Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 8.3 Ausschluss der Zurückweisung

Rz. 77 Eine Zurückweisung ist jedoch nach § 80 Abs. 8 S. 2 AO ausdrücklich ausgeschlossen für § 3 Nr. 1 StBerG: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, § 4 Nr. 1 StBerG: Notare im Rahmen ihrer Befugnisse nach der Bundesnotarordnung und Patentanwälte im Rahmen ihrer Befugnisse n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 80... / 7.3 Obligatorische Zurückweisung

Rz. 71 Leistet ein vom dem Stpfl. beauftragter Bevollmächtigter geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen, obwohl er dazu nach den §§ 3, 3a oder 4 StBerG nicht befugt ist, hat die Finanzbehörde den Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 7 S. 1 AO zurückzuweisen. Diese Zurückweisung steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Diese Zurückweisungspflicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.3 Scheinunternehmen

Rz. 162 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass der Einstufung als Scheinunternehmen/missing trader durch die Verwaltung für sich gesehen keine entscheidende Bedeutung zukommt, da es für das Vorliegen einer i. g. Lieferung nicht darauf ankomme, dass der Abnehmer auch seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt, er muss nur im ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.3.3 Inhaltliche Angaben

Rz. 156 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Den Inhalt des Buchnachweises regelt § 13 Abs. 2 UStDV in Form einer Mussvorschrift. Nach Nr. 1 der Vorschrift hat der Unternehmer zur Führung des Buchnachweises die handelsübliche Bezeichnung und die Menge des Gegenstands der Lieferung oder Art und Umfang der Lohnveredelung (vgl. Abschn. 6.10 Abs. 5 UStAE), nach Nr. 2 den Namen und...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3 Buchnachweis

Rz. 146 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Nach § 17d Abs. 1 UStDV muss der Unternehmer einen Buchnachweis über die Voraussetzungen der Steuerbefreiung führen. Unter Buchnachweis ist ein Nachweis durch Aufzeichnungen in Verbindung mit Belegen zu verstehen. Der Buchnachweis verlangt deshalb stets mehr als den bloßen Nachweis durch Aufzeichnungen oder Belege. Belege werden dur...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.2.2 Vertrauensschutz

Rz. 110 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Der Ausfuhrnachweis kann grundsätzlich nicht durch gefälschte Belege geführt werden, der leistende Unternehmer trägt damit das Ausfallrisiko (vgl. Dziadkowski, UVR 2002, 73). Aus einem gefälschten Beleg ergibt sich nicht eindeutig und leicht nachweisbar, dass eine Beförderung oder Versendung in das Drittlandsgebiet erfolgt ist, denn...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.8.1 Abgrenzung zur Rücklieferung

Rz. 144 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Wird eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung oder ein steuerpflichtiger i. g. Erwerb rückgängig gemacht, sind nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG in sinngemäßer Anwendung von § 17 Abs. 1 UStG die Umsatzsteuer und der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Rz. 145 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Zu unterscheiden sind für die Anwendu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.8 Keine analoge Anwendung des § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG bei rechtsfehlerhafter Anwendung des § 13b UStG

Rz. 133 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Seitens der Finanzverwaltung wurde jahrelang unzutreffend der Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen an Bauträger angenommen. Nach entsprechender Feststellung durch den BFH (vgl. v.a. das Urteil vom 22.08.2013, Az: V R 37/10, BStBl II 2014, 128) kam es schließlich mit dem KroatienAnpG vom 25.04.2014 (BGBl. I 2014, 1266) zur Ein...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Rechtsprechung zur Nachweisführung

Rz. 121 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bei den i. g. Lieferungen zum 01.01.2020 durch Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG entscheidend geändert hat, da nunmehr eine im Lieferzeitpunkt gültige USt-IdNr. des Erwerbers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist. Weiterhin wurde die UStDV seit 2012 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Beginn und Ende der Organschaft

Rz. 246 Das Organschaftsverhältnis beginnt, wenn erstmals alle drei Eingliederungsvoraussetzungen zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft gleichzeitig vorliegen. Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht ist an keine Mindestlaufzeiten, Fristen oder volle Kalenderjahre gebunden, sie ist taggenau zu berücksichtigen. Wenn alle drei Eingliederungsvoraussetzungen vorliegen,...mehr

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Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Außenprüfung

