Fachbeiträge & Kommentare zu Berliner Testament

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Kroatien / Literaturtipps

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Republik Nord-Mazedonien / Literaturtipps

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / 3. Güterrechtliche Vereinbarungen auf den Todesfall

Rz. 95 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung von der gesetzlichen Halbteilung abweichender Quoten für die Auseinandersetzung des Güterstandes im Falle des Todes nicht als Schenkung oder Vermächtnis, sondern als entgeltliches Geschäft, soweit die Erwerbschancen beider Ehegatten halbwegs ebenbürtig sind. Sie sind also im französischen Erbrecht "pflichtteilsfest".[97] Äh...mehr

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ZErb 08/2019, Zur Auslegung... / 1. Allgemeines

In gemeinschaftlichen Testamenten versucht man über sog. Pflichtteilsklauseln die als Schlusserben bedachten Abkömmlinge davon abzuhalten, beim Ableben des erstversterbenden Ehepartners einen Pflichtteilsanspruch einzufordern.[1] Durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung beim Berliner Testament werden die Abkömmlinge von der Erbfolge ausgeschlossen. Bei der sog. Trennungslö...mehr

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ZErb 08/2019, Irrtumsanfech... / Aus den Gründen

Die Sache ist infolge der mit weiterem Beschluss des Nachlassgerichts vom 17. Juli 2017 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe dem Senat zur Entscheidung angefallen (§ 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. FamFG). Das Rechtsmittel der Beteiligten ist gemäß §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG als befristete Beschwerde statthaft und insge...mehr

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ZErb 06/2019, Die Berücksic... / VIII. Die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs durch den Testamentsvollstrecker

Die Schwierigkeit in der Praxis liegt oftmals darin, dass für den Testamentsvollstrecker die Zuwendung von Vorempfängen nicht erkennbar ist. Er ist daher ganz besonders auf die Auskünfte der einzelnen Abkömmlinge und Miterben angewiesen. Ihm steht daher nach hM der Auskunftsanspruch nach § 2057 BGB gegenüber den Abkömmlingen zu.[25] Zu beachten ist dabei, dass es im Rahmen de...mehr

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ZErb 05/2019, Haftung des T... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um einen Schadensersatzanspruch wegen einer behaupteten Pflichtverletzung im Rahmen einer Testamentsvollstreckung. Die Klägerin ist zusammen mit ihren vier Schwestern Miterbin ihrer am 23. Mai 2016 verstorbenen Mutter Margarete R. (nachfolgend: Erblasserin) geworden. Die Erblasserin hat über ihren Nachlass mit Testamenten vom 23. März 2007 (K 2), 27. Mär...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

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6. Kapitel: Die erbrechtliche Anfechtung

§ 13 Die erbrechtliche Anfechtung (§§ 2078 ff. BGB) Rz. 122 "Die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung , durch die ein Erbe eingesetzt, ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen, ein Testamentsvollstrecker ernannt oder eine Verfügung von Todes wegen aufgehoben wird, erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht" (§ 2081 Abs. 1 BGB). Ist der Minderjährige ...mehr

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5. Kapitel: Der minderjähri... / § 9 Der gesetzliche Vertreter als Allein- oder Miterbe

Rz. 92 Das Berliner Testament – mit oder ohne Jastrow´sche Strafklausel – ist weithin bei Eheleuten beliebt. Es führt zur Enterbung der Kinder, auch der minderjährigen Kinder, beim Tod des erstversterbenden Elternteils. Beispiel Der Vater stirbt und hat seine Frau, die Mutter des gemeinsamen Kindes, zur alleinigen Erbin eingesetzt. Das gemeinsame Kind ist damit schlüssig beim...mehr

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7. Kapitel: Familienrechtli... / § 16 Die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses

Rz. 156 Gemäß § 1640 Abs. 1 BGB haben Eltern die Pflicht, das ihrer Verwaltung unterliegende Vermögen, das ihr minderjähriges Kind von Todes wegen erwirbt, zu verzeichnen, das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen und es beim Familiengericht einzureichen. Rz. 157 Die Pflicht besteht gemäß § 1640 Abs. 2 BGB nicht, wenn der Wert des Er...mehr

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Beratungsbefugnis von Steue... / 2 Rechtsberatungsbefugnisse für Angehörige steuerberatender Berufe

