Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.5 Eigenständige gewerbliche Tätigkeit des Besitzunternehmens

Trotz des Wegfalls der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung kann das Besitzunternehmen die Realisie­rung von stillen Reserven auch dadurch vermeiden, dass es selbst wieder eine eigenständige gewerbliche Tätigkeit ausübt, also weiterhin gewerbli­che Einkünfte erzielt. Dazu ist nicht erforderlich, dass das Besitzunternehmen die bisherige geschäftliche Tätigkeit der Betrie...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.1 Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens

Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihe).[1] Die Gewinnerzielungsabsicht des Besitzu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.4 Abfärberegelung gilt grundsätzlich nicht für Erbengemeinschaften

Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung kann auch eine Erbengemeinschaft sein. Eine Erbengemeinschaft ist zwar, soweit gewerblich tätig, eine Mitunternehmerschaft, aber keine Personengesellschaft.[1] Bei einer Erbengemeinschaft beschränkt sich die gewerbliche Betätigung der Miterben auf den zum Nachlass gehörenden Betrieb. Wenn zu einem Nachlass sowohl Betriebs- als auch...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 1 Bilanzierungsfragen

Trotz sachlicher und personeller Verflechtung sind die an einer Betriebsaufspaltung beteiligten Unternehmen zivil- und steuerrechtlich selbständige Unternehmen und unterliegen einer eigenen steuerrechtlichen Beurteilung.[1] Die zivil- und steuerrechtliche Selbstständigkeit der beiden Unternehmen bringt Folgendes mit sich: Beide ermitteln ihren Gewinn trotz sachlicher und perso...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.4 Gewerblich geprägte Besitzpersonengesellschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, die der Sache nach nicht gewerblich i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG ist, bei der aber ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder P...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3.2 Übergang auf eine Erbengemeinschaft

Stirbt ein Besitzeinzelunternehmer oder ein Gesellschafter des Besitzunternehmens, geht der gesamte Nachlass ungeteilt auf die Gemeinschaft der Erben über. Er wird gemeinschaftliches Eigentum, sog. Gesamthandseigentum, der Erbengemeinschaft.[1] Auch ein Besitzeinzelunternehmen wird Gesamthandsvermögen der Erben. Die Erben können das ererbte Unternehmen in der Rechtsform der ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.1 Schenkung des verpachteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt

Eine Betriebsaufspaltung wird nicht dadurch beendet, dass die Gesellschafter des Besitzunternehmens das zu ihrem Sonderbetriebsvermögen gehörende und der Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassene Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt ihren Kindern schenken und als Nießbraucher die Vermietung an die Betriebs-GmbH fortsetzen.[1] Die Betriebsaufspaltung bleibt trotz des verei...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3 Besteuerung des Besitz- und Betriebsunternehmens

3.1 Miet- und Pachtzinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens Zu den gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens zählen vor allem die Miet- oder Pachtzinsen, die vom Betriebsunternehmen für die Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen gezahlt werden. Ebenso können Miet- oder Pachtzinsen aus der Verpachtung von Wirtschaftsgütern an Außenstehende gewerblicher Nat...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5 Teilabzugsverbot bei voll-, teil- und unentgeltlicher Nutzungsüberlassung

3.5.1 Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2 Darlehenszinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

3.2.1 Vom Besitzunternehmen gewährte Darlehen Das dem Besitzunternehmen zuzurechnende Vermögen ist gewerbliches Betriebsvermögen. Zu ihm gehören – außer den bei der Aufspaltung zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern – die dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter[1] sowie die Anteile an der Betriebs-GmbH.[2] Auch Forderungen aus Darlehen, die das Besitzunte...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6 Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebs-GmbH auf das Besitzunternehmen

3.6.1 Problemstellung Bestimmte Gewerbebetriebe, z. B. private Schulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime, sind von der Gewerbesteuer befreit.[1] Betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebs-GmbH z. B. eine Privatschule oder eine Privatklinik, stellt sich die Frage, ob die Gewerbesteuerfreiheit ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8 Umsatzsteuerliche Organschaft

