Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein "Vor-Ort-Umsatz" von einem "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art und Weise der Bestellung maßgeblich. Bringt der Gast eines Restaurationsbetriebs mit diesem zuzurechnenden Verzehrvorrichtungen zum Ausdruck, dass er eine Speise vor ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Grundsätze zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 111 Nach dem Unionsrecht wäre es zwar möglich, auf eine einheitliche Leistung (also auch auf Lieferungen) verschiedene Steuersätze anzuwenden.[1] Von dieser Möglichkeit hat aber die Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Gebrauch gemacht. Andererseits sind aber die EU-Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, auf die gesamte Lieferung den Normalsatz (allgemeinen Steuersat...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Zolltarifauskünfte

Rz. 95 Zuständig für die Abgrenzung von dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Waren von den Waren, auf die der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist, sind die Finanz- oder Steuerbehörden, nicht etwa die Zollbehörden. Allerdings haben sowohl betroffene Unternehmer (z. B. Lieferer) als auch die Finanzbehörden (insbesondere die Finanzämter) die Möglichkeit, bei den Zollbehörd...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsschranke / 10 Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

In jüngerer Vergangenheit äußerte die Steuergerichtsbarkeit vermehrt Zweifel hinsichtlich der Frage, inwieweit die Regelungen zur Zinsschranke im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. So nahm der BFH zunächst in einem summarischen AdV-Beschluss v. 18.12.2013[1] Stellung und sah es als erwiesen an, dass gewichtige Gründe für eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlu...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Gebührenstreitwert: Aussetz... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Wertfestsetzung richte sich nach § 49 GKG. Maßgeblich sei im Fall das Gesamtinteresse, denn der 7,5-fache klägerische Anteil von 134.685/1.000 übersteige dieses. Das Gesamtinteresse sei nicht – wie vom AG angenommen – mit einem geringen Bruchteil des Wertes der Erhaltungsmaßnahmen anzusetzen. Die von K gewünschte und vom AG gewährte Aussetzung der Vollziehung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.2 Besonderheiten

Der Testamentsvollstrecker benötigt für die korrekte Abgabe der Erbschaftsteuererklärung Angaben der Erben über das Vermögen des Erblassers und aufgrund des § 14 ErbStG auch Informationen über etwaige Vorschenkungen. Hierfür steht dem Testamentsvollstrecker ggf. nach § 2218 BGB i. V. m. § 242 BGB das Recht zu, die betreffenden Erben auf Auskunft zu verklagen. Die Ausübung erb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Freibeträge nach § 16 Abs. 1 ErbStG

Rz. 9 Zunächst ist in den Fällen unbeschränkter Steuerpflicht für Ehegatten und für Partner von eingetragenen Lebenspartnerschaften nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ein Freibetrag von 500.000 EUR vorgesehen, ergänzt um einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 EUR nach § 17 ErbStG. Zur rückwirkenden Anwendbarkeit der erhöhten Freibeträge für eingetragene Lebenspartner vgl. oben Rz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das JStG 2022 v. 16.12.2022[1] mit Wirkung ab dem Vz 2022 in das EStG eingeführt worden und befreit die Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer oder mehrerer Photovoltaikanlagen, unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.[2] Die Steuerbefreiung der Einkünfte aus dem Betrieb kleinerer Photovoltaikanlagen erfolgte, um einen Anr...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / II. Rechtsbehelf gegen den Feststellungsbescheid

Rz. 725 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) stellt einen Grundlagenbescheid des niedersächsischen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamtes für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags dar. Rz. 726 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über die Äquivalenz- bzw. Grundsteuerausgangsbeträge richtet ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Hinz, Kernbereiche der Verlustverrechnung – Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG, DB 2011, 1771; Roth, Ist die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG verfassungswidrig? – Zugleich Anm zu dem Vorlagebeschl des FG HH v 04.04.2011–2 K 33/10, Ubg 2011, 527; Blumenberg/Crezelius, § 8c KStG nach der Entsch des BVerfG, DB 2017, 1405; Bode, BVerfG: Verfassungswidrigkeit des Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 738 [Autor/Stand] Der Festsetzungsbescheid des niedersächsischen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamtes über den Grundsteuermessbetrag ist Folgebescheid des Feststellungsbescheids über die Äquivalenzbeträge (sog. Grundsteuerausgangsbeträge) und stellt seinerseits einen Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Grundsteuer durch die Gemeinde dar. An den Inhalt dieses Beschei...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / III. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerbescheid

Rz. 104 [Autor/Stand] Wie in allen anderen Flächenländern verwalten auch in Nordrhein-Westfalen die Gemeinden die Grundsteuer. Die Vorschriften zum abgabenrechtlichen Einspruchsverfahren (§§ 347 AO) kommen daher hier nicht zur Anwendung, denn sie fehlen im Katalog der nach § 1 Abs. 2 AO auch bei den von den Gemeinden verwalteten Realsteuern geltenden Normen. Stattdessen ist ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dreßler, § 8c S 2 KStG ist potenziell verfassungswidrig – Neuer Vorlagebeschl 2 K 245/17 des FG HH, DB 2017, 2629; Kessler/Egelhof/Probst, Vorlage an BVerfG: Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG für schädliche Beteiligungserwerbe von mehr als 50 % – Anm zum Vorlage-Beschl des FG HH v 29.08.2017, DStR 2017, 2377; Kögel, BVerfG-Vorlage zur Verfassungswidrigkeit von § 8c S 2 KStG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nie... / 1. Grundvermögen

Rz. 18 [Autor/Stand] Aufgrund der Entscheidung des BVerfG vom 10.4.2018[2] zur Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung und auf Basis der im Nachgang grundgesetzlich eingeräumten Öffnungsklausel (vgl. Rz. 10) hat das Land Niedersachsen sich entschieden, ein eigenes Landesgrundsteuergesetz einzuführen. Rz. 19 [Autor/Stand] Prägendes Element der Lastenverteilung im NGrStG is...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6. Besteuerung des Übertragungsgewinns

Tz. 132 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Ein durch die Bewertung über dem Bw sich ergebender Übertragungsgewinn unterliegt, soweit nicht für einzelne WG Sonderregelungen (insbes § 8b Abs 2 KStG [s Tz 141], DBA-Freistellung [s Tz 112]) eingreifen, bei der Überträgerin ungemildert der KSt und GewSt (s § 18 Abs 1 S 1 UmwStG). GlA s IDW (Ubg 2011, 549, 554), s Förster (in FS Schaumbur...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 1. Ursprünglich keine Bundesregelung

Rz. 27 [Autor/Stand] In seiner Grundkonzeption [2] sah das Bundesmodell keine Möglichkeit vor, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Selbst wenn der Grundsteuerwert (§ 220 BewG i.d.F. des Grundsteuerreformgesetzes[3]) den gemeinen Wert offenkundig überstieg, sollte der typisiert ermittelte Grundsteuerwert zum Ansatz kommen. Rz. 28 [Autor/Stand] Am 27.5.2024 traf der BF...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / III. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 64 [Autor/Stand] Die landesgesetzliche Schaffung einer Möglichkeit, den niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen folgt verfassungsrechtlichen Vorgaben, die der BFH am 27.5.2024 in seinen beiden AdV-Beschlüssen [2] aufgezeigt hatte. Am typisierenden Grundsteuerwert festzuhalten, auch wenn dieser den gemeinen Wert erheblich – d.h. um 40 % oder mehr – übersteige, verstoße gege...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Für in Nordrhein-Westfalen belegene wirtschaftliche Einheiten kommt ab dem Jahr 2025 grundsätzlich das Bundesgrundsteuermodell zu Anwendung. Das heißt, es gilt grundsätzlich das Grundsteuergesetz des Bundes mitsamt den dazugehörigen bewertungsrechtlichen Vorschriften – mithin der Normen des siebenten Abschnitts des BewG (§§ 218 bis 263 BewG). Die unter Nu...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / II. Rechtsentwicklung (Landesgesetzgebungsverfahren)

Rz. 3 [Autor/Stand] Der Entwurf für ein Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalens Grundsteuerhebesatzgesetz- NWGrStHsG) vom 14.5.2024[2] wurde von den die Landesregierung tragenden Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Landtag eing...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Nor... / 3. Inhalt der Vorschrift

Rz. 79 [Autor/Stand] Bis zu der im Zuge des Jahressteuergesetzes 2024 erfolgten Ergänzung durch § 220 Abs. 2 BewG [2] (Rz. 30) sah der Gesetzeswortlaut des Bundesrechts keine Möglichkeit vor, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. § 2 NWGrStHsG räumt den Steuerpflichtigen eine solche Möglichkeit ein. Damit reagiert der Landesgesetzgeber auf Rechtsprechung des BFH[3] (R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Eickhorst, Auswirkungen der UnstStRef 2008 auf Krisenunternehmen und ihre Sanierung, BB 2007, 1707; Siebert/Frank, Erhaltung von Verlustvorträgen im Sanierungsfall, GmbH-StB 2008, 243; Altrichter-Herzberg, Die mögliche Einf eines Sanierungsprivilegs in § 8c KStG, GmbHR 2009, 466; Bien/Wagner, Erleichterungen bei der Verlustabzugsbeschränkung und der Zinsschranke nach dem Wachst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.6 Gewerbesteuer