Wird die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung bestritten, beträgt der Wert des Streitgegenstands 50 % der voraussichtlichen zu erwartenden steuerlichen Auswirkungen.[1] Sind infolge einer Außenprüfung Mehrsteuern bereits festgesetzt, beträgt der Streitwert 50 % dieser Mehrsteuern, unabhängig von deren künftigem Bestand.[2] Richtet sich die Klage gegen die Rechtmäßigkeit ei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4 Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 37 Nach § 366 AO ist die Einspruchsentscheidung "mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen". Da gegen eine Einspruchsentscheidung nach § 348 Nr. 1 AO ein Einspruch nicht noch einmal statthaft ist, sind die Beteiligten – entsprechend den Anforderungen des § 55 FGO [1] – über die Möglichkeit der Klageerhebung beim FG zu belehren.[2] Rz. 38 Eine Rechtsbehelfsbelehrung hat ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3 Rechtsfolgen der wirksamen Einspruchsrücknahme (Abs. 2 S. 1)

Rz. 55 Nach § 362 Abs. 2 S. 1 AO hat die Rücknahme "den Verlust des eingelegten Einspruchs zur Folge". Es geht also – anders als bei einem Einspruchsverzicht nach § 354 AO – nur der "eingelegte" Einspruch verloren, was den Stpfl. nicht daran hindert, solange die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist, ggf. noch einmal einen Einspruch einzulegen.[1] Rz. 56 Für den Fall, dass...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 2.3 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ist gegeben, wenn sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Personengesellschaft ist. Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft an eine andere Personengesellschaft mindestens eine – funktional – wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung)...mehr

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Steuererklärungs-, Mitwirku... / III. Umgang mit Schätzungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen (vermeintliche) Mitwirkungspflichten

Beanstandung von Schätzungen: Der BMF-Entwurf birgt für den Steuerpflichtigen das Risiko, dass die Finanzbehörde vorschnell einen Verstoß gegen Mitwirkungspflichten annimmt und die Besteuerungsgrundlagen für Einkünfte aus § 23 EStG (oder ggf. aus § 15 EStG im Falle gewerblicher Einkünfte) gem. § 162 AO schätzt. Nicht jede Schätzung ist jedoch berechtigt und sollte unbeanstan...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5.2 Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Im Allgemeinen entscheidet das Gericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss.[1] In dringenden Fällen kann der Vorsitzende nach § 69 Abs. 3 Satz 5 FGO allein entscheiden, so z. B., wenn dem Antragsteller eine Vollstreckung droht.[2] Grundsätzlich berechnet das Gericht in der Entscheidung den Betrag, hinsichtlich dessen die Aussetzung verfügt wird. Erfordert die Ermittlu...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5 Die Aussetzung der Vollziehung

Durch die Erhebung einer Klage wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts grundsätzlich nicht gehemmt; insbesondere wird die Erhebung der Abgabe nicht aufgehalten. Bei der Anfechtung von Grundlagenbescheiden werden der Erlass und der Vollzug der darauf beruhenden Folgebescheide in keiner Weise gehindert.[1] Die Vollziehung kann jedoch durch die zuständige Finanzbe...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 4.1 Aussetzung der Vollziehung

Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt voraus. Soweit von einer Maßnahme der Finanzbehörde keine unmittelbare rechtliche Wirkung nach § 118 AO ausgeht, fehlt es an einem Verwaltungsakt (wie z. B. bei einer Mahnung oder Rückstandsanzeige). Vollziehbar sind sämtliche Verwaltungsakte, die eine Pflicht zur Vornahme einer Handlung, Duldung oder Un...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 5.1 Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Aussetzung der Vollziehung angeordnet werden kann: Antragsbefugt ist nur der Steuerpflichtige, dem gegenüber die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts möglich ist. Einem Feststellungsbeteiligten, der weder selbst gegen den Feststellungsbescheid geklagt hat noch zu dem Klageverfahren eines anderen Beteiligten beig...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 4.3 Zutreffende Wahl des Verfahrens

Bei der Frage nach der richtigen Wahl des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens ist also vorweg zu klären, ob der vorläufige Rechtsschutz durch schlichte Aussetzung der Vollziehung eines bestehenden Verwaltungsakts auch tatsächlich erreicht werden kann oder ob ein zusätzliches Handeln, eine zusätzliche Entscheidung (des Gerichts) hinzukommen muss, um das erstrebte Ziel zu errei...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 4.2 Einstweilige Anordnung

