Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Nichteinhaltung der fünfjährigen Nachbehaltensfrist bei Umwandlung der grundbesitzenden Gesamthand in eine GmbH

Werden 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Personengesellschaft 1 (hier: KG) in eine Personengesellschaft 2 (hier: ebenfalls KG) eingebracht, sind dieselben Gesellschafter im selben Verhältnis an den beiden Gesellschaften beteiligt und ist diese Einbringung nach § 1 Abs. 2a GrEStG deswegen zwar steuerbar, jedoch nach § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG steuerfrei, so entfällt gem....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Gewinn einer GmbH aus der Veräußerung eines Kommanditanteils an einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Streitig ist, ob auf der Ebene der GmbH der durch die Veräußerung eines Kommanditanteils einer als GmbH & Co. KG ausgestalteten Projektgesellschaft entstandene Gewinn der GewSt unterliegt. Das FG entschied: Keine GewSt auf Ebene der GmbH: Ist eine als Projektentwicklerin im Immobilienbereich tätige GmbH als Kommanditistin an einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer G...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / b) Geänderte BSG-Rechtsprechung: Hin zu formalerer Betrachtung

Das BSG hat in den Entscheidungen seit dem 14.3.2018 die Prüfung der einzelnen Umstände zugunsten einer wesentlich formaleren Betrachtung der Einflussnahmemöglichkeit des GF und der Möglichkeit, sich gegen Weisungen zur Wehr zu setzen, geändert. Kann der GF die Geschicke des Unternehmens in allen Bereichen der unternehmerischen Tätigkeit mitbestimmen? Das BSG stellt in der jünge...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / b) Abgrenzung zur arbeitsrechtlichen Beurteilung

Zu beachten ist, dass die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der weisungsgebundenen Beschäftigung i.S.d. § 7 SGB IV nicht identisch ist mit der arbeitsrechtlichen Beurteilung. In arbeitsrechtlicher Hinsicht übt der GF – unabhängig von seiner gesellschaftsrechtlichen Beteiligung und etwaigen Sonderrechten – aufgrund seiner Organstellung gegenüber den Beschäftigten der G...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 4.1 Relevante Tätigkeit

Meldende Plattformbetreiber sind nur dann meldepflichtig, wenn sie eine Plattform betreiben, auf der sog. relevante Tätigkeiten i. S. des § 5 Abs. 1 PStTG gegen eine Vergütung erbracht werden. Darunter fallen die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art von unbeweglichem Vermögen[1] (z. B. Vermietung von Unterkünften über Airbnb und ähnliche ...mehr

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Die Sozialversicherungspfli... / c) Der Mehrheitsgesellschafter

Die Kapitalbeteiligung muss dem Gesellschafter-GF die Rechtsmacht einräumen, durch seine Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen. Nur dann kann der Gesellschafter-GF ihm nicht genehme Weisungen verhindern oder Beschlüsse beeinflussen, die sein Anstellungsverhältnis betreffen[19]. Nur dann agiert der Gesellschafter-GF weisun...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) § 6b EStG: Voraussetzungen für die Übertragung von Veräußerungsgewinnen nach § 17 EStG

Streitig ist, ob bei einem Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt werden kann. Das FG entschied: Bei nachträglichen vertraglichen Änderungen des Veräußerungspreises kommt es für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG entscheidend darauf an, ob über den Veräußerungspreis im Zeitpunkt der Betriebsübertragung keine abschließende ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung / 1.2.1 Sachliche Gründe

Sachliche Stundungsgründe ergeben sich unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Steuerschuldners aus der Tatsache, dass ein Steueranspruch fällig wird und den Umständen, die zur Fälligkeit zu dem bestimmten Zeitpunkt geführt haben. Der Umstand, dass eine Rechtsnorm unter verfassungsmäßigen Aspekten zweifelhaft ist, rechtfertigt keine Stundung, jedoch eine vorläufige...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 7 ... / 1 Inhalt und Zweck

Rz. 1 Absetzungen für Abnutzung (AfA) verteilen die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter, die für mehr als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften eingesetzt werden, auf deren voraussichtliche Nutzungsdauer. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten können damit nicht im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe abgezogen werden. Sie...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / c) Ausmaß der Beteiligung des Gesellschafters an der Gesellschaft

