Fachbeiträge & Kommentare zu Beteiligung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Leitsatz 1. Die Beteiligung einer GmbH als Komplementärin an einer grundbesitzverwaltenden, nicht gewerblich geprägten Kommanditgesellschaft (Zebragesellschaft) ist keine Verwaltung und Nutzung eines nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden eigenen Grundbesitzes und berechtigt nicht zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG), wenn die GmbH am Vermög...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach der Tonnage: Ausfall des Gesellschafterdarlehens oder der Forderung aus typisch stiller Beteiligung im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft von Abgeltungswirkung umfasst

Leitsatz Fallen die Kommanditisten einer KG, die an dieser Gesellschaft zugleich typisch still beteiligt sind oder dieser Gesellschaft Darlehen gewährt haben, mit ihren stillen Einlagen oder Darlehensforderungen im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft teilweise aus, gehört der hierdurch entstehende Verlust zu den Einkünften nach § 16 Abs. 3 EStG und ist m...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / VII. Akteneinsicht bei durch die Europäische Staatsanwaltschaft geführten Verfahren

Eine neue Ausgangslage im Bereich der steuerstrafrechtlichen Akteneinsicht besteht in Fällen, die von der neugegründeten Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) geführt werden. Deren sachliche Zuständigkeit umfasst nach Art. 22 Abs. 1 EUStA-VO[86] Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union, die in der sog. PIF-Richtlinie[87] konkretisiert sind...mehr

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Änderung von Antrags- und Wahlrechten

Leitsatz 1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist. 2. Die Änderung des Wahlrechts auf Inanspruchnahme der ermäßigten Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG kommt im Falle einer partiellen Durchbrechung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 1 Grundsachverhalte

Rz. 1 Die Formulierung von Rechnungslegungsnormen erfolgt bei den inzwischen weltweit anerkannten IFRS ebenso wie bei den US-GAAP über ein Standardsetting. Hier erarbeitet eine privatwirtschaftlich organisierte Institution unter Beteiligung von Personen aus der Rechnungslegung, Prüfung, weiteren Praxis und der Theorie unter Nutzung von Rückkopplungen in die interessierte Öff...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 1.2.3 Gesetzgebungs-, Ertrags- und Verwaltungskompetenz

Rz. 10 Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die GewSt stützt sich auf Art. 105 Abs. 2 GG. Danach kann der Bund im Rahmen seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in Bezug auf Steuern (außer Zöllen und Finanzmonopolen) Gesetze erlassen, wenn ihm die Ertragskompetenz (ganz oder teilweise) zusteht oder gem. Art. 72 Abs. 2 GG ein Bundesgesetz zur Herstellung gleichwert...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.2 Aufgaben des DRSC

Rz. 4 Aus den Aufgaben gemäß § 342 HGB folgend, setzt sich das DRSC in der Präambel der Satzung (Fassung vom 1.7.2022) folgende Ziele: die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten, zu fördern; als deutscher Standardisierer von der Bun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.1 Grundlagen des Treuhandmodells

Rz. 18 Die Steuerschuldnerschaft bei Personengesellschaften gem. § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG setzt nicht nur das Bestehen einer Personengesellschaft und das Vorhandensein von Gesamthandsvermögen voraus, sondern erfordert auch, dass an der Personengesellschaft mindestens zwei Mitunternehmer beteiligt sind. An dieses Erfordernis knüpft das sog. Treuhandmodell an. Rz. 19 Das Treuhand...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.5 Atypisch stille Gesellschaft

Rz. 16 Grundsätzlich ist eine Personengesellschaft, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, Schuldner der GewSt. Dies setzt aber u. a. voraus, dass die Personengesellschaft ein Gesamthandsvermögen bilden kann.[1] Die atypisch stille Gesellschaft betreibt selbst keinen Gewerbebetrieb.[2] Eine atypisch stille Gesellschaft liegt vor, wenn sich ein Dritter (der atypisch stille Ge...mehr

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EU-Taxonomie, FAQ 1 / 6.2 In welchem Zusammenhang stehen die Investitionsausgaben (CapEx) mit den allgemeinen Krediten bei der Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit?

Gemäß Artikel 10 Absätze 2 und 3 des delegierten Rechtsakts über die Offenlegungspflichten ist die Verwendung der in den Anhängen enthaltenen Meldebögen für die Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit nicht erforderlich. Den Unternehmen wird jedoch empfohlen, für die Berichterstattung zur Taxonomiefähigkeit freiwillig die in den Anhängen des delegierten Rechtsakts über die ...mehr

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Erfordernis der Mehrheitsbeteiligung für Anwendung der Switch-Over-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG.

