Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auslagen und Aufwendungen

Rz. 14 Zu den von § 47 erfassten Auslagen gehören die in VV Teil 7 aufgeführten Auslagen, z.B. die Reisekosten nach VV 7003 ff.[19] Ein Anspruch auf Vorschuss besteht aber auch für Aufwendungen i.S.v. § 670 BGB, VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2.[20] Aufwendungen i.S.v. VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2, § 670 BGB sind auch die in VV Teil 7 ausdrücklich aufgeführten (besonderen) Auslagen.[21] (VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Aufwendungen/Auslagen (bis 26.7.2019)

Rz. 207 Gem. § 4 Abs. 2 S. 1 VBVG sind alle durch die Betreuung entstandenen Aufwendungen durch die Stundensätze des § 4 Abs. 1 VBVG abgegolten (siehe Rdn 187; zur Umsatzsteuer siehe Rdn 222 ff.). Neben der Vergütung nach § 4 VBVG kann der Berufsbetreuer daher einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 1835 BGB nicht mehr geltend machen. Nur die gesonderte Geltendmachung von Auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aufwendungen

Rz. 65 Die Feststellungsentscheidung kann gem. Abs. 2 S. 3 auch für Aufwendungen getroffen werden. Zwar werden dort nur Aufwendungen gem. § 670 BGB genannt. Gemeint sind damit aber nicht nur die Aufwendungen i.S.v. VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2. Der Gesetzgeber weist in den Motiven zu § 46 darauf hin, dass § 46 Abs. 2 S. 3 den Anwendungsbereich von § 46 Abs. 2 S. 1 und 2 auf andere...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Entscheidung über Aufwendungen

Rz. 66 Stellt das Gericht die Erforderlichkeit von sonstigen Auslagen ("Aufwendungen") fest, gilt die Bindungswirkung nach Abs. 2 S. 1 hier ebenfalls (vgl. Rdn 58 f.). Diese tritt unabhängig davon ein, ob der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Erforderlichkeit der Maßnahme verneint haben würde. Selbst ein sachlich unrichtiger Beschluss erlangt in dem Umfang Bestandskraft,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Aufwendungen eines beigeordneten oder bestellten Anwalts

1. Notwendiger Zusammenhang mit der Beiordnung oder Bestellung Rz. 32 Auslagen sind Nebenkosten. Es handelt sich um Aufwendungen, die anlässlich einer Haupttätigkeit anfallen. In Abs. 2 S. 3 verwendet § 46 einen Begriff aus dem Schuldrecht (§ 670 BGB), der zugleich Eingang in VV Vorb. 7 Abs. 1 gefunden hat. Rz. 33 Eine Beiordnung oder Bestellung erfasst anwaltliche Tätigkeiten...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Aufwendungen

Rz. 388 Neben dem Vergütungsanspruch hat der Nachlassverwalter einen Anspruch auf Erstattung seiner Aufwendungen, der sich aus §§ 1915 Abs. 1 S. 1, 1835 Abs. 1 S. 1, 670 BGB ergibt.[707] Auch die Erbringung anwaltlicher Leistungen kann eine erstattungsfähige Aufwendung sein, deren Wert sich dann nach dem RVG bemisst, Abs. 2 S. 2, § 1835 Abs. 3 BGB (vgl. Rdn 164).mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 269 (weggefallen) Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs

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Haushaltsnahe Dienstleistun... / 7.3 Begünstigte Aufwendungen

Nur Arbeitslöhne Nach § 35a Abs. 3 EStG sind nur die Aufwendungen für Handwerkerleistungen einschließlich der in Rechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten sowie der Verbrauchsmittel (z. B. Schmier-, Reinigungs- oder Spülmittel, Streugut) begünstigt. Materialkosten oder sonstige im Zusammenhang mit den Handwerkerleistungen gelieferte Waren (z. B. Fliesen, Tapeten, Farbe o...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung

Rn. 75 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Unter Instandhaltung sind alle Maßnahmen zu verstehen, mit denen die Funktionsfähigkeit der betrieblichen VG erhalten werden soll. Darunter fallen Wartungsarbeiten, Inspektionen und Reparaturen bis hin zur Generalüberholung. Soweit im Einzelfall aktivierungspflichtiger nachträglicher Herstellungsaufwand (vgl. Knop/Küting, HdR-E, HGB § 255, Rn...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kriterien der Periodenzuordnung von Aufwendungen und Erträgen

