Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.4 Steuerliche Nichtberücksichtigung des Übernahmeergebnisses

Rz. 67 Nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG bleibt das Übernahmeergebnis außer Ansatz, d. h. ein Gewinn oder Verlust aus der Vermögensübernahme (i) innerhalb der Steuerbilanz (soweit vorhanden, Rz. 43) ist außerbilanziell zu neutralisieren[1] bzw. (ii) als Ergebnis des Betriebsvermögensvergleichs nach § 8 Abs. 1 KStG, § 4 Abs. 1 S. 1 EStG ist entsprechend zu korrigieren (Rz. 43). Sow...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dach (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Das Dach ist zwingend Gemeinschaftseigentum. Gleiches gilt für den isolierenden Dachbelag. Regelmäßig ist auch die Dachterrasse Gemeinschaftseigentum, kann aber durch Teilungserklärung grundsätzlich dem Sondereigentum zugeordnet werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Das Dach ist konstruktiver Bestandteil der Wohnanlage und gehört zwingend zum Gemeinschaftse...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TzBfG § 4 Ver... / 3.1.2 Arbeitsentgelt oder andere teilbare geldwerte Leistungen

Rz. 16 Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines entsprechenden vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Gleiches gilt für andere teilbare geldwerte Leistungen. Der Entgeltbegriff des § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG ist dabei weit zu verstehen.[1] Er umfasst nebe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 1.1 Überblick

Rz. 1 § 12 UmwStG zählt zum Dritten Teil des UmwStG und regelt die ertragsteuerlichen Auswirkungen der Verschmelzung und der Vermögensübertragung bei der übernehmenden Körperschaft. Die Vorschrift korrespondiert mit §§ 11 und 13 UmwStG, die die ertragsteuerlichen Folgen für die übertragende Körperschaft (§ 11 UmwStG) bzw. ihrer Gesellschafter (§ 13 UmwStG) behandeln.[1] Rz. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 5 Tilgungsbestimmung

Zwar ist die Bildung einer Erhaltungsrücklage nicht zwingend erforderlich, gleichfalls entspricht sie ordnungsmäßiger Verwaltung. In aller Regel bilden die Wohnungseigentümergemeinschaften auch eine Erhaltungsrücklage. Bereits nach der gesetzlichen Bestimmung des § 28 Abs. 1 WEG ist dann die Beitragsleistung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Erhaltungsrücklage zwingender ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeld (WEMoG) / 2 Fälligkeit

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung entsteht mit ihrer Fälligkeit. Die Fälligkeit der Hausgelder können die Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG durch Beschluss regeln. Unterbleibt eine entsprechende Beschlussfassung, kann der Gläubiger, also die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 271 BGB ihre sofortige Zahlung verlangen. Fälligkeit tritt in diesen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen nach § 4j EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung äußert sich zu der sog. nicht-nexus-konformen Präferenzregelung des § 4j EStG. Dazu wird die betreffende Staatenliste aktualisiert bzw. erweitert und darin auch eine Auflistung der einzelnen ausländischen Präferenzregelungen vorgenommen. Abzugsverbot für Rechteüberlassung und "Nexus-Approach" der OECD Im Kern geht es bei dieser als sog. Lizenzsch...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 11 Praxis-Beispiele

Nachfolgend ist anhand zweier Beispiele dargestellt, wie eine Existenzgründungsberatung ablaufen kann. Praxis-Beispiel Beratung eines Existenzgründers Steuerberater Stefan Steuermann (S) hat in seiner Kanzlei eine wöchentliche "Existenzgründersprechstunde" eingerichtet, in der Existenzgründer ein kostenloses Erstgespräch über ihr geplantes Gründungsvorhabens führen können. Manf...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Anwendungsfragen zur Lizenzschranke

