Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweislast.

Rn 6 Beruft sich der Erwerber wegen Kenntnis des Mieters von dem Eigentumsübergang auf die Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts zwischen Mieter und Vermieter, so trifft ihn die Beweislast für die Kenntnis des Mieters von dem Eigentumsübergang (LG Berlin GE 96, 927).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Einführung: Dogmatik, Normzweck, Bedeutung, Internationales Privatrecht.

Rn 1 Ansprüche aus Spiel und Wette sind nicht einklagbar. Sie können nur freiwillig erfüllt werden (Volksmund: ›Ehrenschulden‹). Gesetzgeberisches Motiv ist der Schutz des Spielers vor existenzgefährdendem Spielverhalten (Ddorf WM 87, 767, 768; Hamm NJW-RR 97, 1007, 1008 [OLG Hamm 29.01.1997 - 31 U 145/96]). Die praktische Bedeutung des § 762 ist jedoch gering (Bahr Rz 534)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Rn 4 III erweitert die Haftung des Zahlers auf den gesamten Schaden des Zahlungsdienstleisters, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist. Voraussetzung ist aber entweder die betrügerische Absicht des Zahlers oder die grob fahrlässige bzw vorsätzliche Pflichtverletzung. Die Pflichtverletzung des Zahlers muss sich auf die gesetzlich bestimmten (§ 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Struktur und beschränkte Rechtswahl.

Rn 4 Für Personenbeförderungsverträge (wohl a Gepäck und mitreisende Tiere, Mankowski in: Reithmann/Martiny Rz 15.40) enthält II in zwei Unterabsätzen eine ganz eigenständige komplizierte Regelung. Während Unterabsatz 1 die objektive Anknüpfung regelt, gestattet Unterabsatz 2 eine Rechtswahl, beschränkt allerdings die wählbaren Rechte: gewöhnlicher Aufenthalt der beförderten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Definition.

Rn 2 § 651i I präzisiert die Primärleistungspflicht des Veranstalters und stellt klar, dass dieser ab Vertragsschluss (BGH NJW 87, 1931, 86, 1748 [BGH 12.03.1987 - VII ZR 37/86]) verschuldensunabhängig für den Erfolg der Reise haftet (§ 651a Rn 17; § 633 Rn 10). Wann eine Reise frei von Mängeln ist, definiert II in bewusster Anlehnung an § 633 II 1 (BTDrs 18/10822, 78). Wird...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Inhalt der Erhöhungserklärung.

Rn 10 Die Erhöhungserklärung muss nach § 560 I 2 den Grund für die Umlage bezeichnen und erläutern. Zumindest stichwortartig ist anzugeben, auf welchen Kostenpositionen die Kostensteigerung beruht (LG Berlin ZMR 96, 144). Die Nennung eines bloßen Betrags ist unzureichend.mehr

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FF 09/2025, Beweis der Unri... / Leitsatz

1. Zum Nachweis der Unrichtigkeit des elektronischen Empfangsbekenntnisses eines Rechtsanwalts. 2. Die Angabe eines Empfangs eines Urteils sechs Wochen nach Eingang und zwei Wochen nach Kenntnisnahme des Urteils in einem elektronischen Empfangsbekenntnis kann nach den Umständen des Einzelfalls willkürlich und damit treuwidrig sein. KG, Beschl. v. 15.5.2025 – 17 U 4/25 (LG Berl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich, Rechtsfolge.

Rn 2 Die Vorschrift gilt für alle Mietverhältnisse und sanktioniert den vertragswidrigen Gebrauch der gemieteten Sache. Der Anspruch ist abtretbar (BGH ZMR 13, 867). Anspruchsinhalt ist Unterlassung der vertragswidrigen Nutzung und kostenpflichtige Beseitigung des vertragswidrigen Zustands (AG München ZMR 19, 287). Vereinzelt wird die Titulierung des Unterlassungsanspruchs w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Beteiligung von Verwaltungsträgern.

Rn 26 Darüber hinaus ist die Anwendbarkeit der GoA auch im Öffentlichen Recht anerkannt (etwa BVerwGE 18, 221; 80, 170; BGH NJW 04, 513). Eine öffentlich-rechtliche GoA liegt nur vor, wenn das Geschäft bei Vornahme durch den Geschäftsherrn dem Öffentlichen Recht zuzuordnen wäre (BGHZ 191, 325; 138, 281; BGH NJW 71, 1218: privatrechtliche GoA bei Erfüllung der Streupflicht du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berechtigtes Interesse, § 573 I 1.

