Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

Beitrag aus Steuer Office Gold
Schriftsätze an das FG: Wel... / Entscheidung

Das FG hat den AdV-Antrag als unzulässig zurückgewiesen. Der Antrag, der im falschen Format eingereicht wurde, konnte nicht geheilt werden. Wichtige Gründe waren: Dokumente müssen im zulässigen Format nachgereicht werden. Es muss glaubhaft gemacht werden, dass die nachgereichten Dokumente mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmen. Ohne diese Bestätigung bl...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anrufungsauskunft / 6 Anrufungsauskunft ist anfechtbar

Gegen die Anrufungsauskunft ist ein selbstständiger Rechtsbehelf möglich. Der BFH hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Erteilung und der Widerruf einer Anrufungsauskunft nicht nur eine Wissenserklärung (unverbindliche Rechtsauskunft) des Betriebsstättenfinanzamts darstelle, sondern vielmehr ein feststellender Verwaltungsakt i. S. d. § 118 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rechtsbehelfe (Entgeltabrec... / 1 Einspruch

Als Rechtsbehelf gegen alle förmlichen Bescheide des Finanzamts kann Einspruch eingelegt werden. So kann der Arbeitgeber z. B. gegen einen Haftungsbescheid im Anschluss an eine Lohnsteuer-Außenprüfung, einen Bescheid über eine verbindliche Auskunft oder eine Lohnsteuer-Anmeldung Einspruch einlegen. Er kann mittels Einspruch aber auch geltend machen, dass über einen Antrag au...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anrufungsauskunft / 4.1 Auskunft stellt Verwaltungsakt dar

Die vom Betriebsstättenfinanzamt erteilte Rechtsauskunft stellt einen feststellenden Verwaltungsakt dar, dessen Inhalt auch im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und ggf. im Klageverfahren überprüft werden darf.[1] Das Finanzamt hat aus diesem Grund die Anrufungsauskunft schriftlich zu erteilen und kann sie zeitlich befristen.[2] Im Falle der zeitlichen Befristung end...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 6. Grundsteuer

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Beitrag aus Finance Office Professional
Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 9.1 Nachweismöglichkeit des niedrigeren gemeinen Werts (§ 220 Abs. 2 BewG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Der BFH hat in zwei AdV-Verfahren (II B 78/23, II B 79/23 ) entschieden, dass Steuerpflichtige im Einzelfall die Möglichkeit haben müssen, einen unter dem festgestellten Grundsteuerwert liegenden Wert ihres Grundstücks nachzuweisen. Der festgestellte Grundsteuerwert darf nach Auffassung den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert nicht um 40 % oder mehr übersteigen. Gesetzl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 8. Kapitalvermögen/Investment

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die ErbschaftsteuerBerater-... / 5. Bewertung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mitwirkungspflichten / 5 Abgabe von Steuer­erklärungen

Die Verpflichtung zur Abgabe von Steuererklärungen ergibt sich aus den einzelnen Steuergesetzen.[1] Unabhängig davon ist ein Steuerpflichtiger auch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn er von der Finanzbehörde hierzu besonders aufgefordert wird.[2] Die Erklärungspflicht bleibt auch dann bestehen, wenn das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen geschätzt hat.[3] D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kreditgeschäfte der GmbH: S... / 2.2 Sicherheiten gegenüber dem Staat als Steuergläubiger

Der Staat, also Bund, Länder und Kommunen, ordnet in manchen Fällen die Sicherungspflicht der Steuerzahler per Gesetz an. Das ist z. B. bei der Aussetzung der Vollziehung[1] und noch stärker bei Steuerstundung so: Steuerforderungen sollen regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistung gestundet werden[2], und auch die Art der Sicherheitsleistung hat der Staat per Gesetz bestimmt.[...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 14.2 Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen (§ 233a AO)

