Fachbeiträge & Kommentare zu Beschäftigung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 2.4 Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Menschen haben Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen pro Urlaubsjahr.[1] Der Anspruch auf Zusatzurlaub tritt dem Urlaubsanspruch hinzu, den der Beschäftigte ohne Berücksichtigung seiner Schwerbehinderung beanspruchen kann.[2] Ist die regelmäßige Arbeitszeit des Mitarbeiters auf mehr oder weniger als 5 Tage pro Woche verteilt, ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Anordnung der aufschiebenden Wirkung/Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 26 Gegen die Wirkung des § 13 Abs. 2 kann der Adressat eines belastenden VA einstweiligen Rechtsschutz beantragen (§§ 86a f. SGG). Haben Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage zu beantragen. Dies kann zunächst bei der Elterngeldstelle geschehen. Insoweit kann bei der Behörde, die den B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.1 Beitragsbemessung bei versicherungspflichtigen Mitgliedern (Abs. 1)

Rz. 3 Nach Abs. 1 Satz 1 gelten bei Mitgliedern der Pflegekasse, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, für die Beitragsbemessung die Regelungen in § 226 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 3, Abs. 3 bis 5 SGB V, §§ 227 bis 232a SGB V, §§ 233 bis 238 SGB V, § 244 SGB V sowie die §§ 23a, 23b Abs. 2 bis 4 SGB IV. Damit wird klargestellt, dass die Beitragsbem...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 1 Leistungs... / 2.1.4 Aufenthaltserlaubnis wegen Krieges (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 22 Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 3 knüpft an die Gewährung von Aufenthaltstiteln nach § 23 Abs. 1 AufenthG (Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden), § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz). Aktuell hat die Vorschrift besondere Relevanz durch den Anfang 2011 in Syrien ausgebrochenen Krieg, dessen Ende noch nicht absehbar ist (St...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seitdem nahezu jährlich geändert worden, wobei sich die meisten Änderungen auf die Anpassung von in Bezug genommener Normen beschränken: Zum 25.6.1996 wurde Abs. 3 Satz 5 durch Art. 1 Nr. 23 des Ersten SGB XI-Änderungsgesetzes (1. S...mehr

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Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.4 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weitere Versicherte der sozialen Pflegeversicherung (Abs. 4)

Rz. 11 Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. Daneben besteht für bestimmte Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 21, wenn sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem p...mehr

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Statusfeststellung: Lohnt s... / 5.2 Keine Prüfung beendeter Tätigkeiten

Beim obligatorischen Statusfeststellungsverfahren werden nur aktuelle Beschäftigungen geprüft, da nur oder eben erst bei der Anmeldung das Statuskennzeichen gesetzt wird. Eine Prüfung von bereits abgeschlossenen Beschäftigungsverhältnissen – beispielsweise bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien – ist in diesem Rahmen nicht möglich. Hier käme nur ...mehr

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Ordentliche Kündigung: Form... / 2.1 Kündigung vor Dienstantritt

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann schon vor dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, in dem die Arbeit aufgenommen werden soll. Möglich ist sowohl eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung. Die Kündigung ist unter den gleichen Voraussetzungen möglich wie nach Dienstantritt. Kommt einer Arbeitnehmerin besonderer Kündigungsschutz aufgrund des Mutterschut...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.4.1 Kündigung als letztes Mittel

Die Kündigung ist letztes Mittel (ultima ratio). Deshalb muss zuerst eine Weiterbeschäftigung an einem freien [1] Arbeitsplatz im Betrieb oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, ggf. auch nach zumutbarer Umschulung oder Fortbildung geprüft werden.[2] Frei sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze, die im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind. Kann der A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / 1 Zeitabstände

Betriebsprüfungen sind so durchzuführen, dass den beteiligten Versicherungsträgern keine Beitragsausfälle entstehen.[1] Die Rentenversicherungsträger führen mindestens alle 4 Jahre eine Betriebsprüfung bei den Arbeitgebern in alleiniger Verantwortung durch.[2] Die Prüfung erstreckt sich auf alle Beiträge und Abgaben zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge aus der b... / 1 Allgemeines

Zu den Versorgungsbezügen zählen die Renten der bAV (Betriebsrenten).[1] Hierunter fallen die Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die unmittelbar oder mittelbar aus Anlass eines früheren Arbeitsverhältnisses zufließen. Die bAV ist über die folgenden Durchführungswege möglich: Pensionszusage bzw. Direktzusage (§ 1 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG), Direktv...mehr

