Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.3 Abkömmlinge der in § 15 Abs. 1 I Nr. 2 ErbStG genannten Kinder und Stiefkinder

Rz. 21 Bei Übertragung von Vermögen auf Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder des Erblassers oder Schenkers – i. d. R. die Enkel – im Rahmen einer Erbschaft oder durch Schenkung kommt ebenfalls die Steuerklasse I zur Anwendung. Ein Vorversterben der Kinder ist – seit dem ErbStG 1996 entgegen einer früheren Rechtslage – für die Einstufung in die günstigste Steuerklasse nicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Privateinlagen / 3.1.4 Abzinsung von Angehörigendarlehen etc.

Unverzinsliche (betriebliche) Verbindlichkeiten aus Darlehen, die ein Angehöriger einem Gewerbetreibenden, Selbstständigen gewährt, waren nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist.[1] Im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bestanden ernsthafte Zweifel an der Verfas...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Herstellungskosten einer gewerblichen Bootsstegvermietung bei Abriss der alten Steganlage

Leitsatz Der Abriss einer alten, unbrauchbaren Steganlage und der Neubau mit zusätzlichen Liegeplätzen gelten steuerlich nicht als Erhaltungsaufwand, sondern als Herstellungskosten. Die umfassende Sanierung der Kaimauer (Stützung, Verkleidung, Erhöhung von Stabilität, Nutzungsdauer und Wert) stellt ebenfalls Herstellungsaufwand dar. Das Finanzamt darf die Nutzungsdauer von Steganlage und Kaimauer auf 20 Jahre schätzen; eine Abschreibung über die wasserrechtliche Genehmigungsdauer ist unzulässig....mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Freistellungsverfahren – AB... / 3 Praxisfragen

Das Freistellungsverfahren gilt für alle Arten der Kapitalerträge, auch für verdeckte Gewinnausschüttungen. Allerdings ist die Ausschüttung, für die die Freistellung beantragt wird, in dem Antrag anzugeben, was bei einer verdeckten Gewinnausschüttung im Zeitpunkt ihrer Leistung kaum möglich sein wird. Rechtlich ist die Freistellungsbescheinigung kein Freistellungsbescheid, en...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Vollstreckungsersuchen – AB... / 3 Praxisfragen

Gegen Vollstreckungsmaßnahmen, die deutsche Behörden aufgrund eines Ersuchens eines ausl. Staats vornehmen, kann sich der Stpfl. mit den allgemeinen Rechtsbehelfen wehren. Da Vollstreckungsmaßnahmen grundsätzlich Verwaltungsakte sind, ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird dann durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO, § 69 FGO gewährt. Daneben kommen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Auskunftsverkehr – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Die Erteilung von Auskünften durch innerstaatliche Finanzbehörden kann dem Stpfl. in dem anderen Staat, an den die Auskünfte erteilt werden, Nachteile zufügen, die über die Besteuerung des Sachverhalts hinausgehen. Das ist insbesondere bei der Auskunftserteilung an Staaten der Fall, bei denen der Rechtsstaat nicht so ausgeprägt ist wie in den Industriestaaten. Der Stpfl. mus...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erstattungsverfahren – ABC ... / 3 Praxisfragen

Die Erstattung setzt voraus, dass die Abzugssteuer tatsächlich an das FA abgeführt wurde; nicht gezahlte Beträge können nicht erstattet werden. Daher besteht kein Erstattungsanspruch, wenn der Vergütungsschuldner die Steuer zwar einbehält, aber nicht an das FA abführt.[1] Der Vergütungsgläubiger muss sich dann an den Vergütungsschuldner halten. Der Antrag auf Erstattung ist a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Betriebsstätte (Gewinnzuord... / 3 Hinweise

Die Kodifizierung des AOA in § 1 AStG wurde im steuerlichen Schrifttum als unsystematisch kritisiert. Hintergrund dessen ist, dass § 1 AStG bislang als (außerbilanzielle) Korrekturnorm verstanden wurde, § 1 Abs. 5 AStG aber auch der Charakter einer (innerbilanziellen) Gewinnermittlungsnorm zugeschrieben wird. Durch eine differenzierte Würdigung der einzelnen Sätze von § 1 Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.3 Fristverlängerung

