Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 4 Wirkungen

Durch die Aussetzung der Vollziehung wird die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts nachträglich gehemmt. Für die Dauer der genannten Aussetzung entfällt die Erhebung von Säumniszuschlägen. Sollte sich dem Finanzamt die Möglichkeit der Aufrechnung aufgrund einer gleichzeitig bestehenden Erstattungsforderung bieten, darf es hiervon keinen Gebrauch machen. Die Aussetzung der Vol...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 3.1.1 Antrag an das Finanzamt

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist zunächst grundsätzlich an das Finanzamt zu stellen, das auch für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist. Lehnt dieses den Antrag für das Einspruchsverfahren ganz oder teilweise ab, ist hiergegen der Einspruch gegeben. Nach dessen Zurückweisung ist ein Antrag an das Finanzgericht möglich. Eine Klage auf Aussetzung der V...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.1 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken. Dabei brauchen die für die Unrechtmäß...mehr

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Aussetzung der Vollziehung im Rechtsbehelfsverfahren

Zusammenfassung Überblick Weder ein Einspruch noch eine Klage oder Revision haben – von Ausnahmen abgesehen (§ 284 Abs. 6 AO, § 361 Abs. 4 AO, § 69 Abs. 5 FGO) – aufschiebende Wirkung. Trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ist der angefochtene Verwaltungsakt vollziehbar, muss also z. B. der Steuerpflichtige die streitige Steuer zum fälligen Zeitpunkt zahlen. Unter bestimmten Vo...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 2.1 Vollziehbarer Verwaltungsakt

Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt (Bescheid) voraus, da nur bei einem vollziehbaren Bescheid eine Aussetzung der Vollziehung möglich ist. Ob ein Bescheid vollziehbar ist, hängt von der Art des Bescheids und der Zielrichtung des Rechtsbehelfs ab. Ficht der Steuerpflichtige einen ihn belastenden Bescheid an, z. B. Steuerbescheid, Prüfungsa...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.7 Ermessensspielraum

Bei allen Entscheidungen über die Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung einschließlich über Nebenbestimmungen (Sicherheitsleistung, Widerrufsvorbehalt) besteht ein gewisser Ermessensspielraum. Die Finanzbehörden haben ihn im Interesse des Steuerpflichtigen stets voll auszuschöpfen.[1]mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.6 Widerrufsvorbehalt

Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1], die der BFH gebilligt hat[2], kann eine Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung unter einem Widerrufsvorbehalt ergehen.[3] Die Verwaltung verwendet in der Praxis auch entsprechende Vordrucke. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie vom Widerruf willkürlich Gebrauch machen kann. Vielmehr kann sie den Widerruf nur gem. § 131 Abs. 2 Nr. 1 AO [4]...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 8.2 Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt in Betracht, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil ihre Entstehung den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Überhang des Gesetzes).[1] Diese Voraussetzung ist z. B. in folgenden Fällen gegeben[2]: Die Säumniszuschläge entfallen au...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 2.2 Unterbrechung der Verjährung

Der Lauf der Verjährungsfrist kann gem. § 231 AO durch mehrere Handlungen der Finanzbehörde unterbrochen werden. Dabei tritt nach Abs. 4 als sog. Teilverjährung die Unterbrechung jeweils nur bezüglich des Teils des Anspruchs ein, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht. Unterbrechungshandlungen sind insbesondere schriftliche Geltendmachung (Zahlungsaufforderung) durch...mehr

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Einspruch / 1.1 Abgrenzungsfragen

Der Einspruch ist abzugrenzen von den in der AO nicht geregelten nichtförmlichen Rechtsbehelfen (Gegenvorstellung, Sachaufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition) dem Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO [1] dem Antrag, einen Verwaltungsakt zu berichtigen, zurückzunehmen, zu widerrufen, aufzuheben oder zu ändern[2] der Sprungklag...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 2 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Will der Einspruchsführer mit seinem Einspruch Erfolg haben, muss dieser nicht nur begründet, sondern zunächst einmal zulässig sein. Dementsprechend ist das Finanzamt bei jedem Einspruch verpflichtet, vorab zu prüfen, ob ein eingelegter Einspruch zulässig ist.[1] Dafür müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Fehlt nur eine, ist der Einspruch von Amts wegen als unzulä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben[1] werden.[2] Das Entstehen von Säumniszuschlägen setzt ein Verschulde...mehr

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Einspruch / 2.2 Statthaftigkeit und Ausschluss des Einspruchs