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Betriebsprüfung / Zusammenfassung

Begriff Aufgabe der Betriebsprüfung ist es zu prüfen, ob die Einnahmen zur Sozialversicherung rechtzeitig und vollständig erhoben wurden. Die Rentenversicherungsträger prüfen mindestens alle 4 Jahre, ob diese Arbeitgeberpflichten erfüllt werden. Dies beinhaltet u. a., dass die Sozialversicherungsbeiträge vollständig und richtig berechnet sind, die Arbeitnehmeranteile richtig...mehr

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Ordentliche Kündigung: Form... / 4 Musterkündigungsschreiben

Sehr geehrte/r Frau/Herr …, hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis unter Anwendung der ordentlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, d. h. zum Ablauf des 31.5.2024. Der Betriebsrat wurde zur Kündigung angehört. Seine Stellungnahme ist in Kopie als Anlage beigefügt. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie nach § 38 Abs. 1 SGB III verpflichtet s...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / 4.1 Ankündigung spätestens 14 Tage vor der Prüfung

Die Prüfung erfolgt grundsätzlich nach vorheriger Ankündigung, sie soll möglichst einen Monat und muss spätestens 14 Tage vor der Prüfung angekündigt werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann von diesen Terminvorgaben abgewichen werden.[1] Bei Vorliegen besonderer Gründe wie z. B. Betriebsaufgabe, Insolvenz oder bei Verdacht auf Schwarzarbeit/illegale Beschäftigung oder B...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 1.3 Die Sozialwidrigkeit der Kündigung nach dem KSchG

Das KSchG verlangt vom Arbeitgeber die Rechtfertigung der Kündigungsgründe. Es nennt u. a. in § 1 Abs. 2 KSchG die personenbedingte Kündigung. Zudem kommen nach § 1 Abs. 2 Sätze 2 und 3 KSchG noch die absoluten Gründe der Sozialwidrigkeit in Betracht. Hiernach ist eine Kündigung immer dann sozial ungerechtfertigt, wenn eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / 3 Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers

Die Rentenversicherungsträger stimmen sich darüber ab, welche Arbeitgeber sie prüfen, um Mehrfachprüfungen auszuschließen.[1] Die Zuständigkeit innerhalb der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wird nach der jedem Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit vergebenen Betriebsnummer bestimmt. Maßgebend ist die jeweilige Endziffer der Betriebsnummer (BBNR).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsprüfung / 6.2.1 Welche Unterlagen müssen elektronisch geführt werden?

Insbesondere sind folgende Unterlagen in elektronischer Form zu den Entgeltunterlagen zu nehmen: Nachweise einer Versicherungsfreiheit oder die nötigen Unterlagen zu einer Befreiung von der Versicherungspflicht[1]; Erklärungen von kurzfristig Beschäftigten zu weiteren kurzfristigen Beschäftigungen im Kalenderjahr oder bei geringfügig entlohnten Beschäftigten Auskünfte zu weite...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.2 Auswahlrelevanter Personenkreis

Umfang der zu berücksichtigenden Arbeitnehmer In der betrieblichen Praxis bereitet die Ermittlung des in die soziale Auswahl einzubeziehenden Personenkreises besondere Schwierigkeiten. Während die Weiterbeschäftigungspflicht auf anderen freien Arbeitsplätzen unternehmensbezogen ausgestaltet ist, beschränkt sich die soziale Auswahl auf den jeweiligen Beschäftigungsbetrieb.[1] W...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsbedingte Kündigung:... / 1.5 Berechtigtes betriebliches Interesse

Der Arbeitgeber darf einzelne Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung, insbesondere wegen ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Leistungen oder zur Sicherung (nicht Schaffung!) einer ausgewogenen Personalstruktur des Betriebs, im berechtigten betrieblichen Interesse liegt[1], von der Sozialauswahl ausnehmen. Trotz u. U. gegebener Vergleichbarkeit nach arbeitsplatzbezogenen Merkm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / 1 Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung ist es nicht von entscheidender Bedeutung, an welchem Ort die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Wenn eine Beschäftigung an wechselnden Orten außerhalb des Betriebs ausgeübt wird, ist dies kein Indiz dafür, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handeln könnte. Entscheidend ist, ob der Arbeitnehmer den Weisungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigun... / 4.4.1 Weiterbeschäftigung durch Versetzung

