Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Stein, Nießbrauch am Gewerbebetrieb und bei Betriebsaufspaltungen in der jüngeren Rspr – Konsequenzen und Gestaltungen, DStR 2025, 503 zu II. Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.11.2019, IV C 6 – S 2241/15/10003, BStBl I 2019, 1291 (zum Nießbrauch am verpachteten Gewerbebetrieb); BMF v 28.10.2025, IV C 6 – S 2240/00044/019/033 (COO.7005.100.3.13107528), BStBl I 2025, 1834 (zur une... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lehmann, Die Sonder-BV-GbR, GmbH-Rdsch 1986, 316/358; IDW-Arbeitskreis "Besteuerung von PersGes", Steuerliche Ergänzungs- und Sonderbilanzen (Inhalt, Aufstellung und Folgewirkungen), FN Nr 3/1990, 80a; Westerfelhaus, Buchführungspflicht für Sonder-BV einer Person- und Handelsgesellschaft, DB 1991, 1340; Wichmann, Das Sonder-BV in Buchführung und Bilanz, BB 1991, 2117; Kusterer, ... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
aaaasdasda
Kompaktübersicht: Steuerges... / Körperschaftsteuer

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / IV. Beendigung einer Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung kann u.a. auch dergestalt beendet werden, dass das Besitzunternehmen die von ihm bislang an das Betriebsunternehmen überlassene wesentliche Betriebsgrundlage (z.B. den Grundbesitz) zu Buchwerten gegen Gewährung neuer Anteile nach Maßgabe des § 20 Abs. 2 UmwStG in die GmbH überführt. Sofern dies ohne Entstehung von GrESt geschehen soll, ist der Weg üb... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / I. Einleitung

Die Immobilien-GmbH ist in der Beratungspraxis ein zentrales Instrument zur Bündelung und Strukturierung von Immobilienvermögen. Der vorliegende Beitrag zeigt Gestaltungswege in die GmbH-Struktur auf. Im Mittelpunkt stehen Kombinationsmodelle, Formwechsel und Umwandlungen, Beendigung von Betriebsaufspaltungen sowie Fragen der Asset Protection. mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 7.2.4 Begriff des Dauerverlustgeschäfts (Abs. 7 S. 2)

Rz. 616 § 8 Abs. 7 S. 2 KStG definiert den Begriff "Dauerverlustgeschäft", der nicht nur für Abs. 7, sondern auch für Abs. 9 und § 15 S. 1 Nr. 4 KStG Bedeutung hat. Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" geht zurück auf die Rspr.[1], die allerdings statt "Dauerverlustgeschäfte" den Terminus "dauerdefizitärer Betrieb" verwendete. Rz. 617 Der Begriff "Dauerverlustgeschäft" enthält ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.2 Betriebsaufspaltung

Tz. 234 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Auch der Fall einer Betriebsaufspaltung allein führte nicht dazu, dass ein Konzern vorliegt. Das ergibt sich aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50; ebenfalls hierzu s Grotherr, IWB Gr 3 F 3, 1489, 1500). Nach Auff von Weber-Grellet (DStR 2009, 557, 558) ergibt sich dies daraus, dass ein einheitliches Unternehmen vorliegt. Die Betriebsaufsp... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.2.4 Betriebsaufspaltung

Tz. 148 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Besitzunternehmen) eine wes Betriebsgrundlage an eine gew tätige PersGes oder Kap-Ges (Betriebsunternehmen) zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und eine Person oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen idS... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Linnarz, Organschaft: Vorzeitige Beendigung des GAV vor Ablauf der fünfjährigen Mindestlaufzeit aus wichtigem Grund, Bonner Bp-Nachrichten IV 2019, 140; Ott, UmwStR – § 20 UmwStG und Beendigung von Betriebsaufspaltung und Organschaft, Ubg 2019, 129; Walter, Rumpfgeschäftsjahr und Organschaft, GmbH-StB 2019, 311; Schwan, Stliche Aspekte der unterjährigen Beendigung einer ertrags... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Einstellung des Geschäftsbetriebs (§ 8d Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 54 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 8) wird ein Geschäftsbetrieb eingestellt, wenn er nach den Grundsätzen der Betriebsaufgabe iSd § 16 EStG beendet wird. Erforderlich ist danach eine Willensentscheidung oder Handlung, die darauf gerichtet ist, den Betrieb als selbständigen Organismus nicht mehr in seiner bisherigen Form bestehen zu lassen (... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Natürliche Personen als Organträger

