Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 3 Festsetzung des Zwangsgelds

Führt der Steuerpflichtige die zu erzwingende Handlung innerhalb der in der Androhung bestimmten Frist nicht durch, setzt die Finanzbehörde nach § 333 AO das Zwangsmittel fest. Sie braucht nicht zu warten, bis die Einspruchsfrist gegen die Androhung des Zwangsgelds abgelaufen oder bis über einen Einspruch gegen die Androhung entschieden ist. Die Fälligkeit ergibt sich i. d. ...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 5 Säumniszuschlag bei Aussetzung der Vollziehung

Bei Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung gelten ähnliche Grundsätze wie bei Anträgen auf Stundung[1]: Wird eine Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit beantragt, aber erst nach Fälligkeit bewilligt, gewährt die Finanzverwaltung die Aussetzung der Vollziehung zur Aufhebung der verwirkten Säumniszuschläge i. A. mit Wirkung ab dem Fälligkeitstag. Wird ein Aussetzungsantrag ...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.3 Umfang der Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung

Der Umfang der Aussetzung richtet sich zunächst nach dem Umfang des Rechtsbehelfs, aber auch nach dem Umfang der ernstlichen Zweifel oder der unbilligen Härte. Deshalb ist auch eine teilweise Aussetzung der Vollziehung möglich. Die Höhe der auszusetzenden Steuer ist in jedem Fall zu berechnen; eine pauschale Bestimmung (z. B. ausgesetzte Steuer = Abschlusszahlung) ist nicht ...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 3.1.2 Antrag an das Finanzgericht

Der Steuerpflichtige kann gem. § 69 Abs. 3 FGO auch schon im Einspruchsverfahren (alternativ) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht stellen[1], jedoch mit der Einschränkung in § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO, dass der Antrag an das Gericht grundsätzlich erst zulässig ist, wenn das Finanzamt einen Antrag ganz oder teilweise abgelehnt hat. Eine teilweise Antragsableh...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / Zusammenfassung

Überblick Weder ein Einspruch noch eine Klage oder Revision haben – von Ausnahmen abgesehen (§ 284 Abs. 6 AO, § 361 Abs. 4 AO, § 69 Abs. 5 FGO) – aufschiebende Wirkung. Trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ist der angefochtene Verwaltungsakt vollziehbar, muss also z. B. der Steuerpflichtige die streitige Steuer zum fälligen Zeitpunkt zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen, ...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.5 Beginn und Ende der Vollziehungsaussetzung

Wird der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung vor Fälligkeit der strittigen Steuerforderung bei der Finanzbehörde eingereicht und begründet, wird die Aussetzung der Vollziehung regelmäßig ab Fälligkeitstag der strittigen Steuerbeträge ausgesprochen. Ein späterer Zeitpunkt kommt in Betracht, wenn der Steuerpflichtige – z. B. in Schätzungsfällen – die Begründung des Rechtsbeh...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 3.2 Aussetzung für das Klageverfahren

Wird nach Zurückweisung des Einspruchs im Hauptverfahren Klage erhoben, kann und muss der Kläger Aussetzung der Vollziehung nunmehr für das gerichtliche Verfahren beantragen, und zwar auch hier zunächst grundsätzlich bei der beklagten Behörde[1], wenn die Behörde für das Vorverfahren die Vollziehung ausgesetzt hatte.[2] Nur wenn das Finanzamt einen Antrag auf Aussetzung der ...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.4 Sicherheitsleistung

Die Finanzbehörde kann die Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen.[1] Dies ist insbesondere möglich, wenn die wirtschaftliche Lage des Steuerpflichtigen die Steuerforderung als gefährdet erscheinen lässt oder wenn der Steuerbescheid nach erfolglosem Rechtsbehelf im Ausland vollstreckt werden müsste.[2] Eine Sicherheitsleistung ist ...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1 Materielle Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung sind für alle Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage, Revision) grundsätzlich gleich: Die Vollziehung wird auf Antrag des Steuerpflichtigen ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen oder die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegen...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.2 Unbillige Härte

Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kommt in Betracht, wenn bei sofortiger Vollziehung dem Betroffenen Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Realisierung des Bescheids hinausgehen, indem sie vom Steuerpflichtigen ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordern, dessen nachteilige Folgen nicht mehr oder nur schwer rückgängig gemacht werden können oder ...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 2 Formelle Voraussetzungen

2.1 Vollziehbarer Verwaltungsakt Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt (Bescheid) voraus, da nur bei einem vollziehbaren Bescheid eine Aussetzung der Vollziehung möglich ist. Ob ein Bescheid vollziehbar ist, hängt von der Art des Bescheids und der Zielrichtung des Rechtsbehelfs ab. Ficht der Steuerpflichtige einen ihn belastenden Bescheid an,...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 3.1 Aussetzung für das Einspruchsverfahren

3.1.1 Antrag an das Finanzamt Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist zunächst grundsätzlich an das Finanzamt zu stellen, das auch für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist. Lehnt dieses den Antrag für das Einspruchsverfahren ganz oder teilweise ab, ist hiergegen der Einspruch gegeben. Nach dessen Zurückweisung ist ein Antrag an das Finanzgericht möglich. Ei...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 3 Verfahren

3.1 Aussetzung für das Einspruchsverfahren 3.1.1 Antrag an das Finanzamt Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist zunächst grundsätzlich an das Finanzamt zu stellen, das auch für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist. Lehnt dieses den Antrag für das Einspruchsverfahren ganz oder teilweise ab, ist hiergegen der Einspruch gegeben. Nach dessen Zurückweisung ist e...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 2.2 Zulässiger Rechtsbehelf

Die Aussetzung der Vollziehung setzt voraus, dass ein zulässiger Rechtsbehelf eingelegt worden ist, insbesondere, dass die Rechtsbehelfsfrist eingehalten ist. Eine Vollziehungsaussetzung kommt daher nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige statt eines Rechtsbehelfs einen Änderungsantrag z. B. nach § 164 Abs. 2 Satz 2 AO oder nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO beim Finanz...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 4 Wirkungen

Durch die Aussetzung der Vollziehung wird die Vollziehbarkeit des Verwaltungsakts nachträglich gehemmt. Für die Dauer der genannten Aussetzung entfällt die Erhebung von Säumniszuschlägen. Sollte sich dem Finanzamt die Möglichkeit der Aufrechnung aufgrund einer gleichzeitig bestehenden Erstattungsforderung bieten, darf es hiervon keinen Gebrauch machen. Die Aussetzung der Vol...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 3.1.1 Antrag an das Finanzamt

Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist zunächst grundsätzlich an das Finanzamt zu stellen, das auch für die Entscheidung über den Einspruch zuständig ist. Lehnt dieses den Antrag für das Einspruchsverfahren ganz oder teilweise ab, ist hiergegen der Einspruch gegeben. Nach dessen Zurückweisung ist ein Antrag an das Finanzgericht möglich. Eine Klage auf Aussetzung der V...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.1 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen, wenn neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe vorliegen, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung der Tatfragen bewirken. Dabei brauchen die für die Unrechtmäß...mehr

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Aussetzung der Vollziehung im Rechtsbehelfsverfahren

Zusammenfassung Überblick Weder ein Einspruch noch eine Klage oder Revision haben – von Ausnahmen abgesehen (§ 284 Abs. 6 AO, § 361 Abs. 4 AO, § 69 Abs. 5 FGO) – aufschiebende Wirkung. Trotz Einlegung eines Rechtsbehelfs ist der angefochtene Verwaltungsakt vollziehbar, muss also z. B. der Steuerpflichtige die streitige Steuer zum fälligen Zeitpunkt zahlen. Unter bestimmten Vo...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 2.1 Vollziehbarer Verwaltungsakt

Die Aussetzung der Vollziehung setzt einen vollziehbaren Verwaltungsakt (Bescheid) voraus, da nur bei einem vollziehbaren Bescheid eine Aussetzung der Vollziehung möglich ist. Ob ein Bescheid vollziehbar ist, hängt von der Art des Bescheids und der Zielrichtung des Rechtsbehelfs ab. Ficht der Steuerpflichtige einen ihn belastenden Bescheid an, z. B. Steuerbescheid, Prüfungsa...mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.7 Ermessensspielraum