Kommentar Die Finanzverwaltung nimmt in einem weiteren Schreiben Stellung zu praxisrelevanten Fragen im Zusammenhang mit den Einschränkungen des Betriebsausgabenabzugs aus Rechteüberlassungen – die sog. Lizenzschranke des § 4j EStG. Lizenzschranke nach § 4j EStG Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlas-sungen v. 27.6.2017, BGBl 2017 Tei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.7 Erfolgs- und Liquiditätsplanung

Die Erfolgs- und Liquiditätsplanung soll zeigen, ob das Unternehmenskonzept (insbesondere in der kritischen Anlaufphase) auch zahlenmäßig "darstellbar" ist. Die Erfolgs- und Liquiditätsplanung ist typischerweise folgendermaßen aufgebaut: Monatsweise Planung für das Gründungsjahr Jahresweise Darstellung für die ersten 3 Jahre Bei Inanspruchnahme öffentlicher Mittel mit Tilgungsau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 2.6.1 Öffentliche Finanzierungshilfen

Für die Förderung von Existenzgründern (aber auch für bestehende Unternehmen) gibt es viele öffentliche Fördermittel der EU, des Bundes und der Länder. Der Umfang und die Konditionen dieser Fördermittel unterliegen einem ständigen Wandel. Es ist daher stets aktuell und zeitnah zur prüfen, welche Fördermittel im konkreten Einzelfall für das betreffende Gründungsvorhaben (je n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die wesentlichen Änderungen... / 1. Die Berechnung der Bemessungsgrundlage: Der "reale Wert" wird durch den Begriff "Marktwert" ersetzt

Art. 4 Ziff. 1 des span. Gesetzes zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken schreibt eine Neuregelung für die in Art. 9 span. ErbStG vorgesehene Berechnung der Bemessungsgrundlage vor. Die steuerliche Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Nettowert der unentgeltlich erhaltenen oder dem Nachlassvermögen hinzuzurechnenden Wirtschaftsgüter abzgl....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentumsgesetz (WE... / 1.5 WEG-Reform 2007 und 2020

Infolge der Entscheidung des BGH zur Nichtigkeit sog. "Zitterbeschlüsse"[1] wurde Reformbedarf laut, der in einer ersten Gesetzesinitiative 2004 mündete. Dieser erste Regierungsentwurf erwies sich als wenig brauchbar. Ein neuer Diskussionsentwurf ebnete dann den Weg zu einer umfassenden Reform des WEG im Jahr 2007. Wiederum grundlegend geändert wurde das Wohnungseigentumsges...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 7 Förderung von Beratungsleistungen

Die Existenzgründungsberatung wird durch Bundes- und Länderprogramme gefördert. Die öffentliche Förderung ist für viele Mandanten ein zusätzlicher Anreiz, eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen und stellt für den Steuerberater daher ein zusätzliches Akquisitionsargument dar, das im Mandantengespräch aktiv / offensiv genutzt werden sollte. Die Förderung ist allerdi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümergemeinsch... / Zusammenfassung

Begriff Wer eine Eigentumswohnung erwirbt, wird Mitglied in einer Eigentümergemeinschaft, die mit Stimmenmehrheit Beschlüsse auch gegen den Willen des Einzelnen fassen und durchsetzen kann. Die Auflösung der Gemeinschaft kann nicht verlangt werden. Mindestens einmal im Jahr muss eine Wohnungseigentümerversammlung einberufen werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentümergemeinsch... / 1 Rechtsfähigkeit

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist gemäß § 9a Abs. 1 und Abs. 3 WEG im Rahmen der gesamten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums sowie dessen Gebrauch als solche rechtsfähig. Darüber hinaus obliegt ihr gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist demnach im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.2 Offenbar unbilliges Ergebnis

Rz. 12 Unbillig ist das Zerlegungsergebnis, wenn es bei objektiver Beurteilung ungerecht bzw. unsachlich ist, wobei sich die Ungerechtigkeit bzw. Unsachlichkeit gerade aus der Anwendung der Zerlegungsmaßstäbe nach den §§ 29, 31 GewStG ergeben muss. Zu bejahen ist dies dann, wenn diese Maßstäbe nicht dem Verhältnis der den einzelnen Gemeinden durch die Betriebsstätten des Unt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 4.2.1.1 Startgröße