3.8.1 Voraussetzungen Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.[1] Als Ausnahme davon ordnet § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG an, dass die – eigentlich die Merkmale der Selbständigkeit erfüllende – Tätigkeit einer juristischen Person nicht selbständig ausgeübt wird, wenn diese nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell,...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2.2 Von den Gesellschaftern des Besitzunternehmens gewährte Darlehen

Problematischer ist, ob ein unmittelbar von den Gesellschaftern der Besitzpersonengesellschaft der Betriebs-GmbH gewährtes Darlehen zum Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter des Besitzunternehmens oder zu deren Privatvermögen gehört. Der BFH[1] vertritt die Ansicht, dass im Falle einer Betriebsaufspaltung die Forderungen aus Darlehen, die die Gesellschafter der Besitz...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.2 Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Betriebs-GmbH

Gibt die Betriebs-GmbH ihre werbende Geschäftstätigkeit endgültig auf und endet das Pachtverhältnis zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen, kommt es zu einer sachlichen "Entflechtung", weil das überlassene Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens verliert. Liegen die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nich...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.1 Abfärbetheorie

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 EStG ausübt (sog. Abfärbetheorie, auch "Infektionstheorie" genannt). Neben den Personenhandelsgesellschaften fällt unter diese Regel...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.1 Miet- und Pachtzinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Zu den gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens zählen vor allem die Miet- oder Pachtzinsen, die vom Betriebsunternehmen für die Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen gezahlt werden. Ebenso können Miet- oder Pachtzinsen aus der Verpachtung von Wirtschaftsgütern an Außenstehende gewerblicher Natur sein, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter zum (gewillkürten) Bet...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.1 Problemstellung

Bestimmte Gewerbebetriebe, z. B. private Schulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime, sind von der Gewerbesteuer befreit.[1] Betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebs-GmbH z. B. eine Privatschule oder eine Privatklinik, stellt sich die Frage, ob die Gewerbesteuerfreiheit der Betriebs-GmbH auf...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechtsfolgen und Beendigung

Zusammenfassung Überblick Ist die Betriebsaufspaltung durchgeführt, entstehen trotz sachlicher und personeller Verflechtung zwei zivil- und steuerrechtlich selbständige gewerbliche Unternehmen, das Besitz- und das Betriebsunternehmen (BFH, Beschluss v. 8.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63). Beide Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Das Besitzunternehmen ist ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.5 Abfärberegelung gilt grundsätzlich nicht für Bruchteilsgemeinschaften

Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung kann auch eine Bruchteilsgemeinschaft i. S. d. §§ 741 ff. BGB sein.[1] Zwar handelt es sich auch hier ggf. um Mitunternehmerschaften i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, nicht jedoch um Personengesellschaften, wie sie der Wortlaut des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG voraussetzt. Eine "reine" Bruchteilsgemeinschaft wird unseres Erachtens ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonderfall: Teilwertabschreibung auf Forderungen im Gesellschaftsverhältnis (ua verbundene Unternehmen, Betriebsaufspaltung)

Rn. 906 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Im Grundsatz sind auch Forderungen einer Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern nach den allg Grundsätzen zu bewerten. Dies bedeutet ua, dass auch das Ausfallwagnis nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann (Dreixler in H/H/R, § 6 EStG Rz 562 (08/2021), so aber FinVerw, BP-Kartei NRW Teil I Konto: Delkredere, A II a), Allerdings...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.4 Rechtsfolge

Eine umsatzsteuerliche Organschaft bewirkt, dass zwischen Organträger (Besitzunternehmen) und dem Organ (Betriebsunternehmen) kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch stattfindet. Bei Bejahung der Organschaft führt die miet- oder pachtweise Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen zu einem "nicht steuerbaren Innenumsatz".[1] Diese im Inland gelegenen Unternehme...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4 Teilwertabschreibung auf GmbH-Anteile und Forderungen