Bei allen Entscheidungen über die Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung einschließlich über Nebenbestimmungen (Sicherheitsleistung, Widerrufsvorbehalt) besteht ein gewisser Ermessensspielraum. Die Finanzbehörden haben ihn im Interesse des Steuerpflichtigen stets voll auszuschöpfen.[1]mehr

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Aussetzung der Vollziehung ... / 1.6 Widerrufsvorbehalt

Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1], die der BFH gebilligt hat[2], kann eine Aussetzung/Aufhebung der Vollziehung unter einem Widerrufsvorbehalt ergehen.[3] Die Verwaltung verwendet in der Praxis auch entsprechende Vordrucke. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie vom Widerruf willkürlich Gebrauch machen kann. Vielmehr kann sie den Widerruf nur gem. § 131 Abs. 2 Nr. 1 AO [4]...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 8.2 Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen

Ein Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen kommt in Betracht, wenn die Einziehung der Säumniszuschläge im Hinblick auf den Zweck der Säumniszuschläge nicht mehr zu rechtfertigen ist, weil ihre Entstehung den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft (sog. Überhang des Gesetzes).[1] Diese Voraussetzung ist z. B. in folgenden Fällen gegeben[2]: Die Säumniszuschläge entfallen au...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 2.2 Unterbrechung der Verjährung

Der Lauf der Verjährungsfrist kann gem. § 231 AO durch mehrere Handlungen der Finanzbehörde unterbrochen werden. Dabei tritt nach Abs. 4 als sog. Teilverjährung die Unterbrechung jeweils nur bezüglich des Teils des Anspruchs ein, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht. Unterbrechungshandlungen sind insbesondere schriftliche Geltendmachung (Zahlungsaufforderung) durch...mehr

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Einspruch / 1.1 Abgrenzungsfragen

Der Einspruch ist abzugrenzen von den in der AO nicht geregelten nichtförmlichen Rechtsbehelfen (Gegenvorstellung, Sachaufsichtsbeschwerde, Dienstaufsichtsbeschwerde, Petition) dem Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO [1] dem Antrag, einen Verwaltungsakt zu berichtigen, zurückzunehmen, zu widerrufen, aufzuheben oder zu ändern[2] der Sprungklag...mehr

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Einspruch / 2 Zulässigkeitsvoraussetzungen

Will der Einspruchsführer mit seinem Einspruch Erfolg haben, muss dieser nicht nur begründet, sondern zunächst einmal zulässig sein. Dementsprechend ist das Finanzamt bei jedem Einspruch verpflichtet, vorab zu prüfen, ob ein eingelegter Einspruch zulässig ist.[1] Dafür müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Fehlt nur eine, ist der Einspruch von Amts wegen als unzulä...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / 1.2 Nichtzahlung bei Fälligkeit

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird. Ihre Besonderheit liegt darin, dass sie nicht – wie alle anderen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – durch einen besonderen Bescheid festgesetzt, sondern sogleich durch Zahlungsaufforderung erhoben[1] werden.[2] Das Entstehen von Säumniszuschlägen setzt ein Verschulde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einspruch / 2.2 Statthaftigkeit und Ausschluss des Einspruchs

Zulässiges Rechtsmittel im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ist ausschließlich der Einspruch. Ob ein Einspruch statthaft ist, also eingelegt werden kann, hängt allein davon ab, ob ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO vorliegt, der angegriffen werden soll. Verwaltungsakte sind insbesondere Steuerbescheide i. S. d. § 155 AO [1] und entsprechende Änderungsbescheide Grundla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 3 Nachträgliche Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung

Nachträgliche Aufhebungen oder Änderungen der Festsetzung einer Steuer- oder Haftungsschuld lassen gem. § 240 Abs. 1 Satz 4 AO die bis dahin verwirkten Säumniszuschläge unberührt. Aufgrund welcher Vorschrift die Festsetzung aufgehoben oder geändert wird, z. B. aufgrund Einspruch, Klage oder einer Änderungsvorschrift, ist unerheblich. Praxis-Beispiel Säumniszuschlag nach Erlas...mehr

