Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Haftaussetzung, neuer Termin und Verfahren (Abs 3).

Rn 4 Es geht um die Situation, dass der Schuldner Unterlagen benötigt, um die Vermögensauskunft abgeben zu können. Der Gerichtsvollzieher kann dann nach seinem Ermessen die Vollziehung aussetzen und zugleich einen neuen Termin zur Abgabe bestimmen. Das Verfahren läuft dann gänzlich nach § 802f (s dort), nur dass keine Zahlungsfrist gesetzt werden muss (BTDrs 16/10069, 29). E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Unterstützung durch das Jugendamt bei der Zuführung (Abs 5).

Rn 38 Während die öffentlich-rechtliche Unterbringung durch das Gericht angeordnet und durch die zuständige Behörde vollzogen wird, obliegt der Vollzug der zivilrechtlichen Unterbringung und insb auch die Auswahl der Einrichtung, in der das Kind untergebracht werden soll (Kobl FamRZ 15, 2069) dem insoweit personensorgeberechtigten Elternteil, dem Vormund oder Pfleger; das Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckung und Vollziehung.

Rn 2 Seinem Wortlaut nach umfasst I 1 nur die Vollstreckung einer EA. Ein Unterschied zur Aussetzung der Vollziehung iSv § 64 III 2. Var u § 620e ZPO aF ist damit nicht bezweckt (BTDrs 16/6308, 202). Da in fG-Familiensachen die rechtlichen Wirkungen allerdings mitunter schon ex lege m dem Wirksamwerden der Entscheidung (§ 40 I) eintreten, ohne dass es einer gesonderten Volls...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rn. 37 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Freistellungsbescheinigung ist im Gegensatz zum Freistellungsbescheid im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs 1 S 2 EStG kein Steuerbescheid iSd § 155 AO, sondern ein VA iSd § 118 AO, da sie nur für die Abzugspflicht des Vergütungsschuldners von Bedeutung ist und keine abschließende Entscheidung über die sachliche StPfl des Vergütungsgläu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Regelungsbedarf, Regelungsbefugnisse, Voraussetzungen.

Rn 7 Endentscheidungen in Familiensachen sind m ihrer Wirksamkeit vollstreckbar (§§ 86 II, 120 II 1), mitunter treten ihre Rechtswirkungen, zB die Übertragung der elterlichen Sorge (§ 1671 I BGB), m Wirksamkeit der Entscheidung bereits kraft Gesetzes ein. Während die Wirksamkeit in Ehe- u Familienstreitsachen m Rechtskraft (§ 116 III 1) folgt, soweit das FamG nicht in Famili...mehr

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FF 06/2023, Nachträgliche Z... / IV. Begrenzung einer Nichtzulassungsbeschwerde

Den aufgezeigten Aspekten lässt sich auch nicht durch eine sachgerechte Begrenzung der Nichtzulassungsbeschwerde auf einzelne Verfahrensgegenstände der in § 111 FamFG normierten Familiensachen oder von Teilbereichen der dort genannten Verfahren begegnen. Für die 11 verschiedene Verfahren müsste jeweils festgestellt werden, ob von einem Bedarf für eine Nichtzulassungsbeschwer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Köln 28.06.2016 - 8 K 92/13]),...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Scheidungsverfahren.

Rn 42 Zu dem Verfahrenskostenhilfeantrag für einen Scheidungsantrag ist substantiierter Vortrag zum Scheitern der Ehe erforderlich. Es reicht nicht aus, nur den Ablauf des Trennungsjahres darzulegen. Vor Ablauf des Trennungsjahres darf VKH nicht bewilligt werden (Köln FamRZ 04, 52), und zwar auch dann nicht, wenn iÜ die Voraussetzungen einer einverständlichen Ehescheidung vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.3 Fragen des Rechtsschutzes

Rz. 155 Für die Frage des Rechtsschutzes im Verfahren über den Steuerabzug ist danach zu unterscheiden, ob der Rechtsschutz des Abzugsverpflichteten oder des Vergütungsgläubigers infrage steht.[1] Die Zuständigkeit für beide Verfahren liegt für Vergütungen, die nach dem 31.12.2013 zugeflossen sind, bei dem BZSt, für früher zugeflossene Vergütungen bei dem für den Vergütungss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.1 Echte Betriebsaufspaltung

