Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

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Die personengebundene Kapit... / b) Gang des Verfahrens

Trotz der personenbezogen Zuordnung qualifizierte das FA die disquotalen Einlagen im konkreten Fall als schenkungsteuerbare Werterhöhung i.S.d. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG und setzte Schenkungsteuer fest (BFH v. 6.6.2025 – II B 43/24 (AdV) Rz. 6 ff.). Mit Schreiben v .12.12.2023 legte der betroffene Gesellschafter Einspruch dagegen ein und beantragte die Aussetzung der Vollzieh...mehr

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Die personengebundene Kapit... / c) Der Beschluss des BFH

Die dagegen zum BFH eingelegte Beschwerde hatte Erfolg. Zur Begründung führte der BFH aus, Gegenstand der Zuwendung nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG sei die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die durch die Leistung des Zuwendenden an die Gesellschaft eintrete. Voraussetzung für eine solche Werterhöhung sei, dass der gemeine Wert des Anteils des Bedachten na...mehr

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Die personengebundene Kapit... / a) Sachverhalt

In dem nunmehr vom BFH entschiedenen Fall sah die Satzung der X GmbH zunächst eine Gewinnverteilung nach Beteiligungsquoten vor. 2014 wurde die Regelung dahingehend geändert, dass sich die Gewinnverteilung nunmehr nach dem individuellen finanziellen Beitrag richten sollte, den ein Gesellschafter zu einer konkreten Investition geleitet hat. Für jede einzelne Investition, insb...mehr

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Die personengebundene Kapitalrücklage als Instrument zur Vermeidung von Schenkungen i.S.d. § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG bei disquotalen Einlagen (ErbStB 2026, Heft 1, S. 22)

Zugleich Besprechung des Beschl. des BFH v. 6.6.2025 – II B 43/24 (AdV) Dr. Rüdiger Werner, RA/FASt[*] Bis zur Einführung der gesetzlichen Schenkungsfiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG stellten disquotale Einlagen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft in die Gesellschaft nach der Rspr. des BFH keine Schenkungen an die Mitgesellschafter darf. Seit Einführung von § 7 Abs. 8 E...mehr

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Die personengebundene Kapit... / 4. Fazit

Der BFH hat mit dem vorliegenden Beschluss klargestellt, dass bei einer disquotalen Einlage eine Wertsteigerung der Anteile der übrigen Gesellschafter und damit eine Schenkungsteuerpflicht nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ausscheidet, wenn korrespondierende Vereinbarungen dafür sorgen, dass das von ihm hingegebene Vermögen nicht endgültig in den Vermögensbereich seiner Mitgesel...mehr

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Minijob: Konsequenzen des Ü... / 3 Rechtsmittel des Arbeitgebers gegen die rückwirkende Feststellung von Versicherungspflicht

Die rückwirkende Feststellung von Sozialversicherungspflicht bei Beschäftigungsverhältnissen, die bei der Entgeltabrechnung zunächst nach den Kriterien eines Minijobs mit Verdienstgrenze verbeitragt und versteuert wurden, kostet Arbeitgeber Zeit und Geld. Neben dem administrativen Aufwand, den eine solche Umrechnung mit sich bringt, steht vor allen Dingen der finanzielle Meh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Rechtsbehelfe

Rn. 168 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Sowohl die Feststellung als auch die Mitteilung stellen jeweils für sich gesehen einen VA iSd § 118 AO dar (BFH v 23.06.1983, BStBl II 1983, 768); werden sie miteinander verbunden (wie regelmäßig der Fall), bilden sie einen einheitlichen, mit dem Rechtsbehelf "Einspruch" anfechtbaren VA. Da der Einspruch die Buchführungspflicht nicht außer ...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 2.8 Haftungsbescheid

Eine Haftungsinanspruchnahme[1] als Arbeitgeber setzt voraus, dass die Lohnsteuer entstanden, nicht aber, dass sie auch festgesetzt worden ist.[2] Wird der Arbeitgeber vom Finanzamt als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist ein Haftungsbescheid zu erlassen.[3] Im Haftungsbescheid sind die für das Entschließungs- und Auswahlermessen[4] maßgebenden Gründe des Finanzamt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Gegenstand der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rn. 19 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Aus § 42f Abs 1 EStG ergibt sich, was Gegenstand einer LSt-Außenprüfung ist, nämlich die Prüfung des Einbehalts (§ 38 Abs 3 EStG) oder der Übernahme (§ 40 Abs 3 EStG sowie § 40a Abs 5 EStG, § 40b Abs 5 EStG) und der Abführung der LSt (§ 41a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG) (vgl BFH v 09.03.1990, VI R 87/89, BStBl II 1990, 608), wobei der Abführung der L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zeitlicher Umfang der Bindung; Änderung oder Aufhebung der Anrufungsauskunft