Rz. 83 Nach § 233a Abs. 1 AO ist der Unterschiedsbetrag laut § 233a Abs. 3 AO, der sich bei der Festsetzung der ESt als Steuernachforderung (Mehrsoll) bzw. als Steuererstattung (Mindersoll) ergibt, zu verzinsen. Der Zinslauf beginnt im Regelfall nach einer Karenzzeit von 15 Monaten (bzw. wenn die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft überwiegen – von 23 Monaten) nach Ablau...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Hemmung des Ablaufs der Festsetzungsfrist durch Einspruch und Klage gegen bestimmte Verwaltungsakte (Abs. 5)

Rz. 87 Abs. 5 regelt die Festsetzungsfrist für den Fall, dass ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen nach Abs. 1, die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach Abs. 2 oder die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeld nach Abs. 3 mit einem Einspruch oder einer Klage angefochten wird. Die Festsetzungsfrist läuft in diesen Fällen für die Steuern, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.5 Frist für die Erfüllung des qualifizierten Mitwirkungsverlangens (Abs. 1 S. 4)

Rz. 21 Nach Abs. 1 S. 4, 1. Halbs. ist das qualifizierte Mitwirkungsverlangen innerhalb eines Monats zu erfüllen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des entsprechenden Verwaltungsakts. Für ihre Berechnung gelten die allgemeinen Vorschriften des § 108 AO.[1] Wird ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen ergänzt, wird insoweit eine neue Monatsfrist in Gang gesetzt. Dies gilt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 9 Rechtsbehelfe gegen die im Zusammenhang mit dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen ergehenden Verwaltungsakte

Rz. 96 Die im Zusammenhang mit einem qualifizierten Mitwirkungsverlangen ergehenden Verwaltungsakte – das qualifizierte Mitwirkungsverlangen als solches, die Entscheidung über die Gewährung einer Fristverlängerung gem. Abs. 1 S. 4, 2. Halbs., die Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes nach Abs. 2 und die Festsetzung eines Zuschlags zum Mitwirkungsverzögerungsgeldes ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.2 Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgeldes (Abs. 2 S. 1, 2. Satzteil)

Rz. 31 Nach Abs. 2 S. 1, 2. Satzteil ist ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festzusetzen, wenn der Stpfl. dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen innerhalb der Frist nach Abs. 1 S. 4 nicht oder nicht hinreichend nachkommt. Das Mitwirkungsverzögerungsgeld gehört als steuerliche Nebenleistung i. S. v. § 3 Abs. 4 Nr. 3a AO zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis i. S. v. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Rechtsmittel und Recht... / b) Die Begründung des Aussetzungsantrages

Rz. 37 Wesentlicher Aspekt des Antrages auf Aussetzung der Vollziehung ist die Darlegung, dass für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens keine Umstände vorhanden sind, die dafür sprechen, dass eine besondere Straßenverkehrsgefährdung zu besorgen ist, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis einstweilen weiter als Fahrzeugführer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Dies kann da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Rechtsmittel und Recht... / a) Das Antragsverfahren

Rz. 35 Ist die sofortige Vollziehung einer Maßnahme zur Fahrerlaubnis angeordnet, so steht dem Betroffenen die besondere Verfahrensregelung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO über die gerichtliche Aussetzung der sofortigen Vollziehung zur Verfügung. Der Antrag ist darauf gerichtet, dass das Gericht der Hauptsache die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs/der Klage wiederherstellen oder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anmeldung und Abführung

Rn. 61 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Die innerhalb eines Kalendervierteljahres einzubehaltende Steuer ist gem § 50a Abs 5 S 3 EStG nach Maßgabe des § 73e EStDV innerhalb von zehn Tagen des dem Kalendervierteljahr folgenden Monats (10.04., 10.07., 10.10. und 10.01.) vom Vergütungsschuldner beim BZSt anzumelden und an das BZSt abzuführen. Maßgebend ist die tatsächlich einbehaltene...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Steuerzinsen

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Wird die LSt verspätet entrichtet, erhebt das FA einen > Säumniszuschlag (> Abführung der Lohnsteuer Rz 11 ff) vom > Arbeitgeber. Verzugszinsen gibt es daneben nicht. Steuer- und Erstattungsansprüche werden grundsätzlich nicht verzinst (vgl § 233 AO). Davon gibt es jedoch die folgenden Ausnahmen: die > Verzinsung von Nachforderungen und Erstat...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Rechtsmittel und Recht... / VII. Beschwerde

