Fachbeiträge & Kommentare zu Aussetzung der Vollziehung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 9 Welche konkrete einstweilige Anordnung das Gericht treffen will, liegt ebenfalls in seinem Ermessen. Die einstweilige Anordnung muss sich im Rahmen des Verfahrensgegenstandes des Beschwerdeverfahrens halten, der dem Beschwerdegericht angefallen ist.[16] Der Erlass von Maßnahmen, die außerhalb des Verfahrensgegenstandes liegen, ist nur im Rahmen einer selbstständigen ei...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / c) Ernstlich eingeforderte Geldschulden

Rz. 57 Nach ganz h.M. in der Lit. war das Kriterium der ernstlichen Einforderung mit Inkrafttreten der neuen Definition der Zahlungsunfähigkeit in § 17 InsO entfallen.[129] Es komme nur noch auf die Fälligkeit der Verbindlichkeiten an. Rz. 58 Dem ist der BGH entgegengetreten und hat entschieden:[130] Eine Forderung ist i.d.R. dann i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO fällig, wenn eine Glä...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Fällige Geldschulden

Rz. 52 Die Fälligkeit einer Geldschuld bestimmt sich nach dem für sie geltenden Recht, etwa § 271 Abs. 1 BGB. Die laufenden kurzfristigen Verbindlichkeiten sind nach den üblichen Zahlungszielen als fällig zu beurteilen. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen sind die jeweils fälligen Raten mit ihren Fälligkeitszeitpunkten zu berücksichtigen, wenn die Ratenabrede in Kenntnis des Unv...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 98... / 4 Rechtsschutz

Rz. 12 Gegen die Anordnung der Einnahme des Augenscheins sind die Rechtsbehelfe des Einspruchs [1] und ggf. der Anfechtungsklage [2] statthaft. Ist die Beschwer nach der Durchführung der Augenscheinseinnahme abgeschlossen, kann der Rechtsbehelf als Fortsetzungsfeststellungsrechtsbehelf fortgeführt werden[3], um so zu verhindern, dass das Beweisergebnis im Besteuerungsverfahren...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 97... / 5 Rechtsschutz

Rz. 36 Das Vorlageersuchen der Finanzbehörde ist ein Verwaltungsakt. Gegen diesen kann der Adressat Einspruch [1] und nach erfolglosem Vorverfahren ggf. Anfechtungsklage [2] erheben. Vorläufiger Rechtsschutz kann durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung[3] erwirkt werden. Der das Vorlageersuchen Anfechtende kann z. B. geltend machen, dass die angeforderte Urkunde für ...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 7. Verfahrensfragen

Gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO findet § 127 AO bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen Anwendung. Macht der Steuerpflichtige im Klageverfahren gegen die Einkommensteuerfestsetzung zutreffend geltend, dass bestimmte Einkünfte im gesonderten Feststellungsverfahren festgestellt werden müssen, ist das Klageverfahren gem. § 74 FGO ausz...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 13. Verschiedenes

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 7. Weitere wichtige Entscheidungen

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 10. Grunderwerbsteuer/Grundsteuer

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AGS 12/2023, Keine Kostenen... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte beim FG Dessau-Roßlau einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt, in dem das Finanzamt B als Antragsgegner bezeichnet ist. Später war in Hauptsache ein Wechsel der örtlichen Zuständigkeit auf das Finanzamt D in Hessen eingetreten. Nach Auffassung der Antragstellerin sollte dies zwingend zu einem Zuständigkeitswechsel hinsichtlich des zustä...mehr

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AGS 12/2023, Nichterhebung ... / I. Sachverhalt

Das FG Stuttgart hatte durch Beschl. v. 16.5.2023 den von dem Antragsteller gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt. Weder im Tenor noch in den Gründen dieses Beschlusses finden sich Ausführungen zu der Frage, ob die Beschwerde zugelassen wird oder nicht. Zwischen dem Tenor und den Gründen enthält der Beschluss jedoch eine Rechtsmittelbelehrung, wonach geg...mehr

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AGS 12/2023, Nichterhebung ... / II. Unzulässigkeit der Beschwerde

