Fachbeiträge & Kommentare zu Berliner Testament

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / VI. Ausschlagung

Rz. 620 Schlägt der Erbe aus,[1045] gilt der Anfall an ihn als nicht erfolgt (§ 1953 Abs. 1 BGB). Das wird erbschaftsteuerrechtlich beachtet und kann genutzt werden, um den Vermögensfluss in der Familie steuergünstig zu steuern. Beispiel Die Eheleute M und F sterben kurz hintereinander. Sie haben sich in einem Berliner Testament gegenseitig zu Erben eingesetzt und ihre Kinder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / I. Einleitung

Rz. 88 Setzten sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben und ihre Abkömmlinge zu Schlusserben ein, wird von einem "Berliner Testament" gesprochen. Der regelmäßig unbedachte Nachteil einer solchen letztwilligen Verfügung ist die aus einer Wechselbezüglichkeit folgende Bindungswirkung. Nach dem Tod des ersten Ehegatten kann der Überlebende die S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Annahme und Führung des... / 1. Auftragsvereinbarung

Rz. 39 Grundsätzlich schulden Rechtsanwälte eine umfassende und erschöpfende rechtliche Beratung,[14] was z.B. die Prüfung ausländischen Rechts oder steuerlicher Auswirkungen[15] einschließen kann. Es ist deshalb ratsam, schon bei der Mandatsannahme den genauen Mandatsgegenstand und die Reichweite der Beratungspflicht schriftlich festzulegen. So können Missverständnisse verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / d) § 2103 BGB i.V.m. § 2269 BGB

Rz. 12 § 2103 BGB trägt dem Umstand Rechnung, dass in der Laiensphäre die Herausgabe eines Gegenstandes und die Übertragung dinglicher Rechtspositionen oft gleichgesetzt werden. Die Anordnung, dass z.B. A erbt und dem B zu dessen 25. Geburtstag das Erbe herausgeben muss, stellt eine Einsetzung als Vor- und Nacherbe dar. Bei gemeinschaftlichen Testamenten ist § 2269 Abs. 1 BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / a) Voraus nach § 1932 BGB

Rz. 46 Damit der überlebende Ehegatte sein Leben nach dem Tod des Ehepartners in der bisherigen Umgebung fortführen kann, hat er kraft Gesetzes einen Anspruch auf die Haushaltsgegenstände und Hochzeitsgeschenke, soweit diese dem Erblasser gehört haben, § 1932 Abs. 1 BGB. Der Anspruch auf den Voraus setzt allerdings voraus, dass der überlebende Ehegatte gesetzlicher Erbe wurd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / b) Fiktives Vermögen

Rz. 17 Unter fiktivem Vermögen sind sog. Vorempfänge zu verstehen. Der Berater muss unbedingt feststellen, welche lebzeitigen Zuwendungen der Mandant und sein Ehegatte an seine Abkömmlinge, seinen Ehegatten oder an Dritte vorgenommen haben. Zum einen spielen diese im Rahmen von Pflichtteilsergänzungsansprüchen eine Rolle, zum anderen sind Vorempfänge zur Ausgleichung (§§ 205...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Inhalt des Behindertentestaments

Rz. 133 Im Ergebnis ist also festzuhalten, dass die entsprechende letztwillige Verfügung folgende Elemente enthalten sollte:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Nießbrauch

Rz. 729 Oftmals hat der Erblasser den nachvollziehbaren Wunsch, eine Zersplitterung seines Vermögens möglichst zu verhindern. In diesen Fällen lässt sich eine Absicherung der nicht in die Eigentümerstellung nachrückenden Angehörigen z.B. durch die vermächtnisweise Zuwendung von Nutzungsrechten erreichen. Gerade als Alternative zum Berliner Testament wird in diesem Zusammenhan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / VIII. Auflage

Rz. 117 Die Auflage ist eine Anordnung von Todes wegen, durch die der Erblasser den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung oder einem Unterlassen verpflichtet, ohne einem anderen ein Recht auf diese Leistung oder Unterlassung im eigenen Interesse zuzuwenden (§ 1940 BGB). Durch die Auflage kann aber auch dem Erben oder einem Dritten ein Vermögensvorteil zugewand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / cc) Sonstige Beschränkungsmöglichkeiten

