG ist ein Betrieb konzernzugehörig, wenn er mit ander...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ebenroth/Willburger, Die OT-Fähigkeit US-amerikanischer Kap-Ges im dt KSt-Recht, RIW 8/1995 Beil 3; Willburger, Die OT-Fähigkeit unbeschr stpfl Kap-Ges, DStR 1999, 2064; Rieke, Vorteile und Risiken einer kstlichen Organschaft bei Betriebsaufspaltung, INF 2001, 269; Löwenstein/Maier, Organschaft und eingeschränkte Verlustnutzung bei doppelt ansässigen OT, IStR 2002, 185; Meilicke...mehr