Rn. 74 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Da die Anrufungsauskunft ein feststellender VA ist, entfaltet sie Bindungswirkung bis zu ihrer Aufhebung (Rücknahme und Widerruf, vgl BMF v 12.12.2017, BStBl I 2017, 1656 Tz 15) oder Änderung, Heuermann in Brandis/Heuermann, § 42e EStG Rz 38 (11/2024). Auch kann die Anrufungsauskunft befristet erteilt werden, BMF v 12.12.2017, BStBl I 2017, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsschutz gegen eine erteilte Anrufungsauskunft

Rn. 84 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Der Antragsteller hat auch einen Anspruch auf inhaltliche Überprüfung der durch das Betriebsstätten-FA erteilten Anrufungsauskunft, BMF v 12.12.2017, BStBl I 2017, 1656 Tz 15. Nach früherer BFH-Rspr (BFH v 30.04.2009, VI R 54/09, BStBl II 2010, 996) und überwiegender Auffassung in der Literatur hat das Gericht den Inhalt der erteilten Anrufu...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Sofortige Beschwerde bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen

Rz. 221 Über die Kostentragungsverpflichtung des Verfahrens entscheidet das Gericht von Amts wegen, § 308 Abs. 2 ZPO . Damit steht noch nicht fest, in welcher Höhe der zur Kostentragung Verpflichtete die Kosten nun erstatten muss. Um die Höhe der Zahlungsverpflichtung festzustellen, ist ein Kostenfestsetzungsantrag (§ 104 ZPO) erforderlich. Bei einer Verteilung der Kostentrag...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / III. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerbescheid

Rz. 77 [Autor/Stand] Wie in allen anderen Flächenländern verwalten auch in Sachsen-Anhalt die Gemeinden die Grundsteuer. Die Vorschriften zum abgabenrechtlichen Einspruchsverfahren (§§ 347 AO) kommen daher hier nicht zur Anwendung, denn sie fehlen im Katalog der nach § 1 Abs. 2 AO auch bei den von den Gemeinden verwalteten Realsteuern geltenden Normen. Stattdessen ist für de...mehr

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Betriebsprüfung / 7.1 Schlussbesprechung

Die beanstandeten Sachverhalte werden dem Arbeitgeber bzw. dem für die Entgeltabrechnung verantwortlichen Mitarbeiter in einer Schlussbesprechung mitgeteilt. Die Schlussbesprechung gilt als Anhörung i. S. v. § 24 SGB X. Der Arbeitgeber wird hierbei auch auf die Möglichkeiten und die Konsequenzen der Aussetzung der Vollziehung des Beitragsbescheids durch den Rentenversicherun...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Außer- und vorgerichtliche Vertretung

Rz. 313 Für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten gelten die §§ 23–39 StBVV i.V.m. §§ 10 und 13 StBVV entsprechend (§ 35 Abs. 1 RVG). Rz. 314 Die vorgerichtliche Tätigkeit in einem steuerrechtlichen Verwaltungsverfahren (Besteuerungsverfahren) und in einem anschließenden Rech...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 3. Gerichtliches Verfahren

Rz. 317 Da es in der Finanzgerichtsbarkeit nur zwei Instanzen gibt, hat dieser Umstand auch im RVG seinen Niederschlag gefunden: Nach Vorb. 3.2.1 Nr. 1 VV RVG entstehen vor dem FG die Gebühren Nr. 3200 ff. VV RVG. Es fällt somit für die Vertretung eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 VV RVG und bei vorzeitiger Beendigung des Auftrags eine 1,1 Verfahrensgebühr Nrn. 3200, 3201 An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fischer, U...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundsteuerwert als Bezugsgröße der Steuermesszahl

Rz. 46 [Autor/Stand] Der Grundsteuerwert ist die Bezugsgröße der Steuermesszahl seit dem 1.1.2025. Sie wird nach § 219 Abs. 1 Satz 1 BewG gesondert festgestellt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 232 bis 234, 240 BewG) und für Grundstücke (§§ 243, 244 BewG). Grundsteuerwert und objektabhängige Steuermesszahl werden multiplikativ verknüpft. Die Bewertung der land-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.2 Soweit der Einbringende Steuer entrichtet hat