Rz. 139 Pflichtteilsverzichtsverträge können zur Nachlassplanung in vielgestaltiger Weise eingesetzt werden. Möglich ist ein Verzicht auf die Geltendmachung der Unwirksamkeit von Beschränkungen und Beschwerungen der §§ 2306, 2307 BGB, isolierte Verzichte auf Pflichtteilsrestansprüche (§§ 2305, 2307 BGB) oder Pflichtteilsergänzungsansprüche nach § 2325 BGB. Auch relative Verz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Erhaltung des Freibetrages durch "Supervermächtnis"

Rz. 173 In der Rechtspraxis wird als Ausweg das sog. Supervermächtnis genutzt.[209] Um z.B. im Rahmen eines Berliner Testaments (Voll- und Schlusserbeneinsetzung im Gegensatz zu Vor- und Nacherbschaft) dem überlebenden Ehegatten die volle Verfügungsmacht zu erhalten, vor dem Hintergrund des § 6 Abs. 4 ErbStG die Fälligkeit auf einen anderen Zeitpunkt als den Tod des Erstvers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 5. Zweckvermächtnis (§ 2156 BGB)

Rz. 60 Bei einem Zweckvermächtnis muss der Erblasser den von ihm verfolgten Zweck so genau bestimmen, dass sich aus dem dadurch bestimmten Grund der Zuwendung hinreichende Anhaltspunkte für die Ausübung des billigen Ermessens für den Beschwerten bzw. den Dritten ergeben.[155] Der Vermächtniszweck – z.B. die Finanzierung eines Studiums als Ausgleich für den Verzicht auf einen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 4. Sozialleistungsträger

Rz. 50 Dieselben Wertungen sprechen gegen die Sittenwidrigkeit vorheriger Pflichtteilsverzichte eines Sozialleistungsempfängers;[56] erst Recht gegen Leistungskürzungen wegen unwirtschaftlichen Verhaltens gem. § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII (künftiger Pflichtteil ist kein "gegenwärtiges Vermögen") oder Kostenersatzpflichten gem. § 103 SGB XII (kein sozialwidriges Verhalten).[57] ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 5

5. Klausurfragen: Testamentsvollstreckung[Autor] Bearbeitungszeit für diese – einfache – Klausur: 60 Minuten Fragen Frage 1: Lösung:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Behinderten- und Bedür... / 10. Sonderproblem: Steuervermächtnis

Rz. 98 Gerade in strukturstarken Regionen mit prognostisch hohen Nachlässen steigt das Bedürfnis der Erblasser nach einer steueroptimierten Vermögensnachfolgeplanung. Soll diese im Rahmen eines Behindertentestaments in der Vor- und Nacherbenlösung umgesetzt werden, kollidiert das Interesse nach einem Vermögensschutz vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers regelmäßig mit e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Ausschlagung und Anfech... / IV. Adressat und Form der Ausschlagung

Rz. 14 Die Ausschlagung ist gem. § 1945 BGB gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären. Zuständig ist grundsätzlich das Nachlassgericht bei dem der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG) oder das Nachlassgericht am Wohnsitz des Ausschlagenden (§ 344 Abs. 7 FamFG). Der Zugang der Ausschlagungserklärung wird von der h.M. sogar gegenüber einem örtlich unzus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Zur Ausschlag... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 3 war vom 4.6.1992 bis zu deren Tod in zweiter Ehe mit der Erblasserin verheiratet. Die Beteiligte zu 1 ist die einzige Tochter der Erblasserin, die Beteiligte zu 2 ist die einzige Tochter des Beteiligten zu 3. Aus der Ehe gingen keine gemeinsamen Kinder hervor. Die Eheleute errichteten unter dem 3.12.2007 ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament. Da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen (Abs. 5 Nr. 2)

Rz. 89 [Autor/Stand] Neben den Erblasserschulden können den Erwerb auch die Verbindlichkeiten mindern, die den Erben als solchen treffen (sog. Erbfallschulden gem. § 1967 Abs. 2 BGB) und bewertungsfähig sind.[2] Grundsätzlich sind solche Verbindlichkeiten mit dem Betrag abzuziehen, den der Erwerber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu versteuern hat (sog. Korrespondenzprinzip).[3...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2023, Zur Ausschlag... / Leitsatz

