Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

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Planung und Sicherung der U... / 7.2.2 GmbH-Anteil

Der Gesellschafterwechsel ohne Entgelt führt dazu, dass der neue Gesellschafter in die Fußstapfen des alten Gesellschafters tritt und ihm die Anschaffungskosten zugerechnet werden (bei späterem Verkauf führt das zur Minderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 EStG). Der neue Gesellschafter hat (wie vorher sein Rechtsvorgänger) bei einer Gewinnausschüttung Einkünfte au...mehr

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Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.2 Aufteilungsgebot bei unselbstständigen Nebenleistungen

Ausgenommen von der Steuersatzermäßigung sind gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind. Dieses gesetzlich normierte Aufteilungsgebot widerspricht dem umsatzsteuerrechtlichen Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung und ist höchst umstritten.[1] G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues Anwendungsschreiben z... / 1. Änderungen durch das JStG 2024

Bisher sahen die Regelungen in § 20 Abs. 6 Satz 5 und 6 EStG a.F. einen gesonderten Verlustverrechnungskreis für Verluste aus Termingeschäften sowie für Verluste aus Forderungsausfällen und hiermit vergleichbaren Verlusten vor. Beide Verlustausgleichsbeschränkungen unterlagen einer betragsmäßigen Beschränkung von jährlich jeweils maximal 20.000 EUR und sahen i.Ü. eine "Strec...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1 Anforderung durch das Finanzamt

Rz. 2 § 31 Abs. 1 S. 1 ErbStG enthielt bislang nur eine Steuererklärungspflicht für den Erbanfall, die Schenkung und die Zweckzuwendung. Durch das JStG 2020[1] wurde über Art. 34 der § 31 Abs. 1 S. 3 und 4 ErbStG eingefügt. Hiernach kann das FA auch in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (sog. Ersatzerbschaftsteuer) die Abgabe einer Steuererklärung verlangen. Gem. Satz 4 g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Aussetzung der Vollziehung (Abs 2).

Rn 4 Grds hat die sofortige Beschwerde keine aufschiebende Wirkung. Das Verfahren wird trotz der Beschwerde unverändert fortgesetzt. Der angefochtene Beschl bleibt vollstreckbar (etwa § 794 I Nr 2, 2a, 3, 4b), ohne dass dies gesondert angeordnet werden müsste. Das Ausgangsgericht – bei Entscheidungen der Kammer auch der Vorsitzende allein, bei Entscheidungen des Rechtspflege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Einstweilige Anordnung (Abs 3).

Rn 5 Wenn das Ausgangsgericht die Sache dem Beschwerdegericht vorgelegt hat (§ 572 I), ist nur noch dieses für die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung zuständig. Das Beschwerdegericht kann weitergehende Anordnungen treffen, etwa eine Sicherheitsleistung oder eine Abwendungsbefugnis hinzufügen. Die Anordnungen müssen sich jedoch auf die Wirkungen der angefochtene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Aufschiebende Wirkung.

Rn 7 Die Verweisung auf § 570 I, III (Abs 5) betrifft die aufschiebende Wirkung der Rechtsbeschwerde. Wie die sofortige Beschwerde hat die Rechtsbeschwerde grds keine aufschiebende Wirkung. Aufschiebende Wirkung kommt ihr dann zu, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat (§ 570 I). Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Vollziehung der ang...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Haftaussetzung, neuer Termin und Verfahren (Abs 3).

Rn 4 Es geht um die Situation, dass der Schuldner Unterlagen benötigt, um die Vermögensauskunft abgeben zu können. Der Gerichtsvollzieher kann dann nach seinem Ermessen die Vollziehung aussetzen und zugleich einen neuen Termin zur Abgabe bestimmen. Das Verfahren läuft dann gänzlich nach § 802f (s dort), nur dass keine Zahlungsfrist gesetzt werden muss (BTDrs 16/10069, 29). E...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Unterstützung durch das Jugendamt bei der Zuführung (Abs 5).

Rn 38 Während die öffentlich-rechtliche Unterbringung durch das Gericht angeordnet und durch die zuständige Behörde vollzogen wird, obliegt der Vollzug der zivilrechtlichen Unterbringung und insb auch die Auswahl der Einrichtung, in der das Kind untergebracht werden soll (Kobl FamRZ 15, 2069) dem insoweit personensorgeberechtigten Elternteil, dem Vormund oder Pfleger; das Ge...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckung und Vollziehung.