Rz. 17 Der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Abs. 1 S. 1 GewStG, sodass Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) nach Ansicht des BFH grundsätzlich nicht in Betracht kommen (Rz. 46a ff.).[1] Das galt nach der Rspr. des BFH auch für den Ertrag aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG.[2] Diese Rspr. des BFH ist bzw. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vom Umgang der Finanzverwal... / III. Die Wahrheit bestimmt die Steuerfahndung

Beispiel: Denkwürdig ist auch das Auftreten eines Steuerfahnders aus A. in drei zur gemeinsamen Erörterung zusammengefassten Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung beim IX. und X. Senat des Finanzgerichts K. Es stellte sich die Frage, ob für die Jahre 08 bis 13 nicht bereits Festsetzsetzungsverjährung eingetreten ist. Für die Jahre danach gab es belastbare Beweismittel für...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vom Umgang der Finanzverwal... / A. Keine Kommunikation mit der Finanzverwaltung über beA und beSt, § 87a AO (neu)

Es ist ein offenes Geheimnis, dass die Finanzverwaltung in Bund und Land über das Bundesfinanzministerium mindestens großen Einfluss auf den Inhalt der Steuergesetze nimmt. Bundestag und Bundesrat beschließen, von Ausnahmen abgesehen, was ihnen als Beschlussvorlage vorgelegt wird. Sie können gar nicht anders, weil sie von der Gesetzesmaterie regelmäßig nichts oder nur sehr w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vom Umgang der Finanzverwal... / IV. Über die Gewährung von Akteneinsicht entscheidet die Steuerfahndung

Es bedarf keiner weiteren Erörterung, dass im Ermittlungsverfahren die Strafsachenstelle oder die Staatsanwaltschaft über Akteneinsichtsgesuche der Verteidigung entscheiden, § 147 Abs. 5 StPO, §§ 385, 386, 399 AO. Faktisch wird die Entscheidung aber von der Steuerfahndung getroffen. Strafsachenstelle oder Staatsanwaltschaft folgen regelmäßig dem Wunsch der Steuerfahndung. Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Verwaltungsakt / 5. Fehlerhafte Verwaltungsakte

Ein Verwaltungsakt kann wegen eines Verfahrens- oder Formfehlers oder wegen eines inhaltlichen (materiellen) Fehlers rechtswidrig sein. Er ist nur dann nichtig, soweit er an einem schwerwiegenden Fehler leidet. Verfahrens- oder Formfehler können teilweise geheilt werden, nämlich wenn z. B. die erforderliche Begründung oder vorherige Anhörung des Steuerpflichtigen nachgeholt w...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheids; Verlängerung der Nachbehaltensfrist

Leitsatz Bei der im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche Zweifel, ob die Verlängerung der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes von fünf auf zehn Jahre durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.05.2021 (BGBl I 2021, 926, BStBl I 2021, 838) auf Erwerbsvorgänge von Grundstücken Anwendung findet, die bereits vor dessen Inkrafttreten am 01.07.2021 er...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Unechte Realteilung bei einer GmbH & Co. KG, an der ausschließlich GmbHs beteiligt sind

An der X-GmbH & Co. KG waren die A-GmbH als Komplementärin (ohne Kapitalbeteiligung) und die B-GmbH, die C-GmbH und die D-GmbH als Kommanditisten beteiligt. Die X-GmbH & Co. KG erwarb 2009 ein Grundstücksareal. In 2010 traten die C-GmbH und die D-GmbH aus der Gesellschaft aus und erhielten als Sachwertabfindung jeweils ihrem Ergebnisanteil entsprechende Grundstücke. Die Grun...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Verfassungsmäßigkeit von Aussetzungszinsen

Leitsatz Zinssatz von 0,5 % pro Monat bei Aussetzungszinsen verfassungsrechtlich zweifelhaft. Sachverhalt Die Antragsteller führten ein Einspruchsverfahren, hierbei wurde eine Aussetzung der Vollziehung gewährt. Nach Abschluss des Einspruchsverfahrens setzte das Finanzamt Aussetzungszinsen für den Zeitraum Februar 2023 bis November 2024 in Höhe von 0,5 % pro Monat fest. Gegen diesen Bescheid legten die Antragsteller Einspruch ein und beantragten Aussetzung der Vollziehung. Sie verwiesen auf den Vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Testamentsvollstreckung / IV. Rechtsbehelfe