Tz. 191 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die St-Entrichtung auf den Einbringungsgewinn I durch den Einbringenden ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung des § 23 Abs 2 UmwStG. Der Tatbestand der St-Entrichtung geht allerdings in dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Bescheinigungsvorlage iSd § 22 Abs 5 UmwStG (s Tz 122) auf, dh idS, dass die Bescheinigung die St-Entrichtun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Rechtsschutz

Rz. 15 Der Erteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer geht eine Prüfung durch die örtlich zuständige Finanzbehörde voraus, die abhängig vom Ergebnis der Prüfung die Erteilung dieser Nummer beim BZSt nach § 139c Abs. 1 AO in Auftrag gibt. Damit enthält die Zuteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer oder die Ablehnung alle Merkmale des § 118 AO und kann durch einen E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 2.3 Rechtsbehelf

Rz. 7 Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Erleichterungen ist der Einspruch nach § 347 AO gegeben.[1] Ein vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO bzw. § 69 FGO kommt nicht in Betracht, sondern nur in Ausnahmefällen kann eine einstweilige Anordnung durch das FG nach § 114 FGO erlassen werden. Gegen die ablehnende Einspruchsent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.3.2 Voraussetzungen eines Transfers ins Ausland nach § 146 Abs. 2a und 2b AO

Rz. 37 Seit der Neufassung der Regelung durch das JStG 2020 ist danach zu differenzieren, ob die Verlagerung in das EU-Ausland erfolgen soll oder in einen sog. Drittstaat, um den europarechtlichen Bedenken an der bisherigen Rechtslage zu begegnen.[1] Nach § 146 Abs. 2a Satz 1 AO ist für eine Verlagerung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat – oder nunmehr auch in mehrere EU-Mit...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.1 Berechtigung

Rz. 5 Die Unterlagen der Besteuerung sind nach § 364 AO "den Beteiligten" offenzulegen. Wegen der Stellung der Vorschrift im Abschnitt der Verfahrensvorschriften des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens ergibt sich, dass mit "Beteiligten", die in § 359 AO genannten Beteiligten des Einspruchsverfahrens[1] gemeint sind, also die Einspruchsführer und die Hinzugezogenen.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 3 Verletzung der Offenbarungspflicht

Rz. 40 Die Verletzung der Pflicht zur Offenbarung der Besteuerungsunterlagen ist zwar ein schwerer Verfahrensfehler.[1] Sie hat aber keinen Einfluss auf die Wirksamkeit einer erlassenen Einspruchsentscheidung und führt insbesondere nicht zu deren Nichtigkeit.[2] Rz. 41 Die Finanzbehörde kann die unterlassene Offenlegung nachholen und ihren Fehler dadurch nach § 126 Abs. 1 Nr....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.4.1 Voraussetzungen

Rz. 9 Bei Erlass der Durchsuchungsanordnung hat der Richter zu prüfen, ob die formellen Voraussetzungen für eine Vollstreckung vorliegen, also insbesondere die §§ 251, 254 und 257 AO erfüllt sind.[1] Diese Voraussetzungen hat die Finanzverwaltung schlüssig darzulegen.[2] Bei einer Durchsuchung zur Nachzeit oder an einem Sonn- oder Feiertag ist zudem § 289 AO zu beachten.[3] ...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.3 Unterlagen der Besteuerung

Rz. 17 Der Begriff der "Unterlagen der Besteuerung" ist dem Zweck der Regelung, eine gewisse "Waffengleichheit"" im Hinblick auf die steuerrelevanten Informationen herzustellen, entsprechend weit auszulegen und umfasst alle Erkenntnisse und Feststellungen der Finanzbehörde über tatsächliche und rechtliche Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Steuerbemessung maßgeb...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 364 Mi... / 2.7 Umfang und Grenzen der Offenlegung

Rz. 30 Die Unterlagen "der Besteuerung" sind offenzulegen. Die Offenlegung der Unterlagen muss so vollständig, schlüssig und verständlich sein, dass eine Überprüfung des angefochtenen Verwaltungsakts möglich ist[1] und der Beteiligte im Einzelnen nachvollziehen kann, wie das FA zu der von ihm beanstandeten Entscheidung gekommen ist.[2] Allerdings sind nur die Unterlagen offe...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 6. Billigkeitsmaßnahmen

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Die "Highlights" im steuerl... / 10. Verschiedenes

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Internationales Steuerrecht... / 7.2.4 Höchstbetragsberechnung

In DBA-Fällen ist eine einbehaltene ausländische Quellensteuer stets nur insoweit auf die deutsche Einkommensteuer anzurechnen, als dem ausländischen Staat nach dem jeweiligen DBA ein Quellensteuereinbehalt zusteht. Die auf die ausländischen Einkünfte entfallende anteilige deutsche Einkommensteuer ist für die Einkünfte, die aus einem Staat stammen, jeweils insgesamt zu ermit...mehr