1. Die Einreichung der ersten Ausfertigung der Ausschlagungserklärung genügt den formellen Anforderungen des § 1945 Abs. 1 Hs. 2 BGB. Denn gem. § 47 BeurkG vertritt die Ausfertigung der Niederschrift die Urschrift im Rechtsverkehr. 2. § 1944 Abs. 2 S. 2 BGB, wonach die Ausschlagungsfrist bei gewillkürter Erbfolge nicht vor Bekanntgabe der Verfügung von Todes wegen durch das N...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Abzug von Kosten aufgrund des Erbfalls (Abs. 5 Nr. 3)

a) Sonstige Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG Rz. 117 [Autor/Stand] Der Erwerber kann gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG weitere Kosten erwerbsmindernd abziehen: die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenen Grabdenkmal und die übliche Grabpflege [2] sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar mit der Abwicklung, Re...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament – Besteuerung eines betagten Vermächtnisses

Leitsatz 1. Setzen Ehegatten in einem sogenannten Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sogenannte Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.2 Steuerfolgen beim Berliner Testament

Der erbschaftsteuerliche Nachteil beim Berliner Testament gem. §§ 2265 ff. BGB besteht vor allem darin, dass der Freibetrag für Kinder beim ersten Erbfall gem. § 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nicht genutzt wird. U. U. sollte der überlebende Ehepartner das Erbe ausschlagen. Gegebenenfalls könnten Kinder zumindest ihren Pflichtteil geltend machen. Geltend gemachter Pflichtteil nach T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Zur Auslegung der Formulierung Berliner Testament in einem gemeinschaftlichen Testament

Leitsatz 1. Bei der erläuternden Testamentsauslegung kommt es bei einem gemeinschaftlichen Testament nicht allein auf den Willen eines Ehepartners an, sondern es ist auf den gemeinsamen Willen der Eheleute abzustellen, der für den jeweiligen Erklärungsempfänger erkennbar war. Die erläuternde Testamentsauslegung hat zum Ziel, den wirklichen Willen der Eheleute zu erforschen. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Zur Auslegung... / 1 Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet. I. Es sind die Tatsachen für festgestellt zu erachten (§ 352e Abs. 1 S. 1 FamFG), die erforderlich sind, der Beteiligten zu 1 den von ihr mit notarieller Urkunde vom 8.6.2021 beantragten Erbschein zu erteilen, der sie als Alleinerbin des Erblassers ausweist. Der Erblasser ist nicht im Wege gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau, der Beteiligten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Zur Auslegung... / Leitsatz

1. Bei der erläuternden Testamentsauslegung kommt es bei einem gemeinschaftlichen Testament nicht allein auf den Willen eines Ehepartners an, sondern es ist auf den gemeinsamen Willen der Eheleute abzustellen, der für den jeweiligen Erklärungsempfänger erkennbar war. Die erläuternde Testamentsauslegung hat zum Ziel, den wirklichen Willen der Eheleute zu erforschen. Der Worts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Erbrecht / I. Muster: Testamentserrichtung

Rz. 3 Muster 7.2: Testamentserrichtung Muster 7.2: Testamentserrichtung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie wollen ein Testament errichten, die wesentlichen Inhalte haben wir schon einmal miteinander besprochen. Nunmehr möchte ich Ihnen wichtige Informationen zur Erstellung eines Testaments an die Hand geben. Formfragen: Sie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2023, Die Auslegung... / 4. Auslegungsbeispiele zur erläuternden Auslegung

Auslegung ist case law. Zumeist kann daher einer Auslegung im Einzelfall keine über die Methodik hinausgehende verallgemeinernde Bedeutung zukommen. Es ist daher in jedem Fall der hinter der Erklärung stehende konkrete Wille des Erblassers zu ermitteln und auszulegen, was dieser mit seinen Worten sagen wollte. Wenn in einem sonst formgerecht errichteten eigenhändigen Testamen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 3. Erbrechtliche Angelegenheiten

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 4.5 Wiesbadener-Modell

Eine Betriebsaufspaltung lässt sich durch das sog. "Wiesbadener Modell" vermeiden, weil in diesem Fall keine personelle Verflechtung vorliegt. Unter Wiesbadener Modell wird in der Besteuerungspraxis eine Beteiligungsstruktur verstanden, bei der an der Betriebs-GmbH nur die Ehefrau beteiligt ist und die an diese verpachteten Wirtschaftsgüter allein dem Ehemann (Besitzunterneh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 5 Erbrechtliche Situation