Rz. 127 § 709 Abs. 3 BGB fast den Regelungsgehalt von § 709 Abs. 2[244] und § 722 BGB [245] alt zusammen "und führt ihn auf den gemeinsamen Ursprung, nämlich die Gleichbehandlung aller Gesellschafter, zurück",[246] womit dem Gleichbehandlungsgrundsatz als zentralem Ordnungsprinzip für die Ausgestaltung der Mitgliedschaftsrechte und -pflichten Rechnung getragen werden soll.[24...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 3. Angemessene Beteiligung der anderen Gesellschafter an dem Rechtsstreit als streitgenössische Nebenintervenienten

Rz. 80 Aufgrund der umfassenden Gestaltungs- und Rechtskraftwirkung eines Urteils im Anfechtungsprozess (vgl. § 113 Abs. 6 HGB) statuiert § 113 Abs. 3 HGB Vorgaben, "die eine angemessene Beteiligung der anderen Gesellschafter an dem Rechtsstreit als streitgenössische Nebenintervenienten ermöglichen sollen".[192] Rz. 81 Die Unterrichtungspflicht zielt darauf ab, "dass sich der...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / bb) GbR als Gesellschafterin

Rz. 70 Eine Gesellschaft soll gemäß § 707a Abs. 1 S. 2 BGB – zwecks Vermeidung von Publizitätsdefiziten aufgrund des Eintragungswahlrechts bei einer mehrgliedrigen Beteiligung einer GbR an einer anderen GbR[126] – als Gesellschafterin nur eingetragen werden, wenn sie im Gesellschaftsregister eingetragen ist. § 707a Abs. 1 S. 2 BGB gelangt über § 105 Abs. 3 HGB respektive § 16...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 5. Veränderungen bei Personenhandelsgesellschaften (GbR als OHG- bzw. KG-Gesellschafterin)

Rz. 48 Materiell-rechtlich kann die GbR – wie bisher – (ohne Gesellschaftsregistereintragung) Gesellschafterin einer Personenhandelsgesellschaft (OHG oder KG) sein. Doch statuiert auch hier § 707a Abs. 1 S. 2 BGB im Interesse einer Vermeidung von Publizitätsdefiziten (insbesondere bei einer mehrgliedrigen GbR-Beteiligung)[78] eine Voreintragungsobliegenheit [79] – ebenso wiemehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / K. Ausscheiden eines Partners und Auflösung der Partnerschaft (§ 9 PartGG)

Rz. 41 Die Neufassung des § 9 PartGG zum Ausscheiden eines Partners und zur Auflösung der Partnerschaft erfasst dessen Abs. 1 und 4: (1) Auf das Ausscheiden eines Partners und die Auflösung der Partnerschaft sind, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, die §§ 130 bis 142 des Handelsgesetzbuchs [62] entsprechend anzuwenden. (…) (4) Die Beteiligung an einer Partnerschaf...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / I. Haftung vor der Eintragung

Rz. 59 § 176 Abs. 1 HGB ist – entgegen den Überlegungen im Regierungsentwurf – sprachlich neu gefasst, inhaltlich aber unverändert geblieben:[95] Hat die Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, am Rechtsverkehr teilgenommen, bevor sie in das Handelsregister eingetragen ist, haftet jeder Kommanditist, der d...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Erlöschen der Gesellschaft

Rz. 159 Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft nach § 712a Abs. 1 S. 1 BGB ohne Liquidation. Voraussetzung des Erlöschens ist, dass der vorletzte Gesellschafter aus einer noch nicht vollbeendeten Gesellschaft vorausscheidet (ohne dass es auf den Grund ankommt),[320] wobei der Ausscheidensgrund unerheblich ist.[321] Im Falle einer Mehr-Personen-Ges...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 5. Statuswechsel

Rz. 89 Die Neuregelung des § 707c BGB (Statuswechsel) hat folgenden Wortlaut: (1) Die Anmeldung zur Eintragung einer bereits in einem Register eingetragenen Gesellschaft unter einer anderen Rechtsform einer rechtsfähigen Personengesellschaft in ein anderes Register (Statuswechsel) kann nur bei dem Gericht erfolgen, das das Register führt, in dem die Gesellschaft eingetragen ...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Faktischer Registrierungszwang

