Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945. Rn. 351 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Immaterielle WG (zB Pat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Zusammenfassend

Rn. 315 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Zusammenfassend ist die Betriebsaufspaltung nach wie vor ein geeignetes Mittel, die Vorteile von PersGes und KapGes durch Feinsteuerung von Geschäftsführergehältern/Pensionszusagen für in der Betriebs-GmbH tätige Besitz-Gesellschafter und Pachterlöse für passive Besitz-Gesellschafter zu kombinieren (aber s Rn 390). Bei (zu) hohen Nutzungsver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Mittelbare Beherrschung der Besitz-PersGes

Rn. 320h Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nach bisheriger Rspr des BFH reichte für eine Beherrschungsidentität dagegen lange Zeit eine nur mittelbare Mehrheits-Beteiligung der maßgeblichen Personengruppe an der Besitz-PersGes über eine zwischengeschaltete Tochter-KapGes nicht aus, die vorgeschaltete KapGes entfaltete vielmehr Abschirmwirkung und führte zu einem aus dem Trennungspr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Inboundfall

Rn. 317 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Beispiel 2 (Inboundfall): Ein ausländisches "Besitz"-Unternehmen besitzt in Deutschland ein Fabrikgrundstück und ist gleichzeitig beherrschender Gesellschafter einer deutschen KapGes, die ihr Gewerbe auf dem dem ausländischen Unternehmen gehörenden Grundstück betreibt und hierfür an das ausländische Unternehmen eine Pacht zahlt. Ist das aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rechtsformen

Rn. 302a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Nach beteiligten Rechtsformen (ohne Bedeutung für die Rechtsfolgen einer Betriebsaufspaltung) unterscheidet manmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Steuerliche Vor- und Nachteile

Rn. 312 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Die steuerlichen Folgen der echten (wegen der Begriffe echt und unecht s Rn 302 zu (1) und (2)) Betriebsaufspaltung im Vergleich zum Einheitsunternehmen (100 % PersGes oder 100 % KapGes) sind zT vorteilhaft (aber weniger seit dem Wegfall von VSt und GewkapSt), zT nachteilig. Bei der unechten Betriebsaufspaltung überwiegen die Nachteile, da b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stahl, Betriebsaufgabe und -unterbrechung, KÖSDI 2006, 15 125; Zapf, Grunderwerbsteuerneutrale Beendigung einer Betriebsaufspaltung, NWB 2021, 545. Rn. 400 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Betriebsaufspaltung endet durchmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verschmelzung

Rn. 401 Stand: EL 131 – ET: 10/2018 Denkbare Anlässe zu einer Verschmelzung weg von der Betriebsaufspaltung können zB sein ein drohendes Ende der personellen Verflechtung und damit der Betriebsaufspaltung, ohne willentliche Entscheidung der Beteiligten infolge Erbgangs dann, wenn keine Einheits-Betriebsaufspaltung vorliegt, sondern die Anteile an Besitz- und Betriebsgesellscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Besitz-PersGes und Betriebs-PersGes

Rn. 389a Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Ab s Rn 390 beschränkt sich die Betrachtung auf die klassische Kombination Besitz-PersGes und Betriebs-KapGes. Ist die Betriebsgesellschaft eine PersGes (diese muss selbst einen Gewerbebetrieb unterhalten, s Rn 302 zu (9)), der die wesentliche Betriebsgrundlage von einermehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Arbeitsrecht

Rn. 311 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mitbestimmungs- und betriebsverfassungsrechtliche Gründe können für die Betriebsaufspaltung sprechen. Die Aufspaltung unterliegt idR nicht der Mitbestimmung, vgl Weimar/Alfes, BB 1993, 783. Zur Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften vgl Küting, DStR 1987, 347 und Hoyningen/Huene, BB 1987, 999. Die Betriebsaufspaltung ist eine sozi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zivilrechtliche Aspekte