Die einstweilige Anordnung ist nur zulässig, wenn das Begehren nicht durch Aussetzung der Vollziehung erfüllt werden kann.[1] Grundsätzlich kommt eine einstweilige Anordnung in Betracht, wenn kein Verwaltungsakt angegriffen wird. Dies ist der Fall bei Verpflichtungsklagen, Klagen auf sonstige Leistung und bei Feststellungsklagen. In diesen Fällen wird gegebenenfalls der Erla...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 2 Qualität des Rechtsschutzes

Vorläufig ist der Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung und einstweilige Anordnung deshalb, weil in beiden Verfahren die endgültige Entscheidung des Gerichts im Hauptsacheverfahren nicht vorweggenommen werden darf.[1] Im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung und im Verfahren der einstweiligen Anordnung darf grundsätzlich also keine Entscheidung ergehen, die etwa f...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 3 Offenes Verfahren

Ein Rechtsbehelfsverfahren muss anhängig sein, damit überhaupt vorläufiger Rechtsschutz gewährt werden kann. Es ist dabei gleichgültig, welcher Art dieses Rechtsbehelfsverfahren ist, ein außergerichtliches oder ein gerichtliches. Nur anhängig muss es sein. Ist der angefochtene Verwaltungsakt bestands- oder rechtskräftig, kommt vorläufiger Rechtsschutz nicht mehr in Betracht....mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / Zusammenfassung

Überblick Rechtsschutz im steuerlichen Verfahren heißt im Regelfall "Klage". Bis eine solche durch die Finanzgerichte bearbeitet ist, vergeht aber meist viel Zeit. Dies ist insbesondere deshalb problematisch, weil das Einlegen eines Einspruchs oder die Erhebung einer Klage die Erhebung der Abgabe grundsätzlich nicht hindert (§ 361 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 1 FGO). Insoweit besteh...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 4 Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung oder einstweilige Anordnung ?

Obwohl die beiden Rechtsinstitute das gleiche Ziel des vorläufigen Rechtsschutzes verfolgen, schließen sie einander gegenseitig aus.[1] Das bedeutet: Wenn Aussetzung der Vollziehung angeordnet werden kann, darf eine einstweilige Anordnung nicht getroffen werden und umgekehrt. Es ist deshalb vor der Antragstellung zu klären, welches der beiden Rechtsinstitute gewählt werden m...mehr

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Vorläufiger Rechtsschutz im... / 1 Vorbemerkung

Es kann zweckmäßig sein, mit einer Klage gleichzeitig auch die Aussetzung der Vollziehung oder eine einstweilige Anordnung zu beantragen, um frühzeitig die Meinung des Gerichts kennenzulernen und danach sein prozessuales Verhalten einzurichten, etwa die Klage zurückzunehmen oder weiter zu verfolgen.[1] Wenn auch im Aussetzungs- oder Anordnungsverfahren aufgrund summarischer ...mehr

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Mitvermietung von Betriebsv... / 8. Zusammenfassung

Die deutsche Finanzverwaltung sieht ein Aufteilungsgebot bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Betriebsvorrichtungen grundsätzlich als vorrangig vor einer Betrachtung als umsatzsteuerlich einheitliche Leistung an. Dies hat zur Folge, dass die Grundstücksvermietung gem. § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG grundsätzlich steuerfrei ist, während die Vermietung von B...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.2 Individueller Nutzungswert

Rz. 34 Die in R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR niedergelegten Anforderungen an die Angaben im Fahrtenbuch, [1] wie Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt, Reiseziel (bei Umwegen auch die Reiseroute), Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner, hat die Finanzverwaltung für besondere Fälle etwas gelockert. Regelmäßig aufgesu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung und Forde... / 4.14 Interessante Einzelfälle

Erbschaftsteuererklärung Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bestimmt sich die Vergütungspflicht für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuergesetz. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV bestimmt grundsätzlich den Gebührensatz für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung. Soweit im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuerer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 8.1 Grundsätzliches