3.4.1 Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Betriebs-GmbH In der Praxis stellt sich oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Betriebsaufspaltung auf die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Teilwertabschreibungen erfolgen können. Der BFH[1] hat d...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.2 Organträger

Die Rechtsform des Organträgers ist im UStG nicht ausdrücklich geregelt. Organträger kann nach Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung jedes Unternehmen sein.[1]mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.4 Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a GewStG

Die Anteile an der Betriebs-GmbH sind Betriebsvermögen des Besitzunternehmens. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie der Besitzgesellschaft oder ihren Gesellschaftern gehören. Im letzteren Fall stellen sie Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter dar. Aus der Betriebsvermögenseigenschaft der GmbH-Anteile folgt, dass Gewinnausschüttungen (offene oder verdeckte) der Betriebs...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.2 Anwendung des Teilabzugsverbots

Nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dürfen u. a. Betriebsausgaben, die mit nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60 % abgezogen werden (Teilabzugsverbot). § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dient der Vermeidung einer Doppelbegünstigung durch die 40 %ige Steuerfreiheit der Einnahmen auf der einen Seite und ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4.1 Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Betriebs-GmbH

In der Praxis stellt sich oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Betriebsaufspaltung auf die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Teilwertabschreibungen erfolgen können. Der BFH[1] hat dazu entschieden, dass wegen der besonderen funktionalen Bedeutung d...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2.1 Vom Besitzunternehmen gewährte Darlehen

Das dem Besitzunternehmen zuzurechnende Vermögen ist gewerbliches Betriebsvermögen. Zu ihm gehören – außer den bei der Aufspaltung zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern – die dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter[1] sowie die Anteile an der Betriebs-GmbH.[2] Auch Forderungen aus Darlehen, die das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen gewährt hat, ...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.1 Voraussetzungen

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.[1] Als Ausnahme davon ordnet § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG an, dass die – eigentlich die Merkmale der Selbständigkeit erfüllende – Tätigkeit einer juristischen Person nicht selbständig ausgeübt wird, wenn diese nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und o...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.3 Organgesellschaft: Aktuelle Entwicklungen

Die Anforderungen an die Rechtsform der Organgesellschaft sind strenger. Abhängige Organgesellschaft kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG regelmäßig nur eine juristische Person sein, z. B. GmbH oder AG.[1] Auch eine Vorgesellschaft juristischer Personen kann Organgesellschaft sein. Dann besteht die Organschaft bereits für die Zeit vor der Eintragun...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2.3 Gesetzesänderung beim Abzinsungsgebot

Ein vom Besitzunternehmen oder ihren Gesellschaftern gewährtes unverzinsliches Darlehen musste nach 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. in der Steuerbilanz der Betriebs-GmbH abgezinst werden.[1] Der BFH[2] hat entschieden, dass die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (im Urteilsfall: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwe...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4.2 Teilwertabschreibung auf Forderungen/Darlehen des Besitzunternehmens an die Betriebs-GmbH

Für die Frage, ob ein Besitzunternehmen den niedrigeren Teilwert einer Forderung (sei es eine Darlehens-, Pacht- oder sonstige Forderung) gegen seine Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Teilwertabschreibung ansetzen kann, gelten dieselben Kriterien wie beim Teilwert der Beteiligung an der Betriebs-GmbH. Der BFH[1] hat hierzu entschieden, dass der Teilwert einer Forderung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Küting/Kessler, Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen unter besonderer Berücksichtigung der höchstrichterlichen Bilanzrechtsprechung, GmbHR 1995, 345, 353; Ammelung ua, Die Teilwertabschreibung für GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 108; Hoffmann, SteuersenkungsG: Die Bilanzierung von Beteiligungen an KapGes, DB 2000, 1931; Fichtelmann, Bestimmung des Teilwerts im Rahmen einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Korrespondierende Bilanzierung