Rz. 365 Über die "Gewährung einer angemessenen Nachentrichtungsfrist" entscheidet letztlich das Gericht der Hauptsache aufgrund der bis zur Hauptverhandlung über die Anklage gewonnenen Sachverhaltserkenntnisse. Die Entscheidung über die "Angemessenheit" der Frist obliegt bis zum Fristablauf dem Strafverfolgungsorgan, wobei diesem ein gerichtlich voll überprüfbarer Entscheidu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.3.4 Zinsen

Rz. 337 Neben den hinterzogenen Beträgen werden durch die ab dem 1.1.2015 geltende Fassung des § 371 AO erstmals auch Hinterziehungs- sowie Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO fällig, soweit Letztere auf die Hinterziehungszinsen nach § 235 Abs. 4 AO angerechnet werden. Die Einbeziehung der nach § 235 Abs. 4 AO anzurechnenden Nachzahlungszinsen soll eine sachwidrige Begünstigun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.2 Rechtsnatur der Nachentrichtungsfrist

Rz. 345 Die Rechtsnatur der aus § 371 Abs. 3 AO folgenden Nachentrichtungspflicht ist in der Lit. umstritten. Der Meinungsstreit wirkt sich vornehmlich im Rahmen der Fristsetzung (Rz. 348ff.) aus. Es wird einerseits die Ansicht vertreten, dass es sich in der Nachentrichtungsfrist um eine steuerliche Frist handle.[1] Diese Ansicht hat – bei konsequenter Durchführung – den Vort...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.4.3 Schätzung der Angaben

Rz. 133 Nach § 371 Abs. 1 AO hat der Selbstanzeigende die fehlerhaften oder unterlassenen Angaben zu berichtigen oder nachzuholen. Dabei treten allerdings immer wieder Situationen auf, in denen der Stpfl. gar nicht oder nicht zeitnah in der Lage ist, die exakten Angaben zu rekonstruieren. Praxis-Beispiel 1. Der Einzelhändler V hat seit 2008 jeden Abend einen Betrag von ca. 10...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Rechtsinstitut der Hinz... / III. Rechtsqualität, Rechtsfolgen und Rechtsschutzaspekte der Hinzuziehung und Aspekte der Beiladung

Hinzuziehungsentscheidung ist Verwaltungsakt: Die Hinzuziehungsentscheidung des FA ist ein Verwaltungsakt, der sowohl dem Einspruchsführer als auch dem Hinzugezogenen bekanntzugeben ist (vgl. BFH v. 29.5.2001 – VIII R 10/00, AO-StB 2001, 261). Zu Nachweis- und Klarheitszwecken ist es geboten, dass die Hinzuziehungsentscheidung – trotz mangelnder Formvorschriften – schriftlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Auswirkungen der Rechts... / 2. Die Beschwer der am Einspruchsverfahren beteiligten Personen

Einspruchsbefugt ist, wer eine Beschwer geltend machen kann (§ 350 AO). Der Steuerpflichtige muss erkennbar selbst (persönlich) durch den Verwaltungsakt beschwert sein. Für den Rechtsnachfolger stellt § 353 AO klar, dass dieser allein wegen der dinglichen Wirkung beschwert ist (Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 353 AO Rz. 5 [Mai 2024]; Keß in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, § 353 AO...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Rechtsinstitut der Hinz... / 1. Grundsätzlicher Anwendungsbereich und allgemeine Anwendungsausschlüsse

Anhängiges Einspruchsverfahren ist Grundvoraussetzung: Bereits aus der systematischen Stellung der Hinzuziehungsvorschrift in § 360 AO – mithin in den Verfahrensvorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren – ergibt sich, dass Grundvoraussetzung jedweder Hinzuziehung Dritter ein anhängiges Rechtsbehelfsverfahren ist. Ist bereits kein Rechtsbehelfsverfahren anhän...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dann können Säumniszuschläg... / Zusammenfassung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Säumniszuschläge aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sind, wenn die Steuerfestsetzung später aufgehoben wird und der Steuerpflichtige alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) zu erreichen. Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere darauf, ob ein Antrag a...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dann können Säumniszuschläg... / Hintergrund