Rn. 310 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Vorab s Rn 300 vorletzter Absatz. Die beschränkte Haftung einer KapGes als Betriebsfirma bietet die Möglichkeit, zivilrechtlich das gesamte wertvolle AV der betrieblichen Haftung (Kredithaftung, insb Produzentenhaftung) zu entziehen. Dem ist aus Erfahrung der Praxis hinsichtlich der Kredithaftung entgegenzuhalten, dass diese Wirkung oft zT d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Personelle Verflechtung von Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft

Schrifttum (vor 1996 nur auszugsweise): Weber-Grellet, Konsequenzen von Vetorecht und Stimmrechtsausschluss bei den personellen Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung, DStR 1984, 618; Salje, Einstimmigkeitsprinzip als Gestaltungsmöglichkeit bei der Betriebsaufspaltung aus einkommen- und gewerbesteuerlicher Sicht, GmbH-Rdsch 1988, 196; Unverricht, Beweisanzeichen für die Anna...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Sachliche Verflechtung von Besitz- und Betriebsunternehmen

Schrifttum: Pollmann, Die wesentliche Betriebsgrundlage iRd Betriebsaufspaltung, DB 1988, 723; Jestädt, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 223; Söffing, Die sachliche Verflechtung iRd Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 503; Pollmann, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, NWB 1991, F 3 7935; Binz/Sorg, Die "wesentliche Betriebsgrundlage" im Ertragste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unbebauter Grundbesitz

Rn. 340 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Für verpachtete (oder im Erbbaurecht überlassene, s nachfolgend) unbebaute Grundstücke gilt, dass sie keine wesentliche Betriebsgrundlage sind, es sei denn, dass sie nach ihrer Lage, zB als Lagerplatz im Funktionszusammenhang mit anderen Betriebsgrundstücken (vgl Kempermann, FR 1993, 595) oder wegen Bodenschätzen der Betriebsgesellschaft ihr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Strahl, Gesamtplanbetrachtung bei Einbringungsvorgängen? Zugleich Anmerkung zum BFH-Urteil v 29.11.2017, I R 7/16, NWB 2018, 2172; Zapf, Grunderwerbsteuerneutrale Beendigung einer Betriebsaufspaltung, NWB 2021, 545. Rn. 416 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach § 123 Abs 3 UmwG iVm § 124 Abs 1 UmwG und den §§ 152ff UmwG können Einzelkaufleute, die in das HR eingetragen sind, ihr Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Mittelbare Beherrschung der Betriebs-GmbH

Rn. 320g Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beherrscht die die Besitz-PersGes beherrschende Personengruppe die Betriebs-GmbH nur mittelbar über eine zwischengeschaltete GmbH, reicht dies für die personelle Verflechtung zur Entstehung einer Betriebsaufspaltung aus: BFH vom 29.11.2017, BStBl II 2018, 426 Rz 47–48; BFH vom 29.11.2007, BStBl II 2008, 471 Leitsatz 2 und II.2.d. der Begrü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Voraussetzungen und Fälle der Beherrschung der Besitz-PersGes durch die maßgebliche Personengruppe

Rn. 320a Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Wegen der Fälle nicht vorliegender Beherrschung der Besitzgesellschaft durch die maßgebende Personengruppe nachfolgend s Rn 321. Grundsätzlich beruht das Vorliegen einer personellen Verflechtung infolge von "Beherrschung" auf den rechtlichen Vereinbarungen, die die geltenden gesellschaftsrechtlichen Regeln über das Zustandekommen und Umsetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mindermann/Lukas, Gewinnerzielungsabsicht bei Betriebsaufspaltung, Steuerliche und betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, NWB 2019, 2855; Kühn, Ermittlung der angemessenen Nutzungsvergütung im Rahmen der Betriebsaufspaltung, BBK 2022, 427.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Immaterielle WG

Schrifttum: Schulze zur Wiesche, Freiberufliche Tätigkeit und Betriebsaufspaltung, DStZ 2018, 472; Korn, Betriebsaufspaltung durch Verpachtung des Mandantenstamms, BeSt 2018 Nr 3, 25; Sanden, Zur bilanziellen Einordnung von Kundenstämmen – Geschäftswertbildender Faktor, immaterielles WG oder persönliche Eigenschaft?, DB 2022, 2945. Rn. 351 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Immaterielle...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Outboundfall