Tz. 116 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bis zum VZ 2010 konnte eine natürliche Person nur dann OT sein, wenn sie unbeschr estpfl iSv § 1 EStG war, dh sie musste ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inl haben. Weitere Voraussetzung war bis zum VZ 2000, dass das gew Unternehmen des OT ein inl war, dh es musste im Inl betrieben werden. Im Zusammenhang mit dem Wegfall des so... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.1 Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Gem § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 KStG kommen als OT auch inl und ausl PersGes iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG (MU-Schaften) in Betracht. Der Rechtsform nach können es alle PersGes sein, die unter § 15 Abs 1 Nr 2 EStG fallen, das sind insbes die KG, die OHG, die GbR und die Partenreederei, weiter vergleichbare PersGes ausl Rechts. Wegen der atypischen s... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4.2 Vor- bzw Nachteile steuerlicher Art

Tz. 51 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Durch die Begr einer kstlichen (und gewstlichen) Organschaft können im Ergebnis der Fusion vergleichbare Wirkungen unter Beibehaltung der rechtlichen Selbständigkeit der beteiligten Unternehmen erreicht werden (ebenso hierzu s Walter, in B/W, § 14 KStG Rn 27). Die Organschaftsbesteuerung hat sich als "systemresistent" erwiesen. Sie hat im wes... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ebenroth/Willburger, Die OT-Fähigkeit US-amerikanischer Kap-Ges im dt KSt-Recht, RIW 8/1995 Beil 3; Willburger, Die OT-Fähigkeit unbeschr stpfl Kap-Ges, DStR 1999, 2064; Rieke, Vorteile und Risiken einer kstlichen Organschaft bei Betriebsaufspaltung, INF 2001, 269; Löwenstein/Maier, Organschaft und eingeschränkte Verlustnutzung bei doppelt ansässigen OT, IStR 2002, 185; Meilicke... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.2 Konzern

Tz. 231 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Der maßgebliche Konzernbegriff wird idR durch die vom Ges zugelassenen Rechnungslegungsstandards vorgegeben (s § 4h Abs 3 S 4 EStG ; sog hierarchischer Konzern). Dh, ein ggf bestehender handelsbilanzieller Konsolidierungskreis entfaltet unmittelbare stliche Wirkung. Nach § 4h Abs 3 S 4 EStG ist ein Betrieb konzernzugehörig, wenn er mit ander... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Echte vs. unechte Betriebsaufspaltung

Die Differenzierung zwischen echter und unechter Betriebsaufspaltung ist vorwiegend begrifflicher Natur und bringt keine unterschiedliche steuerliche Behandlung mit sich.[20] Von einer echten Betriebsaufspaltung spricht man, wenn ein ursprünglich einheitliches Unternehmen in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen aufgespalten wird. Die unechte Betriebsaufspaltung entsteht hin... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 5. Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass entweder das Besitzunternehmen[30] oder das Betriebsunternehmen[31] seinen Sitz im Ausland hat.[32] Beachten Sie: Im Abkommenskontext führt die sich aus der Betriebsaufspaltung ergebende Gewerblichkeit des Besitzunternehmens jedoch regelmäßig nicht dazu, dass dessen Einkünfte als Unternehmensgewin... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 3. Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ist dadurch gekennzeichnet, dass sowohl Besitz- als auch Betriebsunternehmen die Rechtsform einer Personengesellschaft haben. Voraussetzung ist, dass die Betriebspersonengesellschaft Einkünfte aus Gewerbebetrieb und nicht solche aus Land- und Forstwirtschaft bzw. aus selbständiger Arbeit erzielt.[25] Beachten Sie: Liegt eine mitun... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 4. Kapitalistische Betriebsaufspaltung

Unter einer kapitalistischen Betreibsaufspaltung werden zumeist Konstellationen verstanden, in denen das Besitzunternehmen die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft hat.[28] Zu beachten hierbei ist insbesondere, dass im Hinblick auf das Vorliegen einer personellen Verflechtung ein Rückgriff auf die hinter der Besitzkapitalgesellschaft stehenden Anteilseigner für die Beurteilu... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / VI. Beendigung von Betriebsaufspaltungen

Wegfall der sachlichen Verflechtung: Betriebsaufspaltungen können einerseits durch Wegfall der sachlichen Verflechtung beendet werden – z.B. durch Nichtfortführung der Nutzungsüberlassung oder Veräußerung des zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsguts.[60] Wegfall der personellen Verflechtung: In der Praxis ist es jedoch häufiger ein Wegfall der personellen Verflechtung, der zur ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / V. Begründung von Betriebsaufspaltungen