Leitsatz Ist ein inländischer Steuerpflichtiger nicht zu mehr als 50 % an einer gewerblichen US-Personengesellschaft beteiligt, kann der Wechsel von der Freistellungsmethode gemäß Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Bst. a DBA-USA 1989 zur Anrechnungsmethode nicht auf die Switch-Over-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG alte Fassung gestützt werden. Sachverhalt Klägerin ist eine deutsche GmbH, die...mehr

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Zahlung von Arbeitslohn als anfechtbare Rechtshandlung

Leitsatz Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129ff. der Insolvenzordnung dar. Normenkette § 96 Abs. 1 Nr. 3, § 129, § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO Sachverhalt Die Beteiligten streiten um die insolvenzrechtliche Zulässigkeit einer Aufrechnung des FA. Die Klägerin ist die Insolvenzverwalterin über das Vermögen der Schuldnerin, über deren V...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.6.5 Komplementär als Treuhänder

Rz. 34 Das Treuhandmodell beruht darauf, dass die Personengesellschaft gewerbesteuerlich kein Steuersubjekt ist. Der Treuhänder ist mangels Mitunternehmerrisiko und/oder Mitunternehmerinitiative nicht als Mitunternehmer anzusehen, auch wenn er zivilrechtlich Gesellschafter der Personengesellschaft ist. Damit fehlt es für die steuerliche Anerkennung der Personengesellschaft a...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2.22 Kapitalbeteiligungsgesellschaften (Nr. 24)

Rz. 69 Gem. § 3 Nr. 24 GewStG sind bestimmte, abschließend aufgezählte Gesellschaften von der GewSt befreit. Es handelt sich dabei nicht um eine persönliche Steuerbefreiung, die sich auf alle Einkünfte, die diese Gesellschaften erzielen, bezieht, sondern um eine sachliche Steuerbefreiung für bestimmte Einkünfte. Die GewSt-Befreiung besteht nur soweit, wie diese Gesellschafte...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbefreiung

Rz. 4 Hat das FA vor Erlass eines Steuerbescheids eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 22 GrEStG 1983 erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen. Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, dass das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekannt gibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist (BFH v. 15.2.1984...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 5.1 Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

Ist eine Körperschaft an anderen Körperschaften oder Personenvereinigungen beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG,[1] 2,[2] 9[3] und 10 Buchst. a[4] EStG außer Ansatz. Gleiches gilt für Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu den genannten...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 1.2 Unterschied zu Beteiligungen

Während Beteiligungen an anderen Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB nur Verhältnisse in gerader, vertikaler Linie meinen, werden von dem Begriff der Anteile an verbundenen Unternehmen nach § 271 Abs. 2 HGB auch Beteiligungsverhältnisse zwischen Unternehmen desselben Konzerns erfasst, die aneinander weder direkt noch indirekt beteiligt sind.[1] Durch das BilRUG wurde der Be...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 5.2.1 Gemeinsame Regelungen von KStG und GewStG

Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht enthalten Sondervorschriften für die Besteuerung von SE, AG oder KGaA oder einer anderen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 KStG, [1] jeweils mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland, die als Organgesellschaft aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags nach § 291 Abs. 1 AktG [2] ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehme...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 3.1 Handelsbilanz

Anteile an verbundenen Unternehmen können – wie andere Beteiligungen auch – Anlagevermögen oder Umlaufvermögen sein. Das gilt z. B. für Aktien einer herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten AG.[1] Beteiligungen an Tochterunternehmen können im Einzelabschluss des Mutterunternehmens mit den Anschaffungskosten oder mit dem beizulegenden Wert bilanziert werden. § 272 Abs. 4 HGB sc...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 2.2 Bedeutung für den Jahresabschluss

Die Unterscheidung ist insbesondere in folgenden Fällen von Bedeutung[1]: Gliederung der Bilanz: Anteile und Ausleihungen an verbundene Unternehmen gehören als Anlagevermögen zu den Finanzanlagen.[2] Gehören die Anteile zum Umlaufvermögen, sind sie als Wertpapiere zu erfassen.[3] Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind gesondert auszuweisen.[4] Haftung: Unter ...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / Zusammenfassung

