Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

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§ 39 Steuerrecht / b) Einlegung eines Rechtsbehelfs

Rz. 165 Der Steuerpflichtige muss den Verwaltungsakt angefochten haben, d.h. gegen ihn Einspruch (§ 347 AO) eingelegt oder die Klage (regelmäßig Anfechtungsklage) erhoben haben.[245] Das Gericht kann zwar vor Klageerhebung aussetzen (§ 69 Abs. 3 S. 2 FGO), nicht aber, bevor der außergerichtliche Rechtsbehelf eingelegt ist.mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Problematisch: Sicherheitsleistung

Rz. 175 Das Gericht kann in seiner Entscheidung eine Sicherheitsleistung anordnen (§ 155 FGO i.V.m. §§ 108 ff. ZPO), wenn die spätere Vollstreckung der Steuerforderung gefährdet oder erschwert erscheint,[260] etwa wenn die Finanzbehörde im Nicht-EU-Ausland vollstrecken müsste.[261] Das Finanzgericht soll die Sicherheit selbst dann verlangen können, wenn zwar ernstliche Zweif...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 3. Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung

Rz. 54 Neben dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim VG kann zusätzlich auch bei der Ausgangs- oder bei der Widerspruchsbehörde ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des VA gestellt werden (§ 80 Abs. 4 VwGO).[49] Lediglich in den Fällen des § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (d.h. öffentliche Abgaben und Kosten betreffende VAe) ist ein Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO grundsätzlich erst z...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XI. Anmerkungen zum Muster

Rz. 69 Gem. § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 212a BauGB hat der Widerspruch eines Dritten keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der erteilten Baugenehmigung. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Dritte gem. § 80a Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 80 Abs. 4 VwGO erfolgreich die Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde beantragt oder diese von Amts wegen die Vollziehung ausgeset...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 6. Muster: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung

Rz. 52 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.5: Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung An das Finanzamt Bonn-Außenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; Herr M. Müller, Maxstraße 35, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres o.a. Mandanten beantragen wir Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung der Rechtsbehelfsfrist für d...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 160 Die Finanzgerichtsordnung sieht für den vorläufigen Rechtsschutz zwei Institute vor. Deren Voraussetzungen und Ausgestaltung sind unterschiedlich: a) Aussetzung der Vollziehung Rz. 161 Trotz der Klage kann die Finanzverwaltung den Steuerbescheid vollziehen. Die Klage hat ebenso wie der Einspruch keinen Suspensiveffekt (§ 361 Abs. 1 AO, § 69 Abs. 1 FGO). Die Finanzverwa...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

a) Einspruchsverfahren Rz. 2 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist in den Vorschriften des 7. Teils der Abgabenordnung (AO) in den §§ 347–367 geregelt. Gegen die in § 347 AO aufgeführten Verwaltungsakte ist der Einspruch bei der erlassenden Behörde, d.h. i.d.R. dem Finanzamt, der statthafte Rechtsbehelf. Die Oberfinanzdirektion ist als Aufsichtsbehörde des Finanzam...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Rechtsbehelf

Rz. 176 Gem. § 128 Abs. 3 FGO ist gegen die Entscheidung des Finanzgerichts die Beschwerde an den BFH nur gegeben, wenn das Gericht sie in dem Beschluss über die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung ausdrücklich zulässt. Das Finanzgericht kann die Beschwerde auch nachträglich zulassen.[264] Eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung des Rechtsbehelfs ist ni...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die Eheleute M und F werden für den Veranlagungszeitraum 2022 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt, §§ 26, 26b EStG. Das Finanzamt erkennt geltend gemachte Werbungskosten des M bei dessen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit i.H.v. 10.000 EUR für einen Unfallschaden am Pkw nicht an. Der Unfall habe sich zwar auf einer dienstlichen Fahrt ereignet, aber aus dem P...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 5. Weiteres Verfahren