Rn. 111 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 Obwohl § 252 Abs. 1 Nr. 5 auf eine periodengerechte und pagatorisch abgesicherte Erfolgsermittlung abzielt, enthält diese Norm keine konkreten Angaben darüber, nach welchem Kriterium Aufwendungen und Erträge bestimmten Abrechnungsperioden zuzurechnen sind. Sie besagt lediglich, dass diese Zuordnung nicht ausschließlich nach dem Zahlungszeitp...mehr

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AGS 06/2021, Kosten in Unte... / 7. Auslagen

Der Anwalt kann neben den Gebühren die in Teil 7 VV vorgesehenen Auslagen geltend machen. Das gilt insbesondere für die Postpauschale Nr. 7002 VV, die in jeder Angelegenheit und jedem Rechtszug gesondert anfällt. Daneben kommen insbesondere Reisekosten nach Nrn. 7003–7006 VV in Betracht. Sie können z.B. für die Fahrt zu Gerichtsterminen oder Besprechungen mit dem Mandanten an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rückstellungen für konkrete zukünftige Aufwendungen

Rn. 230 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Entfallen mit Gesetz vom 25.05.2009 Rn. 231–251 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 vorläufig freimehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Grundsatz zahlungsunabhängiger Periodenzuordnung von Aufwendungen und Erträgen (§ 252 Abs. 1 Nr. 5)

1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung Rn. 107 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 5 schreibt vor, dass "Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs [...] unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß zu berücksichtigen" sind. Damit beinhaltet Nr. 5 zwei Teilaspekte: Die Periodisierung von Zahlungen statt einer Zahlungsrechnung (P...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Vorabentscheidung gem. § 46 Abs. 2 für Auslagen

Rz. 129 Ist eine Vorabentscheidung über Aufwendungen bzw. Auslagen gem. § 46 Abs. 2 ergangen, hat der Urkundsbeamte auch diese als unabänderlich und bindend hinzunehmen. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, insbesondere nicht nach § 56.[251] Im Festsetzungsverfahren gem. § 55 ist dann lediglich die Höhe der geltend gemachten Auslagen und Aufwendungen zu prüfen.[252] Die Fe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Kosten für Unterbevollmächtigte

Rz. 48 Der beigeordnete oder bestellte Anwalt braucht die ihm übertragenen Aufgaben nicht höchstpersönlich auszuführen. Er kann sich der Mithilfe eines Unterbevollmächtigten bedienen. Entweder beauftragt er ihn selbst oder aber er stellt für die Partei einen Antrag auf weitere Beiordnung eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts. Letzteres kann sich anbieten oder sogar gebot...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Auslagen/Aufwendungsersatzanspruch

Rz. 341 Dem Testamentsvollstrecker kann ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den §§ 2218, 670 ff. BGB zustehen. Dieser Aufwendungsersatzanspruch besteht dann neben dem Vergütungsanspruch.[627] Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten z.B. Lohnansprüche für die Bezahlung notwendigen Hilfspersonals. Das gilt aber nur dann, wenn die Auslagen noch nicht in die Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Auslagen nach § 670 BGB

Rz. 138 Ob neben den Auslagen auch sonstige Aufwendungen, insbesondere für vorgelegte Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten oder für vorgeschossene Kosten an Sachverständige etc., festgesetzt werden konnten, war zur BRAGO umstritten. Ein Teil der Rspr. berief sich auf den Wortlaut des § 19 Abs. 1 S. 1 BRAGO, wonach nur die "gesetzliche Vergütung", also die nach der damalige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auslagen nach VV Teil 7

Rz. 64 Die Unsicherheit des beigeordneten oder bestellten Anwalts bei seiner Einschätzung, ob beabsichtigte Auslagen auch von der Staatskasse als erforderlich angesehen werden oder ob diese sich womöglich auf den Standpunkt stellen wird, diese Auslagen bräuchte sie mangels Erforderlichkeit nicht zu ersetzen, ist zwar in Abs. 2 S. 1 anhand der Reisekosten thematisiert worden ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kosten für Informationsbeschaffung