Rz. 51 Bestimmte Rechtsvorgänge (wie bspw. der Erwerb oder die Veräußerung eines Grundstücks) werden, so die Erwartung des Gesetzgebers, da sie ein verfahrensrechtliches Voreintragungserfordernis auslösen (welches die materielle Rechtsinhaberschaft der GbR aber grundsätzlich unberührt lässt) einen faktischen Eintragungszwang bewirken.[94] Rz. 52 Das Voreintragungserfordernis ...mehr

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§ 4 Die Kommanditgesellschaft / O. Haftung vor Eintragung (§ 176 HGB)

Rz. 57 Die Neufassung des § 176 HGB zur Haftung vor der Eintragung der KG ins Handelsregister hat folgende Neufassung erfahren: (1) Hat die Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist, am Rechtsverkehr teilgenommen, bevor sie in das Handelsregister eingetragen ist, haftet jeder Kommanditist, der der Teilnahme a...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / F. Anmeldung der Partnerschaft und Statuswechsel (§ 4 PartGG)

Rz. 16 Die Regelung des § 4 PartGG zur Anmeldung der Partnerschaft und zum Statuswechsel lautet in der Neufassung wie folgt: (1) Auf die Anmeldung der Partnerschaft in das Partnerschaftsregister sind § 106 Abs. 1 und 7 Satz 1 und 2 des Handelsgesetzbuchs [25] entsprechend anzuwenden. Die Anmeldung hat die Angaben gemäß § 5 Absatz 1 zu enthalten.[26] Änderungen dieser Angaben ...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / IV. Statuswechsel

Rz. 21 Auf den Statuswechsel unter Beteiligung einer Partnerschaft ist nach § 4 Abs. 4 PartGG die Regelung des § 107 Abs. 3 HGB entsprechend anzuwenden. In der Folge muss das Partnerschaftsregistergericht bei einem Statuswechsel von einer Partnerschaftsgesellschaft in eine GbR prüfen, ob nicht die Anmeldung wegen des Vorliegens eines Handelsgewerbes und des Erfordernisses ein...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / I. Fehlende Vermögensfähigkeit und anwendbare Vorschriften (§ 740 BGB)

Rz. 450 Die Neuregelung des § 740 BGB über die fehlende Vermögensfähigkeit der nicht rechtsfähigen Gesellschaft und die hierauf anwendbaren Vorschriften (wohingegen § 740 BGB alt die Beteiligung am Ergebnis schwebender Geschäfte geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Eine nicht rechtsfähige Gesellschaft hat kein Vermögen. (2) Auf das Rechtsverhältnis der Gesellschafter u...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / c) Eintragungsvoraussetzungen für eine bislang im Handels- oder Partnerschaftsregister eingetragene Gesellschaft

Rz. 103 Das Gericht soll nach § 707c Abs. 3 S. 1 BGB eine Gesellschaft, die bereits im Handels- oder im Partnerschaftsregister eingetragen ist, nur dann in das Gesellschaftsregister eintragen, wenn das in § 707c Abs. 1 und 2 BGB vorgeschriebene Verfahren (Statuswechselverfahren unter Beteiligung des Zielregisters) beachtet worden ist, mithinmehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Anfechtungsbefugnis

Rz. 70 Anfechtungsbefugt (vgl. § 245 AktG) ist nach § 111 Abs. 1 HGB jeder Gesellschafter, im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Gesellschaft angehört hat. Beachte: Keine Anfechtungsbefugnis hat ein nicht in Rechtsnachfolge der Gesellschaft beigetretener Gesellschafter in Bezug auf vor seinem Beitritt gefasste Beschlüsse,[147] bzw. ein ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Beiträge, Stimmkraft, Anteil an Gewinn und Verlust

Rz. 120 Die Neuregelung des § 709 BGB (Beiträge; Stimmkraft; Anteil an Gewinn und Verlust) – § 709 BGB alt regelte die gemeinschaftliche Geschäftsführung – hat folgenden Wortlaut: (1) Der Beitrag eines Gesellschafters kann in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch in der Leistung von Diensten, bestehen. (2) Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Beiträgen verpfl...mehr

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§ 3 Kaskoversicherung – Lei... / jj) Abrechnung bei Leistungskürzung und Selbstbeteiligung