1. Keine Zulassung des Rechtsmittels Der BFH hat darauf hingewiesen, dass gem. § 128 Abs. 3 FGO die Beschwerde gegen Entscheidungen über die Aussetzung der Vollziehung nur statthaft ist, wenn sie vom FG zugelassen worden ist. Vorliegend habe das FG Stuttgart die Beschwerde jedoch nicht zugelassen. Diese Zulassung muss – so fährt der BFH fort – durch besondere Entscheidung des...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / VII. Testamentsvollstreckung

Rz. 61 Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist mangels einer Regelung und der fehlenden Möglichkeit einer analogen Anwendung von § 49 Abs. 1 FamFG nicht möglich.[36] Ohnehin würde der Einzug des Testamentsvollstreckerzeugnisses rechtlich keine Vorteile bringen, da der Testamentsvollstrecker sein Recht nicht ...mehr

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AGS 12/2023, Nichterhebung ... / Leitsatz

Ein Rechtsmittel, dessen Statthaftigkeit von einer Zulassungsentscheidung des Gerichts abhängig ist, muss durch dessen besondere Entscheidung ausdrücklich im Tenor oder zumindest erkennbar in den Entscheidungsgründen zugelassen sein. Fehlt ein solcher Ausspruch über die Zulassung, ist das Rechtsmittel in der Entscheidung nicht zugelassen worden. Allein die Beifügung einer auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1 Erhebungsformen der Körperschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 EStG; Abzugsteuer und EU-Recht

Tz. 124 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Die KSt iRd beschr StPflicht kann erhoben werden durch St-Abzug vom Kap-Ertrag nach § 43 EStG, St-Abzug iSd § 50a Abs 1 EStG, angeordneten St-Abzug nach § 50a Abs 7 EStG, Vorauszahlungen auf die zu veranlagende KSt (auch s § 48 EStG) und Abschlusszahlung als Ergebnis einer Veranlagung. Außerdem ist ein Solidaritätszuschlag zu erheben (§ 2 Nr 3 So...mehr

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Einheitliche Behandlung von... / a) "Hotelleistungen"

Nicht unmittelbar der Vermietung dienende Umsätze: So gelten die dort aufgeführten Grundsätze z.B. auch bei der in den letzten Jahren viel diskutierten Bestimmung des Steuersatzes bei Beherbergungsleistungen und den dazu gehörigen Nebenleistungen. Bei diesen sollen die Beherbergungsumsätze gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG dem reduzierten Steuersatz unterfallen, während die ...mehr

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Schätzung von Besteuerungsg... / 9 Rechtsschutz gegen Schätzungsbescheide

Schätzungsbescheide finden naturgemäß selten die Zustimmung des Steuerpflichtigen und sind daher häufig Gegenstand von außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren. Um hier keine verfahrensrechtlichen Fehler zu begehen, sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden: Selbst grobe Schätzungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit des Schätzungsbescheids, sond...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Wirtschaftliche Belastung (des Erblassers oder des Erben?)

Rz. 63 [Autor/Stand] Wie schon früher der RFH[2] fordert der BFH außerdem, dass der Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet gewesen sein muss.[3] Die wirtschaftliche Belastung fehlt, wenn der Erblasser als Schuldner davon ausgehen konnte, die Verpflichtungen unter normalen Umständen nicht selbst erfüllen zu müssen[4] (s.a. Rz. 73), z.B. wenn vereinbart war, dass V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Keine Nachlassaktiva

Rz. 26 [Autor/Stand] Nicht zum positiven Vermögensanfall gehören: originär entstandene Geschäftswerte [2]; der Verkaufserlös einer vom Erblasser geerbten freiberuflichen Praxis (s. § 96 BewG Rz. 145) soll nach Geck [3] ebenfalls nicht dazu gehören, weil insofern die gleichen Regeln gelten müssten; die Entschädigung aus einer Luftunfallversicherung, bereits vorher vom Erblasser ver...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / XI. Fazit

In den in der Praxis zumeist relevanten Fällen erfolgt die gesonderte Feststellung aber zugleich einheitlich, weil ein bestimmter Sachverhalt für mehrere Steuerpflichtige in gleicher Weise der Besteuerung zugrunde gelegt werden soll, insb. dann, wenn mehrere Steuerpflichtige gemeinschaftlich einen Steuertatbestand verwirklichen, indem sie z.B. gemeinsam Einkünfte erzielen od...mehr