Im zugrunde liegenden Fall erließ das Finanzamt einen geänderten Einkommensteuerbescheid, da eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nachversteuert wurde. Die betroffenen Steuerpflichtigen legten Einspruch gegen den Bescheid ein und beantragten gleichzeitig die Aussetzung der Vollziehung (AdV). Das Finanzamt lehnte den Antrag auf AdV ab, und auch der Einspruch gegen diese Abl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dann können Säumniszuschläg... / Entscheidung

Der BFH hob die Entscheidung der Vorinstanz auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück. Laut Gesetz können Finanzbehörden Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, wie z B. Säumniszuschläge, erlassen, wenn deren Einziehung unbillig wäre. Eine sachliche Unbilligkeit liegt vor, wenn die Einziehung zwar gesetzeskonform ist, aber den Wertungen des Gesetzgebers im ko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 20 Rechtsbehelf gegen den Steuermessbescheid ist für den Stpfl. der Einspruch. Der Stpfl. kann mit dem Einspruch jedoch nicht geltend machen, dass in dem Bescheid die falsche Gemeinde als Steuergläubiger angegeben ist.[1] Diese Frage gehört nicht zum Regelungsbereich des Messbescheids. Stattdessen ist ein Zuteilungsverfahren nach § 190 AO zu beantragen; alternativ kann d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Die "Begrenzung" der USt-IdNr. nach § 27a Abs. 1a UStG

Rz. 100 Mit mWv 1.1.2021 wurde § 27a UStG um einen Abs. 1a ergänzt (Rz. 5). In diesem Absatz wird geregelt, dass das für die Umsatzbesteuerung des Unternehmers zuständige FA – und nicht das BZSt – die nach Abs. 1 S. 1 bis 3 des § 27a UStG erteilte USt-IdNr. "begrenzen" kann, wenn ernsthafte Anzeichen vorliegen oder nachgewiesen ist, dass die USt-IdNr. zur Gefährdung des Umsa...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Praktische Bedeutung von Bedingung, Befristung oder ähnlichen Gestaltungselementen in zivilrechtlichen Verträgen

Nicht nur in schwierigen Vertragsverhandlungen, bei denen eine Einigung der Parteien zunächst undenkbar scheint, kann mit Hilfe der durch das die Zivilrecht bereitgehaltenen Gestaltungsmöglichkeiten, wie die Vereinbarung einer Bedingung, einer Befristung oder eines Rücktrittsrechts eine Lösung erreicht werden. Auch bei alltäglichen Verträgen wird von diesen Gestaltungsmöglic...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz Es ist bei summarischer Prüfung ernstlich zweifelhaft, ob Leistungen eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage einer GmbH zu einer steuerbaren Werterhöhung der Anteile der Mitgesellschafter im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes führen, wenn die Gesellschafter vereinbaren, dass die Einzahlungen dem jeweils leistenden Gesellschafter zugeordnet werden. Normenkette § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG, § 69 Abs. 2 und 3 FGO Sachverhalt Zum Zwecke des Erwerbs v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verkehrswertnachweis durch ... / II. Nachweislast des Stpfl.

