Fachbeiträge & Kommentare zu Berlin

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verlangen der Einberufung.

Rn 1 Die Vorschrift gilt auch für den VoRp (auch politische Partei, KG NZG 21, 166 [KG Berlin 05.10.2020 - 22 W 1035/20]) und die Delegiertenversammlung und ermöglicht minderheitenschützend, die Mitgliederversammlung zu erzwingen, aber auch in entspr Anwendung, bestimmte Tagesordnungspunkte anzukündigen (Hamm MDR 73, 929). Das gesetzliche Einberufungsquorum beträgt 10 % der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Aufrechnung trotz Verjährung.

Rn 19 Auch wenn die Ersatzansprüche des Vermieters bereits nach § 548 verjährt sind, kann er mit ihnen gg Gegenansprüche des Mieters, zB auf Zurückerstattung der Kaution, aufrechnen (BGH ZMR 24, 926; Weber ZMR 22, 620 zu § 216; Strake ZMR 21, 197 zu § 215). Es genügt, dass sich die beiden Ansprüche in unverjährter Zeit aufrechenbar ggü gestanden haben (§ 215; vgl aber auch D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme.

Rn 31 Für den Fall, dass der Mieter eine Modernisierungsmaßnahme dulden muss, zB den Einbau von Rauchwarnmeldern (s.a. § 555a Rn 20), ist str, ob der Vermieter grds berechtigt ist, die neu entstehenden Betriebskosten ohne eine vertragliche Grundlage auf den Mieter umzulegen. Richtigerweise ist eine Umlage auch dann nur möglich, wenn man die ursprüngliche Klausel so auslegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsverordnung.

Rn 5 § 556d II 1 ermächtigt die Landesregierungen iSv Art 80 I 1 GG, Gebiete mit ›angespannten Wohnungsmärkten‹ durch Rechtsverordnung für die Dauer von jew höchstens 5 Jahren zu bestimmen. Die Rechtsverordnung muss nach § 556d II 4 spätestens mit Ablauf des 31.12.25 außer Kraft treten. Bestimmung und Abgrenzung dieser Gebiete erfordert eine sorgsame Überprüfung der Eignung,...mehr

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FF 09/2025, Kürzung der Hin... / 2 Aus den Gründen

Gründe: [24] Die zulässige Klage … hat keinen Erfolg. [25] Die Klägerin hat keinen Anspruch auf ungekürzte Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwengeld. Der Bescheid des Beklagten … ist rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1, Abs. 5 S. 1 VwGO). [26] Da die Ehe nach dem 1.1.2002 geschlossen wurde, beträgt das Witwengeld gemäß § 25 Abs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 2 Die GdW ist grds in sämtlichen Bereichen rechts- und parteifähig (s.a. § 1 BGB Rn 8). Bsp: Erb- und Grundbuchrecht (BGH ZMR 05, 547; KG IMR 15, 512), Scheck- und Wechselrecht, Verwaltungsprozess (zB OVG Lüneburg ZMR 18, 94; OVG Berlin-Brandenbg ZWE 10, 42, 42). Die GdW kann auch Vereinsmitglied (AG Hannover ZMR 08, 743; str) und Beteiligter iSv § 154 1 ZVG sein (BGH NZM...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, § 573a II.

Rn 9 Bei dem Einliegerwohnraum innerhalb der Vermieterwohnung ist es ohne Bedeutung, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus (KG ZMR 81, 243 = NJW 81, 2470 [KG Berlin 21.04.1981 - 8 W RE Miet 1397/81]) handelt, es muss aber ein enger Zusammenhang zwischen den Wohnbereichen des Vermieters und des Mieters bestehen. Wenn ein Einzelraum, den der Mieter bewohnt, vom Treppenhaus sepa...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verletzung eines Rechtsguts iSd § 823 I und haftungsbegründende Kausalität.

Rn 129 Die Haftung wegen Verletzung einer Verkehrspflicht setzt nach der hier vertretenen Ansicht (s.o. Rn 3) die Verletzung eines Rechtsguts iSd § 823 I voraus. Bei der haftungsbegründenden Kausalität kommen häufig Anscheinsbeweis (BGH VersR 94, 324, 325; NJW 08, 3775 Rz 17 mwN, krit Wesser NJW 08, 3761, 3762 ff; BGH NJW 10, 1072 Rz 7 ff mwN; Kobl ZfIR 15, 270, 271 [OLG Kob...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sonstige Beeinträchtigungen.