Rz. 121 LG Aachen [117] Die Kürzung der Versicherungsleistung um 75 % durch den Kaskoversicherer ist zulässig, wenn der Versicherungsnehmer den Verkehrsunfall durch eine Trunkenheitsfahrt mit 0,54 ‰ verursacht hat. Bei der Berechnung eines Verkehrsunfallschadens ist vor der Anspruchskürzung zuerst der vertragliche Selbstbehalt auf den Schaden anzurechnen. Die Selbstbeteiligung...mehr

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§ 6 Partnerschaftsgesellschaft / C. Anwendbarkeit der Vorschriften über die GbR (§ 1 Abs. 4 PartGG)

Rz. 3 Die Neufassung des § 1 Abs. 4 PartGG zur Anwendbarkeit der GbR-Vorschriften auf die Partnerschaftsgesellschaft hat folgenden Wortlaut: Auf die Partnerschaft finden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Gesellschaft entsprechende Anwendung“. Rz. 4 Der Verweis wird damit weiter gefasst. Infolge der Ein...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 5. Beitragsrückerstattung nach Berichtigung der Gesellschaftsverbindlichkeiten

Rz. 426 Aus dem nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten verbleibenden Gesellschaftsvermögen sind nach § 736d Abs. 5 S. 1 BGB – in redaktioneller Anpassung des § 733 Abs. 2 BGB alt – die in das Gesellschaftsvermögen geleisteten "Beiträge"[717] ihrem Wert nach an die Gesellschafter zurückzuerstatten. Für Beiträge, die nicht in Geld bestanden haben, ist nach § 736d Abs. 5 S....mehr

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Geleitwort

Nun schon in der 11. Auflage erscheint das Buch "Schadensverteilung bei Verkehrsunfällen" und hilft dem Praktiker, die zahlreiche Rechtsprechung in diesem Bereich zu überblicken und auf den konkret vorliegenden Fall anzuwenden. Ein Alleinstellungsmerkmal ist dabei die optische Unterstützung mittels grafischer Darstellung der Unfallsituationen. Gerade auch für den Laien hilfre...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / bb) Verbot des Eigenanteilerwerbs

Rz. 145 Die GbR kann nach § 711 Abs. 1 S. 2 BGB – in Bestätigung der h.A. im Personengesellschaftsrecht[281] und zur gesetzgeberischen Klarstellung[282] (aufgrund trotz der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfähigkeit der GbR und der Abkehr vom Gesamthandsprinzip[283] fortbestehender Strukturunterschiede zwischen Personengesellschaften und juristischen Personen in Gestalt de...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / X. Wettbewerbsverbot (§ 117 HGB)

Rz. 104 Die Regelung über das Wettbewerbsverbot in § 117 HGB (wohingegen § 117 HGB alt die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis geregelt hatte) hat folgenden Wortlaut: (1) Ein Gesellschafter darf ohne Einwilligung der anderen Gesellschafter weder in dem Handelszweig der Gesellschaft Geschäfte machen noch an einer anderen gleichartigen Gesellschaft als persönlich haftende...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Einwilligung zur Teilnahme an einer anderen Gesellschaft

Rz. 106 Die Einwilligung zur Teilnahme an einer anderen Gesellschaft gilt nach der gesetzlichen Fiktion des § 117 Abs. 2 HGB – in wortlautgleicher Übernahme von § 112 Abs. 2 HGB alt – als erteilt, wenn den anderen Gesellschaftern bei Eingehung der Gesellschaft bekannt ist, dass der Gesellschafter an einer anderen Gesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter teilnimmt...mehr

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§ 1 Einführung / B. Vorarbeiten zum neuen Personengesellschaftsrecht

Rz. 2 Der Regierungsentwurf des MoPeG beruht auf Vorarbeiten – dem sog. Mauracher Entwurf[1] –, den eine vom BMJV am 23.7.2018 eingesetzte Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis am 20.4.2020 in Gestalt eines Abschlussberichts mit einem Gesetzentwurf vorgelegt hat.[2] Auf der Grundlage des Mauracher Entwurfs[3] hat das BMJV[4] eine Beteiligung der betroffenen Ressorts,...mehr

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§ 1 Einführung / 2. Mitverschulden