Stirbt ein Partner der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, hat der andere Partner kein gesetzliches Erbrecht. Um den Partner zu beerben, ist also eine Verfügung von Todes wegen (Testament) gem. § 2064 ff. BGB erforderlich oder ein Erbvertrag gem. §§ 2274 ff. BGB (mit Rücktrittsvorbehalt).[1] Auch die Festsetzung eines Vermächtnisses[2] zugunsten des anderen kommt in Betracht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Berliner Testament und ausgleichungspflichtige Vorempfänge – "erweiterter Erblasserbegriff"

Rz. 70 Haben gemeinschaftliche Abkömmlinge von ihren beiden Eltern ausgleichungspflichtige Zuwendungen erhalten und werden sie bei Vorhandensein eines Berliner Testaments (§ 2269 BGB) Schlusserben des überlebenden Elternteils, so sind auch die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen des Erststerbenden auf den Tod des Überlebenden auszugleichen.[94] Dazu der BGH in BGHZ 88, 102, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / IX. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung)

Rz. 488 Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Muster 3.33: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Vermächtnisanordnung im ersten Todesfall (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _______...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / X. Muster: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung)

Rz. 489 Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Muster 3.34: Gemeinschaftliches Testament, "Berliner Testament" mit Wiederverheiratungsklausel (Einheitslösung) Wir, die Eheleute _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geborene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / m) Berliner Testament

aa) Auslegungsregel des § 2269 BGB Rz. 68 Der Auslegungsregel des § 2269 BGB liegt der in der Praxis häufig vorkommende Sachverhalt zugrunde, dass Ehegatten den Überlebenden von ihnen vermögensmäßig absichern und erst nach dessen Tod ihr gemeinsames Vermögen den gemeinschaftlichen Kindern zukommen lassen wollen. Rechtstechnisch wäre dieses Ergebnismehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / i) Erweiterter Erblasserbegriff beim Berliner Testament

Rz. 194 Haben gemeinschaftliche Abkömmlinge von ihren beiden Eltern ausgleichungspflichtige Zuwendungen erhalten und werden sie bei Vorhandensein eines Berliner Testaments (§ 2269 BGB) Schlusserben des überlebenden Elternteils, so sind auch die ausgleichungspflichtigen Zuwendungen des Erststerbenden auf den Tod des Überlebenden auszugleichen.[188] Dazu der BGH in BGHZ 88, 102...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / a) Auslegung einer Pflichtteilssanktionsklausel beim Berliner Testament in einer Patchwork-Familie

Rz. 480 OLG Schleswig, Beschl. v. 24.1.2013 – 3 Wx 59/12: Kinder eines Ehegatten aus früherer Ehe als Schlusserben Zitat "Enthält ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich die Ehegatten gegenseitig zum Alleinerben und nach dem Tod des Längstlebenden der beiderseitige Nachlass je zur Hälfte an die beiden Kinder aus den früheren Ehen der Ehegatten fallen soll, eine Klausel, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Berichtigung des Grundbuchs bei Pflichtteilssanktionsklausel im Berliner Testament

Rz. 90 Hatten sich Eltern gegenseitig zu Alleinerben und ihre Kinder zu Schlusserben eingesetzt und im gemeinschaftlichen Erbvertrag bestimmt, dass ein Kind bei Geltendmachung des Pflichtteils nach dem Erstversterbenden auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, so muss gegenüber dem Grundbuchamt auch der Nachweis des Nichteintritts der auflösenden B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / n) Auslegungs-(Erfahrungs-)Satz beim Typus Berliner Testament

Rz. 73 Indem ein Ehegatte den anderen Ehegatten zum Alleinerben einsetzt, übergeht und enterbt er seine eigenen Kinder, denn seine eigene Schlusserbeinsetzung der Kinder wird im Fall seines Vorversterbens gegenstandslos. Es liegt nahe, dass er die Enterbung seiner Kinder für den ersten Todesfall in einer Wechselwirkung dazu sieht, dass nicht nur er selbst (was im Falle seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Auslegung einer zu unbestimmten Pflichtteilsverwirkungsklausel beim Berliner Testament