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Besonderes Aussetzungsinter... / Hintergrund

In beiden Fällen hatten Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung nicht eingereicht. Daraufhin setzte das Finanzamt den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag von Amts wegen fest. Gegen diese Bescheide legten die Betroffenen Einspruch ein und beantragten eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) – ohne Erfolg.mehr

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Besonderes Aussetzungsinter... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei aktuellen Beschlüssen klargestellt: Wer keine Steuererklärung zur Grundsteuer abgibt und später lediglich die Verfassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetzes rügt, kann nicht mit einer Aussetzung der Vollziehung rechnen.mehr

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Besonderes Aussetzungsinteresse bei AdV-Anträgen zur Grundsteuer

Zusammenfassung Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei aktuellen Beschlüssen klargestellt: Wer keine Steuererklärung zur Grundsteuer abgibt und später lediglich die Verfassungswidrigkeit des Landesgrundsteuergesetzes rügt, kann nicht mit einer Aussetzung der Vollziehung rechnen. Hintergrund In beiden Fällen hatten Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung nicht e...mehr

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Besonderes Aussetzungsinter... / Entscheidung

Das Gericht stellte klar: Allein der Hinweis auf eine vermeintliche Verfassungswidrigkeit genügt nicht. Es muss zusätzlich ein besonderes Aussetzungsinteresse dargelegt werden. Dies hatten die Antragsteller in beiden Verfahren nicht getan. Interessant ist ein Detail aus dem Verfahren 2 V 442/25: Die Eigentümerin teilte im Gerichtsverfahren erstmals mit, dass ihre Grundstücke ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.2 Tatbestand

Rz. 11 § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO eröffnet die Möglichkeit, einen Folgebescheid an den für ihn maßgebenden Grundlagenbescheid anzupassen. Gleichzeitig begründet § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO auch die Pflicht der Finanzbehörde, den Folgebescheid an einen erlassenen, geänderten oder aufgehobenen Grundlagenbescheid anzupassen. Der Finanzbehörde steht insoweit kein Ermessensspielra...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Materielle Bestandskraft

Rz. 5 Die materielle Bestandskraft (Wirksamkeit) des Verwaltungsakts ist in § 124 AO geregelt.[1] Nach dieser Vorschrift ist jeder bekannt gegebene Verwaltungsakt "wirksam", d. h. er ist existent geworden, also nicht mehr nur ein Entwurf (äußere Wirksamkeit), und er regelt das Verhältnis zwischen Behörde und Stpfl. und ist daher von beiden zu beachten (innere Wirksamkeit). A...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.1.4 Antrag auf schlichte Änderung und Rechtsbehelf

Rz. 37 Antrag auf schlichte Änderung und Rechtsbehelf (Einspruch) verfolgen unterschiedliche Ziele. Der Antrag auf schlichte Änderung ermöglicht nur die punktuelle Änderung des Steuerbescheids, soweit der Antrag reicht (vgl. Rz. 33), er ermöglicht keine Verböserung. Ein Rechtsbehelf verhindert, unabhängig von den Gründen, aus denen heraus er eingelegt wurde, den Eintritt der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 4 Rechtsfolge

Rz. 68 Rechtsfolge des § 176 AO ist, dass bei einer Änderung oder Aufhebung eines Steuerbescheids weiterhin von dem für nichtig erklärten Gesetz, von der verfassungswidrigen Norm, von der sachlich unrichtigen Entscheidung des obersten Gerichtshofs des Bundes bzw. der rechtswidrigen allgemeinen Verwaltungsvorschrift auszugehen ist. § 176 AO verhindert, dass der Steuerfall des...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1 Einspruch

Als Rechtsbehelf gegen alle förmlichen Bescheide des Finanzamts kann Einspruch eingelegt werden. So kann der Arbeitgeber z. B. gegen einen Haftungsbescheid im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung, einen Bescheid über eine verbindliche Auskunft oder eine Lohnsteuer-Anmeldung Einspruch einlegen. Er kann mittels Einspruch aber auch geltend machen, dass über einen Antrag au...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Säumniszuschläge / 5 Erlassantrag bei Unbilligkeit

Beim Ermessensspielraum für die Frage, ob ein Verspätungszuschlag erlassen werden kann, wird nach sachlichen und privaten Gründen differenziert. Sachliche Gründe liegen z. B. bei einer Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vor. Unter die privaten Billigkeitsgründe fallen persönliche Gründe des Arbeitgebers, die zur versäumten Zahlung geführt haben. Von der Erhebung von Säumnis...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verjährung / 3 Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjährung

Die Finanzverwaltung kann die Zahlungsverjährung unterbrechen durch schriftliche Zahlungsaufforderung, Zahlungsaufschub oder Stundung sowie Aussetzung der Vollziehung der fälligen Steuer, Einforderung einer Sicherheitsleistung, Vollstreckungsmaßnahme oder Vollstreckungsaufschub, Anmeldung des Insolvenzverfahrens oder Ermittlungen des Finanzamts über Wohnsitz oder Aufenthalt des Zah...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Säumniszuschläge / 2 Höhe und Änderung des Säumniszuschlags

Der Säumniszuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrags, wobei der rückständige Steuerbetrag auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag abgerundet wird. Folglich wird für verspätet gezahlte Steuerbeträge unter 50 EUR kein Säumniszuschlag erhoben. Erhebt das Finanzamt den Säumniszuschlag zusammen mit der zu entrichtenden St...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Steuerrückstellung / 1 Ansatz in der Handels- und Steuerbilanz

Steuerrückstellungen sind für betriebliche Steuerschulden und Steuernachforderungen an Ertragsteuern, wie Körperschaftsteuern, den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuern, zu bilden. Sie sind typische Beispiele für Verbindlichkeiten, bei der die Ungewissheit nur bezüglich der Höhe besteht. Auch dem Unternehmen angelastete und noch nicht entrichtete Que...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 1.1 Feste Einrichtungen und Anlagen

§ 12 AO definiert den Begriff der Betriebsstätte (Satz 1) und bringt darüber hinaus eine beispielhafte Aufzählung von Einrichtungen oder Anlagen, die "insbesondere" als Betriebsstätten anzusehen sind (Satz 2). Betriebsstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.[1] Geschäftseinrichtung ist jeder körperliche Gegenstand und ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 4.2 AdV bei auf § 8c KStG gestützten Bescheiden

Mit Beschluss v. 12.4.2023 (I B 74/22 (AdV), BStBl 2024 II S. 912) gewährte der BFH Aussetzung der Vollziehung (AdV) von Bescheiden, die auf § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG gestützt sind (Beteiligungserwerbe von mehr als 50 % mit der Folge des vollständigen Verlustuntergangs). Er räumte dabei dem Aussetzungsinteresse Vorrang gegenüber dem Interesse am Vollzug des Gesetzes ein. Betro...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.11.4 Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfristen

In Fällen von Grundstücksübergängen auf eine Gesamthand bzw. von einer Gesamthand wird die Grunderwerbsteuer in Höhe des Anteils des Beteiligten am Vermögen der Gesamthand nicht erhoben (§§ 5 und 6 GrEStG), sofern die Behaltensfristen gewahrt sind. Diese wurden im Jahr 2021 mit der Grunderwerbsteuerreform auf 10 bzw. 15 Jahre verlängert. Hierfür wurden zudem komplexe Übergan...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.11.1 Signing/Closing: Zweifel an der Rechtmäßigkeit doppelter GrESt-Festsetzung

Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung sind die Erwerbstatbestände des § 1 Abs. 3 und Abs. 3a GrEStG nur subsidiär anwendbar, d. h. nur, falls eine Besteuerung nach § 1 Abs. 2a bzw. 2b GrEStG nicht in Betracht kommt (Vorrangverhältnis). Nach der Sichtweise der Finanzverwaltung greift das in § 1 Abs. 3 GrEStG normierte Vorrangverhältnis jedoch nur in den Fällen, in de...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 1.7 Grundsteuer

Bei der Grundsteuerreform zum 1.1.2022 wählten einige Bundesländer aufgrund der Länderöffnungsklausel anstatt des Bundesmodells eigene (abweichende) Landesgesetze. Auf Basis der zum Stichtag 1.1.2022 neu vorgenommenen Bewertung durch die Grundsteuerwertbescheide wird die "neue" Grundsteuer seit 1.1.2025 durch die Gemeinden erhoben. In 2024 äußerte sich der BFH im Rahmen des v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Grunderwerbsteuer/Erbschaft-/Schenkungsteuer

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Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 4.11 Disquotale Gesellschaftereinlagen und Schenkungsteuer

Als Schenkung gilt auch eine Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft aufgrund von Leistungen eines anderen Gesellschafters an die Gesellschaft (Schenkungsfiktion des § 7 Abs. 8 ErbStG). Der BFH hat ernstliche Zweifel an einer steuerbaren Werterhöhung, wenn eine Zuordnung der Leistung (Einzahlung in die Kapitalrücklage) zum jeweils leistenden Gesellschafter ver...mehr