Nach dem Steuerberatungsgesetz ist Steuerberaterinnen/ern und anderen Angehörigen der steuerberatenden Berufe die umfassende Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten erlaubt.[1] Sofern dabei eine Rechtsberatung notwendig wird, etwa wenn zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nach § 13 ErbStG vorliegen, räumt bereits das StBerG eine umfassende originäre ...mehr

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Beratungsbefugnis von Steue... / 2.1.2 Pflichtteilsansprüche

Pflichtteilsansprüche, die nach § 2303 BGB Eheleuten, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Kindern, ggf. Enkelkindern und ggf. Eltern zustehen, bieten im Erbschaftsteuerrecht manche Gestaltungsmöglichkeit zur Reduzierung der Erbschaftsteuer; insbesondere dann, wenn der Todesfall bereits eingetreten ist und ungünstige Regelungen von Todes wegen nicht mehr geändert werden könn...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / 4. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 322 Auskünfte des Rechtsanwalts zu gemeinschaftlichen Testamenten stellen eine häufige Quelle anwaltlicher Haftung dar. Bestimmungen in einem gemeinschaftlichen Testament sind im Gegensatz zu den Bestimmungen eines Erbvertrages nicht in jedem Fall bindend und unwiderruflich. Rz. 323 Bindung besteht grds. nur bei wechselbezüglichen Verfügungen nach § 2270 BGB. Jedoch enthä...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 58 ff FamFG zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 5 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Hs. FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. Sie bleibt in der Sache ohne Erfolg, denn das Nachlassgericht hat den Antrag des Beteiligten zu 5 auf Erteilung eines Erbscheins, der die Beteiligten zu 1 bis 5 al...mehr

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ZErb 01/2019, Erbeinsetzung... / Sachverhalt

Gemeinsam mit ihrem vorverstorbenen Ehemann errichtete die Erblasserin am 10. April 1998 eine als "Berliner Testament" überschriebene handschriftliche Verfügung, mit welcher sich die Eheleute wechselseitig zu Alleinerben einsetzten. Weiter verfügten sie: "Erst nach dem Tod des zuletzt verstorbenen Elternteils soll das Erbe zu gleichen Teilen an unsere Kinder verschenkt werde...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 2 ist der Ehemann der Erblasserin. Deren Tochter aus erster Ehe, C. (vormals D.), ist am 12. Januar 2014 vorverstorben. Der Beteiligte zu 1 war der Lebensgefährte von C. Am 19. Juni 1985 verfassten die Eheleute gemeinsam ein Testament, wobei jeder Ehegatte die seinen Nachlass betreffenden Verfügungen eigenhändig niederschrieb. Der vom Beteiligten zu 2 geschr...mehr

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ZErb 12/2018, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die gem. §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG zulässige Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist nach der vom Nachlassgericht ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe gem. § 68 Abs. 1 S. 2, 2. Hs. FamFG dem Senat zur Entscheidung angefallen. In der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Der angefochtene Beschluss ist deshalb aufzuheben, weil de...mehr

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ZErb 12/2018, Schadensersat... / Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. A. Die Klage ist zulässig. (...) B. Die Klage ist jedoch nicht begründet. Die durch die Klägerin geltend gemachten Ansprüche stehen ihr aus keiner denkbaren Anspruchsgrundlage zu. I. Es besteht zu Gunsten der Klägerin kein Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB. Zwar hat die Beklagte eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis mit der Klägerin schul...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / a) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 31 Ob im gesamteuropäischen Kontext, also nicht nur aus rein deutscher Sicht und der Sicht der deutschen Stimmen in Literatur und Rechtsprechung, ein gemeinschaftliches Testament, welches eine Bindungswirkung beinhaltet, unter Art. 24 oder 25 EuErbVO zu subsumieren ist und ob diese Bindungswirkung als Sonderanknüpfung nach Art. 24 Abs. 1 oder Abs. 2 EuErbVO Berücksichtig...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 2. Der "erweiterte Erblasserbegriff"

Rz. 53 Als Erblasser im Sinne der Vorschrift des § 2050 BGB ist grundsätzlich die Person anzusehen, deren Vermögen mit dem Tod auf den bzw. die Erben übergeht bzw. dessen Vermögen durch die Zuwendung geschmälert wurde.[112] Fraglich ist allerdings, ob bei Ehegatten, die sich in einem gemeinschaftlichen Testament[113] jeweils als Alleinerben nach dem Tod des Erstversterbenden...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / Literaturtipps

