Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt (§ 240 Abs. 1 Satz 4 AO). Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschläge bei Bescheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 8 Billigkeitserlass

Die Erhebung entstandener Säumniszuschläge kann aus sachlichen oder persönlichen Gründen unbillig sein (§ 227 AO). Persönliche Billigkeitsgründe nimmt die Finanzverwaltung i. d. R. in folgenden Fällen an[1]: Bei plötzlicher Erkrankung des Steuerpflichtigen, wenn er selbst dadurch an der pünktlichen Zahlung gehindert war und es ihm seit seiner Erkrankung bis zum Ablauf der Zahl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 1.1 Nichtzahlung von Steuern

Säumniszuschläge können nur bei Nichtzahlung von Steuern und bei zurückzuzahlenden Steuervergütungen entstehen (§ 240 AO). Zu den Steuern gehören auch Zölle und Abschöpfungen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 AO). Die Vorschriften der AO über Säumniszuschläge gelten auch für Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer, § 3 Abs. 2 AO, § 1 Abs. 2 AO). Um eine Steuer handelt es sich auch, wenn z....mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen / 4 Wie der Wareneinsatz ermittelt wird

Wareneinsatz ist die Ware, die während des Wirtschaftsjahres verbraucht wurde, um Erlöse zu erzielen. Der Wareneinkauf führt zu einer Umschichtung innerhalb des Betriebsvermögens bzw. einem Aktivtausch in der Bilanz. Der Wareneinkauf wird über das Aufwandskonto "Wareneingang" (SKR 03: 3200/SKR 04: 5200) erfasst. Der Warenbestand erhöht sich, das Bankkonto reduziert sich. Bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 5 Erlassantrag bei Unbilligkeit

Beim Ermessensspielraum für die Frage, ob ein Verspätungszuschlag erlassen werden kann, wird nach sachlichen und privaten Gründen differenziert. Sachliche Gründe liegen z. B. bei einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor. Unter die privaten Billigkeitsgründe fallen persönliche Gründe des Arbeitgebers, die zur versäumten Zahlung geführt haben. Von der Erhebung von Säumnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Säumniszuschläge / 2 Höhe und Änderung des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, wobei der rückständige Steuerbetrag auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Folglich wird für verspätet gezahlte Steuerbeträge unter 50 EUR kein Säumniszuschlag erhoben. Erhebt das Finanzamt den Säumniszuschlag zusammen mit der zu entrichtenden St...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 2.3.1 Drohung mit Insolvenzantrag

Wer als Gläubiger einen Insolvenzantrag oder die Drohung mit einem solchen dazu benutzt, seinen Schuldner zur Zahlung zu bewegen, muss er diese Zahlungen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. § 88 InsO) in der Insolvenz des Schuldners an die Insolvenzmasse bzw. an den Insolvenzverwalter zurückerstatten. Zwar ist die Stellung eines Insolvenzantrags oder die Ank...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 5 Exkurs: Verwaltung der Grundsteuer

Rz. 17 Während die Ertragshoheit für die Grundsteuer den Gemeinden obliegt (siehe Rz. 1 ff.), erfolgt die Verwaltung der Grundsteuer zum Teil durch die Finanzbehörden der Länder, zum Teil durch die Gemeinden. In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie in der Stadt Bremen (nicht in der Stadt Bremerhaven) wird die Grundsteuer ausschließlich von den Finanzbehörden verwaltet. D...mehr

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Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 3 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 12 GrStG bzw. die materielle Duldungspflicht vor (Rz. 11-13), nimmt die Gemeinde als Steuergläubiger den bürgerlich-rechtlichen Eigentümer des Grundstücks, der die Vollstreckung dulden muss (Duldungspflichtiger), gem. § 77 Abs. 2 S. 1 AO i. V. m. § 191 Abs. 1 S. 1 AO durch Duld...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 5 Verfahrensgrundsätze der Steuerfestsetzung

Rz. 19 Die Verwaltung der Grundsteuer wurde von den Ländern gem. Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG im Wege von Kommunalabgabengesetze auf die Gemeinden übertragen. In Ländern, in denen keine Gemeinden bestehen, nämlich in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg, sowie in der Stadt Bremen (nicht Bremerhaven) wird die Grundsteuer entsprechend Art. 108 Abs. 4 S. 2 GG durch die Landesfinanzbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 12 Dinglic... / 2 Dingliche Haftung