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Einspruch / 2.6 Form und Inhalt des Einspruchs

Das Gesetz stellt nur geringe Anforderungen an die Form eines Einspruchs, weil im außergerichtlichen Verfahren – anders als bei der Klage – der begehrte Rechtsschutz nicht an Formalien scheitern soll. Der Einspruch muss gem. § 357 Abs. 1 Satz 1 AO lediglich schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Finanzamt erfolgen. Es genügt gem. § 357 Abs. 1 Satz 2 AO, wenn a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / 9 Rechtsbehelfe

Der Rechtsschutz gegen die Erhebung von Säumniszuschlägen gestaltet sich deswegen schwierig, weil der Säumniszuschlag nicht in einem besonderen Bescheid festgesetzt wird, gegen den der Steuerpflichtige Einspruch einlegen könnte. Macht die Finanzbehörde Säumniszuschläge in einem Kontoauszug, einer Mahnung oder sonst durch eine besondere Aufforderung geltend und meint der Steu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 2 Wirkung

Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der Bescheid jederzeit – also auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit – uneingeschränkt aufgehoben oder – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch mehrmals[1] – geändert werden. Allerdings sind die Bindung an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und die Grundsätze des Vertrauensschutzes[2] zu beachten.[3] Praxis-Beispie...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.4 Ablaufhemmung durch Steuerfahndung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 208 Abs. 1 AO begonnen, läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 Satz 1 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Das Gleiche gilt nach Satz 2, wenn dem Steue...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Erlass von Ansprüchen aus d... / 3 Rechtsbehelfe

Gegen die (teilweise) Ablehnung eines Erlassantrags ist der Einspruch gegeben. Über ihn entscheidet die Behörde, die den Erlassantrag abgelehnt hat, also das Finanzamt. Im Fall der Ablehnung durch Einspruchsentscheidung sind die Ermessenserwägungen im Einzelnen darzulegen. Wird ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten, ist das Finanzamt nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO verfah...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.3 Ablaufhemmung durch Außenprüfung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Außenprüfung begonnen, läuft gem. § 171 Abs. 4 Satz 1 AO die Festsetzungsfrist für die Steuern, auf die sich die Außenprüfung erstreckt, nicht ab, bevor die aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Führt die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundl...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Entstehung und Erhebung von... / Zusammenfassung

Überblick Säumniszuschläge dienen als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steueransprüche. Sie haben auch Zinscharakter. Sie entstehen bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin. Als steuerliche Nebenleistungen gehören sie zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§§ 3 Abs. 4, 37 AO). Säumniszuschläge sind zu unterscheiden von Verspätungszuschlägen bei nicht rechtzeitige...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing

Leitsatz 1. Es ist bei summarischer Prüfung nicht rechtlich zweifelhaft, dass bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) für das Closing festgesetzt werden darf. 2. Die rechtlichen Zweifel, ob neben der Festsetzung nach § 1 Abs. 2b GrEStG zusätzlich Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStGBeschluss des Bundesfinanzhofs vom 09.07.2025, II B 13/25AdV§ 1 Abs. 2b GrEStGmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kontrollmitteilungen / 1.8 Rechtsbehelfe gegen Kontrollmitteilungen

Eine Kontrollmitteilung ist kein Verwaltungsakt, da sie weder gegenüber dem "geprüften" Steuerpflichtigen noch gegenüber der "anderen Person" etwas regelt.[1] Dies gilt auch, wenn der Prüfer Mitteilung von der Kontrollmitteilung macht. Daher ist ein Einspruch gegen eine Kontrollmitteilung nicht gegeben. Als Rechtsbehelf käme allenfalls eine allgemeine Leistungsklage und als ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Honorargestaltung und Forde... / 4.15 Interessante Einzelfälle

Erbschaftsteuererklärung Nach § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV bestimmt sich die Vergütungspflicht für die Anfertigung der Erklärung zur Feststellung nach dem Bewertungsgesetz oder dem Erbschaftsteuergesetz. § 24 Abs. 1 Nr. 12 StBVV bestimmt grundsätzlich den Gebührensatz für die Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung. Soweit im Zusammenhang mit der Erstellung der Erbschaftsteuerer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Fragen des Rechtsschutzverfahrens