Rz. 46 Gegen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts über die Aussetzung der Vollziehung und über einstweilige Anordnungen kann im Wege der Beschwerde (§§ 146 ff. VwGO) vorgegangen werden. Rz. 47 Die Beschwerde ist gemäß § 147 VwGO binnen zwei Wochen ab Zugang der angefochtenen Entscheidung beim Verwaltungsgericht einzulegen. Die Beschwerdebegründung ist, soweit sie nicht mit der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Haftung

Rn. 65 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Entsprechend § 50a Abs 5 S 4 EStG besteht eine Haftung des Vergütungsschuldners für die Einbehaltung als auch für die Abführung der Steuer. Die Haftung besteht ihrem Umfang nach nur insoweit, als die Steuer zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden noch besteht. Rn. 66 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das FA hat die Steuer bei dem Vergütungss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Rechtsmittel und Recht... / 4. Musterantrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.3: Aussetzung der sofortigen Vollziehung Verwaltungsgericht _________________________ Antrag des (im Außendienst) als _________________________ tätigen _________________________ – Antragsteller – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen den _________________________ (Aktenzeichen ____________________...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / V. Anrufungsauskunft

Rz. 100 Möchte der Arbeitgeber im Voraus klären, wie bestimmte Zahlungen steuerlich zu behandeln sind, so steht ihm das Mittel der Anrufungsauskunft zur Verfügung. Nach § 42e EStG hat das Betriebsstättenfinanzamt auf Anfrage eines Beteiligten darüber Auskunft zu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Eine Lohnsteueraus...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erteilung, Vorlage und Rückgabe der Bescheinigung

Rn. 45 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Das zuständige FA erteilt die NV-Bescheinigung; dies ist ein sonstiger begünstigender Steuer-VA, kein Steuerbescheid oder Freistellungsbescheid; vgl BFH BStBl II 1992, 322; Bartone in Kühn/v Wedelstädt, Vorbemerkung §§ 172–177 AO Rz 5 (21. Aufl 2015); Ratschow in Klein, § 118 AO Rz 13. Es handelt sich um einen speziellen Grundlagenbescheid f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Steuerliche Grundsätze... / III. Einbehalt und Abführung der Lohnsteuer

Rz. 59 Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer grundsätzlich bei jeder Zahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Die einbehaltende Lohnsteuer hat der Arbeitgeber dann dem Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Hierzu hat er eine Lohnsteueranmeldung durchzuführen. Rz. 60 Abführungszeitpunkt ist spätestens der zehnte Tag nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende Lohnst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht

Tz. 22 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie bereits ausgeführt (s Tz 12), werden Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke vorgebracht. Tatbestand und Rechtsfolge müssen sich aus einer Rechtsnorm klar und bestimmt ergeben (Gebot der Ges-Bestimmtheit). Insoweit werden Zweifel zB hinsichtlich des Konzernbegriffs erhoben (s Homburg, FR 2007, 717, 726; s Töben/Fischer, U...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Arbeitszimmer mit Zugehörigkeit zur häuslichen Privatsphäre

Rz. 15 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Im Vorfeld muss zunächst – bei mehreren für jeden Raum gesondert – geklärt werden, ob "ein häusliches Arbeitszimmer" gegeben ist, denn nur dafür gilt das Abzugsverbot in § 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b EStG mit seinen Ausnahmen. Es muss sichmehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Baunachbarrecht / 3 Nachbarschützende Vorschriften

Die unter dem Oberbegriff "nachbarschützende Vorschriften" zusammengefassten Regelungen decken verschiedenste Bereiche ab, die zum Teil schon behandelt wurden. Dazu zählen: Vorschriften über die Einhaltung von Abstandsflächen zu Gebäudeaußenwänden, Vorschriften über die Standfestigkeit baulicher Anlagen, Vorschriften über den Brandschutz, Vorschriften über die Lage von Stellplät...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

[Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.18 Gewinn aus Termingeschäften und der Veräußerung von als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstrumenten (S. 1 Nr. 11)

Rz. 112 Die Vorschrift wurde durch das G. v. 14.8.2007[1] eingefügt. Nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden § 23 Abs. 1 Nr. 4 EStG war der Wertzuwachs bei einem Termingeschäft lediglich dann steuerbar, wenn der Zeitraum zwischen dem Erwerb und der Beendigung des Rechts nicht mehr als 12 Monate betrug. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG bestimmt, dass die entsprechenden Wer...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2024 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. Aufgrund des zum 1.1.2023 in § 12 Abs....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2024... / 5. Kapitalvermögen/Vermietung und Verpachtung

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Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 5.5 Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Gesamthandsvermögen von Schwester-Personengesellschaften

Rz. 181 Die unmittelbare Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern zwischen den jeweiligen Gesamthandsvermögen von Schwesterpersonengesellschaften stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung keinen Anwendungsfall des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG dar und ist daher nicht zum Buchwert möglich. Dies gilt selbst dann, wenn es sich um beteiligungsidentische Schwesterpersonengesells...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Keine AdV bei schädlichem Beteiligungserwerb nach § 8c Abs. 1 KStG

Kommentar Das BMF verfügt einen Nichtanwendungserlass. Entgegen der Rechtsprechung des BFH wird für Fälle mit einem schädlichen Beteiligungserwerb von mehr als 50 % keine Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt. Aussetzung der Vollziehung Der BFH hat entschieden (Beschluss v. 12.4.2023, I B 74/22 (AdV)), dass die Vollziehung von Steuerbescheiden auszusetzen ist, die sich auf ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 8. § 237 AO Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen

Im zu entscheidenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hatte die Antragstellerin geltend gemacht, dass die Frage der Verfassungskonformität der Höhe der Aussetzungszinsen noch nicht höchstrichterlich geklärt sei. Das Finanzamt habe nicht berücksichtigt, dass der VIII. Senat des BFH erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Höhe des Zinssatzes für die Ausse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerfreie Photovoltaikanl... / Hintergrund

Seit 2022 sind bestimmte Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EstG steuerfrei. Doch was bedeutet das für Investitionsabzugsbeträge, die bereits 2021 beansprucht wurden? Ein Mann, der Beschwerdeführer, hatte einen solchen Betrag für eine geplante Photovoltaikanlage in seiner Steuererklärung 2021 angegeben. Das Finanzamt akzeptierte dies zunächst. Im November 2022 wurde die Anl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerfreie Photovoltaikanl... / Entscheidung

Hinweis Ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) wird normalerweise aufgelöst, indem er im Jahr der tatsächlichen Investition in das Anlagegut dem steuerlichen Gewinn hinzugerechnet wird. Dies bedeutet, dass der zuvor abgezogene Betrag die steuerliche Bemessungsgrundlage im Jahr der Investition wieder erhöht. Dadurch wird der Steuervorteil, der durch den IAB in einem Vorjahr entst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 65 Abs. 2 FGO – Keine Pflicht des FG zu Ermittlungen ins Blaue hinein

Die Klägerin hatte durch ihren Bevollmächtigten fristgerecht Klage erhoben. Dem Inhalt der Klageschrift nach richtete sich diese gegen die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung Grundlage von Besteuerungsgrundlagen über Umsatzsteuer und Gewerbesteuer über den Gewerbesteuermessbetrag sowie Zinsbescheide zur Umsatzsteuer und Bescheide über die Aufhebung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 775 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption der Steuerabgrenzung des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept, das auch den Regelungen des IAS 12 (Income Taxes) zugrunde liegt. Der Titel dieses Standards macht deutlich, dass es um die Abbildung von Ertragsteuern im IFRS-Abschluss geht, nicht nur um die Bilanzierung von latenten S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerrückstellungen

Rn. 131 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Die Zahlungsverpflichtungen aus den laufenden Steuern, die sich auf das abgelaufene GJ beziehen, sind bereits bei der Bilanzaufstellung zu erfassen. Eine Veranlagung zu der einzelnen Steuerart liegt im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung aber noch nicht vor, da die HB eine wesentliche Grundlage für die Anfertigung der Steuererklärung ist, die wi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung des § 32a Abs. 1 ... / 2. Kritische Würdigung der Verwaltungsauffassung

