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Aktuelle FG-Rechtsprechung rund um die GmbH (GmbHStB 202 ... / f) Betriebsaufspaltung, wenn sowohl Besitz- als auch Betriebsgesellschaft in der Rechtsform des eingetragenen Vereins tätig sind

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Wenn sowohl die potentielle Betriebsgesellschaft als auch die potentielle Besitzgesellschaft in der Rechtsform des eingetragenen Vereins betrieben werden, liegt eine für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung nur vor, wenn die potentielle Besitzgesellschaft selbst ihren geschäftlichen Betätigungswillen in der potentiellen Betriebsgesellschaft durchsetzen kann. Dies erfordert, dass die potentielle Besitzgesellschaft in der Mitgliederversammlung der potentiellen Betriebsgesellschaft über mehr als 50 % der Stimmrechte verfügt. Daran fehlt es jedenfalls, wenn die potentielle Besitzgesellschaft selbst gar nicht Vereinsmitglied der potentiellen Betriebsgesellschaft ist.

FG Hamburg v. 8.4.2025 – 5 K 103/24

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