1. Typische Fallkonstellationen Betriebsaufspaltungen werden häufig dadurch begründet, dass die Gesellschafter einer Betriebs-GmbH ein zunächst in deren steuerlichen Privatvermögen befindliches Grundstück erstmalig an die Betriebs-GmbH zur Nutzung überlassen. Ferner kann sich die Betriebsaufspaltung auch in Folge einer Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen[50] der Be... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / I. Definition und Grundlagen

Das steuerliche Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung findet seinen Ursprung in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs[1] und wurde durch den Bundesfinanzhof[2] in ständiger Rechtsprechung anerkannt sowie laufend fortentwickelt[3]. Wenngleich sich die Betriebsaufspaltung mittlerweile in einzelnen Rechtsnormen[4] wiederfindet, existiert eine explizite gesetzliche Grundlage ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 2. Regelkonstellation

Unabhängig von der Entstehung als echte oder unechte Betriebsaufspaltung bildet in der Praxis vorwiegend ein Einzelunternehmen[22] bzw. eine Personengesellschaft[23] das Besitzunternehmen und eine Kapitalgesellschaft[24] das Betriebsunternehmen. Vorstehende Regelkonstellation soll im Folgenden auch Gegenstand dieses Artikels sein. mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 2. Vermeidungsstrategien

Kernziel = Erhalt der BV-Eigenschaft nach Beendigung der Betriebsaufspaltung: Um die vorstehenden steuerlichen Konsequenzen, die häufig deutlich schwerer wiegen, als sie nicht mit einem entsprechenden Mittelzufluss[68] einhergehen, zu vermeiden, kommen verschiedene Wege in Betracht, die im Kern darauf abzielen, die BV-Eigenschaft der Wirtschaftsgüter des Besitzunternehmens a... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 2. Steuerliche Implikationen

Die Begründung der Betriebsaufspaltung führt nach den vorstehend beschriebenen Grundsätzen dazu, dass die Vermietungseinkünfte keinen vermögensverwaltenden, sondern vielmehr einen gewerblichen Charakter erhalten. Hieraus können sich in der Regelkonstellation (Besitzeinzelunternehmen bzw. Besitzpersonengesellschaft/Betriebskapitalgesellschaft) – wie zuvor ausgeführt – insbeson... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Steuerliche Implikationen

In der Regelkonstellation (Besitzeinzelunternehmen bzw. Besitzpersonengesellschaft/Betriebskapitalgesellschaft) führt eine Beendigung der Betriebsaufspaltung zu einer Betriebsaufgabe [63] des Besitzunternehmens, soweit dessen Gewerblichkeit nicht anderweitig sichergestellt ist.[64] Folgen: Diese löst eine Aufdeckung und Besteuerung der im BV der Besitzgesellschaft ruhenden sti... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Einkommen-/Körperschaftsteuer

Besitzunternehmen qualifiziert als Gewerbebetrieb: Liegen die Voraussetzungen einer personellen und sachlichen Verflechtung – mithin einer Betriebsaufspaltung – vor, ist die Vermietung oder Verpachtung keine Vermögensverwaltung mehr, sondern eine gewerbliche Vermietung oder Verpachtung. Das Besitzunternehmen qualifiziert daher als Gewerbebetrieb.[34] a) Besitzunternehmen = Ka... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / a) Besitzunternehmen = Kapitalgesellschaft

Handelt es sich bei dem Besitzunternehmen um eine Kapitalgesellschaft, so führt das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung in der Regel zu keinen weitreichenden steuerlichen Implikationen, da deren Einkünfte bereits kraft Rechtsform als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt werden.[35] mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Typische Fallkonstellationen

Betriebsaufspaltungen werden häufig dadurch begründet, dass die Gesellschafter einer Betriebs-GmbH ein zunächst in deren steuerlichen Privatvermögen befindliches Grundstück erstmalig an die Betriebs-GmbH zur Nutzung überlassen. Ferner kann sich die Betriebsaufspaltung auch in Folge einer Übertragung von wesentlichen Betriebsgrundlagen[50] der Betriebsgesellschaft an deren Ges... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 2. Gewerbesteuer

Durch die Betriebsaufspaltung erzielt das Besitzunternehmen gewerbliche Einkünfte und unterliegt somit auch der Gewerbesteuer.[44] Diese kann – soweit sie auf natürliche Personen entfällt – grds. auf die Einkommensteuer angerechnet werden.[45] Keine erweiterte Grundstückskürzung: Da das Besitzunternehmen infolge der Betriebsaufspaltung eine gewerbliche Tätigkeit entfaltet, ka... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in der steuerlichen Beratungspraxis (estb 2026, Heft 8, S. 301)