Rz. 481 OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.11.2013 – 20 W 138/13:[536] Zitat "Die Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen führt bei einer allgemeinen Verwirkungsklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament, durch die derjenige Schlusserbe, der mit den Testamentsbestimmungen nicht einverstanden ist, nur den Pflichtteil erhalten soll, nicht zum Verlust der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / II. Analoge Anwendung von § 2287 BGB auf das bindend gewordene gemeinschaftliche Testament

Rz. 4 Die Vorschrift des § 2287 BGB findet analoge Anwendung auf die gem. §§ 2270, 2271 BGB nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten bindend gewordene Erbeinsetzung des/der Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament.[5] Die Wechselbezüglichkeit ist für jede einzelne Verfügung gesondert zu ermitteln, wobei insoweit der Wortlaut und der Inhalt des gemeinschaftlichen Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Geltendmachung von Pfl... / g) Formbedürftigkeit der Ausschlagung der Erbschaft; Muster

Rz. 53 In der Praxis wird oftmals übersehen, dass die Ausschlagung des Erbteils formbedürftig ist. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ausschlagung des Erben nach § 2306 Abs. 1 BGB durch öffentlich beglaubigte Form zu erfolgen hat (Nachlassgericht oder Notar) und dem Nachlassgericht zur Wahrung der Ausschlagungsfrist auch innerhalb von sechs Wochen ab Fristbeginn zugehen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / (1) Vor dem Erbfall

Rz. 386 Der erbvertraglich eingesetzte Erbe oder auch der sog. Schlusserbe beim "Berliner Testament" hat vor dem Tode des Erblassers – beim Berliner Testament des überlebenden Ehegatten bzw. des überlebenden eingetragenen Lebenspartners (§ 10 LPartG) – kein übertragbares Anwartschaftsrecht, das schon pfändbar wäre.[337] Auch außerhalb eines gemeinschaftlichen Testaments oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Bindung nach dem Tod eines Ehegatten/Lebenspartners

Rz. 31 Ob testamentarische Verfügungen im Verhältnis der Wechselbezüglichkeit zueinander stehen, entscheiden die Ehegatten/Lebenspartner selbst. Es kommt insofern also auf den Erblasserwillen an. Wechselbezüglichkeit ist für jede einzelne testamentarische Verfügung gesondert zu prüfen. Sie kann nicht angeordnet werden für Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckungsanordnung,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Insbesondere: Verwirkung der Erbeinsetzung bei Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 476 Eine in einem Berliner Testament vorgesehene Verwirkungsklausel für den Fall, dass ein Berechtigter nach dem Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil verlangt, kann dahin gehend auszulegen sein, dass ein "Verlangen des Pflichtteils" bereits dann vorliegt, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überleb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Vertragsmäßigkeit – Wechselbezüglichkeit

Rz. 30 Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter, und zwar sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person. Von der Vertragsmäßigkeit einer angeordneten letztwilligen Verfügung zu unterscheiden ist die Frage der Wechselbezüglichkeit (Korrespektivität). Korrespektiv können Verfügungen von Todes wegen nur sein, wenn mindestens zwei Pers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / cc) Trennungslösung (Vor- und Nacherbschaft)

Rz. 71 Die Begriffe "Vorerbe" und "Nacherbe" in einem privatschriftlichen Testament lassen u.U. trotzdem eine Auslegung für Vollerbschaft und Schlusserbenstellung zu.[96] Setzen sich Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Erben ein und bestimmen zugleich, dass Nacherben nach dem Tod des Letztversterbenden ihre Kinder sein sollen, ist von der Anordnung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 In einem gemeinschaftlichen "Berliner" Testament haben sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und die beiden gemeinschaftlichen Kinder je hälftig zu Schlusserben eingesetzt. Nach dem Tod der Ehefrau nimmt der überlebende Ehemann die Alleinerbschaft an und heiratet mehrere Jahre später ein zweites Mal. Von dem Anfechtungsrecht analog §§ 2281, 2079 BGB macht er keinen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 411 Bei der Vollerbenlösung setzen die Ehegatten sich für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Dies hat zur Folge, dass das Vermögen des Erstversterbenden in das Vermögen des Überlebenden übergeht und zu einer einheitlichen Vermögensmasse führt. In der Verfügung für den zweiten Todesfall sollte dann bestimmt werden, was nach dem Tod des Überleben...mehr