Ist ein Arbeitnehmer auf Dauer krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage, die geschuldete Arbeit auf seinem bisherigen Arbeitsplatz zu leisten, so ist er zur Vermeidung einer Kündigung auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz im Betrieb oder Unternehmen weiterzubeschäftigen, falls ein solch gleichwertiger oder jedenfalls zumutbarer Arbeitsplatz frei und der Arbeitnehmer für di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / Zusammenfassung

Begriff Die Änderungskündigung ist eine einseitige Erklärung des Arbeitgebers, mit der das Arbeitsverhältnis gekündigt und gleichzeitig die Fortsetzung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten wird. Die Änderungskündigung besteht daher aus 2 Willenserklärungen. Zusätzlich zur Kündigungserklärung muss ein bestimmtes bzw. bestimmbares Angebot zur Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5.1 Verfahren nach § 108a SGB IV (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 24 Im Rahmen der elektronischen Bescheinigungsverfahren (§§ 106 f. SGB VI) ist die Übermittlung der aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen vom Arbeitgeber erhobenen Entgeltbescheinigungsdaten unverzüglich an die DSRV vorzunehmen (§ 108a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten sind dann von der DSRV im Rahmen des § 9 Abs. 2 BEEG an die Elt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mobiles Arbeiten / Zusammenfassung

Begriff Beim mobilen Arbeiten ist der Mitarbeiter nicht an ein festgelegtes häusliches Büro gebunden. Er erbringt seine Arbeitsleistung mobil an selbstbestimmten, typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs (z. B. beim Kunden vor Ort, während der Zugfahrt ...). Für das mobile Arbeiten ist ausschlaggebend, dass die Verbindung zum Betrieb per Informations- und Komm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 1.1 Änderung der Arbeitsbedingungen

Die Änderungskündigung dient dem Arbeitgeber dazu, die Arbeitsbedingungen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu ändern. Die Kündigung lediglich einzelner Arbeitsbedingungen, z. B. des Entgelts, ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist eine solche Teilkündigung zulässig, wenn sie zwischen den Arbeitsvertragsparteien vereinbart ist, was z. B. bei einer zusätzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung / 1.2 Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

Änderungskündigungen sind zulässig. Sie haben nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Vorrang vor der Beendigungskündigung.[1] Kann ein Arbeitnehmer auf dem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr weiterbeschäftigt werden und kann ein neuer Arbeitsplatz im Rahmen des Direktionsrechts nicht zugewiesen werden, ist der Ausspruch einer Änderungskündigung notwendig, falls die Weite...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist maßgeblich, ob eine Beschäftigung besteht. Eine Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Typische Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen sowie eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.[1] Trainees können ihre Tätigkeit nic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
LkSG: Abhilfemaßnahmen bei ... / 2 Befähigung vor Rückzug als Grundsatz für Abhilfemaßnahmen

Laut § 7 Abs. 2 und 3 LkSG werden Unternehmen darin unterstützt, gemeinsam mit betroffenen Zulieferern oder innerhalb der Branche konkrete Lösungen für die Behebung aufgetretener oder unmittelbar bevorstehender Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu entwickeln. Ein Rückzug aus der Geschäftsbeziehung soll lediglich die letzte Option darstellen....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Firmenfitness-Mitgliedschaft / 4 Strittige Auslegung zum überwiegend eigenwirtschaftlichen Interesse des Vertragspartners

Ein überwiegend eigenwirtschaftliches Interesse des Dritten schließt die Annahme von Arbeitslohn in der Regel aus.[1] Auch liegt kein Arbeitslohn vor, wenn der Dritte diese Rabatte einem weiteren Personenkreis im normalen Geschäftsverkehr üblicherweise einräumt (sog. "Jedermannrabatt"[2]). Soweit und in der Höhe, als Preisnachlässe auch im normalen Geschäftsverkehr unter fre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff Trainee ist nicht geschützt – es gibt hierzu auch keine gesetzlichen Vorgaben. Danach werden als Trainees in der Regel Hochschulabsolventen eingestellt, die das Unternehmen zur Fach- oder Führungskraft ausbildet. Hierfür durchlaufen Trainees im Rahmen einer praktischen Ausbildung, deren Länge in der Regel zwischen 6 Monaten und 2 Jahren variiert, sämtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Trainee / 2 Vorteile eines Trainee-Programms für Arbeitgeber

