Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.2.3 Betriebsaufspaltung

Auch bei einer Betriebsaufspaltung stellt sich die Frage, ob entsprechende Einkünfte unter Art. 7 OECD-MA bzw. des jeweiligen DBA fallen. Praxis-Beispiel Betriebsaufspaltung Der Schweizer C ist Gesellschafter und Geschäftsführer der Freiburger C GmbH. Er vermietet der GmbH Produktionsgebäude. Die GmbH schüttet jährlich Dividenden an C aus. Nach innerstaatlichem Recht liegt eine...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 3.2 Probleme aus den Gewerblichkeitsfiktionen des nationalen Steuerrechts

Während bei einer originären gewerblichen Tätigkeit z. B. eines Produktionsbetriebs kein Konflikt mit dem ausländischen Staat hinsichtlich der Anwendung des Artikels bestehen dürfte, sind diese Probleme bei den Gewerblichkeitsfiktionen des nationalen Rechts absehbar. Nach der Rechtsprechung[1] und Verwaltungsauffassung[2] kann die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 1. Übersicht über die Detailprobleme der Betriebstättenbesteuerung

Im Einzelnen ergibt sich folgendes Prüfschema:mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsaufspaltung, grenzü... / Literaturtipps

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsaufspaltung, grenzüberschreitend – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Grundsätzlich stellt die Verwaltung eigenen Vermögens und seine Nutzung im Wege der Vermietung oder Verpachtung keine gewerbliche Tätigkeit dar. Überlässt ein Unternehmen (Besitzunternehmer) einem gewerblich tätigen Betriebsunternehmen (Betriebsgesellschaft) eine für dieses funktional wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung und kann er seinen einhe...mehr

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Betriebsaufspaltung, grenzü... / 3 Hinweise

Die Betriebsaufspaltung führt zur Qualifizierung der Mieteinnahmen sowie der Erträge aus der Beteiligung an der Betriebsgesellschaft als gewerbliche Einkünfte. Die hieraus resultierende Gewerbesteuermehrbelastung ist bei natürlichen Personen aufgrund der Ermäßigung des § 35 EStG zu relativieren. Die steuerliche Behandlung beim Wegfall der Betriebsaufspaltung stellt sich als p...mehr

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Betriebsaufspaltung, grenzü... / 2 Inhalt

Die Besonderheit der Betriebsaufspaltung besteht darin, dass sie keine direkte Rechtsgrundlage hat. Vielmehr handelt es sich um eine durch die Rechtsprechung konstruierte Rechtsfigur. Sie beruht auf der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes und des Bundesfinanzhofes und der Auslegung durch die Finanzverwaltung. Die Anwendung der Grundsätze der Betriebsaufspaltung im grenzübers...mehr

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Betriebsaufspaltung, grenzü... / 1 Systematische Einordnung

Grundsätzlich stellt die Verwaltung eigenen Vermögens und seine Nutzung im Wege der Vermietung oder Verpachtung keine gewerbliche Tätigkeit dar. Überlässt ein Unternehmen (Besitzunternehmer) einem gewerblich tätigen Betriebsunternehmen (Betriebsgesellschaft) eine für dieses funktional wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung und kann er seinen einheitlichen geschäftlichen Be...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundvermögen (Grundstücksg... / 3 Praxisfragen

In der Praxis sind zwei Tatbestände besonders wichtig. Es sind dies die Regelung über Grundstücksgesellschaften und des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG. Bei der Regelung über Grundstücksgesellschaften in den DBA, Art. 13 Abs. 4 OECD-MA, ist zu beachten, dass das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Gesellschafters bei Veräußerung der Anteile nur gilt, wenn sich der...mehr

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Anhang zu § 8: ABC des internationalen Steuerrechts

Abgeltungswirkung Abzugsmethode Advanced Pricing Agreement (APA) Aktivitätsklausel (AStG) Aktivitätsklausel (DBA) Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Anzeigepflichten (Steuergestaltungen) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Bandbreiten Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) BEPS Beschränkte Steuerpflicht Betriebsaufspaltu...mehr

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Personengesellschaft (allge... / 3 Praxisfragen

Bei der Frage, ob es sich bei den Einkünften aus der Personengesellschaft um gewerbliche Einkünfte handelt, ist zwischen nationalem Recht und DBA-Recht zu unterscheiden. Die atypische stille Gesellschaft ist Mitunternehmerschaft; das Besteuerungsrecht richtet sich entsprechend Art. 7 OECD-MA nach dem Betriebsstättenprinzip.[1] Soweit die atypische stille Gesellschaft Betrieb...mehr