Das Volumen ("Leistungstopf") für die variable Bezahlung beträgt 1 % der ständigen Monatsentgelte aller beim jeweiligen Arbeitgeber unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten. Entgeltersatzleistungen (z. B. Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld) können von vornherein nicht zu den berücksichtigungsfähigen Entgelten zählen, da sie kein Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.1 Arbeitslohn i. S. d. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG (§ 31 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 10 Zur Bestimmung des Arbeitslohns für Zerlegungszwecke knüpft § 31 Abs. 1 S. 1 GewStG an § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG an. Danach sind bei der Zerlegung nur Vergütungen aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zu berücksichtigen. Zum Arbeitslohn i. d. S. gehören insbesondere Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen, andere Bezüge und Vorteile aus einem gegenwärtigen Di...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.3 Zerlegung unter besserer Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse (§ 33 Abs. 1 S. 1 GewStG)

Rz. 18 Führt die Zerlegung nach den §§ 29, 31 GewStG zu einem offenbar unbilligen Ergebnis, ist nach § 33 Abs. 1 S. 1 GewStG nach einem Maßstab zu zerlegen, der die tatsächlichen Verhältnisse besser berücksichtigt. Dieser Ersatzmaßstab muss zum einen die tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigen. Hierbei muss es sich um Sachverhalte handeln, die mit einer Betriebsstätte des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4.2 Einkommensermittlung, Steuersätze, Veranlagung

Rz. 44 Die Einkünfte der in vollem Umfang von der Körperschaftsteuer freigestellten Realgemeinden werden im Wege der gesonderten Feststellung nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO den beteiligten Mitgliedern zugerechnet und sind von ihnen zu versteuern. Dasselbe gilt für etwaige Steuerabzugsbeträge, die auf von der Realgemeinde erzielte Einnahmen entfallen. Unterhält die Realgemeinde je...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 9 Rückforderung überzahlten Entgelts

Kommt es zur Überzahlung von Entgelt, so kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Rückerstattung des zu viel gezahlten Entgelts verlangen. Anspruchsgrundlage bilden tarifvertragliche Rückzahlungsklauseln oder die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB). Tarifvertragliche Ausschlussfristen (z. B. § 37 TVöD) sind materielle Ausschlussfristen und stehen au...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / a) Auslagen

Rz. 96 Der Anspruch auf Auslagenersatz besteht neben dem Vergütungsanspruch und ergibt sich nicht aus § 2221 BGB, sondern aus §§ 2218, 670 BGB.[130] Mit der Vergütung sind die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Dies gilt auch für die Kosten einer Haftpflichtversicherung, es sei denn, die Verwaltung ist mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden, welches eine angemess...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / Akteneinsicht, Kosten [Rdn 424]

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.3 Nebenkosten und Auslagen

Zur Bemessungsgrundlage gehören alle Nebenkosten, die bei der Herstellung des Werks anfallen. Zur Begründung verweist das BSG auf den Wortlaut des § 25 Abs. 2 KSVG (Urteil vom 20.7.1994): Zitat Schon der Gesetzeswortlaut macht deutlich, dass das für ein Kunstwerk gezahlte Entgelt nicht nur insoweit maßgebend ist, als es auf den Wert der eigentlichen künstlerischen oder publizi...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 5. Auslagen/Umsatzsteuer

a) Auslagen Rz. 96 Der Anspruch auf Auslagenersatz besteht neben dem Vergütungsanspruch und ergibt sich nicht aus § 2221 BGB, sondern aus §§ 2218, 670 BGB.[130] Mit der Vergütung sind die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Dies gilt auch für die Kosten einer Haftpflichtversicherung, es sei denn, die Verwaltung ist mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden, welches ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Kosten des Schiedsgerichts