Rn. 716 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 6 S 2 EStG betrifft die Besteuerungsebene des Gesellschafters im BV, die Entscheidung des GrS BFH BStBl II 1998, 307 befasst sich mit der Gesellschaftsebene. Daraus kann man uU die Intention des Gesetzgebers (den Materialien lässt sich das nicht entnehmen) zur Erreichung einer korrespondierenden Bilanzierung zwischen Gesellschafter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) BFH-Rspr zur Beteiligung im Betriebsvermögen

Rn. 693 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die BFH-Rspr zu Beteiligungen an KapGes im BV (Bilanzierung)ist rein einzelfallbezogen. Mehrheitlich geht sie mehr oder weniger unreflektiert davon aus, dass alles, was seitens des Mutterunternehmens in die Tochter- KapGes "hineingesteckt" wird, auf dem Beteiligungskonto zu aktivieren ist (zB BHF BFH/NV 1992, 15), woran sich dann die Frage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

van Lishaut, StSenkG: Mitunternehmerische Einzelübertragungen iSd § 6 Abs 5 S 3 ff EStG, DB 2000, 1784, 1786; Kloster/Kloster, StSenkG: Umstrukturierung von Mitunternehmerschaften, GmbHR 2000, 1129, 1133; van Lishaut, Einzelübertragungen bei Mitunternehmerschaften, DB 2001, 1519, 1522; Heerdt, Das Rangverhältnis von § 6 Abs 5 S 6 EStG zu den Sperrfristregelungen bei Einbringung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Mehrstöckige Personengesellschaft

Rn. 1746 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei mehrstöckigen Mitunternehmerschaften mit geschlossenen Mitunternehmern bewirkt gem § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 S 2 EStG die Mitunternehmerstellung bei der Obergesellschaft gleichzeitig eine solche bei der Unter-Mitunternehmerschaft (s § 15 Rn 88 (Bitz)). Konsequent müssen Übertragungsvorgänge nach der Art des § 6 Abs 5 S 3 EStG auch die Übertr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC zum Transfer von Einzel-WG

Rn. 1776 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 AfA-Bemessungsgrundlage s Rn 1580, 1599, 1602, 1678 Anwachsung s Rn 1479 Aufnahme eines Gesellschafters s Rn 1031 ff Beteiligung an KapGes (100 %ig) s Rn 1592, 1771 Beteiligungsidentische Personengesellschaft s Rn 1720f Betrieb s Rn 1400 Betriebsaufgabe s Rn 1387, 1389, 1405, 1425 Betriebsaufspaltung s Rn 1822 ff Betriebsgrundlage, wesentliche s Rn 1406 Bet...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Rechtsfolge bei quotaler, unterquotaler und überquotaler Übertragung

Rn. 1439 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Bei quotaler Übertragung von Sonder-BV unterfällt die Übertragung des Anteils an dem Mitunternehmeranteil insgesamt § 6 Abs 3 S 1 EStG; § 6 Abs 3 S 2 EStG findet keine Anwendung. Eine Sperrfrist/Behaltefrist löst die Übertragung also nicht aus. Rn. 1439a Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Entsprechendes gilt nach Auffassung des BFH bei überquotaler...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Betrieb – wesentliche Betriebsgrundlage

Rn. 1404 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils setzt inhaltlich die Übertragung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen voraus (Aufgabe des sog Zustandstatbestands s Rn 1401, wegen der teilweise geänderten Rechtslage ab VZ 2002 s Rn 1439). Umstritten ist, was unter "wesentlich" zu verstehen ist. Dabei stehen sich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) ABC der Beteiligungsbilanzierung

Rn. 754 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489); s Rn 740. Agio bei Kapitalerhöhung AK der neuen Anteile, keine nachträglichen AK der bereits vorhandenen Anteile (BFH v 27.05.2009, BFH/NV 2010, 375), s Rn 685, bei Erwerb von festverzinslichen Kapitalanlagen (Namensschuldverschreibung) keine A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. ABC des Teilwerts