Rn 11 E-Mail-Werbung (BGH Urt v 12.9.2013 – I ZR 208/12); Abmahnungskosten (BGHZ 52, 393); Befüllung von Fremdbehältern/Gas (BGH NJW 03, 3702); Unterlassungsanspruch Gewinnzusagen (LG Saarbrücken 25.3.03 – 1 O 429/00); Insolvenzproblematik bei Verurteilung zur Räumung (BGH IMR 06, 30); Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft (BGH Urt v 27.10.2017 – V ZR ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücknahmerecht besteht noch.

Rn 2 Solange das Rücknahmerecht noch besteht (§ 376 I), ist der Schuldner noch Verfahrensbeteiligter. § 380 gibt dem Gläubiger in diesem Fall einen Anspruch gg den Schuldner auf Erteilung einer seine Berechtigung anerkennenden Erklärung. In der Geltendmachung des Herausgabeanspruchs liegt allerdings idR zugleich die Annahme der Hinterlegung durch den Gläubiger, die das Rückn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zu erwartende Mieterhöhung (§ 555c I 2 Nr 3).

Rn 17 Die nach § 559 I zu erwartende Mieterhöhung ist in einem Betrag zu beziffern (s bereits KG GE 07, 907). Die Angabe einer Spanne oder eines Prozentsatzes genügt nicht. Ist eine monatliche Mietzahlung geschuldet (dazu § 535 Rn 176), ist der Betrag aus Gründen der Transparenz und der Bewertung einer möglichen Härte auch auf die Monatsmiete zu beziehen – obwohl § 559 I von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wirksamkeit.

Rn 5 Es müssen grds alle Wirksamkeitsvoraussetzungen erfüllt sein, so dass alleine der Wegfall der Verfügungsmacht die Eintragung hindert. Es müssen etwa erforderliche privatrechtliche Genehmigungen (§§ 177, 182 ff, § 12 WEG, Frankf ZInsO 06, 271f) oder Zustimmungen Dritter (§§ 876, 880, 1071, 1178) vorliegen (MüKo/Lettmaier Rz 21). Ferner muss bei einem Briefrecht zumindest...mehr

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AGS 09/2025, Auslagenerstat... / IV. Bedeutung für die Praxis

Anzumerken ist Folgendes: 1. Aktenversendungspauschale Ich halte die Entscheidung in diesem Punkt für zutreffend. In der Vergangenheit hat auch das AG Köln Beschl. v. 20.12.2013 – 535 Ds 44/13. AGS 2014, 103 = zfs 2014, 109) so entschieden. Man darf in dem Zusammenhang allerdings nicht übersehen, dass die Rspr. zur Zulässigkeit der Beiziehung eines auswärtigen Verteidigers tei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Widerruf.

Rn 69 Ist der Mieter Verbraucher (§ 13) und der Vermieter Unternehmer (§ 14), kann dem Mieter gem §§ 355, 312 IV 1, 2 bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen (§ 312b Rn 14 ff) und bei Fernabsatzverträgen (§ 312c Rn 3) ein Widerrufsrecht (§ 312g I) zustehen (BGH NZM 18, 1011 [BGH 17.10.2018 - VIII ZR 94/17] Rz 13). Bis zu einem Widerruf ist der Mietvertrag schwebend w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / ee) Sprache, Währung, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Planungs- und Organisationsort des Urlaubs.

Rn 16 Auch wenn Gerichte die Vertragssprache häufig unterstützend anführen (BGH NJW 98, 1321 [BGH 25.09.1997 - II ZR 113/96]; NJW-RR 00, 1002 [BGH 19.01.2000 - VIII ZR 275/98]; NJW 03, 2605 [BGH 10.04.2003 - VII ZR 314/01]; 04, 3706 [BGH 13.09.2004 - II ZR 276/02]; Nürnbg NJW-RR 97, 1484), gibt sie nur einen schwachen Hinweis (Staud/Magnus Art 3 Rz 98; Mankowski, IPRax 15, 3...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 22 Durch den Auskunftsanspruch aus III soll der Mieter va erfahren, ob ein Ausnahmetatbestand nach § 556f vorliegt oder ob ein Überschreiten der nach § 556d I zulässigen Miete gerechtfertigt ist (Siegmund PiG 110, 23, 33). Der Anspruch ist nicht davon abhängig, auf welchen Tatbestand der Vorschriften der §§ 556d ff sich der Vermieter zur Rechtfertigung der vereinbarten Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Interessenabwägung.