Gemäß § 198 Abs. 1 Satz 1 BewG muss der Stpfl. den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Er trägt die Nachweislast. Diese Nachweislast geht über die bloße Darlegungs- und Feststellungslast hinaus (BFH v. 10.11.2004 – II R 69/01, BStBl. II 2005, 259 unter II. 1. c) = ErbStB 2005, 63 [Halaczinsky]; BFH v. 11.9.2013 – II R 61/11, BStBl. II 2014, 363 Rz. 31; BFH v. 5.12.2019 – I...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 3.3.3 Anpassung des Folgebescheids

Soweit ein Grundlagenbescheid, dem Bindungswirkung für einen Folgebescheid zukommt, erlassen, aufgehoben oder geändert wird, ist auch der Folgebescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern.[1] Die Anpassung eines Folgebescheids an einen Grundlagenbescheid steht nicht im Ermessen der Finanzbehörde. Der vom Grundlagenbescheid ausgehenden Bindungswirkung muss das Finanzamt du...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Grundsteuer: Feststellung d... / 2.2.2 Grundvermögen

Zum Grundvermögen gehören, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen nach den §§ 232 bis 242 BewG handelt:[1] der Grund und Boden, die Gebäude, die sonstigen Bestandteile und das Zubehör, das Erbbaurecht, das Wohnungseigentum und das Teileigentum, das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht[2]. Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächs...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Folgen der Aussetzung der Vollziehung

3.1 Vollstreckungsverbot Tz. 18 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Es wurde bereits ausgeführt, dass bei einer Gewährung der AdV eine Vollstreckung aus dem Steuerbescheid nicht möglich ist. Das Finanzamt kann also die Zahlung der Steuern nicht durchsetzen und diese nicht weiterverfolgen. Insbesondere sind Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontenpfändung, Pfändung von Forderungen des Ste...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Aussetzung der Vollziehung

Tz. 14 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Wird ein Steuerbescheid vom Steuerpflichtigen angefochten, kann das Finanzamt, das den Steuerbescheid erlassen hat, die Vollziehung des Bescheides ganz oder teilweise aussetzen (Aussetzung von Amts wegen), vgl. § 361 Abs. 1 Satz 1 AO (Anhang 1b). Der Steuerpflichtige kann die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Das Finanzamt soll auf Antr...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Aussetzung der Vollziehung

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Steuerbescheide sind grundsätzlich sofort vollstreckbar. Das bedeutet, dass das Finanzamt – anders als jeder andere Gläubiger – nicht zunächst ein Urteil gegen den Steuerpflichtigen erwirken muss, aus dem es die in Rede stehende Steuerforderung eintreiben kann. Das Finanzamt schafft sich vielmehr selbst den eigenen vollstreckbar...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Ende der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 21 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die AdV soll grundsätzlich nur für einen Verfahrensabschnitt, somit nur für die Dauer des Einspruchs- oder nur für die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens angeordnet werden, s. Birkenfeld, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 361 Rdnr. 672. Entsprechend soll das Finanzamt das Ende der AdV auf einen Monat nach Bekanntgabe der Rechtsbehelf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

Tz. 22 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Nach § 361 Abs. 2 Satz 5 AO (Anhang 1b) kann die AdV von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Hintergrund ist die Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang, d. h. wenn er das Einspruchs- oder Klageverfahren verliert. Es reicht für die Anordnung einer Sicherheitsleistung aus...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Rechtsschutz bezüglich der Aussetzung der Vollziehung

Tz. 27 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Beantragt der Steuerpflichtige in seinem gegen einen Steuerbescheid gerichteten Einspruch oder später die Gewährung der AdV und versagt das Finanzamt diese, hat der Steuerpflichtige zwei Rechtsschutzmöglichkeiten: Er kann sich gegen die ablehnende Entscheidung der Gewährung der AdV mit dem Einspruch wenden. Bei der Versagungsentscheidung hand...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Säumniszuschläge und AdV-Zinsen

Tz. 19 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Zahlt der Steuerpflichtige ohne Gewährung von AdV die im Steuerbescheid festgesetzten Steuern nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages, entstehen kraft Gesetzes Säumniszuschläge, s. § 240 Abs. 1 AO (Anhang 1b). Die Säumniszuschläge betragen 1 % des abgerundeten rückständigen Steuerbetrages. Bei einer Säumnis von bis zu drei Tagen wird kein ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Situation im Steuerrecht