Rz. 45 Gelangt der beigeordnete oder bestellte Anwalt zu der Erkenntnis, dass die vertretene Rechtsposition auf der Grundlage des vorhandenen Sach- und Streitstandes voraussichtlich nicht durchgreifen wird, gehört es mit zu seinen Aufgaben, etwaige Möglichkeiten der Informationsbeschaffung aufzuzeigen sowie danach zu beurteilen, ob und mit welchem Aufwand sich die von ihm fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kosten für mündliche und schriftliche Übersetzungen

Rz. 40 Aufwendungen können insbesondere dadurch erwachsen, dass der Anwalt Fremdleistungen zur Erfüllung seiner Aufgaben einsetzt. Soweit diese zur sachgemäßen Wahrnehmung der Interessen der Partei erforderlich sind, kann der Anwalt Ersatz gem. §§ 670, 675 BGB (VV Vorb. 7 Abs. 1 S. 2) und damit als beigeordneter oder bestellter Anwalt nach Abs. 2 S. 3 Erstattung von der Staa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kosten für Post und Telekommunikation

Rz. 35 Werden die Gebühren – wie bei der Prozesskostenhilfevergütung – aus der Staatskasse gezahlt, bestimmt Anm. Abs. 2 zu VV 7002, dass für die Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale (20 %-Satz) die gezahlten Gebühren der Gebührentabelle des § 49 maßgebend sind. Die Pauschale berechnet sich also nicht nach den Gebühren eines Wahlanwalts (§ 13).[56] Dem Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 60 Auch für Auslagen (VV 7000 ff.) gilt nichts anderes. Sämtliche sich voraussichtlich verwirklichenden Auslagentatbestände können für die Bemessung des Vorschusses herangezogen werden. Da Post- und Telekommunikationsentgelte fast immer anfallen, wird ein Vorschuss auf Auslagen nach den VV 7001, 7002 grundsätzlich nie zu beanstanden sein. Gleiches dürfte für die Dokument...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kosten für Kopien/Ausdrucke und Überlassung von Dateien

Rz. 37 VV 7000 gilt für den beigeordneten oder bestellten Anwalt ebenfalls uneingeschränkt. Bei der Anwendung von VV 7000 Nr. 1 Buchst. d ist jedoch zu beachten, dass es im Verhältnis zur Staatskasse nicht darauf ankommt, was die Partei ihm an Kopien tatsächlich in Auftrag gegeben hat, sondern was sie bei verständiger Würdigung in Auftrag gegeben haben würde (vgl. Rdn 6). Rz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung auf Auslagen

Rz. 91 Probleme bereitet häufig auch die Anrechnung von Zahlungen und Vorschüssen auf Auslagen. Die Vorschrift des Abs. 3 S. 1 regelt diese nicht, sie spricht nur von der Anrechnung auf Gebühren. Hier gilt analog Abs. 3 S. 1 Folgendes: Rz. 92 Soweit Vorschüsse und Zahlungen auf Auslagen erfolgt sind, sind diese auch auf die entstandenen Auslagen nach Abs. 3 S. 1 anzurechnen.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 19 Da das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde eine eigene Angelegenheit darstellt, erhält der Anwalt hier auch seine Auslagen gesondert, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auslagen, VV 7000 ff.

Rz. 27 Neben den Gebühren nach VV 4200 ff. erhält der Anwalt auch Ersatz seiner Auslagen, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Auslagen

Rz. 39 Da das Verfahren über die Nichtzulassungsbeschwerde eine eigene Angelegenheit darstellt, erhält der Anwalt hier auch seine Auslagen gesondert, insbesondere eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / dd) Auslagen

Rz. 271 Da es sich bei den einstweiligen Anordnungsverfahren um eigene Gebührenangelegenheiten handelt, entstehen auch die Auslagen gesondert. Insbesondere erhält der Anwalt eine eigene Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren und Auslagen

Rz. 16 Ausgangspunkt der Betrachtung, inwieweit dem ersten Anwalt bereits verdiente Gebühren nachträglich wieder entzogen werden, ist die Gebührenforderung des neu beigeordneten Anwalts. Denn nur soweit die Gebührentatbestände deckungsgleich sind, verliert der erste Anwalt seinen Anspruch. Dabei ist der Begriff der Gebühr untechnisch zu verstehen. Nach dem Sinn und Zweck der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Auslage des Musterverfahrens