Rn 14 Eine Fortsetzung des Mietverhältnisses setzt nicht voraus, dass die aufseiten des Mieters bestehende Härte die Interessen des Vermieters deutlich überwiegt. Maßgebend ist allein, ob sich ein Übergewicht der Belange der Mieterseite feststellen lässt, also die Interessenabwägung zu einem klaren Ergebnis führt (BGH ZMR 19, 848). Bestehen auf beiden Seiten gleich zu bewert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unerhebliche Einwirkungen.

Rn 23 Ob die Einwirkungen einer Modernisierungs- iSv § 555c IV oder einer Erhaltungsmaßnahme (vgl § 555a III) unerheblich sind, ist im Einzelfall nach der Härte iSv § 555d II zu beurteilen, die ein Mieter erfährt. Es geht va um die voraussichtliche Dauer (Rn 16) und den voraussichtlichen Umfang (Rn 12 ff), mithin die Intensität der baulichen Veränderungen. Va Veränderungen d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Einwilligung.

Rn 18 Die Einwilligung (§§ 182 ff) ist eine empfangsbedürftige einseitige rechtsgeschäftliche Willenserklärung und bedarf keiner Form; sie kann ausdrücklich oder stillschweigend (Kobl FamRZ 15, 1901), ggü dem Ehegatten oder dem Dritten, vor der Verfügung (Zustimmung, § 182) oder danach (Genehmigung, § 184) erteilt werden. Das gilt auch für formbedürftige Verträge (KG NJW 62,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Vertretung.

Rn 80 Vertragsbezogene Erklärungen der Mietvertragsparteien sind nicht ›höchstpersönlich‹ – eine Vertretung im fremden Namen nach §§ 164 ff ist daher zulässig. Einer ausdrücklichen Offenlegung der Vertretung und namentlichen Benennung des Vermieters oder Mieters bedarf es nicht (BGH NJW 14, 1803 Rz 12 ff). Nach § 164 I 2 notwendig, aber auch ausreichend ist, dass sich die Ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bestimmungsgemäße Bewirtschaftung (Abs 2).

Rn 3 Die wirtschaftliche Bestimmung, die das Objekt zur Zeit der Bestellung hatte, muss im Wesentlichen aufrechterhalten werden. Der Nießbraucher ist verpflichtet, das Objekt nach objektiven Maßstäben ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Die Pflicht ist nicht vollständig abdingbar (KG DNotZ 06, 470 [KG Berlin 11.04.2006 - 1 W 609/03]). Auch kann nicht mit dinglicher Wirkung eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Die Fristsetzung.

Rn 16 Sie erfolgt durch empfangsbedürftige Willenserklärung des Gläubigers. Sie muss eine eindeutige Aufforderung zur Leistung enthalten und dem Schuldner deutlich machen, dass er eine letzte Chance erhält. Ein bloß höfliches Drängen auf Leistung genügt nicht, wenn der Schuldner infolgedessen keine Veranlassung hat, mit Rechtsfolgen wie einem Rücktritt oder Schadensersatzfor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Rechtsmängel.

Rn 7 Entspr § 435 (dort Rn 2) gilt nicht Mängelrecht, sondern allg Leistungsstörungsrecht, wenn der Verkäufer seiner Hauptleistungspflicht nicht nachkommen kann. Dazu gehören beim Rechtskauf die 3 Fälle der Veritätshaftung (HP/Faust Rz 12, 16), dass (1) das Recht nicht besteht (AG Berlin-Mitte BeckRS 13, 03303; Eidenmüller ZGS 02, 290, 292), (2) unübertragbar ist oder (3) ei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Einzelfälle.

Rn 8 Bsp für § 17 sind: fortlaufend unpünktliche Erfüllung von Hausgeld- und anderen Zahlungsansprüchen (BGH ZMR 07, 465; LG Berlin ZMR 18, 246; zweifelnd LG Frankfurt aM WuM 21, 699: jedenfalls fortlaufende, nicht nur geringfügige Rückstände), die Ver- oder Behinderung von Erhaltungsmaßnahmen (LG Hambg ZMR 16, 487), die Ver- oder Behinderung von Einbauarbeiten (LG Hambg ZMR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 3 §§ 556d–556g sind auf jeden Mietvertrag über Wohnraum (§ 535 Rn 12) im Anwendungsbereich des § 556d I anwendbar (s.a. Siegmund PiG 100, 23, 24 ff), mit Ausn der in § 549 II, III genannten Mietverträge (s.a. LG Berlin ZMR 20, 836). Auf einen Änderungsvertrag während eines laufenden Mietverhältnisses sind sie weder direkt noch analog anzuwenden (§ 55). Zur Staffelmiete s ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 23 Sich aus dem gemE ergebende Pflichten liegen vor, wenn eine Verpflichtung alle WEigtümer als Eigentümer des gemE trifft (s.a. BGH NJW 16, 1735 Rz 18; 14, 1093 Rz 6; 13, 3092 Rz 10). Bsp: Ausgleichsansprüche aus § 14 III (§ 14 Rn 51 ff), Aufwendungsersatzansprüche, Ansprüche aus § 18 III und/oder aus §§ 677 ff BGB (s.a. LG Düsseldorf ZMR 17, 575), grds die Erfüllung von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besonderheiten.