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Anordnung

Rz. 107 Die Anordnung sollte eindeutig geschehen und den Begriff der "Testamentsvollstreckung" enthalten. Bei einer Formulierung wie etwa "Herr X soll den Nachlass auflösen" bleibt unklar, wie weit die Aufgabe und die Befugnis gehen und ob auch eine Abwicklung erfolgen soll, wenn "Herr X" wegfällt.[126] Formulierungsbeispiel: Testamentsvollstreckung I. Anordnung Ich ordne Test...mehr

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§ 2 Soziologische Aspekte / X. Gesetzliche Vermeidung von Erbengemeinschaft aufgrund veränderter Funktion des Vererbens?

Rz. 31 Die Funktion des Erbrechtes könnte sich geändert haben, weil die Kinder nicht mehr in der "Aufbauphase" erben und das Vermögen daher weniger benötigen. Lebzeitige Transfers nehmen an Bedeutung zu.[56] Dies könnte für ein weitergehendes (Allein-)Erbrecht des Ehegatten sprechen. Allerdings ist dessen Versorgung durch Renten bzw. Pensionen sowie Lebensversicherungen eben...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / j) Erweiterter Erblasserbegriff beim Berliner Testament

Rz. 434 Haben gemeinschaftliche Abkömmlinge von ihren beiden Eltern ausgleichungspflichtige Zuwendungen erhalten und werden sie Schlusserben des überlebenden Elternteils, so sind auch die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen des Erststerbenden auf den Tod des Überlebenden auszugleichen.[472] Aber: Dieser erweiterte Erblasserbegriff gilt nur bei der Erbteilung, nicht auch im P...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / III. Analoge Anwendung von § 2287 BGB auf das bindend gewordene gemeinschaftliche Testament

Rz. 5 Die Vorschrift des § 2287 BGB findet analoge Anwendung auf die gem. §§ 2270, 2271 Abs. 2 BGB nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten bindend gewordene Erbeinsetzung des/der Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament, soweit es wechselbezügliche Verfügungen enthält. Gem. § 2270 Abs. 3 BGB kann Wechselbezüglichkeit nur bezüglich Erbeinsetzung, Vermächtnis- un...mehr

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§ 33 Internationales Erbrecht / a) Gemeinschaftliches Testament

Rz. 31 Ob im gesamteuropäischen Kontext, also nicht nur aus rein deutscher Sicht und der Sicht der deutschen Stimmen in Literatur und Rechtsprechung, ein gemeinschaftliches Testament, welches eine Bindungswirkung beinhaltet, unter Art. 24 oder 25 EuErbVO zu subsumieren ist und ob diese Bindungswirkung als Sonderanknüpfung nach Art. 24 Abs. 1 oder Abs. 2 EuErbVO Berücksichtig...mehr

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§ 10 Der Alleinerbe als Man... / d) Die Auslegung eines Ehegattentestaments bzw. eines gemeinschaftlichen Testaments unter eingetragenen Lebenspartnern

Rz. 299 Bei der Auslegung eines Ehegattentestaments findet nicht nur § 133 BGB, sondern – anders als beim Einzeltestament – auch § 157 BGB Anwendung, weil der Inhalt einer Ehegattenverfügung auch aus der Sicht des Erklärungsempfängers, hier des anderen Ehegatten, zu beurteilen ist. Deshalb ist nach der BGH-Rechtsprechung[285] der Wortlaut eines gemeinschaftlichen Testaments ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / e) Zur Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments bei der Teilungsanordnung

Rz. 375 Beispiel Die Eheleute M und F errichteten im Jahr 1966 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und folgende Regelung auf den Schlusserbfall trafen:[404] "Nach dem Tode des Längstlebenden soll der gesamte Nachlass unseren Kindern A, B und C anfallen und unter ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden....mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Fortbestand der gemeinschaftlichen Verfügung trotz Scheiterns der Ehe

Rz. 471 Ein in der Praxis oft übergangenes Problem ist die Vermutungsregel des § 2268 Abs. 2 BGB, die die Frage regelt, ob im Falle der Erhebung der Klage auf Auflösung oder Scheidung der Ehe oder im Falle der Zustimmung zur Scheidung durch den Erblasser eine Verfügung wirksam bleiben soll.[512] Nach der Rechtsprechung[513] können die Verfügungen gemeinschaftlich testierende...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / Literaturtipps