Zulässiges Rechtsmittel im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ist ausschließlich der Einspruch. Ob ein Einspruch statthaft ist, also eingelegt werden kann, hängt allein davon ab, ob ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO vorliegt, der angegriffen werden soll. Verwaltungsakte sind insbesondere Steuerbescheide i. S. d. § 155 AO [1] und entsprechende Änderungsbescheide Grundla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 2.6 Form und Inhalt des Einspruchs

Das Gesetz stellt nur geringe Anforderungen an die Form eines Einspruchs, weil im außergerichtlichen Verfahren – anders als bei der Klage – der begehrte Rechtsschutz nicht an Formalien scheitern soll. Der Einspruch muss gem. § 357 Abs. 1 Satz 1 AO lediglich schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Finanzamt erfolgen. Es genügt gem. § 357 Abs. 1 Satz 2 AO, wenn a...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen gem. § 240 Abs. 1 Satz 4 AO die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt. Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschlag nach Erlas...mehr

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Verluste/Verlustabzug / 4.4 Verlustvortrag

Im Jahr der Entstehung nicht ausgeglichene Verluste, nicht in das Vorjahr zurückgetragene Verluste sowie nicht abgezogene verbleibende Verlustvorträge aus vorangegangenen VZ werden in die folgenden VZ vorgetragen.[1] Es handelt sich um die Beträge, die im Jahr ihrer Entstehung nicht durch Verrechnung mit positiven Einkünften ausgeglichen und auch die nicht durch Rücktrag in de...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.3 Ablaufhemmung durch Außenprüfung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Außenprüfung begonnen, läuft gem. § 171 Abs. 4 Satz 1 AO die Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, nicht ab, bevor die aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 9 Rechtsbehelfe

Der Rechtsschutz gegen die Erhebung von Säumniszuschlägen gestaltet sich deswegen schwierig, weil der Säumniszuschlag nicht in einem besonderen Bescheid festgesetzt wird, gegen den der Steuerpflichtige Einspruch einlegen könnte. Macht die Finanzbehörde Säumniszuschläge in einem Kontoauszug, einer Mahnung oder sonst durch eine besondere Aufforderung geltend und meint der Steu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 2 Wirkung

Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der Bescheid jederzeit – also auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit – uneingeschränkt aufgehoben oder – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch mehrmals[1] – geändert werden. Allerdings sind die Bindung an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und die Grundsätze des Vertrauensschutzes[2] zu beachten.[3] Praxis-Beispie...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erlass von Ansprüchen aus d... / 3 Rechtsbehelfe

Gegen die (teilweise) Ablehnung eines Erlassantrags ist der Einspruch gegeben. Über ihn entscheidet die Behörde, die den Erlassantrag abgelehnt hat, also das Finanzamt. Im Fall der Ablehnung durch Einspruchsentscheidung sind die Ermessenserwägungen im Einzelnen darzulegen. Wird ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten, ist das Finanzamt nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO verfah...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.4 Ablaufhemmung durch Steuerfahndung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 208 Abs. 1 AO begonnen, läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 Satz 1 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Das Gleiche gilt nach Satz 2, wenn dem Steue...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / Zusammenfassung

Überblick Säumniszuschläge dienen als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steueransprüche. Sie haben auch Zinscharakter. Sie entstehen bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin. Als steuerliche Nebenleistungen gehören sie zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§§ 3 Abs. 4, 37 AO). Säumniszuschläge sind zu unterscheiden von Verspätungszuschlägen bei nicht rechtzeitige...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing

Leitsatz 1. Es ist bei summarischer Prüfung nicht rechtlich zweifelhaft, dass bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) für das Closing festgesetzt werden darf. 2. Die rechtlichen Zweifel, ob neben der Festsetzung nach § 1 Abs. 2b GrEStG zusätzlich Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStGBeschluss des Bundesfinanzhofs vom 09.07.2025, II B 13/25AdV§ 1 Abs. 2b GrEStGmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kontrollmitteilungen / 1.8 Rechtsbehelfe gegen Kontrollmitteilungen

Eine Kontrollmitteilung ist kein Verwaltungsakt, da sie weder gegenüber dem "geprüften" Steuerpflichtigen noch gegenüber der "anderen Person" etwas regelt.[1] Dies gilt auch, wenn der Prüfer Mitteilung von der Kontrollmitteilung macht. Daher ist ein Einspruch gegen eine Kontrollmitteilung nicht gegeben. Als Rechtsbehelf käme allenfalls eine allgemeine Leistungsklage und als ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.15 Interessante Einzelfälle