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ABC des internationalen Steuerrechts

Abfindungen (Arbeitnehmer) Abgeltungswirkung Aktivitätsklausel (DBA) Andere Einkünfte Anrechnungsmethode Ansässigkeit Anzeigepflichten, international Arbeitgeber (inländischer, ausländischer) Arbeitnehmer-Entsendung Arbeitnehmer (LSt) Arbeitnehmer-Überlassung Aufsichtsratsmitglieder (DBA/Steuerabzug) Ausgleichsposten i. S. d. § 4g EStG Auskunftsverkehr Ausländische Einkünfte Auslandstätigk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Standardisierte Dokumentation oder Struktur, Abs. 1 Nr. 2

Rz. 23 Nach § 138e Abs. 1 Nr. 2 AO liegt ein Kennzeichen vor, das unter den Voraussetzungen des Main Purpose Tests zu einer mitteilungspflichtigen Steuergestaltung führt, wenn eine standardisierte Dokumentation verfügbar ist oder eine standardisierte Struktur der Gestaltung vorliegt. Dieses Kennzeichen soll Gestaltungen erfassen, die ohne wesentliche Änderungen in einer Mehr...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsübergang: Beteiligu... / 1 Die Rechtsstellung des Betriebsrats

Im Hinblick auf die Rechtsstellung des Betriebsrats nach einem Betriebsübergang ist zu unterscheiden, ob der Betrieb seine Identität behält oder sie nach Betriebsübergang verliert. Bei Fortbestand der Identität des Betriebs tritt der neue Betriebsinhaber auch betriebsverfassungsrechtlich in die Arbeitgeberstellung des alten Inhabers ein. Rechtskräftig festgestellte Verpflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verhältnis zu anderen Einkunftsarten

Rn. 26 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Einkünfte aus KapVerm nach § 20 EStG sind wegen § 20 Abs 8 EStG gegenüber den anderen Einkunftsarten, zB Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus VuV (zB bei der sogenannten Betriebsaufspaltung, s § 15 Rn 314 (Bitz), unechte Betriebsaufspaltung) subsidiär. Verhältnis zu Gewinneinkünften Für die Annahme eines Gewerbebetriebes bedarf ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu § 264c HGB: Steue... / 1. Bedeutung für die laufende Besteuerung und aperiodische Vorgänge

Rz. 9 [Autor/Zitation] Voraussetzung für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft ist, dass die Gesellschaft gewerbliche Einkünfte erzielt und deren Gesellschafter als Mitunternehmer zu qualifizieren sind. Die Qualifikation eines Gesellschafters als Mitunternehmer entscheidet darüber, ob der Gesellschafter mit seiner Beteiligung an der (originär gewerblichen, da gewerblich tä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 3.4 Dienen der Tätigkeit eines Unternehmens (§ 12 Abs. 1 Halbsatz 2 AO)

Rz. 35 Die Geschäftseinrichtung oder Anlage muss der Tätigkeit des Unternehmens dienen. Dieses Dienen muss – was sich nicht aus § 12 AO ergibt, sondern von der Rspr. entwickelt worden ist- unmittelbar und von einer gewissen Dauer, also nicht nur vorübergehend, sein. Ein Unternehmen ist die selbstständige Ausübung einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.2 Beginn der Außenprüfung

Rz. 72 Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird nach Abs. 4 durch den Beginn der Außenprüfung gehemmt. Allgemein zum Beginn der Außenprüfung s. § 198 AO Rz. 2. Ist mit einer Außenprüfung begonnen, so läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, bevor die aufgrund der Außenprüfung erlassenen Steuerbescheide bestandskräftig geworden sind. Das gilt auch, wenn die Bescheide angefochten we...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft im E... / 4.2.1 Abfärbetheorie

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, einer KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ausübt oder gewerbliche Einkünfte i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bezieht. Dies gilt unabhängig d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Praxisveräußerung, Praxisau... / 6 Praxisaufspaltung

Überlässt ein Freiberufler einer von ihm beherrschten Kapitalgesellschaft ein der selbstständigen Arbeit zuzuordnendes Betriebsvermögen, wird dieses Betriebsvermögen zu gewerblichem Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens im Rahmen eine Betriebsaufspaltung. Die Kapitalgesellschaft ist ein Gewerbebetrieb kraft Rechtsform. Der gewerbliche Charakter der Betriebsgesellschaft b...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / VI. Rückstellung für Mehrsteuern auf Grund einer Außenprüfung (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB)