Enge Auslegung des Gesetzeswortlauts: Der Wortlaut des § 32a Abs. 1 KStG lässt auch die Auslegung zu, wonach eine Änderung des ESt-Bescheids der Gesellschafter nur möglich ist, wenn der KSt-Bescheid der Gesellschaft geändert wird, während es nicht genügt, wenn nur der Verlustfeststellungsbescheid geändert wird[16]. Denn auf Gesellschaftsebene spricht das Gesetz nur von einem "S...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Nachforderungszinsen / 7 Wann für Nachforderungszinsen der Betriebsausgabenabzug gewährt wird

Die Abzugsfähigkeit steuerlicher Nebenleistungen richtet sich nach der Abzugsfähigkeit der Steuer (als Hauptleistung), zu der die Nebenleistungen gehören. Daher können Säumniszuschläge (§ 240 AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO) und Kosten (§§ 337 ff. AO) nicht immer als Betriebsausgaben abgezogen werden. Seit dem Veranlagungszeitraum 1999 gilt dies ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 8 Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts

Nachdem der BFH in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes[1] entschieden hat, dass im Rahmen des Feststellungsverfahrens für Grundsteuerzwecke im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren Werts erfolgen können muss, wenn der tatsächliche Wert des Grundbesitzes von dem festgestellten Grundsteuerwert erheblich abweicht, soll durch das Jahressteuergesetz 2024 [2] ein Verk...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.6 Rechtsschutz

Rz. 28 Gegen den Grundsteuerwertbescheid mit seinen gesonderten Feststellungen ist der Finanzrechtsweg i. S. d. § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet. Zunächst ist im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren als Rechtsbehelf der Einspruch gem. 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft. Entsprechendes gilt, wenn ein beantragter Verwaltungsakt, z. B. eine Wertfortschreibung nach § 222 Abs. 1 Bew...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Erteilte Fortschreibungsbescheide

Rz. 260 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen der § 361 Abs. 2 Satz 2 AO, § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO vor, kann das Finanzamt oder das Finanzgericht die Vollziehung des Fortschreibungsbescheids aussetzen. Das gilt nicht nur für Wertfortschreibungen, sondern auch für Art- oder Zurechnungsfortschreibungen sowie bei einem Streit über die Höhe der Anteile am Vermögen.[2] Rz. 261 [A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ablehnung der Fortschreibung

Rz. 265 [Autor/Stand] Bei Ablehnung einer Fortschreibung ist vorläufiger Rechtsschutz ebenfalls durch Aussetzung der Vollziehung des Ablehnungsbescheids und nicht durch einstweilige Anordnung i.S.d. § 114 FGO zu gewähren[2] Eine einstweilige Anordnung würde in aller Regel schon daran scheitern, dass es an einem Anordnungsgrund fehlt.[3] Rz. 266 [Autor/Stand] Dem Steuerpflicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Fortschreibung auf Antrag

Rz. 140 [Autor/Stand] Das Finanzamt muss nach § 222 Abs. 4 Satz 1 BewG die Fortschreibung durchführen, sobald ihm die Voraussetzungen dafür bekannt werden. Es besteht kein Ermessensspielraum. Das gilt für alle drei Arten einer Fortschreibung. Umstände, die zu einer Fortschreibung führen können, wurde dem Finanzamt bisher oft nur durch eine dritte Seite bekannt. So wird das F...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
AdV bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Höhe der Aussetzungszinsen

Leitsatz Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an der Höhe des Aussetzungszinssatzes ist nur für Zinszeiträume ab dem 01.01.2019 und lediglich in Höhe der gesetzlichen Spreizung der Aussetzungszinsen und der Nachzahlungszinsen von 0,35 Prozent für jeden Monat zu gewähren. Normenkette § 233a, § 237, § 238 AO, § 69 FGO Sachverhalt Der Antragsteller erzi...mehr