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Auslegung des Erbvertrags

Rz. 506 Soweit der Erbvertrag keine einseitige, jederzeit frei widerrufliche letztwillige Verfügung enthält, können die weitreichenden Auslegungsvorschriften, die im Testamentsrecht gelten, nicht ohne weiteres übernommen werden. Vielmehr ist für die Frage, wie eine Willenserklärung verstanden werden kann, auf den oder die Vertragspartner Rücksicht zu nehmen (vgl. § 2274 BGB)...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 2. Vertragsmäßige Verfügungen

Rz. 508 Welche letztwilligen Verfügungen in einem Erbvertrag vertragsmäßig getroffen werden können, bestimmt § 2278 Abs. 2 BGB. Genannt werden dort nur die Erbeinsetzung, die Anordnung eines Vermächtnisses und einer Auflage sowie die Wahl des anzuwendenden Erbrechts.[544] Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter. Der Grund für die Einengung ...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / 3. Anrechnung des Eigengeschenks, § 2327 BGB

Rz. 114 Eigengeschenke, die der Pflichtteilsberechtigte vom Erblasser erhalten hat, sind nach § 2327 BGB zu berücksichtigen und auch ohne ausdrückliche Anrechnungsbestimmung in Abzug zu bringen.[177] Bei der Ermittlung des Ergänzungsnachlasses ist das Eigengeschenk dem Nachlass hinzuzurechnen und von dem daraus ermittelten Ergänzungsanspruch in voller Höhe abzuziehen.[178] Z...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 8. Mängel des Erbscheinsantrags

Rz. 86 Bei behebbaren Mängeln hat das Nachlassgericht in analoger Anwendung von § 18 GBO eine Zwischenverfügung zu erlassen. Sind die Mängel nicht behebbar, ist der Antrag sofort zurückzuweisen. Verweigert bspw. beim Berliner Testament ein Abkömmling bei der Stellung des Erbscheinsantrags nach dem zuletzt verstorbenen Elternteil grundlos eine durch Zwischenverfügung angeforde...mehr

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§ 17 Der Pflichtteilsberech... / I. Allgemeines

Rz. 60 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch, auch außerordentlicher Pflichtteil genannt,[83] ist ein vom ordentlichen Pflichtteil unabhängiger Anspruch eines Pflichtteilsberechtigten. Während sich der ordentliche Pflichtteilsanspruch aus dem zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlass berechnet, wird der Pflichtteilsergänzungsanspruch aus dem fiktiven Nachlass ...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / E. Die Unterschätzung der Schwierigkeiten des Erbrechts

Rz. 26 Nicht nur der juristische Laie unterschätzt die Komplexität und das Streitpotenzial im Erbrecht, sondern auch der Jurist schlechthin, wie auch der auf das Erbrecht spezialisierte Anwalt in eigener Sache. Für letzteren liegt die Schwierigkeit darin, dass er wegen der eigenen Betroffenheit nicht den nötigen Abstand besitzt, um Gefahren und Möglichkeiten zu ihrer Abwehr ...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 5. Formulierungsbeispiel: Auskunftsklage gegen Hausgenossen

Rz. 188 Formulierungsbeispiel: Auskunftsklage gegen Hausgenossen An das Landgericht (…) Klage des (…) – Kläger – Prozessbevollmächtigter: (…) gegen (…) – Beklagte – wegen Auskunft und eidesstattlicher Versicherung Vorläufiger Streitwert: (…) EUR Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage gegen die Beklagte mit den Anträgen, wie folgt für Recht zu erkennen:mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / XIII. Steuerrecht

Rz. 131 Der Erwerb des Schlusserben eines gemeinschaftlichen Testamtens i.S.v. § 2269 Abs. 1 BGB (Berliner Testament) aufgrund eines Anspruchs nach § 2287 BGB gegen den vom überlebenden Ehegatten in der Absicht Beschenkten, den Schlusserben zu benachteiligen, unterliegt gem. § 3 Abs. 2 Nr. 7 ErbStG der Erbschaftsteuer. Beim Beschenkten, der die erhaltenen Vermögenswerte nach ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / III. Verfügungen für den zweiten Todesfall

Rz. 432 Da es bei der Vollerbenlösung zu insgesamt einer Vermögensmasse kommt, ist in der Verfügung für den zweiten Todesfall diesbezüglich eine Schlusserbenregelung zu treffen. Den Testierenden stehen hier sämtliche Gestaltungsmittel des Einzeltestaments zur Verfügung. Weil es sich bei der Schlusserbenregelung letztlich um die Verfügung einer Person handelt, nämlich des über...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / f) Zustimmung eines Ersatzberufenen?