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Aussetzungsverfahren: Verfassungs- und Unionsrechtsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

Leitsatz 1. Bei summarischer Prüfung bestehen nach den Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2022 ‐ VII R 21/21 (BFHE 278, 1, BStBl II 2023, 304) und vom 15.11.2022 ‐ VII R 55/20 (BFHE 278, 403, BStBl II 2023, 621) keine ernstlichen Zweifel mehr an der Verfassungsmäßigkeit verwirkter Säumniszuschläge, auch soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind. 2. Ernstliche Zwei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Bayerisches GrStG: Verfassungsmäßigkeit der Ermittlung der Grundsteuer auf der Grundlage eines reinen Flächenmodells

Bei der im AdV-Verfahren gebotenen summarischen Prüfung ist das System der Ermittlung der Grundsteuer auf der Grundlage eines reinen Flächenmodells – wie es das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10.12.2021 vorsieht – vor dem Hintergrund des erheblichen Bewertungsspielraums des Gesetzgebers nicht zu beanstanden. FG Nürnberg v. 8.8.2023 – 8 V 300/23mehr

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Trotz MoPeG weiterhin trans... / ee) Betroffene Gesellschafter

§ 2a Satz 3 ErbStG-E macht ausnahmslos alle und damit jeden Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften zu/m Schenker/n. Daher ist auch eine an der zuwendenden Gesellschaft beteiligte rechtsfähige Personengesellschaft (Obergesellschaft) zwingend selbst als Schenkerin zu behandeln; Folge: Stkl. III bei doppelstöckigen rechtsfähigen Personengesellschaften (§ 15 Abs. 1 E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Übergang von Unterhaltsansprüchen

Rz. 707 Nach § 33 SGB II a.F. konnten die zuständigen Träger Unterhaltsansprüche auf sich überleiten. Davon ausgenommen waren Ansprüche von unterhaltsberechtigten Personen, die mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ebenfalls nicht übergeleitet werden durften Unterhaltsansprüche unterhaltsberechtigter Personen, die mit dem Verpflichteten verwandt sind und ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit

Nachlassverbindlichkeiten mindern den steuerpflichtigen Erwerb.[1] Zu den Schulden, die schon zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind, gehören auch die Steuerschulden, die auf den Erben übergehen, auch dann, wenn die Steuerfestsetzung erst nach dem Tode des Erblassers erfolgt.[2] Der Erbe kann eine vom Erblasser hinterzogene Einkommensteuer, die auch nach dem Eintritt de...mehr

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Aufrechnung in sogenannten Bauträgerfällen (Aussetzungsverfahren)

Leitsatz 1. Finanzgerichte entscheiden bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden in sogenannten Bauträgerfällen auch über den Bestand und die Durchsetzbarkeit der – dem Finanzamt von Bauleistenden abgetretenen – zivilrechtlichen Werklohnforderungen. 2. Mit der Aufhebung eines finanzgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses durch den Bundesfinanzhof entfä...mehr

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Elterliche Sorge / 2.1.4.6 Anrufung des Bundesverfassungsgerichts

In allen Fällen kann gegen Anordnungen der Fachgerichte naturgemäß Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang der Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Aussetzung der Vollziehung der fachgerichtlichen Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht. In den Beschlüssen vom 16.7.2020 [1] und vom 24.8.2020 [2] hebt das Bundesverfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2a Nach dem Wortlaut der Vorschrift gilt § 118 FGO unmittelbar lediglich für das Revisionsverfahren. § 118 FGO findet mittelbar Anwendung im Verfahren über die Revisionszulassung. Die Revision darf vom FG nur zugelassen werden, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage revisibles Recht i. S. v. § 118 Abs. 1 S. 1 FGO betrifft. Denn über irrevisibles Recht kann die Revision nicht z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Wirkung der Nichtzulassungsbeschwerde (Abs. 4)

Rz. 43 Die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde hemmt die Rechtskraft des angefochtenen FG-Urteils.[1] Gem. Abs. 4 tritt die Hemmungswirkung (Suspensivwirkung) auch dann ein, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde von vornherein unzulässig oder unbegründet ist. Die Nichtzulassungsbeschwerde muss jedoch fristgerecht erhoben worden sein.[2] Die Rechtskraft des FG-Urteils und dam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 6.1 Tatsächliche Feststellungen