Rz. 3 Anders ist die Situation, wenn mehr als einer der Beteiligten den Unfall verschuldet hat. Haben sich beide Verkehrsteilnehmer z.B. ordnungswidrig verhalten, weil der eine mit zu hoher Geschwindigkeit unterwegs war und der andere seine Wartepflicht verletzt hat, so sieht der Gesetzgeber in § 254 BGB, § 9 StVG und § 17 Abs. 1 StVG eine Haftungsteilung vor.[4] Überquert z...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / b) Angaben zu den Gesellschaftern

Rz. 57 § 707 Abs. 2 Nr. 2 BGB differenziert im Unterschied zum Regelungsvorbild des § 106 Abs. 2 Nr. 1 HGB alt (aber im Einklang mit § 106 Abs. 2 Nr. 2 HGB neu) zwischen den Gesellschaftern:mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 3. Auffahren/Abbremsen/Schleudern

Rz. 322 Rz. 323 OLG Koblenz [305] Gerät ein Pkw-Fahrer (1) durch abruptes Bremsen wegen eines unsicher vor ihm auf der Fahrspur fahrenden Lkw (3) auf der Überholspur einer zweispurigen Fahrbahn ins Schleudern und bleibt quer zur Fahrbahn stehen, kann er von einem auffahrenden Pkw-Fahrer (2) nicht mehr als 40 % Ersatz seines Schadens verlangen. Rz. 324 OLG Schleswig [306] Soweit e...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 6. Vorfahrt/Einmündung/abgesenkter Bordstein

Rz. 2542 Rz. 2543 BGH [2388] Fahrer (1) und Fahrer (2) glauben jeweils, Vorfahrt zu haben: Fahrer (1), weil er von rechts kommt, Fahrer (2), weil die einmündende Stichstraße über einen abgesenkten Bordstein führt. Eine über abgeflachte Bordsteine "überführte" Zufahrt ist, wenn sie die Merkmale einer öffentlichen Straße aufweist, einmündende Straße im Sinne der Vorfahrtsregel "...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 1. Vorbemerkung

Rz. 57 Das Beschlussmängelrecht hat (nur für das Personenhandelsgesellschaftsrecht [mithin OHG und KG, nicht jedoch auch für die GbR bzw. die Partnerschaftsgesellschaft])[93] in den §§ 110 bis 115 HGB eine umfassende Regelung erfahren:[94]mehr

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§ 1 Einführung / b) Kinderhaftung im Straßenverkehr

Rz. 5 § 828 BGB, der sich mit der allgemeinen Deliktsfähigkeit von Kindern befasst hatte, bildet eine spezielle Regelung für die Deliktsfähigkeit von Kindern bei Unfällen im Straßenverkehr.[8] Rz. 6 § 828 Abs. 2 S. 1 BGB setzt die Deliktsfähigkeit für Schäden, die einem anderen bei Unfällen im motorisierten Straßen- oder Bahnverkehr zugefügt werden, auf das vollendete zehnte ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / aa) Zustimmungserfordernis

Rz. 142 Auch bei der GbR ist der Anteil des Gesellschafters als "Inbegriff der mitgliedschaftlichen Rechte und Pflichten" zu verstehen.[274] Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils bedarf nach § 711 Abs. 1 S. 1 BGB der Zustimmung der anderen Gesellschafter (Notwendigkeit einer Zustimmung der übrigen Gesellschafter zum Verfügungsgeschäft zwischen Veräußerer und Erwerber). Di...mehr

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§ 3 Kaskoversicherung – Lei... / a) Alkohol – absolute Fahruntüchtigkeit

Rz. 32 BGH [28] Der Versicherer kann bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen (hier: Kürzung auf Null bei absoluter Fahruntüchtigkeit). Dazu bedarf es der Abwägung der Umstände des Einzelfalles. § 81 Abs. 2VVG steht einer vollständigen Leistungskürzung seitens des Versicherers i...mehr

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§ 3 Die offene Handelsgesel... / 2. Adressat der Anfechtungsklage