Ein Traineeship ist für den Arbeitgeber – im Gegensatz zum Praktikum – mit einem hohen Aufwand verbunden. Dieser kann sich für das Unternehmen aber aus den folgenden Gründen lohnen: Derzeit fehlt es in vielen Branchen besonders an Fach- und Führungskräften. Mit gut organisierten Trainee-Programmen haben Arbeitgeber die Möglichkeit, entsprechendes Personal zugeschnitten auf di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenzgeld / 2 Arbeitnehmereigenschaft als Voraussetzung des Insolvenzgeldanspruchs

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld. Dabei ist vom allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff auszugehen. Anspruchsberechtigt ist gemäß § 7 SGB IV der nichtselbstständig Beschäftigte, insbesondere Beschäftigte in persönlicher Abhängigkeit in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.4 Förderung der Eingliederung und beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger schutzbedürftiger Personen, Nr. 4

§ 62 Nr. 4 BPersVG fast die Aufgaben des § 68 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 BPersVG a. F. zusammen und verwendet die aktuelle Wortwahl im Hinblick auf Inklusion und Teilhabe. Auch ältere Beschäftigte werden als förderungsbedürftig angesehen. Die Einordnung als Mensch mit Behinderung, bestimmt sich nach § 2 Abs. 2 SGB IX. Grundsätzlich muss der Grad der Behinderung mindestens 50 betr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Abschluss / 1.1.1 Einschränkungen der Abschlussfreiheit

Einschränkungen der Vertragsfreiheit finden sich im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz vor allem in gesetzlich normierten Abschluss- und Beschäftigungsverboten, wie z. B. dem Verbot der Beschäftigung von Kindern nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz oder von Müttern innerhalb der nachgeburtlichen Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz. Die Freiheit eines Vertragsabschlusses m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.1 Nebenpflichten des Arbeitnehmers

Als zentrale Nebenpflicht auf Arbeitnehmerseite ist die sog. Treuepflicht zu nennen, wobei diese allerdings ihrerseits als eine abstrakte Generalpflicht verstanden werden muss, aus der sich je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles höchst unterschiedliche Einzelpflichten ableiten. Zu nennen sind z. B.: Pflicht zum sorgsamen Umgang mit dem Eigentum des Arbeitgebers, Verschwi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Gesetzliches Renteneintrittsalter als Altersgrenze

Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristungsabrede ist auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, nicht hingegen auf den Zeitpunkt des Fristablaufs abzustellen. Dementsprechend sind für die rechtliche Beurteilung die zu diesem Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlagen maßgeblich. Eine Befristung des Arbeitsvertrags auf einen Zeitpunkt, zu welchem der Arbeitnehmer die gesetzliche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.2 Sachgrunderfordernis und Schriftform

Da das Recht der auflösenden Bedingung durch § 21 TzBfG aber weitgehend dem Befristungsrecht angeglichen ist, hat die Abgrenzung in der Praxis stark an Bedeutung verloren. Ein auflösend bedingter Arbeitsvertrag bedarf immer eines Sachgrunds. Auch wenn der Arbeitnehmer bis zum Eintritt der auflösenden Bedingung und der dadurch ausgelösten Beendigung des Arbeitsverhältnisses no...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3.5 Sozialrechtliche Hinweis- und Freistellungspflichten (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)

Gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III "sollen" Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Aktivitäten bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung sowie über die Verpflichtung zur Meldung bei der Agentur für Arbeit nach § 38 Abs. 1 SGB III informieren, sie hierzu freistellen und die Teilnahme an erfor...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / 2.1.1 Entsendezulage

Entsendezulagen sind Zulagen, die wegen der vorübergehenden Beschäftigung in einem anderen Land gezahlt werden. Regelmäßig sollen hiermit die höheren Lebenshaltungskosten in dem anderen Land ausgeglichen werden (z. B. Miete, Verpflegung etc.). Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist grundsätzlich steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Es ist jedoch im Einzelfa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Arten und A... / 2 Arten von Arbeitsverträgen und Arbeitsverhältnissen (Übersicht)

Im Arbeitsleben stellt nach wie vor der auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Vertrag (unbefristeter Arbeitsvertrag) den Regelfall dar. Auf diesen vertraglichen Grundtypus sind in der Regel die arbeitsrechtlichen Sonderregeln zugeschnitten. Das Gesetz kennt aber auch den von vornherein für einen bestimmten Zeitraum geschlossenen Dienst- und Arbeitsvertrag (befristeter Arbeitsve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zulagen / Zusammenfassung