Rn 7 In § 573 II Nr 1–3 sind (vgl ›insb‹, § 573 II) nur Regelbeispiele für berechtigte Interessen aufgezählt; zum ›artverwandten‹ Interesse AG Hbg-Blankenese ZMR 16, 208. Ein auf § 573 I gestütztes berechtigtes Interesse muss den Regelbeispielen zumindest entsprechen, dh vergleichbares Gewicht haben (BGH ZMR 17, 722 für soz. Wohngruppenprojekt; BGH ZMR 17, 791). Hierzu zähle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Rechtsstreit als persönliche Angelegenheit.

Rn 18 Rechtsstreit ist jedes gerichtliche Verfahren (BSG NJW 70, 352: sozialgerichtliches Verfahren; LAG Berlin MDR 82, 436: arbeitsrechtliche Streitigkeit; OVG Lüneburg FamRZ 73, 145: verwaltungsrechtliche Streitigkeit) in jeder Verfahrensart, sowohl auf Aktiv- wie auf Passivseite. Das Verfahren muss eine persönliche Angelegenheit betreffen, damit eine genügend enge Verbind...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschlussgründe, I 2.

Rn 8 Anspruch auf Erlaubniserteilung besteht nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde, die Wohnung nur ›Rückzugsort‹ des Hauptmieters sein soll (LG Berlin WuM 17, 263) oder sonst dem Vermieter die Überlassung nicht zugemutet werden kann. Zu Risiken vgl Heilmann NJW 16, 74 ff. 1. Wichtiger Grund in der Person des D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß.

Rn 20 Verstöße gg den op wurden bisher gesehen in folgenden Fällen: Entziehung der Rechtsfähigkeit oder wegen Art 3 II GG auch Beschränkung der Geschäftsfähigkeit von Ehefrauen (Looschelders Rz 35; Staud/Hausmann Art 7 Rz 57 ff); Eintritt der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit mit 10 Jahren (Köln FamRZ 97, 240); Wahl eines anstößigen oder lächerlichen (Bremen NJW-RR 96, 1030)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Keine Verpflichtung.

Rn 33 Die Parteien sind zu einer Anpassungserklärung berechtigt, nicht aber verpflichtet. Der Mieter kann deshalb ggü einer Nachzahlung aus einer Abrechnung nicht einwenden, der Vermieter habe von der Möglichkeit einer Anpassungserklärung keinen Gebrauch gemacht (LG Berlin GE 17, 297).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Grds setzt der Rücktritt einen geschlossenen Reisevertrag voraus. Nicht erfasst sind öffentlich-rechtliche Verträge (OVG Münster NJW 88, 1872; VG Berlin NJW 00, 2040 [VG Berlin 28.01.2000 - 3 A 559.99]; VerwG Saarl 1 K 21/05: jeweils zur Klassenfahrt). Rn 3 Die Rücktrittserklärung des Reisenden muss vor Beginn der Reise, dh bevor der Reisende die erste Reiseleistung weni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge.

Rn 6 Eine Maßregelung entgegen § 16 ist nichtig; der Beschäftigte ist so zu stellen, als sei sie nicht erfolgt (BAG NZA 02, 1389 [BAG 12.06.2002 - 10 AZR 340/01]). Bei schuldhaftem Verhalten kommt Schadensersatz gem §§ 280 I, 241 II und § 823 II iVm § 16 AGG in Betracht (§ 612a BGB Rn 5; LAG Berlin-Brandenburg BeckRS 18, 27504).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formstatut.

Rn 17 Bei Eheschließung im Inland richtet sich die Form nach IV. Die Abgabe der auf die Eingehung der Ehe gerichteten Erklärungen ist entscheidend (Oldbg FamRZ 21, 217). Als Grundsatz normiert S 1 die Verweisung auf das deutsche Sachrecht, dh die persönlich und gleichzeitig vor dem Standesbeamten abgegebene Erklärung, die Ehe miteinander eingehen zu wollen (§§ 1310, 1311 BGB...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Name (§ 9a I 3).