Rz. 10 Nach § 12 GrStG ruht die Grundsteuer auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last. Der Rechtsbegriff der öffentlichen Last ist gesetzlich nicht definiert. Nach allgemeiner Ansicht wird er jedoch dahingehend verstanden, dass es sich um eine Abgabenverpflichtung handeln muss, die auf öffentlichem Recht beruht, durch wiederkehrende oder einmalige Geldleistung zu erfüllen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Buchführung / 5.5 Kassenbuchführung erfasst den gesamten betrieblichen Barverkehr

Bilanzierende Steuerzahler müssen die Bareinnahmen grundsätzlich täglich aufzeichnen und die sog. Grundaufzeichnungen aufbewahren. Nur ausnahmsweise kann die betriebliche Kassenführung auch dann noch als ordnungsgemäß gelten, wenn aufgrund gewichtiger betriebsinterner Gründe die Kassenaufzeichnungen erst am nachfolgenden Werktag anhand der vorliegenden Belege vorgenommen wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG § 10 Steuers... / 3 Gesamtschuldner (Abs. 2)

Rz. 17 Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie nach § 10 Abs. 2 GrStG Gesamtschuldner. Nach der allgemeinen Bewertungsvorschrift in § 3 BewG ist für ein Wirtschaftsgut, das mehreren Personen zusteht, der Wert im Ganzen zu ermitteln. Dieser Wert ist auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen, soweit die Gemeinschaft nach dem ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vollziehung angefochtener Steuerverwaltungsakte

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Aussetzung der Vollziehung.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nichtanwendungserlass

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Mit einem Nichtanwendungserlass (NAE) wird die FinVerw angewiesen, eine Entscheidung des > Bundesfinanzhof über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Berechtigung derartiger NAE ist umstritten: Einerseits wird die Auffassung vertreten, NAE seien rechtswidrig, weil die FinVerw an höchstrichterliche Urteile generell gebunden ist (...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorläufigkeit

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die vorläufige Festsetzung von Steuern ist – neben dem > Vorbehalt der Nachprüfung und dem > Ruhen des Verfahrens – eine Maßnahme, die dem FA einen vorläufigen Abschluss der Fallbearbeitung erlaubt. Das FA kann eine Steuer vorläufig festsetzen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für ihre Entstehung eingetreten sind (§ 165 Abs 1 Satz 1...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Petition

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 "Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden" (Wortlaut Art 17 GG; vgl ebenso entsprechende Vorschriften der Länderverfassungen). Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht. Es steht auch Personen offen, die nicht Deuts...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verzinsung von Nachforderungen und Erstattungen

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Steuernachforderungen und Steuererstattungen im Zusammenhang mit der Festsetzung der ESt, KöSt, USt und GewSt werden verzinst (§ 233a Abs 1 AO). Nicht verzinst werden Steuerabzugsbeträge, zB wenn ein gegenüber dem > Arbeitnehmer ergangener Bescheid über > Nachforderung von Lohnsteuer aufgehoben wird und gezahlte Beträge erstattet werden (BFH/...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Stpfl, die zur > Einkommensteuer veranlagt werden, müssen grundsätzlich Vorauszahlungen in Höhe der sich für den laufenden VZ voraussichtlich ergebenden Jahressteuer an das FA entrichten (§ 37 Abs 1 EStG). Die Vorauszahlungen setzt das FA durch besonderen Bescheid fest, der kraft Gesetzes unter dem > Vorbehalt der Nachprüfung steht (§ 164 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.4.2 Erteilung des Freistellungsbescheids (§ 60a Abs 2 AO)

Tz. 138 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Kö, wobei die Antragstellung formlos möglich ist (s AEAO Nr 5 zu § 60a Abs 2). Der Antrag kann auch außerhalb eines lfd Veranlagungsverfahrens gestellt werden (s BT-Drs 17/11316, 18), oder von Amts wegen bei der Veranlagung zur KSt, wenn bisher noch keine Feststellung erfolgt ist. Ein einmal erteilter F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Freikamp, Transaktionen iSd § 6 Abs 5 S 3 EStG aus dem Vermögensbereich eines MU in den Jahren 1999/2000, BB 2001, 2618; Kühn, Bw-Fortführung bei der Übertragung einzelner WG, GStB 2001, 361; van Lishaut, Einzelübertragung bei MU-Schaften, DB 2001, 1519; Groh, Die Vermögensübertragung auf Schw-Pers-Ges als Lehrstück der MU-Besteuerung, DB 2002, 1904; Hoffmann, Der Transfer von E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage WA / 5 Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG

Vor Zeilen 11a–11g In den Zeilen 11a–11g sind Angaben zu einem im VZ 2024 erfolgten schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu machen, der zum Fortfall der Verlustvorträge und auch des laufenden Verlustes führt. In der Anlage Verluste sind hierzu keine Angaben zu machen. Zeile 11a In dieser Zeile ist durch Eintragung einer Schlüsselzahl anzugeben, ob im VZ 2024 ein nach §...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 3.5 Verlustabzugsbeschränkung nach § 8c KStG

Zeile 36 In dieser Zeile ist die Zwischensumme zu bilden. Zeile 37 In dieser Zeile ist ein Verlust des laufenden Jahrs hinzuzurechnen, der nach § 8c KStG nicht abzugsfähig ist. Dieser Verlust hat den Jahresüberschuss in Zeile 11 der Anlage GK vermindert bzw. den Jahresfehlbetrag erhöht und wird daher in Zeile 37 zur Neutralisierung der steuerlichen Auswirkungen in der Anlage ZV...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ÖHK / 4.1 Anfangsbestand

Zeile 215 In dieser Zeile ist der Ausgangswert für die Errechnung des noch für den Vortrag zur Verfügung stehenden Verlusts einzusetzen. Das ist der auf den Schluss des VZ 2023 gesondert festgestellte verbleibende Verlustabzug pro Sparte. In dieser Zeile einzutragen ist auch der festgestellte Verlust einer weggefallenen Sparte, wenn später wieder eine Sparte mit gleichartiger ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erlass von Säumniszuschlägen wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz Ob der Steuerpflichtige einen Anspruch auf den Erlass von Säumniszuschlägen hat, weil er alles Erforderliche getan hat, um die – tatsächlich nicht erwirkte – Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu erreichen, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Das gilt auch für die Frage, ob er einen Antrag auf AdV beim Finanzgericht hätte stellen müssen. Normenkette § 240 Abs. 1 Sätze 1 und 4, § 227 AO Sachverhalt Ende 2018 erließ das FA gegen die Kläger einen geänderten ESt-Bescheid für 2012. Darau...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer in Sachsen

Leitsatz Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken an der Ermittlung der Grundsteuerwerte und des Grundsteuermessbetrags für ein Einfamilienhaus in Sachsen. Sachverhalt Strittig war die Verfassungsmäßigkeit des Grundsteuerwerts. Die Antragsteller waren Eigentümer eines Einfamilienhauses aufgrund eines Erbbaurechtsvertrags. Sie gaben eine Erklärung zum Grundsteuerwert ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / b) Die Überzeugungsbildung im Aussetzungsverfahren

Das Finanzamt nahm den Antragsteller (und späteren Kläger) gem. § 71 AO wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in 638 Fällen in Haftung. Der Antragsteller war Leiter der Wertpapieradministration bei einem großen deutschen Kreditinstitut. Als leitender Angestellter und Prokurist war er unmittelbar dem Vorstand verantwortlich. Das Kreditinstitut war an Gesellschaften im Auslan...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Dr. Sascha Schleich[*] Im Strafprozess herrschen das Verbot des Zwangs zur Selbstbezichtigung und die Unschuldsvermutung. Im FG-Verfahren spielen zur "richtigen" Entscheidung Mitwirkungspflichten die entscheidende Rolle. Ist der Antragsteller Träger der Feststellungslast, muss er im AdV-Verfahren das Gericht davon überzeugen, er werde den ihm obli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gedeihliches Nebeneinander ... / 2. Die Beschränkung der Entscheidungsbasis auf präsente Beweismittel

Feststellungslast im AdV-Verfahren: Auch im Verfahren der Vollziehungsaussetzung[1] gelten die Regeln über die objektive Beweislast (Feststellungslast) mit der Folge, dass der Antragsteller die aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Tatsachen vorzutragen und glaubhaft zu machen hat (BFH v. 4.6.1996 – VIII B 64/95, BFH/NV 1996, 895). Glaubhaftmachung ist eine Beweisführung...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4 Rechtsschutz

Rz. 17 Die Aufforderung zur Vorlage einer Wertsache ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der gesondert mit Einspruch [1] und ggf. Anfechtungsklage [2] angefochten werden kann. Vorläufiger Rechtsschutz kann durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO oder § 69 FGO erlangt werden. Auch das Vorliegen eines Vorlageverweigerungsrechts ist durch Anfechtung der ...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Leitsatz 1. Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2023 – X R 30/21, BFHE 282, 195, BStBl II 2024, 215). 2. Gegen § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch keine unionsrechtlichen Bedenken. 3. § 240 Abs. 1 Satz 1 AO steht auch im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Gr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verjährung / 3 Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung

Die Finanzverwaltung kann die Zahlungsverjährung unterbrechen durch schriftliche Zahlungsaufforderung, Zahlungsaufschub oder Stundung sowie Aussetzung der Vollziehung der fälligen Steuer, Einforderung einer Sicherheitsleistung, Vollstreckungsmaßnahme oder Vollstreckungsaufschub, Anmeldung des Insolvenzverfahrens oder Ermittlungen des Finanzamts über Wohnsitz oder Aufenthalt des Zah...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.2 Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG

Rz. 15 Die Verfassungskonformität des § 8 Abs. 2 GrEStG wurde in der Kommentierung zu Recht schon seit geraumer Zeit in Zweifel gezogen. Besonders zweifelhaft war es, ob die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen in § 8 Abs. 1 und Abs. 2 GrEStG (Gegenleistung und – ausnahmsweise – Grundbesitzwert) im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 GG mit der Verfassung in Einkla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 3 Verlegung des Prüfungsbeginns auf Antrag des Stpfl. (Abs. 2)

Rz. 30 Nach § 197 Abs. 2 AO soll der Beginn der Außenprüfung auf Antrag des Stpfl. auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden, wenn dafür wichtige Gründe glaubhaft gemacht werden. Der Antrag nach § 197 Abs. 2 AO ist von dem Vorgehen gegen eine unter Missachtung des § 197 Abs. 1 S. 3 AO erfolgte Festsetzung des Prüfungsbeginns zu unterscheiden. Den Einwand, dass die Prüfungsa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 6.9 Zinsschranke

Gegen die sog. Zinsschranke des § 8a KStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Der BFH hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und hat die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.[1] Auch wenn dieses Verfahren primär die Norm des § 4h EStG betrifft, werden sich daraus im Hinblick auf die Zinsschranke des § 8a KStG voraussichtlich rechtliche Rückschlüsse ergeben....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.2.3 Folgen bei Verstößen

Rz. 22 Erfolgt die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nicht angemessene Zeit vor Prüfungsbeginn, ist sie rechtswidrig. Der Stpfl. kann die Prüfungsanordnung anfechten und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Kann die Prüfung infolge der Aussetzung nicht mehr vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist beginnen, tritt Festsetzungsverjährung ein. Denn der Antrag auf Aussetzung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Körperschaftsteuererklärung... / 6.2 Mindestbesteuerung

Ein Verlustvortrag ist seit 2004 nur noch bis zu 1 Mio. EUR uneingeschränkt möglich. Höhere Beträge waren nur zu 60 % abziehbar. Ab 2024 hat sich diese prozentuale Grenze auf 70 % erhöht. Ob diese Regelung verfassungsgemäß ist, wurde vom BFH in einem Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung[1] angezweifelt. Der BFH hat aber die Mindestbesteuerung im Hauptsacheverfahren als n...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 199 Pr... / 3.1.3 Rechtsschutz und Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Unterrichtungspflicht

Rz. 22 Wird dem Stpfl. eine von ihm begehrte Unterrichtung verweigert, liegt darin ein Verwaltungsakt, der mit dem Einspruch anfechtbar ist. Gerichtlicher Rechtsschutz wird ggf. durch Verpflichtungsklage gewährt.[1] Vorläufiger Rechtsschutz kann allenfalls im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO erlangt werden. Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO bzw. § 69 FG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 2.1.1.2 Prüfungsbeginn

Rz. 7 Nach § 197 Abs. 1 S. 1 AO ist dem Stpfl. auch der voraussichtliche Prüfungsbeginn mitzuteilen. Die Festlegung des Prüfungsbeginns ist ein selbständiger Verwaltungsakt[1], der den Zeitpunkt bestimmt, von dem an der Stpfl. verpflichtet ist, Prüfungsmaßnahmen zu dulden und seinen Mitwirkungspflichten gem. § 200 AO zu genügen.[2] Im Hinblick auf die Regelung des § 200 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 197 Be... / 4.1 Vorlage aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtiger Unterlagen (Abs. 3 S. 1)

Rz. 42 Nach dem durch das DAC 7-UmsG v. 20.12.2022[1] eingefügten Abs. 3 S. 1 AO kann mit der Prüfungsanordnung die Vorlage von aufzeichnungs- oder aufbewahrungspflichtigen Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist verlangt werden. Die von dem Stpfl. eingereichten Unterlagen sollen es der Finanzbehörde insbesondere ermöglichen, gemäß dem ebenfalls neu eingefügten Abs. 4 Pr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 196 Pr... / 7 Rechtsschutz