Rn. 316 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Beispiel 1 (Outboundfall): Der inländische StPfl A mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland bzw eine inländische vermögensverwaltende PersGes oder Stiftung hält sämtliche Anteile an der niederländischen A-BV. Er/sie überlässt ihr ein dort belegenes Grundstück, das für die A-BV eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellt. Für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Umwandlungssteuergesetz

Rn. 412 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Verschmelzung der GmbH & Co KG auf die Betriebs-GmbH gilt steuerlich als Betriebseinbringung iSd §§ 20–23 UmwStG. Das infolge Betriebsaufspaltung gewerbliche Betriebsunternehmen kann nach § 20 Abs 1 UmwStG Gegenstand einer Betriebseinbringung sein: BFH BStBl II 2001, 321. Die von § 20 UmwStG geforderte Voraussetzung, dass ein "Betrieb" ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Warendarlehen

Rn. 387 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Bei der echten Betriebsaufspaltung werden beim Verpächter Vorräte vorhanden sein. Diese können an den Pächter verkauft werden mit Rückkaufsklausel o aber auch als sog Warendarlehen (Nachrangdarlehen gemäß § 39 Abs 1 Nr 5, Abs 5 InsO) mit der Verpflichtung überlassen werden, bei Vertragsende den gleichen Bestand nach Art, Größe sowie Zusamme...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Einheitlicher Betrieb oder zwei getrennte Betriebe

Rn. 140d Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Liegt eine teils gewerbliche und teils landwirtschaftliche Betätigung vor, so sind die beiden Betriebe selbst dann getrennt zu beurteilen, wenn eine zufällige, vorübergehende wirtschaftliche Verbindung zwischen ihnen besteht, die ohne Nachteil für diese Betriebe gelöst werden kann, wenn also jede der beiden Tätigkeiten eingestellt werden k...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Mittelbare Beteiligungen an Besitz-PersGes bzw Betriebs-KapGes über zwischengeschaltete KapGes

da) Mittelbare Beherrschung der Betriebs-GmbH Rn. 320g Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Beherrscht die die Besitz-PersGes beherrschende Personengruppe die Betriebs-GmbH nur mittelbar über eine zwischengeschaltete GmbH, reicht dies für die personelle Verflechtung zur Entstehung einer Betriebsaufspaltung aus: BFH vom 29.11.2017, BStBl II 2018, 426 Rz 47–48; BFH vom 29.11.2007, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Verschmelzung der Betriebs-KapGes in Form der GmbH auf die Besitz-PersGes in Form der GmbH & Co KG nach §§ 3–10 UmwStG bzw auf ein Besitzeinzelunternehmen

aa) Umwandlungsgesetz Rn. 402 Stand: EL 131 – ET: 10/2018 Es handelt sich um eine Verschmelzung unter Aufnahme (§ 2 Nr 1 UmwG), weil die Gesellschaft, auf die verschmolzen werden soll, bereits besteht. Bei der Verschmelzung auf einen schon bestehenden Rechtsträger wird das gesamte Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung übertragen, wobei den A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) UmwStG nF/UmwStErlass 2011

aba) Verwaltungsanweisungen: BMF v 11.11.2011, BStBl I 2011, 1314 (UmwStErlass 2011). Rn. 403 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das UmwStG idF SEStEG (anzuwenden ab dem 13.12.2006) hat das Regelungskonzept der §§ 3–10 UmwStG in seiner systematischen Struktur nicht verändert, infolge der Europäisierung wurden jedoch technische Änderungen notwendig, die ggf hohe Liquiditätsbelastungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sonstige materielle WG

Rn. 350 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Hierzu bringt Biergans, NWB F 18, 2849 folgendes, mE zutreffendes Bsp für eine unzweifelhaft wesentliche Betriebsgrundlage: Beispiel: "Eine ‚Ein-Mann-GmbH’ betreibt einen Kranverleih. Der einzige Spezialkran im Wert von 2 Mio befindet sich im Eigentum des Gesellschafters und ist von diesem an die Gesellschaft verpachtet worden. Ansonsten ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Darlehen/Dienstleistungen