Rz. 31 Soweit das Finanzamt dem Antrag des Steuerpflichtigen nicht folgen sollte, wäre Einspruch einzulegen. Dieser ist das notwendige Vorverfahren vor Erhebung einer Verpflichtungsklage zum Finanzgericht. Eine Aussetzung der Vollziehung gem. § 361 AO kommt in der Verpflichtungssituation nicht in Betracht. Vorläufigen Rechtsschutz könnte man hier allenfalls durch einen Antra...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Einspruchsverfahren

Rz. 2 Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ist in den Vorschriften des 7. Teils der Abgabenordnung (AO) in den §§ 347–367 geregelt. Gegen die in § 347 AO aufgeführten Verwaltungsakte ist der Einspruch bei der erlassenden Behörde, d.h. i.d.R. dem Finanzamt, der statthafte Rechtsbehelf. Die Oberfinanzdirektion ist als Aufsichtsbehörde des Finanzamtes mit dem Fall nur d...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Checkliste: Begründetheit des Einspruchs

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§ 14 Europarecht / 2. Vorlagerecht

Rz. 21 Ein Vorlagerecht hat jedes nationale Gericht in jedem Stadium des Verfahrens. Ausnahme: Die Frage der Gültigkeit eines Rechtsaktes (etwa ein Beschluss der Kommission, mit dem eine nationale Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt nicht vereinbar erklärt wird), der von dem Betroffenen mit der Direktklage vor dem EuG (siehe Rdn 10) hätte angefochten werden können, kann n...mehr

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§ 39 Steuerrecht / a) Verfahren

Rz. 174 Das Verfahren ist summarisch. Hinsichtlich des Prozessstoffes (Sachverhalts) beschränkt sich das Gericht auf die vorliegenden Unterlagen, also insbesondere die Akten der Finanzbehörde und die so genannten präsenten Beweismittel, etwa bei mündlicher Verhandlung gestellte Zeugen. Der Steuerpflichtige muss die entscheidungserheblichen Tatsachen darlegen und glaubhaft ma...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 4. Aufschiebende Wirkung

Rz. 5 Der Widerspruch hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung,[6] soweit er nicht offensichtlich unzulässig ist (§§ 80 Abs. 1, 80a VwGO).[7] Die aufschiebende Wirkung entfällt hingegen bei den in § 80 Abs. 2 VwGO genannten Ausnahmefällen. Von den gesetzlich angeordneten Ausnahmen nach Abs. 2 Nr. 3 ist insbesondere § 212a BauGB (Drittwiderspruch gegen bauaufsichtliche Zulassu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Zulässigkeitsvoraussetzung für Klage

Rz. 3 Eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ist i.d.R. nach § 44 FGO erst zulässig, nachdem das Einspruchsverfahren erfolglos abgeschlossen wurde. Ausnahmsweise ist bei Zustimmung der Finanzbehörde eine Sprungklage ohne Vorverfahren zulässig, § 45 FGO. Wegen der Eilbedürftigkeit ist eine Klage stets ohne Vorverfahren zulässig, wenn die Rechtswidrigkeit eines dinglichen ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 7. Anmerkungen zum Muster

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XIII. Anmerkungen zum Muster

Rz. 71 Vgl. § 80a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO. Ein derartiger Antrag ist dann zu stellen, wenn Sicherungsmaßnahmen des Rechtsschutzsuchenden nach einer vorangegangenen Aussetzung der Vollziehung getroffen werden sollen. Die Sicherungsmaßnahme dient der Respektierung der aufschiebenden Wirkung des eingelegten Rechtsbehelfs.mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Schätzung

Rz. 46 Regelmäßig beschreiten die Finanzbehörden den umständlichen Weg der Erzwingung nicht. Denn sie können auch ohne vorherige Erzwingungsmaßnahmen gem. § 162 AO Schätzungsbescheide erlassen.[67] Dies erhöht den Druck auf den Steuerpflichtigen, da die Finanzbehörden erfahrungsgemäß sehr großzügig schätzen, sodass sich hohe Abschlusszahlungen ergeben. Der Steuerpflichtige i...mehr

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§ 9 Öffentliches Baurecht / 2. Vorverfahren/Klage