Rn 55 In Bezug auf den ›WEigtümer‹ sind im Einzelfall Besonderheiten zu beachten: ›WEigtümer‹ ist auch der werdende WEigtümer (BGH WuM 18, 340 Rz 18; NZM 16, 266 [BGH 11.12.2015 - V ZR 80/15] Rz 7). Neben diesem schuldet der Veräußerer nicht (§ 8 III). Mehrere Inhaber eines Wohnungseigentums haften samtverbindlich (Köln MDR 15, 595; München FD-ErbR 12, 339348), weshalb zB die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Beweislast für die Erbfähigkeit.

Rn 7 Das Nachlassgericht hat, wenn es auf den genauen Todeszeitpunkt beim Tod mehrerer Personen ankommt, diesen vAw zu ermitteln, § 26 FamFG. Daher ist weder die Feststellung eines Überlappens noch der Annahme des gleichzeitigen Versterbens ausreichend (Hamm NJW-RR 96, 70 [OLG Hamm 12.06.1995 - 15 W 120/95]; Karlsr NJW-RR 24, 1463). Rn 8 Die Beweislast für das Überleben triff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Erteilte Zustimmung.

Rn 8 Stimmt der Mieter innerhalb der Zustimmungsfrist bedingungslos der erhöhten Miete zu (KG NZM 98, 68 [KG Berlin 05.08.1997 - 8 RE-Miet 8850/96]: die Zustimmung zum Erhöhungsbetrag ist nicht ausreichend), schuldet er diese mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens. Bei der Berechnung der Frist gilt § 193. Beim Zugang des Mieterhöhungsve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verstoß gg Treu und Glauben.

Rn 14 Dem Berufen auf die fehlende Form kann nur in Ausnahmefällen der Einwand des Rechtsmissbrauches entgegengehalten werden, wenn andernfalls das Ergebnis nicht nur hart, sondern schlechthin untragbar wäre (BGH NJW 84, 607 [BGH 04.10.1983 - VI ZR 44/82]), insb wenn derjenige, der sich auf den Formmangel beruft, die andere Partei schuldhaft von der Wahrung der Schriftform a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Untermiete.

Rn 2 § 540 I 1 zeigt, dass die Untermiete (Drasdo WuM 19, 1) der wichtigste Fall der selbstständigen Gebrauchsüberlassung (Streyl WuM 24, 437; Siegmund AnwZertMietR 10/24 Anm 3) – zumindest ein einzelner Raum (zur Untervermietung bei Einzimmerwohnungen vgl Bieber jurisPR-MietR 16/22 Anm 1 zu LG Berlin ZMR 22, 640; Oberndorfer ZMR 23, 532; BGH ZMR 24, 20) muss zur alleinigen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fälligkeit der Miete (§ 556b I).

Rn 6 Nach § 556b I ist der Mieter – ist zulässigerweise nichts anderes vereinbart (Rn 3) – zu Beginn, spätestens bis zum 3. Werktag des jeweiligen Zeitabschnitts zur Zahlung der Miete verpflichtet. Für die Rechtzeitigkeit genügt es, dass der Mieter seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag (§§ 675f III 2, 675n I) für die Überweisung (Zahlungsdienst iSv § 675c III, § 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Abmahnungsnotwendigkeit.