Rz. 42 Bei der Prüfungsanordnung handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt, gegen den Einspruch[1] und Anfechtungsklage[2] gegeben sind. Da die Prüfungsanordnung hinsichtlich der Bestimmung des persönlichen, sachlichen und zeitlichen Prüfungsumfangs eine Vielzahl selbständiger Regelungen enthält (s. Rz. 5), kann die Anfechtung auf einzelne dieser Regelungen beschrän...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.6 Kanada

Nach Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA-Kanada können Leistungen auf Grund des Sozialversicherungsrechts eines Vertragsstaats, die an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, im anderen Vertragsstaat besteuert werden. Das DBA-Kanada weist somit für diese Zahlungen dem Ansässigkeitsstaat des Bezügeempfängers ein Besteuerungsrecht zu. Das Besteuerungsrecht des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.5 Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide

Rz. 62 Gegen die Bescheide über die Feststellung von Grundsteuerwerten ist gem. § 347 AO zunächst der außergerichtliche Rechtsbehelf des Einspruchs statthaft. Der Einspruch ist gem. § 355 Abs. 1 S. 1 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Feststellungsbescheids einzulegen. Gegen eine ablehnende Einspruchsentscheidung im außergerichtlichen Rechtsbehelf ist der Finanzr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts (Abs. 2)

Rz. 19 Ausweislich der Gesetzesbegründung zum Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019[1] knüpft die als Sollertragsteuer ausgestaltete Grundsteuer – ohne Rücksicht auf die persönliche Verhältnisse des Stpfl. – allein an das Innehaben von Grundbesitz (Steuergegenstand gem. § 2 GrStG) und die damit verbundene objektive (abstrakte) Leistungsfähigkeit an. Nach der gesetzgeberisc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 220 Abs. 1 S. 1 BewG wird zunächst angeordnet, dass die gem. § 219 BewG für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sowie des Grundvermögens festzustellenden Grundsteuerwerte nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes , also den §§ 218 bis 263 BewG, zu ermitteln sind. Entsprechend der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.3 Nachweislast des Steuerpflichtigen

Rz. 28 Die Steuerpflichten trifft hinsichtlich des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts die Nachweislast und nicht eine bloße Darlegungslast.[1] Der Nachweis ist insoweit nicht erbracht, wenn nur einzelne wertbeeinflussende Umstände glaubhaft gemacht werden. Die Nachweisvoraussetzungen sind z. B. auch nicht erfüllt durch die bloße Vorlage von Auszügen aus der Kaufpreiss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.5 Nachweiszeitpunkte / Änderung von Feststellungsbescheiden

Rz. 30 Der Nachweis des niedrigeren gemein Werts ist gem. § 220 Abs. 1 S. 1 BewG auf den jeweiligen Feststellungszeitpunkt der Grundsteuerwerte zu erbringen. Als Feststellungszeitpunkte kommen hierbei insbesondere der Hauptfeststellungszeitpunkt gem. § 221 Abs. 2 BewG, ein Fortschreibungszeitpunkt gem. § 222 Abs. 4 S. 3 BewG oder ein Nachfeststellungszeitpunkt gem. § 223 Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 2.2 Ausschluss der Anwendung des § 163 AO (Abs. 1 S. 2 Hs. 1)

Rz. 12 Nach § 181 Abs. 1 S. 1 AO i. V. m. § 163 AO besteht in einem Feststellungsverfahren grundsätzlich die Möglichkeit zu einer abweichenden Feststellung aus Billigkeitsgründen. Im Einklang mit der vom Gesetzgeber konzeptionell als Sollertragsteuer ausgestalteten Grundsteuer, die – ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse des Stpfl. – an die objektive ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Regelungen in § 220 Abs. 1 BewG wurden mit dem Grundsteuer-Reformgesetz v. 26.11.2019[1] als § 220 in das Bewertungsgesetz eingefügt. Unter Berücksichtigung der Anpassung an die neuen Begrifflichkeiten sind sie im Wesentlichen inhaltsgleich mit den bisherigen Regelungen zur Ermittlung der Einheitswerte in § 20 BewG.[2] Die Regelungen zum Nachweis des niedrigeren gem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 220 Ermittl... / 3.1.1 Verletzung des Übermaßverbots

Rz. 22 Nach § 220 Abs. 2 S. 1 BewG ist der niedrigere gemeine Wert als Grundsteuerwert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass der nach den Vorschriften des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes, also den §§ 218 bis 263 BewG, ermittelte Grundsteuerwert erheblich von dem gemeinen Wert der wirtschaftlichen Einheit im Feststellungszeitpunkt...mehr