Tz. 7 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Im Steuerrecht hat der Gesetzgeber entschieden, dass Rechtsbehelfen grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zukommt, d. h. dass die Aussetzung der Vollziehung nicht den Regelfall nach Einlegung eines Rechtsmittels darstellt. Wie oben bereits ausgeführt formuliert das Gesetz für den Einspruch nach § 347 AO (Anhang 1b) als allein zulässigen R...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Aufhebung der Vollziehung

Tz. 29 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die Aufhebung der Vollziehung richtet sich nicht wie die Aussetzung der Vollziehung auf die Verhinderung einer künftigen Vollstreckung aus einem Steuerbescheid. Die Aufhebung der Vollziehung ist vielmehr auf die Rückgängigmachung einer bereits durchgeführten Vollstreckung oder Vollziehung des Bescheids gerichtet. Geregelt ist die Aufhebung d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Vollstreckungsverbot

Tz. 18 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Es wurde bereits ausgeführt, dass bei einer Gewährung der AdV eine Vollstreckung aus dem Steuerbescheid nicht möglich ist. Das Finanzamt kann also die Zahlung der Steuern nicht durchsetzen und diese nicht weiterverfolgen. Insbesondere sind Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontenpfändung, Pfändung von Forderungen des Steuerpflichtigen gegenüber...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Begriff und Bedeutung

Tz. 3 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Das Steuerrecht sieht vor, dass den Rechtsmitteln keine "aufschiebende Wirkung zukommt", vgl. § 361 Abs. 1 AO (Anhang 1b). Demgegenüber kommt dem Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt außerhalb des Steuerrechts – hier wird das Rechtsmittel nicht als Einspruch, sondern als Widerspruch bezeichnet – eine aufschiebende Wirkung zu, vgl. etwa § 8...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Gewinnausschüttung ausländischer Gesellschaften

Rn. 241b Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 1 Nr 1 EStG erfasst auch Bezüge aus der Beteiligung an ausländischen Gesellschaften, die ihrer Struktur nach einer nach deutschem Recht errichteten AG oder GmbH im Wesentlichen entspricht (BFH v 20.10.2010, I R 117/08, BStBl II 2022, 254). Hierfür kommt es auf einen sogenannten Typenvergleich an. Sowohl das ausländische Rechtsgebi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.5.1.2 Beginn der Außenprüfung

Rz. 72 Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird nach Abs. 4 durch den Beginn der Außenprüfung gehemmt. Allgemein zum Beginn der Außenprüfung s. § 198 AO Rz. 2. Ist mit einer Außenprüfung begonnen, so läuft die Festsetzungsfrist nicht ab, bevor die aufgrund der Außenprüfung erlassenen Steuerbescheide bestandskräftig geworden sind. Das gilt auch, wenn die Bescheide angefochten we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.11 Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids, Abs. 10

Rz. 174 Abs. 10 enthält eine Ablaufhemmung für den Folgebescheid bei Erlass eines Grundlagenbescheids und räumt ausreichend Zeit ein, um nach Bekanntgabe eines Grundlagenbescheids einen Folgebescheid zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Abs. 10 enthält eine Legaldefinition des Begriffs des Grundlagenbescheids. Ein Grundlagenbescheid ist danach ein Verwaltungsakt, der für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.16 Verjährung des Erstattungsanspruchs, Abs. 14

Rz. 196 Abs. 14 ist durch Gesetz v. 19.12.1985, BStBl I 1985, 735[1] eingefügt worden. Die Vorschrift gilt für alle Festsetzungsfristen, die bei Inkrafttreten des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 am 1.1.1987 noch nicht abgelaufen waren.[2] Nach Abs. 14 läuft die Festsetzungsfrist für eine Steuerfestsetzung nicht ab, soweit ein Erstattungsanspruch des Stpfl. aus derselben Steu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.4.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 39 Abs. 3a enthält eine dem Abs. 3 entsprechende, im Detail jedoch abweichende Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für das Einspruchs- und Klageverfahren. Die Regelung in Abs. 3a bildete ursprünglich mit Abs. 3 eine gemeinsame Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in Abs. 3 und Abs. 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.3.1 Tatbestand der Ablaufhemmung