Bei einer Klinik in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG fand in den Jahren 2015 und 2016 eine Betriebsprüfung für die VZ 2011 bis 2013 statt. Die Prüfer ermittelten u.a. USt-Erhöhungen in den Jahren 2011 bis 2013, die zu Mehrsteuern führten. Hierfür wurden Rückstellungen für dieselben Jahre angesetzt. Das FG Münster entschied, dass Rückstellungen für Steuernachforderungen aus ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pensionszusage an Gesellsch... / 1 Probezeit im Grenzbereich der betrieblichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Veranlassung

Die mit einer Versorgungszusage zugunsten des GGF aufgrund der Rückstellungsbildung einhergehende Gewinnminderung ist nur dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn diese betrieblich und nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst ist. Eine gesellschaftsrechtliche Veranlassung der Zusage ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem GGF oder einer diesem nahe...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 9 Haftung bei Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz

Der Steuerberater darf grundsätzlich keine rechtliche Beratung erbringen. Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besorgt Rechtsangelegenheiten, wer eine Tätigkeit ausübt, die das Ziel verfolgt und geeignet ist, konkrete fremde Rechte zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten. Zur Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubni...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.6 Beweislast

Nach allgemeinen Regeln der ZPO trägt jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der für sie günstigen Rechtsvorschrift. Auch im Prozess gegen den Steuerberater wegen Regresses muss daher der geschädigte Mandant alle seinen Schadensersatzanspruch begründenden Tatsachen, wie Zustandekommen eines Beratervertrags, Mandatsinhalt und -umfang, Pflichtverletzu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind.[1] Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[2] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pfl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinnermittlung nach EStG / 2.4.4.4 Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 11 EStG

Rz. 148 Durch das Gesetz v. 22.12.2003[1] ist in § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG eine neue Nr. 11 eingefügt worden. Danach sind Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften zur Verwendung in Betrieben in tatsächlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, de...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umwandlung einer Kapitalges... / 13.5 Steuerliche Behandlung der verbleibenden Anteilseigner

Es gilt Folgendes: Abbildung 17 Für die im Rückbeziehungszeitraum erfolgten Zahlungen an verbleibende Anteilseigner gilt die Rückbeziehung nach § 2 Abs. 1 UmwStG in vollem Umfang. Im Rückbeziehungszeitraum gezahlte Vergütungen an den Gesellschafter für die Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft (Arbeitslohn oder Honorar); die Hingabe von Darlehen (an den Gesellschafter bezahlte Zi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / c) Nachfolgende Prüfung des Vorliegens einer Entnahme

Des Weiteren muss geprüft werden, inwieweit im Anschluss an den "Anteilstausch" eine Gewinnrealisierung durch eine gem. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewertende Entnahme (§ 4 Abs. 1 S. 2 EStG) der i.R.d. Umwandlung neu zugeteilten ("eingetauschten") GmbH-Anteile aus dem Sonder-BV II des Gesellschafters eingetreten ist.[38] Entscheidend für die Entnahme ist, ob di...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / V. Fazit

Dieser Beitrag hat sich mit der Frage beschäftigt, ob ein qualifizierter Anteilstausch im steuerlichen Sonder-BV ertragsteuerneutral möglich ist. Der Verfasser kommt zu folgendem Ergebnis: Ein qualifizierter Anteilstausch nach § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG ist auf Antrag ertragsteuerneutral zu Buchwerten auch im steuerlichen Sonder-BV möglich. Die i.R.d. Anteilstauschs erhaltenen Ant...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / 2. Problemstellung

In der derzeitigen Struktur liegt eine steuerliche Betriebsaufspaltung vor. In dieser typischen Konstellation hat das Betriebsunternehmen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (OpCo-GmbH), während das Besitzunternehmen eine Personengesellschaft (GmbH & Co. KG) mit einer natürlichen Person als Gesellschafter ist.[6] Die zur Begründung einer Betriebsaufspaltung erforderliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / a) Voraussetzungen des § 1 UmwStG

Die Anteile an der OpCo-GmbH befinden sich im steuerlichen Sonder-BV II der GmbH & Co. KG (Besitzgesellschaft im Rahmen einer steuerlichen Betriebsaufspaltung).[15] Der sachliche Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes nach § 1 Abs. 3 Nr. 5 UmwStG ist damit eröffnet. Auch der persönliche Anwendungsbereich des Umwandlungssteuergesetzes ist nach § 1 Abs. 4 UmwStG erfüll...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / d) Hilfsweise ist die Steuerverstrickung der erhaltenen Anteile auch über die Bildung von gewillkürtem Sonder-BV möglich