Erbschaftsteuererklärung Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bestimmt sich die Vergütungspflicht für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuergesetz. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV bestimmt grundsätzlich den Gebührensatz für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung. Soweit im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuerer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 3.2.2 Rechtslage ab 1.7.2021

Für Erwerbsvorgänge, die nach Ablauf des 30.6.2021 verwirklicht werden, gilt eine 10-jährige Behaltensfrist.[1] Wichtig Übergangsregelung, § 23 Abs. 24 GrEStG Die verlängerte Frist ist nicht anzuwenden, wenn der nach altem Recht maßgebliche 5-Jahreszeitraum zum 1.7.2021 bereits abgelaufen ist. Praxis-Beispiel Übertragung einer Beteiligung nach altem und neuem Recht[2] Am Vermöge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.3 Meldezweck

Rz. 11 Abs. 2 zählt die Zwecke abschließend auf, zu denen der Arbeitslose zur persönlichen Meldung verpflichtet werden kann. Der Meldezweck muss in der Meldeaufforderung angegeben werden, damit sich der Arbeitslose ein Bild über die Rechtmäßigkeit der Einladung machen kann (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 8.2.2019, L 5 AS 674/18 NZB). Dabei wird sich die Agentur für Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes[1] ist in § 60a AO ein Feststellungsverfahren zur Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59 bis 61 AO eingeführt worden. Geprüft wird, ob die Satzung der Körperschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Feststellungsverfahren tritt an die Stelle der bisherigen sog. vorläufigen Bescheinigung, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. OFD Berlin, Vfg. v. 30.7.2004 — St 127 - S 1348 - 1/04 (Wegzugsbesteuerung; Vertragsverletzungsverfahren; Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel in das Ausland nach § 6 AStG; Aussetzung der Vollziehung), DStR 2004, 1385

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften nach den Grundsätzen des § 17 EStG zu versteuern. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Sch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Fiktiver Erwerb zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1)

Rz. 559 [Autor/Stand] Im Fall des Satzes 1. Die Aufstockung der Anschaffungskosten (dazu Rz. 559.6) gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 kommt unabhängig von dem im Einzelfall verwirklichten Tatbestand i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 in Betracht ("Im Fall des Satzes 1"). Bei Verwirklichung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht) ist der wei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Rz. 128 ff.). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Vorbemerkungen

Rz. 2921 [Autor/Stand] Rechtliche Grundlage. Rechtsgrundlage der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) [2] ist § 1 Abs. 6, der das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats "durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 bis 3eund 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu r...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeines

Rz. 65 [Autor/Stand] Anwendungsbereich. Sind Anteile an Kapitalgesellschaften einem steuerlichen (Sonder-)Betriebsvermögen zuzurechnen, die nicht als einbringungsgeborene Anteile i.S.v. § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG 1995 qualifizieren,[2] kann bspw. ein Wegzug des Einzel- oder Mitunternehmers eine Entstrickungsbesteuerung i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG auslösen, wenn das deutsche...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines Geschäftsvorfalls (§ 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Außensteuergesetzes), den das Unternehmen mit einem unabhängigen Dritten oder mit einer nahestehenden Person abgeschlossen hat, zu einer Betriebsstätte ist die Personalfunktion, auf der das Zustandekommen des Geschäftsvorfalls beruht, die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3111 [Autor/Stand] ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Erstellung und Fortschreibung der Hilfs- und Nebenrechnung (Satz 1)

(3) 1 Für eine Betriebsstätte ist zum Beginn eines Wirtschaftsjahres eine Hilfs- und Nebenrechnung aufzustellen, während des Wirtschaftsjahres fortzuschreiben und zum Ende des Wirtschaftsjahres abzuschließen. Rz. 2981 [Autor/Stand] Pflicht zur Aufstellung. Nach § 3 Abs. 1 BsGaV ist für jede Betriebsstätte zu Beginn des Wirtschaftsjahrs eine Hilfs- und Nebenrechnung aufzus...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Grundregelung (Halbs. 1)

"[2]Zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes ist eine Betriebsstätte wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen zu behandeln, ..." Rz. 2881 [Autor/Stand] Behandlung der Betriebsstätte wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen. § 1 Abs. 5 Satz 2 enthält die allgemeine innerstaatliche Umsetzung des AOA, die in den Sätzen 3 ff. genauer konkretisiert wird. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 5. Auswirkungen von Veränderungen bei der Ausübung der DEMPE-Funktionen