Rn 12 Nach dem Gesetzeswortlaut ist eine Abmahnung nicht erforderlich (so auch BGH ZMR 08, 196). Die Fortsetzung eines an sich nicht erheblichen vertragswidrigen Verhaltens trotz erfolgter Abmahnung kann dieses Verhalten jedoch zu einem erheblichen machen (BGH ZMR 21, 31; LG Berlin ZMR 21, 883 für Lärm; LG München I ZMR 18, 770; LG Hambg WuM 77, 30, LG Köln WuM 90, 154). Im ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Umfang der Anrechnung

Rz. 237 Anzurechnen ist die halbe Geschäftsgebühr, höchstens jedoch ein Gebührensatz von 0,75. Die Auslagenpauschale ist nicht anzurechnen, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.[165] Die Pauschale ist auch nicht etwa nach den Gebühren zu berechnen, die nach erfolgter Anrechnung verbleiben,[166] da es sich lediglich um eine Berechnungsgröße handelt.[167] Insofe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Gesamtabrechnung.

Rn 24 Die Gesamtabrechnung ist periodische Rechnungslegung, keine Bilanz über das Gemeinschaftsvermögen oder über das gemE, auch keine Gewinn- und Verlustrechnung über Vermögen (Rn 22; Saarbr NJW-RR 06, 732 [OLG Saarbrücken 19.12.2005 - 5 W 166/05]; BayObLG NJW-RR 04, 1603 [BayObLG 30.06.2004 - 2 Z BR 58/04]); handelsrechtliche Grundsätze zur Buchführung finden grds keine An...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Beheizung.

Rn 127 Der Vermieter im Wohn- und Gewerbemietrecht schuldet grds die Beheizung der Mietsache (BGH NJW-RR 18, 1285 [BGH 22.08.2018 - VIII ZR 99/17] Rz 13; NJW 14, 1951 [BGH 22.01.2014 - VIII ZR 391/12] Rz 13). Der Umfang richtet sich nach den Umständen. Außerhalb der Heizperiode (15.9.–15.5. str; aA 30.10.–1.4.) ist zu heizen, wenn die Außentemperatur an drei aufeinander folg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarte auflösende Bedingung.

Rn 5 Die Mietvertragsparteien können nach II keine auflösende Bedingung iSv § 158 II bestimmen, die dem Mieter nachteilig ist. Eine Regelung, wonach zB der Mietvertrag enden soll, wenn die Mitgliedschaft des Mieters in einer Genossenschaft (LG Berlin MM 92, 354; LG Lübeck ZMR 71, 135) bzw sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis endet, ist nichtig (BGH ZMR 21, 206 Rz 41). Rn 5a So...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Andere Nachweismöglichkeiten.

Rn 6 Statt durch Erbschein oder zusätzlich können Erbprätendenten ihr Erbrecht im Wege des Zivilprozesses durch Urt feststellen lassen (vgl § 256 ZPO; BVerfG ZEV 20, 489 [BVerfG 25.05.2020 - 1 BvR 1060/20] Rz 4 f; München 9.6.21 – 7 U 4638/15). Der Erbe ist grds nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen. Er kann diesen Nachweis in anderer Form erbr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff.

Rn 4 Recht ist die dem Einzelnen unmittelbar von der Rechtsordnung gewährte Befugnis mit dem Inhalt eines Anspruchs (§ 194 I), der Herrschaft über eine Sache oder immaterielle Güter, zB gewerbliche Schutzrechte, oder der Gestaltung eines Rechtsverhältnisses (Grüneberg/Weidenkaff Rz 3). Es kann dinglich oder obligatorisch, bedingt oder befristet sein, schon jetzt oder erst in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Überblick

Rz. 278 [Autor/Stand] Persönliche Voraussetzungen. Die Wegzugsteuertatbestände des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 können wie bisher nur von natürlichen Personen als Anteilsinhabern i.S.v. § 17 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EStG verwirklicht werden. Voraussetzung ist zudem nach dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1, dass es sich um "unbeschränkt Steuerpflichtige" handelt. Dies sind nach d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Ende der Hypothek.

Rn 20 Die Hypothek erlischt durch Aufhebung mit Zustimmung des Eigentümers (§ 1183). Einseitig kann der Gläubiger nur auf die Hypothek verzichten (§ 1168); dadurch erlischt sie jedoch nicht, sondern geht als Grundschuld auf den Eigentümer über (Ausn beim Gesamtrecht, § 1175 I 2). Die Hypothek erlischt weiterhin durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung (§ 1181; Ausn: § 1182)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Unpfändbare Sachen.

Rn 16 Nach der zwingenden Norm des § 562 I 2 erstreckt sich das Pfandrecht nicht auf die Sachen, die der Pfändung nicht unterliegen (Spieker ZMR 02, 327, 328 f; LG Berlin GE 11, 1310). Das gilt für die nach §§ 811 I, 811c I ZPO unpfändbaren Sachen; nach hM auch für Hausratsgegenstände des § 812 ZPO (LSG NRW ZMR 08, 804; vgl Staud/Emmerich § 562 Rz 22). Austauschpfändung nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Störung.