Rz. 17 Die Vorschrift des Abs. 3 bildete ursprünglich mit Abs. 3a eine einzige Vorschrift. Sie wurde durch Gesetz v. 22.12.1999, BStBl I 2000, 13 in die Abs. 3 und 3a aufgespalten. Diese Regelung gilt für alle bei Inkrafttreten des Gesetzes am 30.12.1999 noch nicht abgelaufenen Festsetzungsfristen.[1] Nach der Neuregelung enthält Abs. 3 die Ablaufhemmung bei Antrag eines Stpf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Verfassungsmäßigkeit der Sä... / Hintergrund

Die Klägerin erhielt einen geänderten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017, der eine Nachzahlung aufgrund eines erhöhten Gewinnanteils aus einer Personengesellschaft vorsah. Da gegen den Gewinnfeststellungsbescheid ein Rechtsbehelfsverfahren lief, gewährte das Finanzamt zunächst eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) ohne Sicherheitsleistung. Später widerrief das Finanza...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 1. Aussetzungszinsen

Durch Beschluss v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14 (BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14, BVerfGE 158, 282, HFR 2021, 922) hat das BVerfG entschieden, dass der Zinssatz bei der Vollverzinsung nach § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO mit Art. 3 Abs. 1 GG seit dem 1.1.2014 nicht vereinbar ist. Hintergrund war die nachhaltige Absenkung des allgemeinen Zinsniveaus in der Folge der Finanzk...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuervorauszahlungen / 6 Einwendungen gegen Vorauszahlungsbescheide

Vorauszahlungen werden meist zusammen mit der Einkommensteuer für ein zurückliegendes Jahr festgesetzt. Beide Bescheide stehen oft auf demselben Blatt Papier. Trotzdem stellen der Steuerbescheid für das zurückliegende Jahr und der Vorauszahlungsbescheid für das kommende und ggf. das laufende Jahr getrennte Verwaltungsakte dar. Dieser formalen Betrachtung kommt besondere Bede...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 2. Säumniszuschläge

Mit Beschluss v. 13.9.2023 – X B 52/23 (AdV) (BFH v. 13.9.2023 – X B 52/23 (AdV), BStBl. II 2023, 1102 Rz. 12) hat der X. Senat des BFH dargelegt, dass er gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 S. 1 AO nicht nur für die Zeiträume vor dem 1.1.2019, sondern auch für die Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat. Gleiches stellte er ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 3. Problem der Vollziehbarkeit des Abrechnungsbescheides

Da der Einspruch – wie auch die Klage – nicht dazu führen, dass bereits ihre Einlegung die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts hemmen, bedarf es, will der Steuerpflichtige die Säumniszuschläge zunächst nicht zahlen müssen, der AdV (§§ 361 AO, 69 FGO). Dies könnte jedoch deshalb problematisch sein, weil Abrechnungsbescheide grundsätzlich nicht wie Steuerbescheide, H...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / IV. Fazit

Soweit sich ein Steuerpflichtiger gegen Säumniszuschläge i.S.d. § 240 AO wehren will, gilt es nicht nur die materielle Rechtslage in den Blick zu nehmen. Vielmehr ist zu prüfen, in welchem Verfahren dies geschehen soll. Neben dem Erlass i.S.d. § 227 AO kann ein Antrag auf Erlass eines Abrechnungsbescheides i.S.d. § 218 Abs. 2 S. 1 AO ratsam sein. Dies gilt es frühzeitig klar...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrecht und Säumnis... / 4. Reichweite des Erlassantrags im Zusammenhang mit Säumniszuschlägen

Da Steuerpflichtige nicht immer explizit einen Abrechnungsbescheid beantragen, wenn sie sich gegen Säumniszuschläge wehren wollen, sondern meist allein den Erlass der Säumniszuschläge anstreben, stellt sich abschließend die Frage, ob auch in einem solchen Fall ein Abrechnungsbescheid erlassen werden kann. Schließlich fehlt es an einem solchen ausdrücklichen Antrag nach § 218...mehr