Rz. 233 Wird im Rahmen der Begründung einer echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) ein bisher einheitliches Personenunternehmen dergestalt aufgeteilt, dass ein Teil der Wirtschaftsgüter auf eine Betriebskapitalgesellschaft übertragen wird, sodass mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage beim jetzigen Besitzunternehmen verbleibt[1], ist zwischen der Behandlung der beim Besi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Steuerabzug auf Anordnung des FA (Abs. 7)

Rz. 193 Nach § 50a Abs. 7 EStG ist das FA berechtigt, zur Sicherstellung des Steueranspruchs die Steuer durch Steuerabzug erheben zu lassen, wenn nicht schon nach anderen Vorschriften ein Steuerabzug zu erfolgen hat.[1] Rz. 194 Die Vorschrift ist durch G. v. 11.10.1995[2] ab Vz 1997 neu gefasst worden, um rechtliche Probleme zu beseitigen, die mit der alten Fassung verbunden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 6.5 Haftung des Vergütungsschuldners

Rz. 170 Nach § 50a Abs. 5 S. 5 EStG haftet der Steuerabzugsverpflichtete für die richtige Einbehaltung und Abführung der Steuer.[1] Steuerabzugsverpflichteter, und damit Haftender, ist derjenige, der zivilrechtlich verpflichtet ist, die Vergütungen zu zahlen, d. h. bei einer Personengesellschaft diese, nicht die Gesellschafter.[2] Zuständig für das Haftungsverfahren ist für ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 10.1 Rechtsmittel gegen Zinsbescheid

Rz. 161 Gegen den Zinsbescheid der Finanzbehörde ist der Einspruch, gegen den Zinsbescheid der Gemeinden ist der Widerspruch nach § 69 VwGO gegeben. Da die Steuerfestsetzung Grundlagenbescheid für den Zinsbescheid ist, kann im Verfahren gegen den Zinsbescheid nicht die Rechtswidrigkeit der dem Steuerbescheid zugrunde liegenden Besteuerungsgrundlagen geltend gemacht werden.[1]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 11.6 Aussetzungszinsen (§ 237 AO)

Rz. 176 Eine Überschneidung von Aussetzungszinsen mit Zinsen nach § 233a AO ergibt sich regelmäßig nicht, weil Zinsen nach § 233a Abs. 1 bis 3 AO regelmäßig nur den Zeitraum bis zur Festsetzung der Steuer und Aussetzungszinsen frühestens ab Fälligkeit der Steuer entstehen können. Überscheidungen können auftreten, wenn zunächst Aussetzungszinsen wegen Erfolglosigkeit der Anfe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 6 Zinsfestsetzung (Abs. 4)

Rz. 100 Die Festsetzung der Zinsen soll nach § 233a Abs. 4 AO mit der Steuerfestsetzung verbunden werden. Steuerbescheid und Zinsbescheid stehen im Verhältnis von Grundlagen- und Folgenbescheid zueinander.[1] Für die Festsetzung der Zinsen sind die § 155ff. AO über die Festsetzung der Zinsen sind entsprechend anzuwenden.[2] Die Nichtbeachtung des Verbindungsgebots als nur äuß...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / f) Rechtsschutz

Die Festsetzung des Verspätungszuschlages unterliegt dem Rechtsschutz durch Einspruch und Anfechtungsklage. Vorläufiger Rechtsschutz wird durch Aussetzung der Vollziehung gewährt (§ 361 AO, § 69 FGO). Sofern es sich dem Grunde und/oder der Höhe nach um eine Ermessensentscheidung (Kann-Festsetzung) handelt, erstreckt sich die gerichtliche Überprüfung der Festsetzung des Verspä...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / d) Androhung des Zwangsgeldes

Bevor ein Zwangsmittel im Allgemeinen und Zwangsgeld im Besonderen angewandt wird, muss es dem Steuerpflichtigen in bestimmter Höhe angedroht und ihm eine angemessene Frist zur Vornahme der geforderten Handlung – hier der Abgabe der Steuererklärung – gesetzt werden, § 332 AO. Fehlt die Androhung, ist die in § 333 AO geregelte Festsetzung des Zwangsgeldes rechtswidrig und mus...mehr

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Verspätungszuschlag und Zwa... / e) Festsetzung des Zwangsgeldes