Rn 2 Seinem Wortlaut nach umfasst I 1 nur die Vollstreckung einer EA. Ein Unterschied zur Aussetzung der Vollziehung iSv § 64 III 2. Var u § 620e ZPO aF ist damit nicht bezweckt (BTDrs 16/6308, 202). Da in fG-Familiensachen die rechtlichen Wirkungen allerdings mitunter schon ex lege m dem Wirksamwerden der Entscheidung (§ 40 I) eintreten, ohne dass es einer gesonderten Volls...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsnatur der Freistellungsbescheinigung

Rn. 37 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die Freistellungsbescheinigung ist im Gegensatz zum Freistellungsbescheid im Erstattungsverfahren nach § 50c Abs 1 S 2 EStG kein Steuerbescheid iSd § 155 AO, sondern ein VA iSd § 118 AO, da sie nur für die Abzugspflicht des Vergütungsschuldners von Bedeutung ist und keine abschließende Entscheidung über die sachliche StPfl des Vergütungsgläu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Regelungsbedarf, Regelungsbefugnisse, Voraussetzungen.

Rn 7 Endentscheidungen in Familiensachen sind m ihrer Wirksamkeit vollstreckbar (§§ 86 II, 120 II 1), mitunter treten ihre Rechtswirkungen, zB die Übertragung der elterlichen Sorge (§ 1671 I BGB), m Wirksamkeit der Entscheidung bereits kraft Gesetzes ein. Während die Wirksamkeit in Ehe- u Familienstreitsachen m Rechtskraft (§ 116 III 1) folgt, soweit das FamG nicht in Famili...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) JA bis zum 24.12.2008 (Stichtag Verkündung JStG 2009)

Schrifttum: Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG. Erste Anmerkungen zu BFH v 14.10.2003, VIII R 32/01, DB 2004, 11; Brandenberg, Aktuelle Entwicklungen zu § 15a EStG: Mindestbesteuerung, Wechsel im Gesellschafterstatus, vorgezogene Einlagen, DB 2004, 1632, 1634; Niehus/Wilke, Einlagen des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto sowie Haftungsausweitung aufgrund Wechs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Scheidungsverfahren.

Rn 42 Zu dem Verfahrenskostenhilfeantrag für einen Scheidungsantrag ist substantiierter Vortrag zum Scheitern der Ehe erforderlich. Es reicht nicht aus, nur den Ablauf des Trennungsjahres darzulegen. Vor Ablauf des Trennungsjahres darf VKH nicht bewilligt werden (Köln FamRZ 04, 52), und zwar auch dann nicht, wenn iÜ die Voraussetzungen einer einverständlichen Ehescheidung vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Insolvenzmasse.

Rn 6 Eine Unterbrechung findet nur statt, wenn die Insolvenzmasse (§§ 35, 36 InsO) betroffen ist, wobei ein mittelbarer Bezug (BGH NJW 10, 2213; NJW-RR 13, 1461; NZI 15, 127 und 173; MDR 21, 260 = BeckRS 20, 37271 Rz 18; WM 23, 525; Frankf ZInsO 15, 2240; BAG NJW 22, 3242 Rz 17; NZA 24, 1292 Rz 16; 20, 1091) und auch eine abstrakte Eignung genügen (FG Köln NZI 17, 118 [FG Kö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. § 15a Abs 4 EStG: Gesonderte Feststellung des verrechenbaren Verlustes

Schrifttum: Hennig, Feststellungsverfahren gem § 180 Abs 1 Nr 2 Buchst a AO im Zusammenhang mit § 15a EStG, DStZ 1985, 171; Mihm, Gesonderte Feststellung gem § 15a Abs 4 EStG, NWB F 2, 4357; Förg, Feststellung von Gewinnen und Verlusten insb in den Fällen des § 15a Abs 1–3 EStG bei KG, FR 1994, 181. Rn. 42 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Gegenstand der aus Gründen der Rechtssicherhei...mehr

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§ 11 Steuerrechtliche Grund... / 3. Persönliche Freibeträge (§§ 16, 17 ErbStG)