Rz. 57 Da die besondere Gebühr zuzüglich anteiliger Umsatzsteuer aus der Staatskasse gezahlt wird (vgl. § 41a Abs. 4 S. 1), wird der gezahlte Betrag zu einer Auslage des Musterverfahrens nach Nr. 9007 GKG-KostVerz. Nach Nr. 9018 GKG-KostVerz. werden die Auslagen des Musterverfahrens im Verhältnis der geltend gemachten Ansprüche auf die einzelnen Ausgangsverfahren verteilt. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Zahlung auf Auslagen

Rz. 67 Zahlt der Beschuldigte oder ein Dritter einen Vorschuss ausdrücklich auf Auslagen, so dürfen diese Vorschüsse auch nur auf Auslagen angerechnet werden. Vorschüsse auf Auslagen dürfen niemals auf die Vergütung angerechnet werden.[64]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Besondere Auslagen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 21 Hinsichtlich der besonderen Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Dokumentenpauschalen, Haftpflichtversicherungsprämie und Reisekosten verweist Abs. 1 S. 1 auf die Vorschriften der VV 7000 ff. Die dort aufgeführten Auslagentatbestände sind hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs abschließend. Soweit also Porti, Schreibauslagen, Haftpflichtversicheru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe der zu erstattenden Gebühren und Auslagen

Rz. 126 Zu erstatten sind nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts. Hierzu zählen grundsätzlich nur die gesetzlichen Gebühren. Bei Betragsrahmengebühren prüft das Gericht die Angemessenheit der vom Verteidiger nach § 14 getroffenen Bestimmung in eigener Verantwortung. Die Einholung eines Gutachtens des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Auslagen

aa) Notwendige Auslagen Rz. 400 Neben der Vergütung hat der Zwangsverwalter Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen. Erstattungsfähig sind aber nur solche Auslagen, die anlässlich einer bestimmten Zwangsverwaltung angefallen sind und dieser zugeordnet werden können. Die allgemeinen Geschäftskosten des Verwalters einschließlich der Gehälter seiner Angestellten werden d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sonstige Auslagen (VV 7006)

1. Grundsatz Rz. 40 Neben den Reisekosten und dem Abwesenheitsgeld kann der Anwalt die Erstattung seiner sonstigen Auslagen verlangen, sofern sie angemessen sind. 2. Übernachtungskosten Rz. 41 Zu den sonstigen Auslagen zählen vor allem die früher ausdrücklich in § 28 Abs. 3 S. 2 BRAGO geregelten Übernachtungskosten, sofern diese erforderlich waren, etwa weil eine An- oder Rückr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Besondere Auslagen

a) Besondere Auslagen (Abs. 1 S. 2) Rz. 21 Hinsichtlich der besonderen Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Dokumentenpauschalen, Haftpflichtversicherungsprämie und Reisekosten verweist Abs. 1 S. 1 auf die Vorschriften der VV 7000 ff. Die dort aufgeführten Auslagentatbestände sind hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs abschließend. Soweit also Porti, Sch...mehr

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AGS 06/2021, Fragen und Lös... / 4. Auslagen

Daneben hat der Rechtsanwalt einen Anspruch auf die Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV i.H.v. 20,00 EUR und auf 19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Gebühren und Auslagen

1. Festsetzungsverfahren a) Gebühren und Auslagen Rz. 338 In § 19 Abs. 2 S. 5 BRAGO hieß es, dass der Anwalt im Verfahren über den Antrag keine Gebühr erhält. Diese Vorschrift war zum Teil sinnlos, zum Teil falsch und ist nunmehr aufgehoben worden. Soweit der Anwalt sich im Festsetzungsverfahren selbst vertritt, kann selbstverständlich keine Gebühr entstehen, da der Anwalt mit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsätze der Erstattung von Auslagen (Abs. 1)

1. Notwendigkeit Rz. 5 Mit der besonderen Bestimmung über die Auslagen des beigeordneten oder bestellten Anwalts bezweckt der Gesetzgeber, die Staatskasse vor überhöhten Nebenkosten in Schutz zu nehmen. Dazu bedient er sich – wie bei § 54, der dem § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO entlehnt ist – einer entsprechenden Anwendung des Rechts der Kostenerstattung. Gleichsam wie bei einer unterl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sonstige besondere Auslagen

Rz. 22 Besondere Auslagen, die nicht in VV 7000 ff. geregelt sind, kann der Anwalt nach den allgemeinen Vorschriften verlangen, also nach § 675 BGB i.V.m. § 670 BGB (Abs. 1 S. 2). aa) Einzelfälle Rz. 23 Zu den besonderen Auslagen zählen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Auslagen, VV 7002 ff.