Rz. 55 Haben die Schlusserben der Übertragung eines Grundstücks, das sich im dereinstigen Nachlass befinden würde, auf einen von ihnen wirksam "zugestimmt", so können sie aus dieser Übertragung keine Ansprüche aus § 2287 BGB herleiten. Da § 2352 S. 3 BGB in der bis 31.12.2009 geltenden Fassung nicht auf § 2349 BGB verwiesen hat, wurde in der Literatur teilweise angenommen, d...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Wer hat auszugleichen?

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / 3. Rechtswirkungen der erklärten Anfechtung

Rz. 9 Nach der allgemeinen Vorschrift des § 142 Abs. 1 BGB wird die angefochtene Verfügung von Anfang an nichtig. Dies kann bei einem Berliner Testament zu dessen ganzer Unwirksamkeit führen, weil dort grundsätzlich sowohl die gegenseitige Alleinerbeneinsetzung als auch diese zu der Schlusserbeneinsetzung wechselbezüglich ist, vgl. § 2270 Abs. 1 BGB und die Vermutungen in § ...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Erbeinsetzung

Rz. 412 Ebenso wie beim Einzeltestament kann die Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten sowohl in Form der Vollerbschaft als auch im Wege der Vor- und Nacherbschaft erfolgen. Ersteres wird auch Einheitslösung genannt, während Letzteres aufgrund der Entstehung von zwei getrennten Vermögensmassen beim Überlebenden als Trennungslösung bezeichnet wird. Rz. 413 Bei der Vollerbenlösun...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Gemeinsames Sorgerecht

Rz. 277 Nach § 1626 Abs. 1 BGB stehen das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge für das eheliche Kind beiden Eltern zu. Daraus folgt gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB ein Gesamtvertretungsrecht beider Eltern nach außen. Nach dem Tod eines Elternteils steht die elterliche Sorge dem Überlebenden allein zu, § 1680 Abs. 1 BGB. Ist der Überlebende z.B. aufgrund eines Ber...mehr

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§ 29 Die Klage des durch Sc... / aa) Grundsatz

Rz. 96 Ist der Beschenkte der überlebende Ehegatte (Stiefmutterfälle!) und hat in der nunmehr aufgelösten Ehe Zugewinngemeinschaft bestanden, so liegt ein Fall des § 1371 Abs. 2 BGB vor, wonach der überlebende Ehegatte den rechnerischen Zugewinnausgleich und den kleinen Pflichtteil verlangen kann, wenn er weder Erbe noch Vermächtnisnehmer wird. Ein solcher Fall liegt am häuf...mehr

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§ 1 Das erbrechtliche Mandat / c) Die Ermittlung und Erörterung des Erbfallszenariums als wesentlicher Teil der erbfallrelevanten Willensbildung

Rz. 21 Unter dem Erbfallszenarium sind die mit Eintritt des Erbfalls entstehende neue Rechtslage und deren rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen für die Beteiligten zu verstehen. Wenn bei der Errichtung der letztwilligen Verfügung der Berater nicht auf die unterschiedlichen Angriffs- und Verteidigungsrechte der einzelnen Beteiligten nach dem Erbfall deutlich hingewiese...mehr

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§ 7 Der Erblasser als Mandant / f) Das "Supervermächtnis"

Rz. 143 Nach h.M. können die Drittbestimmungsmöglichkeiten der §§ 2151, 2153 und 2156 BGB auch kombiniert werden (sog. "Supervermächtnis"[185]).[186] Eine solche Gestaltung bietet sich vor allen Dingen an, um im Falle eines Berliner Testaments bei einem Überschreiten der Erbschaftsteuerfreibeträge eine Beteiligung der Abkömmlinge am elterlichen Vermögen und damit das Ausnutz...mehr