Rz. 62 Die mit Abstand wichtigsten persönlichen Steuerbefreiungen enthält § 16 ErbStG. Dieser gewährt den Erben persönliche Freibeträge bei Schenkungen und dem Erwerb von Todes wegen. Die Höhe des persönlichen Freibetrags nach § 16 ErbStG hängt von der nach § 15 ErbStG zu bestimmenden Steuerklasse ab. Im Einzelnen gelten für Vermögensübergänge an folgende Personen die folgen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

a) Anhörungsrüge Schrifttum: Burhoff, Die wesentlichen Neuerungen des Anhörungsrügegesetzes für das Strafverfahren, PA 2005, 13; Burhoff, Die Anhörung im Strafverfahren, ZAP 2005 Fach 22, 409; Desens, Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde und ihr Verhältnis zur fachgerichtlichen Anhörungsrüge, NJW 2006, 1243; Gehb, Zumutungen aus Karlsruhe: Die Instrumentalisierung des Justizge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.7 Aussetzung der Steuerfestsetzung (Abs. 1 S. 4)

Rz. 98 Nach § 165 Abs. 1 S. 4 AO kann eine Steuerfestsetzung unter den Voraussetzungen von § 165 Abs. 1 S. 1 und 2 AO auch – anstatt für vorläufig erklärt zu werden – gegen oder ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden. Bei der gesetzlich nicht näher beschriebenen Aussetzung der Steuerfestsetzung handelt es sich um die vorläufige Freistellung von der Steuer i. S. d. § 155 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.5.2 Ermessensausübung bei tatsächlicher Ungewissheit

Rz. 72 In den Fällen der tatsächlichen Ungewissheit kann die vorläufige Festsetzung nach § 165 Abs. 1 S. 1 AO auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen. Die Steuerfestsetzung kann die Steuer auf die Sachverhalte, derentwegen Ungewissheit besteht, entweder in die Festsetzung einbeziehen oder außen vor lassen.[1] Auch für die vorläufige Nichtberücksichtigung des ungewissen Lebenss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.4.5 Ungewissheit über die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, Nr. 3

Rz. 54 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 3 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Vereinbarkeit einer für die Steuerfestsetzung anzuwendenden Vorschrift mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. Es muss die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (GG, europäisches Recht) infrage stehen. Diese Vereinbarkeit muss Gegenstand eines ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.4 Rückgriffsberechtigter Dritter

Rz. 198 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 wird nicht nur auf dem Anteilseigner nahestehende Personen ausgedehnt, sondern auch auf einen Dritten, der weder dem Anteilseigner noch der Kapitalgesellschaft selbst nahesteht, wenn der Dritte für das Fremdkapital, das er der Körperschaft zur Verfügung gestellt hat, auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Anfechtung des vorläufigen Steuerbescheids

Rz. 128 Gegen den vorläufigen Steuerbescheid ist nach § 347 AO der Einspruch statthaft. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren[1] kann der Stpfl. gegen die vorläufige Steuerfestsetzung nach § 40 Abs. 1 1. Halbs. FGO Anfechtungsklage erheben. Rz. 129 Zwar kann die gegen den Steuerbescheid insgesamt zu richtende Anfechtungsklage im Klageantrag auf die Beseitigung des Vorläufigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Zinsen / 8.2 Stundungs-/Aussetzungszinsen

Für die Dauer einer gewährten Stundung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis[1] werden Zinsen erhoben. Wird der Steuerbescheid nach Ablauf der Stundung aufgehoben, geändert oder nach § 129 AO berichtigt, bleiben die bis dahin entstandenen Zinsen unberührt.[2] Mit der Erhebung von Aussetzungszinsen[3] sollen der Zinsnachteil des Fiskus, der den Abgabenbetrag nicht scho...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 1.2 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 6a Die Zinsschranke nach § 4h EStG differenziert nicht nach inländischen oder ausl. Betrieben, nach inländischen oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung muss fristgerecht begründet werden

Zusammenfassung Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat entschieden, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Verwaltungsaktes (z.B. Steuerbescheid) unzulässig ist, wenn der Antragsteller die Frist zur Begründung seines Antrags ignoriert und auch keine Fristverlängerung beantragt. Hintergrund In dem Fall ging es um eine Antragstellerin, die am 9.1.2025 beim Gericht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Antrag auf Aussetzung der V... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat entschieden, dass ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) eines Verwaltungsaktes (z.B. Steuerbescheid) unzulässig ist, wenn der Antragsteller die Frist zur Begründung seines Antrags ignoriert und auch keine Fristverlängerung beantragt.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Antrag auf Aussetzung der V... / Entscheidung

Für ein Eilverfahren wie die AdV ist es nötig, dass Antragsteller das Anliegen auch begründen – also darlegen, warum der Bescheid ihrer Meinung nach falsch ist. Fehlt das sogenannte Rechtsschutzbedürfnis, weil weder eine Beschwer dargelegt wird noch eine Erläuterung erfolgt, inwiefern der Bescheid nicht rechtmäßig ist, dann hat der Antrag keine Aussicht auf Erfolg. Das bedeut...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Antrag auf Aussetzung der V... / Hintergrund