Begriff Bei den Finanzanlagen unterscheidet das HGB nach Beteiligungen einerseits und Anteilen an verbundenen Unternehmen andererseits. Um verbundene Unternehmen handelt es sich, wenn rechtlich selbstständige Unternehmen wirtschaftlich in bestimmten Verhältnissen miteinander verbunden sind. Daraus ergeben sich Mitspracherechte und Gewinnansprüche. Gesetze, Vorschriften und R...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 1.1 HGB

Die Verbundenheit mit anderen Unternehmen ist eine besondere Erscheinungsform der Beteiligung. Der Begriff der "verbundenen Unternehmen" ergibt sich aus § 271 Abs. 2 HGB.[1] Es handelt sich um rechtlich selbstständige Unternehmen, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind. Regelmäßig gehören verbundene Unternehmen demselben Konzern an. Sie sind als Mutter- oder Tochterun...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 4 Ausweis in der Steuerbilanz

Nur Beteiligungen an Kapitalgesellschaften können als Wirtschaftsgut in der Steuerbilanz ausgewiesen werden. Das gilt auch für Anteile an verbundenen Unternehmen. Im Übrigen ist der handelsrechtliche Jahresabschluss maßgeblich für die steuerliche Gewinnermittlung.[1] Abweichungen von der Handelsbilanz sind in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.[2] Die ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 8 Zei... / 1.2 Betriebliche Mitbestimmung

Rz. 7 Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG in Bezug auf Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, einschließlich der Pausen sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, ein notwendiges Mitbestimmungsrecht. Diesem unterliegt die seitens des Arbeitnehmers gewünschte Verteilung der reduzierten Arbeitszeit auf die Wochentage sowie an dem jewei...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 1.4 Steuerrecht

Das Steuerrecht kennt den Begriff der verbundenen Anteile als Unterschied zu den Beteiligungen nicht. KStG und GewStG enthalten aber ertragsteuerrechtliche Sondervorschriften für Organschaften.mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 3.3 Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge aus Beteiligungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung besonders auszuweisen. Sowohl bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens als auch bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sind diejenigen Erträge, die auf solche aus verbundenen Unternehmen entfallen, gesondert auszuweisen, sog. "Davon"-Vermerk. Entsprechendes gilt für Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausle...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 5.2.3 Besonderheiten im GewStG

Gewerbesteuerlich gilt die Organgesellschaft fiktiv als Betriebsstätte des Organträgers, was aber nicht dazu führt, dass Organträger und -gesellschaft als einheitliches Unternehmen anzusehen sind.[1] Bei evtl. vorgenommenen Teilwertabschreibungen des Organträgers auf Beteiligungen an der Organgesellschaft[2] ist zu beachten, dass für die Ermittlung der GewSt der beim Organträ...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 3.2.3 Aufstellungspflicht

Um zur Aufstellungspflicht nach § 290 HGB zu gelangen, muss dem betreffenden Konzern mindestens eine inländische Kapitalgesellschaft als Muttergesellschaft angehören. Alle anderen Konzerne können zwar Konzernabschlüsse aufstellen, sind aber nicht nach § 290 HGB dazu verpflichtet. Folglich gehören sie nicht zu den verbundenen Unternehmen.[1] Anteile daran unterliegen nicht de...mehr

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Anteile an verbundenen Unte... / 2.1 Regelungszweck

Die Abgrenzung von Anteilen an verbundenen Unternehmen von den übrigen Beteiligungen dient dem Zweck, die wirtschaftlichen Beziehungen im Jahresabschluss transparenter zu machen. Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen sollen als solche erkennbar sein. Liegen die Voraussetzungen beider Begriffsbestimmungen vor, sind die Regelungen zu den Anteilen an verbundenen Un...mehr

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Verlustabzug / 3.1 Verlustvortrag, aber kein Verlustrücktrag

Für die Ermittlung des Gewerbeverlusts ist im Entstehungsjahr von dem Gewinn (Verlust) aus Gewerbebetrieb auszugehen, der nach den Vorschriften des Einkommen- bzw. des Körperschaftsteuerrechts zu ermitteln ist. Ist der Gewerbeertrag nach Hinzurechnungen[1] und Kürzungen[2] negativ, können Steuerpflichtige diesen Verlust in die folgenden Jahre vortragen und mit ihren künftige...mehr