Rz. 82 Neben den Gebühren aus VV 3401, 3402 erhält der Terminsvertreter auch seine Auslagen nach den VV 7000 ff. vergütet, insbesondere also die Auslagen nach VV 7002 und eventuell auch Reisekosten zum Termin.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Auslagen

Rz. 58 Neben der Hebegebühr hat der Anwalt jeweils Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen. So kann er insbesondere die Erstattung seiner Telekommunikationskosten verlangen,[54] die er – wie üblich – konkret nach VV 7001 oder pauschal nach VV 7002 berechnen kann. Zu beachten ist, dass jede Auszahlung eine eigene Pauschale auslöst. Rz. 59 Darüber hinaus steht dem Anwalt auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Abs. 1

Rz. 1 § 46 regelt die Vergütung von Auslagen und Aufwendungen (vgl. Abs. 2 S. 3) des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts durch die Staatskasse. Rz. 2 Auslagen und Aufwendungen sind nur zu vergüten, soweit sie tatsächlich angefallen sind. Hingegen sind sie nach Abs. 1 dann nicht zu vergüten, wenn sie nicht zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlich sind.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 41 Zu den erstattungsfähigen Auslagen zählen vor allem die Kosten eines Prozessvertreters, also die Rechtsanwaltsgebühren nach § 37.[57] Erstattungsfähig können auch die Kosten aus der Beauftragung von zwei Rechtsanwälten sein, wenn in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren mit einem umfangreichen und besonders schwierigen Verfahrensgegenstand eine mündliche Verhandlung st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vorschussanspruch nur für erforderliche Auslagen

Rz. 16 Demgegenüber ist im Verhältnis Anwalt – Fiskus eine Besprechung zur Durchführung von Maßnahmen, die mit besonderen Kosten verbunden sind, nicht einmal vorgesehen. Bei der Vorschussgewährung ist nicht zu prüfen, ob der Rechtsanwalt in der Lage wäre, die vorschussweise geltend gemachten Auslagen bis zur Fälligkeit selbst zu tragen.[24] Für die Staatskasse vorschusspflic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Auslagen

Rz. 90 Ist ein Pauschalhonorar vereinbart, das sich nicht am Leitbild des Gebührensystems des RVG orientiert, so sind im Zweifel Auslagen nach VV 7000 abgegolten. Will der Anwalt solche Auslagen zusätzlich abrechnen, muss er dies ausdrücklich klarstellen.[145]mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / B. Auslagen

Rz. 4 Auch im Bußgeldverfahren erhält der Anwalt seine Auslagen gesondert. Die Postentgeltpauschale (VV 7002) beträgt 20 %; es gilt auch hier die Höchstgrenze von 20 EUR.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Auslagen

Rz. 14 Für die pauschale Herstellung und Überlassung von Dokumenten entsteht für den Rechtsanwalt der Auslagentatbestand der VV 7000 Nr. 2. Hiernach entsteht für die Überlassung von elektronisch gespeicherten Dateien anstelle der den VV 7000 Nr. 1 Buchst. d genannten Ablichtungen und Ausdrucke je Datei eine Auslage i.H.v. 1,50 EUR (vgl. auch die Kommentierung zu VV 7000). Fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Auslagen

Rz. 63 Auch der nach VV 3403 tätige Anwalt hat Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen nach VV 7000 ff. Insbesondere erhält er die Postentgeltpauschale nach VV 7002. Sofern der Anwalt mehrere Gebühren nach VV 3403 erhält, steht ihm die Pauschale ggf. mehrmals zu. Dem steht § 15 Abs. 6 nicht entgegen, da diese Vorschrift nur von Gebühren, nicht auch von Auslagen spricht. Im Falle...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Auslagen

Rz. 20 Einen Anspruch auf Auslagenersatz gewährt § 52 nicht.[11] Dies gilt auch für das Abwesenheitsgeld nach VV 7003 (früher § 28 BRAGO).[12] Dies beruht darauf, dass erforderliche Auslagen in voller Höhe von der Staatskasse übernommen werden (§§ 45 Abs. 1, 46). Auslagen, soweit sie nicht erforderlich sind, kann der Anwalt entweder überhaupt nicht verlangen oder nur aufgrun...mehr