Rz. 27 Der BFH ist bei seiner Revisionsentscheidung an die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen FG-Urteil – regelmäßig im Tatbestand – gebunden, d. h., er darf seiner Entscheidung nur diese Tatsachen zugrunde legen und kann vom FG nicht festgestellte Tatsachen, die beim Erlass des FG-Urteils bereits vorhanden waren, d. h. neues tatsächliches Vorbringen nicht ber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Statthaftigkeit (Abs. 1)

Rz. 2 Die Nichtzulassungsbeschwerde findet statt, wenn das FG (Senat oder Einzelrichter) ein Urteil erlassen und in diesem Urteil die Revision nicht (ausdrücklich) zugelassen hat. Enthält das Urteil des FG keinen Ausspruch über die Zulassung, bedeutet das, dass die Revision nicht zugelassen ist.[1] Hat das FG die Zulassung auf einen Teil des Streitgegenstands eingeschränkt[2...mehr

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Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen – Zuständigkeit des Präsidiums bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit nach dem Geschäfts­verteilungsplan

Leitsatz 1. Gegen die Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken. 2. Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan zwischen den Spruchkörpern desselben Gerichts sind durch das Präsidium zu entscheiden (Anschluss an Beschluss des...mehr

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Zur Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge

Leitsatz Es bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe des Säumniszuschlags (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). Normenkette § 238, § 240 AO, § 69, § 128 FGO Sachverhalt Gegen einen Abrechnungsbescheid vom 8.10.2021, in dem Säumniszuschläge zur KSt und zum SolZ zur KSt ausgewiesen worden waren, legte die Antragstellerin Ein...mehr

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Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung bei Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung sowie Aufbewahrungspflicht gespeicherter Daten eines PC-Kassensystems

Leitsatz Für den Betreiber eines Lebensmitteleinzelhandels, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, bestand – jedenfalls nach der Rechtslage in den Jahren 2016 bis 2019 – auch dann keine Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung seiner Barumsätze sowie der Aufbewahrung dieser Ursprungsaufzeichnungen, wenn er ein modernes PC-Kassensystem verwendet, das sämtliche Kassenvo...mehr

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Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG: Verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel

Leitsatz Auch wenn nach summarischer Prüfung verfassungs- und unionsrechtliche Zweifel an der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 ff. AStG jedenfalls insoweit bestehen, als die Niedrigsteuerschwelle im Sinne des § 8 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 AStG (25 %) höher ist als die niedrigste nationale Gesamtsteuerbelastung bei unbeschränkt Steuerpflichtigen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 b...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / II. Erläuterungen

Rz. 43 & 1. Wegen des besonderen Aufwands (siehe Anliegerbeiträge I – Erläuterungen Nr. 3, Rdn 39>) wird es zumindest bei Streitwerten von nicht mehr als 9.000 EUR und bei Vertretung von nur einem einzelnen Anlieger für eine anwaltliche Vertretung erforderlich sein, eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Dies sollte gleich zu Beginn mit den Mandanten geklärt werden. Ferner soll...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit

Rz. 42 Muster 9.9: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit Muster 9.9: Anliegerbeiträge II Prozesskosten, gemeinsames Vorgehen, Vollstreckbarkeit _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Kosten des gerichtlichen Vorgehens Hierzu erstellen wir Ihnen gerne eine Kostenschätzung. Zur groben Orientie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 13. BMF, Schr. v. 5.10.2006 – IV B 4 - S 1341 - 38/06, BStBl. I 2006, 594 (Merkblatt für bilaterale oder multilaterale Vorabverständigungsverfahren auf der Grundlage der Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen [sog. "Advance Pricing Agreements" – APAs])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für Vorabverständigungsverfahren nach den Doppelbesteuerungsabkommen zur Erteilung verbindlicher Vorabzusagen über Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen ("Advance Pricing Agreements" – APAs) Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Zweifel

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Hat ein > Arbeitgeber Zweifel, in welcher Höhe er die > Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat, muss das > Betriebsstätten-Finanzamt ihm Auskunft dazu geben, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind (vgl § 42e EStG; > Auskünfte und Zusagen des Finanzamts). Rz. 2 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Wir...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Ermessen im Prozessrecht