Vor dem Hintergrund, dass der BFH in dem Urteil vom 28.5.2020 (IV R 17/17) [42] offengelassen hat, ob im Rahmen eines Anteilstausches im steuerlichen Sonder-BV hilfsweise auch die Behandlung als gewillkürtes Sonder-BV II möglich ist, weil die Beteiligungen im Streitfall ohnehin als Privatvermögen behandelt wurden, ist bei einem Anteilstausch im steuerlichen Sonder-BV besonder...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / [Ohne Titel]

Dipl.-Betriebswirt (FH) Paul Hannweber, LL.M., StB[*] Im Rahmen der Umstrukturierung mittelständischer Unternehmen kann es zielführend sein, einen qualifizierten Anteilstausch i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 2 UmwStG im steuerlichen Sonderbetriebsvermögen durchzuführen. Es stellt sich hierbei eine Vielzahl von Rechtsfragen, die bis jetzt – soweit ersichtlich – in der Rechtsprechung und...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der qualifizierte Anteilsta... / I. Einleitung

Mittelständische Personengesellschaften sind häufig in der Rechtsform der typischen GmbH & Co. KG organisiert.[1] Auch die Rechtsform der GmbH ist im Mittelstand eine besonders beliebte Rechtsform. Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung werden die beiden Rechtsformen miteinander kombiniert, so dass das grundbesitzhaltende Besitzunternehmen die Rechtsform einer Personengesellschaft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2.5 Einmann-GmbH & Co.

Rz. 13 Die Gestaltungsmöglichkeiten bei der GmbH & Co. i. e. S. gehen hin bis zur Einmann-GmbH & Co. Als Sonderfall der personengleichen GmbH & Co. KG ist die Einmann-GmbH & Co. KG dadurch gekennzeichnet, dass der Alleingesellschafter der GmbH zugleich der einzige Kommanditist ist. Gerade bei dieser häufig anzutreffenden Ausprägung lassen sich unbegrenzte Unternehmerinitiati...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.5.2 Umfang des Betriebsvermögens

Rz. 101 Das ertragsteuerliche Betriebsvermögen umfasst neben dem Gesamthandsvermögen – dem Vermögen der GmbH & Co. selbst – auch diejenigen Vermögenswerte der Gesellschafter, die der GmbH & Co. dienen (Sonderbetriebsvermögen I). Dazu zählen nach der Rspr. selbst solche Wirtschaftsgüter, die beim Gesellschafter aus anderen Gründen und an anderer Stelle schon gewerbliches Betr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.13 Teilbetriebe bei der Betriebsaufspaltung

Tz. 114 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Hat ein einheitlicher Betrieb eine eigengew Tätigkeit und überlässt auch WG iRe Betriebsaufspaltung (sog überlagerte Betriebsaufspaltung), ist die Tätigkeit als Besitzgesellschaft ein Teilbetrieb, wenn eine gewisse Selbständigkeit ggü dem anderen Betriebsbereich besteht. Die Nutzungsüberlassung iRe Betriebsaufspaltung ist auch für sich gese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.10 Sonderproblem Betriebsaufspaltung

Tz. 69 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Besitzunternehmen als Einbringungsgegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG Überlässt eine natürliche Pers entgeltlich oder unentgeltlich eine wes Betriebsgrundlage an eine Kap-Ges, in der die natürliche Pers ihren geschäftlichen Betätigungswillen bestimmen kann, liegt eine gew qualifizierte Nutzungsüberlassung iRd Betriebsaufspaltung vor (s Wacker, i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Verhältnis zu § 6 Abs 5 EStG

Tz. 108 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 6 Abs 5 EStG ist für Übertragungen auf eine Kö nicht anwendbar; dies ergibt sich bereits eindeutig aus dem Ges-Wortlaut (zB in § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 EStG "… in das Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft und umgekehrt …"). Im Gegenteil versucht der Ges-Geber mit der sog Körperschaftsklausel in § 6 Abs 5 S 5 und 6 EStG auf jeden Fall einen Bw-Übe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.6 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Kap-Beteiligung als notwendiges BV Die Beteiligung an einer Kap-Ges ist notwendiges BV eines Einzel-Gew, wenn sie entweder dazu bestimmt ist, die gew (branchengleiche) Tätigkeit des Betriebsinhabers entsch zu fördern (zB s Urt des BFH v 12.06.2019, BStBl II 2019, 518 unter Rn 33 mwNachw) oder die Beteiligung dazu dient, den Absatz von Produkten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Beherrschung auch bei Beteiligung bis 50 %?