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Verlustabzug / 2.1 Verlustuntergang bei Gesellschafterwechsel

§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG regelt den vollständigen Verlustuntergang in den Fällen des Wechsels der Gesellschafter.[1] Ein schädlicher Beteiligungserwerb. d. h. die Verlustabzugsbeschränkung auslösender Anteilseignerwechsel liegt immer dann vor, wenn innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschafts-, ...mehr

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Beteiligungen

Zusammenfassung Begriff Beteiligungen können an Kapitalgesellschaften sowie an Personengesellschaften oder Einzelunternehmen bestehen. Handelsrechtlich stellen Beteiligungen einen Vermögensgegenstand dar. Steuerrechtlich gehören nur Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu den Wirtschaftsgütern. Beteiligungen an Personengesellschaften sind steuerrechtlich nicht als eigenstän...mehr

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Beteiligungen / 1.2.3.1 Stille Beteiligung

Bei einer stillen Beteiligung[1] ist der Gesellschafter am Gewinn des Unternehmens beteiligt und – je nach Ausgestaltung der Beteiligung – auch am Verlust. Nicht beteiligt ist er am Vermögen des Unternehmens. Seine Beteiligung am Gewinn kann nicht ausgeschlossen werden.[2] Der still Beteiligte ist kein Mitunternehmer nach § 15 EStG und erzielt aus der Beteiligung Einkünfte a...mehr

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Beteiligungen / 2.1.1 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft

Eine solche Beteiligung kann notwendiges[1] oder gewillkürtes[2] (Sonder-)Betriebsvermögen oder Privatvermögen sein. 2.1.1.1 Notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen Förderung der betrieblichen Betätigung Einzelunternehmer: Eine Beteiligung gehört zum notwen­digen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die – branchengleiche – betriebliche Betätigung des Steuerpflichtigen en...mehr

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Beteiligungen / 2.1.2 Beteiligung an einer Personengesellschaft

Steuerrechtlich sind Beteiligungen an Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter zu erfassen. Eine solche Beteiligung besteht vielmehr in dem Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, wie er sich im Kapitalkonto darstellt.[1] Für die ertragsteuerliche Gewinnermittlung kommt der Beteiligun...mehr

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Beteiligungen / 2.2.1.10 Beteiligung an einer Personengesellschaft im Steuerrecht

Steuerrechtlich kommt der Beteiligung an einer Personengesellschaft keine eigenständige Bedeutung zu. Ihre Bilanzierung in der Handelsbilanz ist steuerlich ohne Belang. Maßgeblich sind vielmehr die Kapitalkonten. Da ­Beteiligungen an Personengesellschaften steuerrechtlich nicht als eigenständige Wirtschaftsgüter zu erfassen sind, ist eine (Teilwert-)Abschreibung nicht denkba...mehr

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Beteiligungen / 1.2.3.2 Atypisch stille Beteiligung

Bei der atypisch stillen Beteiligung ist der Gesellschafter zusätzlich am Vermögen des Unternehmens beteiligt. Durch den Abschluss eines atypisch stillen Gesellschaftsverhältnisses wird eine Mitunternehmerschaft begründet, soweit der stille Gesellschafter Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt. Mitunternehmerrisiko setzt die Beteiligung am lau...mehr

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Beteiligungen / 2.1.3 Mittelbare Beteiligung

Auch eine mittelbare Beteiligung kann notwendiges Betriebsvermögen sein. So gehören die Anteile des Besitz­unternehmers und beherrschenden Gesellschafters der Betriebskapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft, die 100 % der Anteile einer weiteren Kapitalgesellschaft hält, zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitz(einzel-)unternehmens, wenn die weitere Gesell...mehr

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Beteiligungen / 1.2.1 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Zu den Beteiligungen an Kapitalgesellschaften gehören solche an Unternehmen, die von einer SE, AG, einer KGaA, einer GmbH, von sonstigen juristischen Personen, wie z. B. Stiftungen, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts oder von bergrechtlichen Gewerkschaften betrieben werden. Die Mitgliedschaft in einer eingetragenen Genossenschaft gilt nicht als Beteiligun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungen / 1.2.2 Beteiligungen an Personengesellschaften

1.2.2.1 Allgemeines Zu den Beteiligungen an Personengesellschaften gehören regelmäßig die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an GbR, OHG, KG (= Komplementär) oder KGaA sowie die Beteiligung als Kommanditist. Das gilt grundsätzlich unabhängig vom Umfang der Beteiligung. Eine Ausnahme kann aber z. B. bei Kommanditanteilen an einem offenen Fonds in der Form einer ...mehr