Begriff Zulagen sind Zahlungen des Arbeitgebers, die zusätzlich zum vereinbarten Lohn aufgrund einer tarifvertraglichen Regelung, einer Betriebsvereinbarung oder aufgrund des Einzelarbeitsvertrags gezahlt werden. Grundsätzlich sind alle Zulagen, die einem Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses zufließen, unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung, steuer- und beitrag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beendigung des Arbeitsverhä... / 3.4 Bewilligung von Erwerbsminderungsrente als das Arbeitsverhältnis auflösende Bedingung

Das Vorliegen einer Erwerbsminderung oder von Berufsunfähigkeit hat nach den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts nicht automatisch Auswirkungen auf den Bestand oder Vollzug eines Arbeitsverhältnisses. Allerdings kann sowohl in Tarifverträgen als auch in Arbeitsverträgen eine dahingehende Regelung getroffen werden. Nach der Rechtsprechung des BAG beschränken R...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 2 Interessenabwägung

Handelt es sich um Gründe, die grundsätzlich geeignet sind, eine verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen, ist aufgrund des ultima-ratio-Prinzips eine Interessenabwägung zwischen dem betrieblichen Interesse an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem privaten Interesse des Arbeitnehmers an der Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses vorzunehmen. Zugunsten des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.2 Nebenpflichten auf Arbeitgeberseite

Als Nebenpflichten auf Arbeitgeberseite sind zu nennen: Gleichbehandlungspflicht Einzelheiten zu dieser Nebenpflicht des Arbeitgebers finden sich unter: Arbeitsrechtliche Grundsätze, Gleichbehandlungsgrundsatz. Beschäftigungspflicht Die allgemeine Pflicht zur tatsächlichen Beschäftigung des Arbeitnehmers hat eine augenfällige Ausprägung im sog. Weiterbeschäftigungsanspruch des A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachhaltigkeit: Umweltschut... / 3 Unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategien und Mitbestimmung

Ein weiterer Aspekt, in dem die Mitbestimmung des Betriebsrats in Betracht kommen kann, ist die Aufstellung etwaiger Umwelt- und/oder Nachhaltigkeitsstrategien im Unternehmen. Die im Juni 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive ( CSRD) der EU[1] enthält nichtfinanzielle Berichtspflichten hinsichtlich der Bereiche Umwelt, Soziales, Einhaltung der Mensch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Rechte und ... / 2.3 Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Als Gegenstück zur Treuepflicht des Arbeitnehmers obliegt dem Arbeitgeber eine Rücksichtnahme- und Fürsorgepflicht. Auch diese ist zu verstehen als Inbegriff der dem Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer obliegenden vertraglichen Nebenpflichten. Die Rücksichtnahmepflicht resultiert aus § 241 Abs. 2 BGB und verpflichtet die Parteien eines Schuldverhältnisses zur Rücksicht auf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 2.2.1 Täuschung

Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen Ein Arbeitsvertrag kann auch durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung beendet werden.[1] Eine arglistige Täuschung erfordert in objektiver Hinsicht, dass der Täuschende durch Vorspiegelung oder Entstellung von Tatsachen beim Erklärungsgegner einen Irrtum erregt und ihn hierdurch zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst.[2] ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verhaltensbedingte Kündigun... / 27 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvertrag: Arten und A... / 1.1.1 Dienstverhältnis eines freien Mitarbeiters (Grundsätze)

Das Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von einem freien Dienstverhältnis durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in welchem der zur Dienstleistung Verpflichtete zu dem jeweiligen Dienstberechtigten steht. Während der Arbeitsvertrag gem. § 611a BGB einen Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhän...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Außerordentliche Kündigung:... / 24 Vermögensdelikt zulasten des Arbeitgebers

Bei einem Vermögensdelikt des Arbeitnehmers zum Nachteil des Arbeitgebers, wie z. B. Betrug oder Unterschlagung, bedarf es grundsätzlich vor Ausspruch einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung keiner vergeblichen Abmahnung, weil – wie regelmäßig bei einer Störung im Vertrauensbereich – dem Arbeitgeber ein Wiederholungsfall nicht zuzumuten ist. Dabei kommt es nicht a...mehr