Zusätzlich zur Androhung verlangt § 333 AO eine gesonderte Festsetzung des Zwangsmittels, falls die Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung vom Steuerpflichtigen nicht erfüllt wird. Hierfür ist – im Gegensatz zur Androhung – keine besondere Form vorgeschrieben; aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Festsetzung dennoch stets schriftlich erfolgen . Erforderlich ist, ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 15 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als eine Steuer (> Rz 1–11) – nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend...mehr

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Einheitlichkeit der Leistung bei Vermietung eines Gebäudes mit Betriebsvorrichtungen

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um den Ausschluss der Steuerbefreiung bei der Vermietung von Grundstücken bezogen auf Betriebsvorrichtungen/Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL. Der BFH fragte den EuGH: Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gem. Art. 135 Abs. 2 Buchst. c ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3.7 Rechtsschutz

Rz. 39 Gegen die Aufforderung ist der Einspruch nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO gegeben, da es sich bei dieser um einen Verwaltungsakt handelt. Strittig kann dies sein, wenn die Steuererklärung durch öffentliche Bekanntmachung angefordert wird, da in diesem Fall die Qualität als Verwaltungsakt umstritten ist.[1] Vorläufiger Rechtsschutz kann unter den Voraussetzungen des § 361 AO ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.1 Frist bei gesetzlicher Steuererklärungspflicht (§ 149 Abs. 2 AO)

Rz. 40 Steuererklärungen sind nach der aktuellen Gesetzeslage, sofern nicht in dem jeweiligen Einzelsteuergesetz eine abweichende Regelung getroffen ist, nach § 149 Abs. 2 AO abzugeben: binnen 7 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, auf das sich die Steuererklärung bezieht, binnen 7 Monaten nach dem Stichtag, auf den sich die Steuererklärung bezieht. Die Finanzbehörde kann di...mehr

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Vollstreckung / 1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung und die Bekanntgabe des Leistungsgebots. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Vollstreckung beginnen. Ferner muss seit der Aufforderung zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung mindestens 1 Woche verstrichen sein.[1] Das Leistungsgebot ergeht regelmäßig zusammen mit dem Ste...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / d) Rettungsanker: Akteneinsicht im FG-Verfahren

Heerspink [68] weist zu Recht darauf hin, dass ein finanzgerichtliches Verfahren den sichersten Weg zur Akteneinsicht bietet. Da im FG-Verfahren die Akteneinsicht nach § 78 FGO in alle dem Gericht vorliegenden streiterheblichen Akten zu gewähren ist, ist richtigerweise auch das Fallheft des Betriebsprüfers und des Steuerfahnders erfasst.[69] Der BFH führt in seiner Entscheidu...mehr

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Akteneinsicht im Steuerstra... / c) Steuer-, Steuerfahndungs- und Betriebsprüfungsakten

Originäre Steuerakten, die den Beschuldigten selbst betreffen, werden regelmäßig als Akten zu einem Steuerstrafverfahren beigezogen und damit Bestandteil der Strafakte.[38] Beraterhinweis Besonders aufschlussreich können insb. auch Unterlagen aus einem bereits geführten Verfahren zur Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids sein. Falls nämlich AdV gewährt wurde, so se...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz / 3.1 Begünstigte Warengruppen

Für welche Gegenstände im Einzelnen die Steuerermäßigung in Betracht kommt und für welche nicht, ergibt sich über die Angaben in der Anlage 2 hinaus aus dem BMF-Schreiben vom 5.8.2004 [1] bzw. den dazu ergangenen Änderungsschreiben. Die Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände in der Anlage 2 kann in folgende Warengruppen unterteilt werden: land- und fors...mehr

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Steuersatz / 15 Beherbergungsleistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegen seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz. Das gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten ...mehr

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Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.2 Steuermessbescheid

Rz. 44 Der Steuermessbescheid ist Grundlagenbescheid für den Zerlegungsbescheid und den GewSt-Bescheid. Will sich der Steuerpflichtige gegen Festsetzungen des Steuermessbescheids wenden, kann er dies nur durch eine Anfechtung des Messbescheids als Grundlagenbescheid.[1] Der Steuermessbetrag kann durch eine Anfechtung des GewSt-Bescheids nicht mehr angegriffen werden. Ein der...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.4 Gewerbesteuerbescheid