Rn 9 Die GdW führt die Bezeichnung ›Gemeinschaft der Wohnungseigentümer‹ oder ›Wohnungseigentümergemeinschaft‹ gefolgt von der bestimmten Angabe des gemeinschaftlichen Grundstücks. Zulässig sind die Kennzeichnung des Grundstücks durch postalische Anschrift (Rostock ZWE 14, 122), die Angabe der katastermäßigen Bezeichnung nach Gemarkung, Flur und Flurstück oder die Angabe der...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Nichtermittelbarkeit.

Rn 56 Da bei Nichtfeststellbarkeit des ausl Rechts ein non liquet ausscheidet (s.o. Rn 52), ist ein Ersatzrecht heranzuziehen: Die Rspr greift grds auf die deutsche lex fori zurück, insb, wenn starke Inlandsbeziehungen bestehen und die Beteiligten einer Anwendung deutschen Rechts nicht widersprechen (BGHZ 89, 387). Nur wenn die Anwendung deutschen Rechts äußerst unbefriedige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Form der Kündigungserklärung.

Rn 7 Es gilt § 568 I. Dass es sich um eine Teilkündigung handelt, muss in der Kündigungserklärung zum Ausdruck kommen (AG Frankfurt ZMR 05, 794f). Die von der Teilkündigung erfassten Räumlichkeiten sind präzise zu beschreiben unter Mitteilung der konkreten Ausbaupläne (AG Hamburg WuM 94, 433; LG Berlin GE 97, 859). Ein Begründungszwang wird iÜ jetzt verneint (MüKo/Häublein §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sonderfall: Räum- und Streupflicht.

Rn 139 Die Räum- und Streupflicht ist ein Unterfall der allg Straßenverkehrssicherungspflicht. Sicherungspflichtig ist grds derjenige, dem die allg Straßenverkehrssicherungspflicht obliegt, das sind in erster Linie die Kommunen, denen die Räum- und Streupflicht durch öffentlich-rechtliche Normen zugewiesen wird (diese stellen idR Schutzgesetze iSd § 823 II dar, BGHZ 27, 278,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 6 Die Modernisierungsankündigung muss dem Mieter spätestens 3 Monate vor dem geplanten Beginn zugehen (§ 130), ist aber bereits zulässig, wenn die Planungen so weit fortgeschritten sind, dass die inhaltlichen Anforderungen des § 555c I 2 eingehalten werden können (BGH ZMR 21, 572 Rz 51). Eines engen zeitlichen Zusammenhanges zwischen der Modernisierungsankündigung und dem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Kündigung bei funktionsbezogener Vermietung.

Rn 11 Es genügt bereits der Hinweis, dass die Wohnung dringend für die Unterbringung eines aktiven Bediensteten benötigt wird (§ 576 I Nr 1, Leonhard AnwZert MietR 5/22 Anm 1). Bei formell wirksamer Angabe der materiell berechtigten Kündigungsgründe kann in einer derartigen Konstellation mit verkürzten Fristen das Mietverhältnis beendet werden (Stuttg WuM 86, 132 f [OLG Stut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 18 Ein Mietvertrag kommt – wie jeder andere schuldrechtliche Vertrag auch (s.a. Vor §§ 145 ff Rn 40 ff) – grds durch Angebot und Annahme zustande, §§ 145 ff. Ist eine der Parteien bei Abschluss eines Mietvertrags geschäftsunfähig oder nur beschränkt geschäftsfähig, muss sie vertreten werden (zB gemeinsam durch die Eltern oder einen Betreuer; ggf ist die Genehmigung des Vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. WEigtümer.

Rn 8 Es besteht ohne eine Ermächtigung iSv § 24 III kein Selbsteinberufungsrecht (BGH ZMR 21, 391 Rz 12). Allerdings können sämtliche WEigtümer gemeinsam laden (BGH ZMR 21, 391 Rz 12; 11, 892). Ein WEigtümer kann sich außerdem im Eilfall zur Einberufung nach §§ 935, 940 ZPO oder sonst im Verfahren nach § 44 I 2, II, also in einer Klage gg die GdW vom Richter (LG Frankfurt aM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Übergabe einer Schrift.