Rz. 156 Die Kosten für die Durchführung des Schiedsverfahrens richten sich nach der jeweiligen Schiedsordnung. Sie ist aufgeteilt nach den Kosten für den Schiedsrichter und sonstige Kosten für das Schiedsgericht. In der Verfahrensgebühr ist häufig die Umsatzsteuer bereits enthalten. Rz. 157 Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. (DSE) zeigt Wege zum Sc...mehr

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T / Telefonüberwachung, Kosten [Rdn 4332]

Rdn 4333 Literaturhinweise: Artkämper, Ermittlungsmaßnahmen in Funktelefonnetzen Reiz und Fluch einer neuen Technik, Krim 1998, 202 s.a. die Hinw. bei → Telefonüberwachung, Allgemeines, Teil T Rdn 4251. Rdn 4334 1.a) Nach § 23 JVEG in der Fassung des TK-Entschädigungs-Neuordnungsgesetzes v. 29.4.2009 sind die Betreiber, die die Überwachung der Fernmeldeanlage ermöglichen, zu en...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 3. Tragung von Lasten und Kosten

Rz. 17 Die Musterformulierung stellt auf die Rohbaufertigstellung ab. Hier kommt es auf die besonderen Gegebenheiten der jeweiligen Anlage an. Eine Kostenlast bei noch nicht nutzbarer Fläche ist i.d.R. mit Ausnahme rein verbrauchsabhängiger Kosten (Baustrom, -wasser) wenig sachgerecht. Stellt man auf den reinen Baubeginn ab, bestehen ebenfalls unter Umständen teilweise nicht...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 41. Kosten des Sondereigentums

Rz. 42 Kosten des Sondereigentums fallen auch ohne gesonderte Regelung dem jeweiligen Sondereigentümer an; allerdings hat die Gemeinschaft insoweit bestimmte Beschlusskompetenzen.[33]mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 36. Kosten

Rz. 37 Gem. § 16 Abs. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer den anderen Wohnungseigentümern verpflichtet, die Kosten der Gemeinschaft nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteiles zu tragen (zur Bedeutung des Miteigentumsanteiles vgl. oben § 1 Rdn 44 ff.). Für bauliche Veränderungen gelten Sonderregelungen nach § 21 WEG. Vom Gesetz abweichende Verteilungsschlüssel sind immer ...mehr

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AGS 01/2022, Die Kostenerst... / III. Bereits rechtskräftig beschiedene Kosten

Ist hinsichtlich bestimmter Kosten des Rechtsstreits bereits eine rechtskräftige Kostenentscheidung ergangen, ist bei der Auslegung der im Vergleich getroffenen Kostenvereinbarung zu berücksichtigen, dass sich die Vereinbarung wegen § 308 Abs. 2 ZPO nur auf die noch zur Entscheidung stehenden Teile der Kosten des Rechtsstreits beschränken kann.[7] Eine über die "Kosten des Re...mehr

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D / Durchsuchung, Schadensersatz/Kosten [Rdn 2004]

Rdn 2005 Literaturhinweise: Amelung, Anm. zu BGH III ZR 3/86, "Entschädigung für Schäden infolge Beschlagnahme", StV 1988, 326 Grau/Blechschmidt, Ersatzansprüche für Schäden durch strafprozessuale Maßnahmen – insbesondere Durchsuchungsaktionen und Beschlagnahmen, BB 2011, 2378 Kotz, Hinweise zur Geltendmachung der Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen – Teil 1, StRR 2010...mehr

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ZErb 01/2022, Ersatzanspruc... / 1 Gründe

In verfahrensrechtlicher Hinsicht geht der Senat davon aus, dass sich die Berufung des Beklagten gegen das Urteil insgesamt, unter Einbeziehung der in dieser Entscheidung ausgesprochenen negativen Feststellung hinsichtlich eines dem Beklagten zustehenden bereicherungsrechtlichen (Rück-)Zahlungsanspruchs in Höhe von 85.731,95 EUR, richtet. Zwar könnten die Ausführungen des Be...mehr

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V / Verteidiger, Eigene Ermittlungen des Verteidigers [Rdn 4883]