Risiken und Vermeidungsstrategien Christian Seib, LL.M., StB[*] Betriebsaufspaltungen können erheblichen Einfluss auf die laufende Ertragsbesteuerung sowie die Besteuerung von Transaktionen haben – und sind somit für Unternehmen und deren steuerliche Berater von höchster praktischer Bedeutung. Eine sorgfältige Analyse hinsichtlich der Begründung und Beendigung von Betriebsauf... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 3. Vermeidungsstrategien

Sollte angestrebt sein, die zur Nutzung überlassene wesentliche Betriebsgrundlage der vermögensverwaltenden Sphäre zuzuordnen, bietet es sich regelmäßig an, die personelle Verflechtung zu verhindern. a) Aufnahme von Nur-Besitzgesellschaftern Dies kann u.a. durch die Aufnahme von Gesellschaftern erfolgen, die nur am Besitzunternehmen beteiligt sind (sog. Nur-Besitzgesellschafte... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / c) In Praxis bevorzugt: Weg über den Nur-Besitzgesellschafter

In der Praxis wird allerdings häufig der Weg über den Nur-Besitzgesellschafter bevorzugt, da die dem hinzutretenden Gesellschafter einzuräumenden Rechte im Besitzunternehmen, dessen Geschäftsbetrieb sich häufig in der Überlassung eines Wirtschaftsguts erschöpft, leichter administrierbar sind, als im regelmäßig deutlich komplexeren und oft auch wertmäßig bedeutenderen Betrieb... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / b) Besitzunternehmen = Einzelunternehmen/Personengesellschaft

Ungleich vielschichtiger und bedeutsamer sind die steuerlichen Folgen allerdings für Besitzunternehmen in der Rechtsform eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellschaft, da es hier zu einer entsprechenden Umqualifizierung der häufig vermögensverwaltenden Vermietungseinkünfte in gewerbliche Einkünfte kommt. Zehnjährige Spekulationsfrist nicht einschlägig: In der Folge... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 3. Erbschaft-/Schenkungsteuer

Sowohl Betriebs- als auch Besitzunternehmen sind für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer den Vergünstigungen für BV [47] grundsätzlich zugänglich, soweit die Betriebsaufspaltung fortbesteht.[48] Überlässt das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen ein Grundstück, stellt dieses grds. kein schädliches Verwaltungsvermögen dar.[49] mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / [Ohne Titel]

Christian Seib, LL.M., StB[*] Betriebsaufspaltungen können erheblichen Einfluss auf die laufende Ertragsbesteuerung sowie die Besteuerung von Transaktionen haben – und sind somit für Unternehmen und deren steuerliche Berater von höchster praktischer Bedeutung. Eine sorgfältige Analyse hinsichtlich der Begründung und Beendigung von Betriebsaufspaltungen ist zur Vermeidung unge... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / VII. Fazit und Praxisempfehlung

Betriebsaufspaltungen sind steuerlich hochrelevant und bergen erhebliche Risiken – insbesondere bei Umstrukturierungen, Erbschafts- und Schenkungsvorgängen, Betriebsveräußerungen sowie Betriebsaufgaben. Eine frühzeitige Analyse der sachlichen und personellen Verflechtung ist essenziell, um ungeplante steuerliche Verstrickungen sowie ungeplante Steuerbelastungen durch Aufdeckung s... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / II. Tatbestandsvoraussetzungen

1. Sachliche Verflechtung Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage: Eine sachliche Verflechtung ist anzunehmen, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen eine für dieses Unternehmen wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt.[9] Als solche sind Wirtschaftsgüter zu verstehen, die für den Ablauf des Betriebsunternehmens unverzichtbar sind (sog. funktion... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / III. Häufige Erscheinungsformen

1. Echte vs. unechte Betriebsaufspaltung Die Differenzierung zwischen echter und unechter Betriebsaufspaltung ist vorwiegend begrifflicher Natur und bringt keine unterschiedliche steuerliche Behandlung mit sich.[20] Von einer echten Betriebsaufspaltung spricht man, wenn ein ursprünglich einheitliches Unternehmen in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen aufgespalten wird. Die ... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / IV. Rechtsfolgen

1. Einkommen-/Körperschaftsteuer Besitzunternehmen qualifiziert als Gewerbebetrieb: Liegen die Voraussetzungen einer personellen und sachlichen Verflechtung – mithin einer Betriebsaufspaltung – vor, ist die Vermietung oder Verpachtung keine Vermögensverwaltung mehr, sondern eine gewerbliche Vermietung oder Verpachtung. Das Besitzunternehmen qualifiziert daher als Gewerbebetri... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / a) Aufnahme von Nur-Besitzgesellschaftern