Rn 3 Möglich ist auch die Errichtung durch Übergabe einer Schrift. Dies setzt voraus, dass die Schrift mit Willen des Erblassers in die Hände des Notars gelangt. Der Erblasser muss dabei erklären, dass sie seinen letzten Willen enthalte. Die Schrift kann offen oder geschlossen übergeben werden (2), beim minderjährigen Testator allerdings nur offen (§ 2233 I). Der Erblasser m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Herrschaftsrechte und -pflichten.

Rn 2 Der Sondereigentümer darf mit seinem SonderE – so weit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter oder Bestimmungen der WEigtümer nach §§ 10 I 2, 19 I entgegenstehen – grds beliebig und allein umgehen. Sein Eigentümer darf es verwalten (ein Beschl, der in die Verwaltungsrechte eingreift, wäre daher nichtig, § 23 Rn 26), baulich verändern (BayObLG NJW-RR 88, 587 [KG Berlin 11....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Prozess.

Rn 23 Der Erlass eines Versäumnisurteils ist – auch im schriftlichen Vorverfahren – vor Ablauf der Schonfrist zulässig (LG Berlin GE 04, 1395; LG Hamburg WuM 03, 375; LG Kiel WuM 02, 149 [LG Kiel 09.01.2002 - 13 T 263/01]). Ist die Kündigung unwirksam geworden, sollte der Kläger den Rechtsstreit in der Hauptsache gem § 91a ZPO für erledigt erklären. Das Gericht kann, muss be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 67 BGB – Änderung des Vorstands.

Gesetzestext (1) 1Jede Änderung des Vorstands ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden. 2Der Anmeldung ist eine Abschrift der Urkunde über die Änderung beizufügen. (2) Die Eintragung gerichtlich bestellter Vorstandsmitglieder erfolgt von Amts wegen. Rn 1 Die Vorschrift gilt für den gesetzlichen Vorstand nach § 26 und schützt dessen Publizität im Interesse des Rechtsverk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Mitteilung (Abs 1).

Rn 3 Der gesamte Inhalt des Kaufvertrags ist mitzuteilen, und zwar erkennbar zur Auslösung des Fristbeginns gem II (BGHZ 60, 275, 288), damit Berechtigter durch Kenntnis seiner Pflichten gem § 464 II Grundlage für Entscheidung über Ausübung hat (BGHZ 168, 152 Rz 18; BGH WM 66, 891, 893; Erman/Grunewald Rz 2). Mitteilung eines Dritten unabhängig vom Vorkaufsrecht reicht nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Verstöße.

Rn 204 Verletzt der Vermieter einen gebotenen Konkurrenzschutz, stellt dies einen Sachmangel dar (BGH WM 20, 648 Rz 39; NJW 13, 44 Rz 35). Bei einem Verstoß kann der Mieter Erfüllung verlangen, die Miete anteilig gem § 320 zurückbehalten (Rn 147) und ggf gem § 543 II Nr 1 kündigen (BGH WM 20, 648 Rz 39). Ferner ist nach § 536 Minderung (BGH WM 20, 648 Rz 39; NJW 13, 44 Rz 35...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Zwischenstadium zwischen schuldrechtlichem Vertrag und dinglicher Übereignung.

Rn 9 Der Erwerber kann in diesem Stadium noch keine Mieterhöhung verlangen und auch noch nicht aus eigenem (vgl LG Flensburg WuM 07, 634) Recht die Kündigung des Vertrages erklären. Lediglich die Mietansprüche kann der Veräußerer bereits vor der Umschreibung im Grundbuch wirksam an den Erwerber abtreten, nicht jedoch das Kündigungsrecht (LG Berlin ZMR 96, 325). Allerdings so...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonstige Begründungsmittel.

Rn 33 Mieterhöhungsverlangen können auch in anderer Weise begründet werden (BVerfG NJW 80, 1617 [BVerfG 12.03.1980 - 1 BvR 759/77]). Solche Begründungsmittel müssen den gesetzlichen gleichwertig sein. In Betracht kommen zB Mietpreisübersichten der Finanzämter, Gerichtsgutachten aus einem gerichtlichen Verfahren dritter Personen, wenn die zu beurteilenden Wohnungen vergleichb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sonstige Beendigungsgründe.