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 7. Verteilung von Kosten

Rz. 78 Gem. § 16 Abs. 2 S. 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu tragen. § 16 Abs. 2 S. 2 WEG sieht vor, dass die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kost...mehr

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3 Die Bemessungsgrundlage: ... / 3.3.1 Überblick

Gemäß § 25 Abs. 1 KSVG sind Bemessungsgrundlage der KSA Zitat die Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen, die ein Abgabepflichtiger zahlt. Als "Entgelt" definiert § 25 Abs. 2 KSVG: Zitat (...) alles, was der zur Abgabe Verpflichtete aufwendet, um das Werk oder die Leistung zu erhalten oder zu nutzen, abzüglich der in einer Rechnung oder Gutschrift ge...mehr

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A / Akteneinsicht, Anfertigung eines Aktenauszugs [Rdn 240]

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§ 7 Interne Veränderungen / 3. Kosten

Rz. 22 Für Notar- und Gerichtskosten gelten die allgemeinen Vorschriften des GNotKG (vgl. unten § 15 Rdn 1 ff.). Diese sind daher bei kleineren Anlagen i.d.R. zu vernachlässigen. Kostenintensiv sind hingegen bei nicht zustimmungsfreien Veränderungen die erforderlichen Zustimmungen der Gläubiger in Abt. II und III des Grundbuches. Dabei geht es weniger um die anfallenden Begl...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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FoVo 08+09/2022, Der Gerich... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht kein Recht zur materiellen Verrechnung Die nach § 766 Abs. 2 ZPO zulässige Erinnerung ist begründet. Die GV hat zu Unrecht die Forderungsaufstellung der Gläubigerin gekürzt und den Vollstreckungsauftrag für erledigt erklärt. Der Gläubiger bestimmt mit seinem Auftrag den Umfang der Zwangsvollstreckung. Entsprechend der dem Auftrag beigefügten Forderungsaufstellung sin...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 2056]

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A / Auslagenerstattung im Ermittlungsverfahren [Rdn 772]

Rdn 773 Literaturhinweise: Bockemühl, Das Ermittlungsverfahren – Sonderopfer des Tatverdächtigen, StraFo 2016, 60: Bohlander, Vorschläge zur Reform einer verfassungswidrigen Kostenerstattungsregelung im Ermittlungsverfahren, AnwBl 1992, 161 Fromm, Kostentragungspflicht im Strafverfahren bei Freisprüchen und Einstellungen – ein Überblick, JurBüro 2016, 175 Göhler, § 467a StPO r...mehr

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E / Einstellung des Verfahrens nach § 153a nach Erfüllung von Auflagen und Weisungen [Rdn 2085]

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AGS 01/2022, Keine Kostenen... / Leitsatz

Die Ausgangsentscheidung des Erstgerichts über die Aussetzung des Verfahrens darf als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthalten. Das durch diese Aussetzungsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren und das anschließende Rechtsbeschwerdeverfahren stellen daher nur einen Bestandteil des Hauptsacheverfahrens dar. Folglich bilden die Kosten des Beschwerde- und des R...mehr

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AGS 01/2022, Keine Kostenen... / II. Kostenentscheidung bei Verfahrensaussetzung

Der BGH hat darauf hingewiesen, dass die Ausgangsentscheidung des AG Berlin-Schöneberg über die Aussetzung des dort anhängigen Rechtsstreits als Teil der Hauptsache keine Kostenentscheidung enthalten darf und hier wohl auch nicht enthalten hatte. Das hat nach Auffassung des BGH zur Folge, dass auch das durch diese Aussetzungsentscheidung ausgelöste Beschwerdeverfahren (hier ...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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FoVo 08+09/2022, Der Gerich... / Leitsatz

Der Gerichtsvollzieher (GV) ist nicht berechtigt, Teilzahlungen des Schuldners neu zu berechnen, wenn er Zweifel an der bisherigen Verrechnung hat. AG Karlsruhe, Beschl. v. 4.6.2021 – M 505/21mehr