Dies kann u.a. durch die Aufnahme von Gesellschaftern erfolgen, die nur am Besitzunternehmen beteiligt sind (sog. Nur-Besitzgesellschafter [54]), wenn dort vertraglich oder gesetzlich das Einstimmigkeitsprinzip gilt.[55] Die mehrheitlich beteiligte Person oder Personengruppe ist infolge des Widerspruchsrechts des Nur-Besitzgesellschafters nicht in der Lage, ihren geschäftlich... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / b) Aufnahme von Nur-Betriebsgesellschaftern

Die personelle Verflechtung kann grds. auch durch die Aufnahme von Gesellschaftern erfolgen, die nur am Betriebsunternehmen beteiligt sind (sog. Nur-Betriebsgesellschafter), wenn ein entsprechendes Einstimmigkeitsprinzip [58] vereinbart wird.[59] mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 1. Sachliche Verflechtung

Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage: Eine sachliche Verflechtung ist anzunehmen, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen eine für dieses Unternehmen wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt.[9] Als solche sind Wirtschaftsgüter zu verstehen, die für den Ablauf des Betriebsunternehmens unverzichtbar sind (sog. funktionale Betrachtungsweise), s... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Betriebsaufspaltungen in de... / 2. Personelle Verflechtung

Die personelle Verflechtung bedarf eines einheitlichen Betätigungswillens der hinter beiden Unternehmen stehenden Personen.[13] Beteiligungsidentität: Ein solcher ist insbesondere dann gegeben, wenn der (alleinige) Besitzunternehmer zugleich alleiniger Gesellschafter des Betriebsunternehmens – regelmäßig einer GmbH – ist oder dieselben Personen im gleichen Verhältnis an beiden ... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / bb) Steuerliche Beratung

Rz. 30 Besonders bei steuerlicher Fehlberatung ist es häufig nicht gerechtfertigt, mittels des Anscheinsbeweises anzunehmen, dass die Pflichtverletzung für den behaupteten Schaden ursächlich war, weil dem Mandanten bei sachgerechtem Handeln des Beraters mehrere Handlungsalternativen zur Verfügung standen. Der Umstand, dass der Steuerberater den Verkauf eines Grundstücks fehl... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / VII. Beweisfragen

Rz. 150 Da der Schaden ebenfalls zu den Voraussetzungen eines Ersatzanspruchs gehört, trifft den Mandanten die Beweislast, die ihm jedoch durch § 287 ZPO erleichtert wird. Eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden entstanden ist, reicht für die richterliche Überzeugungsbildung aus.[351] § 287 ZPO erleichtert dem Gesc... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beratungspflichten des Steuerberaters

Rz. 330 Die Vertragspflichten eines Steuerberaters beschränken sich in der Regel auf das Steuerrecht.[1468] Inhalt und Umfang der Pflichten richten sich nach dem mit dem Mandanten geschlossenen Vertrag. Der Steuerberater hat grundsätzlich von der Belehrungsbedürftigkeit seines Auftraggebers in steuerlichen Dingen auszugehen. Der um Rat ersuchte steuerliche Berater ist zu ein... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung können sich verdeckte Gewinnausschüttungen bei der Bildung der Betriebsaufspaltung und beim laufenden Betrieb ergeben. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine Betriebsaufspaltung voraussetzt, dass Besitz- und Betriebsgesellschaft von der gleichen Person bzw. der gleichen Personengruppe beherrscht werden. Es sind daher regelmäßig die besonderen R... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betrieb gewerblicher Art

Literatur: Rader, BB 1977, 1441; Pott, StuW 1979, 321; Knobbe-Keuk, StuW 1983, 227; Hölzer, DB 2003, 2090; Pel, DB 2004, 1065; Wallenhorst, DStZ 2004, 711; ­Ellerich/Schulte, DB 2005, 1138; Kohlhepp, DB 2005, 1705; Kalwarowskyi, DB 2005, 2260; Storg, BB 2005, 1993; Binnewies, DB 2006, 465; Pinkos, DB 2006, 692; Becker/Kretzschmann, DStR 2007, 1421; Hüttemann, DB 2007, 1603; ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anhang zu § 8: ABC der verd... / 5 Finanzierbarkeit der Pensionszusage

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann gesellschaftsrechtlich, nicht betrieblich veranlasst, wenn sie für die Kapitalgesellschaft nicht finanzierbar ist. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde die Kapitalgesellschaft nicht mit einer Verpflichtung belasten, die sie nicht finanzieren kann. Nicht finanzierbar ist eine Pensio... mehr