Rn 10 Der Hausfrieden (Rn 9) wird gestört, wenn eine der Vertragsparteien in schwerwiegender Weise gg ihre Haupt- oder Nebenpflichten aus dem Mietvertrag verstößt (BGH NJW 15, 1239 [BGH 18.02.2015 - VIII ZR 186/14] Rz 13; LG Karlsruhe WuM 23, 492). Beim Mieter ist das va die Pflicht aus § 241 II, sich beim Gebrauch der Mietsache (§ 535 Rn 157 ff) so zu verhalten, dass die an...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Inhalt (§ 556g Ia 1).

Rn 17 Der Inhalt dessen, was der Vermieter behaupten muss (s.a. BGH WuM 24, 144 [BGH 29.11.2023 - VIII ZR 75/23] Rz 23: es besteht keine Pflicht, die zulässige Miete mitzuteilen), richtet sich nach dem Ausnahmefall, den er selbst als gegeben ansieht. Die Behauptungen sind bewusst eng gehalten. Einzelheiten und etwaige Nachweise muss der Vermieter nämlich erst iRe Auskunftsbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Kurze Restlaufzeit des Mietvertrages.

Rn 15 Der Vermieter muss einen Ersatzmieter nicht akzeptieren, wenn die verbleibende restliche Mietzeit nur noch verhältnismäßig kurz ist (Oldbg WuM 82, 124). Generell wird man sagen können, dass der Mieter jedenfalls keinen Anspruch auf Abkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monaten hat (LG Flensburg WuM 76, 161; LG Berlin WuM 16, 227). Diese Frist darf aber ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich und Normzweck.

Rn 1 § 540 I regelt allgemein die Erlaubnis für jede Form des selbstständigen (Mit-)Gebrauchs der Mietsache durch einen Dritten (vgl N. Fischer, 10 Jahre MietRRefG, S 246 ff, Emmerich JuS 15, 171 [BGH 11.06.2014 - VIII ZR 349/13], AG Mitte WuM 22, 273; Ausnahme: Gefälligkeitsverhältnis und Person, deren Mitnutzung zum vertragsgemäßen Gebrauch zählt, vgl Rn 6 ff und § 885 II ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fristberechnung nach § 188 II.

Rn 14 Die Dreijahresfrist beginnt mit Eintragung des Erwerbers im Grundbuch. Da der Erwerber gem § 566 auch in befristete Zeitmietverträge aus der Zeit vor dem 1.9.01 eintritt und nach neuem Recht ein einseitiger Kündigungsausschluss möglich ist, gilt die Sperrfrist des § 577a neben der vertraglichen Beschränkung der ordentlichen Kündigung. Die frühestens am Tag nach Ablauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Bestimmtheitsgebot.

Rn 11 Die für Annahmefristen dargestellten Grundsätze (s Rn 6) gelten entspr: Nicht hinreichend bestimmt ist eine Frist, wenn der Leistungszeitpunkt vom Vertragspartner des Verwenders nicht ohne besondere Mühe und Aufwand berechnet werden kann (BGH WM 89, 1603) oder auch, wenn die Fälligkeit von einem Umstand abhängt, der ausschließlich oder tw von einer freien Entscheidung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Auskunftspflicht.

Rn 2 Auskunftspflichtig ist jeder, der sich zur Zeit des Erbfalls Kenntnis vom Verbleib der Erbschaftsgegenstände verschaffen und auf den Nachlass einwirken konnte (BGH LM § 2028 Nr 1). Daher kann auch ein Miterbe Hausgenosse sein (Kobl FamRZ 14, 968), wobei aber weder Verwandtschaft noch Familienzugehörigkeit erforderlich ist. Auch das Haus- oder Pflegepersonal und der Zimm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verlängerung des Wirkungszeitpunktes (§ 559b II 2).

Rn 18 Der Wirkungszeitpunkt verlängert sich in zwei Fällen um sechs Monate, gerechnet vom normalen Eintritt (§ 559b II 1). Rn 19 Der eine Fall liegt vor, wenn der Vermieter die Modernisierungsmaßnahme nicht (BGH NZM 16, 46 [BGH 06.10.2015 - VIII ZR 76/15] Rz 3) oder nicht ausreichend gem § 555c I–III, 5 angekündigt hat. Dies gilt auch für Modernisierungen, die der Vermieter a...mehr