Rz. 30 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Nicht nur den Behörden, sondern auch den Gerichten werden in vielen Fällen vom Gesetzgeber Ermessensentscheidungen überlassen. So kann zB der Senat eines FG einen Rechtsstreit in bestimmten Fällen auf einen Einzelrichter übertragen (vgl § 6 FGO); gegen ehrenamtliche > Richter, die unentschuldigt einer Sitzung fernbleiben, kann ein Ordnungsge...mehr

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Festsetzung von Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Säumniszuschlags

Leitsatz 1. Das Finanzamt ist nach § 37 Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes – in Übereinstimmung mit dessen Zweck der Verstetigung des Steueraufkommens – berechtigt, Vorauszahlungen über den laufenden Veranlagungszeitraum hinaus festzusetzen. 2. Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung bestehen auch für Zeiträume nach d...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.5 Erhebung von Säumniszuschlägen für gestundete Beitragsforderungen

Rz. 8 Wird die Beitragsforderung von der Krankenkasse gestundet, ist die Krankenkasse nach dem Urteil des BSG v. 23.2.1988 (12 RK 50/86) nicht berechtigt, für die gestundete Zeit Säumniszuschläge zu erheben. Die Stundung einer Forderung bedeutet das Hinausschieben der Fälligkeit bei Bestehenbleiben der Erfüllbarkeit. Es fehlt also an der Fälligkeit der geforderten Beiträge u...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2 Einstweilige Aussetzung der Vollziehung (Abs. 1 S. 2)

2.1 Voraussetzungen Rz. 5 Hat die Beschwerde – in allen nicht von § 131 Abs. 1 S. 1 FGO erfassten Fällen – keine aufschiebende Wirkung, kann das FG, der Vorsitzende oder der Berichterstatter, dessen Entscheidung angefochten wird, von Amts wegen die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses einstweilen aussetzen (Abs. 1 S. 2). Die Aussetzung kann von der Beschwerdeerhebung und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Hat die Beschwerde – in allen nicht von § 131 Abs. 1 S. 1 FGO erfassten Fällen – keine aufschiebende Wirkung, kann das FG, der Vorsitzende oder der Berichterstatter, dessen Entscheidung angefochten wird, von Amts wegen die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses einstweilen aussetzen (Abs. 1 S. 2). Die Aussetzung kann von der Beschwerdeerhebung und längstens bis zur ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Entscheidung durch Beschluss

Rz. 8 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung erfolgt durch Beschluss. Sie steht im Ermessen des FG. Dabei sind aufgrund einer summarischen Beurteilung die Erfolgsaussichten der Beschwerde sowie die Interessen der Beteiligten nach dem Sachstand im Entscheidungszeitpunkt zu berücksichtigen.[1] Der lediglich summarische Prüfungsmaßstab entsprechend § 69 FGO folgt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.3 Rechtsmittel und Änderung

Rz. 10 Gegen den Beschluss steht dem unterlegenen Beteiligten, d. h. sowohl bei Anordnung als auch bei Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung, die Beschwerde zu.[1] Der Ausschluss der Beschwerde in dem Fall, dass sie vom FG nicht ausdrücklich zugelassen ist[2], gilt nur für Beschlüsse nach § 69 FGO, nicht im hier maßgeblichen Verfahren der einstweiligen Aussetzung nach § 1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 69 Abs. 1 S. 1 FGO wird durch die Erhebung der Klage zwar die formelle Rechtskraft, nicht aber die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts gehemmt. Anders als in anderen Prozessordnungen[1] hat die Einlegung von Rechtsmitteln im Finanzprozess somit keine aufschiebende (hemmende) Wirkung. Gleiches gilt auch für den Einspruch nach § 361 Abs. 1 AO. Der Stpfl....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidungen

Rz. 17 Die Beschwerde ist statthaft gegen Entscheidungen des FG (Senat oder Einzelrichter), des Vorsitzenden oder des Berichterstatters, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind. Urteile können nur mit der Revision oder bei nicht zugelassener ­Revision mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Gegen Gerichtsbescheide steht der Antrag auf mündliche Verhandlun...mehr