Rz. 49 Die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde ordnet die Betriebsprüfung an. Die Anordnung kann auch der beauftragten Finanzbehörde übertragen werden (§ 5 Abs. 1 BpO). Wird die Beauftragung einer anderen Finanzbehörde vom beauftragenden Finanzamt zusammen mit der Prüfungsanordnung dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben, liegt insoweit ein Verwaltungsakt vor.[1] Rz. ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Rechtsgrun... / 7.2 Auftragsbetriebsprüfung

Rz. 39 Das örtlich zuständige Finanzamt kann nach § 195 Satz 2 AO von sich aus ein anderes Finanzamt mit der Außenprüfung beauftragen. Bei Beauftragung nach § 195 Satz 2 AO kann die beauftragende Finanzbehörde die Prüfungsanordnung selbst erlassen oder eine andere Finanzbehörde zum Erlass der Prüfungsanordnung ermächtigen. Mit der Ermächtigung bestimmt die beauftragende Fina...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Forderungspfändung / IV. Rechtsbehelf

Rz. 125 Gem. § 11 Abs. 1 RPflG ist gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers (Vollstreckungsgericht) der Rechtsbehelf gegeben, der nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist ("Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers soll [...] das Rechtsmittel gegeben sein, das zulässig wäre, falls der Richter entschieden hätte", so die Begründung der Bundesre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 1.1 Feste Einrichtungen und Anlagen

§ 12 AO definiert den Begriff der Betriebsstätte (Satz 1) und bringt darüber hinaus eine beispielhafte Aufzählung von Einrichtungen oder Anlagen, die "insbesondere" als Betriebsstätten anzusehen sind (Satz 2). Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.[1] Geschäftseinrichtung ist jeder körperliche Gegenstand und ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Altvater/Buchholz, St-Anrechnung aus belieferten Aktiengeschäften über den Dividendenstichtag ("Cum/Cum"), RdF 2016, 132; Haisch, Führt die Bekämpfung von "Cum/Cum" zu Kollateralschäden beim dt Aktienhandel, RdF 2016, 85; Spengel, Dringender Handlungsbedarf bei Cum/Cum-Geschäften, DB 2016, 2988; Fiand, Die Steigerung von Cum/Ex: Cum/Cum?, NWB 2016, 344; Haisch/Hüniken, Erheblich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind diejenigen Verpflichtungen der GmbH gegenüber Dritten, deren Bestehen, Höhe und Fälligkeit am Bilanzstichtag feststehen; sie unterscheiden sich insoweit von Rückstellungen, bei denen mindestens eines dieser Merkmale ungewiss ist. Achtung Bewertung von Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind steuerrechtlich grundsätzlich ebenso wie nicht abnutzbare Anlag...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aussetzung der Vollziehung

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Grundsätzlich ist ein > Verwaltungsakt wie zB ein > Steuerbescheid oder Haftungsbescheid (> Haftung für Lohnsteuer Rz 190 ff), der gegen den ArbN, ArbG oder andere Stpfl ergeht, sofort vollziehbar. Auch wenn > Rechtsbehelfe wie zB ein Einspruch eingelegt werden, verhindert das die Vollziehung nicht (§ 361 Abs 1 AO, § 69 Abs 1 FGO). Die Vollzi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 5. Kumulativer Verlust der Steuerbefreiung und des Vorsteuerabzugs

Mehrfache Versagung des Vorsteuerabzugs in Lieferkette zulässig: Unter den Voraussetzungen des § 25f UStG verliert der betroffene Unternehmer sowohl den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen als auch die Steuerbefreiung für seine nachfolgende innergemeinschaftliche Lieferung. Er zahlt den Umsatzsteuerschaden damit doppelt, einschließlich der Steuer auf seine Marge aus dem We...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 6.11 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Zuvor hatte das FG Baden-Württemberg[2] die Beschränkung des Betriebsausgabenabzugs als verfassungskonform gewertet. In der hiergegen erhobenen Revision hatte der BFH die Streitsach...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaftsteuererklärung... / 6.3 Mindestbesteuerung

Ein Verlustvortrag ist seit 2004 nur noch bis zu 1 Mio. EUR uneingeschränkt möglich. Höhere Beträge sind nur zu 60 % abziehbar. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, wurde vom BFH in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung[1] angezweifelt. Der BFH hat aber die Mindestbesteuerung im Hauptsacheverfahren als nicht verfassungswidrig bestätigt.[2] Allerdings konnte offen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung / 3 Umfang der Betriebsprüfung