Rz. 6 Gegen Verwaltungsakte der Bauaufsichtsbehörden[13] bedarf es gem. § 68 VwGO grds. – mit Ausnahme der Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO – eines Vorverfahrens (vgl. § 54 Rdn 1 ff.). Einer solchen Nachprüfung durch Widerspruchsverfahren bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn der VA von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde oder gegen ei...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / X. Muster: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses

Rz. 93 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 56.24: Einstweilige Verfügung (hier: Baustopp) während des rechtshängigen Hauptsacheprozesses Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Baustopp) nach § 44 WEG, §§ 935 ff. ZPO In der WEG-Sache der Wohnungseigentümer Eheleute _________________________, _________________________-Straße, ______________________...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Zulässigkeit des Einspruchs

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§ 39 Steuerrecht / d) Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Rz. 8 Gem. § 363 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde ohne Zustimmung des Rechtsbehelfsführers ihre Entscheidung über den eingelegten Einspruch aussetzen, wenn die Entscheidung vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (Fall der ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 8. Kosten/Gebühren

Rz. 14 Das Einspruchsverfahren ist kostenfrei. Damit gibt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen jedoch Steine statt Brot. Denn die Auslagen und Gebühren für den Bevollmächtigten erhält der Rechtsbehelfsführer nicht erstattet, wenn er im Rechtsbehelfsverfahren obsiegt. Nur für den Fall, dass der Rechtsbehelfsführer erst im anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren Erfolg h...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing

Leitsatz Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) und § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteil...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Aufhebung der Vollziehung eines EU-Energiekrisenbeitrags

Leitsatz Im Hinblick auf eine etwaige Verletzung des Unionsrechts bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angemeldeten und mit dem Einspruch angefochtenen EU-Energiekrisenbeitrags, die eine Aufhebung der Vollziehung rechtfertigen. Normenkette § 7 EU-EnergieKBG, § 69 FGO, § 168 AO Sachverhalt Die Antragstellerin war ein Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft. Für das Jahr 2022 meldete sie ausgehend von einem Steuersatz von 33 % einen EU-Energiekrisenbeitrag an. Mit ihrem Einspru...EnergieKBGFG Köln; Beschluss vom 20.12.2024, 2 V 1597/24mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grundsteuermessbetrag für e... / Hintergrund

Seit der Grundsteuerreform wird die Grundsteuer in Deutschland nach unterschiedlichen Modellen berechnet. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, wie der Grundsteuermessbetrag ermittelt wird – meist auf Basis des Bodenrichtwerts. Das Hessische Finanzgericht (FG) hatte nun zu entscheiden, was gilt, wenn dieser Bodenrichtwert noch nicht feststeht. Im Streitfall ging es um ein u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Einigungs- und Erledigu... / E. Gebührenentstehung im Verwaltungs- oder Vorverfahren

Rz. 28 Einigung/Erledigung im Verwaltungsverfahren Auch im Verwaltungs- oder Vorverfahren kann eine Erledigungs- oder Einigungsgebühr Nr. 1005 VV RVG anfallen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bzw. der Erlass eines Verwaltungsaktes. Der Begriff des Verwaltungsaktes ist in § 35 VwVfG (§ 31 SGB X) legal definiert: Zitat "Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Ents...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz und elektronis... / 2. Formvorschrift des § 52a FGO nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung

Nach § 52a Abs. 3 S. 1 FGO stehen zur rechtswirksamen Übermittlung elektronischer Dokumente zwei Wege zur Verfügung. Das Dokument muss entweder mit einer qualifizierten Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Dabei geht die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht n...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtungsverfahren / 3.2 Wirkung der Anfechtung

"Schwebende" Beschlussgültigkeit Ein Beschluss ist so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Abzustellen ist dabei nicht auf den Zeitpunkt einer erstinstanzlichen Entscheidung, sondern auf die unanfechtbare Entscheidung des mit der Berufung befassten Landgerichts oder des mit der Revision befassten Bundesgerichtshofs.[1] Erst das Urteil, wonach der Besch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2.2 Hotelübernachtung mit Frühstück