Rn 4 Das Vorstandsamt endet mit Tod, Geschäftsunfähigkeit, Amtszeitablauf (KG Rpfleger 12, 550 [KG Berlin 30.01.2012 - 25 W 78/11]; mangels Satzungsregelung ist die Amtszeit unbegrenzt, Hamm NZG 08, 473, 475; bei Amtszeitablauf bleibt das Vorstandsmitglied idR solange im Amt, bis ein neues ordnungsgemäß gewählt ist (Schlesw ZStV 23, 11), zur Covid-Sonderregelung s Voraufl, W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 § 550 steht im gesetzlichen Untertitel ›Mietverhältnisse über Wohnraum‹ und erwähnt den Wohnraum ausdrücklich. Die Regelung gilt über § 578 I nur mit der ›Maßgabe, dass ein Mietvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr nicht in Textform geschlossen wird, für unbestimmte Zeit gilt‹ (BEG IV, BGBl I 2024 Nr 323; zur Kritik vgl Lammel ZMR 24, 97) auch für Mietverhältnisse ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 38 Die ursprünglich für den kaufmännischen Verkehr entwickelten Grundsätze der Duldungs- und Anscheinsvollmacht gelten nach hM auch für Nichtkaufleute (aA gg eine Anerkennung der Anscheinsvollmacht außerhalb des kaufmännischen Verkehrs Staud/Schilken Rz 31). Zu ihrer Anwendung auf nichtige Vollmachten s Rn 40. Auf die Prozessvollmacht sind weder die §§ 171 f noch die Grun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Starrer Fristenplan.

Rn 11 Ein Fristenplan mit zu kurzen Fristen führt zur Gesamtunwirksamkeit der Vertragsklausel (Ddorf OLGR 07, 199, München NZM 07, 215, LG Berlin ZMR 03, 487; auch wenn nur für unbedeutenden Raumtyp LG Ddorf Info M 11, 467). Nach aA entfällt nur die Fristenregelung als solche; die entstehende Regelungslücke soll durch einen Rückgriff auf angemessene Fristen zu schließen sein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Abgrenzung.

Rn 27 Die Beschaffenheitsvereinbarung legt die Anforderungen an die Kaufsache unterhalb der Garantie (§ 443) fest. Sie ist daher strikt von dieser zu unterscheiden (Köln NJW-RR 13, 1209 [OLG Köln 20.02.2013 - 13 U 162/09]; Emmert NJW 06, 1765 ff). Unterschiedliche Interessenlagen bestimmen die Abgrenzung: Angabe der Fahrleistung ist beim Gebrauchtwagenkauf unter Händlern/Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Art und Weise der Anrechnung (§ 559a II).

Rn 4 Art und Weise der Anrechnung sind in § 559a II geregelt. Kann nicht festgestellt werden, in welcher Höhe Zuschüsse oder Darlehen für einzelne Wohnungen gewährt worden sind, sind sie gem § 559a IV nach dem Verhältnis der für die einzelnen Wohnungen aufgewendeten Kosten aufzuteilen. Wenn die Förderung degressiv gestaltet ist, muss die Erhöhungserklärung die Verringerung d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verein mit Binnenmarkttätigkeit.

Rn 6 Vereine mit unternehmerischer Tätigkeit in einem Binnenmarkt sind planmäßig, entgeltlich und anbietend an einem vereinsinternen Markt ggü ihren Mitgliedern tätig (Reichert/Pusch Kap 3 Rz 87; BeckOK/Schöpflin Rz 112f). Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich, das Entgelt kann auch im Mitgliedsbeitrag oder der Aufnahmegebühr enthalten sein (BeckOK/Schöpflin Rz 112)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anmietung zur Weitervermietung als Wohnung.

Rn 3 Zweck des Hauptmietvertrages muss es – ggf nach einer konkludenten Änderung während der Vertragszeit – sein, die angemieteten Räume als Wohnraum weiter zu vermieten (Drasdo WuM 19, 1; LG Heidelberg WuM 22, 618). Ausreichend ist es, wenn beide davon ausgehen, dass die Wohnung vom Mieter an Dritte weitervermietet werden soll. Maßgeblich sind die vertraglichen Vereinbarung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Kündigungsfristklauseln (Nr 9c).