Rn. 352 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Bloße Darlehensgewährungen oder Dienstleistungen sind keine wesentlichen Betriebsgrundlagen und begründen daher auch keine sachliche Verflechtung. Zu Dienstleistungen s BFH vom 26.01.1989, BStBl II 1989, 455 zu 2.b. und Wacker in Schmidt, § 15 EStG Rz 816, 41. Aufl); aA Fichtelmann, GmbHR 2006, 345, 349). Zu Darlehen s BFH vom 09.07.2019, BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Darlehen

Rn. 385a Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Wegen der Zugehörigkeit der Darlehen an die Betriebs-KapGes zum BV bzw zum Sonder-BV II beim Besitzunternehmen s Rn 363 u FG Ha v 28.11.2006, EFG 2007, 761; BFH BStBl II 2006, 618; 2001, 335: Ja bei fehlender Fremdüblichkeit u Wesentlichkeit für Betriebs-KapGes, weil gesellschaftsrechtlich veranlasst (zum Begriff "gesellschaftsrechtlich ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Aktivierung des zukünftigen Gewinnanspruchs aus der Betriebs-KapGes ab 2001

Rn. 384 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Der EuGH v 27.06.1996 u 10.07.1997, DB 1994, 1868 u DB 1997, 1513 (Tomberger I + II) hat die phasengleiche Aktivierung des Dividendenausschüttungsanspruchs daran gebunden, dass deckungsgleiche Geschäftsjahre vorliegen, und hat ohne vorherige Feststellung des JA der Tochter-KapGes und Vorliegen eines Gewinnverwendungsbeschlusses eine zeitkon...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine nur faktische Beherrschung der Betriebs-KapGes

Rn. 320f Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Nur in Ausnahmefällen ist bei fehlender Stimmrechtsmehrheit der "maßgeblichen Personengruppe" die Beherrschung des Betriebsunternehmens lt BFH allein aufgrund einer tatsächlichen (faktischen) Machtstellung der Besitzgesellschafter anzunehmen: BFH BStBl II 1997, 437; 1987, 28; 1976, 750 mit Bestätigung zu BFH BStBl II 1982, 476; 1972, 63; 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Verschmelzung der Betriebs-KapGes auf ein Besitzeinzelunternehmen

Schrifttum: Bisle, Umwandlung einer GmbH in ein Einzelunternehmen, NWB 2017, 2137. Rn. 405 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach dem UmwG ist die Verschmelzung (zur Aufnahme) zulässig, wenn die natürliche Person alleiniger Gesellschafter der GmbH ist (§ 120 UmwG). Erforderlich ist ein notarieller Verschmelzungsvertrag, der zwischen der GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, und ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Anteile/Darlehen an der/die Betriebs-KapGes u deren Abschreibung

a) Anteile Rn. 385 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Wegen der Zugehörigkeit der Anteile zum notwendigen BV des Einzel-Besitzunternehmens bzw analog zum notwendigen Sonder-BV II der Besitz-PersGes zB s BFH v 12.06.2013, BStBl II 2013, 907 (dazu s Prinz, DB 2013, 1218) u BFH v 04.07.2007, BStBl II 2007, 772. Der BFH qualifiziert in seinem Urt v 12.06.2013, aaO, auch eine Minderheitsbe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Merkmalsübertragung bei InvZul u FördGG

Rn. 388 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Der BFH hat zu § 2 S 1 Nr 1 InvZulG 1991 und § 1 Abs 1 S 1 FördGG entschieden, dass ein WG auch dann zum AV einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören kann, wenn es im Rahmen einer Betriebsaufspaltung mit betriebsvermögensmäßiger Verflechtung von dem investierenden Besitz­unternehmen außerhalb des Fördergebiets an das Betriebsunternehmen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Aus Sicht des Besitzunternehmens