Die Vermietung von Räumen zur kurzfristigen Beherbergung von Personen unterliegt seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Dagegen unterliegen die nicht unmittelbar der Beherbergung dienenden weiteren Leistungen, z. B. die Getränke zum Frühstück oder Pkw-Abstellplatz (vgl. Abschnitt 12.16 UStAE), aufgrund des Aufteilungsgebotes des § 12 A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Unterschiedliche steuerliche Zinssätze für AdV-Zinsen und Nachzahlungszinsen auch nach dem 31.12.2022 verfassungsrechtlich zweifelhaft

Gegen den Ansatz von 0,5 % pro Monat bei AdV-Zinsen bestehen nach summarischer Prüfung unter verfassungsrechtlichen Aspekten ernstliche Zweifel. Hinreichende Zweifel an der Zinshöhe bestehen bereits deshalb, weil der BFH eine von der Ansicht der Finanzverwaltung divergierende Auffassung vertritt. Der Grund für die verfassungsrechtlichen Zweifel ergibt sich auch aus einem mange...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 244 Taugliche Steuerbürgen

Rz. 1 Die Regelung ergänzt § 241 Abs. 1 Nr. 7 AO, indem sie den Begriff des "tauglichen Steuerbürgen" definiert und die Voraussetzungen für die Erteilung von Schuldversprechen, Bürgschaft und Wechselhingabe festlegt. Steuerbürgschaften werden besonders häufig zugunsten der Zollverwaltung erteilt.[1] Für Schuldversprechen und Bürgschaften verweist § 244 AO auf die zivilrechtli...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Rechtsbehelfe

Rz. 78 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Anrufungsauskunft des § 42e EStG (> Rz 5 ff), die Auskunft nach § 89 Abs 2 AO (> Rz 55 ff) und die verbindliche Zusage nach § 204ff AO (> Rz 65 ff) sind feststellende VA. Bescheidet das FA einen Antrag auf verbindliche Auskunft nicht innerhalb angemessener Frist (vgl zB > Rz 60), wird es idR ausreichen, dass sich der Anfragende an die vo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die InsO unterscheidet zwischen Insolvenzforderungen (vor Eröffnung des Verfahrens begründete Vermögensansprüche der InsGläubiger – vgl § 38 InsO; > Rz 16) und Masseverbindlichkeiten (§§ 53–55 InsO; > Rz 19). Die Kosten des InsVerfahrens und die sonstigen Masseverbindlichkeiten sind aus der Insolvenzmasse vorweg zu befriedigen (§ 53 InsO). R...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Einspruch gegen den Steuerbescheid/ Aussetzung der Vollziehung

Rz. 19 Ein Steuerbescheid, mit dem die Erbschaftsteuer gegen einen Erben (Miterben) festgesetzt wird, wird mit der Bekanntgabe an den Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger dem Erben gegenüber wirksam. Dies bedeutet, dass die Rechtsbehelfsfrist zu laufen beginnt, innerhalb derer ein Einspruch möglich ist (§ 355 AO). Der Nachlasspfleger ist als gesetzl...mehr

Lexikonbeitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / b) Eilrechtsschutz (§ 361 AO)

Rz. 495 [Autor/Stand] Das Finanzamt ist nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 HGrStG i.V.m. § 361 Abs. 2 Satz 1 AO bzw. § 15 HGrStG i.V.m. § 69 Abs. 2 Satz 1 FGO unter den Voraussetzungen des § 69 Abs. 3, 4 FGO für die Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) des GrSt-Messbescheid zuständig. Für den AdV-Antrag ist das Finanzamt zuständig, das den GrSt-Messbescheid...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 3. Eilrechtsschutz

Rz. 511 [Autor/Stand] Im Verfahren über den repressiven Eilrechtsschutz ist gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerbescheids ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO) beim Verwaltungsgericht statthaft (§ 123 Abs. 5 VwGO). Denn nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruch...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 5. Revisibilität des Landesrechts (Satz 3)