In dem Fall ging es um eine Antragstellerin, die am 9.1.2025 beim Gericht beantragt hatte, die Vollziehung eines Steuerbescheids vorerst auszusetzen. In ihrem Antrag kündigte sie an, die Begründung später nachzureichen. Noch am selben Tag forderte das Gericht sie auf, diese Begründung innerhalb von drei Wochen einzureichen. Doch die Antragstellerin reagierte nicht: Sie reicht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werterhöhung von Anteilen a... / Hintergrund

Die Entscheidung betrifft eine GmbH, die von den Gesellschaftern A, B und C gegründet wurde. Die Anteile verteilten sich zunächst wie folgt: A hielt 50 % B 30 % und C 20 %. Später übertrug A einen Anteil von 20 % an D. Im Jahr 2013 gaben A und B jeweils 10 % ihrer Anteile an die GmbH zurück. Im Streitjahr leisteten alle Gesellschafter – mit Ausnahme der Klägerin – Zahlungen in d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) § 69 Abs. 3 FGO – summarische Zweifel hinsichtlich der Nachbehaltensfrist des § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG n.F.

Die AStin, eine GmbH, entstand im Jahr 2023 durch Formwechsel aus einer im Jahr 2015 gegründeten OHG. Gesellschafter der AStin. waren A, B und C. Mit notariell beurkundetem Vertrag aus dem Jahr 2018 verpflichtete sich eine ebenfalls aus den Gesellschaftern A, B und C bestehende KG zur Einbringung zweier Grundstücke in die AStin., damals in ihrer Rechtsform einer OHG. Das FA ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die sog. 30/70-Methode in d... / 3. Die Wertigkeit der 30/70-Methode in der Rechtsprechung der Finanzgerichte

In diesem Zusammenhang haben wir zuvor schon den BFH-Beschl. v. 11.1.2017(BFH v. 11.1.2017 – X B 104/16, BFH/NV 2017, 561) erwähnt, in dem das Gericht die sog. "30/70-Methode" grundsätzlich als geeignete Schätzungsmethode bezeichnet. Wir dürfen dies nochmals dadurch ergänzen, dass in einem Schritt vorher das Verhältnis zwischen Getränken und Speisen nachvollziehbar geklärt w...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rechtsträgerwechsel durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung - Privilegierung als Erwerb von Anteilen von Todes wegen nach § 1 Abs. 2b Satz 6 GrEStG

Leitsatz Für Zwecke der Aussetzung der Vollziehung sind auch die Anteilserwerbe durch quotenwahrende Erbauseinandersetzung von zuvor der Erbengemeinschaft zuzurechnenden Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH als Erwerb von Anteilen von Todes wegen nach § 1 Abs. 2b Satz 6 GrEStG anzusehen, der bei der Ermittlung des Vomhundertsatzes für eine grunderwerbsteuerbare Änderung des Gesellschafterbestands außer Betracht bleibt. Sachverhalt Die Antragstellerin ist eine grundbesitzende GmbH, an der zu 97...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Aussetzung der Vollziehung bei Geltendmachung eines verfassungswidrig zu niedrigen Grundfreibetrags im Jahr 2023

Leitsatz Bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer dem angefochtenen Verwaltungsakt zugrunde liegenden Norm setzt die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich voraus, dass ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes besteht, dem der Vorrang gegenüber dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zukommt. Danach kommt d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im Steuerrecht / 1.1 Die Steuerbelastung

Die Steuerbelastung resultiert vor allem aus den gewinnabhängigen Steuern: Einkommensteuer (ESt) oder Körperschaftsteuer (KSt) zuzüglich Solidaritätszuschlag (SolZ), ggf. Kirchensteuer (KiSt), und Gewerbesteuer (GewSt). Auswirkungen ergeben sich auf die Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer, sodass bei betagten Betriebsinhabern oder bevorstehenden Schenkunge...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing

Leitsatz Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b und § 1 Abs. 3 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Clos...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reiseveranstalter / 3 Unter die Margenbesteuerung fallende Reiseleistungen