Rn. 391 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ist die Betriebsgesellschaft eine PersGes, s Rn 389a. Übersteigt die von der Betriebs-KapGes gezahlte Pacht das Angemessene, liegt bei dem Besitzunternehmen insofern statt Pachteinnahmen ein vGA-Zufluss iSv § 8 Abs 3 S 2 KStG vor (Umqualifizierung), analog s Rn 48. Erfolgt die Nutzungsüberlassung zu fremdüblichen Pachtkonditionen, erzielt das...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Keine Aktivierung der angemessenen Pensionsanwartschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers der Betriebs-GmbH im Besitz-Einzelunternehmen o im Sonder-BV, ebenso nicht einer – selbst wenn als vGA einzustufenden – Anwartschaft auf Hinterbliebenenversorgung

Rn. 386 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Der BFH v 23.03.2011, BStBl II 2012, 188 hat zum Fall einer angemessenen Pensionsanwartschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers der Betriebs-GmbH, dessen Anteile an der GmbH zum notwendigen BV des Besitzeinzelunternehmens des Begünstigten gehören, u einer im gleichen Fall unstrittig als vGA (50 % des Gesamtwertes der Zusageverpflichtung) an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Beendigung des Pachtvertrags/Schrumpfungsmodell

Rn. 426 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Hierzu s Rn 302 zu (5). Endet die Betriebsaufspaltung mit Ablauf des Pachtvertrags und gibt die Betriebs-KapGes gemäß vertraglicher Vereinbarung die gepachteten WG zurück, so ist dieser Vorgang an sich erfolgsneutral (evtl Auswirkungen aus Ausbuchung betreffend den Substanzerneuerungsanspruch, s Rn 381 Bsp; wegen der Haftung gemäß § 613a BGB...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Nicht bereits ohnehin (teil-)gewerblich tätig

Rn. 172 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei einer bereits ohnehin (teil-)gewerblich tätigen PersGes würde die Fiktion des § 15 Abs 3 Nr 2 EStG leer laufen, da die Tätigkeit einer solchen PersGes stets in ihrer Gesamtheit als gewerblich zu beurteilen (s Rn 162) und sie somit unter Abs 3 Nr 1 zu subsumieren ist. Auch die Besitzunternehmung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist som...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Betriebsverpachtung im Ganzen durch Personen- bzw Erbengemeinschaft, DStR 1975, 604; Wendt, Veräußerung, Verpachtung und Aufgabe des Betriebs im Ertrags- und Umsatzsteuerrecht, StKongRep 1976, 173; Gamm, Betriebsaufgabe bei Verpachtung – Besteuerung des Geschäftswerts?, DStR 1982, 623; Anzler, Einkommensteuerliche Folgen der Übertragung eines verpachteten Betriebs, FR ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schulze zur Wiesche, Betriebsaufspaltung: Umfang von BV und Sonder-BV der Besitzgesellschaft, StB 2006, 55. Rn. 361 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Zu unterscheiden ist zwischen Besitz-Einzelunternehmen und Besitz-PersGes: s BFH v 20.04.2005, X R 58/04, BFH/NV 2005, 1774.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anteile

Rn. 385 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Wegen der Zugehörigkeit der Anteile zum notwendigen BV des Einzel-Besitzunternehmens bzw analog zum notwendigen Sonder-BV II der Besitz-PersGes zB s BFH v 12.06.2013, BStBl II 2013, 907 (dazu s Prinz, DB 2013, 1218) u BFH v 04.07.2007, BStBl II 2007, 772. Der BFH qualifiziert in seinem Urt v 12.06.2013, aaO, auch eine Minderheitsbeteiligung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Ausgliederung des Besitzeinzelunternehmens auf die Betriebs-GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten gemäß § 20 UmwStG

Schrifttum: Strahl, Gesamtplanbetrachtung bei Einbringungsvorgängen? Zugleich Anmerkung zum BFH-Urteil v 29.11.2017, I R 7/16, NWB 2018, 2172; Zapf, Grunderwerbsteuerneutrale Beendigung einer Betriebsaufspaltung, NWB 2021, 545. Rn. 416 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Nach § 123 Abs 3 UmwG iVm § 124 Abs 1 UmwG und den §§ 152ff UmwG können Einzelkaufleute, die in das HR eingetragen si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Gewinnermittlung