Rz. 53 Der Rechtsweg bezüglich des GewSt-Bescheids ist abhängig davon, ob der Bescheid von dem Finanzamt oder der Gemeinde erlassen worden ist. Soweit er (wie in den Stadtstaaten) vom Finanzamt erlassen worden ist, ist gegen ihn Einspruch einzulegen. Das Einspruchsverfahren richtet sich nach den Vorschriften der AO. Ist der GewSt-Bescheid dagegen von der Gemeinde erlassen wor...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.5.1 Finanz- oder Verwaltungsrechtsweg

Rz. 43 Der Rechtsschutz gegen einzelne Maßnahmen im Rahmen des Besteuerungsverfahrens unterscheidet sich danach, welche Behörde für den Erlass des Bescheids sachlich zuständig ist, der angegriffen werden soll. Je nachdem, ob sich der Steuerpflichtige gegen einen Bescheid des Finanzamts oder gegen einen Bescheid der Gemeinde wendet, finden die AO bzw. FGO oder das VwVfG bzw. ...mehr

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Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) ab dem 1.1.2023

Leitsatz Die aus § 52d FGO folgende Nutzungspflicht erweist sich als weitere, von Amts wegen zu berücksichtigende Formvorschrift für rechtswirksame Prozesshandlungen durch bestimmende Schriftsätze. Sachverhalt Mit Antragschreiben vom 28.3.2023 beantragte der prozessbevollmächtigte Steuerberater per Briefpost die Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuerbescheids 2014 bei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

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Weilbach, GrEStG § 22 Unbed... / 2 Unbedenklichkeitsbescheinigung und Steuerbefreiung

Rz. 4 Hat das FA vor Erlass eines Steuerbescheids eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gem. § 22 GrEStG 1983 erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen. Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, dass das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekannt gibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist (BFH v. 15.2.1984...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Abschließende Regelung

Rz. 12 Die vorhandenen gesetzlichen Zinsregelungen in §§ 233 bis 239 AO sind abschließend und enthalten keinen allgemeinen Rechtsgedanken, der ihre Anwendung auf weitere Fallgruppen rechtfertigen würde.[1] So kann etwa das FA durch eine Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids, gegen den nach Ausschöpfung des Rechtswegs Verfassungsbeschwerde eingelegt worden ist, nic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Monatsfrist (§ 238 Abs. 1 S. 2 AO)

Rz. 3 Zinsen werden für jeden einzelnen zu verzinsenden Anspruch (jede Steuerart, jeder Zeitraum, Vorauszahlungen und Jahressteuern für sich) nach vollen Zinsmonaten, nicht nach Kalendermonaten berechnet. Abweichend von der Ermittlung der Säumniszuschläge[1] bleiben angefangene Monate außer Ansatz. Rz. 4 Gerechnet wird vom ersten Tag des Zinslaufes an. Das ist bei den Zinsen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Verzinsung nach der AO

Rz. 2 In der AO ist vorgesehen eine Verzinsung[1] in der Form der Zinsen bei Steuernachforderungen und Steuererstattungen – sog. Vollverzinsung[2] Stundungszinsen[3] Hinterziehungszinsen[4] Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge[5] Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung.[6] Rz. 3 Die §§ 233–239 AO gelten grds. für alle Steuern, Steuervergütungen und andere Leistungen, auf die die AO ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.5 Aussetzungszinsen (Abs. 1 S. 2 Nr. 5)

Rz. 24 Für die Aussetzungszinsen beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren oder die Klage sich endgültig als erfolglos herausgestellt hat. Insoweit ist zwischen dem Ende des Zinslaufs nach § 237 Abs. 2 S. 1 AO und dem Beginn der auf zwei Jahr abgekürzten Frist des § 239 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 AO zu unterscheid...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.1 Allgemeine Regelung

Rz. 1 Die Höhe der Zinsen ist für alle Zinsfälle der AO, also die Stundungszinsen, die Hinterziehungszinsen und die Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung einheitlich auf 0,5 v. H. pro Monat, also 6 v. H. pro Jahr festgelegt.[1] Diese Höhe gilt kraft Verweisung auch für die Zinspflicht bei Rückzahlung von Investitionszulagen [2] und anderer ebenso geregelter Subventionen.[3] F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Rechtsbehelfe und verfahrensrechtliche Folgen