Rz. 79 Die Klage ist nach § 113 Abs. 2 S. 1 HGB gegen die Gesellschaft (da ihr als selbstständig rechtsfähiges Rechtssubjekt nach § 105 Abs. 2 HGB der Beschluss der Gesellschafterversammlung als eigene Willensbildung zugerechnet wird)[186] und nicht gegen die anderen Gesellschafter zu richten (Passivlegitimation). Infolgedessen hat im Obsiegensfall der klagende Gesellschafter...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 3. Radfahrer/Vorfahrt/Abbiegen/Fußgängerüberweg

Rz. 1474 Rz. 1475 OLG München [1380] Biegt ein Lkw (2) mit ca. 15 km/h bei Grünlicht der Ampel nach rechts unter Setzen des Richtungsanzeigers ab und überfährt einen auf dem Radweg in seiner bisherigen Richtung fahrenden Radfahrer (1), der die Vorfahrt hat, haftet der Lkw-Fahrer (2) alleine. Der Abbieger ist wegen des Vorfahrtrechts des Radfahrers wie ein Wartepflichtiger anzu...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 6. Auffahren/Verkehrsbedingtes Anhalten/Abstand/Kettenauffahrunfall

Rz. 380 Rz. 381 BGH [360] Hat die Nichteinhaltung des gebotenen Sicherheitsabstands den Unfall mitverursacht, ist der Verstoß gegen § 4 Abs. 1 StVO im Rahmen der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsanteile grundsätzlich gegenüber jedem Mitverursacher zu berücksichtigen. Wer im Straßenverkehr auf den Vorausfahrenden auffährt, war in der Regel unaufmerksam oder zu dicht hin...mehr

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§ 1 Einführung / D. Umsetzung: Wesentlicher Inhalt des MoPeG

Rz. 17 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) vom 10.8.2021,[41] das nach seinem Art. 137 im Wesentlichen am 1.1.2024 in Kraft treten wird, hat der Gesetzgeber das Recht der GbR innerhalb des bestehenden Systems – mithin unter Anerkennung des grundlegenden Unterschieds zwischen kaufmännisch...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / d) Eintragung der Gesellschaft

Rz. 104 Die Eintragung der Gesellschaft muss nach § 707c Abs. 4 S. 1 BGB die wesentlichen Angaben zu deren Eintragung im Handels- oder im Partnerschaftsregister enthalten, um die Identität der Gesellschaft aus den aufeinanderfolgenden Eintragungen in den beiden beteiligten Registern unzweifelhaft nachvollziehbar zu gestalten[188] – nämlich die Angabemehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 9. Vorfahrt/Linksabbieger/Kurven schneiden

Rz. 2571 Rz. 2572 KG [2414] Gegenüber dem wartepflichtigen Querverkehr (1) erstreckt sich das Vorfahrtsrecht des nach links abbiegenden Kraftfahrers (2) außerhalb des engeren Kreuzungsbereichs nur auf die für ihn rechte Fahrbahnseite der Straße, in die er abbiegen will, nicht auch auf deren linke Seite. Kommt es auf dieser linken Seite zu einem Verkehrsunfall, hat er in der Re...mehr

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§ 2 Darstellung ausgesuchte... / 4. Radfahrer/Kind/Wohngebiet

Rz. 1508 Hinweis Nach den seit 1.8.2002 geltenden Änderungen des BGB und des StVG haften Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr für Unfälle mit motorisierten Fahrzeugen im Straßenverkehr nicht, es sei denn, sie handeln vorsätzlich. Selbst wenn den Fahrer kein Verschulden trifft, haftet der Halter zu 100 % bei Unfällen mit Kindern bis zehn Jahre. Eine Möglichkeit, sich...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Abfindungs- und Befreiungsanspruch des ausgeschiedenen Gesellschafters gegen die GbR

Rz. 321 Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft (als Schuldnerin) nach § 728 Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschaftermehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / H. Die nicht rechtsfähige Gesellschaft – Innengesellschaft (§§ 740 bis 740c BGB)

Rz. 447 In einem eigenen dritten Untertitel 3 – "Nicht rechtsfähige Gesellschaft" (§§ 740 bis 740c BGB) – sind die auf eine nicht rechtsfähige GbR (Innengesellschaft als reines Schuldverhältnis) zur Anwendung gelangenden und weniger eigenständigen Regelungen (Beendigungstatbestände, Auseinandersetzung und Ausscheiden eines Gesellschafters) in Abgrenzung und zur besseren Unte...mehr