Rz. 28 Die Regelungen über das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (§§ 347ff. AO) sind anzuwenden. Im Falle der Ablehnung, Aufhebung (Rücknahme, Widerruf) oder Änderung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG kommt eine Aussetzung der Vollziehung allerdings nicht in Betracht, da es sich nicht um einen vollziehbaren Verwaltungsakt handelt.[1] Wird eine Anrufungsauskunft ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 309 Allgem... / 2.3 Meldezweck

Rz. 11 Abs. 2 zählt die Zwecke abschließend auf, zu denen der Arbeitslose zur persönlichen Meldung verpflichtet werden kann. Der Meldezweck muss in der Meldeaufforderung angegeben werden, damit sich der Arbeitslose ein Bild über die Rechtmäßigkeit der Einladung machen kann (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 8.2.2019, L 5 AS 674/18 NZB). Dabei wird sich die Agentur für Ar...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes[1] ist in § 60a AO ein Feststellungsverfahren zur Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59 bis 61 AO eingeführt worden. Geprüft wird, ob die Satzung der Körperschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Feststellungsverfahren tritt an die Stelle der bisherigen sog. vorläufigen Bescheinigung, di...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. OFD Berlin, Vfg. v. 30.7.2004 — St 127 - S 1348 - 1/04 (Wegzugsbesteuerung; Vertragsverletzungsverfahren; Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel in das Ausland nach § 6 AStG; Aussetzung der Vollziehung), DStR 2004, 1385

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften nach den Grundsätzen des § 17 EStG zu versteuern. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Sch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Einzelfälle von A–Z. Abschleppunternehmer.

Rn 82 Nach der Werkzeugtheorie (Rn 11) handelt es sich bei einem Abschleppunternehmer, der auf polizeilicher Veranlassung ein Fahrzeug abschleppt, um einen ›Beamten‹ iSd § 839 (BGHZ 49, 108; VersR 06, 807). Rn 83 Arzt, Amtshaftung. Unterlaufen einem beamteten Arzt Fehler, sind Amtshaftungsansprüche nur gegeben, wenn das Behandlungsverhältnis mit dem Geschädigten öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Fiktiver Erwerb zum gemeinen Wert (§ 6 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1)

Rz. 559 [Autor/Stand] Im Fall des Satzes 1. Die Aufstockung der Anschaffungskosten (dazu Rz. 559.6) gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 1 kommt unabhängig von dem im Einzelfall verwirklichten Tatbestand i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 in Betracht ("Im Fall des Satzes 1"). Bei Verwirklichung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht) ist der wei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Regelungsumfang des § 1 Abs. 5

Rz. 2811 [Autor/Stand] § 1 als einseitige Korrekturvorschrift. Tatbestandsvoraussetzung einer Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 aufgrund einer Geschäftsbeziehung zwischen rechtlich selbständigen nahestehenden Unternehmen ist die Minderung der Einkünfte eines unbeschränkt oder beschränkt Stpfl. (Rz. 128 ff.). Die Rechtsfolge des § 1 Abs. 1, die in der gedanklichen Korrektur ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Vorbemerkungen

Rz. 2921 [Autor/Stand] Rechtliche Grundlage. Rechtsgrundlage der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) [2] ist § 1 Abs. 6, der das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats "durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 bis 3eund 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu r...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Grundregelung (Halbs. 1)

"[2]Zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes ist eine Betriebsstätte wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen zu behandeln, ..." Rz. 2881 [Autor/Stand] Behandlung der Betriebsstätte wie ein eigenständiges und unabhängiges Unternehmen. § 1 Abs. 5 Satz 2 enthält die allgemeine innerstaatliche Umsetzung des AOA, die in den Sätzen 3 ff. genauer konkretisiert wird. ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines Geschäftsvorfalls (§ 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Außensteuergesetzes), den das Unternehmen mit einem unabhängigen Dritten oder mit einer nahestehenden Person abgeschlossen hat, zu einer Betriebsstätte ist die Personalfunktion, auf der das Zustandekommen des Geschäftsvorfalls beruht, die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3111 [Autor/Stand] ...mehr