Rz. 14 Die Befugnis, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen oder Klage zu erheben, steht – obwohl dieser dem Testamentsvollstrecker bekanntgegeben wird – ausschließlich dem Erben zu, da nur dieser durch den Steuerbescheid beschwert ist.[10] Das Gleiche gilt für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 Abs. 2 AO. Auch dieser Antrag darf nur vom Erben selbst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 95 Urteil

Rz. 1 § 95 FGO bestimmt, dass das Gericht über eine Klage als selbstständiges Rechtsschutzverfahren grundsätzlich durch Urteil entscheidet. Neben der Klage kennt die FGO das Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts gem. § 69 Abs. 3 FGO, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO, die Anhörungsrüge nach § 133a FGO, das Prozesskost...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 113 Beschlüsse

Rz. 1 Beschlüsse sind gerichtliche Entscheidungen, die keine Urteile oder Gerichtsbescheide und keine prozessleitenden Verfügungen oder Aufklärungsanordnungen sind.[1] Verfahren und Inhalt von Beschlüssen sind nicht zusammenhängend geregelt. § 113 FGO verweist (nicht abschließend) auf einzelne Vorschriften, die für Urteile gelten. Für Beschlüsse ist eine mündliche Verhandlun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.3 Aussetzung der Vollziehung

Rz. 17 Wenn die Vollziehung eines Steuerbescheids oder eines der anderen in § 218 Abs. 1 AO genannten Verwaltungsakte die Verwirklichung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis bedeutet, führt die Aussetzung der Vollziehung dazu, dass die Verwirklichung eines Anspruchs verhindert wird.[1] Die Grundlage für die Verwirklichung des Anspruchs wird zwar nicht beseitigt[2], i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verschiebung der Fälligkeit

Rz. 26 Im Einzelfall kann die Fälligkeit eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis verändert werden. § 220 selbst sagt hierzu nichts. Die Vorschriften über die verändernden Maßnahmen ergeben jedoch eine Verschiebung der Fälligkeit. So kann die Fälligkeit nach § 221 AO für die Verbrauchsteuern und die USt vorverlegt werden.[1] Durch Stundung [2] und Aussetzung der Vollzie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2 Sachliche und funktionelle Zuständigkeit der FG

Rz. 3 Nach dem Wortlaut der Vorschrift wird eine umfassende (erstinstanzliche) sachliche Zuständigkeit der FG für alle Rechtsstreitigkeiten des Finanzrechtswegs nach § 33 FGO begründet, unabhängig vom Streitwert, vom Streitgegenstand und davon, ob auf Seiten der Finanzverwaltung eine Landesfinanzbehörde oder eine Bundesfinanzbehörde beteiligt ist. Die Zuständigkeit des FG be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 5.6 Rechtsschutz

Rz. 136 Die VZ-Festsetzung ist ein gegenüber dem als Bemessungsgrundlage dienenden Bescheid ein rechtlich selbstständiger Verwaltungsakt. Demgemäß erstreckt sich dessen etwaige Anfechtung nicht automatisch auf die Festsetzung des VZ. Hiergegen ist vielmehr gesondert Einspruch[1] einzulegen.[2] Der Wille, neben der Anfechtung des Steuerbescheids auch die VZ-Festsetzung anfech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.6.2 Rechtswirkungen

Rz. 41 Die Entscheidung des Abrechnungsbescheids bindet die Finanzbehörde und den Adressaten. Sie ist also eine für die Beteiligten verbindliche Klärung der im Einzelfall bestehenden Meinungsverschiedenheit über die Verwirklichung der Ansprüche i. S. d. § 218 Abs. 1 AO bzw. über einen Erstattungsanspruch. Das bedeutet u. a., dass das FA mit seiner Vollstreckung über den im A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4.1.6 Grad des Verschuldens

Rz. 90 Ein weiteres wesentliches Ermessenskriterium sowohl für das Entschließungsermessen als auch für das Auswahlermessen für die Höhe des VZ ist der Grad des Verschuldens des Erklärungspflichtigen bzw. seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.[1] Generell darf das Verschulden nicht eng gewertet werden. Wenn aber das Verhalten als "nicht entschuldbar erscheint", müssen gle...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.7 Verfahrensfragen