Beim Umfang der Betriebsprüfung ist zwischen dem sachlichen und dem zeitlichen Umfang zu unterscheiden. Der sachliche Umfang lässt sich allgemein aus § 194 Abs. 1 AO ableiten. Danach dient die Betriebsprüfung der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. § 4 Abs. 1 BpO überlässt den Umfang der Prüfung dem Ermessen der Finanzverwaltung, die dementsprechen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4 Befugnisse der beauftragten Finanzbehörde (Satz 3)

Rz. 15 Nach § 195 S. 3 AO kann die beauftragte Finanzbehörde im Namen der zuständigen Finanzbehörde die Steuerfestsetzung vornehmen und verbindliche Zusagen i. S. d. §§ 204 bis 207 AO erteilen. Nach Vorstellung des Gesetzgebers soll durch § 195 S. 3 AO die Zulässigkeit der veranlagenden Betriebsprüfung auch für den Fall der Auftragsprüfung gesetzlich abgesichert werden.[1] A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3 Aussetzungsgrund

Rz. 10 Die Aussetzung des Strafverfahrens nach § 396 AO setzt voraus, dass "die Beurteilung der Tat als Steuerhinterziehung (s. Rz. 6f.) davon abhängt", ob ein Steueranspruch besteht. Diese nach den Vorschriften des Steuerrechts zu treffende Entscheidung ist lediglich eine Vorfrage für die Entscheidung über das Vorliegen einer Steuerverkürzung.[1] ob Steuern verkürzt worden sin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.2 Besteuerungsverfahren

Rz. 8 Die Aussetzung des Strafverfahrens ist nur zulässig, wenn über den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis noch entschieden werden kann, d. h., er darf noch nicht infolge der Festsetzungsverjährung[1] erloschen sein. Hierbei ist es unerheblich, ob die Finanzbehörde das Besteuerungsverfahren schon tatsächlich begonnen hat.[2] Es muss nur rechtlich durchgeführt werden kö...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 38 FGO regelt die örtliche Zuständigkeit der FG und bestimmt, welches Gericht im ersten Rechtszug das Verfahren im Zeitpunkt der Rechtshängigkeit [1] durchzuführen hat. Die Regelung knüpft insoweit an die Regelung zur sachlichen Zuständigkeit in § 35 FGO an, nach der die FG im ersten Rechtszug sachlich zuständig sind und verteilt die Klageverfahren unter den sachlich ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist der Finanzrechtsweg auch in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) gegeben über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] nach den Vorschriften der AO zu vollziehen sind. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 39 FGO ergänzt die Regelungen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der FG im Interesse der Gewährung eines lückenlosen Rechtsschutzes und ermöglicht in bestimmten Fällen die Bestimmung des zuständigen FG durch den BFH.[1] Voraussetzungen für die Durchführung des Verfahrens nach § 39 FGO ist allerdings, dass der Finanzrechtsweg nach § 33 FGO eröffnet ist.[2] Die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Besonderheiten bei Verweisung wegen instanzieller Unzuständigkeit

Rz. 29 Die Regelungen des § 70 FGO zur Verweisung bei sachlicher und örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts gelten darüber hinaus auch für die Verweisung wegen instanzieller Unzuständigkeit, d. h. zwischen den FG und dem BFH.[1] So hat z. B. der BFH einen bei ihm gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das FG zu verweisen, weil für den Erlas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 5.2 Landesgesetzlich zugewiesene Streitigkeiten

Rz. 30 Die Landesgesetzgeber eröffnen den Finanzrechtsweg üblicherweise für (öffentlich-rechtliche) Streitigkeiten über solche Steuern, die – abweichend von § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO – der Landesgesetzgebung nach Art. 105 Abs. 2a GG (vgl. auch Rz. 16a) unterliegen und von Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Ebenso werden in diesem Zusammenhang regelmäßig die Vorschriften d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Bindungswirkung und Ausschluss einer Rechtswegverweisung

Rz. 11 Ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss des FG ist für das Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen wird, gem. § 17a Abs. 2 S. 3 GVG hinsichtlich des Rechtswegs bindend (sog. aufdrängende Wirkung der Verweisung). D. h. aber auch, dass ein rechtskräftiger Verweisungsbeschluss eines anderen Gerichts durch den dieses Gericht nach § 17a Abs. 2 S. 1 GVG den Rechtsstreit...mehr