Rz. 429 [Autor/Stand] Durch § 15 Satz 3 HGrStG wird die Revisibilität der Entscheidungen des Hessischen Finanzgerichts nach dem Hessischen Grundsteuergesetz durch den Bundesfinanzhof angeordnet. Dadurch erklärt das Landesgesetz die §§ 115 bis 127 FGO ausdrücklich für anwendbar. So gesehen kommt es nicht darauf an, ob be reits der Gesamtverweis auf die Finanzgerichtsordnung (...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Hinterziehungszinsen (§§ 235, 238 AO)

Rz. 1143 [Autor/Stand] Für hinterzogene Steuerbeträge sind mit dem Zeitpunkt der Vollendung der Steuerhinterziehung Zinsen i.H.v. 6 v.H./Jahr zu zahlen (§§ 235, 238 AO)[2]. Hierbei handelt es sich nicht um eine zusätzliche Strafmaßnahme[3]. Beim Nutznießer der Hinterziehung soll vielmehr der erlangte Zinsvorteil abgeschöpft werden[4]. Die Pflicht zur Verzinsung besteht nur b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bruns, Keine Einzelbekanntgabe an PersGes in der Insolvenz bei Widerruf der Empfangsvollmacht (§ 183 AO), DStR 2015, 1953; Uhländer, 100 Jahre Besteuerung von Mitunternehmern, DB 2019, 2373 Abschnitt III. Verwaltungsanweisungen: OFD Ha vom 25.07.1985, NWB DokSt, §§ 170–184 AO, F 2, 1/1986 (Feststellung bei geheimgehaltener Unterbeteiligung); OFD Nbg vom 14.07.1986, NWB DokSt, §§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Fälligkeit der Steuer (Abs. 1)

Rz. 4 [Autor/Stand] Es ist zu unterscheiden zwischen Entstehung und Fälligkeit der Grundsteuer. Die Entstehung gibt den Zeitpunkt des Existentwerdens des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO), die Fälligkeit den Zeitpunkt der Entrichtung der Steuerschuld an. Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 38 AO entsteht eine Steuerschuld, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s...mehr

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AGS 10/2025, Anwendung des ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. "Übergangsfälle" Die Rspr. hatte sich bereits mehrfach mit der Frage zu befassen gehabt, ab wann die Empfehlungen des neuen Streitwertkatalogs anwendbar sind. Insoweit besteht einhellige Auffassung, dass in erstinstanzlichen Verfahren, die vor Veröffentlichung des neuen Streitwertkatalogs am 1.7.2025 eingeleitet worden sind, nach wie vor nach den alten Empfehlungen abzurec...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erteilung von Auskünften

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Nach § 89 AO (Anhang 1b) sollen die Finanzbehörden u. a. die Abgabe von Erklärungen oder die Stellung von Anträgen anregen, Auskünfte erteilen und anlassbezogen ähnliche Hilfestellungen im Besteuerungsverfahren leisten. Diese Fürsorgepflicht besteht in besonderem Maße gegenüber steuerbegünstigten Körperschaften (Verbänden/Vereinen). Nach § 89 Abs. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Stundung

Rz. 50 [Autor/Stand] Die Gemeinde kann Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder teilweise stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint, § 222 Satz 1 AO. Die Stundung ist ein im Billigkeitswege getroffener einseitiger, rechtsgestaltender Verwaltungsakt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Verzinsung

Rz. 85 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 AO) werden nur verzinst, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, § 233 Satz 1 AO. Dies gilt für die Ansprüche der Gemeinde und die des Steuerpflichtigen gleichermaßen. Ansprüche auf steuerliche Nebenleistungen, wie etwa Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen (§ 3 Abs. 4 AO) und die entsprechenden ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Beispiele für Steuervorteile

Rz. 436 [Autor/Stand] Als Beispiele für Vorteile i.S.d. § 370 Abs. 1 AO seien angeführt: Stundung (§ 222 AO), s. auch Rz. 433, 1573; Zahlungsaufschub (§ 223 AO), s. auch Rz. 433; Steuererlass (§ 227 AO, § 32 TabStG),[2] s. Rz. 433, 1574; zur Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen und Ausfuhrlieferungen s. Rz. 448, 1406 ff.; Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO, § 69 A...mehr