Rn. 522 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Abführungsbedingte Teilwertabschreibung ist möglich (BFH v 13.11.2002, I R 9/02, BStBl II 2003, 489), s Rn 741 Aktienanleihe s Rn 482 Altlast kann Teilwert bei Grund und Boden mindern, s Rn 659, ggf HK s Rn 654 Anlaufverlust s Rn 729 Anwendungsbereich zur allg Bewertungssystematik s Rn 409 Arbeitnehmerdarlehen s Rn 893 Auftragsfertigung s Rn 444, 454 Aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Überblick

Rn. 776 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Das EStG erwähnt das Vorratsvermögen in § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG nur indirekt: "Umlaufvermögen". Es bezieht sich auf die im HGB enthaltenen Begriffe. Dieses sieht in der Gliederung von § 266 HGB verschiedene Posten des Vorratsvermögens vor, die sich hinsichtlich der Bewertungssystematik tabellarisch wie folgt darstellen lassen: Rn. 777 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendungsbereich, Rechtsfolgen und Gestaltungsoptionen

Rn. 1591 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Die Aufzählung der Übertragungen in § 6 Abs 5 S 3 EStG ist abschließend. Sie umfasst folgende in der Skizze unter s Rn 1512 dargestellten "normalen" Übertragungswege einzelner WG (positiver und negativer WG): nach Nr 1 aus einem BV des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft und umgekehrt, nach Nr 2 aus dem Sond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Die (verdeckte) Einlage als Ersatztatbestand für die Anschaffung?

Rn. 704 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Früher wurde auch im Hinblick auf die ungeklärte Definitionslage über die Anwendung von AK bzw HK mit Erhaltungsaufwand auf Beteiligungen an KapGes die Auffassung vertreten, dass derlei Zuwendungen der Mutterunternehmung an die Tochter-KapGes dem Ersatztatbestand der Einlage und ihrer entsprechenden Bewertung unterliegen müssen. Diese auf d...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.3 Unechte Betriebsaufspaltung

Von einer "unechten" Betriebsaufspaltung spricht man, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen nicht durch die Aufspaltung eines früher einheitlichen Unternehmens entstanden sind, sondern wenn Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft entweder von vornherein als zwei rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen errichtet wurden[1], oder zu einer bestehenden Betriebskapit...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.2 Umgekehrte Betriebsaufspaltung

Von einer "umgekehrten" Betriebsaufspaltung wird gesprochen, wenn eine Besitzkapitalgesellschaft der Betriebspersonengesellschaft mindestens eine – funktional – wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt und die Betriebspersonengesellschaft oder deren Gesellschafter die Besitzkapitalgesellschaft beherrschen.[1] Bei einer umgekehrten Betriebsaufspaltung wird also nic...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.1 Echte Betriebsaufspaltung

2.1.1 Begriff Unter einer "echten Betriebsaufspaltung" versteht man die willentliche Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens auf zwei selbständige Rechtsträger. Durch die Aufspaltung entstehen zwei Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein ursprünglich einheitlicher Betrieb des...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung

3.1.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft Eine Betriebsaufspaltung setzt nicht voraus, dass Träger des Besitzunternehmens eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist. Es kann sich dabei auch um eine Kapitalgesellschaft handeln (sog. Besitzkapitalgesellschaft). Von einer kapitalistische Betriebsaufspaltung spricht man, wen...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

3.3.1 Begriff Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ist gegeben, wenn sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Personengesellschaft ist.[1] Bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung hat das Betriebsunternehmen nicht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG), sondern ist als Personengesellschaft, insbesondere als GmbH & Co. KG, or...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.3 Ausnahme: Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor Sonderbetriebsvermögen

Der BFH[1] hat den Vorrang von Sonderbetriebsvermögen jedoch verneint, wenn die vermieteten Wirtschaftsgüter einer gesellschafteridentischen Schwesterpersonengesellschaft gehören, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine gewerblich geprägte Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist. Das der nutzenden Personengesellschaft überlassene Wirtschaftsgut rechnet dann ...mehr