Rz. 44 Für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist das FA zuständig, das auch für die Verwaltung der zu verwirklichenden Ansprüche nach §§ 16ff. zuständig ist.[1] Für den Bescheid nach § 218 Abs. 2 AO über eine Rückforderung ist das FA zuständig, das den Bescheid erlassen hat, aufgrund dessen die Erstattung geschehen ist. Es findet kein Wechsel der Zuständigkeit durch eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 50 Der Tatbestand des § 26a Abs. 1 UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4 UStG sowie der neu zum 1.7.2021 eingeführten § 18i Abs. 3 S. 3, § 18j Abs. 4 S. 3 oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG genannten Pflichten zur Entrichtung der geschuld...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge ab dem durch den russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 ausgelösten Anstieg der Marktzinsen

Leitsatz 1. Aufgrund des deutlichen und nachhaltigen Anstiegs der Marktzinsen, der seit dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 zu verzeichnen ist, bestehen jedenfalls seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung über die Höhe der Säumniszuschläge. 2. Wenn das Finanzamt (FA) zwar Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt, deren Wirkung aber von der Erbringung einer Sicherheitsleistung abhängig macht, bewirkt die spätere Leistun...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

Leitsatz Ein Teilurteil im Sinne des § 6 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist auch dann ergangen, wenn der Senat in der mündlichen Verhandlung zunächst einen noch nicht zur Entscheidung reifen Teil des Streitgegenstands abgetrennt und anschließend über den verbliebenen Teil des Streitgegenstands durch (Voll-)Urteil entschieden hat. Die Sperre des § 6 Abs. 2 FGO steht in dieser Situation einer Einzelrichterübertragung im abgetrennten Verfahren nicht entgegen. Normenkette § 6, § 73, § 98, § 1...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. §§ 118, 367 Abs. 2b AO – Bestandskraftfähigkeit einer Allgemeinverfügung

Die Tücken, die ein Vorgehen der Finanzverwaltung durch eine Allgemeinverfügung nach 367 Abs. 2b AO für den Steuerpflichtigen hat, werden an dem von dem FG Düsseldorf zu entscheidenden Fall deutlich. Der Antragsteller begehrte die Aussetzung der Vollziehung eines Zinsbescheides, gegen den er unter Bezugnahme auf den damals ergangenen Beschluss des BFH v. 25.4.2018 – IX B 21/...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besonderes Aussetzungsinteresse bei Antrag aus Aussetzung der Vollziehung

Zusammenfassung Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn ein besonderes Aussetzungsinteresse besteht. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil betont. Hintergrund Wenn man gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt, muss die geforderte Steuer grundsätzlich dennoch bezahlt werden. Wer d...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 5 Aussetzung der ­Vollziehung

Bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gelten ähnliche Grundsätze wie bei Anträgen auf Stundung[1]: Wird eine Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt, gewährt die Finanzverwaltung die Aussetzung der Vollziehung zur Aufhebung der verwirkten Säumniszuschläge i. Allg. mit Wirkung ab dem Fälligkeitstag. Wird ein Aussetzungsantr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besonderes Aussetzungsinter... / Hintergrund

Wenn man gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt, muss die geforderte Steuer grundsätzlich dennoch bezahlt werden. Wer das für ungerecht hält und finanzielle Nachteile befürchtet, kann beim Finanzamt oder Gericht die sogenannte Aussetzung der Vollziehung beantragen. Mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung soll erreicht werden, dass man eine Steuerzahlung oder ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besonderes Aussetzungsinter... / Entscheidung

Die Aussetzung der Vollziehung wird bei verfassungsrechtlichen Zweifeln allerdings nur gewährt, wenn der Antragsteller ein besonderes Interesse daran hat. Dieses Interesse muss schwerer wiegen als das öffentliche Interesse daran, dass das Gesetz sofort angewendet wird. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. In dem verhandelten Fall ging es um einen Antrag auf Auss...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 9 Rechtsbehelfe

Der Rechtsschutz gegen die Erhebung von Säumniszuschlägen ist deswegen schwierig gestaltet, weil der Säumniszuschlag nicht in einem besonderen Bescheid festgesetzt wird, gegen den der Steuerpflichtige Einspruch einlegen könnte. Macht die Finanzbehörde Säumniszuschläge in einem Kontoauszug, einer Mahnung oder sonst durch eine besondere Aufforderung geltend und meint der Steue...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Säumniszuschläge / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben werden (§ 218 Abs. 1 Satz 1 AO, s. Tz. 8). Ein Verschulden des Steuerp...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besonderes Aussetzungsinter... / Zusammenfassung

Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei verfassungsrechtlichen Zweifeln hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn ein besonderes Aussetzungsinteresse besteht. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil betont.mehr