1. Un-/angemessener Pachtzins, verbilligte oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung/nachträglicher Pachtverzicht Schrifttum: Mindermann/Lukas, Gewinnerzielungsabsicht bei Betriebsaufspaltung, Steuerliche und betriebswirtschaftliche Voraussetzungen, NWB 2019, 2855; Kühn, Ermittlung der angemessenen Nutzungsvergütung im Rahmen der Betriebsaufspaltung, BBK 2022, 427. a) Besitz-PersG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzugsfähigkeit der Geschäftsführergehälter und der Pensionsrückstellungen bei der Betriebs-KapGes/vGA-Aspekte

Rn. 395 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Zum anderen führt das Stichwort "Gewinnermittlung" zur Frage der Abzugsfähigkeit der Geschäftsführergehälter bei der Betriebs-KapGes. Im Gegensatz zur GmbH & Co KG, wo das Geschäftsführergehalt dem gewerblichen Gewinn der Mitunternehmerschaft zuzurechnen ist (s Rn 48), ist das bei der Betriebsaufspaltung nicht der Fall, weil wegen fehlenden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufbauten der Betriebs-GmbH auf dem Grundstück des Besitzunternehmens

Rn. 382 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Hierzu hat der BFH v 07.10.1997, GmbHR 1998, 846 festgestellt, dass die Aufbauten bis zum Pachtende der GmbH zuzurechnen und auch von dieser zu bilanzieren seien, wenn die GmbH die Bauten während der gesamten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nutzen durfte und auch tatsächlich genutzt hat. Im Urteilsfall verpachtete eine GbR an eine Betrie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG

Rn. 397 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Besitzunternehmen, die ihr AV an eine Betriebs-KapGes verpachtet haben und wegen Betriebsaufspaltung gewerblich tätig sind, sind nicht verpflichtet, durchgängig korrespondierend zu bilanzieren und ihren Gewinn aufgrund BV-Vergleichs gemäß § 4 Abs 1 EStG zu ermitteln; sie können vielmehr in Ausübung des Wahlrechts den Gewinn nach § 4 Abs 3 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Umwandlungsgesetz

Rn. 411 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Ist das Besitzunternehmen eine GmbH & Co KG, kann diese auf die Betriebs-KapGes verschmolzen werden (§§ 2ff, 39 ff, 46 ff, 53, 55 UmwG). Die formellen Voraussetzungen sind in §§ 2ff UmwG geregelt und die materiell wichtigen in den §§ 46ff, 53, 55 UmwG. Wegen der erforderlichen zivilrechtlichen Formalien analog s Rn 402. Zu beachten ist, dass ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Korn, KÖSDI 2002, 13 422, 13 426ff. Verwaltungsanweisungen: BMF v 21.02.2002, BStBl I 2002, 262. Rn. 380 Stand: EL 114 – ET: 02/2016 Unter dem Stichwort "besondere Bilanzierungsfragen" ist einzugehen auf die Aspekte der Bilanzierung des Pachtvermögens und von Substanzerhaltungsansprüchen, von Gewinnansprüchen aus der Betriebs-KapGes sowie von Darlehen bzw speziell (Sachwert-)Dar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Existenz eines Nur-Betriebsgesellschafters

Rn. 320d Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ein Nur-Betriebsgesellschafter verhindert, auch bei Vereinbarung des Einstimmigkeitsprinzips in der GmbH (zum Einstimmigkeitsprinzip bei der Besitz-PersGes s Rn 320a, 321 zu (4) sowie BFH vom 28.05 2020, BStBl II 2020, 710), eine personelle Verflechtung nicht, wenn sich der zwischen Betriebs-GmbH und Besitzgesellschaft geschlossene Mietvert...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fälle der Beherrschung der Betriebs-KapGes durch die maßgebliche Personengruppe

Rn. 320b Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Vorbemerkung Bei der Betriebs-GmbH muss die "Personengruppe", die die Besitz-PersGes beherrscht, auch nur über eine einfache, nicht eine 75 %ige qualifizierte Mehrheit verfügen, weil die einfache Mehrheit für die Beherrschung gemäß § 47 Abs 1 GmbHG ausreichend ist (wenn dies nicht gesellschaftsvertraglich zugunsten eines qualifizierten Mehr...mehr