Rn 83 Mit Wirkung ab 1.3.22 darf nach Nr 9c eine formularmäßige Kündigungsfrist, die der Kunde einhalten muss, damit es nicht zu einer (stillschweigenden) Vertragsverlängerung kommt, nicht länger als 1 Monat (bislang 3 Monate, auch weiter für Altverträge, Art 229 § 60 S 2 EGBGB) sein. Dabei kommt es lediglich auf den Zeitraum zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem sich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 1 Unter Werkwohnung (vgl Drasdo ZMR 19, 105, Riecke WuM 03, 663) versteht man Räumlichkeiten, die im Zusammenhang mit einem Dienstverhältnis überlassen wurden; vertragsbezogene Qualifikation, keine sachbezogene Eigenschaft der Wohnung. Es genügt jedenfalls immer, wenn der Arbeitsvertrag Geschäftsgrundlage (§ 313) für den Abschluss des Mietvertrages geworden ist (Staud/Rol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erfüllungsgehilfen.

Rn 5 Die Zuziehung von Dritten unter Beibehaltung der Leitung des zu besorgenden Geschäfts durch den Beauftragten stellt keine Substitution dar und ist grds zulässig (zB Sekretariatsarbeiten, Transport; vgl aber zum Vereinsvorstand Brandbg NZG 22, 929 [OLG Brandenburg 17.03.2022 - 10 U 16/21]). Etwas anders kann sich aus der Vereinbarung ergeben, etwa bei qualifizierten Täti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 7 Ist die Teilannahme/-ausschlagung unwirksam, fällt mit Ablauf der Ausschlagungsfrist die ganze Erbschaft an. Da der um den pauschalisierten Zugewinnausgleich gem § 1371 I erhöhte gesetzliche Erbteil des Ehegatten bei Zugewinngemeinschaft ein einheitliches Erbteil ist, kann dieser nur als Ganzes angenommen oder ausgeschlagen werden (KG NJW-RR 91, 330 [KG Berlin 24.07.199...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Grundsatz.

Rn 41 Der Vermieter ist über erkennbar besonders wichtige Umstände aufzuklären, die für seine Entschließung von ausschlaggebender Bedeutung sind (allg § 123 Rn 11). Der Mieter braucht den Vermieter bei den Vertragsverhandlungen grds zwar nicht ungefragt über seine Familien-, Eigentums- und Vermögensverhältnisse aufzuklären (BVerfG NJW 91, 2411, 2412 [BVerfG 11.06.1991 - 1 Bv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mutterschaft.

Rn 16 Die kollisionsrechtliche Regelung zur Feststellung der Mutterschaft ergibt sich uneingeschränkt aus Art 19 I mit den oben aufgezeigten Alternativen u Prinzipien (Rn 6). Dies gilt auch bei gleichgeschl Elternschaft (Antomo/Duden/Dutta/Helms/Mayer StAZ 23, 293, 294). Dem Abstammungsstatut unterliegt die Frage, auf wen es bei Leihmutterschaft ankommt (Stuttg FamRZ 12, 174...mehr

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AGS 09/2025, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

Rechtsanwalt R hat vor dem zuständigen LG Berlin gegen den Beklagten, seinen früheren Mandanten, erfolgreich rückständiges Honorar eingeklagt. Aufgrund der zu seinen Gunsten ergangenen Kostenentscheidung beantragt Rechtsanwalt R die Festsetzung der von ihm verauslagten gerichtlichen Verfahrensgebühr sowie einer 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, einer 1,2-Terminsgebühr n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2072 BGB – Die Armen.

Gesetzestext Hat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde, in deren Bezirk er seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, unter der Auflage bedacht ist, das Zugewendete unter Arme zu verteilen. Rn 1 § 2072 fasst eine Erbeinsetzung, die wörtlich oder in einer bedeutungsgleichen Formulierung (Ham...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 3 § 562b I regelt ein speziell ausgestaltetes Selbsthilferecht (BGH ZMR 06, 23; Kobl NZM 05, 784), das weniger voraussetzt als die §§ 229 f, die daneben anwendbar bleiben (Celle ZMR 94, 163, 164) und nicht so weit wie das Selbsthilferecht nach § 859 I reicht, da gg den Vermieter mangels unmittelbaren Besitzes keine verbotene Eigenmacht (§ 858 I) verübt werden kann. Voraus...mehr