Rz. 2719 [Autor/Stand] DEMPE-bezogene Implikationen organisatorischer Veränderungen. In der Praxis sind häufig organisatorische Veränderungen in Bezug auf immaterielle Werte zu beobachten, ohne dass sich das zivilrechtliche Eigentum an diesen immateriellen Werten ändern muss. Dies kann z.B. die Implementierung einer konzerneinheitlichen Leitungsfunktion sein, die die Entwick...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Entstrickungsbesteuerung

Rz. 2816 [Autor/Stand] Tatbestandliche Konkurrenz. Das Verhältnis des § 1 Abs. 5 Satz 1 zu den allgemeinen Entstrickungsvorschriften des § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 12 Abs. 1 KStG und § 16 Abs. 3a EStG war lange unklar. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG fingiert dann eine Entnahme eines Wirtschaftsguts zum gemeinen Wert, wenn deutsche Besteuerungsrechte hinsichtlich des Gewinns aus der V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Anwendung des Beihilfeverbots auf steuerliche Maßnahmen

Rz. 49 [Autor/Stand] Relevanz des Beihilfeverbots in Steuersachen frühzeitig erkannt. Beihilfen, die EU-Mitgliedstaaten bestimmten Unternehmen in ihrem Hoheitsgebiet gewähren, sind aufgrund ihrer wettbewerbsverfälschenden Wirkung grds. nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar (Art. 107 Abs. 1 AEUV). Inwieweit auch steuerliche Maßnahmen in den Anwendungsbereich des EU-Beihilferech...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / Literatur:

Adrian, Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen, StuB 2020, 477; Andresen, Unrühmliches "Ende einer Dienstfahrt" – Verfassungswidrigkeit des BFH-Urteils I R 73/16 und Unwirksamkeit des BFH-Urteils I R 32/17, Ubg 2021, 23; Andresen, Finanzierungsbeziehungen im Konzern im Spannungsfeld zwischen fortentwickelter BFH-Rechtsprechung und V...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Grundsatz: Anwendung einer kostenorientierten Verrechnungspreismethode (Abs. 1)

(1) 1 Die Mitwirkung einer Bau- und Montagebetriebsstätte an der Erfüllung des vom Bau- und Montageunternehmen abgeschlossenen Bau- und Montagevertrags gilt widerlegbar als anzunehmende schuldrechtliche Beziehung, die als Dienstleistung der Bau- und Montagebetriebsstätte gegenüber dem übrigen Unternehmen anzusehen ist. 2 Der Verrechnungspreis für die Dienstleistung ist ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Sonderfall: Wegzugsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz

Rz. 183 [Autor/Stand] Bisherige Ausgangslage. Die Schweiz erfreut sich bei deutschen Staatsbürgern als Zuzugsstaat weiterhin großer Beliebtheit. Für Steuerpflichtige, die Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 EStG innehaben, wurde die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 a.F. bei entsprechendem dauerhaftem Wegzugsbegehren mitunter zur "Wegzugssperre", da – anders als bei Wegzügen in eine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Passive Entstrickung

Rz. 476 [Autor/Stand] Begriff der passiven Entstrickung. Eine der intensivsten Debatten wird – wie auch zu den anderen Entstrickungsvorschriften (v.a. zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG [2]) – zu der Frage geführt, ob ein Ausschluss oder eine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 an den Gewinnen aus der Veräußerung der Anteile i.S.v. § 17 Abs. 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Rechtsfolgen

Rz. 69 [Autor/Stand] Allgemeine Rechtsfolgen, verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken. § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt zur Annahme einer (fiktiven) Entnahme zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbs. 2 EStG), d.h. der Aufdeckung sämtlicher stiller Reserven oder Lasten in den betroffenen Kapitalgesellschaftsbeteiligungen. Die Besteuerung kann unter den weitere...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 2.2 Einzelheiten der Vorschriften

Die Begünstigungsvorschriften erstrecken sich im Einzelnen auf folgende Vorgänge: Übergang eines Grundstücks von mehreren Miteigentümern[2] oder von einem Alleineigentümer[3] auf eine Gesamthand.[4] Achtung Übertragung von Gesellschaftsanteilen[5] Die Anwendung von § 5 GrEStG ist nicht auf die Übertragung von Grundstücken von einem Gesamthänder auf die Gesamthandsgemeinschaft b...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Grunderwerbsteuervergünstig... / 5.1 Allgemeines

Die gewährte Vergünstigung ist rückwirkend zu versagen, soweit sich innerhalb von 10 Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand der Anteil des übertragenden Gesamthänders am Vermögen der erwerbenden Gesamthand vermindert.[1] Bei der Steuervergünstigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 GrEStG ist ohne Bedeutung, ob der Erwerber nach dem Erwerb an der übertragenden Gesam...mehr