Rz. 17 Gegen sämtliche Verwaltungsakte, die im Zusammenhang mit der Kassen-Nachschau ergehen, kann Einspruch erhoben werden.[1] Vorläufiger Rechtsschutz ist durch Aussetzung der Vollziehung zu erlangen. Dringt der Stpfl. nicht durch, hat er Anfechtungsklage zu erheben. Rz. 18 Fraglich ist, welche sonstigen verfahrensrechtlichen Folgen sich aus einer Kassen-Nachschau ergeben k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.2 Voraussetzungen eines Transfers ins Ausland nach § 146 Abs. 2a und 2b AO

Rz. 37 Seit der Neufassung der Regelung durch das JStG 2020 ist danach zu differenzieren, ob die Verlagerung in das EU-Ausland erfolgen soll oder in einen sog. Drittstaat, um den europarechtlichen Bedenken an der bisherigen Rechtslage zu begegnen.[1] Nach § 146 Abs. 2a Satz 1 AO ist für eine Verlagerung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat – oder nunmehr auch in mehrere EU-Mit...mehr

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Aussetzung der Vollziehung von auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützten Bescheiden

Leitsatz War dem Gesetzgeber – hier aufgrund des zu § 8c (später: Abs. 1) Satz 1 KStG a.F. ergangenen BVerfG-Beschlusses vom 29.03.2017 ‐ 2 BvL 6/11 (BVerfGE 145, 106, BStBl II 2017, 1082) und dessen möglicher Ausstrahlungswirkung auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG/§ 8c (später: Abs. 1) Satz 2 KStG a.F. – ohne weiteres gewiss, dass als Reaktionsmöglichkeit auf fortbestehende Verfas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 3 Aufbewahrungspflicht gem. § 147a Abs. 1 S. 6 AO bei Verletzung der Mitwirkungspflicht

Rz. 12 Ohne dass ein Überschreiten der Grenze von 500.000 EUR erforderlich ist, kann die Finanzverwaltung gem. § 147a Abs. 1 S. 6 AO für die Zukunft eine Aufbewahrungspflicht anordnen.[1] Unter den in § 12 Abs. 3 StAbwG (bzw. bis 30.6.2021: § 90 Abs. 2 S. 3 AO) genannten Voraussetzungen hat der Stpfl. nach Aufforderung der Finanzbehörde die Richtigkeit und Vollständigkeit sei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 6.3.5 Rechtsschutz

Rz. 49 Der Verwaltungsakt, zukünftig der Buchführungspflicht zu unterliegen, ist mit dem Einspruch nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO anfechtbar.[1] Ob die Grenzen für den Beginn der Buchführungspflicht vorliegen, bestimmt sich allein nach dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Mitteilung, selbst wenn die Feststellung zuvor gesondert mitgeteilt worden ist. Wogegen Einspruch eingelegt wird...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Rechtsbehelf

Rz. 7 Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Erleichterungen ist der Einspruch nach § 347 AO gegeben.[1] Ein vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO bzw. § 69 FGO kommt nicht in Betracht, sondern nur in Ausnahmefällen kann eine einstweilige Anordnung durch das FG nach § 114 FGO erlassen werden. Gegen die ablehnende Einspruchsent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 8.2 Feststellung der Finanzbehörde

Rz. 59 Nach § 141 Abs. 2 S. 2 AO endet die Verpflichtung zur Buchführung nach der Feststellung der Finanzbehörde, dass die Wertgrenzen nicht mehr erreicht werden. Die Rechtsfolge tritt also nicht allein kraft Gesetzes durch ein Unterschreiten der Wertgrenzen ein[1], sondern sie ist an eine Maßnahme der Finanzbehörde geknüpft.[2] Dies gilt auch dann, wenn das Unterschreiten a...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Arbeitgeber-GmbH als Arbeitslohn?

Kein Arbeitslohn, ...: Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer ohne seine berufliche Tätigkeit weder die Gesellschafter der Arbeitgeberin kennengelernt noch die Anteile übertragen bekommen hätte, reicht für die Annahme von steuerpflichtigem Arbeitslohn nicht aus. ... da Unternehmensnachfolge: Im Streitfall lag eine Übertragung der Anteile i.R.d. Unternehmensnachfolge vor, di...mehr

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Stundung / 2.4 Rechtsfolgen der Stundung

Die Stundung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bewirkt, dass sich die Fälligkeit hinausschiebt, d. h. es entstehen zwar keine Säumniszuschläge, aber Stundungszinsen. Das Hinausschieben der Fälligkeit bewirkt ferner, dass die Finanzbehörde nicht vollstrecken kann (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO). Außerdem führt die Stundung zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung (§ 231...mehr