Tz. 218 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine Beteiligung von 50 % oder weniger reicht zur Annahme einer beherrschenden Stellung aus, wenn besondere Umstände hinzutreten, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen (zB s Urt des BFH v 23.10.1985, BStBl II 1986, 195; in diesem Urt-Fall war der Gesellschafter nur mit 50 % beteiligt, die Gesellschaft durfte aber nach ihrer Satzun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Zufluss des Anspruchs

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einnahmen sind einem Stpfl iRv Überschuss-Eink iSv § 11 Abs 1 EStG zugeflossen, sobald er wirtsch über die Einnahmen verfügen kann (s zB Urt des BFH v 24.03.1993, BStBl II 1993, 499 und v 16.11.1993, BStBl II 1994, 632 zu einem beherrschenden Gesellschafter einer Kap-Ges) bzw wenn ein Vergütungsanspruch "freiwillig und einverständlich" mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3.4.3 Gewerblicher Charakter

Tz. 88 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Der Teilbetrieb muss für sich gesehen alle Merkmale eines Betriebs enthalten. Dies bedeutet, dass nach den Anforderungen des BFH an die Sachgesamtheit "Teilbetrieb" die Tätigkeit im Teilbetrieb – isoliert betrachtet – einen gew Charakter haben muss (ständige Rspr s Urt des BFH v 19.08.1998, BFH/NV 1999, 176 mwNachw; v 04.07.2007, BStBl II 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2.2 Geschäftswert

Tz. 31 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 5 Abs 2 EStG ist auch auf die (verdeckte) Einlage eines Geschäftswerts nicht anwendbar. Daher kann auch ein selbst geschaffener Geschäftswert verdeckt eingelegt werden. Ein derivativ erworbener Geschäftswert ist sowieso einlagefähig; § 5 Abs 2 EStG gilt in diesem Fall schon vom Ges-Wortlaut her nicht. Wird ein ganzer Betrieb eingebracht (zB...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.1 Begriffsbestimmung und Betriebstypen

Tz. 22 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Betrieb als Sachgesamtheit Der in § 20 Abs 1 UmwStG verwendete Begriff "Betrieb" als möglicher Einbringungsgegenstand ist – wie im übrigen UmwStG (s §§ 6 Abs 3, 18 Abs 3, 24 Abs 1) – nicht weiter erläutert. Insbes enthält § 1 Abs 5 UmwStG insoweit keine Begriffsdefinition. § 20 UmwStG idF ab SEStEG ist ua durch eine "Europäisierung" und Umset...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Streck/Schwedhelm, Fälle vGA bei Umw-Vorgängen, BB 1988, 1639; Oppermann, Verschleierte Sachgründung und § 20 UmwStG, DB 1989, 753; Elschen/Trompeter, Der Zwischenwertansatz – Das verkannte Optimum bei der Einbringung in eine Kap-Ges, DB 1990, 2533; Diers, Wertansätze bei Unternehmenseinbringung in GmbH in ihren Folgewirkungen; GmbHR 1994, 683; Hollatz, Bw-Fortführung bei Einbri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.2 Begriff und Merkmale der wesentlichen Betriebsgrundlage

Tz. 41 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Die Wesentlichkeit eines (materiellen oder immateriellen) WG richtet sich zum einen danach, ob es in dem Unternehmen tats eingesetzt wird, aufgr seiner Funktion im Betriebsablauf zur Erreichung des Unternehmenszwecks erforderlich und auch von einem besonderen Gewicht für die Führung des Betriebs ist oder dem Betrieb das Gepräge gibt (sog fun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Begriff und Übersicht

Tz. 116 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Gegenstand einer Sacheinlage gem § 20 Abs 1 UmwStG kann auch "ein MU-Anteil" sein. Der Begriff des MU-Anteils ist weder im UmwStG noch im UmwSt-Erl 2025 definiert oder erläutert. Es handelt sich um einen stlichen Begriff, der nicht deckungsgleich mit einem Gesellschafts- oder Geschäftsanteil ist. Folglich ist auf die Auslegungskriterien zu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Tz. 104 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu einem Ausschluss bzw zu einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts kann es auch im Fall der grenzüberschreitenden Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine EU- bzw EWR-ausl Übernehmerin kommen. Auch die Verschmelzung auf eine in einem Drittstaat ansässige Übernehmerin wird von den §§ 3ff UmwStG nach Wegfall des § 1 Abs 2 UmwStG iRd KöM...mehr