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Beteiligungen / 2.1.1.1 Notwendiges (Sonder-)Betriebsvermögen

Förderung der betrieblichen Betätigung Einzelunternehmer: Eine Beteiligung gehört zum notwen­digen Betriebsvermögen, wenn sie dazu bestimmt ist, die – branchengleiche – betriebliche Betätigung des Steuerpflichtigen entscheidend zu fördern. Das gilt auch, wenn sie dazu dienen soll, den Absatz von Produkten des Steuerpflichtigen zu gewährleisten. Das gilt ebenfalls, wenn die da...mehr

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Beteiligungen / 1.2 Arten von Beteiligungen

Handelsrechtlich gehört mit Ausnahme von eigenen Anteilen jeder Anteil an einem anderen – inländischen oder ausländischen – Unternehmen zu den Beteiligungen. Es ist unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht.[1] Steuerrechtlich wird unterschieden zwischen: Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften (oder Einzel...mehr

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Beteiligungen / 1.2.2.1 Allgemeines

Zu den Beteiligungen an Personengesellschaften gehören regelmäßig die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an GbR, OHG, KG (= Komplementär) oder KGaA sowie die Beteiligung als Kommanditist. Das gilt grundsätzlich unabhängig vom Umfang der Beteiligung. Eine Ausnahme kann aber z. B. bei Kommanditanteilen an einem offenen Fonds in der Form einer KG gegeben sein.mehr

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Beteiligungen / 2.4.1 Beteiligungen im Betriebsvermögen

Gehören Beteiligungen zu einem Betriebsvermögen, sind die Veräußerungsgewinne oder -verluste bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns grundsätzlich zu berücksichtigen. Werden Anteile an Kapitalgesellschaften veräußert, die zu dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens oder einer Personengesellschaft gehören, sind die Regelungen des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. ...mehr

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Beteiligungen / 1.2.3 Weitere Beteiligungsformen

Darüber hinaus gibt es die stille Beteiligung, die atypisch stille Beteiligung sowie die Gewährung eines partiarischen Darlehens. 1.2.3.1 Stille Beteiligung Bei einer stillen Beteiligung[1] ist der Gesellschafter am Gewinn des Unternehmens beteiligt und – je nach Ausgestaltung der Beteiligung – auch am Verlust. Nicht beteiligt ist er am Vermögen des Unternehmens. Seine Beteiligun...mehr

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Beteiligungen / 2.1.1.2 Gewillkürtes (Sonder-)Betriebsvermögen

Eine Beteiligung kann nur dann zum gewillkürten (Sonder-)Betriebsvermögen gehören, wenn sie zwar nicht schon aufgrund ihrer Funktion, aber doch objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, dem Betrieb bzw. der Beteiligung des Mitunternehmers an der Personengesellschaft zu dienen und diese zu fördern.[1] Steht fest, dass die Beteiligung infolge ihrer wirtschaftlichen Ent...mehr

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Beteiligungen / Zusammenfassung

Begriff Beteiligungen können an Kapitalgesellschaften sowie an Personengesellschaften oder Einzelunternehmen bestehen. Handelsrechtlich stellen Beteiligungen einen Vermögensgegenstand dar. Steuerrechtlich gehören nur Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zu den Wirtschaftsgütern. Beteiligungen an Personengesellschaften sind steuerrechtlich nicht als eigenständige Wirtschaft...mehr

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Beteiligungen / 1.1 Definition

Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Auf eine bestimmte Anteilsquote kommt es dabei grundsätzlich nicht an. Im Zweifelsfall gelten als Beteiligung Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die insgesamt mindestens 20 % des Nennkapitals dieser...mehr

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Beteiligungen / 2.2.2 Tausch

Die Bewertung im Falle des Tauschs von Wirtschaftsgütern regeln § 6 Abs. 6 EStG und §§ 20, 21 und 24 UmwStG. Anteile an Kapitalgesellschaften Aus steuerrechtlicher Sicht stellt der Tausch von Anteilen an Kapitalgesellschaften eine Veräußerung der hingegebenen und einen entgeltlichen Erwerb der erhaltenen Anteile dar.[1] Bei der jeweils übernehmenden Gesellschaft ist das eingeb...mehr