Als Reiseleistungen sind insbesondere alle touristischen Leistungen – wie Beförderung zu den einzelnen Reisezielen, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, Betreuung durch Reiseleiter, Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Stadtrundfahrten, Besichtigungen, Sport- und sonstige Animationsprogramme, Landausflüge) oder Eintrittsberechtigungen – anzusehen. Hierunter fällt auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 15 Beherbergungsleistungen – § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegen seit dem 1.1.2010 dem ermäßigten Steuersatz. Das gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Amtshaftungsanspruch gegen ... / 3.7.3 Nichteinlegung eines Rechtsmittels und Schadensminderungspflicht

Nach § 839 Abs. 3 BGB tritt die Schadenersatzpflicht nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, zur Abwendung des Schadens ein Rechtsmittel einzulegen (Vorrang des Primärrechtsschutzes).[1] Die Regelung geht vom Prinzip "alles oder nichts" aus. Es gibt kein Wahlrecht – also kein dulde und liquidiere.[2] Wer verschuldet ein Rechtsmittel nich...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Investitionsabzugsbetrag / 2.2 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigt sind allein bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese müssen nicht zwingend neu sein. Begünstigt sind damit auch gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter. Ebenfalls begünstigt sind geringwertige Wirtschaftsgüter,[1] selbst wenn dafür entweder der Sofortabzug in Anspruch genommen oder ein Sammelposten angesetzt werden kann.[2] Zu den beweglichen Wirtschaftsg...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Wirksame Honorarvereinbarun... / 2.4.1 Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Erfolgshonorars

Vereinbarung für alternativlose Fälle und Einzelfall (§ 9a Abs. 2 Satz 1 StBerG) Erfolgshonorare dürfen nur für den Einzelfall vereinbart werden. Praktische Bedeutung kommt den Erfolgshonoraren vor allem in gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch, Klage) zu. Aber auch im Zusammenhang mit bestimmten Anträgen, etwa bei einem Antrag auf Aussetzung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 1683 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 § 4 Abs 5 S 1 Nr 2 EStG gilt seit 1975. Nach dieser Vorschrift können Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass bis zu einem bestimmten Prozentsatz des angemessenen und der Höhe und betrieblichen Veranlassung nach nachgewiesenen Teils dieser Aufwendungen als BA abgezogen werden. Von den Beschränkungen ausgenomme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Rechtsschutz

Rn. 54 Stand: EL 109 – ET: 04/201 § 22a EStG sieht keine speziellen Rechtschutzmöglichkeiten vor. Hinsichtlich der Frage der zutreffenden Besteuerung von Altersbezügen fehlt es den mitteilungspflichtigen Stellen regelmäßig an einem für ein Rechtschutzverfahren erforderlichen Rechtsschutzinteresse. Derartige Rechtsbehelfe wären deshalb unzulässig (vgl Bericht des Finanzausschu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Materiell-rechtliche Abwehrmöglichkeiten des StPfl gegen Schätzungsergebnisse

Rn. 2244 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Der StPfl kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nur erfolgreich anfechten, wenn er substantiiert darlegt, dass der Schätzungsbescheid rechtswidrig ist, weil die Voraussetzungen des § 162 AO nicht gegeben sind. Insbesondere ist dies der Fall, wenn Umstände nicht berücksichtigt worden sind, die hätten berücksichtigt werden müssen, od...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 17 Anwendungsregelung für die umwandlungssteuerlichen Regelungen zur Verlustverrechnung bei bestimmten missbräuchlichen Gestaltungen nach § 2 Abs 5, § 9 S 3 2. Hs und § 20 Abs 6 S 4 UmwStG gem § 27 Abs 16 UmwStG idF des AbzStEntModG

Tz. 47 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 § 2 Abs 5 UmwStG wurde durch das AbzStEntModG v 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) eingefügt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass eine Verlustverrechnung bei bestimmten missbräuchlichen Gestaltungen rechtssicher ausgeschlossen wird. Nach der Grundregelung des § 2 Abs 5 S 1 UmwStG ist ein Ausgleich oder eine sonstige Verrechnung von im stl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3.3 Erteilung der Freistellungsbescheinigung, Abs. 2 S. 4, 6

Rz. 33 Das Freistellungsverfahren ist davon abhängig, dass durch das BZSt eine Freistellungsbescheinigung erteilt wird. Diese wird von dem Vergütungsgläubiger beantragt; durch sie ermächtigt das BZSt den Vergütungsverpflichteten, den Steuerabzug zu unterlassen oder nach einem niedrigeren Abzugsteuersatz vorzunehmen. Adressat der Freistellungsbescheinigung und Vergütungsgläub...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff...mehr